3 fragen wegen spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.10.02 17:07:58 von
neuester Beitrag 26.10.02 20:10:40 von
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1. gibt es gute homepages und foren für steuerfragen ausser diesem hier ? gibts spezielle für schwarzgeld oder steuerhinterziehung ? url ?
schwarzgeld.com geht nämlich nicht mehr !?
2. kann die tipke klage wegen rückwirkender steuererklärungen dennoch erfolg haben ? hat tipke eigentlich eine homepage ?
3. fällt es eigentlich auf wenn man viele konten hat z. b. 10 stück. wenn
man doch keinen freistellungsauftrag hat dürfte doch bis ende dises jahres keiner was davon wissen oder ?
schwarzgeld.com geht nämlich nicht mehr !?
2. kann die tipke klage wegen rückwirkender steuererklärungen dennoch erfolg haben ? hat tipke eigentlich eine homepage ?
3. fällt es eigentlich auf wenn man viele konten hat z. b. 10 stück. wenn
man doch keinen freistellungsauftrag hat dürfte doch bis ende dises jahres keiner was davon wissen oder ?
1.)ob es gute homepages gibt, ist mir nicht bekannt
2.) die klage von prof. tipke hatte erfolg. nach der gegenwärtigen rechtslage ist es so, daß der vollzug der steuerrechtsnorm nicht durchgesetzt werden kann. objektiv bleibt es zwar nach der gesetzeslage an den steuertatbestandsmerkmalen, aber es ist wohl so, daß die finanzbehörden keine möglichkeit haben, den steueranspruch festzustellen, wenn keine entsprechenden angaben erfolgen. das bedeutet aber nicht, daß man deshalb "vogelfrei" ist. denn bei jeder steuererklärung erklärt man zugleich mit seiner unterschrift, daß alle gemachten angaben der wahrheit entsprechen und vollständig sind. sicherlich kann man aber auch was übersehen, und übersehen ist nicht vorsätzlich. das heißt, im falle der aufdeckung wegen des versehens liegt eine steuerordnungswidrigkeit, aber keine steuerhinterziehung vor. aber auch hier kommt es natürlich auf den einzelfall an.
3.)die kontenanzahl ist ohne bedeutung. auch die durchsuchungen bei banken durch die steuerfahndung sind im allgemeinen nicht von großem erfolg. das unterbringen von schwarzgeld - am besten außerhalb der bundesrepublik, möglichkeiten auf den cayman-islands bieten hier gute möglichkeiten. das bedarf im einzelfall einer guten vorbereitung und prüfung der bestehenden möglichkeiten, um den einklang mit den eigenen zielvorstellungen herbeizuführen.
mfg
mil2000
2.) die klage von prof. tipke hatte erfolg. nach der gegenwärtigen rechtslage ist es so, daß der vollzug der steuerrechtsnorm nicht durchgesetzt werden kann. objektiv bleibt es zwar nach der gesetzeslage an den steuertatbestandsmerkmalen, aber es ist wohl so, daß die finanzbehörden keine möglichkeit haben, den steueranspruch festzustellen, wenn keine entsprechenden angaben erfolgen. das bedeutet aber nicht, daß man deshalb "vogelfrei" ist. denn bei jeder steuererklärung erklärt man zugleich mit seiner unterschrift, daß alle gemachten angaben der wahrheit entsprechen und vollständig sind. sicherlich kann man aber auch was übersehen, und übersehen ist nicht vorsätzlich. das heißt, im falle der aufdeckung wegen des versehens liegt eine steuerordnungswidrigkeit, aber keine steuerhinterziehung vor. aber auch hier kommt es natürlich auf den einzelfall an.
3.)die kontenanzahl ist ohne bedeutung. auch die durchsuchungen bei banken durch die steuerfahndung sind im allgemeinen nicht von großem erfolg. das unterbringen von schwarzgeld - am besten außerhalb der bundesrepublik, möglichkeiten auf den cayman-islands bieten hier gute möglichkeiten. das bedarf im einzelfall einer guten vorbereitung und prüfung der bestehenden möglichkeiten, um den einklang mit den eigenen zielvorstellungen herbeizuführen.
mfg
mil2000
wollt auch diesen thread mangels beantwortung nochmal hochziehen
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