checkAd

    Wie wird der Gewinn versteuert??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.02 13:43:18 von
    neuester Beitrag 14.06.03 22:13:36 von
    Beiträge: 16
    ID: 677.591
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.404
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:43:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo @ all

      Habe ein frage, wie werden meine Gewinne versteuert?
      im folgenden habe ich von meinem wissenstand her eine rechnung gemacht.


      Bis jetzt werden 50% vom halben Gewinn versteuert.
      Ergo 25% vom ganzen Gewinn.

      Bsp.

      Gewinn in 2002 : +36.000€
      -spekusteuer(25%): -9.000€
      bleiben: +27.000€ Gewinn

      Dies wäre mein Gewinn??

      Davon kann ich ja noch Werbungskosten abziehen.
      Wie Seminare, Börsenzeitung, Flatrate und vorallem
      die Transaktionsgebühren.

      Bei 100 Trades im Monat macht es 1200 Trades im Jahr.
      Bei Fimatex 17,40€
      Ergo
      1200 Trades x 17,40€
      = 20.880€ Transaktionsgebühren
      +weitere Werbungskosten circa 2.000€

      gesamt Werbungskosten 22.880€

      Gewinn: 27.000€
      Werb.k.: -22.880€
      = 4120€

      Das bedeutet ja das mein zu versteuernder Gewinn (Einkommen) gerade mal 4.120€ beträgt, worauf ich dann Steuern zahlen muss.
      Dies ist ja wirklich wenig.
      Das heißt man könnte es sogar locker schaffen, das ein Fehlbetrag rauskommt und man garkeine Steuern bis auf die Spekusteuer zahlt.


      Sieht die Rechnung wirklich so aus oder ist da ein grober Fehler drin???????????

      Bis jetzt hat ja die Regierung einen besonderen Schmakl.
      Wenn die Spekusteuer auf 15% gesenkt werden soll, dann wäre das ja das Paradise für DAYTRADER.

      Da kann man hauptberufl. zum daytrader werden
      :-)

      zum Vergleich ein lediger mit 36.000 Brutto Jahresgehalt
      muss circa 41,7% oder 39,9% an Steuern abdrücken.
      sind circa 15.000€
      da bleiben netto 21.000€ übrig.


      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 14:14:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja,Du hast aber nur 4120 Euro übrig.Der ledige Arbeitnehmer hat 21000 Euro übrig.
      Das reicht,um ihn gerade so über Wasser zu halten.
      Frage:
      Wie willst Du mit 4120 Euro/Jahr in Deutschland denn überleben.
      Grüsse an alle im Board und guten Rutsch.:D :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 14:52:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      @KFT534

      Genau das ist für mich die Frage?
      Wie wird es nun berechnet.

      36.000€ sollen nettogewinn sein.
      Davon wurden die gebühren schon abgezogen.

      Mal an einem Einzeltrade:

      1000 Stück
      KK 2,00 = 2000€ +8,70€ = 2008,70€
      VK 2,20 = 2200€ -8,70€ = 2191,30€

      Bruttogewinn 200,00€
      Nettogewinn 182,60€

      In meiner Rechnung entsprechen die 36.000€ = die 182,60€

      mmmh. da hätte ich dann die Transaktionskosten doppelt abgezogen.
      Dat geht wohl nicht.

      Also müsste ich auf die 27.000€ gewinn wohl steuern zahlen.
      hui wenn da das finanzamt am Jahresende kommt wirds teuer.


      Wäre auch zu schön die rechnung, die ich hatte.

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:41:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie schauts mit den Verlusten aus sind die noch wie bisher mit den Gewinnen verrechenbar odernicht mehr???

      Hab gehört nicht mehr und das wäre kein Paradies sondern das Ende des Day-Tradings.
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:47:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich war wegen deiner Rechnung schon ganz verwirrt, was du uns nun sagen willst.:rolleyes:

      Hast deine Frage aber selbst beantwortet: Kannst natürlich nicht zwei Mal die Transaktionskosten abziehen, lediglich
      deine Kosten für Bürozuberhör (Bildschirm, usw.) dagegenrechnen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1210EUR +8,04 %
      East Africa Metals auf den Spuren der Königin von Saba!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:59:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      @em

      Das ist bis jetzt wohl noch nicht raus. Aber es wäre verfassungwidrig. Gewinne soll man besteuern und Verluste darf man nicht mit einberechnen obwohl es auch einkünfte sind mit einem negativen Zeichen davor.

      @matthaisch
      ja habe es mir selbst beantwortet.

      Doch habe ich noch einen gravierenden Fehler gefunden.

      Wenn ich 36.000€ gewinn netto habe

      werden diese nach dem Halbeinkünfte verfahren besteuert.

      Das Halbeinkünfteverfahren sagt folgendes aus:

      Private Veräußerungsgewinne aus Aktien und ähnlichem
      Bei Aktien und ähnlichen Anteilen an körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, die innerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden ist die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

      Für ausländische Aktien und ähnlichen Anteilen wird ebenfalls das Halbeinkünfteverfahren angewendet!

      bedeutet das von den 36.000€
      18.000€ versteuert werden nach Tabelle mit circa 28,6%
      wären 5148€ steuern

      Macht netto 30.852€ gewinn nach steuern:eek:

      Das wäre theoretisch noch besser;)

      aber ich habe halt nicht die genaue Ahnung

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 16:56:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Man nehme den Gewinn (und zwar wie bei den Abrechnungen inclusive gezahlter Gebühren) ziehe davon die Werbungskosten ab und dieser Betrag wird dann halbiert und anschliessend ganz normal versteuert, das ist alles. Da die ersten ca. 6500€ steuerfrei sind kommt man dann auf einen ziemlich niedrigen Steuersatz.

      Bezüglich Verrechnungen von Gewinnen und Verlusten gibt es in der Tat leider Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres lässt sich alles problemlos verrechnen, aber man kann Verluste nur ein Jahr lang zurücktragen, und das ist eine absolute Ungerechtigkeit!

      Wer 1999 100.000 euro spekugewinne hatte, musste annähernd 50.000 euro steuern zahlen. Hat man 2000 nichts verdient und 2001 50.000 Verlust gemacht, kann man diesen Verlust nicht mit dem Gewinn 2 Jahre zuvor verrechen und bleibt komplett darauf sitzen, so dass man netto insgesammt 50.000 Gewinn gemacht hat aber brutto alles wieder weg ist, das ist eine ziemliche sauerei.

      Bei mir ist es so, dass ich von meinem gesammten Gewinn über die Jahre 2/3 an steuern abdrücken musste, dafür hab ich jetzt einen dicken Verlustvortrag, bevor ich den nutzen kann wird der bestimmt auch wieder gestrichen.

      gruss ulle
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 21:21:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und wie ist das in der Schweiz ? ;)
      Avatar
      schrieb am 13.06.03 21:24:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dann musste aber auch in der Schweiz traden, gelle?

      Hast du eine gute Empfehlung für Schweizer Online - trading von hier?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 13.06.03 22:33:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      @teschta, es ist egal wo du das Geld verdienst. Enscheidend ist der Lebensmittelpunkt und der liegt in der Schweiz. (musst dem Finanzamt nachweisen)

      Mein Broker ist Interactive Broker.

      @WSJReader

      ist weit im Landesinneren nicht das ich als grenzgänger gelte.

      Findet man einen Treuhänder in der Schweiz über den man seine geschäfte abwicklen kann. Bezahlt man genauso keine Steuern da es dem Schweizer gehört :D
      (glaube ich) weiß es nicht genau.



      mfg Hans

      nice weekend werde mir die Berge anschauen. bisschen mit dem Auto crusen :D
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 07:45:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      # Hans2003

      1. Nur seinen Lebensmittelpunkt in CH zu haben langt nicht. Man darf auch in D weder Whng besitzen (auch wenn Sie vermietet ist) noch eine "Bettstatt" haben (Wohnwagen wäre schon tödlich), noch sich länger als 180 Tage aufhalten. Die Bettstatt oder Wohnung der Ehefrau wird dir natürlich auch angelastet.

      Sonst: Nach DBA (auf Grund dessen der schweizer Steuerkommissär den Eichelmannen auf Anfrage durchaus hilft) unterliegt das CH-Einkommen 5 weitere Jahre lang einer dt. Zusatzsteuer, um die Steuer auf dt. Niveau hochzuschleusen (Stkl 1, auch wenn verh., nur begrenzte Abzugsmögichkeiten).

      2. Interactive Brokers führt die Konten aller Europäer eigentlich in London. Und England schickt auf Anfrage alles nach Deutschland und nimmt am zukünftigen Datenaustausch teil. Sollte das Konto dennoch in Zug/CH geführt werden, gilt CH-Recht, d.h. das Konto ist im Gegensatz zu GB nicht durch den dt. Fiskus pfändbar. ABER::: In der Schweiz gilt das Bankkundengeheimnis nur für Bankkunden, NICHT für Brokerkunden.

      3. Dass Daytradinggewinne in CH steuerfrei wären, ist das hartnäckigste Falschgerücht, das ich kenne. In CH sind je-nach Kanton Kapitalgewinne abgabenfrei, bei daytrading wird aber der Kommissär in den meisten Kantonen -und sicher bei der Bundessteuer- auf gewerbliche Wertschriftenhändler
      erkennen. Und damit ist es dann passiert, nicht nur die allfällige Steuern sind fällig, sodern auch die AHV (CH-Sozialvers) von 9,5 %.

      4. Am besten über Treuhänder in steuergünstigem Kanton AG gründen, von der man sich anstellen lässt und für die man dann traded.

      Gruss

      Hittfeld

      Ubi Bene,Ibi Patria!
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 10:59:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      guten morgen,

      habe auch eine frage.was ist die ,,beste" bank in der schweiz wenn man von deutschland aus online handeln will,handeln mit den emis z.b.

      mfg privatieri
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 12:12:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Hittfeld

      Habe nie geschrieben, das alles Steuerfrei ist, wird je nach Kanton besteuert, dazu greift der Eichel auch noch was ab. Bis jetzt konnte ich nicht rausbekommen, wieviel

      Weißt du wieviel?



      Erzähl mal, wieso darf man keine Wohnung (Haus) in D-land haben?
      Ich kann ja nachweisen, das ich das ganze Jahr in der Schweiz war. oder sein werde. Auf alle fälle mehr als 200 Tage in der Schweiz.



      Danke Hans

      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 14:03:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13 Hans2003

      Gruezi Hans!

      Wenn Du in CH versteuerst, achte auf das Problem der Einstufung als "gewerblicher Wertschriftenhändler". Die Bundessteuer schlägt hier schnell zu, die Kantone (ausser Zug/Zürich) folgen dem unterschiedlich, das Problemist, dass es für die kantonale Besteuerung keine festen Regeln gibt. Lediglich Bern hat einen schönen Katalog herausgegeben. Dort stehen verschiedene Kriterien (z.B Haltedauer > 6 Mon, Keine Fremdmittel, Kto<250000 SFr etc...), wenn nur eines davon zutrifft, ist man KEIN gewerblicher W. und alle Kursgewinne gelten als steuerfreie Kapitalgewinne.

      Das Üble ist, dass automatisch bei W.h. die AVH eines Selbstständigerwerbenden zu zahlen ist. Und die AHV als schweizer Sovialversicherung ist von den Beiträgen ohne Deckel, d.h. es gibt keine Beitragsobergrenze - im Gegensatz zu D.

      Als Deutscher unterliegt man mit seinem Welteinkommen der DT Steuer. Wenn man in D keinen Wohnsitz hat unterliegt man dieser mit ausländischen Einkünften nicht mehr. Keinen Wohnsitz in D hat man, wenn man diesen eindeutig woanders hat. Da kommt die Frage des Lebens-Mittelpunkts. Wenn man in D eine Wohnung hat, aber eigentlich full-time auf Mallorca im eigenen Haus lebt, ist Mallorca der Wohnsitz, da Lebensmittelpunkt. Völlig anders im DBA D-CH. Da steht, dass man seinen Wohnsitz D erst aufgegeben hat, wenn man keine Schlafmöglichkeit mehr in Gewalt hat, wenn man also einen Wohnungsschlüssel von Omas Wohnung hat ist dort der dt. Wohnsitz, wenn man bei Freunden im Gartenhaus, Wohnwagen...
      Ist alles höchstrichterlich geklärt.

      Wenn man keine Wohnung und frei verfügbare Unterkunft mehr hat, dann kommt -falls der Fiskus drauf aus ist und auf Deine Kohle scharf ist, die Frage der 180 Tage: Wenn Du Dich als vorsichtiger Mensch ohne Wohnwagen oder Gartenhaus nun immer ins Hotel begibst, ist das kein dt. Wohnsitz -- ausser es kommen 181 Tage zusammen: Dann bist Du wieder in D steuerpflichtig (Denke mal an den Fall Bobele . Becker).

      Wenn Du D verlässt, gibt es das Fluchtsteuergesetz, das vorsieht, dass D 6 Jahre lang die "überdachende" Besteuerung zusteht (ausser bei nur ausl. und nur Arbeitnehmer - einkommen): Man nimmt Deine Einkünfte, zieht davon nichts ab(ausl. Versicherungen sind nicht abzugsfähig), versteuert Dich nach I (Ehegattensplitting wird nicht anerkannt) und zieht die ausländisch gezahlte Steuer von der dt Steuerschuld ab: Höllisch.

      Nicht als Rechts- oder Steuerberatung, sondern nur als erlebte Horrorgeschichten erzählt.

      Gruss

      Hittfeld

      Ubi Bene, Ibi Patria! Et Helvetia Patria!
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 17:34:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Hittfeld

      Danke für deine Auskünfte.

      Obwohl ich mit meinen Steuerberater fast alles durchgegangen bin, sehe ich das es immernoch genug möglichkeiten gibt, wie der deutsche Staat an deine Kohle kommt.

      Laut auskunft gelte ich nicht als Gewerbetreibender.
      Ja die willkür der Kantone könnte einem zum verhängnis werden.

      Ja genau diese überachte besteuerung meinte ich. Leider kann man dazu nix finden, wie stark sich d-land noch daran beteiligt. (sollte es im erginis auf die Steuer hinauslaufen wie in D-land, braucht man nicht auswandern.)

      Da bräuchte man die Leute, die einem ordentlich helfen sein Vermögen außer landes zu bringen, wie jeder der paar Mio auf dem Konto hat. (Schumi und co. )

      Das Problem ist man versucht alles richtig zu machen und
      wenn man nur eine Lücke übersieht, dann wird man ordentlich dafür bestraft. Scheiß gesetze Kotz

      mfg Hans

      Unwissenheit schützt vor strafe nicht. :mad:

      Besonderst tut es weh, wenn man einen funktionierenden Geschäftsbetrieb hat (hatte) und nach 5 jahren bekommt, man die Quittung obwohl man der Meinung war alles richtig gemacht zu haben. Das kann einen in den bankrott treiben.
      Die die einem gesagt haben, das man alles richtig gemacht hat sind fein aus dem schneider, kotz

      schönes WE noch.

      kein besonderes Wetter hier
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 22:13:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      # Hans2003

      Du hast Recht, die Berater die Dir vorher das Geld abknöpfen für die todsichere Konstruktion, nehmen es Dir hinterher nochmal ab, um die Probleme, die sie verursacht haben, zu bereinigen.

      Aber wo ist Dein Problem? Wenn Du Dich bei der dt Steuer abmelden willst, ohne die Nachteile, die der dt. Fiskus wegen einer Umsiedlung in die Schweiz macht, machen Leute wie zB Herr Happel (exEigent. Happel AG) angeblich den Dreh, in ein unauffälliges Land zu übersiedeln: Belgien oder NL. Von dort aus beim dt. Fiskus abmelden, die klappen die Akten zu, und dann weiter nach CH.

      Aber auch die Schweiz ist nicht harmlos, unterschätze nicht die Vermögenssteuer, ist zwar nicht teuer, aber eine Kontrollsteuer. Und ob Du als "gewerblicher Wertschriftenhändler" in CH eingestuft wirst, hängt von deinem Investitionsverhalten und Kanton ab. Wenn Du eh alles in Fonds packst, nur 2 mal im Jahr drehst, hast Du keine Probleme.

      DIe überdachende Besteuerung hievt Dich also in der Geamtsteuer auf D-Niveau Stkl 1. Aber nur 5 Jahre lang.

      Viele Steuerflüchtlinge gehen wieder zurück, weil sie -oder noch öfter Ehefrau- es in CH nicht aushalten. Ich glaube manchmal, es ist fast billiger, das Vermögen peu a peu nach CH,FL und Lux zu schleppen, teilweise sogar frech zu überweisen, und das offene Geld auch in D zu deklarieren, die Zinssteuer wird in D nicht teurer sein als in CH. Sollte man das nicht deklarierte vermissen, lass Dich bös schätzen, dann werden eben Steuern auf mickrige Zinsen fällig, und Du bunkerst die Aktientransaktionen und FuturesGewinne steuerfrei.

      Wenn Du mir per Mail ungefähr dein Geschäftsfeld andeutest, kann ich Dir vielleicht mehr sagen (z. B.Ist Dein Geschäft ohne Probleme auch aus dem dtsprachigen Teil Belgiens betreibbar??).


      Gruss

      Hittfeld


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wie wird der Gewinn versteuert???