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    Discount-Broker in der PRESSE!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.00 16:32:59 von
    neuester Beitrag 15.01.00 18:50:50 von
    Beiträge: 2
    ID: 51.201
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      schrieb am 15.01.00 16:32:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallöchen,
      hier ein artikel aus der SZ über die derzeitigen probleme bei verschiedenen online brokern. Offensichlich ist einer der beiträge zur codi hier am WO-board der auslöser für den bericht - es nützt also sich zusammenzuschliessen....

      Bis denn
      Trichoptera


      Zitat: Süddeutsche Zeitung 11/2000 15./16.01.2000 S.32
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      Überlastete Discount-Broker

      Das große Zittern in der Warteschleife - Wenn es an den Börsen rundgeht, kommen Kunden mit ihren Aufträgen oft nicht durch / Haftungsfragen noch offen

      Otisheim bei Stuttgart, 14. Januar - Das rasante Wachstum der Discountbroker führt zu personellen und technischen Engpässen. Und wenn dann noch - wie in den vergangenen Wochen - die Börsen verrückt spielen, stecken die Kunden oft in schier endlosen Warteschleifen. Die Institute versprechen Besserung.

      Michael Winter (Name von der Redaktion geändert) ist sauer auf den Discountbroker Consors, obwohl er erst vor wenigen Wochen die Ehre hatte, als besonders umsatzstarker Wertpapierkunde in den bankeigenen "Startrader-Club" aufgenommen zu werden. Wer Aufträge per Internet vergeben will, bekommt üblicherweise eine Liste mit Transaktionsnummern zugeteilt. Und weil sich diese Zuteilung verzögert hatte, musste Winter seine Orders per Telefon abgeben. "Über eine Stunde kam ich nicht durch", berichtet er über einen Handelstag Ende Dezember. Der Anleger verlor nicht nur Zeit, sondern auch Geld - denn als er endlich seine Verkaufsaufträge telefonisch durchgeben konnte, waren die Kurse bereits gefallen.

      Comdirect besonders im Visier

      Auch bei anderen Discountbrokern gibt es immer wieder Ärger wegen Schwierigkeiten bei der Kommunikation. "Alle paar Tage klappt was nicht," klagt ein Anleger, der seine Wertpapiergeschäfte bei der Deutschen Bank 24 über das Internet abwickelt. Ein Kunde der Hypo-Vereinsbank-Tochter Direkt Anlage Bank stellte plötzlich fest, dass sein Depot gesperrt war. "Es hat drei Stunden gedauert, bis ich über die Telefon-Hotline Hilfe bekam." Besonders im Visier der genervten Online-Börsianer ist derzeit die Commerzbank-Tochter Comdirect, die über Beschwerdelisten im Internet regelrecht an den Pranger gestellt wird. "Vier Stunden lang kam ich weder per Internet noch telefonisch durch," beschwert sich ein CondirectKunde, der am 20. Dezember ebenfalls in größerem Umfang Papiere verkaufen wollte. Im Internetforunn Wallstreet-Online, wo Aktienanleger ihre Erfahrungen austauschen, gingen innerhalb von zwei Wochen rund 200 Beschwerden über Comdirect ein.

      "Wir hatten tatsächlich Kapazitätsprobleme", bekennt ein Sprecher des Instituts. Als Grund nennt er die explosionsartige Zunahme der Aufträge in den Tagen vor und nach dem Jahreswechsel. Weil da die Kurse Kapriolen schlugen, wurden die Anleger so richtig aktiv. "Wir hatten pro Tag bis zum Dreifachen des üblichen Ordervolumens zu bewältigen." Mit einer Auftragsflut diesen Ausmaßes habe Corndirect schlichtweg nicht gerechnet.

      Um solche Engpässe künftig zu vermeiden, sollen bis Ende März 150 neue Mitarbeiter für die telefonische Auftragsannahme eingestellt und die Online-Kapazitäten erweitert werden. Schneller könne keine Abhilfe geschaffen werden - unter anderem, weil qualifizierte Mitarbeiter Mangelware seien und auch die entsprechenden Arbeitsräume nicht von heute auf morgen zur Verfügung stünden. Ähnliche Sorgen plagen auch den Konkurrenten Consors. "Die Personalaufstockung im Call Center klappt nicht so schnell, wie es eigentlich nötig wäre", gibt eine Sprecherin zu.

      Für Kunden, die auf Grund der Verzögerungen Verluste hinnehmen mussten, ist diese Einsicht indes ein schwacher Trost. Einige enttäuschte Anleger drohen bereits damit, ihren Discountbroker auf Schadenersatz zu verklagen. Allerdings würden im Falle eines Prozesses alle Beteiligten juristisches Neuland betreten. "Dazu gibt es bislang weder Gesetzesliteratur noch ein Präzedenzurteil," erklärt Andreas W. Tilp, Anwalt für Kapitalanlagerecht in Kirchentellinsfurt bei Tübingen. Allein die Tatsache, dass über Telefon oder Internet kein Durchkommen möglich war, begründe noch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

      Weil jeder Bankkunde bei der Ausführung seiner Aufträge zur bestmöglichen Mitwirkung verpflichtet ist, müsse er zu nächst einmal versuchen, auf allen Kanälen - Telefon, Internet und Fax - mit seinem Discountbroker Verbindung aufzunehmen. "Dabei haben die Gerichte jedoch noch nicht entschieden, wo die Grenzen des Zumutbaren liegen", gibt Tilp zu bedenken. Überdies habe der Kunde zu beweisen, dass er alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um mit der depotführenden Bank in Verbindung zu treten.

      Wohl BGH-Entscheidung nötig

      Doch selbst wenn sich nachweisen lasse, dass durch blockierte Leitungen echte Kursverluste entstanden sind, muss die Bank noch nicht zwangsläufig dafür gerade stehen. "Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Discountbroker in fahrlässiger Weise den Ausbau seiner Kapazitäten verschleppt", erklärt Tilp das Prinzip des so genannten Organisationsverschuldens (siehe Kasten). Da sich die Geldhäuser offensichtlich zumindest bemühten, die Engpässe zu beseitigen, sei die Frage der Fahrlässigkeit bislang völlig offen. Eine klare Antwort darauf wird wohl erst der Bundesgerichtshof in einem Musterprozess geben."

      Verbindliche Zusagen für die Weiterleitung von Kundenauftragen erteilen die meisten Discountbroker erst ab dem Zeitpunkt des Auftragseingangs. So verpflichten sich etwa Comdirect und Consors, Orders innerhalb von 30 Minuten nach Eingang an die Börse weiterzuleiten. Verzögert sich die Bearbeitung, bekommt der Kunde bei Verlusten die Differenz zwischen tatsächlichem Kurs und dem Kurs nach Ablauf der vertraglichen Frist gutgeschrieben. "Das gilt auch dann, wenn ein Auftrag per Fax eingeht und manuell eingegeben werden muss," versichert die Consors-Sprecherin.

      Nach Tilps Ansicht reichen jedoch solche Vereinbarungen nicht aus, um den Kunden vor dem Kommunikations-Chaos wirksam zu schützen. "Wenn es darum geht, ob ein Auftrag übermittelt werden kam, wird das Risiko auf den Kunden abgewälzt", konstatiert der Anwalt und fordert: den Fall von Kommunikationsprobleme sollten Discountbroker ihren Kunden klare Spielregeln an die Hand geben. " Solche Absprachen hätten folgenden Vorteil: Der Anleger könnte sich den Anbieter heraussuchen, der nicht nur günstige Gebühren, sondern auch kundenfreundliche Erstattungsmodalitäten bei missglückten Anruf- und Einwahlversuchen bietet. Bisher sind die Institute jedoch nur bereit, allenfalls minimale Aufwandsentschädigungen zu leisten. "In Einzelfällen haben wir Telefonkosten erstattet, wenn Kunden in der
      Warteschleife hängen geblieben sind," erklärt der Comdirect-Sprecher. Mit der
      Frage, ob das genügt, werden sich wohl in absehbarer Zeit die Gerichte beschäfti-
      gen müssen. Thomas Hammer

      Stichwort: Organisationsverschulden

      Von einem Organisationsverschulden sprechen die Juristen, wenn ein Anbieter wegen Fahrlässigkeit gegenüber seinem Geschäftspartner zugesagte Leistungen nicht einhält. Das bedeutet bei Onlinebrokern: Wenn die Banken ihre Kapazitäten nicht verantwortungsbewusst der steigenden Kundenzahl anpassen, könnte sie ein solcher Vorwurf treffen. Jeder Discountbroker muss im Call Center und im Internet genügend Reserven vorhalten, um auch in Spitzenzeiten eine möglichst reibungslose Auftragsabwicklung zu gewährleisten. Allerdings kann einer Bank aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, standig mit hohen Überkapazitäten zu arbeiten. Sollten Kunden ihre Discountbroker auf Organisationsverschulden verklagen, müssten die Richter festlegen, ab welchem Grad der Überlastung ein Anbieter mit seinen Leistungen fahrlässig umgeht. tha

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      ende zitat
      Avatar
      schrieb am 15.01.00 18:50:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann ruhig nochmal oben stehen.


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