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    Super dringend ! Probleme mit Überweisung !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.02 21:38:30 von
    neuester Beitrag 02.10.02 18:09:53 von
    Beiträge: 12
    ID: 641.228
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      schrieb am 01.10.02 21:38:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, weiß einer wie lange ich wenn ich jemand Geld überwiesen habe Zeit habe um es mir von meiner Bank wieder auf mein Konto gutschreiben zu lassen. Da will mich jemand betrügen und nun will ich meine Kohle wieder zurück. Da gibt es bestimmt Fristen !!
      Danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 21:50:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      @berkt
      normaler weise 6 wochen-würde aber sofort morgen stornieren
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 21:52:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da hast du wohl keine Chance mehr. Innerhalb 6 Wochen kannst Du nur zurückbuchen, wennn das Geld per Lastschrift eingezogen wurde.
      ich hab mal wegen eines ähnlichen problems bei meiner bank nachgefragt und die konnte da nix mehr machen ... :-((
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 21:54:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich glaube es geht nicht, eine Lastschrift kann man 6 Wochen lang rückgängig machen.

      Falls es eine falsche Überweiseung ist, muss man einen Nachforschungsauftrag aufgeben.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 21:59:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das mit den 6 Wochen betrifft nur Lastschriften mit Einzugsermächtigung.
      Bei Überweisungen ist es ganz schwierig. Soweit ich weiß, kann aber eine Überweisung storniert werden, wenn der Empfänger noch keine Kenntnis davon hat, dass heisst, wenn er seine Auszüge noch nicht abgeholt hat bzw. bei Online-Banking die Gutschrift noch nicht erhalten hat.

      Du bist auf das Wohlwollen der Bank des Empfängers angewiesen. Wahrscheinlich bekommst du die Aussage, du musst dich mit dem Empfänger selbst einigen.

      Auf jeden Fall solltest du dich gleich morgen früh bei der Bank des Empfängers melden und nicht einfach abspeisen lassen.

      Viel Erfolg!

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      schrieb am 01.10.02 21:59:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich dachte: 2 Wochen....

      @berkt
      aber bei WO sind doch so viele Bänker,
      hol den Sräd morgen im Laufe des Tages nochmal hoch !
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 22:05:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo,


      ich wurde von meiner bank mehrmals darauf hingewiesen:

      überweisung können nicht storniert werden. das geht nur bei abbuchungen von deinem konto, die nicht von dir ausgelöst wurden. z.b. einzugsermächtigung.

      du wirst dich wohl auf eine gütliche einigung einstellen müssen.

      ciao, eagle1968
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 22:14:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Überweisungsrückrufe:
      Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist.
      Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 22:14:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      naja,alles so halnb richtig hier!
      sbald du den fehler bemerkst sofort der bank melden!
      die machen am sofort nen überweisungsrückruf.
      sollte das geld aber schon auf de konto des empfängers verbucht worden sein, ist die rückbuchung nur noch mt zustimmung des kontoinhabers zulässig!
      die gutschrift erfolgt i.d.r. nach einem tag. sollte das geld intern berbucht werden (db24 an db24 z.b.) hast du wohl pech gehabt.
      die banken können die richtigkeit der zahlung nicht überprüfen und dürfen das geld nach gutschrift nicht einfach so zurückbuchen!
      nur der weg über den anwalt kannst du dnn noch wählen,wenn der empfänger das geld nicht zurückzahlt!
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 22:15:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      p.s.
      bin banker:)
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 22:27:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das ist ja interessant! Bei mir trat der Fall auf, dass ich am Samstag online eine Buchung verzeichnet sah, am Montag war die dann weg. In der Zwischenzeit hatte ich keine Auszüge geholt. Kann es sein, dass da eine Überweisung storniert worden ist und mir trotzdem nichts mitgeteilt wurde?!?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 18:09:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Weiß dazu jemand noch was?


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