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    Kann ich Gewinne/ Verluste aus Geschäften mit Aktien mit denen von - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.01 12:43:33 von
    neuester Beitrag 16.12.01 14:45:26 von
    Beiträge: 25
    ID: 518.942
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      Avatar
      schrieb am 08.12.01 12:43:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Optionsscheinen verrechnen?

      An alle Steuerexperten,

      ist das möglich. Oder kann ich nur Aktien- gewinne/ verluste miteinander verrechen?

      Vielen Dank und allen ein schönes WE!

      Mifra
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 13:06:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du musst Wertpapiergeschäfte (z.B. Aktien) und Termingeschäfte (z.B. Optionsscheine) steuerlich voneinander trennen. Leider ist die Verrechnung z.B. von
      Gewinnen aus Aktien mit den Verlusten aus OS-Geschäften seit
      1.01.2001 nicht mehr zugelassen.

      MfG
      Zogger
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 13:08:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      meines wissen können die spekulationsgewinne mit den spekulationsverlusten verrechnet werden, unabhängig davon, ob sie aus aktien oder optionsscheinen entstanden sind. der saldo daraus ist steuerwirksam (gewinn oder verlust). Im übrigen gibt es am 2002 eine wesentliche veränderung. das halbeinkünfteverfahren. Hier mal eine Auszug aus der Änderung:

      Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) iSd § 23 EstG:

      Liegt zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Anteile ein Zeitraum von unter einem Jahr, kommt es zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens; d. h. der Veräußerungspreis, die ursprünglichen Anschaffungskosten und eventuelle Veräußerungskosten sind jeweils nur zur Hälfte anzusetzen (§ 3 Nr. 40 S.1 Buchst. j und § 3c Abs. 2 EStG). Die sonstigen Regelungen des § 23 EStG (Freigrenze, Verlustverrechnung) bleiben unverändert.

      Hinweis: Veräußerungsverluste sollen noch in 2001 realisiert, Veräußerungsgewinne nach 2002 verschoben werden.

      Wichtig ist als: wenn die verluste (auch buchverluste) überwiegen, aus steuerlichen gründen realisieren,wenn man der meinung ist, daß dieses jahr in der aktie nichts mehr geht. vorteil: man kann die verluste aus diesem jahr 2001 voll in das nächste jahr 2002 übertragen! effekt: der volle verlust wird mit den halben gewinnen aus 2002 verrechnet! nachteil: man muß bei der steuererklärung die übertragung des verlustvortrages ankündigen. effekt: wer bisher seine spekulationsgewinne nicht versteuert hat, macht das finanzamt auf sein hoffentlich künftig wieder gewinnträchtiges hobby aufmerksam!

      also genau überlegen was man steuerlich bisher gemacht hat.

      gruß aus wob
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 13:21:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Zocker
      Woher hast Du diese Info? M.W. stimmt das so nicht. Alles, was unter "private Veräußerungsgeschäfte" läuft, kann gegeneinander verrechnet werden.

      @ Mirawo und alle:
      zum Halbeinkünfteverfahren:
      bislang hieß es Termingeschäfte wie OS seien davon ausgeschlossen, dh. werden nach wie vor voll versteuert, da sie keine Beteiligung an Kapitalgesellschaften seien. Habe jetzt gehört, es sei eine Änderung verabschiedet worden.
      Wer weiß etwas darüber???

      Und:
      ab 2001 unterliegen ausländ. Aktien dem HEV,
      ab 2002 auch inländische.
      Wie werden deutsche Fonds mit ausländ. Aktien dem zugeordnet?? Sprich ist die Fondsgesellschaft oder der Fondsinhalt maßgeblich zur Zuordnung ausländ. /inländisch?

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 13:23:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ ZockerNM & Mirawo

      danke für die schnelle Antwort, leider weiß ich jetzt auch nicht weiter. Besser für mich wäre es natürlich, wenn Mirawo recht hat. Habe nämlich mit Aktien dieses Jahr richtig in die Sch... gegriffen. Dagegen sieht es bei OS ganz gut aus. Nun möchte ich dem Finanzamt natürlich so wenig wie möglich zukommen lassen.
      Wenn jemand mehr weiß, wer ich sehr dankbar.

      Schöne Grüße

      Mifra

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      Avatar
      schrieb am 08.12.01 15:11:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo mifra,
      für mich ist diese Fragestellung auch sehr wichtig (-> Gewinne OS, Verluste Aktien). DAS HEV spuckt mir dabei zusätzlich noch ganz schön in die Suppe (na, der Gesetzgeber wird schon wissen, warum das jetzt eingeführt wurde!)
      Offensichtlich ist hier am Woénde nicht viel los...
      Ich mache mich Anfang der Woche mal an kompetenter Stelle kundig und schreibe es dann hier rein, ok?

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 17:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gewinne aus OS können mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden. Das HEV gilt für OS nicht.
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 17:55:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ bitterblue

      wäre toll, wenn du es hier reinstellst. jeder hat anscheinend ´ne andere meinung hierzu.
      wenn es nach mir ginge, müßtet ihr überhaupt keine speku-steuer zahlen, aber mich fragt ja keiner!

      bis denn

      mifra
      Avatar
      schrieb am 09.12.01 21:52:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auf der Page von N-TV (www.n-tv.de) findet man unter der Sendereihe "Steuern Transparent" eine Klärung dieser Frage.
      ("Die Anlage SO").
      Wenn man Optionsscheine vor Fälligkeit verkauft sind dies Einkünfte aus Veräusserungsgeschäften. Wenn man sie dagegen bis zum Ende hält sind es Einnahmen aus Termingeschäften. Pervers aber wahr...
      DOBY
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 00:38:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn man die OS bis zum Ende hält und Gewinn anfällt, ist das ein Gewinn aus Termingescäft, wenn der OS am Ende wertlos verfällt, soll dies steuerlich unbeachtlich sein (d.h. der Verlust wird nicht anerkannt).
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 12:02:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es ist ganz einfach und definitv so wie Nataly gesagt hat. Verrechnung ist möglich, da beides zu den Einkünften aus "privaten Veräußerungsgeschäften" i.S. von § 23 EStG gehört. Allerdings gilt das Halbeinkünfteverfahren mit Sicherheit nur für Aktiengewinne/-verluste, aber nicht (!!) für Optionsscheine...in die Verrechnung gehen also die vollen OS Gewinne/Verluste ein, aber nur die Hälfte der Gewinne/Verluste aus Aktien....
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 12:22:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das kann ich jetzt auch nur bestätigen, nachdem ich vorhin auch nochmal nachgefragt habe. OS-Gewinne/-verluste können mit Aktiengewinnen/ -verlusten verrechnet werden, wobei OS nicht unter das HEV fallen.

      Weiß jetzt vielleicht doch noch jemand, wie es sich in Bezug auf das HEV mit der Zuordnung von Fonds zu inländisch / ausländisch verhält?
      Beispiel DWS (inländ. Fonds) mit ausländischem Portfolio??

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 14:53:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      @bitterblue

      ich habe eine Info gefunden, daß das HEV bei inländishcen Fonds nur für die Dividenden gilt, die Spekugewinne unterliegen stets der 100%igen Versteuerung.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 16:19:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nein. Halbeinkünfteverfahren gilt für Dividenden, die von inländischen Fonds vereinnahmt werden (Achtung: gilt nicht bei ausländischen Fonds, auch solchen von Luxemburger Tochtergesellschaften deutscher Kapitalanlagegesellschaften). Für Veräußerungsgewinne (aus Aktien) gilt das "Halb"einkünfteverfahren deshalb nicht weil Aktienkursgewinmne, die Fonds realisieren beim Privatanleger in dem Fonds immer (!!) vollkommen steuerfrei (!!), nicht steuerpflichtig sind. Fonds können (in Aktien)spekulieren und traden wie sie wollen, ohne daß sich das für den Fondsanleger steuerlich nachteilig auswirkt.
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 16:35:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ (s)pecunia

      Gilt das auch für ausländische Fonds??

      @ shortguy
      Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

      Vll. hatte ich bislang eine Fehlinformation: Ich hatte angenommen, daß das HEV nicht nur für Aktien gelten soll, sondern auch für (Aktien)fonds. In diesem Fall wollte ich wissen, ob das Inkrafttreten in 2001 (ausländisch) bzw. 2002 (inländisch)vom Fondsmanagement (ausländ.(inländ.) oder vom "Fondsinhalt" abhängt.

      Ist es jetzt etwa so, daß das HEV bei Fonds nur für die Dividenden gilt und bei Veräußerungen (Spekugewinn/-verlust) gar nicht zum Tragen kommt???

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 16:37:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ (s)pecunia

      Gilt das auch für ausländische Fonds??

      @ shortguy
      Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

      Vll. hatte ich bislang eine Fehlinformation: Ich hatte angenommen, daß das HEV nicht nur für Aktien gelten soll, sondern auch für (Aktien)fonds. In diesem Fall wollte ich wissen, ob das Inkrafttreten in 2001 (ausländisch) bzw. 2002 (inländisch)vom Fondsmanagement (ausländ.(inländ.) oder vom "Fondsinhalt" abhängt.

      Ist es jetzt etwa so, daß das HEV bei Fonds nur für die Dividenden gilt und bei Veräußerungen (Spekugewinn/-verlust) gar nicht zum Tragen kommt???

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 16:42:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ bitterblue

      So ist es (jedenfalls bei inländischen Fonds)
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 19:56:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Shortguy
      Aha!

      Das "aktuellste", was ich hier vorliegen habe, ist eine Erläuterung zur EST für 2000 von der DB. Darin steht, daß das Verfahren für ausländische Fonds noch in der Schwebe sei.
      Bestimmt hat man das mittlerweile ausklamüsert.
      Weiß jemand etwas genaueres?
      Natürlich kann ich auch warten, wie das FA meine Verluste aus ausländ. Fonds (:D) besteuert. Das kann aber noch dauern...

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 21:13:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ all

      vielen dank für eure antworten.

      mifra
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 10:20:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Investoren in ausländischen Fonds werden diskriminiert, denn für sie gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht (d.h. Dividenden, die ein ausländischer Fonds vereinnahmt, sind beim Fondsanleger voll und nicht nur hälftig steuerpflichtig; Spekulationsgewinne des Fonds in Aktien sind - bei registrierten ausländischen Fonds allerdings auch weiterhein steuerfrei). Der Gesetzgeber wollte diese Diskriminierung ursprünglich (wegen drohender Klagen wegen Verstoßes gegen EG-Recht) beseitigen, hat es dann aber wieder aus ersten Gesetzentwürfen herausgestrichen - daher der frühere Hinweis auf die Schwebe....
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 11:15:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ shortguy
      Bitte mach mich nicht schwach!
      Was meinst Du mit "Spekulationsgewinne des Fonds in Aktien sind - bei registrierten ausländischen Fonds allerdings auch weiterhein steuerfrei" ??
      Ich muß doch meine Spekugewinne aus Fondsan- und -verkäufen, egal ob in- oder ausländisch, soweit sie innerhalb der Jahresfrist anfallen, versteuern; genauso wie ich meine in 2001 angefallenen Verluste aus Fondsan- und -verkäufen gegenrechnen möchte (wobei sich mir halt die Frage stellte, ob dies nur zur Hälfte geschehen kann, wenn es sich um einen ausländ. Fonds handelt, aber da war ich ja offensichtlich falsch informiert).

      Also, wovon ich rede ist die Bésteuerung von Fonds innerhalb privater Veräußerungsgeschäfte und nicht die Besteuerung der Dividenden.

      Kann bitte mal jemand Licht in das Dunkel bringen?? :confused:

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 12:13:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Aha. Ich habe von Spekulationsgewinnen und Dividendeneinnahmen DES FONDS gesprochen (übrigens auch in meinem früheren Posting). Daneben gilt, wie Du richtig annimmst, sowohl für inländische wie für ausländische Fonds natürlich auch die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften (früher Spekulationsgeschäfte), wenn der Fondsanleger seine Fondanteile innerhalb der Ein-Jahresfrist veräußert. In diesem Fall gilt: volle Steuerpflicht in beiden Fällen, kein Halbeinkünfteverfahren, da Fondsanteile keine "Aktien" sind.
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 12:21:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ bitterblue

      um es genauer zu machen, müßte ich ein wenig weiter ausholen. Fondsanlagen werden nämlich nicht einfach wie gewöhnliche Aktien- oder Anleihen besteuert, sondern es gelten umfangreiche steuerliche Sondervorschriften für Fondsanlagen, nach denen dem Anleger vereinfacht gesagt - im Grundsatz - die Einnahmen und (Veräußerungs)Gewinne, die DER FONDS realisiert hat anteilig zugerechnet werden. Darüber bekommst Du als Fondsanleger auch regelmäßig steuerliche Informationen (bzw. von Deiner Depotbank den Hinweis, daß die Besteuerungsgrundlagen dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen sind). Es ist nämlich nicht so, daß bloß Ausschüttungen, die man von einem Fonds erhält oder Veräußerungsgewinne, die man selbst als ANLEGER bei Veräußerung der Fondanteile erhält steuerpflichtig sind...
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 13:27:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Shortguy

      Ah - jetzt ja !!
      Alles geklärt. Sehr gut.

      bitterblue *schonganzwuschig*
      Avatar
      schrieb am 16.12.01 14:45:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      ich habe da was interessantes gefunden (wie kann man Steuerfrei spekulieren):



      es ist möglich, ab 2002 mit einer "Arbitragestrategie" eine komplette Steuerfreiheit einer Aktienposition herbeizuführen.

      Dies klappt folgendermaßen:

      Anleger A möchte gerne 500 Stück der Aktie BBB long sein.

      Er synthetisiert diese Position aus 1000 Stück der Aktien und minus 500 Stück über eine synthetische Optionsposition (short call, long put entsprechend 500 Aktien mit gleichem Strike).

      Steigt nun die Aktie von 40 auf 50 Euro, so hat der Anleger 10 Euro Kursgewinn, die in der Kassa-Position zur Hälfte steuerpflichtig werden, wenn der Gewinn realisiert wird, d.h. 5 Euro pro Aktie, d.h. 5000 Euro wäre der steuerpflichtige Gewinn. Die entsprechende Optionsposition trägt aber einen voll steuerpflichtigen Verlust von 10 Euro a 500 Aktien bei, d.h. der steuerlich beachtliche Verlust auf die Optionsposition beträgt 5000 Euro. Dieser Verlust von 5000 Euro wird mit dem Gewinn der Aktien-Cash Position verrechnet, gesamt ergibt sich ein steuerlich beachtlicher Gewinn von Null, während der Gesamtgewinn der Position bei 5000 Euro liegt (10000 Euro aus der Kassa-Position, -5000 aus der Optionsposition).

      D.h. für Privatanleger ist es in Zukunft möglich Position mit Delta größer Null mit einer Steuerlast von Null darzustellen. Sollte es bald möglich sein, Leerverkäufe problemlos für Privatanleger auch am Kassa-Markt zu tätigen, kann man auch für Aktien-Short-Positionen eine Deltahaltige Position komplett steuerfrei machen.

      Eine weitere Frage sind sicherlich die Transaktionskosten, die einen kleinen Teil dieses Vorteils wieder auffressen.


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