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    Kündigungsschutz - Was bringt er? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.03 11:27:49 von
    neuester Beitrag 10.12.03 19:58:18 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 06.07.03 11:27:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kündigungsschutz
      Will die SPD Stoiber rechts überholen?

      Verfassungsrechtliche Bedenken erhebt der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler gegen die Vorschläge zum Abbau des Kündigungsschutzes.



      SPD-Politiker überschlagen sich mit Vorschlägen zum Abbau des Kündigungsschutzes, Arbeitgeber und Presse sind begeistert. Was meinen die Juristen?
      Wer mehr den Arbeitgebern zuneigt, freut sich, weil`s nun auch ohne CDU-Wahlsieg in die gewünschte Richtung geht. Wer eher auf Arbeitnehmerseite steht, fragt sich: War nicht die Wiederherstellung des vollen Kündigungsschutzes ein zentraler Punkt, dem die SPD 1998 ihren Wahlsieg zu verdanken hatte?

      Wie starr ist denn der Kündigungsschutz wirklich?
      Von Starrheit könnte man nur reden, wenn das Kündigungsschutzgesetz jeden Arbeitnehmer zum Lebenszeitbeamten machen würde. So ist es aber nicht. Wenn der Arbeitgeber einen ausreichenden Grund hat, ist eine Kündigung immer möglich.

      Und wie stark ist der Kündigungsschutz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern?
      Die Bundesrepublik rangiert innerhalb der EU im letzten Drittel. In den Niederlanden benötigt der Arbeitgeber für jede Kündigung eine staatliche Genehmigung. In Österreich und in Italien ist auch bei gerechtfertigter Kündigung immer eine Abfindung zu bezahlen. In Frankreich beginnt der Kündigungsschutz beim ersten Arbeitnehmer. Unser schwacher Kündigungsschutz ist für multinationale Unternehmen geradezu ein Anreiz, Personalabbau bei uns und nicht in diesen Ländern durchzuführen.

      Wie hoch ist das juristische Risiko eines Unternehmers, einen sechsten Mitarbeiter einzustellen?
      Gering. Wenn er aus wirtschaftlichen Gründen wieder Personal abbauen muss, kann er das jederzeit tun. Die soziale Auswahl macht hier sehr viel weniger Schwierigkeiten als in einem Großbetrieb.

      In wie vielen Fällen gewinnen ArbeitnehmerInnen eine Kündigungsschutzklage?
      In ca. 80 Prozent aller Fälle kommt es zu einer Einigung: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung, und der Arbeitgeber bezahlt eine Abfindung. Lediglich in etwa zehn Prozent der Fälle wird ein Urteil gesprochen; dabei gewinnen in vier von zehn Prozessen - so wird geschätzt - die ArbeitnehmerInnen.

      Wie oft müssen Betriebe, die entlassen, durch alle drei Gerichtsinstanzen marschieren?
      Das sind absolute Ausnahmefälle. Wenn es jedes Jahr vielleicht zwei Millionen Kündigungen gibt, so kommen rund 500 Kündigungsschutzverfahren vors Bundesarbeitsgericht.

      Lässt sich das Prozedere bei Kündigungen entbürokratisieren?
      Das Verfahren bis zur Kündigung ist von Gesetzes wegen keineswegs bürokratisch. Wenn eine Personalabteilung lange für ihre Entscheidungen braucht, ist daran nicht das Gesetz schuld. Schwierig kann es nur werden, wenn in größeren Betrieben eine soziale Auswahl notwendig wird. Hier bietet aber Paragraph 1 Absatz 4 des Kündigungsschutzgesetzes die Möglichkeit, durch Personalrichtlinien ein Punktesystem einzuführen, das die ganze Angelegenheit transparent und leicht zu handhaben macht.

      Es wird vorgeschlagen, dass der Arbeitgeber in Betrieben zwischen sechs und zehn Mitarbeitern in den ersten vier Jahren nach der Einstellung frei kündigen kann, wenn er eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zahlt. Wäre das eine Vereinfachung?
      Ich glaube kaum. Eine Kündigung ohne jeden sachlichen Grund ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Und außerdem würden die Arbeitgeberverbände aufheulen: Bisher bekommen nur etwa 20 Prozent aller gekündigten Arbeitnehmer überhaupt eine Abfindung, weil die meisten ja nicht vor Gericht gehen.

      Bundesarbeitsminister Clement plädiert für einen so genannten gleitenden Kündigungsschutz: Wird eine sechste Kraft eingestellt, soll der Schutz nur für sie, nicht für die gesamte Belegschaft gelten. Ist eine solche Ungleichbehandlung rechtens?
      Da hätte ich erhebliche Bedenken. Gerade die schon lange im Kleinbetrieb Tätigen würden keinen Kündigungsschutz bekommen, während „der Neue“ besser dastünde.

      NRW-Arbeitsminister Schartau möchte den Kündigungsschutz bei Wiederbeschäftigung älterer Arbeitsloser lockern. Was halten Sie davon?
      Im Wahlprogramm der CDU stand das so genannte Optionsmodell für Ältere: Bei der Einstellung sollten die Arbeitsvertragsparteien entscheiden, ob es richtigen Kündigungsschutz oder nur eine Abfindung gibt. In Wirklichkeit läuft so etwas natürlich auf ein Wahlrecht des Arbeitgebers hinaus. Will man Stoiber rechts überholen?
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      schrieb am 06.07.03 12:31:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      In dieser Darstellung wird die Realität für kleinere Betriebe verkannt.

      Es stellt für kleinere Betrieb eine erheblich höhere, ja manchmal existenzielle Frage, eine Kündigung aus zu sprechen, denn die finanziellen Folgen, deren grund ja eine Kündigung meistens ist sind da extrem. Auf Deutsch:
      In der Situation, aus mangelnden Erlösen einen mitarbeiter frei zu stellen bedeutet in Deutschland einen unvertretbaren Aderlaß. Dies unter dem gesichtspunkt, das wir eine finanzielle gesunde Abfederung durch unser Arbeitlosensystem haben, in das wir vorher alle beiträge eben dafür zahlten.

      Ein Schiff verträgt eben nur soviel Last, bis das Wasser rein schwappt, es unter geht.

      Systeme anderer Länder sind auch nicht perfekt, man kann nicht einfach das gerade gewünschte heraus picken, sondern muß genauer hin schauen, dann erst wird klar, was besser ist. Darüber hinaus sollten wir in Deutschland unseren eigenen Weg finden.
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      schrieb am 06.07.03 14:14:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      # 2 Ich kann nicht ersehen, wo das Problem für kleinere Betriebe besteht? Betriebbedingte Kündigungen sind doch jederzeit möglich! Kündigungsgründe , die in der Person selbst oder durch das Verhalten der Person sind doch sowieso nicht vom KSchG erfasst!:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 14:40:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Schachy

      Weisst Du, wie hoch der Anteil der Gerichtsfolgen für die kleineren Betriebe ist?

      Großkonzerne haben ihre eigene Rechtsabteilung, der Kleinunternehmer ist froh, wenn er mit der Juristerei nix zu tun haben muß. Entsprechend verteilt sich das Folgegeschehen anders, als es in dem #1 dargestellt wurde, insbesondere, was die Folgen angeht.
      Formalfehler bei der Abmahnung, bei der Kündigung, schon gehts los.
      Versteh bitte, der Kleinunternehmer ist voll mit seinem Laden, dem operativen Geschäft beschäftigt, so entstehen diese folgenschweren Fehler.

      Daher bin ich klar für eine Lockerung dieses Kündigungsgesetzes, die Diskussion darüber zeigt schon sehr deutlich, das da Bedarf besteht.

      Es gibt auch noch einen zweiten Grund. Ich bin schon der Meinung, das Arbeitnehmer heute dringend wieder mehr in die Verantwortung gezogen werden müssen, sehen wir doch alle das häufig mangelnde Verantwortungsbewußtsein, nebst seinen Folgen, oder willst Du das leugnen ?

      Ich geh da sogar noch weiter, indem ich sage, das das jetzige Gesetz zu wenig Achtung vor der Risikoträgergruppe, den Selbständigen hat, die schließlich alles verantworten muß. Man sollte auch darüber nachdenken, was denn jemanden bewegen könnte, sich auf eigene Füße zu stellen. Da muß ich aktuell sagen:

      Finger weg, es ist ein Ritt in die Hölle !

      Auch unter dem Aspekt können bei anderer Gesetzeslage Arbeitsplätze entstehen, aber eben nur, wenn der gerade Selbständige die Risiken leichter nehmen kann, nur dann !
      Avatar
      schrieb am 01.09.03 17:10:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schachy ist ein linker Theoretiker. Der hat doch eh keine Ahnung von der wirklichen Welt.

      :mad:

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      schrieb am 09.12.03 09:17:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kanzler könnte Kündigungsschutz opfern

      Vor der entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses deutet sich ein Kompromiss an. Um die Union bei den Reformvorhaben der Agenda 2010 in letzter Minute zur Zustimmung zu bewegen, will Rot-Grün einem Zeitungsbericht zufolge nun doch einer weiteren Flexibilisierung des Arbeitsmarkts zustimmen.
      Berlin - Im Regierungslager werde über die Lockerung des Kündigungsschutzes und eine schlechtere Bezahlung von Langzeitarbeitslosen diskutiert, berichtet die "Berliner Zeitung" in ihrer Montagausgabe unter Berufung Koalitionsvertreter. Die Tarifautonomie solle aber unter allen Umständen verteidigt werden.
      Rot-Grün habe angedeutet, man könne der Union bei der Definition zumutbarer Jobs für Langzeitarbeitslose entgegenkommen, schreibt die Zeitung. Wer keine andere Stelle finde, müsste dann auch eine Bezahlung unter Tarif akzeptieren. Nur sittenwidrige Verträge wären ausgeschlossen.

      Beim Kündigungsschutz wolle Rot-Grün den Liberalisierungsforderungen der Opposition mit dem Modell des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Harald Schartau (SPD) genügen, heißt es weiter. Dabei orientiere sich der Kündigungsschutz weniger an der Firmengröße als an der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.

      Gegenwind aus dem eigenen Lager
      Bei Rot-Grün wisse man, dass diese Zugeständnisse für das eigene Lager schwer verdaulich seien. Sollte es am Ende zu einer solchen Einigung kommen, müsste Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) unter Umständen in Kauf nehmen, die Gesetze nicht mit seiner eigenen Mehrheit, sondern nur zusammen mit der Union zu verabschieden. Am liebsten wäre es der Koalition deswegen immer noch, die Tarifpartner würden bei den Verhandlungen helfen, indem sie selbst Öffnungsklauseln vereinbarten.

      Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, Henning Scherf (SPD), geht mit Zuversicht in die entscheidenden Verhandlungen über die Reformvorhaben der Bundesregierung. "Ich bin optimistisch. Wir schaffen das, weil wir alles ausgeschlafene Politiker sind", sagte Scherf am Montagabend in der NDR-Fernsehsendung "Talk vor Mitternacht". Die Probleme seien zweifelsfrei schwierig, aber lösbar.

      In der Phoenix-Sendung "Unter den Linden", äußerte sich auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt optimistisch, dass es zu einer Einigung kommt. "Ich bin zuversichtlich, dass wir das vor Weihnachten schaffen. Bei einem Scheitern der Vermittlung würde keine Partei gewinnen", sagte der Politiker. In die Diskussion um Kündigungsfristen sei bei den Verhandlungen Bewegung gekommen. Auch bei der Streichung von Subventionen könnte eine Lösung erreicht werden, weil es nur darum gehe, die Steuerausfälle für ein Jahr auszugleichen.

      Thierse zuversichtlich

      Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat vor Beginn der Abschlussrunde im Vermittlungsausschuss die Notwendigkeit von Kompromissen herausgestrichen. "Wenn demokratische Politiker nicht immer wieder zeigen, dass es auch gelingt, einen Streit beizulegen und das Problem zu lösen, dann wird das Vertrauen in die Demokratie Schaden nehmen. Alle müssten dann die Enttäuschung und die Wut der Bürger tragen", erklärte Thierse in einem Gespräch mit der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" (Dienstagausgabe). Die SPD wisse, dass sie auf das Zusammenwirken angewiesen sei, betonte der stellvertretende SPD-Chef. "Wir müssen die Reformen umsetzen, um wirtschaftliches Wachstum zu befördern, die Arbeitslosigkeit zu senken und den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen. Diese drei großen Ziele sind unser Maßstab für die Reformen und für Kompromisse."
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 19:05:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nun sitzen alle im Vermittlungsausschuss und gaugeln den Bürgern ein Gefecht vor! In Wirklichkeit ist alles ein Scheingefecht und die Massen werden systematisch verdummt! Damit die CDU ein Argument besitzt, wird der Kündigungsschutz als Kampfgegenstand missbraucht. Sollte man den Kündigungsschutz lockern, trägt diese Ungeheuerlichkeit nicht für mehr Arbeitsplätze bei: In WIRKLICHKEIT GEHT ES um den Abbau von Arbeitnehmerrechten!!! Dieses Geschrei, um die sinnlose Steuerreform ist unerträglich! Es geht nur um die Massenverdummung! Die Politik ist einfach unfähig, das Richtige zu tun!!!!
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 19:58:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tja Schachy, haben wir im Sommer also schon diskutiert darüber, nix geschah bisher.

      Dein letzter Satz gefällt mir, schließe mich an, wobei wir ja beim Kündigungsschutz auf verschiedenen Seiten stehen.

      Mittlerweile ist die deutsche Arbeitswelt lichterloh am brennen. Einzig die berliner BLA BLA Politiker haben es immer noch nicht geschnallt.
      Dieser Kündigungsschutz ist bei weitem nicht das einzigste, was sich ganz schnell ändern muß. Er ist zugegebenerweise ein Thema, was die Arbeitnehmer sensibilisiert, denn es fehlt eine überzeugende soziale Flankierung, auch mit Hilfe der BA.

      Was im Moment da in Berlin abgeht, war lange zu befürchten. Sie laufen immer noch den Geschehnissen hinterher, weshalb es noch weiter runter gehen wird, leider. Immer noch werden im wesentlichen Beiträge irgenwelcher Art diskutiert, Leistungen irgend welcher Art diskutiert, aber die dringend erforderlichen intelligenten Strukturreformen, Fehlanzeige. Sie werden nicht mals diskutiert.

      Daher wird allein die Lockerung des Kündigungsschutzes nicht viel bringen, obwohl er in ein großes Reformpaket herein gehört. Jetzt dient er als Almosen für das andere politische Lager. Man kann sich nur schämen für solche Penner. Aber warten wir den Montag ab.


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