Eigenheimzulage-Herstellungskostenobergrenze ?????? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.08.03 12:33:44 von
neuester Beitrag 13.08.03 16:49:42 von
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Hallo an alle Steuerfüchse:
hab vor, mir vor Streichung der EHZ einen Wintergarten zuzulegen. HK mit Rechnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisbar 5.000.-- Euro.
Frage: wieviel Förderung bekomme ich bei 2 Kindern und nachweisbaren 5000 HK für den Wintergarten ?
Müssen die HK des Wintergartens mindestens wie folgt hoch sein ?
5000 x2,5% = 125 Euro + 2 Kinderzulagen je 767 Euro =1534,
also p.a. 1660 x8Jahre = 13280 Euro .
767x2x8 Jahre = 12272 Euro (wahrscheinlich müßte die nachweisbare Investition ca. 12500,00 Euro betragen ?
Bitte meldet euch mit eueren Meinungen.
Gruß
merx
hab vor, mir vor Streichung der EHZ einen Wintergarten zuzulegen. HK mit Rechnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisbar 5.000.-- Euro.
Frage: wieviel Förderung bekomme ich bei 2 Kindern und nachweisbaren 5000 HK für den Wintergarten ?
Müssen die HK des Wintergartens mindestens wie folgt hoch sein ?
5000 x2,5% = 125 Euro + 2 Kinderzulagen je 767 Euro =1534,
also p.a. 1660 x8Jahre = 13280 Euro .
767x2x8 Jahre = 12272 Euro (wahrscheinlich müßte die nachweisbare Investition ca. 12500,00 Euro betragen ?
Bitte meldet euch mit eueren Meinungen.
Gruß
merx
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du überhaupt E(igen)H(ein)Z für deinen Wintergarten bekommst. Dein Eigenheim scheinst du ja bereits zu haben, oder hast du vor nur noch im Wintergarten zu leben???
schon mal was von Objektverbrauch gehört ?
Bei Verheirateten erhält man die Förderung zweimal,
natürlich wenn der 1.Förderzeitraum zu Ende ist.
Also bitte nur qualifizierte Antworten geben.
Gruß
merx
Bei Verheirateten erhält man die Förderung zweimal,
natürlich wenn der 1.Förderzeitraum zu Ende ist.
Also bitte nur qualifizierte Antworten geben.
Gruß
merx
ok, mir war nicht klar, dass sich die Förderung auch auf Ausbauten bezieht.
dann gilt:
Bei Ausbau und Erweiterung dürfen Grundbetrag und Kinderzulage zusammen nicht mehr als die Hälfte der Vorhabenkosten betragen.
In deinem Fall also 2500 Euro
Qualifiziert genug?
Nachzulesen (und zu rechnen) übrigens unter
http://www.baufoerderer.de/eigenheimzulage.php4
dann gilt:
Bei Ausbau und Erweiterung dürfen Grundbetrag und Kinderzulage zusammen nicht mehr als die Hälfte der Vorhabenkosten betragen.
In deinem Fall also 2500 Euro
Qualifiziert genug?
Nachzulesen (und zu rechnen) übrigens unter
http://www.baufoerderer.de/eigenheimzulage.php4
Dein Wintergarten bringt Dir garnix... zumindest keine EZL
Des weiteren darf der gesamte Anspruch auf EZL 50% der Herstellungskosten nicht übersteigen. Selbst, wenn Du mit Deinen 5000 EUR also ein EFH gebaut hättest, würdest Du max. 2500 EUR EZL bekommen, verteilt auf 8 Jahre.
Des weiteren darf der gesamte Anspruch auf EZL 50% der Herstellungskosten nicht übersteigen. Selbst, wenn Du mit Deinen 5000 EUR also ein EFH gebaut hättest, würdest Du max. 2500 EUR EZL bekommen, verteilt auf 8 Jahre.
Wintergarten <> Ausbau
Danke euch , ace und blumer
mfG
merx
mfG
merx
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