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    Frage an die Steuermächtigen unter Euch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.02 21:37:07 von
    neuester Beitrag 11.04.02 22:11:16 von
    Beiträge: 3
    ID: 576.174
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      Avatar
      schrieb am 11.04.02 21:37:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo W: O Gemeinde und besonders die Steuerkundigen unter Euch,

      ich werde in diesem Jahr mit meinem Unternehmen erstmals Dienstleistungen für je ein Unternehmen in Belgien (EU-Staat) und eins in der Schweiz (nicht EU) erbringen. Die Leistungen erbringe ich an einem Standort in Deutschland.
      Muß ich in beiden Fällen zu dem Preis für meine Leistung die Umsatzsteuer dazurechnen und dann in Deutschland zum Vorsteuerabzug bringen oder muß ich nur mit dem Unternehmen aus der Schweiz so verfahren und kann bei dem Unternehmen aus Belgien einen steuerfreien Kostenvoranschlag bzw. eine Rechnung schreiben?
      Eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer hab ich jedenfalls erstmal beantragt.

      Danke für Eure Hilfe

      KOKS
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 21:49:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      koks,
      es gibt hier ein Forum "Recht und Steuern", vielleicht kann Dir dort geholfen werden.
      Stell den Thread doch dort noch einmal rein.
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 22:11:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Koks,
      die Frage kann so nicht beantwortet werden.
      Ob deutsche USt anfällt, hängt von der Art der Leistung ab.
      Je nach Art der Leistung richtet sich die Steuerpflicht dann entweder nach dem Sitz des Leistenden, des Empfängers oder dem Ort, wo die Leistung erbracht wird.
      Die Abgrenzung kann in Einzelfällen schwierig sein.
      Für Dienstleistungen brauchst du keine USt-Id.
      Die gilt nur für Lieferungen.
      Am besten kosultierst Du Deinen Steuerberater.
      Fallobst


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