Steuerbescheid mit falscher Kto-Nr. oder schlicht vertrotteltes Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.03 12:43:34 von
neuester Beitrag 05.04.03 17:08:04 von
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Das beim Finanzamt nicht die hellsten Köpfe sitzen und jeder mal einen Fehler machen kann ist mir klar.
Aber alles hat seine Grenzen!
Ich erhielt vom Finanzamt eine (unstrittige) Aufforderung zur Steuerzahlung. In dieser Aufforderung war die Kontoverbindung vorgedruckt angegeben. Ich habe die Steuerschuld überwiesen, den Zahlungsausgang im Kontoauszug zur Kenntnis genommen und dachte das wars gewesen.
Ein paar Tage später kam das Geld mit dem Hinweis zurück: "Konto falsch". Da habe ich erstmal die Schuld bei mir gesucht und mich geärgert, dass ich wohl zu blöde war, die richtige Nummer einzutragen. Aber nein, ich hatte keinen Fehler gemacht, die Kontodaten waren von mir genauso wie in der Zahlungsaufforderung angegeben übernommen. Bis heute hat sich vom Finanzamt keiner gemeldet (Zahlungsfrist abgelaufen).
Fragen:
1.) Wem ist so etwas schon einmal passiert und was habt ihr dann gemacht?
2.) Eigentlich habe ich ja gezahlt; ist die Steuerschuld damit rechtlich getilgt?
3.) Wenn das Finanzamt den Irrtum bemerkt, sind dennoch Säumniszuschläge fällig? (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen)
4.) Wie würdet ihr reagieren?
Danke im voraus.
Gruss
Mieterschwund
Aber alles hat seine Grenzen!
Ich erhielt vom Finanzamt eine (unstrittige) Aufforderung zur Steuerzahlung. In dieser Aufforderung war die Kontoverbindung vorgedruckt angegeben. Ich habe die Steuerschuld überwiesen, den Zahlungsausgang im Kontoauszug zur Kenntnis genommen und dachte das wars gewesen.
Ein paar Tage später kam das Geld mit dem Hinweis zurück: "Konto falsch". Da habe ich erstmal die Schuld bei mir gesucht und mich geärgert, dass ich wohl zu blöde war, die richtige Nummer einzutragen. Aber nein, ich hatte keinen Fehler gemacht, die Kontodaten waren von mir genauso wie in der Zahlungsaufforderung angegeben übernommen. Bis heute hat sich vom Finanzamt keiner gemeldet (Zahlungsfrist abgelaufen).
Fragen:
1.) Wem ist so etwas schon einmal passiert und was habt ihr dann gemacht?
2.) Eigentlich habe ich ja gezahlt; ist die Steuerschuld damit rechtlich getilgt?
3.) Wenn das Finanzamt den Irrtum bemerkt, sind dennoch Säumniszuschläge fällig? (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen)
4.) Wie würdet ihr reagieren?
Danke im voraus.
Gruss
Mieterschwund
Wo ist das Problem, beim Finanzamt nach der richtigen Kontonummer zu fragen? Also ich würde mir den Spaß nicht entgehen lassen, die auf Ihre Dummheit hinzuweisen....
es handelt sich um eine bring-schuld
also kümmere dich drum
also kümmere dich drum
Und kümmere dich schnell
Gruß
Eustach
(der dem Staat vieles gönnt)
Gruß
Eustach
(der dem Staat vieles gönnt)
#1
Deine Freude wird von kurzer Dauer sein. Du bekommst eine Mahnung mit Säumniszuschlägen etc. Diese Mahnung im Dialog mit dem Finanzamt gegenstandlsos zu machen wird dich mehr Mühe kosten als der erneute (richtige) Überweisungsversuch. Du wirst auch keine Entschuldigung hören - so ist das eben bei den Behörden. Der Dumme bist immer du!
Deine Freude wird von kurzer Dauer sein. Du bekommst eine Mahnung mit Säumniszuschlägen etc. Diese Mahnung im Dialog mit dem Finanzamt gegenstandlsos zu machen wird dich mehr Mühe kosten als der erneute (richtige) Überweisungsversuch. Du wirst auch keine Entschuldigung hören - so ist das eben bei den Behörden. Der Dumme bist immer du!
Die Steuerschuld ist nicht getilgt. Aber: Falls das Finanzamt tatsächlich eine falsche Konto-Nr. angegeben hat, ist es an der der Säumnis schuld. Hast du die richtige Nr. schon?
Dusslige Finanzbeamtinnen?
Ich bekam mal ein Fax vom Finanzamt, ich solle zigtausende von DM an Körperschaftsteuer, Soli etc. nachzahlen. Empfänger wäre ein Autohaus gewesen. Das Fax wurde wohl fehlgeleitet (Ob Schuld von FA oder der Telekom bleibt dahingestellt).
Ich rief also beim FA an und sagte, dass ich ein fehlgeleitetes Fax bekam. Die Antwort der freundlichen Dame (ich schätze mal eine Blondine): "Schicken Sie es doch bitte wieder an uns zurück!"
Das Finanzamt kannste voll vergessen: Fast nur Dussels. Ich könnte noch andere Stories erzählen.
kroko
Ich bekam mal ein Fax vom Finanzamt, ich solle zigtausende von DM an Körperschaftsteuer, Soli etc. nachzahlen. Empfänger wäre ein Autohaus gewesen. Das Fax wurde wohl fehlgeleitet (Ob Schuld von FA oder der Telekom bleibt dahingestellt).
Ich rief also beim FA an und sagte, dass ich ein fehlgeleitetes Fax bekam. Die Antwort der freundlichen Dame (ich schätze mal eine Blondine): "Schicken Sie es doch bitte wieder an uns zurück!"
Das Finanzamt kannste voll vergessen: Fast nur Dussels. Ich könnte noch andere Stories erzählen.
kroko
Mittlerweile haben mir diese Hohlgurken von Finanzamt einen weiteren Bescheid und eine Mahnung mit Säumniszuschlag geschickt. Die Kontonummer ist anders und vielleicht diesmal richtig?!
vom
@Mieterschwund: Gegen den Säumniszuschlag würde ich Einspruch einlegen. Falls die Kontonummer falsch angegeben war, trifft dich kein Verschulden. Du kannst ja nachweisen, dass du rechtzeitig überwiesen hattest.
Finanzamt hat sich für meinen Einspruch bedankt! :O
ms +++
ms +++
Die werden sich halt freuen, dass du sie auf ihren Fehler hingewiesen hast.
@7
Die Antwort der Blondine war wohl die einzig richtige Antwort. Bei dem Fax handelte es sich offensichtlich um einen Steuerbescheid; möglich wäre auch eine Mahnung. Die Weiterleitung eines Bescheids an den richtigen Empfänger wäre nach den Regeln der Abgabenordnung sehr problematisch, wobei einige sagen, dass die Rechtsbehelfsfrist erst später zu laufen beginne, während andere meinen, dass dieser Bescheid mangels wirksamer Bekanntgabe nichtig sei.
Das Zurückschicken an das FA ist bei diesen Unsicherheiten sicher der richtige Weg.
cu
pegru
Die Antwort der Blondine war wohl die einzig richtige Antwort. Bei dem Fax handelte es sich offensichtlich um einen Steuerbescheid; möglich wäre auch eine Mahnung. Die Weiterleitung eines Bescheids an den richtigen Empfänger wäre nach den Regeln der Abgabenordnung sehr problematisch, wobei einige sagen, dass die Rechtsbehelfsfrist erst später zu laufen beginne, während andere meinen, dass dieser Bescheid mangels wirksamer Bekanntgabe nichtig sei.
Das Zurückschicken an das FA ist bei diesen Unsicherheiten sicher der richtige Weg.
cu
pegru
Hi Nataly,
Säumniszuschläge fallen kraft Gesetz an, wenn eine Steuer aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig gezahlt werden. Ein Einspruch dagegen ist deshalb nach meinem Verständnis der AO nicht möglich.
Das richtige Vorgehen in einem solchen Fall ist die Schilderung des Vorfalls (falsche Kontoverbindung usw.) verbunden mit der Bitte die vom Steuerpflichtigen nicht verursachten Säumniszuschläge zu stornieren bzw. zu erlassen. Falls wegen dieser falschen Kontoangabe zusätzliche Kosten angefallen sind (Telefon, Porti mit FA und Banken usw.) ist sogar daran zu denken, dass vom FA Schadenersatz verlangt wird.
Offensichtlich liegen bei den Überweisungsvordrucken Fehler vor. Der Dank des FA an Mieterschwund ist mehr als verständlich, da durch den zeitigen Einspruch und die damit verbundene "Außerverkehrziehung" der falschen Vordrucke ein größerer Schaden vom FA abgewendet wird.
Schönes Wochenende
pegru
Säumniszuschläge fallen kraft Gesetz an, wenn eine Steuer aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig gezahlt werden. Ein Einspruch dagegen ist deshalb nach meinem Verständnis der AO nicht möglich.
Das richtige Vorgehen in einem solchen Fall ist die Schilderung des Vorfalls (falsche Kontoverbindung usw.) verbunden mit der Bitte die vom Steuerpflichtigen nicht verursachten Säumniszuschläge zu stornieren bzw. zu erlassen. Falls wegen dieser falschen Kontoangabe zusätzliche Kosten angefallen sind (Telefon, Porti mit FA und Banken usw.) ist sogar daran zu denken, dass vom FA Schadenersatz verlangt wird.
Offensichtlich liegen bei den Überweisungsvordrucken Fehler vor. Der Dank des FA an Mieterschwund ist mehr als verständlich, da durch den zeitigen Einspruch und die damit verbundene "Außerverkehrziehung" der falschen Vordrucke ein größerer Schaden vom FA abgewendet wird.
Schönes Wochenende
pegru
@pegru: Das Finanzamt kann nach "Treu und Glauben" (§ 242 BGB) den Säumniszuschlag nicht fordern, wenn es selbst bewirkt hat, dass die Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Dieser Rechtsgrundsatz ist auch im Steuerrecht anwendbar (ständige BFH-Rechtsprechung). Ich meine, dass ein Einspruch daher auch auf § 242 BGB gestützt werden könnte. Die Festsetzung des Versäumniszuschlags ist wegen Verstosses gegen § 242 BGB rechtswidrig, eine Beschwer ist gegeben.
Demnach scheint mir ein Einspruch zulässig und begründet zu sein. Im Übrigen ist Posting #11 wohl zu entnehmen, dass dem Einspruch abgeholfen wurde.
Demnach scheint mir ein Einspruch zulässig und begründet zu sein. Im Übrigen ist Posting #11 wohl zu entnehmen, dass dem Einspruch abgeholfen wurde.
Im Übrigen: Ein Einspruch ist natürlich immer "möglich". Es kann nur sein, dass er nicht zulässig oder nicht begründet ist.
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