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    Hallo Jäger /Waschbär/Jagdrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.01 19:49:51 von
    neuester Beitrag 08.11.01 21:16:35 von
    Beiträge: 4
    ID: 501.907
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      schrieb am 08.11.01 19:49:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Jäger,

      Ich habe eine Frage die mir bis jetzt noch keiner beantworten konnte.
      Als erstes muß ich dazu sagen das ich in meinem Garten einen Teich habe in dem sich Kois im Wert von mehreren tausend DM befanden. Nach einem einwöchigen Urlaub kam ich nach hause und stellte das fehlen von der Hälfte meiner Kois fest.
      In der Annahme es handle sich um einen Reiher oder eine Katze habe ich denn Teich mit einem Netz abgedeckt. Diese Abdeckung hielt bis zum nächsten Wochenende das ich in meinem Wochenendhaus verbracht hatte.
      Als ich Sonntags zurückkam bemekte ich ein ca 5 x 5cm großes Loch und das ein weiterer Fisch fehlte. Danach habe ich aufgerüstet: den Teich habe ich mit vierfach gefallteten Netz abgedeckt und obendrauf kreuz und quer Stacheldraht verteilt. In diesem Draht hat das Tier sich verfangen und dabei ausreichend Fell verloren um die Art von einem Fachmann festellen zu lassen.
      Das hat den Waschbären aber nicht davon abgehalten weitere drei Jungfische zu töten indem er seine Pfote durch das Netz streckte und die Fische vor Ort verspeiste.
      Mir reicht es endgültig.
      Ich habe mir jetzt eine Lebendfalle gebaut.
      Mich interessiert jetzt nur ob der Fang auf meinem Grundstück erlaubt ist, und ob ich ihn anschließend mit einem Bolzenschußapperat töten darf.

      Vielen Dank für eure Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 19:57:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mach Dir keine Hoffnungen. Das Revier wird sofort wieder neu besetzt. Du mußt mit den Tierchen leben. Ruf mal die Stadtverwaltung Kassel, an was Du machen kannst. Dort gibt es eine Waschbär-Plage. Waren schon im Fernsehen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 20:43:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Jäger,

      Ich habe eine Frage die mir bis jetzt noch keiner beantworten konnte.
      Als erstes muß ich dazu sagen das ich in meinem Garten einen Teich habe in dem sich Kois im Wert von mehreren tausend DM befanden. Nach einem einwöchigen Urlaub kam ich nach hause und stellte das fehlen von der Hälfte meiner Kois fest.
      In der Annahme es handle sich um einen Reiher oder eine Katze habe ich denn Teich mit einem Netz abgedeckt. Diese Abdeckung hielt bis zum nächsten Wochenende das ich in meinem Wochenendhaus verbracht hatte.
      Als ich Sonntags zurückkam bemekte ich ein ca 5 x 5cm großes Loch und das ein weiterer Fisch fehlte. Danach habe ich aufgerüstet: den Teich habe ich mit vierfach gefallteten Netz abgedeckt und obendrauf kreuz und quer Stacheldraht verteilt. In diesem Draht hat das Tier sich verfangen und dabei ausreichend Fell verloren um die Art von einem Fachmann festellen zu lassen.
      Das Gutachten vom Fachmann hat den Waschbären aber nicht davon abgehalten weitere drei Jungfische zu töten indem er seine Pfote durch das Netz streckte und die Fische vor Ort verspeiste.
      Mir reicht es endgültig.
      Ich habe mir jetzt eine Lebendfalle gebaut.
      Mich interessiert jetzt nur ob der Fang auf meinem Grundstück erlaubt ist, und ob ich anschließend den Fachmann mit einem Bolzenschußapperat töten darf.

      Vielen Dank für eure Antwort
      Für die Rechtschreibung übernehme ich keine Pistole...ähhh meine natürlich Gewehr oder Gewähr...oder so..:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 21:16:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich kenne mich nicht so genau aus, glaube aber, daß der Waschbär jagdbares Wild ist.

      Als Probleme kommt auf dich zu:
      - evtl. ist der Waschbär gar kein jagdbares Wild -> keine Chance (wo jagdbar und wo nicht kann auch vom Bundesland abhängen)
      - Schonzeit beachten (kann auch ganzjährig Schonzeit haben!)
      - Garten = befriedeter Bezirk, heißt erstmal, daß du dort keine Jagd ausüben kannst, vielleicht gibt es aber auch eine Ausnahmegenehmigung (untere Jagdbehörde oder was weiß ich)
      - Jagdausübung erfordert Jagdschein (Berufsjäger einstellen ginge ja vielleicht, wenn es noch welche gäbe)
      - grundsätzlich hat nur der Jagdausübungsberechtigte des zugehörigen Reviers Jagdmöglichkeit, kann also nochmals rechtliche Inteferenzen haben -> Wilderei
      - Fallenjagd ist wieder eine Sache für sich, ich habe noch in Erinnerung, daß die Auflagen vor einigen Jahren so extrem geworden sind, daß man Fallenjagd praktisch nicht mehr ausüben darf. Selbstgebaute Fallen sind wohl nicht sachgerecht hergestellt (Tierschutz)
      - Tötung mittels Bolzenschußapparat ist wieder Tierschutzproblematik

      Im schlimmsten Fall kommt auf dich zu (wenn du es persönlich machst): Wilderei, Schonzeitvergehen, Verstoß gegen Tierschutzgesetz, Jagdausübung ohne Jagdschein und in befriedetem Bezirk und in fremdem Revier...

      Also: Machen darfst du gar nichts, nur was keiner sieht, das bringt auch keiner vor den Richter.

      Gruß,
      S.

      P.S.: Habe nochmal nachgesehen: Waschbär ist in den meisten Bundesländern jagdbares Wild ohen Schonzeit. D.h. du kannst evtl. Ausnahmegenehmigung erhalten und darfst dann damit darauf hoffen, daß der Revierinhaber bei dir eine Falle aufstellt, lohnt sich trotzdem nicht...


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