Kann ich Gewinne/ Verluste aus Geschäften mit Aktien mit denen von - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.12.01 12:43:33 von
neuester Beitrag 16.12.01 14:45:26 von
neuester Beitrag 16.12.01 14:45:26 von
Beiträge: 25
ID: 518.942
ID: 518.942
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.681
Gesamt: 1.681
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 766 | |
vor 1 Stunde | 765 | |
gestern 18:41 | 547 | |
vor 1 Stunde | 411 | |
heute 00:26 | 411 | |
gestern 22:49 | 305 | |
vor 1 Stunde | 264 | |
gestern 17:47 | 261 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.002,02 | -1,44 | 264 | |||
2. | 2. | 27,03 | -0,17 | 137 | |||
3. | 3. | 166,26 | -2,18 | 77 | |||
4. | Neu! | 479,00 | -5,71 | 69 | |||
5. | 6. | 0,1855 | -1,85 | 67 | |||
6. | 15. | 17,550 | -4,10 | 63 | |||
7. | 5. | 123,24 | +2,19 | 48 | |||
8. | 18. | 5,2900 | -1,89 | 43 |
Optionsscheinen verrechnen?
An alle Steuerexperten,
ist das möglich. Oder kann ich nur Aktien- gewinne/ verluste miteinander verrechen?
Vielen Dank und allen ein schönes WE!
Mifra
An alle Steuerexperten,
ist das möglich. Oder kann ich nur Aktien- gewinne/ verluste miteinander verrechen?
Vielen Dank und allen ein schönes WE!
Mifra
Du musst Wertpapiergeschäfte (z.B. Aktien) und Termingeschäfte (z.B. Optionsscheine) steuerlich voneinander trennen. Leider ist die Verrechnung z.B. von
Gewinnen aus Aktien mit den Verlusten aus OS-Geschäften seit
1.01.2001 nicht mehr zugelassen.
MfG
Zogger
Gewinnen aus Aktien mit den Verlusten aus OS-Geschäften seit
1.01.2001 nicht mehr zugelassen.
MfG
Zogger
meines wissen können die spekulationsgewinne mit den spekulationsverlusten verrechnet werden, unabhängig davon, ob sie aus aktien oder optionsscheinen entstanden sind. der saldo daraus ist steuerwirksam (gewinn oder verlust). Im übrigen gibt es am 2002 eine wesentliche veränderung. das halbeinkünfteverfahren. Hier mal eine Auszug aus der Änderung:
Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) iSd § 23 EstG:
Liegt zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Anteile ein Zeitraum von unter einem Jahr, kommt es zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens; d. h. der Veräußerungspreis, die ursprünglichen Anschaffungskosten und eventuelle Veräußerungskosten sind jeweils nur zur Hälfte anzusetzen (§ 3 Nr. 40 S.1 Buchst. j und § 3c Abs. 2 EStG). Die sonstigen Regelungen des § 23 EStG (Freigrenze, Verlustverrechnung) bleiben unverändert.
Hinweis: Veräußerungsverluste sollen noch in 2001 realisiert, Veräußerungsgewinne nach 2002 verschoben werden.
Wichtig ist als: wenn die verluste (auch buchverluste) überwiegen, aus steuerlichen gründen realisieren,wenn man der meinung ist, daß dieses jahr in der aktie nichts mehr geht. vorteil: man kann die verluste aus diesem jahr 2001 voll in das nächste jahr 2002 übertragen! effekt: der volle verlust wird mit den halben gewinnen aus 2002 verrechnet! nachteil: man muß bei der steuererklärung die übertragung des verlustvortrages ankündigen. effekt: wer bisher seine spekulationsgewinne nicht versteuert hat, macht das finanzamt auf sein hoffentlich künftig wieder gewinnträchtiges hobby aufmerksam!
also genau überlegen was man steuerlich bisher gemacht hat.
gruß aus wob
Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) iSd § 23 EstG:
Liegt zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Anteile ein Zeitraum von unter einem Jahr, kommt es zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens; d. h. der Veräußerungspreis, die ursprünglichen Anschaffungskosten und eventuelle Veräußerungskosten sind jeweils nur zur Hälfte anzusetzen (§ 3 Nr. 40 S.1 Buchst. j und § 3c Abs. 2 EStG). Die sonstigen Regelungen des § 23 EStG (Freigrenze, Verlustverrechnung) bleiben unverändert.
Hinweis: Veräußerungsverluste sollen noch in 2001 realisiert, Veräußerungsgewinne nach 2002 verschoben werden.
Wichtig ist als: wenn die verluste (auch buchverluste) überwiegen, aus steuerlichen gründen realisieren,wenn man der meinung ist, daß dieses jahr in der aktie nichts mehr geht. vorteil: man kann die verluste aus diesem jahr 2001 voll in das nächste jahr 2002 übertragen! effekt: der volle verlust wird mit den halben gewinnen aus 2002 verrechnet! nachteil: man muß bei der steuererklärung die übertragung des verlustvortrages ankündigen. effekt: wer bisher seine spekulationsgewinne nicht versteuert hat, macht das finanzamt auf sein hoffentlich künftig wieder gewinnträchtiges hobby aufmerksam!
also genau überlegen was man steuerlich bisher gemacht hat.
gruß aus wob
@ Zocker
Woher hast Du diese Info? M.W. stimmt das so nicht. Alles, was unter "private Veräußerungsgeschäfte" läuft, kann gegeneinander verrechnet werden.
@ Mirawo und alle:
zum Halbeinkünfteverfahren:
bislang hieß es Termingeschäfte wie OS seien davon ausgeschlossen, dh. werden nach wie vor voll versteuert, da sie keine Beteiligung an Kapitalgesellschaften seien. Habe jetzt gehört, es sei eine Änderung verabschiedet worden.
Wer weiß etwas darüber???
Und:
ab 2001 unterliegen ausländ. Aktien dem HEV,
ab 2002 auch inländische.
Wie werden deutsche Fonds mit ausländ. Aktien dem zugeordnet?? Sprich ist die Fondsgesellschaft oder der Fondsinhalt maßgeblich zur Zuordnung ausländ. /inländisch?
bitterblue
Woher hast Du diese Info? M.W. stimmt das so nicht. Alles, was unter "private Veräußerungsgeschäfte" läuft, kann gegeneinander verrechnet werden.
@ Mirawo und alle:
zum Halbeinkünfteverfahren:
bislang hieß es Termingeschäfte wie OS seien davon ausgeschlossen, dh. werden nach wie vor voll versteuert, da sie keine Beteiligung an Kapitalgesellschaften seien. Habe jetzt gehört, es sei eine Änderung verabschiedet worden.
Wer weiß etwas darüber???
Und:
ab 2001 unterliegen ausländ. Aktien dem HEV,
ab 2002 auch inländische.
Wie werden deutsche Fonds mit ausländ. Aktien dem zugeordnet?? Sprich ist die Fondsgesellschaft oder der Fondsinhalt maßgeblich zur Zuordnung ausländ. /inländisch?
bitterblue
@ ZockerNM & Mirawo
danke für die schnelle Antwort, leider weiß ich jetzt auch nicht weiter.
Besser für mich wäre es natürlich, wenn Mirawo recht hat.
Habe nämlich mit Aktien dieses Jahr richtig in die Sch... gegriffen. Dagegen sieht es bei OS ganz gut aus. Nun möchte ich dem Finanzamt
natürlich so wenig wie möglich zukommen lassen.
Wenn jemand mehr weiß, wer ich sehr dankbar.
Schöne Grüße
Mifra
danke für die schnelle Antwort, leider weiß ich jetzt auch nicht weiter.
![](http://www.plauder-smilies.de/sad/confused4.gif)
![](http://www.plauder-smilies.de/icon16.gif)
![](http://www.plauder-smilies.de/rough/rocketwhore.gif)
Wenn jemand mehr weiß, wer ich sehr dankbar.
Schöne Grüße
Mifra
![](http://www.plauder-smilies.de/xmas/santabgrin.gif)
Hallo mifra,
für mich ist diese Fragestellung auch sehr wichtig (-> Gewinne OS, Verluste Aktien). DAS HEV spuckt mir dabei zusätzlich noch ganz schön in die Suppe (na, der Gesetzgeber wird schon wissen, warum das jetzt eingeführt wurde!)
Offensichtlich ist hier am Woénde nicht viel los...
Ich mache mich Anfang der Woche mal an kompetenter Stelle kundig und schreibe es dann hier rein, ok?
bitterblue
für mich ist diese Fragestellung auch sehr wichtig (-> Gewinne OS, Verluste Aktien). DAS HEV spuckt mir dabei zusätzlich noch ganz schön in die Suppe (na, der Gesetzgeber wird schon wissen, warum das jetzt eingeführt wurde!)
Offensichtlich ist hier am Woénde nicht viel los...
Ich mache mich Anfang der Woche mal an kompetenter Stelle kundig und schreibe es dann hier rein, ok?
bitterblue
Gewinne aus OS können mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden. Das HEV gilt für OS nicht.
@ bitterblue
wäre toll, wenn du es hier reinstellst. jeder hat anscheinend ´ne andere meinung hierzu.
wenn es nach mir ginge, müßtet ihr überhaupt keine speku-steuer zahlen, aber mich fragt ja keiner
!
bis denn
mifra
wäre toll, wenn du es hier reinstellst. jeder hat anscheinend ´ne andere meinung hierzu.
wenn es nach mir ginge, müßtet ihr überhaupt keine speku-steuer zahlen, aber mich fragt ja keiner
![](http://www.plauder-smilies.de/icon16.gif)
bis denn
mifra
Auf der Page von N-TV (www.n-tv.de) findet man unter der Sendereihe "Steuern Transparent" eine Klärung dieser Frage.
("Die Anlage SO").
Wenn man Optionsscheine vor Fälligkeit verkauft sind dies Einkünfte aus Veräusserungsgeschäften. Wenn man sie dagegen bis zum Ende hält sind es Einnahmen aus Termingeschäften. Pervers aber wahr...
DOBY
("Die Anlage SO").
Wenn man Optionsscheine vor Fälligkeit verkauft sind dies Einkünfte aus Veräusserungsgeschäften. Wenn man sie dagegen bis zum Ende hält sind es Einnahmen aus Termingeschäften. Pervers aber wahr...
DOBY
Wenn man die OS bis zum Ende hält und Gewinn anfällt, ist das ein Gewinn aus Termingescäft, wenn der OS am Ende wertlos verfällt, soll dies steuerlich unbeachtlich sein (d.h. der Verlust wird nicht anerkannt).
Es ist ganz einfach und definitv so wie Nataly gesagt hat. Verrechnung ist möglich, da beides zu den Einkünften aus "privaten Veräußerungsgeschäften" i.S. von § 23 EStG gehört. Allerdings gilt das Halbeinkünfteverfahren mit Sicherheit nur für Aktiengewinne/-verluste, aber nicht (!!) für Optionsscheine...in die Verrechnung gehen also die vollen OS Gewinne/Verluste ein, aber nur die Hälfte der Gewinne/Verluste aus Aktien....
Das kann ich jetzt auch nur bestätigen, nachdem ich vorhin auch nochmal nachgefragt habe. OS-Gewinne/-verluste können mit Aktiengewinnen/ -verlusten verrechnet werden, wobei OS nicht unter das HEV fallen.
Weiß jetzt vielleicht doch noch jemand, wie es sich in Bezug auf das HEV mit der Zuordnung von Fonds zu inländisch / ausländisch verhält?
Beispiel DWS (inländ. Fonds) mit ausländischem Portfolio??
bitterblue
Weiß jetzt vielleicht doch noch jemand, wie es sich in Bezug auf das HEV mit der Zuordnung von Fonds zu inländisch / ausländisch verhält?
Beispiel DWS (inländ. Fonds) mit ausländischem Portfolio??
bitterblue
@bitterblue
ich habe eine Info gefunden, daß das HEV bei inländishcen Fonds nur für die Dividenden gilt, die Spekugewinne unterliegen stets der 100%igen Versteuerung.
Gruß specunia
ich habe eine Info gefunden, daß das HEV bei inländishcen Fonds nur für die Dividenden gilt, die Spekugewinne unterliegen stets der 100%igen Versteuerung.
Gruß specunia
Nein. Halbeinkünfteverfahren gilt für Dividenden, die von inländischen Fonds vereinnahmt werden (Achtung: gilt nicht bei ausländischen Fonds, auch solchen von Luxemburger Tochtergesellschaften deutscher Kapitalanlagegesellschaften). Für Veräußerungsgewinne (aus Aktien) gilt das "Halb"einkünfteverfahren deshalb nicht weil Aktienkursgewinmne, die Fonds realisieren beim Privatanleger in dem Fonds immer (!!) vollkommen steuerfrei (!!), nicht steuerpflichtig sind. Fonds können (in Aktien)spekulieren und traden wie sie wollen, ohne daß sich das für den Fondsanleger steuerlich nachteilig auswirkt.
@ (s)pecunia
Gilt das auch für ausländische Fonds??
@ shortguy
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.
Vll. hatte ich bislang eine Fehlinformation: Ich hatte angenommen, daß das HEV nicht nur für Aktien gelten soll, sondern auch für (Aktien)fonds. In diesem Fall wollte ich wissen, ob das Inkrafttreten in 2001 (ausländisch) bzw. 2002 (inländisch)vom Fondsmanagement (ausländ.(inländ.) oder vom "Fondsinhalt" abhängt.
Ist es jetzt etwa so, daß das HEV bei Fonds nur für die Dividenden gilt und bei Veräußerungen (Spekugewinn/-verlust) gar nicht zum Tragen kommt???
bitterblue
Gilt das auch für ausländische Fonds??
@ shortguy
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.
Vll. hatte ich bislang eine Fehlinformation: Ich hatte angenommen, daß das HEV nicht nur für Aktien gelten soll, sondern auch für (Aktien)fonds. In diesem Fall wollte ich wissen, ob das Inkrafttreten in 2001 (ausländisch) bzw. 2002 (inländisch)vom Fondsmanagement (ausländ.(inländ.) oder vom "Fondsinhalt" abhängt.
Ist es jetzt etwa so, daß das HEV bei Fonds nur für die Dividenden gilt und bei Veräußerungen (Spekugewinn/-verlust) gar nicht zum Tragen kommt???
bitterblue
@ (s)pecunia
Gilt das auch für ausländische Fonds??
@ shortguy
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.
Vll. hatte ich bislang eine Fehlinformation: Ich hatte angenommen, daß das HEV nicht nur für Aktien gelten soll, sondern auch für (Aktien)fonds. In diesem Fall wollte ich wissen, ob das Inkrafttreten in 2001 (ausländisch) bzw. 2002 (inländisch)vom Fondsmanagement (ausländ.(inländ.) oder vom "Fondsinhalt" abhängt.
Ist es jetzt etwa so, daß das HEV bei Fonds nur für die Dividenden gilt und bei Veräußerungen (Spekugewinn/-verlust) gar nicht zum Tragen kommt???
bitterblue
Gilt das auch für ausländische Fonds??
@ shortguy
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.
Vll. hatte ich bislang eine Fehlinformation: Ich hatte angenommen, daß das HEV nicht nur für Aktien gelten soll, sondern auch für (Aktien)fonds. In diesem Fall wollte ich wissen, ob das Inkrafttreten in 2001 (ausländisch) bzw. 2002 (inländisch)vom Fondsmanagement (ausländ.(inländ.) oder vom "Fondsinhalt" abhängt.
Ist es jetzt etwa so, daß das HEV bei Fonds nur für die Dividenden gilt und bei Veräußerungen (Spekugewinn/-verlust) gar nicht zum Tragen kommt???
bitterblue
@ bitterblue
So ist es (jedenfalls bei inländischen Fonds)
So ist es (jedenfalls bei inländischen Fonds)
@ Shortguy
Aha!
Das "aktuellste", was ich hier vorliegen habe, ist eine Erläuterung zur EST für 2000 von der DB. Darin steht, daß das Verfahren für ausländische Fonds noch in der Schwebe sei.
Bestimmt hat man das mittlerweile ausklamüsert.
Weiß jemand etwas genaueres?
Natürlich kann ich auch warten, wie das FA meine Verluste aus ausländ. Fonds (
) besteuert. Das kann aber noch dauern...
bitterblue
Aha!
Das "aktuellste", was ich hier vorliegen habe, ist eine Erläuterung zur EST für 2000 von der DB. Darin steht, daß das Verfahren für ausländische Fonds noch in der Schwebe sei.
Bestimmt hat man das mittlerweile ausklamüsert.
Weiß jemand etwas genaueres?
Natürlich kann ich auch warten, wie das FA meine Verluste aus ausländ. Fonds (
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
bitterblue
@ all
vielen dank für eure antworten.
mifra
vielen dank für eure antworten.
mifra
![](http://www.plauder-smilies.de/happy/xyxthumbs.gif)
Investoren in ausländischen Fonds werden diskriminiert, denn für sie gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht (d.h. Dividenden, die ein ausländischer Fonds vereinnahmt, sind beim Fondsanleger voll und nicht nur hälftig steuerpflichtig; Spekulationsgewinne des Fonds in Aktien sind - bei registrierten ausländischen Fonds allerdings auch weiterhein steuerfrei). Der Gesetzgeber wollte diese Diskriminierung ursprünglich (wegen drohender Klagen wegen Verstoßes gegen EG-Recht) beseitigen, hat es dann aber wieder aus ersten Gesetzentwürfen herausgestrichen - daher der frühere Hinweis auf die Schwebe....
@ shortguy
Bitte mach mich nicht schwach!
Was meinst Du mit "Spekulationsgewinne des Fonds in Aktien sind - bei registrierten ausländischen Fonds allerdings auch weiterhein steuerfrei" ??
Ich muß doch meine Spekugewinne aus Fondsan- und -verkäufen, egal ob in- oder ausländisch, soweit sie innerhalb der Jahresfrist anfallen, versteuern; genauso wie ich meine in 2001 angefallenen Verluste aus Fondsan- und -verkäufen gegenrechnen möchte (wobei sich mir halt die Frage stellte, ob dies nur zur Hälfte geschehen kann, wenn es sich um einen ausländ. Fonds handelt, aber da war ich ja offensichtlich falsch informiert).
Also, wovon ich rede ist die Bésteuerung von Fonds innerhalb privater Veräußerungsgeschäfte und nicht die Besteuerung der Dividenden.
Kann bitte mal jemand Licht in das Dunkel bringen??![:confused:](//img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
bitterblue
Bitte mach mich nicht schwach!
Was meinst Du mit "Spekulationsgewinne des Fonds in Aktien sind - bei registrierten ausländischen Fonds allerdings auch weiterhein steuerfrei" ??
Ich muß doch meine Spekugewinne aus Fondsan- und -verkäufen, egal ob in- oder ausländisch, soweit sie innerhalb der Jahresfrist anfallen, versteuern; genauso wie ich meine in 2001 angefallenen Verluste aus Fondsan- und -verkäufen gegenrechnen möchte (wobei sich mir halt die Frage stellte, ob dies nur zur Hälfte geschehen kann, wenn es sich um einen ausländ. Fonds handelt, aber da war ich ja offensichtlich falsch informiert).
Also, wovon ich rede ist die Bésteuerung von Fonds innerhalb privater Veräußerungsgeschäfte und nicht die Besteuerung der Dividenden.
Kann bitte mal jemand Licht in das Dunkel bringen??
![:confused:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
bitterblue
Aha. Ich habe von Spekulationsgewinnen und Dividendeneinnahmen DES FONDS gesprochen (übrigens auch in meinem früheren Posting). Daneben gilt, wie Du richtig annimmst, sowohl für inländische wie für ausländische Fonds natürlich auch die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften (früher Spekulationsgeschäfte), wenn der Fondsanleger seine Fondanteile innerhalb der Ein-Jahresfrist veräußert. In diesem Fall gilt: volle Steuerpflicht in beiden Fällen, kein Halbeinkünfteverfahren, da Fondsanteile keine "Aktien" sind.
@ bitterblue
um es genauer zu machen, müßte ich ein wenig weiter ausholen. Fondsanlagen werden nämlich nicht einfach wie gewöhnliche Aktien- oder Anleihen besteuert, sondern es gelten umfangreiche steuerliche Sondervorschriften für Fondsanlagen, nach denen dem Anleger vereinfacht gesagt - im Grundsatz - die Einnahmen und (Veräußerungs)Gewinne, die DER FONDS realisiert hat anteilig zugerechnet werden. Darüber bekommst Du als Fondsanleger auch regelmäßig steuerliche Informationen (bzw. von Deiner Depotbank den Hinweis, daß die Besteuerungsgrundlagen dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen sind). Es ist nämlich nicht so, daß bloß Ausschüttungen, die man von einem Fonds erhält oder Veräußerungsgewinne, die man selbst als ANLEGER bei Veräußerung der Fondanteile erhält steuerpflichtig sind...
um es genauer zu machen, müßte ich ein wenig weiter ausholen. Fondsanlagen werden nämlich nicht einfach wie gewöhnliche Aktien- oder Anleihen besteuert, sondern es gelten umfangreiche steuerliche Sondervorschriften für Fondsanlagen, nach denen dem Anleger vereinfacht gesagt - im Grundsatz - die Einnahmen und (Veräußerungs)Gewinne, die DER FONDS realisiert hat anteilig zugerechnet werden. Darüber bekommst Du als Fondsanleger auch regelmäßig steuerliche Informationen (bzw. von Deiner Depotbank den Hinweis, daß die Besteuerungsgrundlagen dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen sind). Es ist nämlich nicht so, daß bloß Ausschüttungen, die man von einem Fonds erhält oder Veräußerungsgewinne, die man selbst als ANLEGER bei Veräußerung der Fondanteile erhält steuerpflichtig sind...
@ Shortguy
Ah - jetzt ja !!
Alles geklärt. Sehr gut.
bitterblue *schonganzwuschig*
Ah - jetzt ja !!
Alles geklärt. Sehr gut.
bitterblue *schonganzwuschig*
ich habe da was interessantes gefunden (wie kann man Steuerfrei spekulieren):
es ist möglich, ab 2002 mit einer "Arbitragestrategie" eine komplette Steuerfreiheit einer Aktienposition herbeizuführen.
Dies klappt folgendermaßen:
Anleger A möchte gerne 500 Stück der Aktie BBB long sein.
Er synthetisiert diese Position aus 1000 Stück der Aktien und minus 500 Stück über eine synthetische Optionsposition (short call, long put entsprechend 500 Aktien mit gleichem Strike).
Steigt nun die Aktie von 40 auf 50 Euro, so hat der Anleger 10 Euro Kursgewinn, die in der Kassa-Position zur Hälfte steuerpflichtig werden, wenn der Gewinn realisiert wird, d.h. 5 Euro pro Aktie, d.h. 5000 Euro wäre der steuerpflichtige Gewinn. Die entsprechende Optionsposition trägt aber einen voll steuerpflichtigen Verlust von 10 Euro a 500 Aktien bei, d.h. der steuerlich beachtliche Verlust auf die Optionsposition beträgt 5000 Euro. Dieser Verlust von 5000 Euro wird mit dem Gewinn der Aktien-Cash Position verrechnet, gesamt ergibt sich ein steuerlich beachtlicher Gewinn von Null, während der Gesamtgewinn der Position bei 5000 Euro liegt (10000 Euro aus der Kassa-Position, -5000 aus der Optionsposition).
D.h. für Privatanleger ist es in Zukunft möglich Position mit Delta größer Null mit einer Steuerlast von Null darzustellen. Sollte es bald möglich sein, Leerverkäufe problemlos für Privatanleger auch am Kassa-Markt zu tätigen, kann man auch für Aktien-Short-Positionen eine Deltahaltige Position komplett steuerfrei machen.
Eine weitere Frage sind sicherlich die Transaktionskosten, die einen kleinen Teil dieses Vorteils wieder auffressen.
es ist möglich, ab 2002 mit einer "Arbitragestrategie" eine komplette Steuerfreiheit einer Aktienposition herbeizuführen.
Dies klappt folgendermaßen:
Anleger A möchte gerne 500 Stück der Aktie BBB long sein.
Er synthetisiert diese Position aus 1000 Stück der Aktien und minus 500 Stück über eine synthetische Optionsposition (short call, long put entsprechend 500 Aktien mit gleichem Strike).
Steigt nun die Aktie von 40 auf 50 Euro, so hat der Anleger 10 Euro Kursgewinn, die in der Kassa-Position zur Hälfte steuerpflichtig werden, wenn der Gewinn realisiert wird, d.h. 5 Euro pro Aktie, d.h. 5000 Euro wäre der steuerpflichtige Gewinn. Die entsprechende Optionsposition trägt aber einen voll steuerpflichtigen Verlust von 10 Euro a 500 Aktien bei, d.h. der steuerlich beachtliche Verlust auf die Optionsposition beträgt 5000 Euro. Dieser Verlust von 5000 Euro wird mit dem Gewinn der Aktien-Cash Position verrechnet, gesamt ergibt sich ein steuerlich beachtlicher Gewinn von Null, während der Gesamtgewinn der Position bei 5000 Euro liegt (10000 Euro aus der Kassa-Position, -5000 aus der Optionsposition).
D.h. für Privatanleger ist es in Zukunft möglich Position mit Delta größer Null mit einer Steuerlast von Null darzustellen. Sollte es bald möglich sein, Leerverkäufe problemlos für Privatanleger auch am Kassa-Markt zu tätigen, kann man auch für Aktien-Short-Positionen eine Deltahaltige Position komplett steuerfrei machen.
Eine weitere Frage sind sicherlich die Transaktionskosten, die einen kleinen Teil dieses Vorteils wieder auffressen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
49 | ||
28 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
16 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
13 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
13 | ||
13 | ||
12 | ||
12 | ||
10 | ||
9 | ||
9 | ||
9 | ||
9 | ||
8 |