ESt-Erklärung als Einzelunternehmmer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.02 09:43:00 von
neuester Beitrag 27.03.02 10:04:03 von
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Hallo Steuerkundige,
nachdem ich nun meine Umsatzsteueranzeige bearbeitet habe, versuche ich mich derzeit an der Einkommenssteuererklärung. Als Privatmann muß man ja seine ganzen Belege an das Finanzamt schicken. Da ich nun aber erstmals die Anlage GSE ausfüllen muß/darf , drängt sich mir die folgende Frage auf. Reicht es, wenn ich die Einnahme/Überschußrechung und die Abschreibungsliste abgebe, oder wollen die Bearbeiter alle Belege sehen? Ich nehme an, die Belege bleiben der Betriebsprüfung vorbehalten. Danke für Eure Tips.
Gruß KOKS
nachdem ich nun meine Umsatzsteueranzeige bearbeitet habe, versuche ich mich derzeit an der Einkommenssteuererklärung. Als Privatmann muß man ja seine ganzen Belege an das Finanzamt schicken. Da ich nun aber erstmals die Anlage GSE ausfüllen muß/darf , drängt sich mir die folgende Frage auf. Reicht es, wenn ich die Einnahme/Überschußrechung und die Abschreibungsliste abgebe, oder wollen die Bearbeiter alle Belege sehen? Ich nehme an, die Belege bleiben der Betriebsprüfung vorbehalten. Danke für Eure Tips.
Gruß KOKS
@ koks
nein es reicht deine E/Ü-Rechnung und die Abschreibungsliste sowie eine evtl.Aufstellung der
Ausgaben + Einnahmen (Buchhalterprogramm?)
Beleg mußt Du nicht mit einschicken; aber bereithalten für eine evtl.Prüfung.
Nur auf Verlangen die Belege vorlegen.
gruß janolo
nein es reicht deine E/Ü-Rechnung und die Abschreibungsliste sowie eine evtl.Aufstellung der
Ausgaben + Einnahmen (Buchhalterprogramm?)
Beleg mußt Du nicht mit einschicken; aber bereithalten für eine evtl.Prüfung.
Nur auf Verlangen die Belege vorlegen.
gruß janolo
Vollkommen richtig.
Nur falls Du größere Ausgaben getätigt hast, will das FA auch gerne mal die Rechnung sehen.
Nur falls Du größere Ausgaben getätigt hast, will das FA auch gerne mal die Rechnung sehen.
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