Wie hoch sind Gebühren bei Fondsauflösung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.01.03 21:50:50 von
neuester Beitrag 09.01.03 13:09:55 von
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Wie hoch sind die Gebühren in etwa, wenn ich einen langfristigen Fonds vor Ablauf kündige?
@Jarrod
geht es um einen normalen Publikumfonds oder um einen geschlossenen Fonds?
Wenn es ein normaler Publikumfonds ist, dann kostet dich das gar nichts, du bekommst für deine Anteile den aktuellen Rücknahmepreis ohne Abzug.
Outi
geht es um einen normalen Publikumfonds oder um einen geschlossenen Fonds?
Wenn es ein normaler Publikumfonds ist, dann kostet dich das gar nichts, du bekommst für deine Anteile den aktuellen Rücknahmepreis ohne Abzug.
Outi
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
wenn es ein offener Publikumsfonds ist siehe #2. Wenn es ein geschlossener oder institutioneller Fonds ist siehe Fondsbedingungen.
chapter_11
chapter_11
also zu zwei ist noch was zu sagen: Wenn Du einen Publikums-Investmentfonds verkaufst, dann zahlst du dabei in der Regel (!) keine Gebühren. Ausnahmen: (1) Deine Bank verlangt Transaktionskosten, weil der Fonds nicht aus ihrer KAG stammt. (2) Es gibt einige Luxemburger und US-Fonds die auch eine Rücknahmegebühr vorsehen. Die sind selten, aber auch in Deutschland teilweise zu finden. Hier ist im Verkaufsprospekt nachzuschauen, da muß so was drinstehen.
Beim Verkauf eines institutionellen Investmentfonds - wovon ich nicht ausgehe, denn dann würde man in der Rechtsabteilung seiner Firma nachfragen - fallen normalerweise auch keine Verkaufsgebühren an. Das gilt sowohl bei der Rückgabe von einzelnen Anteilen als auch bei Auflösung des gesammten Fonds.
Bei geschlossenen FOnds - Immofonds, Medienfonds, Schifffonds - hängt das von der Gestaltung der Verträge ab.
Beim Verkauf eines institutionellen Investmentfonds - wovon ich nicht ausgehe, denn dann würde man in der Rechtsabteilung seiner Firma nachfragen - fallen normalerweise auch keine Verkaufsgebühren an. Das gilt sowohl bei der Rückgabe von einzelnen Anteilen als auch bei Auflösung des gesammten Fonds.
Bei geschlossenen FOnds - Immofonds, Medienfonds, Schifffonds - hängt das von der Gestaltung der Verträge ab.
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