Super dringend ! Probleme mit Überweisung !! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.10.02 21:38:30 von
neuester Beitrag 02.10.02 18:09:53 von
neuester Beitrag 02.10.02 18:09:53 von
Beiträge: 12
ID: 641.228
ID: 641.228
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 504
Gesamt: 504
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 33 Minuten | 245 | |
gestern 19:02 | 80 | |
gestern 22:58 | 74 | |
gestern 11:56 | 55 | |
vor 1 Stunde | 43 | |
vor 57 Minuten | 42 | |
gestern 21:36 | 37 | |
vor 1 Stunde | 34 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.503,00 | +0,34 | 295 | |||
2. | 2. | 174,19 | -2,04 | 109 | |||
3. | 3. | 10,230 | +447,06 | 107 | |||
4. | 4. | 0,1935 | +2,38 | 77 | |||
5. | 7. | 0,9600 | -14,29 | 66 | |||
6. | 6. | 1,1100 | -3,48 | 60 | |||
7. | 5. | 4,1725 | -5,17 | 58 | |||
8. | 8. | 5,9840 | -1,55 | 48 |
Hi, weiß einer wie lange ich wenn ich jemand Geld überwiesen habe Zeit habe um es mir von meiner Bank wieder auf mein Konto gutschreiben zu lassen. Da will mich jemand betrügen und nun will ich meine Kohle wieder zurück. Da gibt es bestimmt Fristen !!
Danke im voraus
Danke im voraus
@berkt
normaler weise 6 wochen-würde aber sofort morgen stornieren
normaler weise 6 wochen-würde aber sofort morgen stornieren
Da hast du wohl keine Chance mehr. Innerhalb 6 Wochen kannst Du nur zurückbuchen, wennn das Geld per Lastschrift eingezogen wurde.
ich hab mal wegen eines ähnlichen problems bei meiner bank nachgefragt und die konnte da nix mehr machen ... :-((
ich hab mal wegen eines ähnlichen problems bei meiner bank nachgefragt und die konnte da nix mehr machen ... :-((
ich glaube es geht nicht, eine Lastschrift kann man 6 Wochen lang rückgängig machen.
Falls es eine falsche Überweiseung ist, muss man einen Nachforschungsauftrag aufgeben.
Falls es eine falsche Überweiseung ist, muss man einen Nachforschungsauftrag aufgeben.
Das mit den 6 Wochen betrifft nur Lastschriften mit Einzugsermächtigung.
Bei Überweisungen ist es ganz schwierig. Soweit ich weiß, kann aber eine Überweisung storniert werden, wenn der Empfänger noch keine Kenntnis davon hat, dass heisst, wenn er seine Auszüge noch nicht abgeholt hat bzw. bei Online-Banking die Gutschrift noch nicht erhalten hat.
Du bist auf das Wohlwollen der Bank des Empfängers angewiesen. Wahrscheinlich bekommst du die Aussage, du musst dich mit dem Empfänger selbst einigen.
Auf jeden Fall solltest du dich gleich morgen früh bei der Bank des Empfängers melden und nicht einfach abspeisen lassen.
Viel Erfolg!
Bei Überweisungen ist es ganz schwierig. Soweit ich weiß, kann aber eine Überweisung storniert werden, wenn der Empfänger noch keine Kenntnis davon hat, dass heisst, wenn er seine Auszüge noch nicht abgeholt hat bzw. bei Online-Banking die Gutschrift noch nicht erhalten hat.
Du bist auf das Wohlwollen der Bank des Empfängers angewiesen. Wahrscheinlich bekommst du die Aussage, du musst dich mit dem Empfänger selbst einigen.
Auf jeden Fall solltest du dich gleich morgen früh bei der Bank des Empfängers melden und nicht einfach abspeisen lassen.
Viel Erfolg!
ich dachte: 2 Wochen....
@berkt
aber bei WO sind doch so viele Bänker,
hol den Sräd morgen im Laufe des Tages nochmal hoch !
@berkt
aber bei WO sind doch so viele Bänker,
hol den Sräd morgen im Laufe des Tages nochmal hoch !
hallo,
ich wurde von meiner bank mehrmals darauf hingewiesen:
überweisung können nicht storniert werden. das geht nur bei abbuchungen von deinem konto, die nicht von dir ausgelöst wurden. z.b. einzugsermächtigung.
du wirst dich wohl auf eine gütliche einigung einstellen müssen.
ciao, eagle1968
ich wurde von meiner bank mehrmals darauf hingewiesen:
überweisung können nicht storniert werden. das geht nur bei abbuchungen von deinem konto, die nicht von dir ausgelöst wurden. z.b. einzugsermächtigung.
du wirst dich wohl auf eine gütliche einigung einstellen müssen.
ciao, eagle1968
Überweisungsrückrufe:
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist.
Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist.
Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
naja,alles so halnb richtig hier!
sbald du den fehler bemerkst sofort der bank melden!
die machen am sofort nen überweisungsrückruf.
sollte das geld aber schon auf de konto des empfängers verbucht worden sein, ist die rückbuchung nur noch mt zustimmung des kontoinhabers zulässig!
die gutschrift erfolgt i.d.r. nach einem tag. sollte das geld intern berbucht werden (db24 an db24 z.b.) hast du wohl pech gehabt.
die banken können die richtigkeit der zahlung nicht überprüfen und dürfen das geld nach gutschrift nicht einfach so zurückbuchen!
nur der weg über den anwalt kannst du dnn noch wählen,wenn der empfänger das geld nicht zurückzahlt!
sbald du den fehler bemerkst sofort der bank melden!
die machen am sofort nen überweisungsrückruf.
sollte das geld aber schon auf de konto des empfängers verbucht worden sein, ist die rückbuchung nur noch mt zustimmung des kontoinhabers zulässig!
die gutschrift erfolgt i.d.r. nach einem tag. sollte das geld intern berbucht werden (db24 an db24 z.b.) hast du wohl pech gehabt.
die banken können die richtigkeit der zahlung nicht überprüfen und dürfen das geld nach gutschrift nicht einfach so zurückbuchen!
nur der weg über den anwalt kannst du dnn noch wählen,wenn der empfänger das geld nicht zurückzahlt!
p.s.
bin banker
bin banker
Das ist ja interessant! Bei mir trat der Fall auf, dass ich am Samstag online eine Buchung verzeichnet sah, am Montag war die dann weg. In der Zwischenzeit hatte ich keine Auszüge geholt. Kann es sein, dass da eine Überweisung storniert worden ist und mir trotzdem nichts mitgeteilt wurde?!?
Weiß dazu jemand noch was?
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
295 | ||
109 | ||
107 | ||
77 | ||
66 | ||
60 | ||
58 | ||
48 | ||
45 | ||
43 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
28 | ||
27 | ||
27 | ||
25 | ||
24 | ||
21 | ||
20 | ||
18 | ||
18 |