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    Frage zur Spekulationssteuer, wer kann Auskunft geben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.02 16:37:14 von
    neuester Beitrag 04.10.02 09:58:07 von
    Beiträge: 32
    ID: 627.234
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      Avatar
      schrieb am 31.08.02 16:37:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      soweit ich weiß sind spekulationsgewinne steuerpflichtig, wenn die haltezeit unter 12 monaten liegt und werden dann mit dem persönlichen steuersatz versteuert.

      hierzu ein beispiel:

      ein anleger hat ein jahreseinkommen von ca. 37.000 eur , zahlt davon ca. 8.000 eur lohnsteuer und 850 eur soli. das würde einem steuersatz von rund 24% entsprechen. weiterhin hatte dieser anleger ein anfangsguthaben von 10.000 eur und im verlauf des jahres 30.000 eur spekulationsgewinne erzielt.

      frage 1:

      werden diese 30.000 eur dann mit 24% versteuert, so dass 7.200 eur spekulationssteuer fällig werden?

      frage 2:

      welche spekulationssteuer wäre zu zahlen, wenn der anleger überhaupt nicht arbeiten würde? ....er hätte dann ja keinen steuersatz aus einer abhängigen beschäftigung!

      danke, alien
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 16:49:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:12:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Spekulationsgewinne ( wenn größer 999,99 EUR )werden dem zu versteuernden Einkommen aus den anderen Einkunftsarten zugerechnet und dann versteuert. Wenn Du keine anderen Einkünfte hast, bleibt der Grundfreibetrag einkommenssteuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:18:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      dank dir w.b., das war ein hilfreicher link, in dem die letzte antwort sogar zur frage 2 passt.

      deraus entsteht aber nun eine 3. und 4. frage!

      beispiel wie folgt:

      der anleger ist weiterhin arbeitnehmer, bezieht steuerpflichtiges einkommen, welches mit ca. 24 % versteuert wird. im folgejahr beginnt er mit 30.000 eur startguthaben und erzielt einen spekulationsgewinn von 100.000 eur.

      frage 1:

      bleibt es nun bei einer spekulationssteuerzahlung von 24.000 eur oder wird das finanzamt mehr verlangen? wenn ja, wieviel etwa?

      frage 2:

      macht es sinn, wenn der anleger einen teilzeitjob annimmt, in dem er beispielsweise nur noch 8.000 eur p.a. verdient?
      wie hoch wäre dann sein steuersatz und die spekulationssteuer auf 100.000 eur spekulationsgewinn?
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:22:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      die 30000 euro werden zum zu versteuernden einkommen dazu addiert. somit wären 69000 euro zu versteuern. wegen der progression steigt der grenzsteuersatz, dh. für jeden zusätzlich verdienten euro stark an bis zum spitzensteuersatz von z. Z. 49%. der durchschnittssteuersatz dürfte daher deutlich über den 24% liegen. genau könnte man das mit einem steuerprogramm errechnen.
      das ist eben unser leistungsfeindliches steuersystem, von jedem mehr verdienten euro wird mehr wegversteuert. da nützt auch die ach so tolle steuerreform nichts bei der zwar der spitzensteuersatz auf 42% sinken soll, gleichzeitig sinken auch die höchstgrenzen, ab denen dieser bezahlt werden muss. das heißt konkret, dass in wenigen jahren gerade die bürger des mittelstandes in den genuss kommen werden, den spitzensteuersatz bezahlen zu dürfen.

      frage 2:wird so besteuert, wie wenn die 30000 euro aus unselbstständigem einkommen stammen würden.
      den begriff spekulationssteuer gibt es meines wissens im steuerrecht nicht.
      es werden alle einkünfte addiert und die summe dann besteuert

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      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:23:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ macaroni

      das heißt also, dass die 37.000 eur und die 30.000 eur spekulationsgewinne addiert werden. daraus ergeben sich dann 67.000 eur und die progession greift. es ist also davon auszugehen, dass dann wesentlich mehr als 24% steuern fällig werden.

      sehe ich das richtig?
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:30:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der obige Thread ist soweit ganz ok.

      Allerdings müssen seit dem 1. Jan. 2002 doch nur noch 50% der Spekulationsgewinne versteuert werden.
      Dadurch können dann natürlich auch angefallene Verluste nur noch 50% angerechnet werden.

      Also konkret zu #1:

      Einkommen aus Gehalt...............37.000,-€
      Einkommen aus Speku 30.000,-€
      davon steuerpfl. 50%....................15.000,-€
      ---------------------------------------------------------
      Steuerpflicht gesamt.....................52.000,-€
      .......................................................==========

      Darauf zahlst Du dann den entsprechenden Steuersatz.
      Der ist natürlich 52.000,- höher als bei 37.000,-
      Für die genaue Höhe mußt Du mal im Internet suchen, gibt es Tabellen für.

      Natürlich alles ohne Gewähr, aber ich denke das sollte so stimmen.

      Wenn hier jemand "vom Fach" ist, der es besser weiß, möge er mich bitte korrigieren.

      FlascheVoll

      be bulish


      P.S.: Alien wünsche Dir viel Glück dabei!
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:31:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      @pinoc dank dir für die mühe! ist wohl nicht zu ändern, dass sich der gedanke ans auswandern aufdrängt!
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:43:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi flaschevoll, hat wohl was mit dem "halbeinkünfte verfahren" zu tun (?), soweit ich das mit meinem bescheidenen steuerwissen und aufgeschnapptem vokabular in verbindung bringen kann. alles zusammen genommen, halbiert sich damit dann auch der steuersatz, sofern man sich die andere hälfte der kohle unversteuert in die eigene tasche stopfen kann. wünsche dir übrigens auch ein glückliches händchen!

      bye, alien
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:49:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      sorry, mir ist ein fehler unterlaufen, flaschevoll hat recht mit seinem rechenwerk. ich habe das halbeinkünfteverfahren vergessen. wohl kein wunder, da es jedes jahr neue besteuerungsverfahren in deutschland gibt.
      aber das grundprinzip stimmt, dass wegen der progression auf steigende einkommen immer mehr steuern gezahlt werden müssen.
      teilzeitarbeit kann daher im umkehrschluss durchaus interessant sein. so bedeutet ein um 20% sinkendes bruttoeinkommen nicht auch ein um 20% sinkendes netto, es dürften nur ca. 15% weniger sein.
      das grundübel ist aus meiner sicht, dass z.Z. die leistungswilligen und - bereiten bestraft werden, wenn sie als sog. "spitzenverdiener" von jedem zusätzlich verdienten euro 49% ans finanzamt abführen müssen. meine erfahrung ist, dass spitzeneinkommen in der regel hart erarbeitet werden müssen, also nicht mit einer 35-stunden-woche zu erzielen sind.
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:50:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, ganz genau!

      FlascheVoll

      be bullish
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 17:59:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      hi pinoc, der teilzeitjob wäre auch nur eine variante zur möglichen steuerminderung gewesen. bei größeren summen ist es aber keine alternative mehr, da man ja ohnihin der progession unterliegt. das halbeinkünfteverfahren ist aber ganz o.k., obwohl auch ich nicht den sinn verstehe, warum man bei mehr einkommen auch höhere steuersätze zahlen muss.
      das ist ja entgegen des gleichheitsgebotes. aber was soll´s, es werden ja auch lebenseinstellungen besteuert. beisielsweise höhere steuern für singles.
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 18:03:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      @pinoc

      Mein letztes Posting bezog sich natürlich auf Alien (#9)

      Ich wollte mich damit nicht selber loben...

      FlascheVoll

      be bullish
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 18:29:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      PS: die beste Lösung wäre m.E. nach, am 22. Sept die FDP zu wählen. Guido sollte nacher nur genug Stimmen für die Kanzlerwahl bekommen...

      W.B.
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 19:59:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi Alien,
      bevor Du weiter ans Auswandern denkst, solltest Du ab und zu hier mitlesen. Im Forum Recht & Steuern werden Probleme wie Du sie hast immer wieder durchgekaut.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 20:06:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mit dem Halbeinkünfteverfahren ist es leider nicht ganz so einfach wie oben dargestellt.
      Dieses gilt nur für Spekulationsgewinne aus Aktien.
      Wenn du z.B. Spekulationsgewinne aus Optionsscheinen oder aus Zertiikaten (z.B. Discount-Zertifikaten) hast, muß daraus der gesamte Spekulationsgewinn versteuert werden
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 22:04:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Allien2002

      Sag` mal, Du zahlst 8000 Euro Lohnsteuer und 850 Euro Soli.
      Seit wann beträgt der Soli 10,625 %?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 15:16:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      @kroko ...berechtigter einwand, sind dann auch nur 440 eur!

      @quotiks dieser umstand verteuert die sache allerdings erheblich. ist das überhaupt legetiem, dass anleger in aktien steuerlich besser gestellt werden als anleger in derivaten? und hätte es zweck dagegen einspruch einzulegen?
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 15:57:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Alien: Wenn du meinst, Aktiengewinne werden besser behandelt als solche aus Derivaten: Es hindert dich ja niemand, deine Gewinne aus Aktien (statt Derivaten) zu erzielen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 17:11:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      @nataly die feststellung ist ja richtig, aber nicht plausibel. mir fehlt da die logik.
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 17:29:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hey Alien, hier geht es doch um Steuerrecht...

      Was also genau ist "Logik"?
      Ein neuer Schokoriegel?



      FlascheVoll

      be bullish
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 17:47:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      logik, neuer schokoriegel? nee, nee, die schmecken besser und verursachen wenigsten karies!
      :D

      was hab ich eigentlich von steuern?
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 17:59:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      laß mich raten...

      ...die Schnauze voll?



      (zuviele Schokoriegel)

      FlascheVoll

      be bullish
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 18:41:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi alien,
      der Unterschied hängt mit der Körperschaftsteuer-Reform zusammen.
      Der KSt-Tarif wurde auf 25% gesenkt, ein KSt-Guthaben ist nicht mehr anrechenbar; dafür werden die Ausschüttungen beim Anleger nur noch zur Hälfte besteuert.

      Derivate haben nichts mit Ausschüttungen zu tun, sind vielmehr ledigkeich ein Spielart von Kapitaleinkünften, die wie bisher in voller höhe besteuert werden.

      Eine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung kann ich nicht erkennen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:13:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      hi pegru,

      da wiehert der amtsschimmel! ....aber im ernst, was es alles an steuern und deren auswüchsen gibt, da steigt otto normalverbraucher kaum noch durch. ich nehme das jetzt einfach hin und kümmere mich darum, endlich die 50% abdrücken zu können.

      bye, alien
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:19:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      @pegru: Mit der Körperschaftsteuer-Reform lässt aber wohl nur das HEV bei der Besteuerung von Dividenden begründen, nicht das HEV bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Oder doch? (In #16 werden nicht Kapitaleinkünfte, sondern Speku-Gewinne angesprochen.)
      (Kleine Korrektur: Du meinst sicher "verfassungswidrige Ungleichbehandlung" ).
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:57:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hi Nataly,
      natürlich meinte ich verfasungswidrige Ungleichbehandlung.

      Für die hälftige Besteuerung der speku-Gewinne muss es doch auch eine logische Erklärung geben.
      Ich versuch es mal:
      Eine GmbH verkauft das gesamte Anlagevermögen. Der gesamte Gewinn (1 Mio) der GmbH wird dann an die Gesellschafer, von denen jeder nur 0,5% hält, ausgeschüttet. Nach dieser Ausschüttung liegt nur noch ein leerer GmbH-Mantel vor, die anschließende Liquidierung bringt nichts mehr.
      Für die Ausschüttung gilt das HEV.
      Wenn nun die Gesellschafter ihre Anteile (vor der Ausschüttung) für insgesamt 1 Mio (innerhalb der Speku-Frist) verkaufen, muss doch das gleiche Ergebnis rauskommen, also Anwendung des HEV.
      Klingt doch irgenwie logisch, oder?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 20:09:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      @alien,
      es ist leider so, Otto Normalverbraucher hat im deutschen Steuerunwesen schlechte Karten.
      Darum heisst es ja Dummensteuer, nur die Dummen zahlen Steuern, wobei dieser Ausdruck schon fast eine Verhöhnung von Otto Normalverbraucher ist.
      Es müsste wohl besser heißen Armensteuer; nur der, der arm ist und sich keinen qualifizierten Steuerberater leisten kann, zahlt Steuern.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 13:41:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      @pegru um in den genuß geringerer steuern zu kommen, bedarf es dann doch sicherlich des erwerbs anderer beteiligungen, wie etwa von immobilienfonds. ansonsten kann ich mir auch nicht denken, dass an den bestehenden regelungen ein weg vorbei führt. doch bei der unsicherheit dieser geschäfte (geringe oder ausbleibende rendite, bis hin zum totalverlust), wiegt die steuerersparnis das risiko nicht auf. besser ist es dann schon, sich nicht langfristig zu binden und über das eigene geld jeder zeit verfügen zu können. insofern muss man dann letztlich doch einsehen, dass man bei einfachen anlage-/spekulationsgeschäften in jedem fall der progression unterliegt. verluste können von einkünften aus unselbständiger arbeit nicht abgezogen werden, gewinne die etwaige verlustvorträge überschreiten, werden jedoch besteuert und unterliegen der progression. dies führt in der praxis dann soweit, dass einkünfte aus nichtselbständiger arbeit und darüber hinaus von der steuer vereinnahmt werden können. der eigene lebensunterhalt ist dann aus den spekulationsgewinnen zu bestreiten. das muss ein merkwürdiges gefühl sein, wenn man weiß, mehr als das jahresbruttogehalt an das finanzamt abführen zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 01:35:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo zusammen,

      Ich habe noch eine Frage zur Spekulationssteuer.
      Früher waren die Gewinne ja nach einen halben Jahr Steuerfrei. Jetzt sind sie es erst nach einem Jahr. Ab welchen Zeitpunkt gilt die Jahresfrist. 1999 oder 2000?


      Danke im Voraus
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 01:40:41
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo zusammen,

      Ich habe noch eine Frage zur Spekulationssteuer.
      Früher waren die Gewinne ja nach einen halben Jahr Steuerfrei. Jetzt sind sie es erst nach einem Jahr. Ab welchen Zeitpunkt gilt die Jahresfrist. 1999 oder 2000?


      Danke im Voraus
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:58:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die Frist gilt für Veräußerungen ab 1.1.1999.


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