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    eröffnet am 12.09.02 09:56:23 von
    neuester Beitrag 12.09.02 10:19:08 von
    Beiträge: 4
    ID: 631.909
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      Avatar
      schrieb am 12.09.02 09:56:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe im Januar 2002 einen Gebrauchtwagen mit 14-tätiger
      Zulassung erworben. Hier hat man mir eine Werksgarantie
      gegeben die im Juli des Jahres abgelaufen ist.
      Frage: habe ich nicht trotzdem lt. neuer Rechtsprechung
      2 Jahre Gebrachtwagengarantie??
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:02:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welcher neuer Rechtsprechung?
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:07:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gewährleistung, nicht Garantie hat sich verlängert.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:19:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du willst ja betrügen.

      Pfui!!!!!!!


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