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    Kann ich das noch aussergerichtlich klären??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.02 11:08:00 von
    neuester Beitrag 15.05.02 16:21:01 von
    Beiträge: 42
    ID: 586.818
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      schrieb am 15.05.02 11:08:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle Juristen, bitte um eure Hilfe:

      Habe eine Anzeige bekommen wegen folgender Sache:

      Habe einen Schulbus mit Sorgenkindern überholt, er drängt mich ab, keine Ahnung warum, vielleicht in Schleudern gekommen. Ich schneide ihn, um nicht in den Feldgraben abzudriften, musste das Lenkrad umreissen. Danach fährt er mir immer bis auf die Stossstange, ich bremse ihn aus Wut aus.

      Dann kommt die Anzeige:

      Sie überholten einen Schulbus mit Sorgenkindern und schnitten ihn dann so, dass er ins Schleudern geriet und eine Vollbremsung machen musste (wieso musste er bremsen, war doch schneller als er???) und ins Schleudern geriet. Sie bremsten ihn danach ohne ersichtlichen Grund aus mehrmal aus.

      Meine Aussage dazu war:

      Er drängt mich ab, ich muss Lenkrad umreissen um nciht in den Graben zu fahren, habe dann konstant angemessenes Tempo gehalten. Er musste wahrscheinlich ständig bremsen um mir nicht aufzufahren.

      Fall liegt beim Staatsanwalt. Mahce mir jetzt in die Hosen, dass das vor Gericht kommt, wird nämlich sehr teuer. Bis jetzt kam noch nichts, aber ich denke halt Gericht. Wenn ein Termin kommen sollte, kann ich den noch abwenden, indem ich zum Beispiel die Sache mit dem Ausbremsen zugebe? Mit welcher Strafe muss ich rechnen. Mehr als ein Monat Lappen weg???

      Danke für eure Hilfe.

      Gruss

      litte bull
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:19:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn es beim Staatsanwalt liegt wird es sicher zu einer Verhandlung kommen und wenn es so ist wie geschildert wird man auch mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen haben.
      Hattest Du einen Zeugen der das, was Du ausgessagt hast bestätigen kann? Wenn nicht hast Du sehr schlechte Karten!
      Einen mit Kindern voll bestzten Bus ausbremsen? Sorry , aber wer so etwas macht sollte sein Verhalten im Straßenverkehr mal überdenken.Kein Richter der Welt hat dafür Verständnis auch wenn Du Dich provuziert fühltest!
      4 Wochen Fahrverbot und 500-1000 € Strafe wenn es gut ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:22:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich denke Du wirst von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bekommen - wenn Du den annimmst ist alles OK, wenn nicht, kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht - wenn man etwas zugibt bzw. geständig ist, wirkt sich das immer strafmildernd aus !!

      Gehe ich richtig in der Annahme, daß Du ne Anzeige wegen Nötigung gemäß § 240 StGB erhalten hast oder auch ne Anzeige wegen einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b ???

      Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:24:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe leider keinen Zeugen, der Busfahrer aber auch nicht. Die Sorgenkinder gelten als Zeugen nicht, wurden auch nicht angegeben. Ich weiss, die Sache mit dem Ausbremsen war auch nicht korrekt von mir. Gibt es denn eine Chance das aussergerichtlich zu klären??
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:26:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich muß rb2507 RECHT geben, am Fahrverbot wird kein Weg dran vorbeiführen - es ist wirklich "dumm", daß es ein Schulbus mit KINDERN war !! Das wirkt sich extrem strafschärfend aus !! Ich halte die Strafe von rb2507 sogar noch für MILDE !! Ist dumm für dich gelaufen...

      Dudde :(

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      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:27:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey dudde, muss ich den erst geständig sein um den Strafbefehl zu bekommen oder werden die von sich aus den strafbefehl schikcen?

      Würde den behobenen Lackschaden allerdings auch zugeben, was hast du zu verlieren?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:27:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Rede mit Deinenm Anwalt vileicht kann der mit dem Staatsanwald reden und gegen eine einmalige Zahlung die einstellung des Verfahrens erreichen dann hättest Du Glück
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:29:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie teuer kann so ein Anwalt werden???
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:42:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      das stimmt leider nicht so ganz, was dir bis jetzt gesagt wurde:
      1. Rechtsanwalt nehmen, ihm sachverhalt exakt und ehrlich schildern
      2. gegenüber staatsanwalt gar nichts zugeben, die müssen dir was beweisen
      3. was beim staatsanwalt liegt, muß nicht immer weiterverfolgt werden, da werden auch ermittlungen schon mal eingestellt...
      4. es ist ja keiner zu schaden gekommen, ein busfahrer wurde ausgebremst, und das muß erst bewiesen werden.

      also, nicht bange machen, wird schon, und den führerschein behältst du...

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:46:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      biete dem Richter einen Vergleich an:
      gebe alles zu, zeige Reue und zahle den betroffenen Kindern
      einen schönen Tagesausflug (=gemeinnützig)irgendwohin
      mit Brotzeit usw.
      Im Gegenzug soll er auf ein Fahrverbot verzichten.
      Wenn Du Dich sperrst (mit Anwalt und so)wird er Dich
      rund machen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:46:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      dein wort in gottes ohren, aber der anwalt wird sicher teuer oder? was kann sowas kosten?

      sollte die sache vor gericht kommen und ich gewinne, wer zahlt gericht und meinen anwalt?

      wie lange kann sowas dauern? hab am 18.02.02 die info bekommen, dass die sache mit der geschäftsnummer xy bei der staatsanwaltschaft eingegangen ist.

      ist einer von euch denn jurist?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:47:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      stimme Nr. 9 zu
      Aussage gegen Aussage. Das stellt der Staatsanwalt ein
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:49:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das mit dem Lackschaden ist etwas anders als es aus dem Thread hervorgeht - ich bin weder Käufer noch Verkäufer, ICH habe den Schaden verursacht (es war mein Geschäftswagen) und DIESEN Schaden hat der Verkäufer (mein Ex-Chef) EVENTUELL dem Käufer verschwiegen !! Ich weiß es allerdings nicht genau - es KÖNNTE sein, das ist also hier KEINE Behauptung im Sinne der §§ 186, 187 StGB ;)

      Warum soll man Deinen Fall verhandeln wenn Du geständig bist ??? Du bekommst den Strafbefehl und den nimmste an !!

      Die Idee von rb2507 ist auch OK - haste keinen Autorechtsschutz ???

      Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:49:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      danke euch allen, für eure meinungen. wer ist denn jurist, welche aussage hat das beste fundament?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:51:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Servus!!

      Hab mal einen ständig Links fahrenden Autofahrer auf der Autobahn überholt (Rechts) und ihn dann anschliessend fast bis zum stehen ausgebremmst!! (War saudumm von mir)

      Hab anschliessend auch eine Anzeige bekommen und der Staatsanwalt hatt dann gg. Strafbefehl über DM 500,- das Verahren eingestellt, da (Gott sei dank) nix passiert ist!!!

      Hab das am Anfang auch nicht zugegeben, aber der Staatsanwalt hat mir dann zu erklären versucht, das es dann zu einer Verhandlung kommt!! Habs dann zugegeben und das wars!!

      Führerschein hab ich nicht abgeben müssen (war auch nie die Rede davon) aber hab Punkte in Flensburg bekommen!!

      Schubi
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:53:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      @dudde

      rechtsschutz jetzt erst abgeschlossen, zu spät. nun gut, mit einem geständnis(allerdings nur das mit dem ausbremsen!), könnte ich dem gericht aus dem weg gehen, ich weiss aber nicht, wie gut meine chancen stehen, sollte ich vor gericht gehen!?!?!? vor allem, wie hoch wäre die strafe bei einem geständnis?!!?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:54:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      ossnick hat natürlich auch ne gute Sichtweise - aber dann gibts ne Verhandlung und Du hast schlechte Karten !! Oder Glück und das Verfahren wird eingestellt ...

      Im übrigen ist JURIST keine geschütze Berufsbezeichnung, es kann sich also JEDER als JURISTEN bezeichnen ;)

      Die Anwaltskosten kommen immer auf den Anwalt drauf an - einer ist billiger - einer teurer ... ich kann Dir leider nicht was das eventuell kostet ... normalerweise richten sich in Zivilrechtssachen die Kosten nach dem Streitwert, aber in einem Strafprozess :confused:

      Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:55:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      schubi, hört sich ok an, damit könnte ich leben. wie kommt man dazu persönlich mit dem staati zu sprechen?

      ich habe allerdings einen schulbus mit kindern ausgebremst.......shit!
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:56:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      geh zu einem Anwalt und schildere den Sachverhalt und tu vorher garnichts. Hast Dir ja Zeit gelassen mit deinem Problem...:D

      Wieso drängt es denn jetzt so?

      Telefonnummern von Anwälten, die sich im Verkehrsrecht
      auskennen gibts bei der Anwaltskammer oder unter www.anwaltsuche.de

      Gruß

      Andrax
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:58:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      die sache drängt deswegen, weil diese ungewissheit mich unendlich nervt. ausserdem möchte ich mir ein neues auto kaufen (keine sorge, nur ein kleiner polo, möchte nichts mehr anstellen), aber dafür möchte ich die sache erst geklärt wissen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 11:59:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Schreib nen Brief an den Staatsanwalt (Aktenzeichen angeben) und zeig Dich reuig und geständig - es tut Dir Leid !! Wir wohl etwas teurer als bei schubi, aber dann ist die Sache aus der Welt !!! Denn WENN es ein BISSIGER Staatsanwalt ist und es auch noch um KINDER geht... zahle lieber den Strafbefehl ;) - Du bist dann auch nicht verurteilt und es erscheint auch NIX in einem polizeilichen Führungszeugnis !!!

      So, jetzt muß ich aber weg ;)

      Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 12:00:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      das dingen wird vermutlich eingestellt allerdings hast du den ersten fehler schon bei schilderung der sachlage gemacht.
      ich habe ähnliches erlebt und eine anzeige flatterte mir ins haus.
      habe einfach geantwortet das ich bilder oder beweise benötige da ich nicht weiß wer an diesem tag den wagen gefahren hat und ich mich an so einem fall nicht erinnern kann!
      darauf hin erhielt ich ein schreiben das das verfahren eingestellt ist.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 12:07:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      @pepsi

      welchen fehler habe ich gemacht?
      ging es bei dir auch um kinder?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 12:19:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      es ging um gegenseitiges ausbremsen und blenden mit fernlicht usw.
      Kinder waren nicht im Spiel.
      Ich habe behauptet das ich den wagen zur besagten zeit nicht gefahren bin und das mir der fahrer unbekannt ist da das fahrzeug von mehreren personen benutz wird.
      das einzigste was mir hätte passieren können wäre die auferlegung zum führen eines fahrtenbuches.
      wie gesagt der fall wurde eingestellt
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 12:23:37
      Beitrag Nr. 25 ()
      lag die sache auch beim staatsanwalt?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 12:28:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      nein, die war vorher schon eingestellt da ich ja (angeblich) keine angaben zum geschehen machen konnte.
      auf keinen fall darfst du die sache zugeben wenn du keine schuld hast bzw der andere damit angefangen hat.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 13:30:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ all

      wenn ihr davon sprecht, daß ein fahrverbot unausweichlich ist, dann hätte ich gerne dafür einen hinweis auf einschlägige kommentare des stgb.

      nochmal: das ding ist beim staatsanwalt, der befindet sich in der ermittlungsphase. er hat demnach eine anzeige des busfahrers vorliegen. du hast daraufhin deine sicht dargelegt, schriftlich. da war vielleicht der fehler, dies bereits ohne anwalt zu tun. aber nach dem, was du zurückgeschrieben hast, hast du keinen inhaltlichen fehler gemacht.
      jetzt nix abwarten, keinen vergleich anbieten, anwalt aufsuchen. das kostet, aber du kommst sauber aus der nummer raus. verfahren wird meiner ansicht nach eingestellt (auf der grundlage des von dir beschriebenen)..

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 13:45:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      ossnick, kann ich davon ausgehen, dass du jurist bist?

      also, du meinst anwalt aufsuchen, vor gericht stiefeln?

      trage ich dann nur meine anwaltskosten wenn ich den fall gewinne? kannst du eine bandbreite in euro nennen, wie teuer das werden kann? habe überhaupt keine vorstellung.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 14:04:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wie gesagt, ich teile ossnicks Ansicht nicht, nicht nach den Angaben die little_bull beim Staatsanwalt gemacht hat - ich denke es wird einen Strafbefehl geben - little_bull braucht ihn ja nicht annehmen und einen Prozess riskieren und sein Recht durchsetzen - aber es kann natürlich anders kommen - und wenn wir alle der gleichen Meinung wären, bräuchten wir keine Prozesse führe, man kann vieles vertreten ;) !! Ehrlich währt am länsten, ansonsten KANN der Schuß aber auch nach hinten losgehen.

      Wegen dem Fahrverbot wirste in einem Kommentar nix finden, bei welchem Paragraphen im StGB willste denn da nachgucken ???

      Das Wort "Einschlägig" gefällt mir, klingt so juristisch :laugh: - jaja die iuris prudenz ;)

      Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 14:11:17
      Beitrag Nr. 30 ()
      ich würde mich über einen strafbefehl freuen. 1 monat fahrverbot, bis zu 3 punkten, ca. 500 euro geldbusse. damit wäre ich zufrieden. hauptsache kein gericht....
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 14:25:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ dudde & little_bull.com

      ich habe nicht behauptet, daß ich hier eine juristisch fundierte lösung anbiete, ich rate nur: geh zu einem anwalt. dieser gang kann die eröffnung eines gerichtsverfahrens verhindern und löst es bestimmt nicht aus!!
      die einschlägigen §§ des stgb könnten sein: 240, 315. dort im kommentar nachlesen, dann sollte es auch möglich sein, in den urteilen, auf die dort verwiesen wird, eine einschätzung über die höhe der strafe (fahrverbot) zu bekommen

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 14:34:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      hey ossnick, vielen dank für dein engagement. der adac zahlt ein erstes gespräch mit einem angebundenen Rechtsanwalt, das werde ich jetzt erstmal in anspruch nehmen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 14:39:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ja ossnick, in den Urteilen könnte man was über die Strafzumessung finden.

      Mach Dir nicht SO viele Gedanke little_bull - es ist doch sonst nix weiter passiert, SO schlimm wirds nicht ...

      Druck den Thread hier aus und zeig ihm dem Staatsanwalt - der Thread macht deutlich, daß Du Dir wirklich viele Gedanken machst, daß Du weißt, das Du einen Fehler gemacht hast und ihn bereuhst - jeder macht Fehler - also Herr Staatsanwalt, nu gucken Sie mal, ist der arme Kerl denn nicht schon bestraft genug :D ;) ???

      Dudde ;)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 14:40:45
      Beitrag Nr. 34 ()
      nachtrag:

      aus der sicht des staatsanwaltes: 1.ihm liegt eine anzeige des busfahrers vor. dieser stellt eine behauptung auf. der staattsanwalt muß im rahmen seines ermittlungsverfahrens herausfinden, ob eine straftat vorliegt. ausserdem muß ein interesse des staates bestehen.
      2.das interesse des staates an einer strafverfolgung richtet sich (auch!) nach der höhe des entstandenen schadens.
      konkret: 1.nur eine aussage als beweis
      2. kein schaden enstanden ausser einer erst nachzuweisenden nötigung des busfahrers

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 15:05:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      Korrektur: Liegt ein Strafantrag vor, braucht kein öffentliches Interesse vorzuliegen - die Staatsanwaltschaft ist bei einem Strafantrag verpflichtet zu ermitteln ;)

      Locker bleiben ossnick, Du bist aber ein Kämpfer ;)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 15:26:42
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ dudde

      das macht jetzt spaß!!!

      wo hast du denn den strafantrag hergezaubert???

      ich denke, wir sprechen hier von einer anzeige des busfahrers. wie kann denn da der staatsanwalt gleich einen strafantrag stellen??
      stell dir mal vor, jede anzeige irgendeines menschen würde bei der staatsanwaltschaft unmittelbar in einen strafantrag münden...

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 15:35:56
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ja was issn bitte für Dich ne Anzeige :confused: - der Busfahrer ist zur Polizei gegangen und hat, wie der Volksmund sagt, ne Anzeige gemacht - Juristen sprechen von einer Strafanzeige bzw. von einem Strafantrag ;)

      Little_Bull bekommt nen Brief und muß sich zum Vorwurf äußern ... dann entscheidet der Staatsanwalt wie es weitergeht ...

      Oder versteh ich Dich jetzt völlig falsch ???
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 15:54:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ dudde

      dudde, DU HAST RECHT!!!!

      nach kurzer lektüre: stimmt alles, was du gesagt hat: §77 gibt deinem korrektursatz recht (#35), also kann ich mein öffentliches interesse in dem fall sein lassen...

      ausserdem stimmt, daß strafanzeige=antrag und nicht eine vorstufe davon ist!!!

      was lernen wir daraus: traue keinem im internet über den weg

      und ich war mir so sicher....

      hat trotzdem spaß gemacht

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 15:58:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      Du gibst immerhin Deinen kleinen Fehler zu, DAS zeigt Anstand, Stil und GROESSE ;) - Respekt !! Du wirst bestimmt ein guter Anwalt :) - weiter so ;)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 16:06:09
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ dudde

      DIESMAL darf ich dich korrigieren

      ich studiere kein jura

      gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 16:09:15
      Beitrag Nr. 41 ()
      OK :laugh: - Dann interessierste Dich eben für die Rechtswissenschaften ;)
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 16:21:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ dudde

      naja, soweit her kann das mit dem interesse nicht gewesen sein...

      ich war mir aber echt sicher, daß auf eine strafanzeige der staatsanwalt erst den strafantrag stellt (und das erst nach aufnahme der ermittlungen)...

      so kann man sich täuschen.

      aber gut, danke für aufklärung, bzw. zur motivation des selbstaufklärens und bis demnächst mal...


      gruß


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