checkAd

    Eigenheimzulage-Herstellungskostenobergrenze ?????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.03 12:33:44 von
    neuester Beitrag 13.08.03 16:49:42 von
    Beiträge: 7
    ID: 764.256
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 548
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:33:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle Steuerfüchse:

      hab vor, mir vor Streichung der EHZ einen Wintergarten zuzulegen. HK mit Rechnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisbar 5.000.-- Euro.
      Frage: wieviel Förderung bekomme ich bei 2 Kindern und nachweisbaren 5000 HK für den Wintergarten ?

      Müssen die HK des Wintergartens mindestens wie folgt hoch sein ?

      5000 x2,5% = 125 Euro + 2 Kinderzulagen je 767 Euro =1534,
      also p.a. 1660 x8Jahre = 13280 Euro .

      767x2x8 Jahre = 12272 Euro (wahrscheinlich müßte die nachweisbare Investition ca. 12500,00 Euro betragen ?

      Bitte meldet euch mit eueren Meinungen.

      Gruß

      merx
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:52:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass du überhaupt E(igen)H(ein)Z für deinen Wintergarten bekommst. Dein Eigenheim scheinst du ja bereits zu haben, oder hast du vor nur noch im Wintergarten zu leben??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:14:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      schon mal was von Objektverbrauch gehört ?

      Bei Verheirateten erhält man die Förderung zweimal,
      natürlich wenn der 1.Förderzeitraum zu Ende ist.

      Also bitte nur qualifizierte Antworten geben.


      Gruß

      merx
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:11:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      ok, mir war nicht klar, dass sich die Förderung auch auf Ausbauten bezieht.

      dann gilt:
      Bei Ausbau und Erweiterung dürfen Grundbetrag und Kinderzulage zusammen nicht mehr als die Hälfte der Vorhabenkosten betragen.
      In deinem Fall also 2500 Euro

      Qualifiziert genug?

      Nachzulesen (und zu rechnen) übrigens unter
      http://www.baufoerderer.de/eigenheimzulage.php4
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:12:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dein Wintergarten bringt Dir garnix... zumindest keine EZL :laugh: :laugh:

      Des weiteren darf der gesamte Anspruch auf EZL 50% der Herstellungskosten nicht übersteigen. Selbst, wenn Du mit Deinen 5000 EUR also ein EFH gebaut hättest, würdest Du max. 2500 EUR EZL bekommen, verteilt auf 8 Jahre.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2100EUR +5,00 %
      Jetzt in die Doppel-Chance investieren?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:13:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wintergarten <> Ausbau
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 16:49:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke euch , ace und blumer


      mfG

      merx


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Eigenheimzulage-Herstellungskostenobergrenze ??????