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    Hänge über meiner Steuererklärung und bin verwirrt!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.03 13:57:34 von
    neuester Beitrag 27.07.03 16:23:31 von
    Beiträge: 8
    ID: 705.886
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      Avatar
      schrieb am 10.03.03 13:57:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe natürlich auch Aktienverluste zu verzeichnen. Dazu nehme ich die Anlage SO, Zeile 42 bis 51. Was mir jetzt nicht mehr ganz klar ist, ist der Unterschied zwischen dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend bzw. n i c h t dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend. Kann das jemand erklären?
      Dividendenerträge müssen in der Anlage KAP eingetragen werden, nicht wahr???
      D A N K E, Ihr Lieben.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 17:15:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ihr seid wirklich klasse. Bitte nur nicht drängeln mit den Antworten.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:38:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      aktienverluste = halbeinkuenfte
      optionsschine = kein halbeink.verf.
      fonds = kein halbeink.verf.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 15:39:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      @GeldGoldGlueck

      Danke vielmals...
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 23:40:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      bei fonds kann glaub ich beides gelten, je nachdem was da für aktien drin sind? am besten gleich bei der fondsgesellschaft fragen?

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      Hat East Africa bisher nur an der Oberfläche gekratzt?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 20:15:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Unter das Halbeinkünfteverfahren (HEV) fallen (ganz grob gesagt) im Jahr 2001 Dividenden (Anlage KAP) und Speku-Gewinne( Anlage SO) von ausländischen Aktien.
      Inländische Aktien fallen in 2001 unter das Anrechnungsverfahren.
      Wo liegt nun der Unterschied?
      Speku-Verluste/Gewinne und Dividenden wirken sich beim HEV nur zur Hälfte aus.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 06:18:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      Hast dich verzockt, was? :laugh:

      Und jetzt willst du den Staat daran beteiligen :confused:

      Ne, ne mein Lieber so läuft das nicht :D

      Dann bitte schön auch die Gewinne aus den Vorjahren nachversteuern :D
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 16:23:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      seit wann bezahlen sozialhilfeempfaänger steeuern:confused:


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