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    Bewegt sich das Bundesverfassungsgericht ausserhalb des Grundgesetzes? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.03 10:59:07 von
    neuester Beitrag 18.03.03 12:02:34 von
    Beiträge: 47
    ID: 708.333
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      schrieb am 16.03.03 10:59:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vorab,

      -die Rentenpläne Rürup`s verursachen in den nächsten 10 Jahren Kosten von über 20 Mrd,woher nimmt der bankrotte Staat das Geld?

      -langfristige Übergangsregelungen und Rente in einem Zusammenhang zu erwähnen sind töricht,da die auf dem Generationenvertrag beruhende Rente tot ist.Sind die nun wirklich Alle zu dumm,um über den Tellerrand hinauszuschauen?

      Alle menschen sind gleich?!

      Ein Selbständiger und ein Beamter verdienen beide je 10000Euro im Monat.
      Wie sieht die Altersversorung nach 40 Jahren aus?
      Der Selbständige,der immer Höchstbeiträge entrichtet hat,erhält eine Rente von 1750Euro,der Beamte hat eine Pension von 7500 Euro,alle Menschen sind gleich?!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:04:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      in diesem Land wird jegliche Politik vom Berufsbeamtentum gemacht, welches nicht mal nach Wahlen ausgewechselt wird.
      Sie "erarbeiten" und legen die so fertiggestellten Gesetze den Politikern zur Unterschrift vor.
      Sie werden niemals etwas erfinden, was ihnen selbest schadet.
      Sie werden niemals zulassen, über die entmündigte Bevölkerung etwas an ihrer Macht und Regelungswut abzugeben.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:07:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      und keiner von den Beiden, weder der Selbstständige,
      noch der Beamte ist für die Rente der ganzen Ostrentner
      und angeblichen Russlanddeutschen zuständig.
      Das zahlt nur der Pflichtversicherte!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:09:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Einzige Alternative,

      -junge Menschen bis 35 sorgen selbst für ihre Altersversorgung vor,da dies für einen Bruchteil der Beiträge zur GRV möglich ist,bedeutet dies,je jünger desto höher eine Soli-Beitrag in die neu zu definierende Rentenkasse.Ferner bleibt mehr Geld im Geldbeutel und kurbelt somit die Binnennachfrage an.
      -35-55 Jahre alt,Mischform aus privater und staatlicher Vorsorge,je älter desto geringer kann die private Vorsorge ausfallen
      -über 55 Jahre,Rente aus dem neuen Rententopf,Überführung aller Beamter-sofort-in diesen Rententopf und gleichzeitige Begrenzung auf max.1000 Euro monatlich.
      Somit wäre dieses Problem gelöst!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:15:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      sorry,die Begrenzung erfolgt auf max.2000Euro

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      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:19:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Bundesverfassungsgericht wird wegen der steuerlichen
      Benachteiligung der Beamten aktiv:laugh:

      Warum wird es wegen der Benachteiligung der höchstmöglichen Rente im Vergleich zu den Pensionen nicht aktiv?:laugh:

      Einfach :laugh:lich
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:20:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @rudy

      Du vergisst den Arbeitgeberanteil!

      Ein Selbständiger mit 10 Arbeitnehmern zahlt schon zehnmal soviel Rentenbeiträge wie ein einzelner Arbeitnehmer!!!
      Und bekommt davon nicht einen Cent zurück!
      Die Arbeitnehmer aber erhalten eine fette Rente die im keinen Verhältnis steht, zu dem was sie jemals selbst eingezahlt haben!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:21:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1

      etwas simple Rechnung.

      Wenn Du also einen Beamten nimmst, der 10.000 Euro bekommt, mußt Du berücksichtigen, dass der Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen zu leisten hat für Pensionen und Beihilfe.
      Somit hast Du dann eigentlich einen Beamten der ein entsprechend höheres Brutto hat.

      Nimmst Du nun diese Differenz und läßt sie in der Privatversicherung für den Selbstständigen sorgen, dann sieht die Differenz zum Rentenzeitpunkt sicherlich nicht mehr so schlecht aus.

      In der Praxis wird es aber so nie sein, weil der Beamte zwangsweise Rücklagen gebildet bekommt, also zwangsweise seine Pension einspart und der Selbstständige diesen Differenzbeitrag sicherlich nicht anlegen, sondern verbraten würde. Dann jammert der Selbstständige, wenn es so weit ist.

      Hätten nun die weisen Politiker und zuständigen Beamten immer brav dafür gesorgt, dass diese Rückstellungen auch in der Realität gebildet worden wären, dann müßte sich nun keiner von Pensionszahlungsverpflichtungen überraschen lassen. DIe Diskussion ist also nur notwendig, weil gegen jede Pflichten verstoßen wurde. Das wäre vergleichbar damit, wenn die Gelder, die in die Rentenversicherung eingezahlt wurden immer für völlig andere Dinge veruntreut worden wären und plötzlich überraschenderweise niemand mehr darauf zurückgriefen könnte, um die Rentenansprüche zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:24:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und wer bezahlt künftig die Beiträge zur Krankenversicherung der Beamten?

      Beispiel,DB,seit zig Jahren gibt es keine neuen Beamten mehr,das ist gut so.

      Nur,wer zahlt die Beiträge ,nachdem es auch in diesem Bereich bald nur noch Leistungsempfänger gibt?
      Alte,zu versorgende und teure bleiben übrig,junge Beitragszahler,die auch weniger benötigen als sie einzahlen,gibt es in diesen Bereichen überhaupt keine mehr.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:29:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      und weil diese Entwicklung leider da hingeht, deshalb bringen doch alle Politiker die Diskussion auf, die Beamten in die "normalen" Systeme zu überführen. So sind sie mit einmaligen Zahlungen ein Riesenproblem los, für dessen Lösung sie sich als unfähig erwiesen haben.

      Konkret zu Deiner Anmerkung: Diese Beiträge werden dann diese Gruppen leider selbst finanzieren, weil es eben in der Privatversicherung nach dem Risikoprinzip geht. Wobei eine gewisse Entlastung durch die dort stattfindenden Rückstellungen aus den jetzigen Beiträgen kommt. Wenn Du die Beihilfe meinst: Die wird weiterhin vom Dienstherrn gezahlt. Und deshalb siehe 1. Absatz
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:33:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      8,bei deiner Logik könnte,

      -ein Selbständiger dann in 30 Jahren 27 Mio Euro `als Rente`verbraten,ist das nicht ein bisschen viel?

      -wer bitte kann es sich leisten,75% seines Einkommens als Rücklage für die Altersversorgung wegzulegen,ausser den Beamten natürlich?!Bei der realen Ausgangsbasis,dass zunehemnd Beamte länger Pensionen beziehen als sie gearbeitet haben,dürfte mein Beispiel eher noch untertrieben sein.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:35:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      10: das wird zwar immer wieder diskutiert, aber nie umgesetzt werden.

      Weil es nicht finanzierbar wäre. Zum einen ist die "eigene" Regelung für Beamte für den Staat sowohl bei Beihilfe als auch bei der Altersversorgung billiger.
      Zum anderen müsste der Staat dann eine Zeit lang doppelt bezahlen, während der "angebliche" Spareffekt erst viel später einträte.
      Man müsste für die ggw. Beamten die Versicherungbeiträge leisten und für die Ruhegeldempfänger dennoch voll aufkommen, für die ja keine Beiträge gezahlt wurden. Das ist nicht finanzierbar, jedenfalls nicht in absehbarer Zeit.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:37:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      10,selbst finanzieren müssen,
      dann musst du denen erst mal 1000 Euro im Monat zusätzlich geben,damit sie dies überhaupt können:laugh:
      Unterscheide mal zwischen einem Postboten und dem Oberbürgermeister von München.
      Bei den Kleinen kannst du nix mehr holen,bei den Großen um so mehr;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:40:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      xylo,da diese Rücklagen faktisch nicht gebildet wurden,unterstreicht dies doch nur meine Aussagen.

      Wer bitte soll das bezahlen?

      Du kannst Ansprüche erwerben ohne Ende,am Ende sind diese immer weniger finanzierbar,s.Demographie.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:46:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe,fehlen allein 580 Mrd zur Sicherung der Pensionen:
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:51:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      8,zu meinem simplen Beispiel,
      ich komme dir entgegen:)analog zur GRV muus der AG rund 10%,also 1oooEuro,zusätzlich dem Bruttogehalt aufschlagen.
      Bei deiner Rechnung hat dann der Selbaständige 10000,der Beamte 11000,peanuts
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:35:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16

      ob dieser Wert jetzt so stimmt, weiss ich nicht. Aber wie auch immer. Wenn ein solcher Betrag dann angespart würde, dann sähe es tatsächlich schon anders aus.

      Zu den erworbenen Ansprüchen. Wer sie zahlen soll? Ganz einfach: Der jeweils zuständige Steuerzahler. Wer sonst?
      1. Hat der Steuerzahler durch das Nichtansparen ja das Geld für andere Dinge verplempert, was ihn sonst Geld gekostet hätte. Ist also eine Verschiebung.
      2. Wenn Du irgendwo Ansprüche erwirbst, wirst Du auch nicht drauf verzichten, weil irgendwer Dein Geld anders verwendet hat. Dann muss dieser jemand woanders einsparen, damit er das Geld für Dich hat.
      3. Wenn man jetzt auf die Idee käme, diese Ansprüche über die SozVersSysteme abgelten zu lassen (egal mal wie hoch), wäre es doch ein Verschieben auf eine kleinere Gemeinschaft. Und gerade die, die ohnehin bei Steuern schon gut dastehen, kämen wieder einmal (wie bei der Finanzierung der Einheit) kostenfrei davon. Wär doch Unsinn, oder?


      Und es müßten harte Strafen für diejenigen ausgesprochen werden, die rechtswidrig die Zulagen nicht gebildet und damit die Gemeinden usw. heute in diese verfahrene Situation gebracht haben. Dann würde das vielleicht zukunftsbezogen mal zu vorsichtigerem Handeln ermuntern.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:40:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      noch zur Verdeutlichung:

      Nimm an, Du hast Dir über die Jahre 200.000 € auf Deinem Sparbuch angespart. Du kommst zur BAnk und willst die Kohle. Der Banker blickt vom neuangeschaften PC auf, erhebt sich vom nagelneuen Schreibtischstuhl und sagt: "Sorry. Ist nix mehr da. Klar haben Sie auf dem Papier einen Anspruch. Faktisch ist aber nichts da."

      Was machst Du? Holst Du ihn hinter der Theke vor oder sagst Du "Sch..., Pech gehabt"?
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:45:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      HM,
      Genauso ist es aber und die Jungen werden die Alten hinter der Theke hervorholen,ganz wie du das forderst.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:46:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      optimalisti du hast unheimlich einen an der waffel, dein horizont ist weit unterbelichtet, hast von nichts, aber auch gar nichts eine ahnung, nur eines hast du: eine unheimliche große klappe, aus der nicht als scheiß herauskommt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:47:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      18,Zusatz,der Witz dabei ist,dass du zwar deine 200000
      auf dem Papier in deinem Sparbuch stehen hast,faktisch wurden diese jedoch nie einbezahlt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:48:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      20,ich höre:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:51:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      #21

      OK. Da ist was dran. Aber wäre hie vergleichbar mit der Tatsache, dass nicht Du, sondern Dein Arbeitgeber, die Bank, das Geld einbezahlt haben solltest. Dann kommt der neue Bankdirektor und sagt, mein Vorgänger hat dafür hier seinerzeit die schöne Büroeinrichtung gekauft. Was machst Du dann?;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 12:53:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      # 2/ apiru

      volltreffer !

      das ist betoniert u. es wird sich vielleicht erst etwas ändern, wenn der dt. bürger auf der strasse anstehen muss, um "essen zu fassen !"?!


      cu

      rightnow
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:02:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      24,bleibt das Ergebnis nicht gleich,du verschiebst nur die Schuldfrage.Fakt ist,dass alle Regierungen diese Geld zweckentfremdet haben und ,dass der auf Bismarck zurückgehende Generationenvertrag nach wie vor als gültig betrachtet wird,während sich die die Demographie dramatisch verändert hat.
      Haben 1985 noch 2 Beitragszahler einen Rentner versorgt,soll nun zwischen 2040 und 2050 1 Beitragszahler 2 Rentner versorgen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:05:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Tschuldigung rightnow,25 war für HM:)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:10:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      ups,HM,mit 25 kommen wir doch der Wahrheit sehr nahe!Aufgrund des Generationenvertrages hat keiner der arbeitet und Beiträge entrichtet, bisher auch nur einen Euro für seine eigene Rente einbezahlt und wird dies auch künfttig nicht tun! Der Staat ist nach dem gleichen Prinzip verfahren!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:16:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Fazit,wer heute Beiträge entrichtet,finanziert die heutigen
      Rentner.

      Wer also,z.B.heute 30 Jahre alt ist,bekommt dann seine Rente von denen bezahlt,die heute nicht geboren werden.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:51:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      ja, das ist wohl so. das gericht scheint seinen sitz an die wallstreet verlegt zu haben:

      de jure: die würde des menschen ist unantastbar;

      de fakto: der arbeitende mensch ist eine kostenstelle,
      die es zu minnimieren gilt;

      de jure: jeder hat das recht auf leben und körperliche
      unversehrtheit;

      de fakto: das nähere regelt der markt, in sonderheit die
      die wallstreet;

      de jure: eigentum verpflichtet, es soll zugleich
      dem wohle der allgemeinheit dienen;

      de fakto: eigentum dient der deklassierung des wohles der
      allgemeinheit;

      de jure: nach art. 15 ist die sozialisierung von privat-
      eigentum zulässig;

      de fakto: volks- d. h. staatseigentum wird "privatisiert",
      d.h. an der wallstreet abgeliefert;

      de jure: optimal=rational;

      de fakto: optimalisti=irrationalisti!



      schmeißfliege und filzlaus haben einen korrekten namen, - tue es ihnen gleich!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:52:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die UnZukunft der sozialen Sicherungssysteme ist verifiziert.

      Bleibt die Wertung der in 1 getroffenen Aussage.

      Ich meine die Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten,auch wenn kleine Beamte,wie 20,dies nicht wahrhaben wollen.

      Ein Ungleichgewicht besteht auf alle Fälle,es lässt sich
      höchstens über die Höhe streiten.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 13:57:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      29,mach ich doch glatt:kiss:
      optimalisti=irrationalisti,wenn du mir mal so nebenbei ne Begründung liefern könntest,werde ich da sicher tun:)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 14:18:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      29,muss ich meinen Namen wohl behalten:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 16:18:07
      Beitrag Nr. 33 ()
      opti

      Ungeleichgewichte bestehen immer. Ungleichgewichte bestehen beispielsweise auch zwischen einzelnen Beamtengruppen, einzelnen Selbstständigengruppen und und und.

      Natürlich muss man auch darüber nachdenken, inwieweit man bei verschiedensten Gruppen neue Zielsetzungen schaffen und umsetzen muss.

      Das ändert aber nichts daran, dass in der Vergangenheit Ansprüche erworben und demensprechend zu schützen sind.

      Im übrigen musst Du dann weiter darüber nachdenken, warum sich der Arbeitgeber an den Kosten der Sozialsystem beteiligen soll. Also müssen Arbeitnehmer zu 100% ihren Schutz selbst finanzieren.

      So ein Fass kann man aufmachen. Dann aber bitte den Deckel aufheben und nicht bloß irgendwo ein Loch schlagen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 16:59:14
      Beitrag Nr. 34 ()
      HM,

      dies ist war nicht das Thema des threads,aber ich habe in meinen Renten-threads längst bewiesen,dass sich die Jungen
      über private Vorsorge eine wesentlich höhere Rente aufbauen
      könnten,als sie jemals aus der GRV erwarten können.

      Warum sind die Meisten nur so dumm?
      Berufen sich auf einen Sozialstaat,der fertig hat,der einschränkt,der Selbständigkeit behindert,der Freiheit beschneidet.

      Kannst du mir diese Frage beantworten?

      Selbst Schröder hat erkannt,dass der Sozialstaat dramatisch umgebaut werden muss,wenn wir diesen erhalten wollen.
      Diese Erhaltung ist doch gerade mein Wunsch,speziell für Alte,Arme und Kranke.
      Die bisherigen Vorschläge der Regierung sind nicht mehr als eine Tropfen auf den heissen Stein.
      Die Meisten wollen alles am liebsten so belassen wie es ist,das wäre das Todesurteil des Sozialstaates.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:08:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      Lassen wir die beiden Menschen des Beispiels mal sterben.
      Beide Ehegatten waren nie berufstätig,ok?!

      Die Witwe des Pensionisten erhält nun 4500Euro,
      die des Selbständigen 1050 Euro,gerecht?

      Die aktuellen Zahlen kenne ich nicht,aber ich weiss,dass
      1990-ohne Ostrenten-52% aller Frauen mit einer Rente von unter 300 Euro gelebt haben,gerecht?

      Es hat mit Gerechtigkeit zu tun,wenn hohe Pensionen gekürzt werden,oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:09:37
      Beitrag Nr. 36 ()
      Opti

      Das stimmt so aber nicht ganz. Du mußt bei allem immer berücksichtigen, ob Du auch die gleichen Leistungen erhältst. Also beispielsweise bei der Rentenversicherung ja nicht nur die reine Altersrente. Und wenn Du alles das absichern willst, wirds eng. Hinzu kommt das höhere Risiko, von einem Privatversicherer später gar nicht mehr zu bekommen, weils ihn gar nicht mehr gibt.

      Im Leistungsfall ziert sich der Private gerade bei denen die es wirklich nötig haben auch mehr.

      Die die die Versicherung wirklich brauchen, kommen meist auch gar nicht zu einem vernünftigen Preis rein..

      Schönes Beispiel erlebe ich derzeit bei einer RsikoLV.
      Ab Zur CosmosDirect. Super Angebote. Preisberechnung per PC gemacht. War OK.

      Dann deren konkretes Angebot! 250% Risikozuschlag wollen die. Hab natürlich direkt angerufen und gefragt, ob die nen Wahrsager im Programm haben, der ihnen sagt, dass ich in 3 Jahren sterbe.

      Aber so gehen eben die Privatversicherer mit den Kunden um. Natürlich versichern sie jeden super, so lange er absolut gesund ist und nie Leistungen in Anspruch nimmt. Aber das ist ja nicht so sehr Sinn der Versicherung. Hier soll ja gerade auch der Schutzbedürftige abgesichert werden.

      Alles das darf man bei einer solchen Überlegung nicht vergessen. Wie viele haben sich schon danach gesehnt, wieder aus einer privaten in eine gesetzliche Versicherung zu kommen.

      Man sollte nie vergessen, dass man nicht jung und gesund bleiben wird.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:13:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      #35

      stimmt aber nur, wenn Du das Beispiel ohne Änderungen weiterspinnst. Wenn aber die von mir angesprochene Differenz genommen wird, um sich durch LV zu versorgen, siehts schon ganz anders aus.


      Dass Selbstständige in früheren Zeiten wenig Rente bekamen hing stark auch damit zusammen, dass sie eben ihre Einnahmen verbraten haben und nicht vorgesorgt haben.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:19:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Bei einer privaten Rentenversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
      Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
      Generell wäre dies jedoch im Zusammenhang mit der PKV lösbar,da,s.mein Beispiel,ja in erster Linie junge Menschen
      davon betroffen sind.
      Die Öffnung würde bedeuten,dass sich die privaten Versicherer bewegen müssten,wäre aber auch durch einen Zuschlag für alle machbar(das nenne ich dann sozial) und eines ist sicher,durch die Möglichkeit weltweiter Geldanlagen überleben die Privaten den Staat,wobei sich bei unserer Demographie durchaus fragen lässt,ob die Renditen nahezu nur über das Ausland zu erzielen sind.
      Deine Gefahren sehe ich hier auch,aber das staatliche Risiko ist höher und kommt schneller zum Tragen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:21:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      HM,in meinem Beispiel habe ich von einem selbständigen gesprochen,der leblang Höchstbeiträge gezahlt hat!

      Mir geht es um Gerechtigkeit,ich bin selbst nicht davon betroffen,werde weder Pension noch rente erhalten,Gott sei Dank!
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:27:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      36,
      überwiegend stellen junge Menschen kein grosses Gesundheitsrisiko dar,mindestens 80% könnten sich komplett privat versichern,besser und günstiger(die Ablehnungsquote in der PKV liegt bei 30%,allerdings auf alle Antragsteller bezogen).
      Alt,Kranke und Menschen schleppen wir in jedem System mit durch,notfalls könnte man diesen Menschen über einen eigenen Topf helfen,aber das Grundproblem wäre gelöst.
      Fahr jetzt Rad:)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:48:47
      Beitrag Nr. 41 ()
      "Alt,Kranke und Menschen schleppen wir in jedem System mit durch,"


      und genau so fühlen die sich dabei auch oft - vor allem aber im System der Privaten.


      Dass ich Äpfel mit Birnen vergleiche ist logisch. Es geht ja auch um 2 unterschiedliche Systeme.

      Dass Private da die besseren sind, haben sie in den langen Jahrzehnten auch nicht bewiesen.

      Gesundheitsfragen werden aber bei einer privaten Krankenversicherung gestellt.

      Und lass mal die Kranken zu den Privaten kommen. Dann wirds mit den Beiträgen genau so lauen, wie bei den Gesetzlichen. Das urften beispielsweise die Ersatzkassen feststellen, nachdem jeder dorthin wechseln konnte.

      Viel Spass, Du "Radfahrer" ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 17:50:08
      Beitrag Nr. 42 ()
      ach so: Wie war nochmal gleich das eigentliche Thema?:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 19:07:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      #31

      surrealisti wäre vielleicht angemessen:

      du fragst, ob sich das verfassungsgericht außerhalb des grundgesetzes bewege.

      ich gebe dir da recht und zeige die differenzen auf, indem ich soll und ist gegenüberstelle.

      du aber surrealst, daß sich das gericht deshalb außerhalb des gesetzes bewege, weil es noch nicht genug abgewichen sei.

      für jeden, der noch nicht eurer spin doctorei anheigefallen ist, ist die sache klar.

      du verlangst hingegen eine "begründung", die doch längst geliefert ist.

      an einer deutschen schule, uni, wären das (noch) 0 punkte.

      ich nehme an, daß du in haifa deine ausbildung gehabt hast.

      wenn das zuträfe, würde ich mich allerdings mächtig wundern darüber, daß man ausgerchnet euch so durcheinanderbringt.

      dein surrealismus scheint in washington (wallstreet) allerdings ebenfalls zu obwalten:

      dort wird ebenfalls eine (seit 12 jahren) erfüllte forderung nunmehr sogar als ultimatum in die hirne gedroschen.

      kann ich wohl von glück sagen, daß du noch kein ultimatum ausgesprochen hast.

      aber: surrealisti alias optimalisti=washington und london, - kann also noch kommen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 11:05:17
      Beitrag Nr. 44 ()
      HM,

      die Frage die dahinter steckt,ist nicht ob Staat oder Private sondern die,dass wir ,lass es mich einfach ausdrücken,erkennen,dass aufgrund der demograhischen
      Entwicklung nur Anlagen in Frage kommen,wo dein Geld für dich arbeitet.

      Once again,momentan arbeitet dein Geld für die heutigen Rentner und lass es mich überspitzen,du zahlst für deine Rente nichts ein.Und diejenigen die deine Rente mal finanzieren sollen,sind die die heute nicht mehr geboren werden.
      Ich habe auf überspitzt hingewiesen:)
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 11:44:54
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hallo optimalist,

      genauso ist es! Wer heute arbeit hat noch keinen einzigen Cent/Euro für seine Rente eingezahlt!;)

      Das haben die meisten noch garnicht erkannt, das die Rentensystem nachdem Schneeballprinip funktionieren und genau deshalb in die Luft fliegen!:p
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 12:00:09
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo opti,

      unser Rentensystem ist bankrott und deshalb wird jetzt versucht die vorgelagerte Besteuerung mit der nachgelagerte Besteuerung zu verknüpfen! Das dabei ausversehen ein paar Millionen neue Renter um das Geld gebracht werden ist im K-Faktor bereits eingerechnet!:D

      In der Mengenlehre wird dies als Schnittmenge bezeichnet!:rolleyes:

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 12:02:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      Alba,
      deine Bezeichnung ist die richtige Bezeichnung,Schneeballsystem:)

      Wenn bereits heute über 30% des Bundeshaushaltes als Zuschuss zur GRV benötigt werden,müsste dieser ergo 2040
      bei über 100% liegen:laugh:man muss nur Beitragszahler und Empfänger in Relation setzen.

      Der grösste Betrug an der Jungen Generation ,den man sich denken kann.Diese finanzieren die maßlos übertriebenen Pensionen und erhalten als Ausgleich keine eigene Rente mehr.übertrieben?!
      Vielleicht etwas,trifft aber den Kern!


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