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    Steuererklärung bei Daytrading - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.03 15:58:35 von
    neuester Beitrag 24.02.03 21:05:56 von
    Beiträge: 26
    ID: 696.949
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      Avatar
      schrieb am 16.02.03 15:58:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Daytrader,
      wie macht Ihr Eure Steuererklärung beim Daytrading?
      Muss ich tatsächlich jede einzelne Traderechnung beim Finanzamt einreichen. Reicht nicht ein Monatsauszug meines
      Direktbrokers?
      Ich hätte wahrscheinlich 200 einzelne Trades abzurechnen.
      Unterm Strich mit Verlust.
      Wie muss ichs denn nu machen? Ideen, Vorschläge, wie macht Ihr das?
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:06:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      200 Trades am Tag, in der Woche, im Monat, im Jahr?
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:09:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ca. 200 Trades im JAHR!
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:27:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wo ist dann Dein Problem?
      Das sind ja nicht einmal ein Trade pro Tag. Irgendwelche Ubterlagen bzw. Aufzeichnungen wirst Du wohl haben.

      Für das Erste reicht meiner Meinung nach eine tabellarische Aufstellung (Excel-Datei). Du kannst dann abwarten, ob dann weitere Unterlagen angefordert werden.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:32:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      theoretisch muss man alle Belege einreichen, jede einzelne Abrechnung. Aber ich habe mir sagen lassen, dass in der Praxis oft eine Liste mit den Trades reicht.
      Das FA muss sich ja auch um andere Sachen kümmern, als 200 Abrechnungen zu kontrollieren. Bei Consors kann man z.b. jedes Jahr die Orderdaten bestellen, in dem alle Transaktionen in einer Excel-Datei gespeichert sind.
      Ist sehr komfortabel, da man mit einer simplen Formel den Gewinn/Verlust berechnen kann

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      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:39:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      mein Erfahrungsbericht:

      Darstellung aller Trades Anschaffungskosten / Verkaufserlös / Gewinn-Verlust

      +

      Einreichung aller Einzelbelege
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:44:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,ich mußte letztes Jahr alles einreichen,jeden Zettel wollten die sehen.War mir egal,da unterm Strich nur Verluste waren.:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:44:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe mir auch eine Excel-Tabelle erstellt mit WKN, Kauf-bzw.VK-Datum, Kauf-bzw.VKpreis, Kauf-bzw. VK-Gebühren,Belegnr.

      Im ersten Jahr wollte das FA mal meine Ordner sehen- inzwischen glauben Sie mir meine Aufstellung meist ohne Einzelnachweis.......
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:46:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn ich bis jetzt "nur" Verluste realisiert habe, muss ich das dem Finanzamt mitteilen?

      Ich denke, dass ich das erst dann machen muss, wenn ich auf Jahressicht Gewinn einfahre, oder?

      pF
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:47:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie lade ich die Consorsorderdaten herunter, und wie bearbeite ich sie unter Excel - ich habe nämlich keine Ahnung:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 17:00:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @profeit

      die Verluste kannst Du im eigenen Interesse melden. Die kann man so mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.
      Nachteil: du bist dann dem FA als Spekulant bekannt
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 17:09:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      @profeit

      die Orderdaten musst du zuerst bestellen, dann sind die bis zum 5. jeden Monats in deinem Onlinearchiv.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 17:27:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      @macaroni

      Der Nachteil, dem Finanzamt als Spekulant bekannt zu sein ist bald gar keiner mehr. Nach der beabsichtigten Gesetzgebung müssen die Banken künftig sowieso jeden Deal dem zuständigen Finanzamt melden.

      Wehe dem, der dann noch "etwas übersieht". Und wehe dem, der in der Vergangenheit etwas "übersehen" hat. Wenn die Jungs zu schätzen anfangen tränen dir die Augen.

      Verluste sollten aber auf jeden Fall, eben wegen des Verlustvortrags, erklärt werden.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 17:35:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Muss ich die Verluste vom letzen Jahr in der diesjährigen SE angeben, oder reicht es, wenn ich das erst in späteren Jahren nachhole?

      PS: die Orderdaten sind bestellt, ich kann sie aber nicht herunterladen:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 17:42:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      @proFeit

      In 2002 realisierte Verluste gehören in die Erklärung für 2002.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 18:55:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      @profeit:
      "
      wenn ich bis jetzt "nur" Verluste realisiert habe, muss ich das dem Finanzamt mitteilen?
      Ich denke, dass ich das erst dann machen muss, wenn ich auf Jahressicht Gewinn einfahre, oder? "

      Es trifft zu, dass du Verluste nicht angeben musst, es ist aber nachteilig für dich, wenn du sie nicht angibst, jedenfalls dann, wenn du später Gewinne erzielst.
      Du kannst die Gewinne nur mit (früheren) Verlusten aufrechnen, wenn du diese in der ESt-Erklärung für das betreffende Jahr angegeben hast.
      Nachträglich geht das nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 18:57:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      "Muss ich die Verluste vom letzen Jahr in der diesjährigen SE angeben, oder reicht es, wenn ich das erst in späteren Jahren nachhole?"

      Die Verluste des Jahres 2002 gehören in die ESt-Erklärung für 2002. In späteren Jahren nachholen geht nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 21:41:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      OK, danke für Eure Hilfe.
      Wie man sieht, haben andere auch so ihre Fragen mit der Steuererklärung.
      Werde es also erst einmal mit einer Excel-Tabelle versuchen. Hoffentlich reicht das dem Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 08:33:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      @all

      Ich bekomme die meisten Abrechnungen nur noch als PDF-Dokumente ins Mailarchiv.

      Wie macht Ihr das mit solchen Abrechnungen?

      Ausdrucken und einreichen (ist ein ziemlicher Aufwand) oder akzeptiert das FA auch eine Diskette mit den Abrechnungen in PDF-Form?
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 09:48:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Moin,

      habe in dem Gesetzentwurf (http://dip.bundestag.de/btd/15/001/1500119.pdf) gelesen, daß die depotführenden Banken verpflichtet werden sollen, am Jahresende eine Gesamtaufstellung zur Einreichung beim Finanzamt zu erstellen. Eine eigene Buchführung für den Fiskus würde sich somit erübrigen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 19:10:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      zu #5 (orderdaten von CONSORS):

      Was kosten die Orderdaten?

      Der Orderdaten-Service ist nach Anzahl
      der Trades pro Jahr gestaffelt:

      1 bis 50 Trades: 4,95 EUR*
      51 bis 100 Trades: 9,95 EUR*
      101 bis 500 Trades: 14,95 EUR*
      501 bis 1000 Trades: 19,95 EUR*
      1001 bis 5000 Trades: 24,95 EUR*
      über 5000 Trades: 29,95 EUR*
      *Preise sind inkl. MwSt.

      fuer ´nen onlineauszug aus dem system find´
      ich das ganz schoen happig. allerdings absolut
      konkurenzlos, wenn man die zeitersparnis bei
      der einkommensteuererklaerung miteinrechnet.

      allerdings muss wohl haendisch nachgearbeitet
      werden, bei posten, die sich noch im depot
      befinden (nur kauf).

      GGG
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 09:19:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      @GGG: Das Nacharbeiten bei Papieren, die sich noch im Depot befinden (nur Kauf, kein Verkauf), dürfte nicht notwendig sein, jedenfalls nicht für Zwecke der Anlage SO, da dort die Einkünfte aus "privaten Veräußerungsgeschäften" zu erklären sind. Papiere, die sich im Depot befinden, sind nicht "veräußert", so dass auf diese Papiere auch keine "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" entfallen können.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 19:58:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Argonas

      bist du bei der Comdirect , denn von daher kenne ich es auch mit den dateien als PDF-Datei .
      Die haben aber auch den Service , das du dir deine Trades eines Bestimmten Zeitraumes z.B. eines Jahres hintereinander ausdrucken lassen kannst .

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 20:03:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      @nataly (#22)

      eben genau drum! :)

      die auflistung enthaelt alle transaktionen, auch die,
      die steuerlich (da nur kauf und noch kein verkauf)
      nicht relevant sind. und die muss man per hand heraus-
      klauben.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 20:42:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zu #24: OK.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 21:05:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wäre ein guter Service, wenn die Liste 1:1 für die Anlage SO verwendbar wäre.
      Aber das kommt vielleicht noch, wenn Eichel sich durchsetzen sollte.


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      Steuererklärung bei Daytrading