checkAd

    Teilausführung bei Kurs unter Kauflimit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.03 22:51:33 von
    neuester Beitrag 15.08.03 08:27:02 von
    Beiträge: 15
    ID: 764.492
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 707
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 22:51:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

      Bisher dachte ich, wenn ich ein Limit über dem
      dann ermittelten Kassakurs habe, dann wird meine Order ausgeführt.

      Jedoch mußte ich gestern feststellen, dass meine Kauforder
      mit einem Limit von 255,
      beim gestrigen Kassakurs zu 253,75 und beim heutigen
      Kassakurs zu 254 nur teilausgeführt wurde.
      Die Kurszusätze waren:

      (R)-(sA-L)-253,75rG
      (R)-(sA-L)-254rG

      Wie kann das sein, wo doch der Gesamtumsatz mein
      Kaufvolumen abgedeckt hätte?
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 23:18:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich weiß nicht, was das r vor dem G wie Geld heißt,
      aber es scheint mir seine Richtigkeit zu haben mit den
      Teilausführungen. bB heißt jedenfalls bezahlt Brief, also
      war mehr Angebot zu diesem Kurs. bG wie bez.Geld heißt
      folglich mehr Kaufnachfrage zu diesem Kurs. Hoffentlich
      weiß noch jemand anders, was r heißt. Wahrscheinlich
      war es ein marktenges Papier, und wo die meisten
      Orders aufeinandertreffen, wird dann anteilsmäßig verteilt.
      Die Banken finden solche Teilausführungen bestimmt Klasse,
      und ob das manipulierbar ist...?, wer weiß.
      Auf jeden Fall aber sollte für dICH EIN Schluß naheliegen:
      Bei der Orderabgabe "all or none" aufgeben, also alles
      auf einmal oder gar nicht. Es ist sicher besser, nicht rein zu kommen, als sich auf jeden Fall "ausziehen" zu lassen. Wer weiß, vielleicht führt das dann auch eher zu der kompletten Ausführung.
      Gruß, Andreas
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 23:25:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      das r heißt "repartiert". Das heißt, der Makler hat das knappe Angebot nach eigenem Ermessen an die Kaufwilligen verteilt. Allerdings bin ich kein Makler und weiß nicht, wieso er nicht stattdessen einen Kurs von 275 bG gemacht hat? Aber dann hättest Du ja auch nicht alles bekommen.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 08:54:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also, soviel ich weiß, verteilt der Makler bei "rG" nach einer Zuteilungsquote, zb. jeder (dem sein Limit gleich ober über dem festgesetzten Kurs liegt) bekommt z.B. 30 oder 40 oder 60 %, je nach vorhandener Menge, zugeteilt.
      = rationiert. Früher gabs dies oft bei Baywa, als die noch über 100 DM lauteten.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 09:49:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kinder Kinder, Nebenwerte handeln und die Kurszusätze nicht kennen... ;)

      Die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse sagt hierzu:

      6. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten
      Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden;
      7. ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten
      Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden;

      Der Unterschied zu bG bzw. bB liegt darin, daß auch unlimitierte bzw. "besser" limitierte Aufträge nicht voll zugeteilt werden konnten.

      Gruß
      Amtranik

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1480EUR +0,68 %
      Kennen wir bei East Africa bislang nur die Spitze des Goldberges?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 10:50:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Weiß denn keiner eine Antwort.
      rG ist mir wohl bekannt und ich danke für die
      diesbezüglichen Hinweise.

      Aber wieso ein über dem Kurs liegendes Limit nicht
      voll bedient wird und Limits zum Kurs nur rationiert
      werden, konnte bisher keiner erklären.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 11:24:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      um welche Aktie geht es denn ?
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 11:33:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sternenstaub,

      die Materie aus der alles Irdische, auch wir Menschen und unser Gehirn bestehen.....

      Insoweit, denk` mal nach. Es gab nicht genügend Stücke im Brief; deshalb rationiert. Es könnte doch z. B. auch ein höheres Limit als Deines im Markt gelegen haben. Dann hättest Du nach Deiner Auslegung garnix bekommen.

      Er hat zur Kasse - variabel kann es anders aussehen - eben anteilig zugeteilt, wie es korrekt ist.

      Fanny
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 11:56:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @trader80

      wird nicht verraten, denn sonst bekomme ich noch
      weniger zugeteilt. :cool:

      @Fanessa

      Naja aber an zwei Tagen. Wieso hat er den Preis nicht
      höher angesetzt?

      Oder die höheren Limits voll und die unteren teilausgeführt?

      Ich versuchs ja nur zu verstehen. Gibt es ein
      empfehlenswertes Buch zur Kursfeststellung?
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 12:06:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Versteh` es doch mal.

      Er kann nur soviel verkaufen wie er hat.

      Wenn Du beim Bäcker 10 Brötchen willst, er hat aber nur noch 5, dann kannst Du gerne mehr bezahlen wollen... er hat sie einfach nicht.

      Soll heissen: Selbst unlimitiert hättest Du wahrscheinlich nicht mehr bekommen, weil kein Angebot vorlag.
      Es gibt marktenge Werte, wo Du überhaupt nix kriegst.
      Nun aber gut.

      Fanny,

      die eigentlich nur den "Sternenstaub" kommentieren wollte.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 12:18:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @sternenstaub

      Du schmeißt ratG und bG durcheinander.
      Bei ratG werden auch unlimitierte und höher limitierte Orders nur teilweise bedient.

      Warum er den Kurs nicht mit deinem Limit bG gemacht hat: könnte mit dem Grundsatz der Kurskontinuität zusammenhängen, oder er hätte bei diesem Limit eine noch chaotischere Zuteilung vornehmen müssen. Meistausführungsprinzip bzw. Grundsatz der nach Möglichkeit vollen Bedienung von Kleinstorders.

      Gruß
      Amtranik
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 12:21:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Fanny

      Wenn ich dem Bäcker aber 15cent für 10 Brötchen statt 10cent biete, wieso verkauft er dann insgesamt 50 Brötchen
      zu 10cent, davon mir 5 Brötchen zu 10cent.

      Nur wenn er nicht 50 Brötchen zu 15cent verkaufen kann
      und deswegen, da er alle verkaufen will zu 10cent verkaufen muss und die Nachfrage nach Brötchen zum 10
      bei 90 liegt, zuzüglich meinen 10 zu 15cent?

      und sternenstaub ist der Staub unserer Träume...
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 12:21:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Sternenstaub

      achja: alles wissenswerte findest du auf
      http://www.exchange.de
      unter den Geschäftsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börsenordnung und der Preisfeststellungsverordnung für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse.
      Laß dich nicht abschrecken von den tollen Namen: das was drin steht ist einfach verständlich.

      Gruß
      Amtranik
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 19:25:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bei der Gelegenheit:

      Weiß jemand, was der Kurszusatz "M" bedeutet?

      Der ist mir neu und kommt z.Zt. u.a. bei Phönix (603100) in Stuttgart vor.

      Gibts einen Link, der sämtliche Kurszusätze (nicht nur die gängigen) auflistet?

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 08:27:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      @unicum


      Wozu schreib ich hier eigentlich noch irgendwas...


      http://www1.deutsche-boerse.com/INTERNET/EXCHANGE/zpd.nsf/KI…

      Da sind alle Kurszusätze angegeben.
      Darüber hinaus kann es an den Regionalbörsen noch abweichende Kurszusätze geben, wie in diesem Fall. Da gibts keinen direkten Link:

      Unter Börse Stuttgart, Über Uns, boerse Stuttgart, Regelwerke, Börsenordnung, und da steht dann folgendes:

      22. M = In dieser Preisfeststellung sind Aufträge enthalten, die von einem Skontroführer aus
      Gründen der Glattstellung von eingegangenen Aufgabepositionen eingegeben wurden;

      Ansonsten: vielleicht mal selber suchen?

      Gruß
      Amtranik


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Teilausführung bei Kurs unter Kauflimit?