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    Finanzaufsicht nimmt Allianz Holding ins Visier - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.03 09:44:40 von
    neuester Beitrag 16.04.03 10:26:35 von
    Beiträge: 10
    ID: 721.827
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      schrieb am 16.04.03 09:44:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Finanzaufsicht nimmt Allianz-Holding ins Visier

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach Informationen der "Financial Times Deutschland" eine Prüfung der Allianz AG begonnen. Es ist das erste Mal, dass ein deutscher Rückversicherer einer derartigen Untersuchung unterzogen wird.

      Ungebetener Besuch in München: Die Herrschaften aus Frankfurt wollen es ganz genau wissen

      Hamburg/München - Ein Allianz-Sprecher habe bestätigt, dass die BaFin im Hause sei. Die Allianz AG fungiert als Holding für den gesamten Konzern und arbeitet als interner Rückversicherer, an den Allianz-Töchter einen Teil ihrer Risiken weitergeben. Die Bruttoprämieneinnahmen der AG lagen 2002 bei 5,6 Milliarden Euro.
      Die Aufseher prüften die Finanzlage, Rückversicherungsverträge und andere Einzelheiten des Geschäftsverkehrs. Damit nehme die BaFin ihre erweiterten Kompetenzen war, die sie nach dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz hat. Das Gesetz trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Prüfungen bei weiteren Rückversicherern seien wahrscheinlich.


      Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,244995,00.html
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      schrieb am 16.04.03 09:47:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sind negative Auswirkungen auf den Kurs zu erwarten?
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 09:48:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 09:52:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich denke schon.

      Die Frage ist doch:

      Warum kommt das BaFin jetzt auf die Allianz? Liegt da was im Argen?

      Hat jemand mehr Infos?
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 09:55:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      RE: Volvic

      Wieso sollte das so sein ?
      Routinemässige Überprüfung der Rückversicherungsverträge in der Konzernstruktur.

      Nix besonderes. Die Jungs vom BaFin sind laufend bei der Allianz oder Ihren Töchtern. Ist üblich beim Marktführer.

      SOM

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      schrieb am 16.04.03 10:06:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      hängt mit einer gesetzesänderung zusammen wonach auch rückversicherer geprüft werden. in dem fall fällt allianz auch unter rückversicherer (für eigene LV)

      mürü wird folgen.

      kein grund zur panik
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 10:12:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hierzu noch der Artikel aus der FTD

      Aufsicht knöpft sich erstmals Rückversicherer vor
      Von Herbert Fromme, Köln

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Außenprüfung der Allianz begonnen. Es ist die erste Maßnahme dieser Art bei einem Rückversicherer in Deutschland.

      Die Allianz hat zwei Funktionen: Sie ist Holding für den gesamten Konzern und arbeitet als interner Rückversicherer, an den Allianz-Töchter einen Teil ihrer Risiken weitergeben. Ihre Bruttoprämieneinnahmen lagen 2002 bei 5,6 Mrd. Euro.

      Ein Allianz-Sprecher bestätigte, dass die BaFin im Hause sei. Die Aufseher prüfen die Finanzlage, Rückversicherungsverträge und andere Einzelheiten des Geschäftsverkehrs. Damit nimmt die BaFin ihre erweiterten Kompetenzen war, die sie nach dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz hat. Es trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Prüfungen bei weiteren Rückversicherern sind wahrscheinlich, die größten am Markt sind Münchener Rück, Swiss Re Germany, General Cologne Re, Hannover Rück und GE Frankona.

      Bisher hatte die BaFin keine Vollmacht, Rückversicherer wie die Allianz AG zu prüfen. Denn bis Mitte 2002 unterlagen nur Erstversicherer, die direkt mit Endkunden Kontakt haben, ihrer engen Aufsicht. Dazu gehören die Allianz Versicherung und die Allianz Leben.

      Bisher kaum unter Beobachtung

      Die Kontrolle über Erstversicherer soll dafür sorgen, dass kein Kunde geschädigt wird, weil ein Versicherer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Rückversicherer mit ihrem indirekten und oft internationalen Geschäft standen traditionell kaum unter Aufsicht - mit dem Argument, dass sie keine Endkunden schädigen können.

      In den meisten Ländern hat sich diese Auffassung inzwischen geändert. Denn der Ausfall eines Rückversicherers kann die finanzielle Situation des Erstversicherers und damit die Interessen der Versicherungsnehmer in hohem Maße beeinträchtigen, heißt es jetzt.

      Von BaFin-Chef Jochen Sanio ist bekannt, dass er für eine engere Kontrolle der Rückversicherer eintritt. In einer zentralen Frage der Beaufsichtigung hat er allerdings in den letzten Wochen eine Niederlage erlitten: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am 28. März eine Entscheidung der BaFin aufgehoben, mit der das Aufsichtsamt den Verkauf der angeschlagenen Gerling Globale Rück an den Manager Achim Kann untersagte.

      Erwerbskontrolle muss sein

      Bei ihrem Verbot berief sich die BaFin dabei auf den Paragrafen 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, nach der die Aufsicht Erwerber von Versicherern überprüfen kann. Den Ansprüchen, die im Interesse einer soliden Führung eines Versicherers zu stellen seien, genüge Kann nicht.

      Das Frankfurter Gericht folgte den BaFin-Argumenten nicht: Rückversicherer unterlägen nicht dem Paragrafen 104. Gegen diese Entscheidung hat die Bonner Behörde Beschwerde eingelegt. "Wenn es keine Erwerberkontrolle gibt, könnte die Mafia einfach so Rückversicherer zwecks Geldwäsche kaufen", kommentierte ein hoher Beamter.

      © 2003 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 10:15:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das hängt einfach damit zusammen, daß hier massiver Anlegerbetrug vorliegt. Die Kapitalerhöhung auf diesem Niveau durchzuführen, bringt einzig und alleine den großen Shortsellern etwas, die zu hohen Kursen geliehene Allianzaktien verkauft haben. Da das aber schon fast Jahre her ist, diese aber schon vor Jahren um diese KE wußten, ist die KE von langer hand vorbereitet worden.

      Die Frage ist jetzt nur: Wie gut sind die Schnüffler von der Bafin wirklich?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 10:20:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: #8 / 00001

      du schreibst Unsinn.

      Das BaFin macht eine Prüfung von Versicherungsverträgen, und nicht von Kapitalerhöhungen.

      Geh wieder spielen.

      SOM
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      schrieb am 16.04.03 10:26:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      @#9

      Ist das so? Ich meine, wenn Sie schonmal im Haus sind ....

      Wie ist die rechtliche Lage? Darf das BaFin nur die im eigentlichen Fall bei der Allianz prüfen, oder kann das BaFin dann auch gleich die Kapitalerhöhung unter die Lupe nehmen?


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