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    Und noch `ne Steuerfrage bezügl. Aktienverluste... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.03 14:13:02 von
    neuester Beitrag 26.07.03 11:25:10 von
    Beiträge: 10
    ID: 705.889
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      Avatar
      schrieb am 10.03.03 14:13:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sorry Leute, aber ich habe schon wieder eine Frage.

      Ich habe noch ein altes Büchlein mit Steuertipps. U.a. wird hier unterschieden zwischen einem

      horizontalen Verlustrücktrag (= Die Verlustverrechnung ist unbeschränkt nur innerhalb derselben Einkunftsart möglich.

      und einem

      vertikalen Verlustrücktrag (= Die Verlustverrechnung ist mit anderen Einkunftsarten bei Ledigen bis DM 100.000,-- und Verheirateten bis DM 200.000,-- möglich.

      Gibt es das tatsächlich? Wenn ja, könnte ich dann in meiner Einkommenssteuererklärung die Verluste "vertikal" deklarieren und mit meinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen???

      Ich blick` nicht mehr durch...
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 17:25:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auch bei dieser Frage tut sich nichts. Habt Ihr alle auch keine Ahnung??????????????????????????????????????????
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:43:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Falls du mit Verlusten Speku-Verluste meinst: Die kannst du auf jeden Fall nur mit Speku-Gewinnen verrechnen.
      Falls du andere Verluste meinst, bitte nochmal posten.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 15:38:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Nataly

      Vielleicht siehst Du ja nochmals hier rein. Ich meine schon die Speku-Verluste.

      Und dazu habe ich eben gelesen, daß es einen horizontalen sowie vertikalen Verlustrücktrag geben soll. Und eben bei der vertikalen Variante sollen Speku-Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können???

      Hast Du schon mal etwas von horizontalem und vertikalem Verlustrücktrag gehört???

      Danke im voraus...
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 20:25:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #4: Kannst du diesen Text posten? Dann könnte ich konkret dazu Stellung nehmen.
      Auf jeden Fall: Speku-Verluste können ausschließlich mit Speku-Gewinnen verrechnet werden und zwar entweder mit Gewinnen des vorangegangenen Kalenderjahres (Verlustrücktrag) oder mit Gewinnen künftiger Kalenderjahre (Verlustvortrag). Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9:

      " 8 Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. 9 Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt."

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      Avatar
      schrieb am 12.03.03 20:26:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Hast Du schon mal etwas von horizontalem und vertikalem Verlustrücktrag gehört???"

      Ja, davon habe ich gehört *g*.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 21:04:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      "koennen sie mir sagen wieviel uhr es ist?"

      "ja."
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 10:14:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 11:15:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5

      ausser Du hast eine WESENTLICHE Beteiligung.
      Dann gibt es keine Spekufrist und es ist auch eine vertikale Verrechnung möglich.

      früher war die wesentliche Beteiligung ab 10% gegeben, inzwischen schon ab 1%. Bei kleinen Werten kann man dan leicht drüber kommen.

      Entscheidend ist dabei, ob man innerhalb der letzten 5 Jahre mind. einmal über der Grenze war
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 11:25:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich muss das teilweise zurücknehmen.
      Da gibt es eine Regelung im EStG, dass man 5 jahre gehalten haben muss. Ich chccke das mal und melde mich dann wieder


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