Und noch `ne Steuerfrage bezügl. Aktienverluste... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.03.03 14:13:02 von
neuester Beitrag 26.07.03 11:25:10 von
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Sorry Leute, aber ich habe schon wieder eine Frage.
Ich habe noch ein altes Büchlein mit Steuertipps. U.a. wird hier unterschieden zwischen einem
horizontalen Verlustrücktrag (= Die Verlustverrechnung ist unbeschränkt nur innerhalb derselben Einkunftsart möglich.
und einem
vertikalen Verlustrücktrag (= Die Verlustverrechnung ist mit anderen Einkunftsarten bei Ledigen bis DM 100.000,-- und Verheirateten bis DM 200.000,-- möglich.
Gibt es das tatsächlich? Wenn ja, könnte ich dann in meiner Einkommenssteuererklärung die Verluste "vertikal" deklarieren und mit meinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen???
Ich blick` nicht mehr durch...
Ich habe noch ein altes Büchlein mit Steuertipps. U.a. wird hier unterschieden zwischen einem
horizontalen Verlustrücktrag (= Die Verlustverrechnung ist unbeschränkt nur innerhalb derselben Einkunftsart möglich.
und einem
vertikalen Verlustrücktrag (= Die Verlustverrechnung ist mit anderen Einkunftsarten bei Ledigen bis DM 100.000,-- und Verheirateten bis DM 200.000,-- möglich.
Gibt es das tatsächlich? Wenn ja, könnte ich dann in meiner Einkommenssteuererklärung die Verluste "vertikal" deklarieren und mit meinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen???
Ich blick` nicht mehr durch...
Auch bei dieser Frage tut sich nichts. Habt Ihr alle auch keine Ahnung??????????????????????????????????????????
Falls du mit Verlusten Speku-Verluste meinst: Die kannst du auf jeden Fall nur mit Speku-Gewinnen verrechnen.
Falls du andere Verluste meinst, bitte nochmal posten.
Falls du andere Verluste meinst, bitte nochmal posten.
@Nataly
Vielleicht siehst Du ja nochmals hier rein. Ich meine schon die Speku-Verluste.
Und dazu habe ich eben gelesen, daß es einen horizontalen sowie vertikalen Verlustrücktrag geben soll. Und eben bei der vertikalen Variante sollen Speku-Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können???
Hast Du schon mal etwas von horizontalem und vertikalem Verlustrücktrag gehört???
Danke im voraus...
Vielleicht siehst Du ja nochmals hier rein. Ich meine schon die Speku-Verluste.
Und dazu habe ich eben gelesen, daß es einen horizontalen sowie vertikalen Verlustrücktrag geben soll. Und eben bei der vertikalen Variante sollen Speku-Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können???
Hast Du schon mal etwas von horizontalem und vertikalem Verlustrücktrag gehört???
Danke im voraus...
Zu #4: Kannst du diesen Text posten? Dann könnte ich konkret dazu Stellung nehmen.
Auf jeden Fall: Speku-Verluste können ausschließlich mit Speku-Gewinnen verrechnet werden und zwar entweder mit Gewinnen des vorangegangenen Kalenderjahres (Verlustrücktrag) oder mit Gewinnen künftiger Kalenderjahre (Verlustvortrag). Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9:
" 8 Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. 9 Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt."
Auf jeden Fall: Speku-Verluste können ausschließlich mit Speku-Gewinnen verrechnet werden und zwar entweder mit Gewinnen des vorangegangenen Kalenderjahres (Verlustrücktrag) oder mit Gewinnen künftiger Kalenderjahre (Verlustvortrag). Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9:
" 8 Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. 9 Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt."
"Hast Du schon mal etwas von horizontalem und vertikalem Verlustrücktrag gehört???"
Ja, davon habe ich gehört *g*.
Ja, davon habe ich gehört *g*.
"koennen sie mir sagen wieviel uhr es ist?"
"ja."
"ja."
#6
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
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#5
ausser Du hast eine WESENTLICHE Beteiligung.
Dann gibt es keine Spekufrist und es ist auch eine vertikale Verrechnung möglich.
früher war die wesentliche Beteiligung ab 10% gegeben, inzwischen schon ab 1%. Bei kleinen Werten kann man dan leicht drüber kommen.
Entscheidend ist dabei, ob man innerhalb der letzten 5 Jahre mind. einmal über der Grenze war
ausser Du hast eine WESENTLICHE Beteiligung.
Dann gibt es keine Spekufrist und es ist auch eine vertikale Verrechnung möglich.
früher war die wesentliche Beteiligung ab 10% gegeben, inzwischen schon ab 1%. Bei kleinen Werten kann man dan leicht drüber kommen.
Entscheidend ist dabei, ob man innerhalb der letzten 5 Jahre mind. einmal über der Grenze war
ich muss das teilweise zurücknehmen.
Da gibt es eine Regelung im EStG, dass man 5 jahre gehalten haben muss. Ich chccke das mal und melde mich dann wieder
Da gibt es eine Regelung im EStG, dass man 5 jahre gehalten haben muss. Ich chccke das mal und melde mich dann wieder
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