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    Harte Justiz, weiche Justiz.. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.03 15:57:39 von
    neuester Beitrag 01.10.05 23:15:39 von
    Beiträge: 225
    ID: 771.157
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      schrieb am 02.09.03 15:57:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Geboren werden wir alle nackt. Der eine kriegt zur Geburt allerdings ein Sparbuch mit 50.000 €, der andere muss erstmal vom Methadon oder schlimmerem entwöhnt werden, das die Mutter während der Schwangerschaft regelmäßig eingenommen hat.
      Der eine wird nach der Geburt erzogen, der andere verwahrt. Der eine weiß spätestens mit 12 – 13 Jahren so ungefähr, wo die Grenzen verlaufen und testet sie in den Folgejahren noch ein wenig aus. Der andere läuft orientierungslos durch die Welt und wundert sich, wieso mal hier die Folgen so sind und dort wieder ganz anders. Weil er keine Gelegenheit hatte, auf normalem Wege seine Erfahrungen zu machen. Kein Wertesystem entwickeln konnte. "Hier darf man zuschlagen, dort darf man sich nicht mal wehren, hier ist man wiederum ne Memme, wenn man aufhört, bevor das Blut fließt....:confused:"

      Man kann sich jetzt hinstellen und sagen: das ist alles nicht das Problem der Opfer, „die Typen müssen von der Straße“, wenn sie Straftaten begehen. Nur wird man nicht wegen Ladendiebstählen oder Körperverletzung lebenslänglich geben, die „Typen“ kommen also wieder...

      Eine vernünftige Justiz kann darauf nicht anders reagieren als mit dem Gedanken der Resozialisierung. Wenn sie wieder rauskommen, dann sollen sie „gebessert“ sein. Bloße Verwahrung unter möglichst schlechten Bedinungen bessert nicht. Ein Segelkurs in der Karibik ist dafür sicher auch nicht erforderlich...

      Aber neben der Strafe – die natürlich auch als solche ermpfunden werden soll – muss immer auch das stehen, was leider von anderen – insbesondere den Eltern – versäumt worden ist. Erziehung. Wertbildung. Erfahrungen, was richtig, was akzeptabel und was absolut nicht hinnehmbar ist....

      Es liegt vieles im argen. Aber eine Rückkehr zu Wasser und Brot und unbeheizten Steinmauern ohne Betreuung, das kann es wohl auch nicht sein.

      Oder???
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:05:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin nach wie vor für die Galeere.

      Sie ist wirtschaftlich, ökologisch und erfüllt alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Resozialisierung.
      Man trainiert Körper und Geist und erlernt Taktgefühl, Respekt und Gehorsam. Auch die Unterordnung und für spätere Einsätze in Betrieben notwendigen Einordnung in hyrarchische Prinzipien werden vorzüglich geschult.
      Der Sträfling fühlt sich in einer Gemeinschaft von Mitgefangenen gut aufgehoben und spürt mit jedem Ruderschlag und Peitschenhieb, wie wichtig sein individueller Beitrag zum Gelingen des Ganzen ist.

      ;
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:17:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      die usa werden immer kritisiert für die hohe anzahl an häftlingen.aber was soll man machen wenn die kriminalität hoch ist?vielleicht ist die justiz nur gerechter,ohne betrachtung der kriminalität hilft das nichts zu sagen ,das sind zuviele strafgefangene.auch das ironische mit der galeere ist ja unsinn,aber ist das gerecht das ein mörder nach 10 jahren wieder freikommt?
      ohne was zu bezahlen dafür,ohne einen teil zur gesellschaft zu leisten?chancengleichheit ist ein problem das man viel leichter lösen kann (auhebung der sozialen schranken,abschaffung von bildungshemmnissen,steuersubventionierung etc) aber das will doch keiner..

      jeder sieht seinen gehaltsscheck und denkt das hab ich erarbeitet,die leute die wegen der ein oder anderen null gar keine chance bekommen wollen wir natürlich nciht sehen....
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:18:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, klingt brauchbar. Geht auch über Verwahrung hinaus und stärkt das Selbstwertgefühl.

      Solche Galeeren könnte man zudem als Frachtschiffe auf dem Rhein einsetzen, das schont sogar die Umwelt...
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:25:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      aha, Herr Brüllaffe :eek: :eek: :eek: :D

      die Suche nach dem Stein der Weisen ;)

      darfs auch die Quadratur des Kreises sein ? :rolleyes:

      dsR, in Erwartung eines populistischen Dummlaller-sräds :cool:

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      schrieb am 02.09.03 16:26:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      zuerstmal sollten die opfer in diesem land geschützt werden bevor man überlegt was mit den tätern passiert. :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:28:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bootcamps a la USA in D einführen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:30:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      Im Bayerischen Wald könnten die günstiges Holz zum Galeerenbau produzieren.

      ;
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:38:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Thread ist immer so gut, wie die Leute, die darin schreiben. Wer sich natürlich zu fein dazu ist, der kann leicht klagen, dass die Qualität vermutlich nicht seinen Ansprüchen genügen würde.

      Während Nr. 1, 2 und 3 ja eher einen qualitativ hochwertigen Anschein erwecken. So kann es doch weitergehen....


      Zur Nr. 7 (opferschutz): Natürlich ist Opferschutz wichtig. Opferschutz besteht aber auch darin, dass man die Täter so entlässt, dass sie nicht gleich die nächste Straftat begehen. Erspart nämlich zukünftige Opfer.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:46:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      #3
      "...die usa werden immer kritisiert für die hohe anzahl an häftlingen.aber was soll man machen wenn die kriminalität hoch ist?vielleicht ist die justiz nur gerechter,ohne betrachtung der kriminalität hilft das nichts zu sagen ,das sind zuviele strafgefangene..."

      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:50:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      Vielleicht sollte man besser D kritisieren, wo viele Kriminelle frei herum laufen dürfen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:53:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      10: wenn die Frage so lächerlich ist, dann weißt Du ja sicher eine Antwort, was man machen soll mit Kriminellen??

      Statt einsperren wie in den USA??
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:53:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      xylo,

      Ein Thread ist immer so gut, wie die Leute, die darin schreiben

      da stimmen wir absolut überein.

      sräds dieser Thematik ziehen aus Erfahrung geradezu den w:o-Bodensatz an. auf der nach oben hin offenen Schwachsinns-Skala versuchen die geistigen Einzeller alles zu toppen.

      dsR, trotzdem neugierig auf den Lauf der Dinge
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 17:16:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      hab mal nen Bericht über solche Schleifer-Knäste in USA gesehen. Die haben es tatsächlich geschafft, den Kriminellen sowas wie Disziplin und Leistungsmotivation beizubringen.

      Allerdings wurden dennoch die meisten der Kriminellen wieder rückfällig, als sie in ihr "soziales Umfeld" zurück gekehrt waren.

      Bleibt also doch nur einsperren, möglichst lange, und natürlich viel weniger luxuriös als derzeit. Denn die Kosten für den Knast werden ja den Opfern (sofern Steuerzahler) und den übrigen, "unschuldigen" Steuerzahlern aufgebrummt.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 17:37:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14

      Richtige Bootcamps haben keine Kosten, sondern produzieren Gewinne !
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 18:54:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...gut, frag ich mal anders:

      In den USA oder einzelnen Staaten davon gilt ja "3 strikes - you re out".
      In Deutschland muss ein Gericht ziemlich rumturnen, um überhaupt ne Sicherheitsverwahrung begründen zu können. Vor ca 1 1/2 Jahren stand mal ein Artikel in der Zeitung, wo jemand zum 3. Mal wegen einer Vergewaltigung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, Sicherheitsverwahrung kam aber nicht in Betracht, weil keine "Hangtat" feststellbar war, sondern es sich um 3 "Einzelfälle" handelte....:rolleyes:

      Hier könnte ich mit der amerikanischen Lösung deutlich besser leben, wobei die Straftaten schon ein gewisses Gewicht haben sollten. 3 Kneipenschlägereien sind ein bißchen wenig, um jemanden sein Leben lang wegzusperren.

      Aber 3 Straftaten, die mit Freiheitsstrafe (sagen wir ruhig von mindestens 1 Jahr) geahndet wurden, das wäre doch o.k., dass man dann mit dem 3.Urteil zugleich feststellt, dass dieser Mensch nicht resozialisierbar ist und in Zukunft hinter Schloss und Riegel bleibt.


      Andererseits wäre ein Vorschlag, der wohl auch gerade überlegt wird, einen sog. "Warnschussarrest" einzuführen, wo Jugendliche Straftäter mal für ein paar Tage/Wochen in den Knast kommen, um den "Geschmack mal zu kosten"....
      Die meisten finden nämlich ihre erste Begegnung mit der Haft geradezu unerträglich, besonders am Anfang. Man kennt keinen, ist nur mit den schlimmsten Typen zusammen, die man sich vorstellen kann, man ist es ja auch nicht gewohnt, eingesperrt zu sein, Anstaltsessen zu bekommen usw....
      Da fasst schon der eine oder andere gute Vorsätze.

      Nach 3-4 Monaten dagegen tritt wohl schon sowas wie Gewöhnung ein, man schließt Bekanntschaften/Freundschaften, die sich später eher nachteilig auswirken.



      Dann noch zum offenen Vollzug, der ja hier einen sehr schlechten Ruf genießt.
      Er hat einen großen Vorteil: wer in den offenen Vollzug will, der muss ne Arbeit haben. Damit werden die Leute also motiviert, eine Arbeitsstelle anzunehmen und durchzuhalten.
      Und solch ein festes Zeit-Gerüst ist für viele der in Nr. 1 genannten genau das, was ihnen immer gefehlt hat.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 19:38:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      das mit dem offenen Vollzug klingt gut. Nur, wer kommt dafür in Frage ? Ladendiebe vielleicht, oder Verkehrssünder?

      Das mit dem Warnschuß klingt auch gut. Nur, die deutschen Gerichte brauchen viele Monate, bis man überhaupt einen Termin bekommt. Ein Erzieher hat mir mal erzählt, daß es über ein halbes Jahr gedauert hatte, bis zum Jugendgerichtstermin, nach Begehung der Straftat. In der Zwischenzeit hat sich das Strafregister vervielfacht, und es gab dennoch nur ein paar Wochen Hof kehren irgendwo, was sich dann abermal über ein halbes Jahr sanktionsfrei hinzog. - He, der Erzieher war echt frustriert:D

      Und dann Körperverletzung, Vergewaltigung. Grade bei Vergewaltigung sollen 50-70% der verurteilten Täter rückfällig werden !
      D.h. doch nichts anderes, daß es garantiert zu weiteren Vergewaltigungen kommt. Das wird einfach akzeptiert, und die Opfer haben halt Pech. Niemand denkt über die Konsequenz socher Strafen nach.

      Hier genügt man sich an verantwortlicher Stelle einfach selbst. Echte Verantwortung lehnt man schlicht ab.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 21:49:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      ..ja, die Verfahrensdauer ist echt ein Problem, wobei es früher bei Jugendverfahren oft relativ zügig ging, leider gilt das heute auch nicht mehr so.

      Dieser Warn-Arrest sollte aber sowieso am besten
      unmittelabar nach der Tat verhängt werden, also vom Haftrichter verhängt, anstelle eines "echten" Haftbefehls.
      Nach dem Motto: mittags dem Opfer das Handy abgenommen, abends erwischt, die Nacht auf der Wache verbracht, am nächsten Morgen dem Haftrichter vorgeführt und für 4 Wochen in Arrest geschickt, zum Nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 23:41:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      :confused: :confused: :confused:

      xylo,

      wo bleibt deine Stammtischfront ? :eek:

      ausser @denali sind alle Radaubrüder wohl in Urlaub :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 04:35:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      #18
      schlechte Erziehung,
      wie wäre es zusätzlich mit einem kleinen Warnschuß für die Eltern ?
      Erziehungsnachhilfe ... sagen wir an 2 Sonntagen je 12 Stunden ? :D

      bD.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:21:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein "schönes" Beispiel für unsere kaputte Rechtssprechung aus meiner Heimat :mad:

      Gedächtnisprotokoll aus der Westf. Rundschau:

      In Dortmund sind zwei Männer zu 3 Jahren ohne Bewährung und 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten eine 34Jährige Frau aus nichtigem Anlass mit kochendem Wasser verbrüht und so rund 1/3 ihrer Hautoberfläche zerstört. die Frau wird ihr Leben lang unter den Folgen zu leiden haben.

      In der Woche zuvor hat man die Wohnungen von zwei Homegrowern(Marihuana) ausgehoben. Ich wette, die werden härter bestraft :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:30:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      21:

      m.E. ist das ein typisches Beispiel für die Großstadtjustiz. Woran es liegt, kann ich mir kaum erklären, wohlwollend geh ich mal davon aus, dass sie zu viel zu tun haben und daher die "nicht ganz so schlimmen" Fällen versuchen, einvernehmlich mit den Verteidigern zu regeln, um Zeit für die "noch schlimmeren" zu haben. Das ist allerdings sehr wohlwollend.
      Wenn sie Jugendliche waren, dann kann die Strafe aber sogar in Ordnung sein, weil es dort ja nur bis 10 Jahre geht.
      Richtig wäre in jedem Fall, wenn demjenigen, der Bewährung gekriegt hat, eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Geschädigte als Bewährungsauflage gemacht worden ist.


      Die Kiffer kriegen aber mit Sicherheit eine weniger hohe Strafe, wenn nicht ganz besondes viel bei ihnen gefunden wurde.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:34:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      dsR: Denali ist also "Stammtisch"???
      Vielleicht weil sie (bzw. er) Deine Meinung nicht teilt??
      Für einen Stammtisch-kandidaten seh ich aber reichlich viel Mühe beim Argumentieren...
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:46:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      stammtisch kommt immer aus einer bestimmten richtung und ist ja kein argument.


      hätten wir gebrüllt nazis sind doof,(als stammtsichparole par excellence) würde niemand kommen und sagen stammtisch :D


      jedenfalls scheint mir die dreimal was getan,egal was,und dafür für immer in den knast etwas ungerecht.dreimal totschlag gleichwertig wie dreimal kiffen?


      ich finde die frage der resozialisierung stellt sich in deutschland zur zeit ohnehin nicht,seltja punk,klar das das beispiel mit dem kiffen von dir kommt ,aber du hast recht.


      wenn man vergleicht was skinheads für das werfen von molotowcocktails bekommen wo niemand zu schaden kam (schlimm genug das ganze) und was bestimmte mitbürger für das "abstechen" von anderen mitbürgen aus wut,eifersucht etc bekommen kommt man ins grübeln.


      politik spielt mir insgesamt noch eine zu grosse rolle,die justiz ist nicht unabhängig genug,die gesetze spiegeln teilweise die political correctness der vergangenen jahrzehnte wider...


      klar hat man mitleid mit verurteilten mördern und möchte ihnen noch eine perspektive geben.aber ist das gerecht das magnus gäfgen mit 45,hochgebildet aus dem knast entlassen wird,vielleicht romane oder memoiren teuer vermarkten kann,in amerika (wo er niemals mehr aus dem knast gekommen wäre)

      ein neues leben beginnen kann,frei und unbeschwert? eine familie gründen? ich will nicht sagen das ist ungerecht,aber das empfindet eben jeder anders.hier in potsdam ist ein mörder aus eifersucht zu 9 jahren verknackt worden vor einiger zeit,die frau wollte nicht mehr mit ihm ins bett ...

      9 jahre,davon sitzt er 6 ab,bildet sich fort,meditiert ein bisschen,kommt aus dem knast und lebt sein leben...vielleicht bin ich ne minderheit,aber 6 jahre nicht aus einem raum können ,sonst aber alles haben für ein menschenleben finde ich lächerlich wenig.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 11:30:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      xylo,

      zu @denali habe ich aus Erfahrung meine Meinung.

      und die Tatsache allein, dass jemand sprachlich halbwegs sauber formuliert, stellt ihn nicht über Stammtisch-niew:o.

      Stammtisch definiert sich über relativ undifferenzierten Populismus - unahängig vom Bildungs-niew:o
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 12:11:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      für ,mich sind dumme stammtischparolen "wir brauchen zuwanderung wegen der rente" und so sachen.



      man muss im grunde politisch ganz anders diskutieren,nicht aufschwung ankurbeln,komjunktur stärken,leistung belohnen,gerechtigkeit herstellen


      oder eben "härtere" strafen.


      was immer das heisst härtere strafen,das sieht eben jeder anders.

      man muss im grunde bei null anfangen und sich fragen,wieviel strafe muss sein? wieviel sind wir bereit uns das kosten zu lassen? etc.

      da gibts kein richtig und falsch.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 12:21:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...ich kann auch nur auf den Opferschutz verweisen, der
      viel zu billig weggkommt. Warum stellt man sich nicht mit der gleichen Intensität ,mit der man die Täter hofiert, den Opfern und ihrem dauerhaften Schutz...??
      Wenn ein Mörder nach 10 Jahren den Knast verlässt, und
      z.B. den stigmatisierten Eltern , die immer noch leiden ,dreckig ins Gesicht
      lachen kann, oder wenn ein Betrüger ( z.B. falsche
      Betriebsergebnisse und Täuschung von Aktionären -Haffa)
      sich den Millionenschaden gutschreiben konnte um ihn
      nun auf Kayman-Island zu verzehren , dann fehlt
      die Dimension die einem einsichtig den reduzierten Nutzen von Verbrechen erbringt . Was zur Resozialisierung gehören sollte wäre eine Beibringung der Risikoabschätzung, dass sich Verbrechen nicht lohnt . Sonst wird von den Tätern weiter getätert..., und die Justiz würde ein Opfer-Anhäufungs-Recht sprechen.
      Die Täter müssen vor der Tat in der intellektuellen Lage sein abzuschätzen, was sie zu verlieren haben...
      und je weniger sie zu verlieren hätten, die Flagge
      eindeutig auf Kriminellen-Kariere steht, desto
      mehr sollte die Vorstellung der Opfersicherung
      durch Täter-Abstand und -Isolation stehen ( egal ob die
      auf den Mond oder hinter Mauern kämen... )
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 14:30:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      .
      in einer Zeit knapper werdender Güter bzw. Arbeitsplätzen neigen viele dazu, íhr Besitztum mit allen Mitteln zu
      verteidigen. Aus diesem Grunde werden sogar Kriege geführt. Rache ist auch wieder "in".

      Wir leben in einer freiheitlichen (???) Grundordnung.
      Aber sobald man durch eine Einkaufsstraße geht und dort einen Bettler oder oder eine Gruppe Biertrinkender sieht ...
      Was dann ??? Freiheitliche Grundordnung hin oder her, die stören die öffentliche Ordnung !!

      So sieht es doch bei vielen aus.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 14:41:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...wenn die ehemaligen Täter eine Bettlerkarriere
      hinlegten, dann wäre doch alles in bester Ordnung...
      Sie leben und lassen leben...von einer Kriminalisierung
      des Landstreichens und Bettelns ist doch gar nicht die Rede...
      siehe das grosse Missverständnis in dem Film "First Blood"
      (Rambo) wo Sylvester Stallone ganz harmlos durch die Gegend zog und vom falschen Unrechtsbewusstsein des Bullen
      drangsaliert wurde..."...ich bin dein schlimmster Alptraum" ...Zitat..:D
      ...Alpträume haben wir mit den wirklichen Tätern schon genug...
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 18:19:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      "Verbrechen darf sich nicht lohnen", das ist allerdings korrekt. Von daher sind harte Strafen auch in jedem Falle wichtig, um in die Risikoabwägung einzufließen, gerade beim planden handelnden "Berufs-Verbrecher". Es wird mit Sicherheit genügend hiervon geben, die sich sehr genau überlegen, ob und ggf. wo sie eine Straftat "ihrer Kategorie" (Betrüger, Einbrecher usw.) begehen.


      Beim "Spontan-" oder "Neigungsverbrecher" (jemand schlägt einen im Suff halt oder ganz tot bzw. vergewaltigt) werden solche Überlegungen allerdings nicht stattfinden.
      Harte Strafen dienen dort also nicht der individuellen Abschreckung, sondern mehr oder weniger der "Sühne" und einem Zeichen an die Öffentlichkeit: wir nehmen das nicht hin.
      So gibt es einen niederländischen Fußball-Nationalspieler, der derzeit beim FC Barcelona spielt, der 2 Mädchen im Suff totgefahren hat. Unter mir als Nationaltrainer wäre dieser Mensch nicht mehr als Nationalspieler aufgelaufen, nicht als Strafe, sondern weil ich es als Zumutung für die Eltern/Angehörigen empfinde, diesen Menschen in der Öffentlichkeit frei herumlaufen oder gar jubeln zu sehen. Die Niederländer sehen das möglicherweise anders, jedenfalls aber die letzten Nationaltrainer..
      Vor ca. 1/2 Jahr ging im übrigen durch die Presse, dass er in Barcelona wieder mit Alkohol am Steuer - allerdings diesmal ohne Unfall - erwischt wurde. Da hört bei mir alles auf...:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 18:28:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      11meter:
      Solange sie ruhig bleiben und keinen belästigen, glaube ich kaum, dass viele sich daran stören. Sie denken sich vielleicht ihr Teil, etwa darüber, ob diese Leute auch unter die Hartz-Reform fallen und demnächst jede Arbeit annehmen müssen - aber die Gedanken sind ja bekanntlich frei....

      Das Problem ist aber eben, dass beispielsweise Drogensüchtige oft ihren Konsum mit Diebstählen oder (in letzter Zeit zunehmend auch härteren) anderen Straftaten finanzieren. Da kann man dann durchaus Geschäftsleute verstehen, die sich nicht wünschen, dass die Drogenszene sich nun gerade in der Nähe ihres Geschäftes trifft....einfach, weil sie nicht gern beklaut werden.
      Und die leicht verständnislos bleiben, wenn den Süchtigen eine Bewährungsstrafe nach der anderen gegeben wird, ohne dass sich eigentlich was ändert....außer die Zahl, wieviel mal sie angekündigt haben, sie wären gerade in Therapievorbereitung, was dann leider doch nicht klappt. Vom 1.Mal über das 2.Mal bis zum.....x. Mal...
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 19:58:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      .
      wer möchte gerne durch eine Gruppe unangenehm aussehender Typen zum Einkaufen gehen. Dort fängt das Problem doch in den
      Köpfen an. Ich kann auch die Geschäftsleute verstehen, die dadurch vielleicht Kunden verlieren.

      Was ist richtig, was ist Okay ???

      Ist die Welt durch härtere Strafen besser geworden. Nein.
      Wir haben eine freiheitliche Grundordnung. Wir sind damit sehr gut gefahren. Dabei soll es auch bleiben.
      Und dazu gehören eben keine harten Strafen, sondern angemessene !!
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 20:58:51
      Beitrag Nr. 33 ()
      ..die Frage ist eben nur, ob in einigen Fällen nicht "harte" Strafen angemessene Strafen sind.

      Wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, Kriminelle könnten dem Staat, der Justiz und letztlich ihnen selbst auf der Nase herumtanzen, ohne dass was passiert - dann hat das 2 Folgen:

      - zum einen sinkt auch die eigene Achtung vor den Regeln, weil sich ja andere offenbar auch nicht dran halten müssen.

      - zum anderen droht die Gefahr, dass man das Recht in die eigene Hand nimmt und zu Selbstjustiz greift, wenn vom Staat "nix kommt".



      Es ist halt ne Gratwanderung: welchem Kriminellen kann man vielleicht noch mal ne Chance geben - und wen sollte man einfach nur durch möglichst dicke hohe Mauern daran hindern, weitern Schaden anzurichten.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 21:10:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      So muss das sein...den popeligen No-Name-Eckendealer mit 3,542147 g Koks in der verstohlenen Tasche zu drakonischen Zuchthausstrafen verdonnern und den smarten Selfmademan und Baulöwen Schneider mit Milliardenbetrug, ein paar schlappe Jährchen in einer Luxuszelle verbraten, aus der er dann vorzeitig wegen guter Führung entlassen wird, Toupet für neue Wandlungskunst im Gepäck. Was macht der eigentlich heute ? Bestimmt Wirtschaftsberatung. :D:laugh:

      TT
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 21:32:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      Gerade vorgestern oder gestern im Fernsehen: Dorfpolizei bei der Arbeit in Ostfriesland:

      Delinquent (arbeitslos - obwohl es gerade in Ostfriesland vor hochdotierten Jobs nur so wimmelt, wie jeder weiß :rolleyes: ) hat Geldstrafe (1700 DM) einen Tag nach der eingeräumten Frist bezahlt und kann dies dem Polizisten, der ihn von Jugend an kennt, auch belegen.

      Ergebnis: Dieser Schwerstkriminelle muß die Strafe in der JVA antreten, obwohl er seine Strafe bezahlt hat (o.k. 1 Tag zu spät) -
      Auf Kosten des Steuerzahlers wiehert hier der Amtsschimmel.

      Als prominenter Steuerhinterzieher in Millionenhöhe wirst Du höflich gefragt, ob es Dir recht wäre, wenn man Dich schätzen würde.

      Das alles im gleichen Rechtssystem :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 21:48:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wobei sich höfliche Bitten zur Steuerschätzung heute mittlerweile anschicken, eine Verpuppung zur Amnnestie zu durchlaufen....alles möglich heute, kann künftig aus den Einsparungen des Arbeitslosengeldes finanziert werden. Die wollen doch eh nicht arbeiten, weshalb hier noch Unterstützung anbieten.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:14:46
      Beitrag Nr. 37 ()
      35 ist schon mal absurd, da bin ich absolut sicher.

      Keiner muss eine Geldstrafe absitzen, die er schon bezahlt hat. Im Gegenteil, wenn man während des Absitzens zufällig an Geld kommt, dann kann man sogar die restlichen Tage abbezahlen...und wird sofort entlassen.
      Ich kannte aber mal einen Fall, wo ein ziemlicher Penner in der Haft ne Arbeit gefunden hat (zugewiesen?), was ihm draußen nie möglich gewesen wäre. Er hat dann gesagt: ist doch super, je länger ich sitze, desto länger kann ich hier Geld verdienen. Wieso soll ich das gute Geld denn abgeben, um früher rauszukommen?? Und die Strafe hat er bis zum letzten Tag abgesessen, damit er die Arbeit behält und ein paar Mark dabei verdient.
      Ob er die Arbeit danach behalten hat oder das Geld dann versoffen - das weiß ich nicht. Wiedergesehen hab ich ihn jedenfalls nicht, vielleicht ist er ja erfolgreich resozialisiert???

      34:
      Ein Dealer kommt für 3,5 g Kokain mit Sicherheit nicht in den Knast, wenn er nicht schon 10 Vorstrafen hat oder unter Bewährung steht oder man in seiner Wohnung weitere 15 g. findet.
      Und ein Herr Schneider hat ein paar Jahre gesessen, Schulden bis über beide Ohren (ist ja nach MinMackers Auffassung im Falle von vorsätzlich kaputtgefahrenden Autos menschenunwürdig, wenn ich mich recht erinnere) und sich seit der Haft offenbar nichts mehr zuschulden kommen lassen.
      Wo ist das Problem: der eine kriegt ne geringe Strafe, der andere hat ne hohe gekriegt. Der eine wird vermutlich mit der Zeit immer härtere Strafen kriegen, wenn er nicht aufhört, der andere wird vermutlich nie wieder auffallen.
      Der eine bleibt also wohl ein Problemfall, der andere ist gut resozialisiert.

      Was soll man denn machen? Steuerhinterzieher alle lebenslang wegsperren und Drogendealer dafür frei rumlaufen lassen, weil sie arme Opfer sind???
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:26:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      #37

      Wo ist das Problem

      No Problem, xylo, wirklich nicht .....Tausende Menschen haben durch diesen Skandal ihre Jobs, ihre Existensgrundlage, ihr tägliches Auskommen verloren, unzählige Familien hängen mit in dieser Versorgungskette...Handwerker der maroden Baustellen, unzählige Zuliefererfirmen für diese maroden Baustellen etc.usw....aber wir haben kein Problem, Schneider hat sich gut gehalten. Alles klar ! Ich hätte den für lockere 30 Jahre in den Bau gesteckt.

      TT
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:37:19
      Beitrag Nr. 39 ()
      klar, länger als manche Mörder...so muss das sein...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:41:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      also nachdem mich (und andere) ausgerechnet der Deeskalationsstratege:laugh: als Stammtischbruder enttarnt hat, will ich nun ganz sachlich und solide argumentieren !

      Erst mal was Ernstes: die in den Treads unten angesprochene schwer nachvollziehbaren Strafmaße sind u.U. auch auf die Gesetzeslage, bzw. die Gesetzestexte zurück zu führen. Da ich kein Jurist bin (sondern nur ein Stammtischbruder:laugh: :D :laugh: ) könnte ich mir vorstellen, daß bei der unermeßlichen Vielzahl der Gesetze + Musterurteile niemand mehr durchblickt.

      Hinzu kommt noch die Verständlichkeit der Gesetzestexte. Dazu ein Beispiel - und jetzt wird es fast schon amüsant:

      § 166 BGB
      (1) Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertretes in Betracht.
      (2)... Dasselbe gilt von Umständen, die der Vollmachtgeber kennen musste, sofern das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht.

      Versteht das jemand hier ? :D :cry: :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:47:13
      Beitrag Nr. 41 ()
      #37

      Spiegel TV - Sat 1 Mo.1.9. 22:45 Einsatz in Ostfriesland -mit der Dorfpolizei unterwegs.

      Absurd schien´s mir auch - aber es wurde so berichtet. Der Beitrag endete mit der Einlieferung eines Fassungslosen in die JVA.

      Dein Beitrag "wo ist das Problem - der eine bekommt ´ne hohe Strafe, der andere ´ne geringe" - das ist das Problem.
      An Lapalien wird sich "ausgesaut" und das Exempel statuiert und der Nachbar in Pöselsdorf wird vom Richter vorinformiert und die eigentliche "Sauerei" runtergespielt.
      Man regelt das fast "unter sich".:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:47:29
      Beitrag Nr. 42 ()
      Im übrigen fällt mir hier schon wieder auf, dass einige der besondres sozial engagierten materialistischer sind als man erwarten könnte.

      Oder wieso ist die "Verschuldung für 30 Jahre" (in besagtem anderem Thread) so schrecklich bzw. (hier) die Vernichtung des täglichen Auskommens für tausende. Dafür hat Schneider immerhin 6 oder 8 oder ähnlich viele Jahre gekriegt.
      Aber das ist doch wohl kaum zu vergleichen mit einer Vergewaltigung, der von Punk24 erwähnten Tat oder einem Mord. Das tut Opfern und Hinterbliebenen ungleich mehr weh als Geldsorgen, auch wenn es sich manche Wohlstandsbürger offenbar nicht vorstellen können, für die Armut bzw. fehlender Reichtum anscheindend die schlimmste aller Vorstellungen sind.

      Für 6-8 Jahre muss ein Vergewaltigung aber schon ganz schön heftig sein. Ein Totschlag kann auch in dieser Größenordnung geahndet werden (also zum Beispiel eine spontane Gewaltanwendung bis zum Tod nach einem Streit oder aus Eifersucht).
      Und dagegen ist Schneider ein harmloser kleiner alter Mann.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:50:10
      Beitrag Nr. 43 ()
      sind etwa die Gesetzgeber der deutschen Sprache nicht mächtig ?:confused: :laugh:

      § 919 BGB
      (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

      Satzbau Note 6 :laugh: :laugh: :laugh:

      Oder der § ist auch super. Wer macht sich eigentlich über sowas Gedanken?

      § 8 StPO
      Vor der Leichenöffnung ist, wenn nicht besondere Hindernisse entgegenstehen, die Persönlichkeit des Verstorbenen, insbesondere durch Befragung von Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, festzustellen. Ist ein Beschuldigter vorhanden, so ist ihm die Leiche zur Anerkennung vorzuzeigen.
      :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:51:43
      Beitrag Nr. 44 ()
      40: ja, ich versteh es. Dafür muss man aber wohl tatsächlich studiert haben. Ist halt ne Fachsprache wie auch bei Medizinern.

      41: leider haben Journalisten auch nicht immer die richtige Ahnung, was sie da erzählen. Vielleicht hat der Bursche einfach 2 oder 3 Strafen offen gehabt und nur eine davon bezahlt. Jedenfalls geht für eine bezahlte Strafe niemand ins Gefängnis.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:54:51
      Beitrag Nr. 45 ()
      ..und wenn ein Richter einen Bekannten "vorinformiert", dann gehört er aus dem Amt gejagt.
      Wird er auch, das nennt sich Strafvereitelung im Amt und hat eine Mindeststrafe, die zwangsläufig zur Entfernung aus dem Richterdienst führt.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:58:59
      Beitrag Nr. 46 ()
      # 35

      Das mit dem säumigen Zahler aus Ostfriesland hab ich auch gesehen, fand ich reichlich merkwürdig den Mann noch "einfahren" zu lassen.

      By the way, interessant sind immer die Dokus auf RTL und VOX, die sich mit der täglichen Polizeiarbeit in Großstädten befassen. Eine mehrteilige Sendung befaßt sich mit einer Streife aus dem Ruhrgebiet, die Kneipenschlägereien, Familienstreitigkeiten und ähnliches schlichten muß. Interessant fand ich, wieviele dieser "Kunden" einfach "neben der Kappe" d.h. psychisch krank waren. So wurde eine ältere Frau regelmäßig in eine extra aufgestellte Holzbox geschickt weil sie dort von "gefährlichen Strahlen" dekontaminiert werden konnte. Sehr häufig mußten sich die Polizisten auch mit stark alkoholisierten Personen beschäftigen, die verwirrt und hilflos, manchmal auch agressiv waren. In all diesen Fällen, und das war verdammt häufig der Fall, war der Polizist eigentlich kein klassischer Polizist mehr, sondern eher ein Helfer, Sozialarbeiter, Psychologe und in diesen Funktionen natürlich auch überfordert.

      Spricht vielleicht doch für die Notwendigkeit der vielgeschmähten Sozialarbeiter und das man nicht alle (sozialen) Probleme "polizeilich" lösen kann.

      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:59:56
      Beitrag Nr. 47 ()
      #39

      Ja, so muss das sein. Zum Zurechtrücken der Relationen. Initialzündung eines echten Abschreckungspotentials, zum ersten Mal im Bereich schwerer Wirtschaftskriminalität in der BRD, denn die Folgen IHRES Tuns haben stes katastrophale Auswirkungen auf tausende Menschen, deren Abhängigkeit in ihrer Obhut lag. Schließlich werden diese "Wirtschaftsführer" für ihre Dienste auch fürstlich entlohnt. Unsummen einkassieren, sich aber vor der Verantwortung der Folgen ihrer kriminellen Substanz entziehen wollen, ist schlichwg unter aller Sau (Schneider ist hier einmal nicht gemeint, denn derer Beispiele gibt es zuhauf). Ansonsten vergleichst Du hier Kriminalitätsarten, die nicht miteinander vergleichbar sind.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 23:26:43
      Beitrag Nr. 48 ()
      Das soll doch hoffentlich nicht Dein Ernst sein...für Wirtschaftskriminelle, die "nur" Geld rauben, klauen, hinterziehen - soll es also strengere Strafen geben als für Mörder und Vergewaltiger???

      Im übrigen: das Geld wird ihnen schon wieder abgenommen, das sie kassiert haben (wenn man noch drankommt und nicht vorbildliche :rolleyes: Länder wie die Schweiz, Liechtenstein oder Monaco, deren Reichtum sich nicht zuletzt auf diese Hehlerei gründet, im Wege stehen). Schneider wird mit Sicherheit keinen Daimler mehr fahren, und wenn doch, dann ist er nicht auf ihn zugelassen.


      Im übrigen ist das Posting Nr. 47 schon wieder allein an materiellen Werten orientiert. Sie verdienen zu viel, sie verursachen schlimme finanzielle Schäden - alles nix gegen einen kleinen Mord oder eine nette Vergewaltigung, würd ich sagen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 23:27:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Denali:

      Die Bestimmungen über die Stellvertretung und Vollmacht, die §§164ff BGB gehören zu dem verschrobensten, was der allgemeine Teil des BGB zu bieten hat.

      Besonders spaßig ist die sog. Anscheinsvollmacht.:laugh:

      Trotzdem: Das Ur-BGB ist eine Meisterwerk an sprachlicher Präzision, Systematik und Abstraktion.
      Eine deutsche Kodifikationsspitzenleistung.


      maeusefaenger :D :D
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 01:10:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      Weißt Du xylo, vieles von dem was Du hier in all den Wochen u. Monaten im Kleinkriminellenbereich mit wahren Feldzügen überziehst, sind ausnahmslos Delikte, Straftaten aus sozial schwierigen Bereichen, von gesellschaftlich ausgegrenzten Randgruppen, von Menschen mit denen zunehmend niemand mehr etwas zutun haben möchte. Und genau hier findest Du in vorherrschenderweise eine ausgeprägte Arbeitslosigkeit an erster Stelle. An ihr, dieser Arbeitslosigkeit hängt immens viel, wenn Menschen keine Zukunft mehr für sich sehen, wenn ihnen jede Perspektive entschwindet und sie dann auch noch der Weisung gewahr werden, daß man ihnen nun auch noch die letzten Hilfen zusammenstreichen will. Das ist sozialer Sprengstoff feinster Art, aus dem heraus unendlich viel geboren werden kann, u.a. auch eine Kriminalität, aber auch noch viel weitreichendere Auswirkungen.

      Doch eins bleibt immer festzuhalten, dies alles ist immer Folge von Vorgängen, die an ganz andere Stelle entschieden, im Urteil für diese Menschen entstanden sind. Sie hätten es zu keinem Zeitpunkt verhindern oder aufhalten können, sie können es als bedachte Empfänger nur hinnehmen und ertragen.

      Und dann gibt es hier die andere Seite, die Seite der Schneiders und so vieler anderer Wirtschaftskapitäne, jene, die täglich tausende auf die Straße schicken, in die Arbeitslosigkeit, die Hoffnungslosigkeit, in die Perspektivlosigkeit. Sie rationalisieren, streichen zusammen, kürzen was das Zeug hält, gehen Fusionen mit Synergieeffekten ein, Kosten sparen...und immer mehr und mehr fallen durch´s Rost, werden überflüssig, ausrangiert, unbrauchbar, nutzlos. Die Börse jubelt, Kurse legen zweistellig zu, und woanders weiß jemand nicht mehr, wie er sein Haus noch abbezahlen oder die Miete aufbringen kann. Dabei spielt es heute kaum noch ´ne Rolle, ob es sich um gut ausgebildete Kräfte handelt, selbst Akademiker werden mittlerweile mit für ihr Fach sinnlosen "Fit for Job" Programmen vom Arbeitsamt in der Form beglückt, daß sie sich regelmäßig einer soliden Geistesvergewaltigung ausgesetzt sehen.

      Für sie aber, diesen aalglatten Gestalten an ihren hochglanzpolierten Schreibtischen, bedeutet es nur ein Fingerzeig, oft gepaart mit subtiler Verbrechensenergie, da wachsen die Prämien, werden dicke Sondergratifikationen eingestrichen für eine erfolgreiche Entlassung von Mitarbeitern, Jahrsgehälter werden nochmals aufgestockt usw., aber an andere Stelle entstehen unzählige ruinierte Existenzen, die durch diesen vorherrschenden Fingerzeig von heute auf morgen schlicht alles verlieren.

      Du hast keinen Blick für die wahren Zusammenhänge, erkennst die innere Wahrheit der Abhängigkeiten nicht, siehst die Verkettung der Folgen nicht...trampelst schlicht auf den Falschen rum, aber damit stehst Du heute nicht mehr allein, viele beteiligen sich mittlerweile heute mit Wonne daran, aus den unterschiedlichsten Gründen und wenn einer davon nur Besitzstandswahrung heißt, bis es einen dann selbst erwischt.

      Das sind die Gründe, warum Menschen wie wir beide niemals zusammenkommen können. Die ohnehin schon schäbig Bedachten unserer Gesellschaft nochmals zusätzlich zu treten, aber die tatsächlichen, wahren Täter, die obenan an der Auslösungskette für alles stehen, sie immer mit zärtlichen Samthandschuhen zu streicheln.....das geht eben nicht mit mir, das wird nie mit mir gehen.

      Da kann halt niemand aus seiner Haut. Vielleicht ist da mit vielen Juristen aber auch grundsätzlich kein Konsens möglich, denn an welch merkwürdig einstudierten, sich selbst bewürgenden Schultext ihr euch so krampfhaft in eurer Lebensfremde festklammert, haben hier ja eben schon Denali und maeusefaenger schön aufgezeigt.

      Leben und leben lassen, ein schöner Spruch. Viele wollen nur noch leben, und immer auf Kosten derer, denen sie das Leben abgesprochen haben.

      TT
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 08:20:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      TT :kiss: Jedes Wort ist wahr und richtig.

      Es gehört sogar zum System, dass Leute vorgehalten und geimpft werden, die mit dem Finger ständig auf die Auswirkungen zeigen (oder zu zeigen haben :confused: ), damit die Ursachen nicht so deutlich werden.
      Das wäre hinderlich, so ein Imageverlust dieser Kaste.

      Ja, und wenn dann Weihnachten (oder eine andere schöne Gelegenheit) ist, dann veranstalten sie ein Riesefest und frißt Kaviar und säuft Champagner für die Armen und Benachteiligten dieser Erde und spendet, was man von der Steuer absetzen kann.
      Dabei kommt man in die Presse und poliert den Ruf auf.
      Der kleine Mann sieht´s in seiner Beschränktheit und sagt sich: Sieh´ mal an, gar nicht so falsch, diese Reichen und jubelt seinen Steuerflüchtlingen laut zu.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 08:23:35
      Beitrag Nr. 52 ()
      fressen, saufen und spenden müßten in der gebeugten Pluralform stehen - sorry (Kann ja immerhin sein, dass es jemandem aufgefallen wäre :rolleyes: )
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 08:48:04
      Beitrag Nr. 53 ()
      Jeder Satz ist richtig??? Auch dieser Satz zur Arbeitslosigkeit?

      Doch eins bleibt immer festzuhalten, dies alles ist immer Folge von Vorgängen, die an ganz andere Stelle entschieden, im Urteil für diese Menschen entstanden sind. Sie hätten es zu keinem Zeitpunkt verhindern oder aufhalten können, sie können es als bedachte Empfänger nur hinnehmen und ertragen.

      Wie kommt es dann, dass ich noch vor 1/2 Stunde im Radio von zahlreichen freien Lehrstellen in Traumberufen wie "Koch" "Krankenpfleger(in)" "Fleischer" und ähnlichen Bereichen in NRW gehört habe, die offenbar niemand haben will. Zum Beispiel wegen ungünstiger Arbeitszeiten?

      Niemand ist selbst schuld, nur die bösen Wirtschaftskapitäne....und die müssen am besten lebenslang büßen, während man ihre Opfer, die ja nur wegen ihnen zu Mördern wurden, besser frei rumlaufen lässt. Markus Gäfgen hätte man halt ne Million geben sollen und nach deren Verbrauch noch eine, damit er unter seinen reichen Kumpels nicht durch Armut auffällt. Dann würde der kleine Bankierssohn noch leben, nicht wahr...

      Ich hab Dir schon einmal meinen Dank ausgedrückt, dass Deine Postings ein Hinweis sind, wie verquer wohl einige Leute denken, die dann entsprechende Verbrecher gern besonders milde bestrafen - denn sie sind ja nur Opfer des Systems. Diesen Dank wiederhole ich hiermit.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 09:08:44
      Beitrag Nr. 54 ()
      Exellent, Dein Brückenschlag von der Frage "Jeder Satz ist richtig?" über den Traumberuf Krankenpfleger, der irgendwo noch zwei freie Lehrstellen aufweist zu der Behauptung, ich wäre der Meinung, Mörder wären Wirtschaftsopfer.

      Arbeitest Du im Beruf auch so?
      Hast Du das Posting von TT überhaupt gelesen? Von verstehen wollen kann man sowieso nicht ausgehen.
      Einfach ärgerlich, Deine dummen Unterstellungen.

      Wenn jemand nicht Deiner "Rübe ab" für die Schwachen - Theorie das Wort redet, dann feindest Du ihn auf allen Ebenen an und wirst unsachlich.
      Was willst Du? Einen Thread, bei dem Deiner Meinung zugejubelt wird? Möchtest Du eine Einheitsmeinung?

      Falls nicht, dann diskutiere ohne persönliche Angriffe. Sie verbessern Deine Argumente auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 09:28:09
      Beitrag Nr. 55 ()
      Schade, ist doch ein von linken Heulern, die sich als Systemopfer fühlen, dominierter thread.:D
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 10:02:49
      Beitrag Nr. 56 ()
      ...ich werde persönlich?? :laugh: Der Dank war ehrlich gemeint. Ich glaube, dass TT genau das denkt, was er schreibt und dass er es relativ transparent schreibt, so dass es mir verständlich wird - auch wenn es mir völlig fremd ist, in derartigen Kategorien zu denken.


      Allerdings kann eine Diskussion wohl kaum bedeuten, dass ich TT jetzt Recht gebe und damit ist Ende. Also habe ich darauf hingewiesen, dass diese Sichtweise, dass immer die böse Gesellschaft schuld sei und die die individuelle Verantwortung für das eigene Schicksal und das eigene Fortkommen verleugnet - in dem kursiven Satz besonders deutlich werdend - leider keine Einzelmeinung ist. Und leider auch von vielen Leuten an Machtpositionen wie Gerichten vertreten wird...
      Armut schafft Probleme, das ist jedem klar. Armut ist aber nicht Voraussetzung von Kriminalität, dafür gibt es zu viele reiche Kriminelle und Kriminalität ist auch nicht zwangsläufig die Folge von Armut, es gibt genug Arme, die nie Straftaten begehen/begangen haben.

      Es waren im übrigen eben nicht 2-3 Lehrstellen, sondern zahlreiche. Und wer nen schlechten Abschluss hat und vielleicht einfach nicht der Klügste ist, der sollte froh sein, wenn er ne Ausbildung kriegt in einem Beruf mit Zukunftschancen, in dem es nicht unbedingt auf ein "helles Köpfchen" ankommt.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:48:34
      Beitrag Nr. 57 ()
      im übrigen war ja TT gemeint. Brauchst Dich also nicht mal angesprochen zu fühlen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 16:45:57
      Beitrag Nr. 58 ()
      ich finde das posting von tt ja nicht unsympathisch,nur er sagt schlicht nicht


      was sind die ursachen? sind die bösen manager an aller arbeitslosigkeit schuld?

      wenn ein softwareprogramm ein paar sachbearbeiter ersetzt ist das schlicht fortschritt,wenn die menschen mit der anpassung nicht hinterherkommen

      ist das ein biologisches problem,quasi naturgesetz.mag ja sein das wir zu unrech vor allemdie sogenannten "erfolgreichen" (oft ists nur glück,wie in der poltike die auf die arbeitslosenzahlen kaum einfluss haben)manager

      feiern und hoch dotieren....aber es wird jeder sagen,moment mal der manager hat das wirklich verdient? der sportler? der lehrer?

      falsch.andere bekamen nie die chance,in dem punkt stimme ich tt zu.


      da gibt es aber keine böse gruppe,sondern das ist ein verteilungsproblem das sich nur strukturell lösen lässt --wenn der arbeitsmarkt und der bildungssektor zb viel durchlässiger würden für quereinsteiger,würde das der natur des menschen viel näher kommen,jeder hätte seine chance.

      letzlich läuft aber alles auf verteilung von ressourcen hinaus,und die sind auf einem niveau wie in deutschland letzlich begrenzt.politisch verteilen kann ich nur was der markt hergibt an wohlstand.

      in diesem zusammenhang sind mir übrigens manche "linke" sehr unsympathisch,weil sie schlicht verschweigen,das der nicht abgeschobene asylbewerber auch ressourcen kostet,die dem studenten dem lehrer etc AUCH weggenommen werden.das ist dann sogar ein klar sichtbar von aussen kommendes problem,das kann man ohne strukturänderung lösen.

      komischerweise will das niemand.

      also verteilen wir erstmal alles weltweit,aber wenn das das ziel ist,dann akzeptier ich jammern erst auf dem HUNGER-niveau,denn das niemals die ganze welt bei 30 std arbeit im büro und 6 wochen urlaub im jahr im reichtum leben kann ist im moment wohl unmöglich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 17:16:39
      Beitrag Nr. 59 ()
      Irgendwie geistert mir durch den Kopf, dass die Strafe nicht öffentlich sichtbar ist. Aber selbst in China gibt es genug Kriminelle, und die staatliche Stellen gehen nicht zimperlich mit einem Menschenleben um, und das recht öffentlich.
      Abschreckung allein macht es nicht, dahinter steckt auch eine schlechte Chance/Risikoabschätzung bei den Tätern. Wobei Haffa und Co. natürlich eine sehr gute hatten. Selbst für den Samuel Waksal (Imclone-CEO) dürfte sich der Stundenlohn auszahlen, abgesehen von den ganzen Leuten, die das täglich geschickter machten. :(
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 22:15:49
      Beitrag Nr. 60 ()
      Über Gerichtsverhandlungen wird doch öffentlich berichtet und die Urteile kann man nachlesen (in Auszügen werden sie oft veröffentlicht).
      Geheimjustiz gibt es also nicht, allerdings wird die Strafe natürlich nicht öffentlich vollstreckt.



      Ansonsten mal ein wenig Butter bei die Fische:

      Punk24 nannte 2 Beispiele. Einmal Drogenbesitz zum Eigenkonsum (Selbstanbau), zum anderen Körperverletzung mit bleibenden Folgen beim Opfer.

      Strafrahmen im ersten Fall: Geldstrafe bis 5 Jahre Haft, § 29 BtmG. Im 2. Fall von 1 Jahr bis 10 Jahren Haft, § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
      Gehen wir in beiden Fällen davon aus, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind, dann ist realistisch im 1. Fall eine Geldstrafe von 1 bis 1 1/2 Monatseinkommen, wenn die angebaute Menge nicht allzu klein war und wenn nix verkauft wurde (vor allem nicht an Minderjährige, sonst sehen die Strafen schon wieder ganz anders aus).
      Im 2. Fall liegt die Mindeststrafe bei dauernder Entstellung bei 1 Jahr, von daher kommen die 2-3 Jahre schon ungefähr hin....wenn keine Vorstrafen vorlagen.


      Was das zeigt: die Vermutung, dass die Selbstanbauer eine viel härtere Strafe bekommen als die brutalen Frauenquäler, die ist sehr unrealistisch. Zumal ich eher bei letzteren davon ausgehe, dass sie schon Vorstrafen haben, solche brutalen Taten stehen selten am Anfang einer Verbrecherkarriere....womit die Strafe dann schon wieder eher milde wäre.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 11:33:47
      Beitrag Nr. 61 ()
      Eingangsthread:
      "Geboren werden wir alle nackt. Der eine kriegt zur Geburt allerdings ein Sparbuch mit 50.000 €, der andere muss erstmal vom Methadon oder schlimmerem entwöhnt werden, das die Mutter während der Schwangerschaft regelmäßig eingenommen hat.
      Der eine wird nach der Geburt erzogen, der andere verwahrt. Der eine weiß spätestens mit 12 – 13 Jahren so ungefähr, wo die Grenzen verlaufen und testet sie in den Folgejahren noch ein wenig aus. Der andere läuft orientierungslos durch die Welt und wundert sich, wieso mal hier die Folgen so sind und dort wieder ganz anders. Weil er keine Gelegenheit hatte, auf normalem Wege seine Erfahrungen zu machen. Kein Wertesystem entwickeln konnte. "Hier darf man zuschlagen, dort darf man sich nicht mal wehren, hier ist man wiederum ne Memme, wenn man aufhört, bevor das Blut fließt...."

      Man kann sich jetzt hinstellen und sagen: das ist alles nicht das Problem der Opfer, „die Typen müssen von der Straße“, wenn sie Straftaten begehen. Nur wird man nicht wegen Ladendiebstählen oder Körperverletzung lebenslänglich geben, die „Typen“ kommen also wieder...

      Eine vernünftige Justiz kann darauf nicht anders reagieren als mit dem Gedanken der Resozialisierung. Wenn sie wieder rauskommen, dann sollen sie „gebessert“ sein. Bloße Verwahrung unter möglichst schlechten Bedinungen bessert nicht. Ein Segelkurs in der Karibik ist dafür sicher auch nicht erforderlich...

      Aber neben der Strafe – die natürlich auch als solche ermpfunden werden soll – muss immer auch das stehen, was leider von anderen – insbesondere den Eltern – versäumt worden ist. Erziehung. Wertbildung. Erfahrungen, was richtig, was akzeptabel und was absolut nicht hinnehmbar ist....

      Es liegt vieles im argen. Aber eine Rückkehr zu Wasser und Brot und unbeheizten Steinmauern ohne Betreuung, das kann es wohl auch nicht sein.

      Oder???
      "

      Wenn man diese Frage mit "nein" beantwortet, gibt´s eigentlich nichts mehr zu diskutieren. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 17:04:57
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ein paar Leute werden aber wohl "doch" sagen...wobei eine Galere da schon sinnvoller wäre.


      Mal ein Beispiel für ein angemessenes Urteil: Heute in der Zeitung: einer mit 15 Vorstrafen hat einen Kölner Politiker um 40.000 DM erpressen wollen. Dafür hat er 2 Jahre auf Bewährung gekriegt, weil er sich angeblich jetzt endgültig bessern wollte und schon 7 Monate der 2 Jahre in U-Haft gesessen hatte.
      Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt (tut sie m.E. viel zu selten) und jetzt wurde er zu 2 1/2 Jahren verurteilt - ohne Bewährung. Wobei das vor allem darauf beruht, dass er 3 Wochen nach der Haft-Entlassung (wegen der Bewährungsstrafe in 1. Instanz) versucht hat, einen Industriellen zu erpressen, mit angeblich belastendem Material. Hat wieder nicht geklappt und dafür hat er auch schon wieder 2 1/2 Jahre gekriegt. Macht insgesamt also mal wieder 5 Jahre.

      Der Strafrahmen bewegt sich zwischen Geldstrafe und 5 Jahren, bei Versuch etwas niedriger, die Hälfte ist schon ganz o.k., immerhin waren die Taten ja erfolglos, es wurde keine Gewalt angewendet oder angedroht usw....auf der anderen Seite kann so jemand natürlich keine Bewährung kriegen, vor allem nach dem neuen Vorfall.

      Solche Urteile stellen wohl auch den Normalfall da, weil sie aber eben so normal sind, wird darüber auch kaum berichtet. In einigen Großstädten gilt allerdings m.E. eine viel zu milde Rechtsprechung, Köln gehört dazu.



      PS: in den USA wäre der Bursche schon lange nicht mehr in der Lage, weitere Straftaten zu begehen, nach dem von mir geäußerten Vorschlag (3 x mehr als 1 Jahr) vermutlich spätestens jetzt auch nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 18:56:42
      Beitrag Nr. 63 ()
      Das Wichtigste an dieser Geschichte läßt mal wieder weg, worin bestand denn nun das Erpressungsgut gegen den Politiker bzw. insbesondere gegen den Industriellen, interessiert mich eigentlich viel eher, als wie der No-Name-Wicht, den da schom wieder in der Mangel hast.

      Heute abend kommt ein interessanter Beitrag im WDR, 23:00, zum Thema US-Justiz, da biste doch ein Freund von....von dieser konsequenten Urteilsfreudigkeit und Entschlossenheit im Handeln der US-Oberen:

      "Häftling No. 113993 - Ein Deutscher in der Todeszelle"

      Die tödlichen Fänge der amerikanischen Justiz-Maschinerie - 1987 wurde Dieter Riechmann als Mörder in Florida zum Tod verurteilt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unrecht: Ein Journalist fand den wirklichen Täter.

      Schau Dir das mal an, Verfechter der harten Justiz für die Schwachen (und nur für die), allerdings retten kannst da nix mehr...der Mann ist tot, glatter Mord, begangen von den Behörden !

      TT
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 19:06:21
      Beitrag Nr. 64 ()
      Sorry, Riechmann lebt noch, Fehler von mir, allerdings nach wie vor in der Todeszelle, und hier ist es wohl ungemein schwierig, diese "Mühlen" jemals wieder lebendig zu verlassen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 19:09:40
      Beitrag Nr. 65 ()
      Das passende Bild dazu:

      Avatar
      schrieb am 05.09.03 20:56:30
      Beitrag Nr. 66 ()
      gut, wenn es Dich interessiert;

      Ruschmeier-Erpresser zu zweieinhalb Jahren verurteilt

      VON HARIETT DRACK, 08:46h, aktualisiert 10:05h




      Im zweiten Anlauf wurde ein 55-jähriger Mann in der Berufungs-Instanz härter bestraft.
      Weil er aus dem Kölner Müllskandal Kapital schlagen wollte, muss ein Steuerfachgehilfe für zweieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Erpressung des früheren Oberstadtdirektors Lothar Ruschmeier. Der Angeklagte hatte Ruschmeier mit der Veröffentlichung von angeblich belastendem Material über den Müllskandal gedroht und 400 000 Euro Schweigegeld gefordert. In der Vorinstanz war der Erpresser im März noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

      Als der Vorsitzende Richter im März dieses Jahres zur Urteilsbegründung anhob, war darin fast ausschließlich von Strafmilderungsgründen die Rede gewesen. Ausgesprochen „unprofessionell, ja geradezu dilettantisch“ sei die Tatausführung gewesen, hieß es. Die Erpressertelefonate hatte der 55-jährige Angeklagte ausschließlich über Handy geführt. Die Polizei war dem Täter deshalb schnell auf die Spur gekommen. Nach seinem Geständnis sowie der Tatsache, dass der Angeklagte bereits neun Monate Untersuchungshaft abgesessen hatte, wurde er im ersten Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

      Der Staatsanwalt hatte schon im ersten Verfahren die „erhebliche kriminelle Energie“ des 55-Jährigen ins Feld geführt und ihn deshalb für drei Jahre hinter Gittern sehen wollen. In der von der Anklägerseite angestrengten Berufungsinstanz fand die Behörde jetzt Gehör. Das Landgericht verhängte nicht nur eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, sondern es bezeichnete den mehrfach vorbestraften Angeklagten, der immerhin 16 Jahre :eek: ein Tränlein für den armen Kerl bitte seines Lebens hinter Gitter gesessen hatte, indirekt als hoffnungslosen Fall: „Sämtliche Verurteilungen haben nichts genutzt, dass er von Straftaten die Finger lässt.“ Schon vor zehn Jahren hatte ihm ein anderes Gericht ins Urteil geschrieben: „Der Angeklagte lässt keine ernsthaften Neigungen erkennen, um ein ehrliches Leben zu führen.“

      Immerhin hatte der Steuerfachgehilfe nach seiner Verurteilung und Freilassung im März nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen, um erneut straffällig zu werden. Keine zwei Wochen in Freiheit, hatte der Mann, der nach eigenen Aussagen seinen Wohnsitz nach Barcelona verlegt hatte, um als Autor von Erotikliteratur zu leben, im April einen weiteren Erpressungsversuch gestartet.

      Von einem Unternehmer aus Geilenkirchen hatte er nach ähnlichem Strickmuster wie bei Ruschmeier 1,5 Millionen Euro - vergeblich - gefordert: und war dafür erst in der vergangenen Woche zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Da fiel es selbst dem Verteidiger schwer, im Plädoyer etwas Positives über seinen Mandanten zu sagen: „Ich habe keine Argumente mehr, die für eine Bewährung sprechen.“


      http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&…

      Und, war das Urteil jetzt zu hart?? Wo es doch mal wieder einen "Schwachen" getroffen hat? Übrigens ist das eine typische "Deutschen-Tat".
      Im übrigen zu dem Foto. Du willst doch Schneider für 3o Jahre weggesperrt sehen. Sähe das dann viel anders aus?? Lebenslang wären 30 Jahre für ihn in seinem Alter mit Sicherheit gewesen.
      Alles andere sind Unterstellungen, von wegen "nur gegen die Schwachen". Schneider hat ungefähr 7 Jahre gesessen, bei einer Höchststrafe von 10 Jahren und ohne Vorstrafen. Das war viel und das war angemessen.
      Dieser Flowtex-Chef hat wohl sogar die Höchststrafe gekriegt, 10 Jahre - ohne Vorstrafen und trotz Geständnis. Das meiste beiseite geschaffte Geld konnte sogar auch wieder aufgespürt werden. Völlig in Ordnung.
      Aber was ist mit Magnus Gäfgen: ist der jetzt "Schwach", weil er mit den "Freunden" aus reichen Familien finanziell nicht mithalten konnte? Oder stark, weil er studiert hat??

      Das kann ja nun wirklich kein Kriterium sein. Er ist ein Mörder aus Geldgier. Das ist entscheiden. Ob er von Sozialhilfe gelebt hat, aus der Familie eines Millionärs kam oder aus der Gosse oder aus sonstwoher zugewandert ist. Er hat aus Geldgier ein Kind umgebracht.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 21:12:51
      Beitrag Nr. 67 ()
      ..und das dt. Strafrechtssystem halte ich ggü dem amerikanischen für überlegen. Weil hier die Schöffen (dort Geschworenen) weniger Einfluss haben und aus weiteren Gründen.

      In Fragen der Konsequenz der Ahndung halte ich es aber für verbesserungsbedürftig. Wie auch wieder das Beispiel zeigt, das gestern in einer Radioumfrage auf 1live zu hören war.
      Das nämlich die hohe Dunkelziffer der ohnehin schon hohen Gewaltkriminalität unter Jugendlichen unter anderem darauf beruht, dass sich - nach eigenen, live gesendeten Aussagen - Opfer nicht trauen, zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten, weil sie fürchten, dass es dann noch schlimmer wird und sie nicht ausreichend geschützt werden. Dass es sich nicht lohnt, weiter Prügel zu kassieren (als Strafe für die Anzeige) und dass es schon gar nicht verhindert wird (etwa durch einen Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr, wobei "Einschüchtern des Opfers" ein klassischer Fall ist).

      Aber die Täter sind ja arme Opfer bzw. "Schwache", die auch mal was Schönes haben wollen. Das sie aber nicht kriegen. Woran sich mit Sicherheit nix ändert, wenn sie weiterhin die Schule schwänzen und Straftaten begehen. Dann geht´s ihnen wie dem Herrn oben, der ca. 1/3 seines Lebens in Haft verbracht hat, mit steigender Tendenz. Bzw. als Ausländer finden sie sich auf einmal in einem Land wieder, wo sie mit ihrem Sozialverhalten noch ganz andere Probleme als dt. Strafvollzug kennenlernen werden.
      Avatar
      schrieb am 06.09.03 10:48:59
      Beitrag Nr. 68 ()
      Selbstverständlich xylo, Du musst mit mir nicht darüber diskutieren, ob Erpressung was Aufrechtes ist, natürlich ist damit ein Straftatbestand erfüllt der vor Gericht abgeurteilt gehört. Vollkommen korrekt, Erpressung aus niederen Beweggründen zur Erlangung einer Geldmenge, die ausschließlich persönlicher Bereicherung gilt, ist ein Verbrechen. Besonders im Fall von Magnus Gäfgen, wenn kaltblütig ein Kind den Tod findet.

      Aber um nochmal auf diesen 55-jährigen Steuerfachgehilfen zurückzukommen, wäre ich nun dieser Mensch gewesen (und das wünsche ich mir oft, einmal in einer solchen Position zu sein, sie würde umgehend ausgeschlachtet werden), so hätte dieser ganze Vorgang eine völlig andere Entwicklung genommen, ohne Erpressung u. pers. Bereicherung. Das ist nicht mein Antrieb dabei. Und mit Ruschmeier haben wir ja nun auch den passenden Namen, um diesen "Politiker" zu verifizieren.

      Ich hätte veröffentlicht, überregional, in gr. Tageszeitungen, ohne Vorwarnung...Blossstellung, öffentliche "Anklage", Kenntlichmachung mit Konterfei und allem Drum u. Dran. Das war mein besonderes Interesse an diesem sogenannt "Belastenden Material". Das wäre für mich wie Ostern u. Weihnachten zusammen. :D

      Vielleicht komm ich ja einmal in dieses glückliche Lebensgefühl, denn irgendwer muss sich ja auch mal um das andere Ende der Fahnenstange bemühen. Findest Du nicht ? Ich hab den falschen Beruf, ich hätte auch Jura studieren sollen, nicht so sehr für den Beruf eines Rechtsanwaltes (dort gibt es ja schon eine wahre Schwemme, gerade für meine Zielgruppe). :laugh:

      Nee, so ein ordentlicher Staatsanwalt, Eisenhart u. Kompromisslos...oder ein Richterstuhl, aber nur dort, wo die ganzen nachfolgenden, wieder aus der Schlinge ziehenden Instanzen hinhoppeln. :D Dort steht dann eine MAUER und eine letzte Klatsche für jegliche windigen Rechtsanwälte, die sich einfach der falschen Klientel gewidmet haben, irgendwer muss ja die Herrschaften wieder auf den Pfad der Tugend zurückführen. :laugh:

      Was glaubst Du, siehst Du da Möglichkeiten für mich, wäre ich ein guter Richter ?...bestimmt aber einer mit Leidenschaft. :laugh:

      TT
      Avatar
      schrieb am 06.09.03 12:45:58
      Beitrag Nr. 69 ()
      ...wer weiß. Als ich zu studieren angefangen habe, da hatte ich ähnliche Intentionen.
      Die Realität hat mich schlauer gemacht.


      Im übrigen: wenn der Bursche das veröffentlich hätte, was er in der Hand hatte - dann wäre nix passiert. Weil er eben offenbar nix hatte, sondern dies nur vorgespiegel hat.
      Vielleicht solltest Du lieber "Journalist" als Jurist werden. Da hast Du zum einen die Möglichkeit, Deinen Wunsch in die Tat umzusetzen. Und zum anderen: da bist Du die letzte Instanz.
      Es gibt nicht wenige Journalisten, die mit dieser Macht nicht klarkommen und sie mißbrauchen, das mal ganz nebenbei....
      Avatar
      schrieb am 06.09.03 12:53:05
      Beitrag Nr. 70 ()
      Auch keine schlechte Idee..."Enthüllungsjournalismus", ja, stimmt, das wär auch was, sogar nebenberuflich, als sich freiwillig Anbietender mit zuspielenden Details, Zeit müsste man haben, daran hapert soviel.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 15:27:30
      Beitrag Nr. 71 ()
      ..die Selbstherrlichkeit der Journalisten wurde ja gestern auch von dem hochgeschätzen R.Völler zur Diskussion gestellt...;) - leider hatte ich schon ausgestellt...:(. Muss aber lustig gewesen sein - und Recht hat er auch.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 16:32:37
      Beitrag Nr. 72 ()
      Kann da Völler schon verstehen..phraseologischen Einheitsbrei in der Berichterstattung und den im Sperrfeuer permanenter Wiederholung und als anklagende Kritik gereicht, ohne das Journalisten hier eben Insiderdetails, wie eben Völler selbst oder jeder einzelne seiner Mannen, haben können, da kann uns Käthe schon die Hutkrempe hochgehen. :D Das ist verzeihlich, mir geht das hin und wieder auch so. :laugh:

      Was ich Dich die Tage schon fragen wollte...was ist nun eigentlich mit okto, hast Du da nähere Infos ? Kennst Du ihn nicht sogar persönlich, von Treffen ?

      TT
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 16:34:55
      Beitrag Nr. 73 ()
      doch, der möchte zumindest mal ne längere Pause einlegen. Der Rest eignet sich wohl eher für BM...
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 16:38:14
      Beitrag Nr. 74 ()
      Danke !...für die Info.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 13:05:09
      Beitrag Nr. 75 ()
      und weiter geht es. Ein besonders schönes Beispiel für "weiche Justiz" at it´s worst.
      Eigentlich müssten diejenigen, die die bisherigen "Strafen" gegen diesen Burschen ausgesprochen haben mit auf die Anklagebank. Das war eher eine Ermunterung, so weiterzumachen für einen offensichtlich schwer gestörten Aggressionsbolzen:

      Schon mit 16 ein Dieb und Erpresser

      VON HARIETT DRACK, 08:21h


      Jugendlicher soll Ex-Motorradrennfahrer umgebracht haben. Die Ermittlungsakten zeugen von einer erschreckenden Gewaltbereitschaft.

      Die Flucht endete knapp vier Wochen nach der Tat: Zu offensichtlich waren die Spuren, die in der Werkstatt des im April ermordeten Ex-Motorradrennfahrers Manfred S. (60) zu dem 16-jährigen Schüler Daniel K. führten. Der Jugendliche hatte laut Ermittlungsakten Monate vor der Tat wiederholt im Freundeskreis davon gesprochen, dass er den Werkstatt-Chef töten wolle, weil er es auf dessen wertvolle Goldkette (3500 Euro) abgesehen habe. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Jugendlichen wegen Raubmordes angeklagt. Wann der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts beginnt, ist noch offen.

      Fingerabdrücke und DNA-Material am Tatort bestätigten damals den Verdacht der Fahnder, die den jungen Mann einen Monat nach dem Mord in der Wohnung seiner Familie in Ostheim festnahmen - wenige Hundert Meter vom Tatort entfernt. Noch am Tatabend soll sich der Jugendliche auf der Straße einem Freund anvertraut haben: „Ich habe den Manni umgebracht.“ Danach war K. vorübergehend zu Familienangehörigen nach Polen geflohen. Bei seiner Festnahme hatte K. die Tat zunächst geleugnet. Dann legte er ein Geständnis ab und behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben. Manfred S. soll die gewalttätige Auseinandersetzung angezettelt haben - für die Polizei eine „reine Schutzbehauptung“, denn das Verletzungsbild des Opfers spricht laut rechtsmedizinischem Gutachten dagegen.

      Und dann sind da noch die umfangreichen Ermittlungsakten, die ein beeindruckendes Potenzial an Gewalt- und Aggressionsbereitschaft des Schülers dokumentieren. Daniel K. war noch strafunmündig, als er wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geriet: Neun Diebstähle, zwei Raubüberfälle und ein Hausfriedensbruch sind bis zu seinem 14. Lebensjahr aufgelistet. In einem Fall soll K. mit seinen beiden jüngeren Brüdern einen Achtjährigen überfallen und ihm Geld abgenommen haben. Einen Sechsjährigen schlug er später mit der Faust zu Boden, weil er es auf dessen Fahrrad abgesehen hatte.

      Als 15-Jähriger war K. wegen wiederholten Einbruchs zu 80 Sozialstunden:eek: verurteilt worden. Ein Jahr später schlug er gemeinsam mit Freunden einen Jugendlichen mit einer Eisenstange nieder - das Verfahren wurde eingestellt. Im selben Jahr versuchte Daniel K., die Eltern eines angeblich entführten Mitschülers um Lösegeld zu erpressen und drohte mit der Ermordung des Jungen, falls sie nicht zahlten. Das Gericht beließ es bei einer Ermahnung.:eek::laugh::mad:

      Ebenfalls ohne Konsequenzen blieb eine weitere Straftat: Im Oktober 2001 wollte er einen gestohlenen Roller in der Werkstatt von Manfred S. reparieren lassen. Weil er dem Werkstatt-Chef die erforderlichen Papiere nicht vorzeigen konnte, hatte S. ihn angezeigt. Seitdem war das Verhältnis zwischen Daniel K. und dem Firmeninhaber, die sich bis dahin gut verstanden hatten, „gespannt“. Das Verfahren wegen Rollerdiebstahls war ebenfalls eingestellt worden.

      (KStA)


      Das sind zum großen Teil Straftaten gewesen, die bei Erwachsenen zwingend mit Freiheitsstrafen geahndet werden, Einbruch mindestens 3 Monate, bei Wohnungen mindestens 6, die Sache mit der Eisenstange mindestens 6 Monate, die Erpressung mit mindestens 1 Jahr.
      Und der Bursche kriegt insgesamt für alles zusammen 80 Sozialstunden und eine Ermahnung....:rolleyes:
      Was für Schlüsse soll so ein Asozialer wohl daraus ziehen.
      Aufhören oder doch eher weitermachen...???
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 15:16:28
      Beitrag Nr. 76 ()
      in einem Thread zu Kriminalität darf man wohl auch mal klauen - in diesem Fall von Tiramisusi und einem anderen Thread:



      *****
      Viel reden, viel gehen, viel Döner
      Ihre Arbeit ist gefährlich: Sie sehen fast alle Verletzungen, die man sich vorstellen kann. Deshalb steckt unter ihrer Zivilkleidung immer eine Pistole. Aber die „Operative Gruppe Jugendgewalt“ der Polizei muss nicht nur oft hart eingreifen, sie muss auch Sozialarbeit leisten – wie in Wedding.

      Von Werner van Bebber
      Leicht schlingernd überquert der dürre Bärtige die Müllerstraße in Wedding. Seinen Döner trägt er vor sich her. Vor dem zivilen VW-Bus der Polizisten der Operativen Gruppe Jugendgewalt (OGJ) steigt er den Bordstein hoch. „Na, Meister“, grüßt Christian Seidler, Polizeioberkommissar und Leiter der OGJ. Wie seine drei Kollegen trägt Seidler Zivil – T-Shirt, Jeans, Anorak. Der Dürre schafft den Bordstein, ohne den Döner zu verlieren und sagt: „Bisschen viel getrunken.“ Dann schlingert er seines Weges. Wedding an einem beliebigen Abend.

      Seidler und seine drei Kollegen wollen zu einem Mann namens Ibrahim. Als er aufmacht, öffnet sich die Tür ins multikulturelle Berlin. Ibrahim hat eine Großfamilie zu Besuch. Im Licht eines wahrscheinlich arabischen Fernsehprogramms speisen Vater, Mutter und viele Kinder Tomatensalat, Fladenbrot, Lamm und Hühnchen. Freundlich lachen sie die Polizisten an. Ibrahim soll den Polizisten ein paar Angaben bestätigten: Ein junger Mann namens Michael*, der momentan in einer Zelle der Polizeidirektion 3 sitzt, hat behauptet, er wohne bei Ibrahim. Eine Meldeadresse hat Michael nicht. Die Polizisten wissen, dass er dabei war, als ein Kumpel einem Trinker mit Schlägen den Kiefer brach und ihm das Portemonnaie wegnahm. Ein Zeuge hat die beiden am Tatort gesehen und an diesem Nachmittag wiedererkannt. Michael hat bei der Festnahme nur seinen Namen und die Adresse angegeben und ansonsten mürrisch geschwiegen. Seidler und seine Kollegen prüfen nun bei Ibrahim in der Müllerstraße, ob Michael wenigstens bei der Adresse ehrlich war.

      „Die Leute kennen uns“
      Michael und sein Kumpel Andreas – der mutmaßliche Schläger – sind typische Fälle für die OGJ, und viele Abende verlaufen wie dieser: Die Polizisten, die zu zweit, zu dritt, zu viert unterwegs sind, nehmen jemanden fest, wegen Raubes, Körperverletzung, Diebstahl. Oder sie überprüfen Aussagen, sprechen mit Zeugen, mit Opfern, auf der Suche nach Einzelheiten, die für einen Haftbefehl und die Anklage der Staatsanwaltschaft wichtig sind. Viel reden, viel fahren, viel laufen, viel Kaffee, viel Döner. Bei einer Festnahme, oder wenn sie in eine Wohnung gehen und auf jede Überraschung gefasst sein müssen, schießt der Adrenalinspiegel hoch.

      Acht Mitarbeiter hat die Operative Gruppe Jugendgewalt. Die meisten sind zwischen Mitte 20 und Mitte 30. Ihre Zivilkleidung ist weit genug, um die Pistole und die Handfesseln am Gürtel zu bedecken. Aber auch Prävention , das Reden mit Jugendlichen in Schulen und Jugendclubs, gehört zu ihrer Arbeit. „Wir arbeiten nicht verdeckt, die Leute kennen uns“, sagt Seidler. Seine Kollegen und er sind Polizisten, ein bisschen auch Sozialarbeiter, im Kiez bekannt, mit der Gegend vertraut. Wenn eine Schlägerei nicht stattfindet, weil plötzlich vier OGJ-Polizisten auftauchen, ist das für sie ein Erfolg. Von den acht Polizisten in dieser Einheit setzt keiner nur auf Strafverfolgung und Repression. „Auf jeden Fall“ machten zwei, drei Jahre Haft in Plötzensee die Leute schlechter, sagt Seidler.

      Wedding ist für die OGJ der Direktion 3 in der Perleberger Straße eine neue Errungenschaft, hinzugekommen zum Einsatzgebiet Tiergarten und Mitte durch die Polizeireform. Jetzt, in der Nacht, bemerkt Polizist Hannes, dass an fast jeder Straßenecke junge Männer herumstehen: ein bisschen gelangweilt, sehr cool, sie warten auf nichts oder auf Unterhaltung oder auf Ärger oder auf einen, dem man Ärger machen kann. Es war ein rasanter Tag für die vier Polizisten: Zwei Festnahmen, die eine gegen den Widerstand der Schwestern des Beschuldigten.
      Wedding hat ein bisschen multikulturellen Charme und ziemlich große multikulturelle Probleme. Dazu gehören Generationen von Intensivtätern – junge Männern, die prügeln, rauben, erpressen und ganze Serien von Straftaten begehen, bis sie für zwei oder drei Jahre ins Gefängnis wandern. Die Jungen – ein paar seriell-kriminelle Mädchen gibt es auch –, mit denen es die OGJ zu tun hat, sind zwischen 14 und 21, haben deutsche, türkische, libanesische oder arabische Eltern oder Eltern aus dem zerfallenen Jugoslawien. Wenn sie sich zusammentun, dann selten nach Nationalitäten, sondern weil sie sich aus der Schule und von der Straße kennen.

      Die Intensivtäterkriminalität ist oft spontan, immer hässlich und demütigend für die Opfer, nicht immer brutal, manchmal banal – und sie bestimmt die Atmosphäre in Teilen von Tiergarten und Wedding. Das macht sie gefährlich. Seidler hat in einigen Jahren in der Direktion so ziemlich jede Verletzung gesehen, die man sich vorstellen kann. Blaue Augen, aufgeplatzte Lippen sind normal, Messerstiche auch, Schüsse eher selten. „Wir hatten mal einen“, erzählt er, „der seinem Opfer den Schädel mit einer Gehwegplatte eingeschlagen hat“. Den Betrunkenen mit dem gebrochenen Kiefer hat er nicht gesehen. Aber er weiß, wie so was aussieht, und dass man entschlossen zuschlagen muss für einen Kieferbruch. Der Mann liegt noch im Krankenhaus.

      Michael, der nichts außer seiner Adresse in der Müllerstraße zugeben wollte, muss sich jetzt auf eine Nacht in der Zelle einstellen. Er hat im Gespräch mit Seidler keine Regung erkennen lassen. Raub? Jemandem etwas gebrochen? Michael wollte wissen, ob er noch etwas zu essen bekommt an diesem Abend. Die Polizisten kennen diese kalte Selbstdarstellung, Ungerührtheit ist Tugend Nummer eins. Ob 15 oder 19, die Jungs sind gegenüber Polizisten kess.

      „Polizeiabgeklärtheit“ nennt das die Polizistin Anja, 27. Den coolsten Auftritt hatte an diesem Abend nicht Michael, sondern dessen Kumpel Andreas. Deutscher Vorname, türkischer Nachname, das ist nicht selten unter den Jugendlichen der dritten Generation der Zuwanderer. Andreas, keine 1,70 groß, hager, trägt die Haare oben halblang und saftig gegelt. Schläfen und Hinterkopf hat er rasiert.
      Auch er verbringt den Abend in Polizeigewahrsam. Am Nachmittag ist er festgenommen worden. 25 Minuten dauert Seidlers Gespräch mit ihm, freundlich im Ton, unmissverständlich in der Sache. Am Anfang der Vorwurf: Du wirst eines Raubes beschuldigt. Andreas verzieht keine Miene. Seidler sagt ein bisschen mehr von dem, was er weiß, und Andreas gibt ein bisschen mehr von dem zu, was er gemacht hat. Noch hofft er, dass Seidler ihn laufen lässt – seine Meldeadresse stimmt, er wohnt noch bei den Eltern. „Geschubst“ habe er den Betrunkenen, natürlich erst, nachdem der ihn angerempelt habe. Ins Gesicht geschlagen? Kiefer gebrochen? Keine Erinnerung. Andreas lässt den Rauch seiner Zigarette langsam den Lungen entweichen. Am Ende hat er die Körperverletzung zugegeben und den Raub des Portemonnaies. Er bestreitet, dass mehr als zwei Euro drin waren. 150 Euro will der Betrunkene bei dem Überfall los geworden sein. Intensivtäterkriminalität hat, was die erbeuteten Summen anbelangt, oft etwas Billiges.

      Seidlers Kollegin Anja, 27, erzählt von jungen Räubern aus dem zerfallenen Jugoslawien, die das Geld nicht für sich ausgaben, sondern ihren Leuten zu Hause überwiesen. Das ist wohl die Ausnahme. Anja hat, wie ihre Kollegen auch, ein Minimal-Verständnis für die jungen Kriminellen. Die Libanesen oder Jugoslawen hätten eben „keine Perspektive“, sagt sie. Arbeiten dürfen sie nicht, eine Lehre machen dürfen sie auch nicht. Anja und ihre Kollegen wissen, dass sie es mit jenen zu tun haben, über deren Rechte und Pflichten die Politiker sich nicht einigen können.

      Allerdings glaubt wohl auch keiner in dieser Einheit, dass Strafen nichts bewirken. Deshalb achten die Polizisten der OGJ auf gute Beziehungen zur Staatsanwaltschaft. Manchmal sei es sinnvoll, sagt Seidler, den Kollegen dort einen Fall noch mal zu erläutern oder Fotos der Opfer zu zeigen. Noch immer gibt es in der Staatanwaltschaft eine gewisse Neigung zur Milde im Umgang mit jungen Straftätern. Sie sehen eben vor allem Akten. Seidler sagt, die Neutralität der schriftlichen Darstellung verdecke oft, wie brutal die Täter ihre Opfer misshandelten. Dafür habe man eine Opfermappe – Fotos von Verletzten bis hin zum Fall mit der Gehwegplatte.

      Andreas, der zart gebaute Schläger, schweigt unterdessen immer noch über den dritten, der dabei war. Seidler denkt gar nicht daran, ihn gehen zu lassen. Andreas ist nicht zum ersten Mal aufgefallen. Von der eigenen Lage seltsam unbetroffen, lässt er sich in die Zelle zurückbringen. Am Ende dieses Abends, deutlich nach Mitternacht, werden Seidler und seine Kollegen Samira, Allessandra und Hannes eine Körperverletzung mit Raub an einem Betrunkenen zu mehr als zwei Dritteln aufgeklärt haben. Sie haben zwei Beschuldigte in Gewahrsam, über deren Verbleib am Tage danach der Haftrichter zu entscheiden haben wird. Zwei scheinbare Leichtgewichte mit verschlossenen Gesichtern in Sportsachen sind bis auf Weiteres von den Straßen in Tiergarten, in Moabit, in Mitte, in Wedding ferngehalten. Der Haftrichter wird sich am folgenden Tag, mehr noch als Seidler, über die Ignoranz der beiden ärgern und sie in die Untersuchungshaft schicken. Dass die Polizei hier sozialpolitische Aufräumarbeit macht, ist allen bewusst.

      Gehst du Kutschi?
      Anja, Samira und Hannes parken in der Wollankstraße. Sie forschen nach den „Kutschi-Boys“. Das ist eine Südländer-Gang, die sich vorzugsweise am Kurt-Schumacher-Platz trifft. Drei südländische junge Männer, die mit Blick auf den Verkehr in der Wollankstraße auf einer Schaufensterbank sitzen und den Tag dahinfließen lassen. Dreimal der gleiche Typ: Kurze Haare, vorne hochgegelt. Sporthose, Sportschuhe, Sweatshirt.

      „Guten Tag, die Ausweise und die Handys bitte“, sagt Polizistin Anja und hält die Hand auf. Das bringt nur einen der drei zum Staunen. Er macht große Augen. „Was machst Du Paranoia, setz dich hin“, herrscht Nummer zwei ihn an. Während Polizist Hannes im Auto die Personalausweise der drei und die Handys überprüft, versucht sich Nummer zwei im Anmachen der Polizistin. Nummer drei winkt zwei Mädchen zu, die vorbei kommen. „Gehst du Kutschi?“, fragt er die eine – sie nickt. Nummer zwei, ein Kosovo-Albaner, erweist sich im Polizeicomputer als Intensivtäter, doch steht er nicht auf der Fahndungsliste. Anja und Samira machen ein paar Polaroid-Fotos von den dreien. Nummer zwei zieht dazu schnell die silberne Jacke aus, angeblich ist ihm plötzlich warm. Das führt zu der Frage, wo er die Jacke gekauft habe und einem Extra-Jacken-Foto. Wer weiß, ob nicht bald einer auf der Direktion erscheint und sagt, er sei „abgezogen“ worden und seiner Jacke beraubt. Bis bald, verabschieden sich die Polizisten.

      Auf der Fahrt reden Samira, Anja und Hannes über ihre neueste Aufgabe: Zwölf Stunden müssen sie einzeln Objektschutzstreife fahren – am Kanzleramt und an Politikerwohnungen in Mitte vorbei. Die ehemals zuständige Einheit ist aufgelöst worden, der Senat verkleinert die Polizei. „Unsere Arbeit bleibt in dieser Zeit liegen“, sagt Hannes trocken.

      *Namen der Verdächtigen geändert

      www.tagesspiegel.de
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 22:34:52
      Beitrag Nr. 77 ()
      kleines schmankerl für den schill-freund:

      Hamburgs Kriminalitätsstatistik zu positiv
      18. Sep 15:04


      Der ehemalige Hamburger Innensenator Roland Schill hatte für das erste Halbjahr einen Rückgang der Verbrechensrate gemeldet. Nach Presseberichten ist die Rate tatsächlich aber gestiegen.

      Die vom früheren Hamburger Innensenator Ronald Schill im vergangenen Juli präsentierte Kriminalitätsstatistik war offenbar zu positiv. Das «Hamburger Abendblatt» berichtet am Donnerstag mit Berufung auf die Innenbehörde, es seien mehr als 7000 Fälle nicht in die Halbjahresbilanz 2003 eingeflossen.Schill hatte einen Rückgang der Gesamt-Kriminalität in Hamburg um 2,5 Prozent vermeldet. Der korrigierten Fassung zufolge wäre die Verbrechensrate dagegen um mehr als zwei Prozent gestiegen.

      Schuld an dem Fehler waren laut Hamburger Polizei Probleme bei der Dateneingabe. Näher wollte sie die Meldung nicht kommentieren. Das «Abendblatt» berichtet, laut einer behördeninternen Ermittlung hätten mehrere Beamte die Polizei-Software falsch bedient. Schill und die von ihm gegründete «Partei Rechtsstaatliche Offensive» waren in Hamburg mit dem Versprechen angetreten, die Kriminalität innerhalb eines Jahres zu halbieren. (nz)
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 22:45:09
      Beitrag Nr. 78 ()
      ..na und??

      1.wissen wir nicht, ob die Fehlbedienung tatsächlich erst im letzten Halbjahr aktuell wurde - sonst müssten ja wohl auch die früheren Zahlen korrigiert werden.
      2. wirkt sich auch Kriminalitätsbekämpfung nicht extrem kurzfristig aus und vor allem

      3. steigt bei konsequenter Verfolgung die Kriminalitätstatistik immer zunächst an, weil die Fallzahlen sich erhöhen, wenn man nicht mehr wegschaut.
      Sie sinkt danach aber real, weil
      a) Verbrecher in Haft sitzen dank konsequenterer Verfolgung, also keine Gelegenheit zu neuen Straftaten mehr haben oder
      b) abgeschreckt werden, also entweder aufhören (eher selten) oder ihre Tätigkeit in Gebiete verlagern, wo man weniger konsequent ist (eher häufig).
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 23:10:16
      Beitrag Nr. 79 ()
      :laugh::laugh::laugh:

      der held darf nicht sterben :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 07:19:05
      Beitrag Nr. 80 ()
      Ist er schon! :look: Einer der größten Flops.
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 08:20:11
      Beitrag Nr. 81 ()
      ..es geht nicht um Personen. Es geht darum, dass - was jeder Hamburger bestätigen wird - die neue Regierung endlich wieder Kriminalität bekämpft, statt sie zu tolerieren...
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 09:00:06
      Beitrag Nr. 82 ()
      Indem sie "Software" falsch bedient? Im Klartext wahrscheinlich "manipuliert, um Statistiken zu schönen?
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 11:32:57
      Beitrag Nr. 83 ()
      Kriminalität bekämpft man nicht in Statistiken. Sondern auf der Straße. Indem man das Recht durchsetzt und nicht beim Drogenhandel zusieht, vor Straftätern kuscht und es Deeskalation nennt (Hafenstraße, Bambule) und ähnliches....
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 12:04:19
      Beitrag Nr. 84 ()
      Selbst vor Gericht (wo wir, wie wir wissen, uns alle in Gottes Hand befinden - wie sonst nur noch auf See) werden noch Feinheiten abgewogen, bevor ein Urteil verkündet wird (hat nicht unbedingt was mit Gerechtigkeit zu tun).

      Warum sollte man bei Deinen Beispielen (Hafenstraße, Bambule) nicht auch wenigstens versuchen, eine "HauDrauf" u. "alle in einen Topf" - Politik zu vermeiden?
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 12:09:39
      Beitrag Nr. 85 ()
      #83
      "...Kriminalität bekämpft man nicht in Statistiken.."

      :laugh: aber man sollte die kriminelle Praktik, sie zu manipulieren, auch bekämpfen und das Recht durchsetzen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 12:20:30
      Beitrag Nr. 86 ()
      ..was hab ich denn zur Hafenstraße geschrieben und zur Bambule? Dass man sie räumen sollte oder alle sofort in den Knast stecken? Nein.


      Aber ich erwarte, dass Straftäter, die dorthin fliehen, nicht behandelt werden, als wären sie ins Ausland geflüchtet - und die Verfolgung aufgegeben. Sondern dass man dort genauso weiterverfolgt wie in jeder anderen Straße auch. Das ist vorher wiederholt nicht geschehen. Und das macht einen Rechtsstaat kaputt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 23:54:57
      Beitrag Nr. 87 ()
      FÜR UNSEREN BOARD-SCHILL.... :laugh:

      Leider kann ich ihn nicht in seinem berüchtigten Hirnamputierten-Thread:

      "So einen braucht Deutschland" posten: er ist als 2historischer Thraed" zwar noch lesbar, aber postings sind nicht mehr möglich.... eigentlich schade.... :D ;)


      Trotz Schill mehr Kriminalität

      Bilanz des entlassenen Hamburger Innensenators korrigiert: Zahl der Straftaten hat zugenommen. Menschliches Versagen bei der Polizei Ursache der falschen Statistik
      HAMBURG taz Peinlicher kann der Job eines Innensenators kaum beginnen. Der neue Chef der Hamburger Innenbehörde, Dirk Nockemann (Schill-Partei), musste als eine seiner ersten Amtshandlungen kleinlaut eingestehen, dass die von seinem im August entlassenen Vorgänger Ronald Schill verkündete Kriminalitätsstatistik falsch war. Die Zahl der in Hamburg registrierten Straftaten ist im ersten Halbjahr demnach nicht um 2,5 Prozent zurückgegangen, wie Schill verkündet hatte, sondern vielmehr um 2,8 Prozent gestiegen. Laut Nockemann hatte ein Bedienungsfehler bei der Dateneingabe dazu geführt, dass über 7.000 Straftaten nicht in die Statistik eingegangen waren.

      Schill hatte bei der Vorlage der Bilanz im Juli von "deutlichen Erfolgen" gesprochen. Hamburg sei mittlerweile die "Hauptstadt der Verbrechensbekämpfung" geworden. Sein Nachfolger Nockemann musste jetzt zurückrudern: Tatsächlich gibt es mehr Straftaten, etwa mehr Wohnungseinbrüche und Drogendelikte, als 2002.
      Die Hamburger Polizei, so erklärte Nockemann, habe zum Jahresende 2002 ihre Software erweitert. Danach habe der Beamte, der die Statistik bearbeitet, eine zusätzliche Taste drücken müssen. Dies war flächendeckend in Hamburger Revieren vergessen worden.Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, André Bunkowsky, sprach von einem "Druck der Politik", die sich "mit ständig neuen Zahlen "einen kurzen Moment in Erfolgen sonnen" wolle.

      PETER AHRENS
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 23:59:32
      Beitrag Nr. 88 ()
      Falls Ihr mal wieder richtig viel lcehn wollt:


      Thread: Sich nicht mehr abfinden - so einen braucht Deutschland auch.....
      Avatar
      schrieb am 20.09.03 00:15:14
      Beitrag Nr. 89 ()
      ...schon wieder diese ominöse "lcehn".

      Das ist jetzt schon der dritte Thread mit dieser seltsamen Ausdrucksweise von DT.

      Geheimsprache DT?

      ;
      Avatar
      schrieb am 20.09.03 11:45:04
      Beitrag Nr. 90 ()
      der Thread ist wirklich lesenswert, Guiliani ein kluger Mann, der nicht in den Schablonen eines DT uns seines weibl. Spiegelbildes antigone gefangen ist, wie man dort erkennen kann.
      Und dieser Satz gibt die Grundtendenz wieder (aus Nr. 2):

      Guliani hat in New York gezeigt, dass es sich lohnt, etwas zu unternehmen. Dass man mit der richtigen Politik Kriminalität nicht eindämmen, aber reduzieren kann.

      Der Times Square wirkt jetzt also "kalt". Nun, wenn man als normaler Bürger dort entlangehen kann, ohne beraubt zu werden und sich die Polizei wieder in jeden Stadtteil traut, dann erfüllt der Staat seine Aufgabe.
      Dies wird Sozialromantikern nicht gefallen, für die zu einer Großstadt auch ein gewisses Maß an Kriminalität gehört. Sie mögen sich andere Orte suchen, ihr Bedürfnis zu befriedigen, ausgeraubt oder vergewaltigt zu werden.
      Die Mehrheit teilt diese Vorliebe nicht....
      Avatar
      schrieb am 20.09.03 15:19:46
      Beitrag Nr. 91 ()
      Die Angst vor dem DNA-Profil

      von CHRISTIAN RATH
      In der Bundesregierung bahnt sich ein Positionswechsel zur DNA-Speicherung von Straftätern an. In einem "ergebnisoffenen Prozess" machen sich zurzeit Fachleute von Innen- und Justizministerium sowie von SPD und Grünen "sachkundig", wie es in Berlin heißt. Vorige Woche ließ man sich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden die Funktionsweise der so genannten Gendatei erklären. Heute werden Abgeordnete und Beamte das Berliner Landeskriminalamt besuchen. Dort wollen sie erkunden, was die Polizei beim genetischen Fingerabdruck eigentlich untersucht.

      Sie werden dann erfahren, dass das DNA-Profil keine Informationen über konkrete Erbanlagen enthält. Der genetische Fingerabdruck ist ein hochindividueller Zahlencode, der zwar zur Identitätsfeststellung taugt, aber sonst keine Erkenntnisse über Persönlichkeit, Krankheiten oder Charaktereigenschaften zulässt. Konkret werden an acht Stellen des Erbmaterials die Standorte bestimmter Moleküle festgestellt, und dieses Muster wird dann durch 8 mal 2 Zahlenwerte beschrieben. Der genetische Fingerabdruck besteht also aus 16 Ziffern - ohne sonstige Aussagekraft.

      Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD, hat deshalb vor wenigen Wochen gefordert, die hohen Hürden beim genetischen Fingerabdruck aufzugeben. "Wir sollten das DNA-Profil wie einen normalen Fingerabdruck behandeln", erklärte Wiefelspütz. Bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung würde dann neben Foto und Fingerabdruck immer auch ein DNA-Profil erstellt. Eine besondere richterliche Anordnung wäre entbehrlich. Auch Innenminister Otto Schily (SPD) hat ähnliche Pläne.

      Der Vorstoß rief wütende Empörung beim grünen Koalitionspartner hervor. "Diese Daten sind weitaus sensibler als der bloße Fingerabdruck", erklärte etwa Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen. Worin die besondere Sensibilität dieses Zahlencodes konkret besteht, blieb in Montags Protestbrief freilich offen.

      In der Bundesregierung vermuten viele, dass die Grünen vor allem ein Vermittlungsproblem bei ihrer gentechkritischen Basis haben. Öffentlich sagen will dies aber niemand. Auch Wiefelspütz versprach öffentliche Zurückhaltung, wenn im Gegenzug endlich "freimütig" über eine Ausweitung der Gendatei diskutiert werde. Damit hat Rot-Grün nun begonnen.

      Zurzeit sind in der DNA-Analyse-Datei die Zahlencodes von 234.000 Personen gesammelt sowie von 38.000 noch ungeklärten Tatortspuren. Täglich kommen 300 neue Datensätze hinzu. Ziel ist es, die Tatortspuren einer konkreten Person zuzuordnen, um diese dann näher überprüfen zu können. Die Ermittlungen gegen Rückfalltäter werden so bedeutend erleichert. Selbst lange ungeklärte Morde, Vergewaltigungen und Einbruchserien können plötzlich aufgeklärt werden.

      Eingespeist werden die DNA-Profile von den Landeskriminalämtern. Im BKA wird nur der Datenabgleich durchgeführt, der pro Spur etwa zehn Sekunden dauert. Zuständig ist Kriminalhauptkommissar Alexander Bachmannn mit zwei bis drei Mitarbeitern. Dabei ergibt jeder fünfte Versuch einen Treffer. Mit einer Erfolgsquote von 20 Prozent hatte man zu Beginn selbst beim BKA nicht gerechnet. Ohne Zweifel ist die 1998 eingeführte Datei eine sinnvolle Innovation.

      Datenschützer wie Rainer Hamm weisen zwar darauf hin, dass schon ein zufällig am Tatort weggeworfenener Zigarettenstummel zu einem Treffer in der Gendatei führen kann. Das aber könnte auch mit Fingerabdrücken an einem belebten Tatort passieren. Immerhin sind in der Fingerabdruckdatei AFIS rund drei Millionen Menschen erfasst. Und wenn ein vorbestrafter Sexualverbrecher offensichtlich am Tatort eines neuen Sexualverbrechens war, dann sollte es der Polizei wohl erlaubt sein, nach einem Alibi zu fragen.

      Bedenken hat aber auch Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung. Mit zunehmendem technischem Fortschritt könnte "der ganze Mensch" gespeichert werden, so warnt er, "seine Identität, seine Krankheiten, seine Erbanlagen". Doch warum sollte man? Mit dem neutralen Zahlencode kann man heute schon mit mehr als 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit die Übereinstimmung von Tatortspur und Täterprofil feststellen. Mehr Genauigkeit bei der Identitätsfeststellung ist kaum möglich. Und nur um die Zuordnung von Tatortspuren geht es bei der Wiesbadener DNA-Datei.

      Weiter gehende Gentests sind eher dann sinnvoll, wenn die Wiesbadener Datei keinen Treffer ergibt, also nach einer unbekannten Person gefahndet wird. Dann wäre es tatsächlich interessant, zu wissen, ob die Blutspur am Tatort von einem blonden oder einem schwarzhaarigen Menschen stammt, ob dieser braune oder blaue Augen hat. Gegen die Ermittlung solcher "Persönlichkeitsmerkmale" aus Tatortspuren kann aber wohl niemand etwas einwenden, schließlich darf man ja auch Zeugen nach Haar- und Augenfarbe eines Täters fragen.

      Doch solche Vorstellungen sind derzeit ohnehin mehr Fiction als Science. Denn noch ist die Wissenschaft nicht in der Lage, allzu viel Konkretes aus der Spuren-DNA herauszulesen. Möglich ist immerhin die Feststellung, ob die Spur von einem Mann oder einer Frau stammt. Dies wird demnächst in der Strafprozessordnung auch ausdrücklich erlaubt, darauf haben sich SPD und Grüne schon voriges Jahr geeinigt. In den Niederlanden hat man der Polizei außerdem (quasi auf Vorrat) genehmigt, Tatortspuren auf äußerlich erkennbare Merkmale des zugehörigen Spurenlegers zu untersuchen.

      In Deutschland dreht sich die Diskussion derzeit aber weniger um die Auswertung von Tatortspuren als um die Frage, welche Personen in der Wiesbadener Datei gespeichert werden dürfen. Bisher muss eine Verurteilung oder ein Verdacht wegen einer erheblichen Straftat vorliegen. Die CDU/CSU will nun jeden Sexualtäter in die Gendatei einstellen. Auch Exhibitionisten und Grapscher könnten später schwerere Taten begehen, so das Argument von Bayerns Justizminister Manfred Weiß. Rot-Grün dagegen hält das Vorhaben für unverhältnismäßig.

      Für Bewegung in beiden Lagern könnte da ein Gutachten des Bundeskriminalamtes sorgen, das die Vortaten von 400 Vergewaltigern und Sexualmördern untersuchte. Exhibitionismus spielte bei diesen Vortaten keine besondere Rolle, umso relevanter waren Ladendiebstähle und andere Formen der Kleinkriminalität. Im Schnitt war jeder der untersuchten Täter vorher bereits mit 20 Straftaten aufgefallen.

      Das BKA hat dem Innenministerium daher vorgeschlagen, auch Kleinkriminelle in die Gendatei einzustellen, wenn sie mindestens fünfmal strafrechtlich aufgefallen sind. Ein vernünftiger Vorschlag, schließlich geht es lediglich um die Speicherung in einer Datei, die bei späteren Rückfällen den Beweis erleichtert - und nicht etwa wie beim US-Ansatz "Three strikes and you`re out" um lebenslange Haft nach dem dritten Delikt.

      Bislang halten die Rechtspolitiker von SPD und Grünen aber an einer Minimallösung fest. So sollen künftig zwar auch geringfügigere Sexualstraftaten zur Speicherung in der Gendatei führen können, Voraussetzung ist aber, dass ein Richter prognostiziert, dass später "erhebliche" Straftaten folgen könnten.

      Doch genau über solche Regelungen ärgern sich Wiefelspütz und Schily. Sie halten aufwändige richterliche Prüfungen und Prognosen für überflüssig - wo es doch nur um die Speicherung eines neutralen Zahlencodes geht. Auch der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) spricht von "sinnloser Bürokratie".

      Eine interessante Konstellation. Sonst müssen sich Otto Schily und der BDK oft von den Grünen anhören, sie betrieben keine "rationale Kriminalpolitik" und schürten aus Eigeninteresse Ängste in der Bevölkerung. Diesmal ist es umgekehrt.

      taz Nr. 7085 vom 23.6.2003, Seite 4, 235 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH
      Avatar
      schrieb am 20.09.03 15:24:00
      Beitrag Nr. 92 ()
      ..das Schlau-machen hat offenbar geholfen:

      SPD-Fraktion will DNA neu diskutieren

      VON MARKUS DECKER, 09:55h


      Der politische Druck, die Gen-Analyse in der Kriminalitätsbekämpfung intensiver anzuwenden, nimmt weiter zu.
      Berlin - Führende Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion plädieren dafür, die DNA-Analyse stärker als bisher in der Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen. Sie haben auch keine weiter reichenden Einwände gegen den gestrigen Vorstoß des stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach, die DNA-Analyse zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Tatverdächtigen zu machen. Damit stellt sich die SPD-Fraktion gegen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

      Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Hacker, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Man kann sich neuen technischen Methoden nicht ganz verschließen. Wir müssen diese Debatte noch einmal führen. Der Richtervorbehalt muss ernsthaft geprüft werden.“ Hacker wies darauf hin, dass nicht nur aktuelle, sondern auch weit zurückliegende Straftaten auf diese Weise geklärt werden könnten. „Ich sehe dagegen keine gravierenden rechtsstaatlichen Einwände.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte: „Das ist ein wichtiges Instrument, das wir verstärkt nutzen sollten. Denn es handelt sich hier um einen Quantensprung in der Kriminalitätsbekämpfung.“ Auch Wiefelspütz findet es überflüssig, vor jeder DNA-Analyse einen Richter einzuschalten - wie derzeit gesetzlich vorgeschrieben.

      Zypries hatte Mitte August in einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärt: „Ich halte es für richtig, den Richtervorbehalt auf bestimmte Straftaten zu beschränken und grundsätzlich den Richtervorbehalt beizubehalten.“ Sie warnte vor Missbrauch und der Gefahr, dass ein Verdächtiger fortan seine Unschuld beweisen müsse - statt die Justiz dessen Schuld. Bayern und Hessen drängen im Bundesrat auf den forcierten Einsatz der DNA-Analyse. Sie wird in den Ländern sehr unterschiedlich genutzt.
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 14:17:49
      Beitrag Nr. 93 ()
      Wie man so jemanden erst laufen lassen kann, ist auch die Frage:


      "Senioren als Opfer

      VON THORSTEN MOECK UND AXEL SPILCKER, 25.09.03, 10:34h

      Skrupel sind dem zigfach vorbestraften Handtaschenräuber Andreas L. offenbar fremd. Immer wieder hat der 23-Jährige in den vergangenen Wochen in brutaler Manier Taschen geraubt, seine Opfer waren vorzugsweise gebrechliche oder schwerbehinderte Senioren. Erst im Februar war der drogenabhängige Seriendieb zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach zwei Monaten ließ ein Richter die Haftstrafe zurückstellen, damit der junge Mann in einem geschlossenen Therapiezentrum seine Sucht bekämpfen konnte. Schon nach zwei Monaten brach Andreas L. seine Therapie ab und tauchte unter.
      Einen festen Wohnsitz hatte der Räuber nicht, stattdessen lebte er in einem Zelt und finanzierte seine Sucht durch regelmäßige Überfälle. Erst am vergangenen Freitag wurde der 23-Jährige nach einem Raub in Mülheim festgenommen. Sechs Straftaten konnte die Polizei dem Mann zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei nachweisen. Beim Kölner Amtsgericht wurde ein Haftbefehl erlassen, der vorbestrafte Täter kam jedoch unter Auflagen wieder frei.

      Nur einen Tag nach seiner Entlassung setzte der Serienräuber seine Überfälle fort. Am Sonntag sprach er in Riehl eine 80-Jährige an und riss so heftig an ihrer Tasche, dass die Seniorin hinfiel. Minuten später stürzte er während eines Überfalls eine Frau vom Fahrrad, am Abend schlug er dann in Deutz zu.

      Der vorerst letzte Überfall des Andreas L. ereignete sich am Montagnachmittag in Mauenheim. Hier hatte der Mann einer vorbeifahrenden Radfahrerin in den Lenker gegriffen und sein Opfer fast zu Fall gebracht. Anschließend schnappte er sich aus dem Fahrradkorb einen Rucksack und flüchtete. Festgenommen wurde L., weil er dreisterweise mit dem gestohlenen Ausweis bei der zuvor überfallenen Frau an der Wohnungstür klingelte, um einen Finderlohn zu kassieren. Zuvor hatte er sich im Wäschekeller neue Kleidung besorgt.

      Nach der Festnahme entdeckten die Beamten bei dem 23-Jährigen jede Menge gestohlene Kreditkarten und Monatskarten der Bahn. „Zehn Straftaten können dem Mann nachgewiesen werden. Er steht jedoch im Verdacht, eine Vielzahl weiterer Straftaten begangen zu haben“, sagte Polizeisprecher Theo Reinke. Nun sitzt Andreas L. in Untersuchungshaft." - Wird auch Zeit.
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 19:04:45
      Beitrag Nr. 94 ()
      Grölender Jurist
      Scheidungsanwalt wird als Kopf einer Neonazi-Band geoutet. Anwaltskammer entsetzt. Ermittelt wird nicht
      REUTLINGEN taz Werktags klemmt er sich das Bürgerliche Gesetzbuch unter den Arm, am Wochenende taucht Rechtsanwalt Steffen Hammer in die Neonazi-Szene ab. Der 32-jährige Jurist aus dem schwäbischen Reutlingen ist Sänger der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Skinhead-Band "Noie Werte" und führte seit Jahren von Mandanten und Anwaltskammer unerkannt sein Doppelleben.

      Erst ein Bericht in Spiegel-TV diese Woche outete den "Spezialisten für Scheidungsfragen" als Frontmann der Naziband. Mit versteckter Kamera aufgenommen, sieht man Steffen Hammer auf der Bühne vor mehreren hundert Neonazis. Zu seinem Lied "Alter Mann aus Spandau" recken viele die Hand zum Hitlergruß für den Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß.

      Die Tübinger Rechtsanwaltskammer ist entsetzt. Ihr gehört Hammer seit November 2002 regulär an. "Wir sind empört. Uns war das nicht bekannt", sagt Vizepräsident Christoph Geprägs. Doch ein Ausschluss aus der Standesorgansiation wird schwierig. Dazu ist die Verurteilung notwendig, und gegen Hammer wird derzeit nicht einmal ermittelt. "Wir prüfen die Vorwürfe", sagt man beim zuständigen Landgericht Tübingen. Doch Anwalt Hammer und seine Band "Noie Werte" treten vorwiegend jenseits der deutschen Staatsgrenzen auf Schweizer, österreichischem oder französischen Boden auf, unerreichbar für deutsche Ermittler.

      "Noie Werte" gehört zu den etabliertesten Nazi-Bands. Sie grölen ihre Hasstiraden schon seit 1987 in wechselnder Besetzung, darunter auch Michael Wendland, Ex-NPD-Vorsitzender von Baden-Württemberg. Hammer ist seit 1988 als Sänger mit dabei und gilt als Kopf der Gruppe. Der auf Trennungen spezialisierte Jurist feuerte 1998 seinen Schlagzeuger, weil er eine Freundin mit "nicht aus unserem Kulturkreis stammenden Vorfahren" hatte." PHILIPP MAUSSHARDT

      taz Nr. 7175 vom 7.10.2003, Seite 6, 65 Zeilen (TAZ-Bericht), PHILIPP MAUSSHARDT
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 22:42:35
      Beitrag Nr. 95 ()
      aber unser jurist wohnt doch in kölle, oder?
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 00:15:02
      Beitrag Nr. 96 ()
      ...der heisst auch noch Hammer...?!!...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 22:27:18
      Beitrag Nr. 97 ()
      Urteil im Kölner „Ring-Raser-Prozess” bestätigt


      Köln - Im Kölner "Ring-Raser-Prozess" um den Tod eines Fußgängers bleibt es beim Urteil von jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung für zwei 24 und 25 Jahre alte Autofahrer. Das Kölner Oberlandesgericht verwarf nach Angaben eines Sprechers am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft, wonach die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Männer hatten im März 2001 einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem der Sohn des Kölner Oberbürgermeisters Fritz Schramma (CDU), Stephan Schramma (31), getötet worden war. Der Rechtsweg ist nach Angaben des Sprechers nun ausgeschöpft.

      Die beiden Angeklagten waren bei Rot in eine viel befahrene Kreuzung in der Kölner Innenstadt hineingefahren und dort mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Dieses wurde in eine Fußgängergruppe geschleudert. Stephan Schramma und seine Verlobte wurden durch die Luft geschleudert. Schramma erlag noch am selben Tag seinen Verletzungen. Seine Verlobte überlebte schwer verletzt.

      ...Naja, die Reue, die zu der Bewährung geführt hat, neben dem Umstand, dass die beiden ja "noch so jung" waren, die bestand darin, dass ihre Verteidiger für sie eine Entschuldigung vorlesen durften. Und einer kurz vor dem Termin mal nen Psychiarter aufsuchte, weil er auf einmal so unter seiner Tat litt.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 22:42:40
      Beitrag Nr. 98 ()
      es geht aber auch anders:

      Bandenchef schwärmt vom Gefängnis


      Wegen zahlreicher Straftaten steht seit gestern eine Jugendbande vor Gericht.
      Die Untersuchungshaft scheint Sascha G. (alle Namen geändert) nicht sonderlich zu beeindrucken. Der erst 16-jährige Chef einer fünfköpfigen Einbrecherbande, die seit gestern vor dem Jugendschöffengericht steht, hatte vor wenigen Wochen noch versucht, einen Kassiber aus dem Gefängnis zu schmuggeln. Darin schwärmte er von den geradezu luxuriösen Bedingungen mit Fernseher, Video und CD-Spieler, berichtete dem Adressaten, dass es außer ihm noch viele andere Russen in diesem „Fünf-Sterne-Knast“ gebe und alles fest in ihrer Hand sei. Dann ging er zum Geschäftlichen über und wies eines der Bandenmitglieder an, einen unliebsamen Zeugen unter Druck zu setzen, damit dieser bei der gestrigen Gerichtsverhandlung seine belastenden Aussagen widerrufe.

      Der Schuss ging gleich in doppelter Hinsicht nach hinten los. Juri D., der tatsächlich versucht hatte, den jugendlichen Zeugen zu beeinflussen, wurde nach dessen Aussage von Richter Thomas Schlaeper noch während der Verhandlung wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. Trotz der Aussicht auf einen „Fünf-Sterne-Knast“:laugh: quittierte der ebenfalls 16-Jährige seine Verhaftung mit Missfallensäußerungen. Offensichtlich hatte er geglaubt, der Justiz ungestraft ins Handwerk pfuschen zu können.

      Immerhin war das kriminelle Treiben der Bande seit Sommer 2002 fast ein Jahr lang gut gegangen. Insgesamt 24 Straftaten - von Sachbeschädigung und Urkundenfälschung über gewerbsmäßigen Einbruch und Diebstahl bis hin zu Nötigung und Körperverletzung - sollen die fünf Mitglieder im Alter zwischen 16 und 19 Jahren begangen haben. Bereits Anfang des Jahres war die aus dem Rheindorfer Jugendhaus hervorgangene Clique ins Visier der Polizei geraten, die zu ihrer Überführung eigens eine Sonderkommission gebildet hatte.

      Bis Mitte Mai reichte das gesammelte Beweismaterial allerdings noch nicht zur Festnahme der Täter aus. Dann aber brachen sie in den Schießstand an der Kalkstraße ein, wobei sie von Zeugen beobachtet wurden. Mehrere Streifenwagenbesatzungen und Zivilfahnder umstellten das Gelände und warteten ab, bis die Einbrecher mit ihrer in sechs Müllsäcke verpackten Beute den Rückzug antreten wollten. Sie hatten kaum im Fluchtwagen Platz genommen, als sie sich im Lichtkegel zahlreicher Taschenlampen wiederfanden und lautstark aufgefordert wurden, sich zu ergeben. Der 19-Jährige am Steuer gab statt dessen Gas und fuhr einem Beamten über den Fuß, der danach auf die Motorhaube stürzte und mehrere Meter weit mitgenommen wurde. Wie durch ein Wunder blieb er dabei nahezu unverletzt.

      Die Flucht endete kurz vor der Kalkstraße an einer Mauer. Seitdem sitzt Sascha G. in Untersuchungshaft, in der ihm jetzt Juri D. Gesellschaft leistet. Der Prozess wird kommende Woche Donnerstag fortgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 22:56:33
      Beitrag Nr. 99 ()
      #13, #19
      du wirst mit beleidungen um dich und unterstellst den anderen stammtischniveau. hört sich für mich schizophren an. was meint denn dein arzt dazu?
      #20
      ja, eigentlich sind die erziehungsberechtigten verantwortlich. da sollten wir auch die lehrer nicht vergessen...
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 10:42:44
      Beitrag Nr. 100 ()
      Mal was positives für die Nr. 100:





      Ex-Finanzvorstand von Kirch verhaftet

      VON THOMAS MAGENHEIM, 16.10.03, 07:01h



      Leo Kirchs früherer Vize Dieter Hahn (links) und Ex-Finanzvorstand Herbert Schröder, der jetzt verhaftet Worden ist.


      Rund 60 Millionen Euro sollen verschoben worden sein. Insider befürchten, dass es weitaus mehr sind.
      München - Die spektakuläre Pleite der Kirch-Gruppe ist nun endgültig auch zu einem Fall für den Staatsanwalt geworden. Gemunkelt wurde schon lange, dass kurz vor der Insolvenz der Kirch-Gesellschaften 2002 hohe Geldbeträge verschoben wurden, um sie vor dem Zugriff von Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Nach Razzien bei angeblich sechs verdächtigen Kirch-Managern, darunter Leo Kirch, nannte der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld dazu nun erstmals eine konkrete Summe: 60 Millionen Euro. Der Ex-Finanzvorstand Herbert Schroder wurde unterdessen verhaftet.

      „Das ist nur die Spitze eines Eisbergs,“ sagt ein Insider. Nur sechs Tage vor der Insolvenz des Teilkonzerns KirchMedia schloss dieser einen Darlehensrahmenvertrag über 170 Millionen Euro mit Thomas Kirch (46) ab, dem Sohn des 77-jährigen Konzerngründers. In Höhe von 154 Millionen Euro sei dieser interne Kredit auch noch ausgeschöpft worden, bevor die Kirch-Gesellschaften nach und nach Pleite gingen. Solche Transaktionen sind laut Aktiengesetz rückholbar. Etwa dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass Gelder in Kenntnis einer drohenden Insolvenz geflossen sind.

      Insgesamt fordern die Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen Kirch-Gesellschaften dem Vernehmen nach im Namen der Gläubiger eine mittlere dreistellige Millionensumme zurück. Staatsanwalt Schmidt-Sommerfeld ist zurückhaltender. Der Verdacht gegen „eine größere Anzahl von Beschuldigten“ beziehe sich zunächst zum einen auf Darlehensvergehen im Umfang von wenigstens 50 Millionen Euro und zum anderen auf zwei Beraterverträge über zusammen acht Millionen Euro.

      Den Verdächtigen, zu denen neben Kirch senior und junior angeblich auch sein ehemaliger Stellvertreter Dieter Hahn sowie die Ex-Manager Klaus Piette und Herbert Schroder zählen, werfen die Ermittler Untreue und Bankrott-Delikte vor. Schroder, der Ex-Finanzchef von KirchMedia, sei bei den jüngsten Razzien von 13 Objekten an drei Orten in Deutschland und der Schweiz sogar verhaftet worden, weil Fluchtgefahr drohe, sagte Schmidt-Sommerfeld. Als Ex-Finanzvorstand komme Schroder bei den strittigen Geldtransaktionen eine besondere Bedeutung zu. Zudem habe bei der Festnahme auch das mögliche Strafmaß eine Rolle gespielt. Ob es aber überhaupt zu einer Anklage kommt, könne angesichts der Fülle des beschlagnahmten Materials wohl nicht mehr in diesem Jahr entschieden werden. Auf eine Verhaftung von Leo Kirch habe man aus Rücksicht auf dessen hohes Alter und die Tatsache, dass er fast blind sei, verzichtet. Bei den beanstandeten Beraterverträgen handele es sich im Übrigen nicht um Zahlungen an noch aktive Politiker oder sonstige Personen der Zeitgeschichte außerhalb der Kirch-Gruppe, betont Schmidt-Sommerfeld. Dieser Hinweis kommt nicht von ungefähr: Vor kurzem erst waren Geheimzahlungen an diverse Politiker bekannt geworden. Demnach hat der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl zwischen 1999 und 2002 für Beraterdienste jährlich umgerechnet rund 300 000 Euro von Kirch erhalten. Der inzwischen verstorbene Jürgen Möllemann (FDP) soll über seine Firma WebTec rund zwei Millionen Euro erhalten haben. Die Insolvenzverwalter Kirchs prüfen derzeit, ob verschiedenen Honoraren überhaupt Gegenleistungen gegenüberstanden. Andernfalls könnten sie zurückgefordert werden. Kirchs ehemaligem Sportrechtemanager Alexander Liegl, Konzernvize Dieter Hahn und Vorstand Klaus Piette sollen zudem kurz vor der Insolvenz jeweils Darlehen von 1,0 bis 2,5 Millionen Euro erlassen worden sein. Die entsprechenden Schreiben seien rückdatiert worden, um eine Rückzahlung zu verhindern, heißt es. Die Manager weisen das zurück.
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 16:50:04
      Beitrag Nr. 101 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,270083,00.html

      Was Richter im Gerichtssaal so alles treiben...


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 18:54:05
      Beitrag Nr. 102 ()
      Ich hab es schon irgendwo erwähnt. Der Mann war bestimmt "Jurist" mit Leib und Seele...Und seine Aktion steht bestimmt damit in Zusammenhang, dass die großartigen Plädoyers der Verteidiger in dermaßen in Erregung versetzt haben, dass er sich Erleichterung verschaffen musste.
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 18:54:55
      Beitrag Nr. 103 ()
      wobei ich die Überschrift mit der "harten" Justiz nicht in Bezug auf solche Vorfälle gemeint hatte...;)
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 19:05:10
      Beitrag Nr. 104 ()
      Hallo Blue Max,

      auch andere geht einen so richtig ab wenn sie andere so richtig ärgern und schikanieren können!:D
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 20:03:17
      Beitrag Nr. 105 ()
      Aus dem Literaturverzeichnis von Arno Gruen:

      Die politischen Konsequenzen der Identifikation mit dem Aggressor. Das Bedürfnis, bestrafen zu müssen :

      http://info.uibk.ac.at/c/c6/bidok/texte/beh1-00-identifikati…

      Identität und Unmenschlichkeit, ein Vortrag Arno Gruens, Auf Cassette beim Walter-Verlag erhältlich. Dieser Vortrag ist eine sehr gute Zusammenfassung seiner Thesen. Sehr hilfreich als Einstieg.
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      schrieb am 07.01.04 21:53:19
      Beitrag Nr. 106 ()
      mal wieder was zur Sache, sogar was erfreuliches:

      Mittwoch, 07. Januar 2004
      Die Härte des Gesetzes
      In Berlin gibt es eine neue Abteilung der Staatsanwaltschaft, die sich nur um jugendliche Serientäter kümmert. Sie setzt auf Druck und Gefängnis
      Andreas Molitor

      BERLIN, im Januar. Lautlos sackt Frau Günes* unter dem Stakkato der Anklageschrift in sich zusammen. Vornüber gebeugt, das Gesicht in den Händen vergraben, kauert sie auf dem harten Holzsitz. Jede einzelne der 31 Straftaten, die ihr Sohn begangen haben soll, trifft sie wie ein Hieb. Seit mehr als einer halben Stunde verliest die junge Staatsanwältin schon die lange Chronik der Verbrechen ohne nur einmal von der Anklageschrift aufzublicken: Raub in der U-Bahn. Raub in den Shopping-Arkaden. Raub an der Bushaltestelle. Es nimmt kein Ende. Frau Günes weint.
      Wenige Meter vor seiner Mutter sitzt Zerkan Günes. Was die Frau in der schwarzen Robe gegen ihn zusammengetragen hat, lässt er reglos über sich ergehen. Auf zwei Dutzend Seiten zeichnet die Anklage das Bild eines 17-jährigen Straßenräubers, der mit einer kleinen Bande fast täglich auf Beutezug nach Handys und Bargeld durch den Berliner Stadtteil Neukölln streift.

      Dass Zerkan Günes an diesem Vormittag vor dem Richter sitzt, ist das Werk der Staatsanwältin. Sie hatte zunächst gegen ein anderes Mitglied der Bande ermittelt. Je mehr sie aber über die Raubzüge der Truppe erfuhr, desto klarer wurde ihr, dass Zerkan der Anführer war. "Den will ich haben", sagte sie sich und erwirkte Haftbefehl. Seit ein paar Monaten sitzt der 17-Jährige nun im Untersuchungsgefängnis. Die Zellen dort kennt er. Er war schon einmal festgenommen worden, bekam aber bald Haftverschonung. Zwei Tage nach der Entlassung ging er wieder auf Beutezug.

      Für die Hauptverhandlung gegen Zerkan hat sich die Anklagevertreterin gründlich vorbereitet. Das Konzentrat ihrer Recherchen wanderte in einen Aktenordner mit dem Namen des Angeklagten und einem lila Aufkleber. "HAFT" steht darauf.

      Zerkan Günes soll ins Gefängnis - von der Untersuchungshaft gleich in die Jugendstrafanstalt. Vier Jahre, ohne Bewährung. Eine lange Zeit für einen 17-Jährigen. Genau das, was er verdient, findet die Staatsanwältin. Ihrer Überzeugung nach ist Zerkan Günes einer jener jungen Straftäter, die nur im Gefängnis zur Räson zu bringen sind: Er ist ein so genannter Intensivtäter.

      Sie sind fünfzehn, siebzehn oder neunzehn - aber ihre Straftaten füllen bereits ein imposantes Register, Körperverletzung, Raub und räuberische Erpressung inklusive. Es gibt sie in jeder deutschen Großstadt. Sie sind Stammtischgespräch, Schlagzeilen-Faszinosum, kriminologisches Phänomen und insbesondere zu Wahlkampfzeiten auch politischer Kampfbegriff. Zu bremsen sind sie anscheinend nicht - was in der Öffentlichkeit ein Gefühl von Hilflosigkeit aufkeimen lässt.

      Berlins bekannteste Intensivtäter heißen Sawis und Mahmoud. Nachdem die Polizei bereits 62mal gegen den Deutsch-Iraner Sawis ermittelt hatte, schlug der 16-Jährige im April fünf Lehrer brutal zusammen. Der Palästinenser Mahmoud wiederum brachte es zwischen 1992 und 2002 auf 81 Verfahren. Die meisten wurden eingestellt. "Das Wissen über Recht und Unrecht erschien vorhanden", bescheinigte ihm ein Gutachter.

      Für Aufsehen sorgen vor allem jene Täter, denen es gelingt, trotz Dutzender Delikte fast unbehelligt zu bleiben. Während sie von den Behörden ordnungsgemäß verwaltet werden - hier eine richterliche Ermahnung, dort Sozialarbeit - gehen die nächsten Anzeigen wegen Raub oder Körperverletzung ein.

      "Vielleicht muss man solche Jugendlichen tatsächlich in den Brunnen fallen und dort unten eine Zeitlang mit dem Kopf gegen die Wand rennen lassen", sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting bei einer Diskussion in der Berliner Jugendstrafanstalt Plötzensee. Sind also junge Serientäter, wie Deutschlands bekanntester Gerichtsreporter Gerhard Mauz kurz vor seinem Tod schrieb, "allenfalls Opfer zu langer Geduld mit ihnen"? Oder werden mit den Tätern bloß ihre Probleme für eine Zeit weggeschlossen?

      Kann jemand wie Zerkan Günes im Gefängnis geläutert werden? Selbst die Leute von der Abteilung 47 der Berliner Staatsanwaltschaft sind da skeptisch. Zu besseren Menschen werden die meisten von denen in der Haft wohl nicht, glaubt Oberstaatsanwalt Reusch. Die "47" ist eine Spezialabteilung, sechs Monate alt, sechs Vollzeitstellen stark und einmalig in Deutschland. Junge Intensivtäter anzuklagen ist ihre einzige Aufgabe. Seit es die Truppe in Berlin gibt, hat ein Serientäter es in jedem Verfahren mit dem gleichen Staatsanwalt zu tun. Der kennt seine Vorgeschichte. Man wolle rechtzeitig erkennen, wo kriminelles Potenzial heranwächst - und dann so früh wie möglich handeln und die extrem gewaltbereiten Täter von der Straße holen, sagt Oberstaatsanwalt Reusch.

      Die Einrichtung der Abteilung 47 war ein Reflex auf Berichte der Medien in den Fällen Sawis und Mahmoud, eine politische Entscheidung der Justizsenatorin Karin Schubert. "Wir machen das, um die jungen Täter so früh wie möglich zu erfassen", sagt die Senatorin, "damit wir ihnen noch Hilfe anbieten können." Oberstaatsanwalt Reusch sieht es eher so, dass die Täter Leidensdruck brauchen. Daraus resultiere Einsicht.

      Der größte Teil der Spezialabteilung haust in einem gelb-weißen Bürocontainer im Stadtteil Moabit. Auch Staatsanwältin Götz und Staatsanwalt Sack haben hier ihre Büros. Staatsanwalt Sack hat an diesem Morgen einen neuen Fall auf den Tisch bekommen. Ein junger Serienräuber, "zieht auf dem Weg zum Anti-Gewalt-Seminar schon wieder ein Messer." Bei dem Wort "Anti-Gewalt-Seminar" zieht seine Kollegin Götz abschätzig die Mundwinkel herab. Da müsse man doch dem Richter mal aufzeigen, dass das Zuckerbrot nichts gebracht hat.

      Staatsanwalt Sack: "Ich ärgere mich einfach, wenn der Jugendrichter im Urteil schreibt, der Täter habe seine Lebensführung stabilisiert. Das wird am 19. Mai geschrieben und am 24. Mai begeht er die nächste Straftat. Jetzt will ich aber, dass der wegkommt von der Straße."

      Staatsanwältin Götz: "Bei solchen Tätern geht es mir dann nicht mehr darum, ob der in der Strafanstalt pädagogisch weniger intensiv betreut wird als anderswo. Entscheidend ist, dass man die Allgemeinheit vor ihnen schützt."

      Staatsanwalt Sack: "Natürlich berücksichtigen wir, wenn jemand sich tatsächlich stabilisiert. Aber es muss auch deutlich werden."

      Staatsanwältin Götz: "Dass jemand nach dem 127. Einbruch eine feste Freundin präsentiert, reicht mir nicht."

      Bevor die Abteilung 47 ihre erste Anklageschrift formulieren konnte, musste mit der Polizei und der Jugendstrafanstalt geklärt werden, wen man eigentlich genau meint mit dem Wort Intensivtäter. Reichen fünf Straftaten pro Jahr? Müssen es zehn sein? Eine bundeseinheitliche Definition des Intensivtäters existiert nicht. In Berlin einigte man sich schließlich auf Jugendliche, die innerhalb eines Jahres mindestens "zehn Straftaten von einigem Gewicht" verüben und "bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht". Die Justizsenatorin schätzt ihre Zahl auf rund dreihundert.

      Als Erstausstattung übergab die Polizei den Sonderstaatsanwälten eine Liste mit 110 Kandidaten. Die arbeiten die 47er jetzt ab. "Zu jeder Person fordern wir uns alle Verfahren aus dem Datenbestand an", sagt Staatsanwalt Sack, "alte und neue, das sind manchmal über hundert Verfahren, all die Aktenberge, die Sie hier sehen, das geht ja teilweise sieben, acht Jahre zurück."

      Aus alten Akten legen die Spezial-Ankläger die strafrechtlich relevanten Lebensstationen des mutmaßlichen Intensivtäters frei, durchleuchten seine Vita nach Hinweisen auf frühere Taten. "Wir dokumentieren auch, was er schon als Kind angestellt hat", sagt Staatsanwalt Sack, "kaum ein Richter kennt diese Fälle. Aber wir haben sie."

      Oberstaatsanwalt Reusch hat sich kürzlich von den IT-Spezialisten der Behörde alle Berliner 13-Jährigen, die schon mindestens ein Mal durch Raub oder Körperverletzung aufgefallen sind, aus dem Datenbestand herausfiltern lassen. Er wollte wissen, welches kriminelle Potenzial sich an der Schwelle zur Strafmündigkeit aufstaut - und bald auf seine Abteilung zukommen wird. "Es sind über tausend", sagten die Computerleute am nächsten Morgen. "Und wenn wir nur die nehmen, die mindestens zwei Delikte verübt haben?" - "Dann sind es immer noch 180."

      Die Spezialstaatsanwälte stehen unter Erfolgszwang. Ihr Sonderstatus zieht Missgunst auf sich. Sie wissen, dass man bald fragen wird, was sie zu Stande gebracht haben.

      So ist die Berliner Ermittlungsrichterin Kerstin Guse-Manke zurzeit schwer erreichbar. "Hat schon wieder nen Haftprüfungstermin", heißt es in ihrer Geschäftsstelle beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten. "Bei uns laufen jetzt massenhaft Haftbefehle gegen Intensivtäter auf", sagt die Richterin. "Allein heute sind drei Anträge reingekommen, alle von der Abteilung 47."

      Die neue harte Linie gegenüber Intensivtätern wird auch schon in der Jugendstrafanstalt Plötzensee deutlich. "Selbst im Sommer waren wir fast voll belegt, obwohl da viele Richter und Staatsanwälte in Urlaub waren", sagt Sylvia Gawelzyk, die Leiterin der Zugangsabteilung. "Das ist noch nie dagewesen." An den Akten sieht sie auch, dass selbst kürzere Jugendstrafen bis zu sechs Monaten neuerdings viel häufiger abgesessen werden müssen. "Früher bekamen die Bewährung, jetzt schickt man sie sofort rein."

      Die Berliner Jugendrichter sehen sich neuerdings mit einer klaren Erwartungshaltung konfrontiert. "Es wird verstärkt Druck auf das Gericht ausgeübt", sagt einer von ihnen. "Bei uns ist angekommen: Wenn der Junge bei der Spezialabteilung gelandet ist, dann erwarten wir auch Jugendstrafe." Und so mancher Richter befürchtet schon, dass der Ermittlungs-Elan der "47er" bald zu weit gehen könnte.

      Hans-Jürgen Miller, seit mehr als zwanzig Jahren Jugendrichter in Berlin, zählt sich nicht zu jenen Hobbypädagogen in Robe, die sogar harte Intensivtäter mit einem Hauch Sozialsirup überziehen. Allerdings ruft er jenen, die auf Gefängnisgitter schwören, beharrlich den Grundgedanken des Jugendgerichtsgesetzes in Erinnerung: Erziehung vor Strafe. "Ich muss mich immer fragen, ob Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen", sagt Miller. "Vorrangig habe ich zu erziehen. Ich bin nicht in erster Linie Strafrichter." Miller weiß, dass der im Gesetz verankerte Vorrang der Erziehung tausende junger Menschen vor der Haft bewahrt und in die Gesellschaft zurückgeholt hat. Denn, es gibt zwar einige, die immer krimineller werden - die meisten jugendlichen Straftäter stehen aber nur ein oder zwei Mal vor dem Jugendrichter. Dann sieht er sie nicht wieder.

      Und selbst bei den harten Jungs unter seinen "Kunden" dürfe der Erziehungsgedanke nicht aufgegeben werden, sagte Hans-Jürgen Miller vor einigen Wochen, als er gemeinsam mit den Staatsanwälten der Abteilung 47 bei einer Fortbildung saß. Er sah einen Oberstaatsanwalt an. "Damit kann ich gut leben", sagte der. Und fügte nach einer kurzen Pause hinzu: "Aber auch die Haft in der Jugendstrafanstalt bedeutet für mich Erziehung."

      * Name geändert


      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/seite_3/306189.h…
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 09:55:21
      Beitrag Nr. 107 ()
      Das Für und Wider einer solchen Einrichtung ist ja in dem Artikel schon beschrieben.
      Ich fürchte aber auch, dass bei den meisten dieser Serientäter, sicherlich basierend auf schlechtem sozialem Umfeld, mangelnder Erziehung etc. etc., der Zug abgefahren ist und mit "normalen" Maßnahmen eine Besserung nur bei sehr wenigen zu erzielen sein wird. Wegschließen alleine ist sicherlich auch nur eine Lösung auf Zeit.

      Ein Modell könnte vielleicht sein, abgeschlossene Siedlungen zu schaffen mit allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Verwaltung, Versorgung, Entsorgung, Ausbildung, Arbeit für die Jugendlichen durch die Jugendlichen nach Vermögen - unter Anleitung natürlich), in denen die Jugendlichen in familiär geführten Kleingruppen, geleitet von ausgesuchten Mitarbeitern als "Familienoberhaupt" auf Bewährung über einige Jahre die Phase der Sozialisation nachholen (wenn das überhaupt geht), die ihre Eltern ihnen verweigert haben (aus welchen Gründen auch immer), leben lernen ohne Gewalt, Diebstahl u.ä. Wer diese Chance nicht wahrnimmt - na der kann immer noch weggeschlossen werden.
      Es wird sicher an den Kosten scheitern und am Interesse der Allgemeinheit, für die es natürlich effizienter und einfacher ist, wegzuschließen. Sie vergisst dabei, dass sie diese Leute dann besser ausgebildet in ihrem kriminellen Potential zurückbekommt.
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 10:35:33
      Beitrag Nr. 108 ()
      ...#107...
      genau daran hatte ich vorhin auch schon mal gedacht , und es gibt Phantasien darüber, deren Projektionen schon vor dem Jahre 2000 angesiedelt waren...
      ............
      ...die sich darin befindlichen Bewohner wüssten jedenfalls warum sie dort einsässen. Ein Knast mit eingebautem Freigang und eigener (Selbst)-Verwaltung, Sozialarbeiter-Herz, was willst du mehr...
      ..ganz nebenbei könnte man noch Studien am makroskopischen Modell machen, wie gross doch das Regelbedürfnis der Regellosen ist...Da eine Resozialisierung ausgeschlossen ist, wird nicht die Kraft von unschuldigen Opfern herhalten müssen, um die unter "normalen" Bedingungen sich auslebende Unsozialisierbarkeit aufzufangen.
      Die dort lebenden Opfer wären alle schuldig, und sie würden sich mit ihren mentalitäsmässigen Ähnlichkeiten gegenseitig auf die Nerven fallen,....und ganz nebenbei könnten sie im grossen Praktikum, das die meisten von uns in der Kleinkindzeit abgeschlossen haben, einmal ganz bewusst die erlebten Vorteile von sozialem Verhalten und Umgangsnormen erfahren....
      Hinter den dortigen Erlebnissen könnte man bestimmt jeden Resozialisierungs-Südseesegel-Erfahrungs-Urlaub vergessen....
      Nur sollte man über diesem Gebiet aus bekannten Gründen keine Überflugrechte gewähren...
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 11:05:24
      Beitrag Nr. 109 ()
      Ich meinte eigentlich schon, dass nach Aufholung der Defizite und Bewährung in einer Gemeinschaft wieder die Möglichkeit der Reintegration in die normale ( :rolleyes: ) Gesellschaft bestehen muß.
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 14:11:09
      Beitrag Nr. 110 ()
      ...wenn es eine Insel wäre oder ein großer Zaun drum, wäre das ein vernünftiger Vorschlag. Im kleinen wird er ja schon umgesetzt, ein Gefängnis ist ja nix anderes...:D
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 16:33:00
      Beitrag Nr. 111 ()
      und was negatives:

      Dieser Mann machte in Deutschland als Richter Karriere, von Selbstverantwortung oder ähnlichem hat er noch nie gehört, wohl aber das Feinbild des bösen Konzerns voll verinnerlicht:

      http://www.zuckersucht-berlin.de/interview.htm
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 10:01:35
      Beitrag Nr. 112 ()
      Xylo,

      danke für das Einstellen des Links. Habe das Interview bisher nur überfliegen können und werde es in Ruhe zu Hause lesen, aber so viel ist mir schon jetzt deutlich: Den Richter - wie es die Medien bisher gerne getan haben - in die Ecke des Willensschwachen zu stellen (war übrigens auch meine Meinung über ihn), ist auf jeden Fall zu kurz gegriffen.

      Kürzlich bin ich über ein "Diätbuch" des Dr. Ulrich Strunz gestolpert :laugh:, in dem ich zum ersten Mal anschaulich dargestellt fand, wie sich die Stoffwechselvorgänge in unserem Körper abspielen. Und genau auf diese metabolischen Vorgänge spielt der oben Genannte an.

      Richtig ist, dass wir Eigenverantwortung für unser Handeln, also auch für unsere Ernährung tragen. Aber optimal handeln kann ich erst, wenn ich über Abläufe, Vorgänge, Wechselbeziehungen, Hormone, Lebensmittel aufgeklärt wurde - und zwar von der Wissenschaft, die dieses Herrschaftswissen ja besitzt. Von selbst ist dieses Wissen, wenn wir auf die Welt kommen, ja nicht vorhanden.

      Mit diesem Wissen kann ich dann kompetent umgehen. Aber die Ernährungsindustrie ist nicht daran interessiert, dieses Wissen unter die Leute zu bringen - sie befürchten Umsatzeinbußen.

      Gruß
      Dreierbande

      P.S.: Ist eigentlich mal wieder so ein Treffen wie im November in Köln geplant?
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 10:29:36
      Beitrag Nr. 113 ()
      #112
      Nun, wenn wir auf die Welt kommen, ist dieses Wissen sicher noch nicht in uns, wohl aber in den Eltern und um Herrschaftswissen handelt es sich auch nicht.
      Fernsehberichte ohne Zahl, Aufklärung in den Printmedien über gesunde Ernährung, die Buchläden quellen über von Büchern, die Tipps zur richtigen Ernährung beinhalten und wenn man davon ausgehen darf, dass die meisten lesen können, so liegt es nach einer abgeschlossenen Schulzeit reineweg nur am mangelnden Interesse an seinem Körper und einer schwachen, kritiklosen Unterwerfung unter die Fastfoodindustrie, hervorgerufen und gefördert von Eltern, denen die Gesundheit ihrer Kinder anscheinend nicht so wichtig ist, wie das Ruhigstellen der "lieben" Kinder durch unvernünftige Nahrung (Pommes, Pizza, etc).
      Es sind nicht "die anderen" schuld. Man selber ist es und niemand sonst, der sich mit solchem Scheiß vollstopft. Genauso verhält es sich mit Nikotin und Alkohol. Jeder ist über die Wirkung und die Krankheiten, die dadurch hervorgerufen werden, informiert, wenige beachten dies entsprechend.
      Konzerne dieser Art wären längst pleite, wenn die Verbraucher danach leben würden.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 11:16:22
      Beitrag Nr. 114 ()
      Lieber MinMacker,

      sei versichert, dass ich - seit ich lesen konnte - dies getan habe, und zwar auch Bücher über Ernährung. Aber selbst Du wirst zugeben, dass unsere Wissenschaftler auch heute noch genügend Stoff zum Forschen haben, denn noch längst ist nicht alles geklärt, was in unseren Körpern so abgeht. Dieses Wissen sollte aber laiengerecht :D den Verbrauchern nahegebracht werden.

      Und zum Zweiten: Als ich geboren wurde, war eine Tafel Schokolade ein "Weihnachtsgeschenk auf dem bunten Teller". In der damaligen Zeit mussten sich unsere Eltern noch keine Gedanken darüber machen, was denn in industrie-vorgefertigten Lebensmitteln alles so drin ist. Es gab diese Lebensmittel noch gar nicht oder man konnte sie sich gar nicht leisten. Meine Mutter hat immer frisch mit Lebensmitteln aus der Region gekocht und für die Vitaminversorgung im Winter entsprechend eingemacht.

      Ich bin ungerne polemisch: Aber es würde schon helfen, wenn Du vor Schuldzuweisungen auch mal das Gehirn zum Denken einschalten und nicht gleich einen Rundumschlag starten würdest.

      So, jetzt bin ich wieder lieb
      Gruß
      Dreierbande
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 15:00:02
      Beitrag Nr. 115 ()
      112: bestimmt ist wieder ein Treffen geplant, vielleicht im Frühjahr??

      Ansonsten: in einem stimme ich Dir zu: ein reiner "Spinner" ist der Mann nicht, aber auf der anderen Seite: es ist nicht Aufgabe der Ernährungsindustrie, Leute über Stoffwechsel und gesunde Ernährung aufzuklären. Das ist Aufgabe der Eltern, daneben der Schule. Und wer will, kann sich selbst fortbilden.

      Aber so zu tun, als wären alle Menschen nur willfährige Opfer der Werbung - finde ich falsch. Wenn man einen "freien" Staat will, dann muss man den Leuten auch das Recht geben, Fehler zu machen und dafür die Konsequenzen zu tragen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 15:18:49
      Beitrag Nr. 116 ()
      #114
      Kein Rundumschlag war beabsichtigt ;) Tut mir leid, wenn Du´s so persönlich aufgefasst hast.
      Aber: Genug Stoff zum Forschen haben Wissenschaftler immer und zu allen Zeiten gehabt.
      Das entbindet doch nicht (nicht böse gemeint :) ) vom Selberdenken und Überdenken des eigenen Tuns.
      Ich darf mich doch nach Jahren des Hineinstopfens von allem möglichen nicht über mein Aussehen wundern und die Schuld schnellstens bei anderen suchen. Es gibt sicher viele Leute, die lesen nicht so gern, manche können´s auch nicht richtig (jedenfalls nicht sinnerfassend), aber es gibt sehr wohl "laiengerechte Literatur" für die, die´s interessiert.
      Den anderen wird es in mannigfaltiger Form medial gereicht. Die Ausrede, jemand könnte es nicht wissen, auch wenn er es wollte - die kann man wirklich nicht gelten lassen. Fakt ist, auch wenn man sich einmal selbst daraufhin durchleuchtet, dass man zu oft und zu gern " nur das eine Mal" sagt, dass man einfach gern "frisst", dass es viele schöne Dinge gibt, die einem den Mund wässrig machen. Aber warum z.B. gerade die Familien, die finanziell sehr eng rechnen müssen, oft die sind, die, zu faul zum Einkaufen und Kochen, ihren Kindern den Fastfoodscheiß zuführen, der auch noch teuer ist - das ist ein Phänomen der unverständlichen Art.
      Die Industrie macht natürlich alles, um Wünsche zu wecken, Sachen zu vereinfachen (ich werde nie verstehen, wie jemand Zwiebeln aus der Tube kaufen kann oder geschnittene Kartoffeln im Glas o.ä.), aber nur weil es so viele Leute gibt, die so´n Zeug kaufen, wird es weiterproduziert und macht die reich, denen nichts weiter als das am Herzen liegt.
      Ich hoffe, dass alles lieb genug formuliert war ;)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 14:03:45
      Beitrag Nr. 117 ()
      mal wieder eine positive Meldung: gerade aus Bayern hat man ja zum Teil auch schon - mit verschwundenen Festplatten und ähnlichem - anderes gehört.

      Mal sehen, wie schlimm die "psychische Erkrankung" wirklich ist...und das Gutachten sollte man gleich mal ans Straßenverkehrsamt schicken, es ist doch sehr fraglich, ob jemand mit erheblichen psychischen Problemen, die zur möglichen Verhandlungsunfähigkeit führen, überhaupt in der Lage ist, ein Auto sicher zu führen. Vielleicht sollte Herr Strauß besser seinen Führerschein zurückgeben, wenn er so labil ist...sich aber zumindest mal einem Gutachter vorstellen...oder war das gar nicht so ernst gemeint???....;)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 14:04:33
      Beitrag Nr. 118 ()
      oh, fast vergessen die Nachricht selbst:

      Steuerprozess gegen Strauß soll planmäßig beginnen
      - Auftakt am Dienstag nächster Woche vorgesehen

      Der Steuerprozess gegen den psychisch erkrankten Politikersohn Max Strauß soll wie geplant am Dienstag nächster Woche beginnen. Auch nach der Würdigung einer Stellungnahme seiner behandelnden Ärzte und seiner Verteidiger gehe die 10. Strafkammer vom planmäßigen Beginn der Hauptverhandlung aus, teilte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Augsburg, Maximilian Hofmeister, mit.

      Darüber seien Verteidiger und Staatsanwaltschaft informiert worden. Strauß wird vorgeworfen, aus Geschäften mit dem Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Ende der 80er Jahre rund 2,66 Millionen Euro erhalten und nicht versteuert zu haben. Der 44-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 16:36:54
      Beitrag Nr. 119 ()
      ...wenn die Verhandlungsunfähigkeit des "aufrechten" Staatsbürgers Strauß jun. erst amtlich festgestellt wurde, wird sich auch die "zerstörerische, quälende und psychische Belastung" dieses "weisse Weste tragenden Kandidaten" wieder von ganz allein verflüchtigen.

      ....dieser Modus beschreibt doch immer den gleichen Ablauf !

      TT
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:32:46
      Beitrag Nr. 120 ()
      118 sollte auch nur ein Hinweis sein, dass man gegen jede Verteidigungsstrategie mit ein bißchen Phantasie eine Gegenstratgie finden kann - wenn man denn will.

      Denn all die schrecklich Kranken, die zu nix mehr in der Lage sind - wenn es ans Auto geht, dann sind sie plötzlich kerngesund.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:48:39
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.03.04 11:09:34
      Beitrag Nr. 122 ()
      Lauschangriff teilweise verfassungswidrig








      Der 1998 eingeführte Große Lauschangriff ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Eine "erhebliche" Anzahl der Vorschriften über das elektronische Abhören von Privatwohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung verletze die Menschenwürde, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 30. Juni 2005 Zeit, um die Regeln nachzubessern.

      Prominente Liberale kämpfen für Abschaffung


      Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP




      Die prominentesten der insgesamt acht Beschwerdeführer vor dem BVerfG waren drei FDP-Politiker: der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum, der langjährige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch und die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Auch Datenschützer und andere Experten sahen in dem 1998 zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens geschaffenen Lauschangriff einen unzumutbaren Eingriff in die Privatsphäre unbescholtener Bürger, der auch vor Schlafzimmern nicht halt mache.

      Die Verfassungsbeschwerden richteten sich sowohl gegen die Grundgesetzänderungen zur Einführung des großen Lauschangriffs als auch gegen die damit verbundenen Gesetze zur Ausführung der Abhörungen. Zur Bekämpfung der Kriminalität war seinerzeit erstmals auch das Anbringen von Wanzen auch in privaten Wohnungen ermöglicht worden.

      Zypries und Nehm verteidigen Lauschangriff
      Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte zuvor die geltende Rechtslage verteidigt. Der Große Lauschangriffs werde nur etwa 30 Mal im Jahr eingesetzt, die Aufklärungsquote sei mit 57 Prozent beachtlich, argumentierte sie. Auch Generalbundesanwalt Kay Nehm bezeichnete das Abhören als wirkungsvolles Mittel bei Ermittlungen zu extremistischen Gewalttaten.
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 11:17:01
      Beitrag Nr. 123 ()
      die Entscheidung missfällt mir, obwohl ich sie bislang natürlich nur aus dieser Meldung kenne.


      Aber eins wird schon deutlich: die Politik hat das Grundgesetz geändert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, das Grundgesetz auszulegen und den großen Lauschangriff daran zu messen.
      Wenn es jetzt heißt, die Grundgesetzänderung verstoße gegen die Menschenwürde, dann maßt sich das BVerfG (in letzter Zeit leider zum wiederholten Male) an, selbst über die "richtige" Verfassung zu entscheiden. Selbst eine politisch gewollte und vom demokratisch gewählten Parlament gebilligte Änderung der Verfassung mit der notwendigen 2/3-Mehrheit wird hier nicht akzeptiert, sondern man spielt sich als "Besserwisser" auf und legt Grundsätze fest, die sich aus der Verfassung (geändert) nicht mehr ergeben.

      Früher hat das Gericht die Auffassung vertreten, Verstöße gegen die "Menschenwürde" seien bei anderen Artikeln (Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung usw..) nur dann als "Rettungsanker" heranzuziehen, wenn die Würde im Kernbereich betroffen sei, ansonsten habe das spezielle Grundrecht Vorrang.
      Neuerdings spielt man sich (jeweils mit Menschenwürde und Gleichheitssatz) zum Übergesetzgeber auf, der alles besser weiß und dem Gesetzgeber Vorgaben macht, die weit über die Rolle als Kontrollinstanz hinausgehen...

      Der Abwärtstrend hält an....
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 08:34:15
      Beitrag Nr. 124 ()
      nächstes wichtiges Urteil steht heute bevor. Der BGH ist allerdings noch mit hochqualifizierten Juristen besetzt, wo die Politik sich weitgehend raushält. Von daher sehe ich Hoffnung, dass der Bursche drin bleibt; wenn nicht, dann wird es gute Gründe dafür geben - aber keinesfalls wird es eine Entscheidung nach dem Motto des BVerfG sein, sich als Übergesetzgeber aufspielen zu wollen:




      BGH urteilt über Revision von Motassadeq
      - Mutmaßlicher Terrorhelfer kommt möglicherweise frei

      Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute in Karlsruhe, ob die Haftstrafe gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir El Motassadeq bestehen bleibt oder ob der Marokkaner womöglich wieder auf freien Fuß kommt. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte den 29-Jährigen wegen Unterstützung der Terroranschläge vom 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Motassadeq war in Revision gegangen.

      Motassadeq machte gegen seine Verurteilung geltend, dass Aussagen des mutmaßlichen Cheflogistikers der Attentate, Ramzi Binalshibh, die ihn möglicherweise entlasten könnten, von den USA und der Bundesregierung nicht freigegeben worden waren. Bei der mündlichen Verhandlung Ende Januar hatte der BGH angedeutet, dass in solchen Fällen "erhöhte Anforderungen" an die verbleibenden Beweise gestellt werden müssen. Das Urteil könnte deshalb aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen werden
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 08:50:53
      Beitrag Nr. 125 ()
      #123
      Ich kann mich ja täuschen, aber ist das BVerfG nicht genau dazu da, auf die Einhaltung der Verfassung zu achten und verfassungswidrige Vorhaben und Entscheidungen der Politik vom Volk fernzuhalten?

      Sonst hätten diese Dösis ja freie Hand :eek: - und das möchte ich zumindest bei der gegenwärtigen Qualität der Politik nun wirklich nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 09:01:25
      Beitrag Nr. 126 ()
      123 #

      einwenig sieht es doch so aus als ob man das BVerfG in diese rolle hinein gedrängt hat - sich die eigene unfähigkeit politische richtungsentscheidungen zu fällen vom halse geschafft hat in dem man wegen jedem furz das BVerfG angerufen hat.

      das man dort schießlich von der eigenen bedeutung überwältigt wurde kann man unter der rubrik "menschlich" verständlich verbuchen.

      allerdings ist mir die grundausrichtung der urteile bis jetzt einigermaßen sympatisch - es könnte schlimmer sein.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 11:31:20
      Beitrag Nr. 127 ()
      .."einigermaßen sympathisch" sind sie mir auch (noch) - die Richtung gefällt mir aber nicht, sich in politische Fragen mittlerweile bis ins letzte Detail einmischen zu wollen.


      MinMacker: die Verfassung auslegen bedeutet aber nicht, die Verfassung nach eigenen Wunschvorstellungen fortschreiben. Und wenn das GG geändert wird, um den großen Lauschangriff möglich zu machen für schwere Straftaten, dann ist das nun mal die geltende Verfassung.

      Dass der Kernbereich der Menschenwürde verletzt sein soll, wenn eine Verbrecherwohnung abgehört wird, obwohl dies nach den übrigen Vorschriften, insbesondere der "Unverletzlichkeit der Wohnung" (in jetziger Form) halte ich für eine sehr mutige Behauptung. Deshalb wurde der große Lauschangriff ja wohl auch im Grundsatz genehmigt....dass man sich dann aber in bestimmten Detailfragen derart festlegt wie durch die Entscheidung gestern - ich finde das problematisch, es geht über die eigentliche Rolle eines Gerichtes m.E. hinaus.
      Und ähnliche Beispiele gab es schon früher, wo dem Gesetzgeber ziemlich genau vorgeschrieben wurde, was in dem zukünftigen Gesetz stehen solle - oft mit Minderheitenvoten, die genau das abgelehnt haben.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 21:31:31
      Beitrag Nr. 128 ()
      so geht es im übrigen auch:


      45 Jahre Haft für US-Militärpolizist in Heidelberg
      - Angeklagter gesteht wiederholte Vergewaltigung von Mädchen


      Ein in Heidelberg stationierter US-Militärpolizist ist wegen wiederholter Vergewaltigung zu 45 Jahren Haft verurteilt worden. Ein US-Militärgericht befand den 33-jährigen Jason Lewis für schuldig, eine Minderjährige über einen Zeitraum von drei Jahren sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben, wie das Magazin der US-Streitkräfte in Europa, "Stars and Stripes", berichtete.

      Demnach wurde das Urteil bereits am Freitag vergangener Woche gefällt. Lewis hatte gestanden, das Mädchen wiederholt missbraucht zu haben. Außerdem gab er zu, Nacktfotos des Mädchens gemacht und im Internet veröffentlicht zu haben. Er räumte außerdem ein, Treffen mit zwei anderen Männern organisiert zu haben, die das Mädchen ebenfalls sexuell belästigt hätten.

      Lewis, der zum Zeitpunkt der Vorfälle in Mannheim stationiert war, war Ende September 2003 festgenommen worden. Ihm hatte eine lebenslange Haftstrafe gedroht. Das Militärgericht setzte die Strafe jedoch herab, weil der Angeklagte im Prozess gegen seine Komplizen kooperativ war. Das Urteil gegen den in Kaiserslautern stationierten ersten mutmaßlichen Mittäter soll am 21. März gefällt werden. Der zweite mutmaßliche Komplize war im Januar von der deutschen Justiz wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.

      ...vermutlich zu 4,5 Jahren...
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 23:56:06
      Beitrag Nr. 129 ()
      #127
      Die Verfassung auslegen..........tun sie das? Stellt das BverfG nicht fest, dass es unrecht ist, die Verfassung dahingehend zu ändern? Sind sie nicht genau dafür da, dass nicht jeder das Grundgesetz nach Belieben ändern kann?

      Ich denke, die Verfasser des Grundgesetzes haben genau das gewollt. Nicht jeder Arsch (Politiker jeder Coleur) sollte
      das Grundgesetz ändern können , wie es ihm beliebt.

      Aber ich kann mich ja täuschen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 00:06:42
      Beitrag Nr. 130 ()
      Na ja,

      Xylo, findest du das o.k.?

      Ein 33 jähriger bekommt 45 Jahre. Er wäre 78, wenn er es
      erlebt. Solche Strafen kennen wir nur für Mord. Seine
      Opfer leben aber alle noch.

      Man kann Rache auch übertreiben.
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 11:25:10
      Beitrag Nr. 131 ()
      ..ich weiß ja nicht, wie in Amerika die Vollstreckung aussieht und wie die Tat war....wenn das Kind über Jahre vergewaltigt wurde und der Mann eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung hat, sofern er nachweisbar keine Gefahr mehr darstellt, dann ist die Strafe zwar hart, aber nicht zu hart....
      Ich fände für den o.g. Fall aber zum Beispiel 4,5 Jahre zu wenig.....wenn er sich so abgespielt hat, wie im Beispiel jetzt unterstellt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 11:30:47
      Beitrag Nr. 132 ()
      nochmal zurück zum BVerfG:

      hab das Urteil jetzt in der Presse gelesen und es ist besser als befürchtet. Letztlich ist eher die Überschrift falsch, dass der Lauschangriff in wesentlichen Teilen nicht genehmigt worden sein - Tatsache ist vielmehr, dass er im Grundsatz gebilligt wurde, es sollen lediglich ein paar Modifikationen eingeführt werden, um Unbeteiligte besser vor Abhöraktionen zu schützen, die ihnen selbst nicht gelten. Damit kann man gut leben.
      Das BVerfG hat also klargestellt, dass der Verbrecher (bzw. dringend verdächtige) in der Wohnung keinen absoluten Schutz vor Abhören genießt, sondern dort bei schweren Delikten Abhöraktionen zulässig sind. Anders als bisher muss nur ein Beamter mithören und die Aufzeichnung abstellen, wenn nur private Gespräche mit Unbeteiligten gefährt werden - bisher wurden sie nachträglich gelöscht.

      Ob das wirklich bedeutet, dass der Lauschangriff "in wesentlichen Teilen" mit der Verfassung nicht vereinbar war - naja. Und wieso Frau Lautheuser-Schnarrenberger, Herr Baum und Herr Hirsch so laut gejubelt haben...:confused:
      Wie gesagt, mit diesem Urteil bleibt eine effiziente Strafverfolgung gesichert und das BVerfG hat klug entschieden.
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 23:18:27
      Beitrag Nr. 133 ()
      Interessante Entscheidung, ganz grundsätzlich. Auf Anhieb wird jeder das Urteil begrüßen. Auf den 2. Blick stellt sich die Frage, wie der Beifall ausgefallen wäre, wenn zum Beispiel die gleiche Entscheidung sich nicht auf das Leugnen des Holocaust, sondern auf die Behauptung bezogen hätte, der WTC-Anschlag wäre tatsächlich von Bush und Co geplant und ausgeführt worden....hätte ja ein Verteidiger in Hamburg zum Beispiel vertreten können (oder hat sogar??).
      Ich vermute, die Zustimmung fiele bei manchem schon nicht mehr so klar aus, denn muss ein Verteidiger nicht "alles" in Frage stellen dürfen?
      (Ich halte das Urteil allerdings für richtig).




      Urteil gegen Anwalt wegen Volksverhetzung bestätigt
      - Gericht weist Revision zurück

      Ein als Holocaust-Verharmloser bekannter Hamburger Anwalt ist am Mittwoch vom Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt worden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH wies die Revision des Anwalts Jürgen R. gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg zurück, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte.

      Das Bundesgericht zog damit einen Schlussstrich unter einen sechsjährigen Rechtsstreit. Der Anwalt war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Frühjahr 1997 bei der Verteidigung des wegen Volksverhetzung angeklagten damaligen NPD-Bundesvorsitzenden Günther Deckert in Beweisanträgen behauptet hatte, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien.

      In einem ersten Verfahren war der rechtsextreme Anwalt noch aus Rücksicht auf seine Verteidigertätigkeit freigesprochen worden. Den Freispruch hatte der BGH dann im April 2002 in einem Grundsatzurteil mit der Begründung aufgehoben, dass die von R. gestellten und gänzlich aussichtslosen Beweisanträge als "verteidigungsfremdes Verhalten" zu werten seien und R. wegen Volksverhetzung verfolgt werden könne.
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 09:22:04
      Beitrag Nr. 134 ()
      Spannend wird, wie die Amerikaner mit Leuten umgehen, die im Vorfeld an den Anschlägen beteiligt gewesen sein sollen: ich Deutschland gab es bekanntlich einen Freispruch (nicht rk.) und eine - derzeit aufgehobene - Verurteilung.
      Die Probleme, die sich stellen (Entlastungszeugen??) sind natürlich in den USA kleiner, weil die wenigstens wissen, wo sie sich aufhalten und vermutlich eher eine Freigabe erklären, wenn es um eigene Gerichte geht.
      Ich bin jedenfalls neugierig, wie das ausgeht. Einen Freispruch allerdings schließe ich dann doch weitgehend aus...;)

      Moussaoui droht wieder Todesstrafe in den USA
      - Berufungsgericht lässt Forderung nach Höchststrafe zu

      Dem in den USA wegen Terrorismus angeklagten Franzosen Zacarias Moussaoui droht wieder die Todesstrafe. Das Berufungsgericht in Richmond im US-Bundesstaat Virgina hob eine Entscheidung der Bezirksrichterin Leonie Brinkema auf, die der Regierung verbot, die Todesstrafe für Moussaoui zu fordern.

      Die drei Richter wiesen jedoch zugleich die Argumentation der Regierung zurück, wonach in dem Prozess keine Mitglieder des Terrornetzwerks El Kaida als Entlastungszeugen zugelassen werden dürften. Richterin Brinkema hatte angeordnet, dass Moussaouis Anwälte über eine Videoschaltung Zugang zu an geheimen Orten inhaftierten El-Kaida-Mitgliedern gewährt werden müsse.

      Moussaoui ist angeklagt, an den Planungen für die Anschläge des 11. September 2001 beteiligt gewesen zu sein. Er war einen Monat vor den Anschlägen festgenommen worden, nachdem er an einer Pilotenschule im US-Bundesstaat Minnesota aufgefallen war.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 19:00:04
      Beitrag Nr. 135 ()
      Hier ein aktueller Link zum Thema "weiche Justiz - harte Justiz"

      Es geht um 7 Fälle aus dem Justizalltag, die dem Normalsterblichen wohl schwer zu
      vermitteln sind.

      Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,296386,00.html

      Besonders Fall 3 ("Messerstecher"; Link am Textende) hat mich sehr melancholisch
      gestimmt...

      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 19:09:00
      Beitrag Nr. 136 ()
      ja, interessant, hab aber jetzt keine Zeit mehr, manches lässt sich sogar erklären.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 19:10:47
      Beitrag Nr. 137 ()
      Jupp, das mit den Messerstechern finde ich auch am schlimmsten, aber ich bekomme so langsam den Eindruck, jeder hat mal einen Fast-Totschlag frei.
      Thread: Auch ein Urteil
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 17:05:48
      Beitrag Nr. 138 ()
      .in Köln hat neulich einer auch 2 Jahre auf Bewährung gekriegt, der jemanden mit einem Messer abgestochen hat (war übrigens Deutscher), an Weiberfastnacht. Mehrere Tage Lebensgefahr waren die Folge, nur schnelles Eingreifen rettete das Opfer überhaupt. Auf dem Land mit geringerer Krankenhausdichte wäre er wohl tot gewesen. Der hatte einen Streit schlichten wollen.

      Der Geschädigte musste als Opfer aus Mexiko, wo er jetzt ein Praktikum macht, anreisen, weil der Täter die Tat nicht zugeben wollte bzw. als Notwehr darstellte, trotz zahlreicher neutraler Aussagen, die das Gegenteil besagten.

      Der Geschädigte kam und sagte glaubhaft aus. Danach muss der Täter dann wohl ein "laues" Geständnis abgegeben haben. Bis dahin war auch kein Wort der Entschuldigung gefallen oder der "Wiedergutmachung".

      Offenbar hab ich dann einen Bericht nicht gelesen und danach kam dann das Urteil, versuchter Totschlag, ich hätte nach dem Verlauft der Verhandlung mindestens 5 Jahre erwartet und auch da gab es 2 Jahre auf Bewährung unter der Auflage "das Abitur nachzumachen", der Täter war wohl früher ein sehr guter Schüler gewesen.
      Bewährung wegen des Geständnisses und des Bemühens um einen Ausgleich mit dem Opfer, muss wohl beides nach dessen Vernehmung angekündigt worden sein.

      Mit solchen Strafen macht sich die Justiz wirklich lächerlich....:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:49:22
      Beitrag Nr. 139 ()
      Schließlich stachen zwei aus der Rabaukengruppe mit Messern mehrmals auf die drei Männer ein. Einer erlitt mehrere Stichwunden in beiden Oberschenkeln, sein Freund wurde am Oberarm getroffen. Der Schnitt traf die Schlagader, drei Finger seiner rechten Hand sind seither taub.

      Die Polizei hat die vier Jugendlichen inzwischen gefunden - per Zufall. Einer der Täter hatte sich bei dem Überfall ebenfalls verletzt und ließ sich im selben Krankenhaus behandeln wie die Opfer. Trotzdem reicht es nicht für einen Haftbefehl - bei keinem der vier Verdächtigen, denn die Jugendlichen äußerten sich im Verhör zu den Vorwürfen nicht. Es sei noch kein Haftbefehl beantragt, weil noch keiner eindeutig als Täter identifiziert worden sei und die individuelle Schuld nicht feststehe, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger gegenüber SPIEGEL ONLINE. Bis dahin bleiben alle vier auf freiem Fuß.




      ...das ist für Euch der empörendste Teil??
      Finde ich nicht.

      Mich stören viel mehr Fälle wie Nr. 1, wo Leute sich grob leichtfertig über alle Regeln hinwegsetzen und damit andere in Lebensgefahr bringen - und töten. Und dann gibt es Bewährung, immer häufiger (Lkw-Fahrer rasen ins Stauende, 3 bzw. 4 Tote bei Köln; 2 Jahre auf Bewährung für beide, wobei der eine schon mal wegen Alkohol am Steuer vorbestraft war! 2 junge Türken wollen ein Rennen in der Innenstadt fahren, beide fahren zu früh los bei rot, rammen einen aus dem Querverkehr, der in eine Fußgängergruppe schleudert, einer bleibt tot; 1. Instanz mit Falschaussagen von Zeugen, dass angeblich grün war: 3 Jahre für beide, 2. Instanz ein laues Geständnis, vom Verteidiger vorgetragen, mehr ging wohl gegen die Türkenehre, dazu seit 1 oder 2 Wochen Therapeutische Behandlung, weil man am Unfall so leidet, statt schallendes Gelächter für solche Unverfrorenheit gibt es 2 jahre mit Bewährung, sie waren ja noch so jung und haben das ganze Leben noch vor sich, ihr Opfer war übrigens auch Mitte 20...:mad: )

      Sehr oft sind es natürlich junge Leute, aber die Opfer eben auch. M.E. sollte hier klar auf Abschreckung gesetzt werden, und die frühere Regel: "wenn einer tot ist, immer ohne Bewährung" wieder häufiger zur Geltung kommen, wenn der Tod durch den Täter durch rücksichtloses Verhalten verursacht wurde - wie hier das Überholen oder sonst Alkohol, Rennen oder ähnliches.

      Die Opfer haben auch keine Bewährung. Sie dürfen nicht auf eine 2. Chance hoffen, wo ihnen auf der Heimfahrt KEIN Vollidiot begegnet, der seine Männlichkeit beweisen will. Insoweit bin ich manchmal fast froh, wenn solche Idioten selbst am Straßenbaum enden...besser sie selbst als irgendjemand Unschuldiges.


      Aber zurück zur Nr. 3: hier ist doch eigentlich klar, dass man nicht 4 Leute ins Gefängnis stecken kein, weil 2 mit Messern rumhantieren, 2 aber eben auch nicht. Davor sollte man schon klären, wer die Messerstecher waren.
      Wobei sich dann auch die Frage nach Haftgründen stellt. Vor der Verurteilung muss eben "Fluchtgefahr" "Verdunklungsgefahr" (zB Einschüchterungsversuche ggü dem Opfer) oder sonst ein Haftgrund vorliegen. ob das hier der Fall ist???

      Von daher finde ich den Fall nicht so extrem wie Nr.1; denn da stehen die Täter fest, sie haben jemanden umgebracht und sie haben Bewährung bekommen...wie viel zu viele. Ein Menschenleben ist nicht mehr viel wert in Deutschland.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 18:44:38
      Beitrag Nr. 140 ()
      wie zur Bestätigung les ich heut in einer Fachzeitschrift 2 Fälle aus Bayern.

      In einem Fall fährt auch mal wieder ein Lkw-Fahrer auf ein Stauende auf, er will wegen Übermüdung kurz eingenickt sein, hatte aber noch kurz zuvor eine SMS geschrieben (aber so früh, dass diese nicht ursächlich war für den Unfall....). Die erste Instanz gibt 1 J. 6 Monate auf Bewährung, die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein, weil sie keine Bewährung will.
      Und das LG gibt dann 1 Jahr mit Bewährung - reduziert also die Strafe mit der abenteuerlichen Begründung, dass a) mehr als 1 Jahr nur bei Alkohol am Steuer vertretbar sei und b) das Schreiben der SMS nicht als Anzeichen besonderer Leichtfertigkeit mit den Gefahren des Straßenverkehrt zu sehen sei, sondern "sozialadäquat".

      Die gute Nachricht: das OLG hat diese Wahnwitz-Entscheidung dann doch aufgehoben und der Fall muss erneut verhandelt werden.


      Der andere Fall: ein Chefarzt liegt im Streit mit den Behörden und dem Nachbarkrankenhaus, fühlt sich schikaniert. Er lässt Bluttransfusionen ohne Kontrolle verabreichen, weil die Spender "Soldaten, Polizisten und sonstige anständige Menschen sind", die keine gefährlichen Krankheiten wie AIDS usw. haben...:eek::eek: - dafür gab es eine Geldstrafe.
      Und er operiert eine Frau, bei der nach der OP eine innere Blutung eintritt. Obwohl es laut Urteil in solchen Fällen medizinisch nur die Lösung gibt, noch einmal zu operieren, um die Blutung zu stoppen, wird nur "der Kreislauf stabilisiert", so dass die Frau über 4 Stunden weiter Blut verliert.
      Erst als der Bauch immer dicker wird, wird die "böse" Nachbarklinik informiert. Ohne Hinweis auf einen "Notfall". Statt nach möglichen 5 Minuten wird die Frau nach 1 Stunde abgeholt. Eine Notoperation verläuft so, dass erstmal 3-4 Liter Blut aus dem Bauch geschossen kommen, als er geöffnet wird. Alle Rettungsbemühungen scheitern, die Frau stirbt.

      Urteil: 9 Monate auf Bewährung, kein Berufsverbot, da nur ein einamliger Fehler....(vgl. die Transfusionen).

      Auch das wurde zum Glück aufgehoben.
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 11:49:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.05.04 21:35:25
      Beitrag Nr. 142 ()
      auch keine Gnade vom BGH:

      Urteil gegen Mörder von Jakob von Metzler rechtskräftig

      Karlsruhe (Reuters) - Die lebenslange Haftstrafe für den Entführer und Mörder des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler ist rechtskräftig.

      Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einem am Montag veröffentlichten Beschluss die Revision des geständigen Täters Magnus Gäfgen als unbegründet und bestätigte damit auch die vom Frankfurter Landgericht festgestellte besondere Schwere der Schuld. Damit wird Gäfgen nicht automatisch nach 15 Jahren Haft entlassen. "Das Urteil weist keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf", heißt es in einer Mitteilung des zweiten BGH-Strafsenats. (2 StR 35/04)

      Mit den angeblichen Folterdrohungen gegen den Angeklagten und deren Auswirkungen auf den Prozess wollte sich der BGH nicht näher befassen. Gäfgen sei schließlich vom Landgericht in der Verhandlung im Juli ausdrücklich darüber belehrt worden, dass sein früheres Geständnis bei der Polizei möglicherweise nicht verwertbar sei, urteilte der BGH zu den Folterdrohungen. Mit diesem Wissen habe er ein neues Geständnis abgelegt.

      Der Jura-Student hatte eingeräumt, den elfjährigen Jakob im September 2002 nach der Schule entführt und später erstickt zu haben. Dann hatte er versucht, von der Bankiersfamilie Metzler eine Million Euro für die Freilassung des Kindes zu erpressen. Am Tag nach der Lösegeld-Übergabe war Gäfgen, der Jakob flüchtig gekannt hatte, festgenommen worden.

      Der mittlerweile vom Dienst entbundene stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte eingeräumt, Gäfgen im Verhör Gewalt angedroht zu haben, um Jakobs Aufenthaltsort herauszufinden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Februar Anklage gegen Daschner erhoben. Die Verteidigung Gäfgens hatte beim BGH unter anderem moniert, der ganze Prozess hätte wegen der Folterdrohungen eingestellt werden müssen.
      Gegen das BGH-Urteil wäre noch eine Verfassungsbeschwerde möglich.


      Die auch kommen wird, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
      Und da würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass das BVerfG ebenso klug entscheidet wie der BGH - wobei es dort allein um die Folterandrohung gehen wird, nicht die besondere Schwere der Schuld, das ist keine verfassungsrechtliche Frage.
      Aber ich kann mir (leider) vorstellen, dass das BVerfG die Folterandrohung - obwohl außerhalb des Strafverfahrens und erst nach dem Geständnis, der Entführer zu sein, soweit ich informiert bin - für so gewichtig hält, dass es irgendetwas beschließt, damit der Prozess neu aufgerollt werden muss....dafür ist dieses Gericht leider zu politisch besetzt. Sollte es anders kommen, Herr Hassemer wird mit Sicherheit ein "Minderheitenvotum" schreiben (lassen).
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 18:07:59
      Beitrag Nr. 143 ()
      warum es manchmal wichtig ist, auch bei ganz üblen Vorwürfen einen kühlen Kopf zu bewahren, zeigt dieser Fall - etwas ähnliches hat sich vor einigen Jahren in Süddeutschland abgespielt, wo übereifrige "Kinderschützer" massiven Mißbrauch in einer Kinderbetreuungseinrichtung (?, soweit ich mich erinnere) witterten. Und durch unprofessionelle Befragungen die Kinder so beeinflussten, dass am Ende neben ein paar Schuldigen eine ganze Menge Unschuldiger unter Verdacht standen, zum Teil in Haft und zum großen Teil auf der Anklagebank saßen.

      Und da mussten dann - was fast genauso schlimm ist - alle freigesprochen werden, auch diejenigen, die wohl wirklich schuldig waren - weil sich nicht mehr klären ließ, wer nur durch die manipulative Befragung und wer wirklich zu Recht unter Verdacht geriet.

      Das ist nicht nur deshalb schlimm, weil damit die wahren Täter in Freiheit blieben - sondern auch, weil damit auch an den Unschuligen der Makel haften blieb, sie könnten zu den "eigentlich Schuldigen" gehören....

      Kinderschänder-Prozess wird zum Justizskandal

      - Schwere Vorwürfe gegen Gericht im französischen Saint-Omer


      Im Mammut-Prozess gegen 17 mutmaßliche Kinderschänder in Nordfrankreich verdichten sich die Hinweise auf einen Justizskandal. Nach der Freilassung fast aller Angeklagten forderte eine Angehörige, das Gericht müsse den Tod eines 33-Jährigen in der Untersuchungshaft aufklären. Der Prozess hatte Schlagzeilen gemacht, als die auch als wichtigste Zeugin der Anklage geltende Hauptangeklagte Myriam D. ihre Aussagen gegen zahlreiche Mitangeklagte zurückzog - und dann auch dies widerrief.

      Seither sieht sich das Gericht in Saint-Omer mit dem Vorwurf konfrontiert, mehrere Familien zerstört und das Leben zahlreicher Angeklagter ruiniert zu haben. "Ich fordere, dass die Unschuld meines Bruders bewiesen wird", sagte die 33-jährige Lydia Cazin. Ihr Bruder François Mourmand war vor zwei Jahren während der U-Haft an einer Überdosis Medikamente gestorben. Zur Todesursache wollte Cazin sich nicht äußern, solange die Untersuchungen noch liefen. Allerdings lehnte sie es ab, von einem Selbstmord ihres Bruders zu sprechen.

      "Ich verstehe nicht, warum die Justiz Menschen ohne Beweise ins Gefängnis sperrt", sagte Cazin. Für Untersuchungsrichter Fabrice Burgaud, der am kommenden Mittwoch vernommen werden soll, empfinde sie "Hass". Cazin kündigte an, sie wolle nach dem Abschluss des Verfahrens Klage gegen den Richter und Myriam D. erheben.

      Myriam D. hatte vor zwei Wochen gesagt, sie könne ihre Anschuldigungen gegen die anderen Angeklagten nicht aufrecht erhalten. "Ich bin eine Kranke, eine Lügnerin", sagte sie. Myriam D. und ihr 40-jähriger Mann Thierry gestanden vor Gericht, zwischen 1995 und 2000 in der Trabantenstadt Outreau bei Boulogne-sur-Mer am Ärmelkanal ihre eigenen Kinder missbraucht zu haben. Für die Beweisaufnahme wurden 130 Zeugen geladen. Sechs der Angeklagten im Alter von 24 bis 67 Jahren waren Frauen. In mehreren Fällen hatten die Justizbehörden den Angeklagten das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen, andere verloren ihren Arbeitsplatz.
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 11:42:41
      Beitrag Nr. 144 ()
      http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,309755,00.ht…

      Daraus:

      ...
      Sie hatten gerade noch Zeit, ihre Zahnbürsten zu holen. Dann mussten sie schnurstracks in die Arrestanstalt: Ein Jugendrichter hat gegen Schulschwänzer aus Holzminden hart durchgegriffen - und deren Eltern sind begeistert.
      ...
      Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet, schickte er 14 der Jugendlichen postwendend in Arrest - einen für eine Woche, zwölf für zwei und einen sogar für drei Wochen. Ihre Zahnbürsten konnten sie noch holen und wurden dann in Polizeibussen zur Arrestanstalt in Göttingen gefahren.
      Schulschwänzen war allerdings nicht der einzige Grund für die ungewöhnliche Entscheidung. Bereits früher waren die Jugendlichen im Alter von 15 bis 22 Jahren wegen verschiedener Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung oder Raub verurteilt worden. In den Strafverfahren erhielten sie die Auflage, künftig regelmäßig den Unterricht zu besuchen. Das schafften nur acht. Die anderen machten trotzdem abermals blau. Gerade die Erfüllung der Schulpflicht falle jugendlichen Tätern häufig sehr schwer, sagte Richter Mertens.
      ...
      Auf Rechtsmittel gegen die Strafe verzichteten die Eltern. Die Staatsanwaltschaft hält das harte Durchgreifen - "ein rein pädagogisches Mittel" - für richtig und sieht den Arrest als "Denkzettel". Erzieherische Maßnahmen hätten nur Sinn, wenn sie sofort umgesetzt würden, so der Oberstaatsanwalt.
      Als "völlig überzogen" kritisierte dagegen die Landtagsfraktion der Grünen die Entscheidung des Jugendrichters. "Der pädagogische Sinn dieser Maßnahme ist äußerst fragwürdig", sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter, "Arrest löst keine Probleme, er kann sie sogar massiv verstärken." Nach Auffassung der Grünen-Politikerin ist Schulschwänzen immer ein Hinweis auf besondere Probleme der Jugendlichen, die fachkundige Beratung und Hilfe erforderten.

      :laugh::laugh::laugh:

      So kennt man sie, "die Grünen"...
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 15:47:41
      Beitrag Nr. 145 ()
      +144
      Na ja, Recht haben sie schon, die Grünen.
      Eines nach dem anderen - und schön die Reihenfolge beachten.
      Erst auf Akutes reagieren, dann im weiteren auch die Ursachen, die zweifellos in der Vita der Jugendlichen vorhanden sind, erforschen und - wenn möglich -"behandeln" :rolleyes:
      Das lernen sie noch - die Grünen. Hoffentlich. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 16:54:21
      Beitrag Nr. 146 ()
      MinMacker:

      Ich bin nicht gegen Beratung und Hilfe, keineswegs.

      Auch m.M.n. musste allerdings im Falle der Dickfelligkeit und Unverbesserlichkeit derjenigen, die das Schulschwänzen nach der Auflage (s.u.) immer noch nicht lassen konnten, ein Zeichen gesetzt werden.

      "Fordern und fördern" eben :laugh: ...
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 18:24:59
      Beitrag Nr. 147 ()
      144 - wirklich toll....

      Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll bei solchen Stellungnahmen. Dass zur "Erziehung" auch "Konsequenz" gehört, das scheint bei bestimmten Leuten noch heute nicht bekannt zu sein....

      Genau das ist es, was mich mittlerweile vom Grünen-Wähler fast zum Grünen-Hasser macht. Immer wieder dieses dämliche "bloß keine Härte" "immer alle mit Samthandschuhen anfassen" und "alle sind doch irgendwie Opfer" (mit Ausnahme von Nazis natürlich, der einzigen Zielgruppe, die von dem Mantel der Grünen Liebe nicht bedeckt werden....)

      Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, wenn Leute, die gegen Auflagen verstoßen, danach die Folgen dieses Auflagenverstoßes tragen müssen. Besser sie lernen es früh. Irgendwann ist es nämlich zu spät.
      Wenn man immer die Erfahrung macht "egal was ich tue, die angedrohte Konsequenz bleibt aus" - dann wird das irgendwann so verinnerlicht, dass man dann gar nicht mehr versteht, wenn nach x Jahren auf einmal die Konsequenzen knüppeldick kommen.

      So erlebt es mancher, der 4 x oder 5 x Bewährung gekriegt hat und dann doch nicht mehr. Und all die Bewährungen werden widerrufen und er hat auf einmal 3 Jahre vor sich...vielleicht hätte der besser die 2. Bewährung nicht mehr gekriegt und daraus gelernt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 14:32:23
      Beitrag Nr. 148 ()
      Über den Immendorf-Prozess folgender Spiegel-Artikel, heute verfasst:

      http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,druck-310425,00.html

      Kann man eigentlich mit juristischen Mitteln gegen ein solches Richterverhalten vorgehen?
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 16:20:17
      Beitrag Nr. 149 ()
      ...naja, der Spiegel lässt sich gelegentlich auch vor gewisse Karren spannen. Es gab im letzten Sommer einen Prozess in Wuppertal, wo letztlich die ganze Berichterstattung allein aus der Perspektive der Verteidigerin - mit Namen und Foto, damit jeder weiß, an wen er sich wenden muss, wenn er mal angeklagt ist - geschildert war.

      Da ich aus anderer Quelle auch andere Informationen hatte - und erst Recht, nachdem ich nachgefragt habe - bin ich von der Objektivität der Spiegel-Berichterstattung nicht mehr ganz überzeugt. Ob der Richter wirklich so oft gegähnt hat - und immer bei so delikaten Fragen, wo sich das eigentlich nach menschlichem Anstand verbietet....?


      Richtig ist aus meiner Sicht, dass der Prozess stattfindet. Richtig ist auch, dass der Richter nachfragt, weil einiges eben auch falsch sein kann, dass also zum Beispiel die Drogen nicht an die Prostituierten abgegeben wurden, das wäre sicher wichtig für die Strafbemessung. Oder die Frage, ob wirklich die Krankheit der Auslöser war - wenn er schon so lange konsumiert.

      Warum der Prozess so überaus lang sein muss, obwohl der Angeklagte geständig ist, verstehe ich allerdings nicht. Letztlich geht es nur um die Frage: "1 Jahr" - mit Verlust der Pensionsansprüche - oder weniger. Wahrscheinlich hat man Angst, dass es hinterher heißt, er habe Promi-Bonus gehabt.

      Ein Ergebnis ist kaum absehbar. Sicher ein Grenzfall. Einerseits tut es ihm wohl nicht weh, wenn er bei seinem Reichtum die Pension verlieren würde - seiner jungen Frau schon eher. Andererseits hat er wirklich ein hartes Schicksal mit der Krankheit und soll ja seinen Dealer benannt haben, was sich deutlich mildernd auswirkt.

      Bewährung kriegt er bestimmt. Aber ob über oder unter ein Jahr - kann man nicht vorhersagen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 14:11:43
      Beitrag Nr. 150 ()
      Urteil gegen den Drängler, von dem das Gericht auch in zweiter Instanz glaubt, dass seine Schuld hinreichend bewiesen ist.

      Ist er schuldig, dann ist das Urteil weicher als jede verweste Pflaume - dann gehört er in den Knast!
      Dann kann man nicht auf Bewährung erkennen, weil der arme Kerl so unter der bösen Presse zu leiden hatte. Er hat zwei Leben ausgelöscht.

      Kann man ihm das nicht beweisen, dann gehört er freigesprochen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 14:18:58
      Beitrag Nr. 151 ()
      Auch für mich wirkt die Bewährungsstrafe wie ein fauler Kompromiss. Ohne Geständnis und ohne erkennbare Reue hätte es m.E. eine Strafe ohne Bewährung geben müssen.....


      Urteil im Autobahnraser-Prozess: Bewährung
      Karlsruhe (dpa) - Der Karlsruher Autobahnraser ist im Berufungsprozess zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden - und damit deutlich milder als in der Vorinstanz. Das Landgericht Karlsruhe sprach den DaimlerChrysler-Ingenieur am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig.

      Durch Drängelei auf der Autobahn 5 habe er den Tod zweier Menschen verursacht. Der Verteidiger Georg Prasser, der einen Freispruch beantragt hatte, kündigte Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe an.

      Das Karlsruher Amtsgericht hatte im Februar anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung verhängt. Nach dem Urteil der zweiten Instanz muss der 35-Jährige dagegen nicht ins Gefängnis. Der Angeklagte habe bereits seinen Job verloren und werde durch das große Medieninteresse «für lange Zeit gebrandmarkt sein», sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull zur Begründung. Der Angeklagte muss zudem 12 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen und hat für mindestens ein Jahr seinen Führerschein los. Der Autokonzern DaimlerChrysler hat sich zum 31. Juli von ihm getrennt.

      Nach Kiwulls Worten besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte am 14. Juli 2003 mit hoher Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos bis auf 10 oder 20 Meter auf einen Kleinwagen aufgefahren war, der mit 130 bis 150 Stundenkilometern auf der linken Spur unterwegs war. «Es kam ihm darauf an, möglichst schnell voranzukommen.» Die Fahrerin des Kleinwagens habe vor Schreck das Steuer herumgerissen und sei ins Schleudern gekommen. Der Wagen prallte gegen eine Baumgruppe; die 21-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter starben.

      Zentraler Zeuge ist aus Sicht des Gerichts ein Autofahrer, der die typischen, voneinander abgesetzten Doppelscheinwerfer des fast 500 PS starken Mercedes 600 CL Coupé erkannt hatte, der ihn kurz vor dem Unfall mit rund 250 Stundenkilometern überholte. Außerdem habe die Polizei bei einer «umfassenden, akribischen und äußerst sorgfältigen» Rasterfahndung nach einem dunklen Mercedes mit Doppelscheinwerfern, BB-Kennzeichen und großem Hubraum Hunderte von Autos überprüft. Übrig geblieben sei nur der Mercedes, mit dem der Angeklagte an jenem Morgen unterwegs zur Teststrecke in Papenburg war.

      Mit Nachdruck trat Kiwull dem in der Öffentlichkeit gezeichneten Bild vom rücksichtslosen Raser entgegen - ein Boulevardblatt hatte den Angeklagten gar als «Vollgaskiller» beschimpft. Er habe nur einen Eintrag im Verkehrszentralregister, und die Angaben von Kollegen - deren Aussagen auch in anderen Punkten «unbefriedigend und wachsweich» seien - über seinen angeblich aggressiven Fahrstil seien wenig glaubwürdig. «Danach ist nicht davon auszugehen, dass er der Rambo der Straße gewesen ist, als der er beschrieben wurde.» Harsche Kritik übte Kiwull an der Medienberichterstattung: «Der unwürdige und menschenverachtende Umgang eines Teils der Presse mit seiner Person (...) hat den Angeklagten psychisch und physisch nachhaltig beeinträchtigt.»

      Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestätigung des amtsgerichtlichen Urteils beantragt. Der Angeklagte hatte seine Verantwortung für den Unfall stets bestritten. Das Gericht bescheinigte ihm, bei den Angaben über die Fahrzeit am Unfalltag gelogen zu haben, und geht davon aus, dass er zumindest Zweifel an seiner Schuld hatte: «Er war sich jedenfalls selbst nicht sicher, ob er es war», sagte der Richter.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 12:16:29
      Beitrag Nr. 152 ()
      Ich bin bekanntlich ein harter Kritiker der überaus milden Kölner Strafjustiz, die offenbar von Gutmenschen geprägt wird, die einfach nicht bereit sind, Leute auch mal härter anzufassen, die das mehr als verdient hätten.....

      Aber hier eine rühmliche Ausnahme, die deshalb nicht unerwähnt bleiben soll:


      Ex-Anwalt zu Haft verurteilt



      Im Prozess wegen Untreue und Betruges hat ein Kölner Ex-Anwalt durch sein Verhalten die Chance auf Bewährung verspielt.
      Ein halbherziges Geständnis, vermeintliche Reue und Versprechungen über Versprechungen, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen - so präsentierte sich der Kölner Ex-Anwalt Rolf T. (39) nach knapp vier Wochen erstmaliger Untersuchungshaft gestern auf der Anklagebank des Kölner Amtsgerichtes.

      Er hatte - nicht zum ersten Mal - eine Mandantin geschädigt. Bis heute ist er ihr 54 000 Euro schuldig. Das Geld stammte aus einem Prozess um Schmerzensgeld für die halbseitig gelähmte Tochter der Mandantin. Seit einem Verkehrsunfall sitzt die schwerstbehinderte Fünfjährige im Rollstuhl, das Geld war unter anderem für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung erstritten worden.

      Er habe das Geld für sich gebraucht, um die Darlehnszinsen für eine von ihm erworbene, inzwischen hoch verschuldete Immobilie - eine Pizzeria - zu tilgen.
      „Das Geld ist jedenfalls weg“ erklärte T. dem Richter mit einem vermeintlich bedauernden Achselzucken die Tatsache, dass er bis zum heutigen Tag der Mandantin nicht einen Cent zurückbezahlt habe. „Es tut mir Leid, dass es so gekommen ist. Ich kann nur versuchen, mich jetzt wieder wie ein Mensch zu benehmen“, beteuerte der Jurist. Die Anwaltskammer hatte dem Anwalt, der wegen seines unseriösen Geschäftsgebahrens auch auf der Todesliste des Dreifachmörders von Overath stand, inzwischen die Zulassung entzogen. Er könne sich vorstellen, als Lastwagenfahrer bei einem ehemaligen Mandanten anzufangen, „um so wieder Geld zu verdienen. . . „, erklärte R. dem Gericht. Doch daraus wird wohl erst mal nichts, denn Amtsrichter Richter Michael Greve zeigte sich wenig beeindruckt von der angeblichen Läuterung des Angeklagten: „Ihnen tut doch nur Leid, dass sie jetzt hier sitzen“ hielt Greve dem Juristenkollegen entgegen und verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe, die er entgegen der Forderung der Staatsanwältin nicht zur Bewährung aussetzte. „Dafür müssten besondere Umstände vorliegen, aber die sehe ich bei Ihnen wirklich nicht“, unterstrich Greve sein für sämtliche Prozessbeteiligte überraschendes Urteil.


      Überraschend allerdings, hoffentlich bleibt er seiner Linie treu und wird vor allem nicht bald versetzt.....wie der Kollege, der vor einigen Monaten scharfe Kritik an der Visum-Regelung (Reiseschutzpässe) in Osteuropa geübt hatte, dem Auswärtigen Amt "Beihilfe zur Schlepperkriminalität" vorwarf und sich ganz plötzlich gegen seinen Willen auf einer anderen Stelle wiederfand....
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 12:22:58
      Beitrag Nr. 153 ()
      also zwar löblich dieser richter,im konkreten fall scheinen mir jedoch 2 jahre haft (die er ja nicht ganz absitzen muss ) noch zu milde.

      dann kommt er aus dem knast,reist aus nach mallorca und lebt friedlich bis ans lebensende als dj dort?

      und die mutter weint mit der tochter (und die anderen geschädigten) lebenslang zuhause?

      warum nicht zwangsarbeit einführen in solchen fällen?
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 12:38:35
      Beitrag Nr. 154 ()
      ..sinnvoll wäre hier eigentlich, dass man einen Teil der Strafe verbüßen lässt und einen Rest zur Bewährung aussetzt mit der Auflage, dass er den Schaden wiedergutmacht....

      Das Verhalten ist jedenfalls das allerletzte, was sich dieser Typ geleistet hat. Und jetzt sitzt er vielleicht im gleichen Knast wie der 3-fach-Mörder von Overath, den er ja auch schon über den Tisch gezogen haben soll.....
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 15:01:15
      Beitrag Nr. 155 ()
      Xylo,

      zwei Amtsperioden lang war ich Schöffin in Köln (einmal Landgericht, einmal Amtsgericht), habe also insgesamt acht Vorsitzende erlebt. Diese haben sich zum Teil sehr drastisch den Angeklagten gegenüber geäußert - und manche Urteile sahen dementsprechend aus. Vor allem bei Dr. Wolfgang ...

      Gruß
      Dreierbande
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 20:39:12
      Beitrag Nr. 156 ()
      ...das würd ich am liebsten mal persönlich mit Dir bereden, wenn Du noch im Kölner Raum wohnst. Vielleicht ist ja demnächst wieder ein Kölner Treffen.

      Ich kenn die Kölner Justiz nur aus der Presse. Dort allerdings fallen immer wieder Urteile auf, wo letztlich unvertretbar niedrige Strafen ausgesprochen werden, etwa im Falle der Ringraser, in dem Fall neulich, wo ein Typ einen anderen zu Karneval abstach, weil der einen Streit schlichten wollte und bis zuletzt bestritt, so dass das Opfer, das lange in Lebensgefahr geschwebt hatte, aus Mexiko anreisen musste - und dann gibt es danach die erste Entschuldigung, bis dahin kein Wort in der Richtung und statt angemessener 5-8 Jahre endet das ganze bei 2 Jahren auf Bewährung. Und viele andere Beispiele. Es kann aber natürlich sein, dass die Presse spezielle Richter häufiger aufsucht, die eher milde sind.

      Von den harten ist mir eigentlich nur der aufgefallen, der den Müllprozess geleitet hat (Durchsuchung bei Ruschmeier), der mit den Reiseschutzpässen und dann ein Hilgert, der auch ziemlich konsequent ist, vor allem bei Überfällen auf alte wehrlose Leute.


      Im übrigen halte ich weniger davon, die Leute im Gerichtssaal zu beschimpfen - jedenfalls sollte man höflich bleiben, wenn auch vielleicht deutlich in der Wortwahl - als dass man angemessene Strafen verhängt.
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 20:24:06
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.09.04 14:46:20
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.09.04 14:50:04
      Beitrag Nr. 159 ()
      der junge Rentner...:





      Avatar
      schrieb am 17.09.04 15:23:52
      Beitrag Nr. 160 ()
      Tja,
      wie willste denn ´nen Schwächeanfall vor Gericht "beweisen"?
      Wie willste "beweisen", dass er keinen hatte?

      Ob´s schmeckt oder nicht: In dubio pro reo.
      Zumindest das sollte man noch aufrecht halten in einem Rechtsstaat.
      Korrektes Urteil, würde ich sagen, auch wenn es für die Angehörigen der Opfer wie ein Hohn klingen muss.

      Ob der Rentner nun jung oder alt ist, ob er die Unterhosen verkehrt herum trägt, sich nicht rasiert oder gar islamgläubig ist - das sollte hier nun gar keine Rolle spielen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 16:56:37
      Beitrag Nr. 161 ()
      ...wie gesagt: man muss auch mit einem Schwächeanfall nicht auf 200 km/h beschleunigen. Immerhin hat er ja wohl nicht behauptet, er sei hinter dem Lenkrad zusammengesackt und aufs Gaspedal gefallen.

      Außerdem kann man sich anhören und von einem Mediziner bewerten lassen, wie es ihm ging, was er gefühlt hat und so weiter. Und der Mediziner erklärt dann, ob das stimmig ist und passt zu dem angeblichen Schwächeanfall.

      Wenn sich dieser vorher abzeichnete - auch das ist ja von Sachverständigen prüfbar und da wird der Fahrer Farbe bekennen müssen - dann liegt die Fahrlässigkeit eben darin, dass er dennoch weitergefahren ist.

      Von den 10 Stunden ganz zu schweigen, die er schon am Steuer saß. Auch da ist aufklärbar, ob die Leistungsfähigkeit möglicherweise deshalb beeinträchtigt war.

      Ob das Gericht sich diese ganze Mühe gemacht hat, sagt der Artikel natürlich nicht aus. Aber wenn es ohne diese Mühe freigesprochen hat, dann ist das Urteil eine Ohrfeige für die Opfer.
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 17:22:22
      Beitrag Nr. 162 ()
      "...wie gesagt: man muss auch mit einem Schwächeanfall nicht auf 200 km/h beschleunigen..."

      Hilf mir. Woraus kann ich das entnehmen, dass er im Schwächeanfall "beschleunigt" hat?

      Zehn Stunden am Steuer - nun, das ist sicher im allgemeinen nicht o.k.
      Ich möchte aber behaupten, dass das sehr sehr viele tun, die keine Berufskraftfahrer sind oder waren, wenn sie in Urlaub fahren mit Kind und Kegel und Übernachtungskosten sparen wollen.
      Es ist, zumindest mit dem PKW, auch nicht ausdrücklich verboten, wie du weißt. Sonst hätten auch PKWs einen Fahrtenschreiber. Also was soll da aufklärbar sein? Dem einen geht´s gut. Er hat sein Tief gerade hinter sich, ein anderer hat es vor sich, einer ist mittendrin nach 10 Stunden.
      Ein Mediziner ist auch kein Wahrsager. Er kann im Nachhinein auch nur Vermutungen anstellen, wie´s dem Fahrer gegangen sein könnte. Willst du darauf ein Urteil fällen? Sehr fragwürdig.
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 17:32:12
      Beitrag Nr. 163 ()
      ...es ist durchaus verboten, weiterzufahren, wenn man körperliche Ausfallerscheinungen hat. Wenn es gut geht, dann hat man eben Glück gehabt, wenn es einen Unfall gibt, dann allerdings eben nicht.

      In Deutschland wird in der Regel die Kfz-Versicherung Rückgriff nehmen, wenn einer wegen Übermüdung einen Unfall baut. Außerdem kannst Du Dir mal § 315 c Abs. 1 StGB ansehen, da sind ausdrücklich auch körperliche Mängel erwähnt. Nicht nur, wer unter Alkohol andere gefährdet, sondern auch wer dies wegen Übermüdung tut, macht sich strafbar.

      Im übrigen kann ein medizinischer Sachverständiger zwar nicht wahrsagen, er kann die Schilderung aber auf Stichaltigkeit überprüfen. Immerhin müsste der Typ nach deutschem Recht ja behaupten, dass er von jetzt auf gleich ohne jedes vorherige Anzeichen diesen Schwächeanfall erlitt...."wer´s glaubt, wird selig", sag ich dazu.

      Wenn er aber vorher spürte, dass ihm schlecht, dann hätte er alles tun müssen, dass andere nicht gefährdet werden, im äußersten Notfall sogar auf dem Standstreifen anhalten. Sonst ist er wegen Fahrlässigkeit für die Folgen verantwortlich und das ist ja wohl auch richtig so....
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 17:35:30
      Beitrag Nr. 164 ()
      ..außerdem sollte das dt. Straßenverkehrsamt dem Mann natürlich schleunigst den Führerschein abnehmen, wenn der "völlig überraschende" Schwächeanfälle kriegen sollte. Wer weiß, wo das das nächste Mal passiert.

      Wenn er einen Funken Restanstand hat, wird er ihn aber nach diesem Ereignis ohnehin freiwillig abgegeben haben....:mad:
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 17:44:00
      Beitrag Nr. 165 ()
      Mir stellt sich die Frage, ob mit der Behauptung eines solchen "Schwächeanfalls", der weder zu beweisen noch zu widerlegen ist,
      nicht die "Entschuldigung[/b] schlechthin entdeckt wurde ...

      Nach diesem Urteil dürfte sich doch jeder, der in einer vergleichbaren Lage ist, eingeladen fühlen, solches auch zu versuchen ...
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 21:44:36
      Beitrag Nr. 166 ()
      ..dieser Autobahnbrückenbenzinlasterfahrerumbringermarokkaner hatte dummerweise vorher gekifft, so dass für ihn diese Behauptung jedenfalls ausfällt.
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 21:46:11
      Beitrag Nr. 167 ()
      ..im übrigen wie gesagt: m.E. müsste sich die Behauptung schon prüfen lassen und ggf. ein Fahrlässigkeitsvorwurf auch darin liegen, dass man auf körperliche Warnsignale nicht reagiert. Das ist im übrigen auch ständige Rechtsprechung....in Deutschland jedenfalls.
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 22:54:29
      Beitrag Nr. 168 ()
      Zu #163
      Also ich weiß nicht.
      Was ist denn mit Leuten, die schon mal einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall o.ä. gehabt haben. Die dürften ja dann gar nicht mehr fahren. Die Gefahr weiterer körperlicher Ausfälle ist bei denen immer gegeben. Wäre dann verdammt leer auf den Strassen.

      Würde den Politiker gerne sehen, der das zu vertreten wagte. Den würde man in diesem "freie Fahrt für freie Bürger" - Land wahrscheinlich sofort in die geschlossene Anstalt verweisen und verbal in der Luft zerreißen.

      Zur Übermüdung und dem entsprechenden §.
      Jedes Jahr zur Urlaubszeit und auch sonst gibt es jeden Tag hunderte von Autofahrern , die diesem § unbehelligt übertreten, wenn sie übermüdet, mit überladener Karre und überhöhter Geschwindigkeit die Autobahnen unsicher machen. Die stellste doch nur fest, wenn sie nach einem überlebten Unfall überwältigt von dem Eindruck des Unfalls zugeben, dass sie müde waren und sie vorgeben, "gerade eben " auf ´nen Parkplatz gewollt zu haben. :rolleyes:

      "..Wer´s glaubt, wird selig".." ist ein Gefühl. Was du aber brauchst vor Gericht, ist ein Beweis. Auch eine Vermutung eines Sachverständigen finde ich nicht überzeugender.
      Noch dazu kann sich heute jeder im Internet über die entsprechenden vorzubringenden Symptome informieren. Mißbrauch ist also sowieso nicht auszuschließen.

      Also: Schwächeanfall von jetzt auf gleich ist doch sehr wahrscheinlich. Wäre es ein Gefühl, das schon länger präsent gewesen wäre, führe man doch eher auf eine Raststätte. Plädoyer zuende. Urteil o.k. ;)
      In dubio pro reo muss hier korrekterweise gelten.

      Allerdings stimme ich ViccoB in 165 zu, sehe aber keine Möglichkeit, dies rechtsstaatlich unbedenklich zu ändern.
      Umdrehung der Beweispflicht kann´s ja nicht sein.
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 00:05:19
      Beitrag Nr. 169 ()
      #165

      Das unterstellt ja, daß er vor Gericht den Schwächeanfall gelogen hat und nimmt einfach wahllos an, daß er möglicherweise aus reiner Müdigkeit am Steuer eingepennt ist. Da das nicht zu beweisen war, bleibt es bei der Unterstellung, einer Unterstellung liegen keine begleitenden Fakten zugrunde, demnach ist hier nichts Gerichtsverwertbar in die Urteilsfindung einzubringen. Fertig.

      Und wenn dieser Schwächeanfall tatsächlich ein Schwächeanfall war, der gerichtlich hier eben angenommen werden mußte, und er darüberhinaus bei Tempo 200 km/h eintrat, dann gibt es da auch kein komisches zeitliches Reaktion-"Vorher" (am Tage der Gerichtsverhandlung urplötzlich als neueste wissenschaftliche Erkenntnis geboren), welches ihm noch erlauben konnte, irgendein rationales Vorhaben, im völligen Wegfall seines Motorikvermögens, wie etwa das Ansteuern eines Seitenstreifens vorzunehmen. Das geht dann für diesen speziellen Augenblick nicht, weil der gute Mann gerade mit herben Gesundheitsproblemen zutun hatte! Fertig. Und zu Recht, in dem Fall, "Weiche Justiz".

      Den Führerschein sollte er aber in der Tat abgeben!
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 08:03:20
      Beitrag Nr. 170 ()
      #168 Zusatz
      Immer noch nicht beantwortet ist:

      " ...wie gesagt: man muss auch mit einem Schwächeanfall nicht auf 200 km/h beschleunigen..."

      Hilf mir. Woraus kann ich das entnehmen, dass er im Schwächeanfall " beschleunigt" hat? Ich kann´s nicht entdecken!

      #Zu 169 TT

      Wie siehst du das: Müssen alle, die z.B. schon mal einen Herzinfarkt hatten beim Autofahren (mit oder ohne Folgen für die anderen Verkehrsteilnehmer), die Pappe abgeben? :eek:

      Wenn das so ist, dann sollte auch der im Beispiel abgeben. Ansonsten, denke ich, kann man aus einem Schwächeanfall (der jedem mal passieren kann, wenn auch hoffentlich nicht mit diesen Folgen) eine Führerscheinabgabe nicht unbedingt ableiten.
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 10:38:38
      Beitrag Nr. 171 ()
      @MM

      Nein, so meinte ich es auch nicht, natürlich kein "Muss" oder "Unbedingt" für die Abgabe der Fahrerlaubnis. Es ist viemehr sein pers. Ermessensspielraum und es kommt natürlich darauf an wie dieser Schwächenanfall eingeordnet wird, aus seinem eigenen Wohlempfinden heraus, aber auch vielleicht aus der Sicht seiner behandelnen Ärzte. Wenn eine chronische Angelegenheit vorliegt, besteht sicher Gefahr, daß Ähnliches wieder eintreten kann. Auf mich selbst übertragen, würde ich es tun mit der Abgabe des Führerscheins. Aus Eigenverantwortung sowie auch im Hinblick anderer Verkehrsteilnehmer, für die ich fortan ja vermutlich ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde. Ganz abgesehen davon, würden bei mir aber sicher auch die "Nachwehen" dieses Schockerlebnisses verhindern, wenn Menschen zu Tode gekommen sind, daß ich mich jemals nochmal hinter ein Lenkrad setzen würde. Ich könnte es wahrscheinlich überhaupt nicht mehr.

      TT
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 12:04:55
      Beitrag Nr. 172 ()
      #171 TT

      Nachvollziehbare Gedanken. Würde der schlimmste Fall (Unfall mit Toten oder Verletzten) eintreten, würde ich sicher ähnlich denken.

      So ein Fall wie der geschilderte kommt ja nun auch nicht täglich vor (jedenfalls nicht mit der Begründung), und hier wird meiner Meinung nach in unhaltbarer Weise (Vermutungen und Unterstellungen) zuungunsten des Angeklagten das Urteil kritisiert. (Wobei ich das Leid und die Empfindungen der Angehörigen der Opfer sehr wohl nachempfinden kann - es sind aber zwei Paar Schuhe und man muss ein Urteil aufgrund von BEWEISEN fällen, wobei ich mich hier wieder einmal wundere, dass juristisch gebildete Personen das offenbar gern außer Acht lassen und lieber Emotionen bedienen.)

      Was aber täglich vorkommt, sind Unfälle mit Schwerverletzten und Toten, hervorgerufen durch Raser. Da sollte man sich in Deutschland endlich mal dem europäischen Standard angleichen und die Geschwindigkeiten (auf Autobahnen)limitieren und Rasern mit drakonischen Strafen zu Leibe rücken. 1x mit mehr als 30% über erlaubter Geschwindigkeit Fahrverbot 4 Wochen, im Wiederholungsfall FS weg - endgültig.
      Alles andere ist Pille Palle bei Leuten, die öffentliche Strassen zum Ausleben ihrer Rennfahrersehnsüchte missbrauchen und sich meist maßlos überschätzen.
      Dafür gibt es abgesperrte Strecken.
      Autobahnen sind zwar Schnellstrassen, aber eben für alle da: Berufskraftfahrer, Gelegenheitsfahrer, ja sogar Sonntagsfahrer.
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 22:36:10
      Beitrag Nr. 173 ()
      ..und wie passt das dazu, dass der Mann mit 200 km/h fuhr in die Raststätte, wobei meines Wissens in Frankreich ein Tempolimit gilt.

      Nein, für mich sieht es sehr so aus, als ob hier ein verantwortungsloser Raser sich hinter angeblichen gesundheitlichen Problemen versteckt hat....

      Und zum Herzinfarkt: ein solcher ist noch lange Zeit später problemlos medizinisch nachweisbar, weniger Stunden später auf jeden Fall. Der "Schwächeanfall" ist ja ein sehr weiter Begriff....was soll denn überhaupt konkret passiert sein..? Wurde ihm flau, wurde er ohnmächtig...? Und das von jetzt auf gleich?

      Im übrigen: gerade weil ich "vorgebildet" bin, weiß ich
      - dass man mit etwas Mühe sehr viel aufklären kann
      und
      - dass es leider öfters mal Richter gibt, die sich diese Mühe aber nicht machen....bei ner geklauten Apfelsine kann ich das ja verstehen, aber nicht bei 4 Toten.
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 08:49:22
      Beitrag Nr. 174 ()
      #168 Zusatz
      Immer noch nicht beantwortet ist:

      " ...wie gesagt: man muss auch mit einem Schwächeanfall nicht auf 200 km/h beschleunigen..."

      Hilf mir. Woraus kann ich das entnehmen, dass er im Schwächeanfall " beschleunigt" hat? Ich kann´s nicht entdecken!

      Sicher kann man viel aufklären, wenn man sich Mühe gibt. Warum wird hier unterstellt, dass das nicht geschehen ist?

      Allerdings: Sollte die Sendung mit der Salesch als Richterin (soll ja wohl ´ne richtige Richterin sein) in Sat 1 Standard für heutige Gerichtsverfahren sein, dann wundert mich nichts mehr.
      Was da z.B. dieser Schnösel von Staatsanwalt manchmal abläßt an unhaltbaren Verdächtigungen, Beschuldigungen und Unterstellungen, mal abgesehen vom Tonfall, den er manchmal den Angeklagten gegenüber (die ja noch nicht verurteilt sind) an den Tag legt - dann wundert mich auch nicht, wie hier im thread ohne Beweise vorverurteilt wird.
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 08:51:13
      Beitrag Nr. 175 ()
      #173 noch einmal: Wie das aussieht, ist irrelevant.

      Was zählt ist das, was man beweisen kann.

      Ich hoffe, dass wenigstens das in der Rechtsprechung noch gilt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 11:30:13
      Beitrag Nr. 176 ()
      Frau Salesch guck ich nicht, daher kann ich nicht feststellen, wie repräsentativ das ist.

      Dann zum Beschleunigen auf 200 km/h:

      Mit Google konnte ich das hier finden:

      Tempolimit im Ausland

      Sommer, Urlaub, Reisezeit. Nichts wie weg - aber bitte nicht, ohne sich vorher über einige wichtige Dinge informiert zu haben. Vor allem, wenn Sie mit Ihrem Auto ins Ausland reisen, denn: "Andere Länder - andere Sitten", das gilt auch auf den Straßen. Innerhalb der Europäischen Union bestehen z.B. verschiedene Tempolimits. Hier erfahren Sie, wie schnell Sie durch die beliebtesten Urlaubsländer fahren dürfen.

      Tempolimits im Ausland:

      Belgien
      Landstraße: 90 km/h
      Schnellstraße: 120 km/h
      Autobahn: 120 km/h

      Frankreich
      Landstraße: 90 km/h
      Schnellstraße: 110 km/h
      Autobahn: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)


      ...jetzt unterstellen wir mal, wir hatten es nicht mit einem der in 172 genannten "unverantwortlichen Raser" zu tun, dann fuhr er natürlich auf der Autobahn maximal 150 km/h, was schon 20 schneller gewesen wäre als erlaubt. Was im übringen bei geltendem und beachteten Tempolimit schon ziemlich viel ist, weil eben der Verkehr ansonsten relativ ruhig und gleichmäßig auf mehreren Spuren fließ, wie man zB auf niederländischen oder belgischen Autobahnen feststellen kann. Dort fallen schon Fahrzeuge deutlich auf, die 150 fahren.

      ...wieso fährt der Mann dann mit 200 in die Raststätte, wenn er vorher doch das Tempolimit eingehalten hat.
      ...oder er hat nicht beschleunigt, dann fuhr er schon vorher deutlich zu schnell.
      Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

      Und beweisen kann man sehr viel: man kann seine Geschwindigkeit anhand der Spuren relativ sicher bestimmen. Man kann natürlich beweisen, dass darauf 4 Tote zurückzuführen sind. Man kann auch beweisen, dass der Unfall bei ordungsgemäßen Fahrverhalten vermieden worden wäre, denn dann fährt man nicht in Menschengruppen. Man kann ja anscheinend auch beweisen, dass er keinen Herzinfarkt oder ähnliches hatte, das Spuren hinterlässt.

      - Und man müsste aufklären können, ob es wissenschaftlich eine Möglichkeit gibt, dass man völlig überraschend einen "Schwächeanfall" erleidet, der sich nicht durch vorherige Übelkeit oder sonstige Warnsignale ankündigt, von jetzt auf gleich, ohne Reaktionsmöglichkeit. Ich bezweilfel das.
      - Wenn es aber Warnsignale gab, dann liegt Fahrlässigkeit schon darin, dass der Fahrer diese ignoriert hat.
      - Schließlich wäre aufzuklären, inwieweit ein solcher - falls überhaupt wissenschaftlich möglich - "Überraschungsschwächeanfall" vermeidbar gewesen wäre, wenn der Fahrer nicht 10 Stunden ohne Pause durchgefahren wäre. Auch darin läge ggf. Fahrlässigkeit.

      Mit dem Urteil, wie es in der kurzen Pressemeldung wiedergegeben ist, bin ich jedenfalls nicht zufrieden.
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 07:34:41
      Beitrag Nr. 177 ()
      #176

      "Überraschungsschwächeanfall"

      Also einen solchen "Überraschungsschwächeanfall" gibt es nicht als gebräuchliches Wort, das ist allein Deine Kopfgeburt, er erübrigt sich auch, weil er ein Doppelt-Gemoppelt beschreibt und die Logik schon allein im Schwächeanfall begründet liegt, der ausnahmslos überraschend kommt. Dafür braucht man auch kein Google, ein "Wahrig" reicht völlig aus, dort findet man dann : plötzlich auftretende körperliche Schwäche

      Damit bricht Dein gesamtes Plädoyer zusammen, denn mit neugeschaffenen Kunstbegriffen läßt sich keine Gerichtsverhandlung gegen einen "Verdächtigen" aufbauen, geschweige denn in Ermangelung beweisender Indizien ein Fehlurteil herzaubern!

      Der Fall ist damit entschieden! Revision abgelehnt ! :D
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 08:13:01
      Beitrag Nr. 178 ()
      NNNNnnnnnnnnnnaja.....

      Also die bisher auch von mir nicht berücksichtigten Geschwindigkeitsbegrenzung gibt mir ein wenig zu denken.
      Da wäre es eigentlich für den Angeklagten am besten, wenn er tatsächlich im Schwächeanfall beschleunigt hätte. Alles andere würde ihn in der Tat zum Raser stempeln und eher schuldig erscheinen lassen - wie ich nun der Gerechtigkeit willen erkennen muß...:look:
      Dat kann man natürlich auch nich beweisen.....das Gegenteil natürlich auch nicht.....was wieder münden würd in: In dubio pro reo.....
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 08:45:05
      Beitrag Nr. 179 ()
      178: mehr als diese Erkenntnis kann ich eh nicht erhoffen.

      Eine Anmerkung noch: "im Zweifel für den Angeklagten" heißt nicht, dass man jeden freisprechen muss, wo man nicht genau klären kann, was eigentlich passiert ist. Sondern man muss nur den freisprechen, wo eine Möglichkeit bleibt, dass etwas passiert ist, was unter keinem Gesichtspunkt strafbar wäre.....

      Wenn man hier also zum Beispiel nicht ausschließen könnte, dass er durch den Schwächeanfall, der sich durch keinerlei körperliche Anzeichen vorher angekündigt hat wie Ermüdung, Hitzestau o.ä., so unglücklich ans Gaspedal geraten ist, dass es zu besagter Beschleunigung kam und es dann keine Möglichkeit mehr gab, das Fahrzeug wieder zu kontrollieren oder zu bremsen.

      Das lass ich - angesichts des Umstandes, dass der Bericht sehr dürftig über den Verlauf der Beweisaufnahme informiert und zudem in Frankreich französisches Recht gilt - mal offen. Es bleiben aber Zweifel, ob das Urteil so korrekt war.
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 16:01:00
      Beitrag Nr. 180 ()
      TimeTunnel,

      soll irgendwer den Schwachsinn aus #177 ernst nehmen? Ein bisschen Wortklauberei, und schon bricht Dein gesamtes Plädoyer zusammen (@Xylophon gerichtet)?

      Schreib an den Zwiebelfisch beim Spiegel, wenn Du mit sowas Deinen kleinen inneren Reichsparteitag erlebst.
      Xylos Posting ist von vorn bis hinten fundiert, Deines dagegen eine peinliche kleine Krittelei.

      Wenn Du´s drauf anlegst, nehme ich bei passender Gelegenheit mal ein Posting von Dir unter syntaktischen und semantischen Aspekten auseinander; Du wirst Dich wundern, was ich da finden kann.

      Dein dämliches Smilie steck Dir sonstwohin - hier geht es um 4 Tote.
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 16:24:08
      Beitrag Nr. 181 ()
      Okay, ich entschuldige mich für die harschen Töne von eben, hab mich leider von meinem Ärger hinreißen lassen.

      Bin nun mal allergisch, wenn ich den Eindruck habe, ein Täter wird pfleglicher als seine Opfer behandelt.

      Als einen Täter möchte ich den Raser nämlich schon bezeichnen, auch wenn der Grad an Verantortlichkeit, die ihm zuzuschreiben ist, nicht hinreichend geklärt werden konnte.

      TimeTunnel, es tut mir leid!


      Vicco
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 16:50:07
      Beitrag Nr. 182 ()
      #181

      Schon in Ordnung, Vicco ... eine ausufernde Emotionalität ist auch mir nicht fremd, finde auch das nur allzu menschlich, aber hier von Dir eine öffentliche und aufrichtige Entschuldigung zu bekommen, dafür zolle ich Dir unbedingten Respekt mit Achtungserweisung, denn das schafft hier längst nicht jeder.

      Ich hatte es hier schon versucht deutlich zu machen, wäre ich selbst dieser Unfallfahrer gewesen, so hätte ich von allen Beteiligten an dieser Unfalltragik wohl die größten Schwierigkeiten überhaupt, auch was gerade die Unfall-Nachfolgen angeht.

      Aber es ist nunmal so, daß sich geltendes, für alle einheitliches Recht, an einem genormten Maßstab festzumachen hat und dieser kann eben hier nur über eine beweiskräftige Faktenlage einer Beurteilung zugeführt werden ... wäre es anders, so würde jeder Richter in der Befangenheit seiner eigenen Emotionalität und Empfindungsfähigkeit wohl fehlurteilen.

      Diese 4 Todesopfer sind die schlimme Folge und die eigentliche Tragik an diesem schlimmen Unfall ... aber ein Hohnzuspiel, das haben sie wahrlich nicht verdient.

      TT
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 17:01:54
      Beitrag Nr. 183 ()
      Freut mich, dass Du die Entschuldigung annimmst, TimeTunnel.

      Das Vokabular war wirklich daneben und ist ansonsten nicht meine Art.

      Freundlichen Gruß,

      Vicco
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 08:07:47
      Beitrag Nr. 184 ()
      #181 #183

      Avatar
      schrieb am 28.09.04 20:19:39
      Beitrag Nr. 185 ()
      mal ein Beispiel für ein Urteil nach meinem Geschmack. Aus dem hässlichen rassistischen Wuppertal....;)...wo ich auch einige Zeit meines Lebens verbracht habe.

      Gäbe es doch mehr solcher Urteile, die hämisches Lachen in Tränen verwandeln...

      Quelle: wz-online
      Hohe Strafen für Arrenberg-Gang


      Raub, Erpressung, Körperverletzung: Für drei Jugendliche gab es gestern vor dem Jugendschöffengericht keine Chance mehr auf eine Bewährung.

      Wuppertal. Zwei sind 16, zwei 17 Jahre alt. An diesem Montagmorgen sollten diese vier Jugendlichen eigentlich in der Schule oder einem Lehrbetrieb sein. Schön wärqs. Doch das Quartett sitzt im Saal 21 des Amtsgerichts am Hofkamp. Auf der Anklagebank. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung. Laut Anklage haben die vier Jungen, das gemacht, was im Jugendjargon "Abziehen" genannt wird. Doch was sich unter Gleichaltrigen vielleicht irgendwie cool anhört, ist eine schwer wiegende Straftat. Das gilt es den vier Angeklagten an diesem Montag vor Augen zu führen.
      Dabei sollte das Quartett vom Arrenberg eigentlich längst ausreichend Bescheid wissen: Schon vor rund eineinhalb Jahren waren die damals gerade mal 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen als Bande in ihrem Bezirk und darüber hinaus gefürchtet. Dann machten die Minderjährigen erstmals Negativ-Schlagzeilen. Der Grund: Der Überfall auf Skater an der Stadthalle im Februar 2003. Weil die Polizei endlich aussagewillige Zeugen hatte, kam es zur Anklage.

      Doch bis die ersten Bewährungsstrafen im Juli 2003 ausgesprochen wurden, machte die Arrenberg-Gang weiter. Auf dem Gelände der Gesamtschule Barmen waren unter anderem wieder Skater die Opfer. Laut Anklage wurde außerdem ein Rentner in seiner Wohnung am Arrenberg überfallen. Die Kripo hatte schnell Mitglieder der Gang in Verdacht. Doch die Verfahren zogen sich hin. Ein Grund: Die Opfer haben Angst, weil die Täter um die Ecke wohnen. Einer dieser wichtigen Belastungszeugen sitzt an diesem Montag im Saal 21. Seine Mutter hat ihn begleitet. Er sagt aus. Einer der Angeklagten habe einen anderen Jungen nach einem Punkkonzert vor dem Jugendtreff Arrenberg getreten und beraubt.

      Es gehört Mut dazu, eine solche Aussage zu machen. Mit Sicherheit mehr Mut, als sich als Bande an körperlich und zahlenmäßig Unterlegenen zu vergreifen. Richter Uwe Heiliger sagt: "Wir als Gericht brauchen Zeugen." Ob das die vier Jugendlichen auf der Anklagebank wirklich interessiert? Das Quartett wirkt abwesend. Auf dem Flur trifft man sich mit den Kumpels aus dem Viertel. Alle tragen die derzeit angesagten Klamotten. Baseballkappen. Cool sein. Kaugummi kauen. Grinsen.

      Es ist nicht zum Lachen. Richter Heiliger trägt vor, was die vier Angeklagten schon alles auf dem Kerbholz haben. Die Verurteilung aus dem Juli 2003 wird zitiert. Michael Schuler von der Jugendgerichtshilfe bemüht sich redlich, Positives zu berichten. Es gibt kaum etwas davon. In diversen Jugendeinrichtungen wurden mehrere der Angeklagten beurlaubt, weil sie sich nicht in den Betrieb einfügen konnten. Einer der vier denkt man sich Gel-Frisur, Ring und Modesportjacke weg, eigentlich ein ganz normaler Junge sitzt seit knapp fünf Monaten im Gefängnis. Er wird mit Handschellen in den Saal geführt. Er ist 17. Schuler findet dann doch noch etwas Gutes. Zwei der Angeklagten hätten kürzlich an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen.

      Der Mann ist von Berufs wegen Kummer gewöhnt. Die Angeklagten stammten allesamt aus schwierigen familiären Verhältnissen, sagt er noch. Es nützt nichts mehr. Das ahnt er wohl. Gegen drei der vier Angeklagten spricht das Gericht Jugendstrafen von vier, drei und zweieinhalb Jahren aus. Das ist lang. Bewährung gibt es nur für einen aus dem Quartett. Die ersten Tränen auf der Anklagebank. Es sind doch eigentlich noch Kinder. Warum hat sich vorher niemand um sie gekümmert? Die Frage steht unbeantwortet im Saal 21.

      Um 16.01 Uhr geht die Tür auf. Herein kommen vier Justizvollzugsbeamte. Sie legen drei Mitgliedern der Gang Handschellen an. Wieder fließen Tränen. Vielleicht hilft der Schock. Retten, was noch zu retten ist. Immerhin: Im Bezirk Arrenberg ist schon vor Monaten Ruhe eingekehrt.


      28.09.04
      Von Andreas Spiegelhauer

      Wuppertal
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 20:32:39
      Beitrag Nr. 186 ()
      .ich glaube übrigens nicht, dass die 3 Leute in der Haft irgendwie gebessert werden. Sofern es Ausländer sind, droht ihnen danach dann auch noch die Ausweisung und Abschiebung, das ist schon hart. Sehr hart für 16 bis 17-jährige, die am Tag des Urteils eventuell den letzten Tag in Freiheit in diesem Land erlebt haben....

      Aber ich denke, dass genau solche Strafen vielleicht den einen oder anderen der Kumpels zum Nachdenken bringen werden, wohin der Weg führt, den sie eingeschlagen haben. Zum zweiten ist aus dem Artikel herauszulesen, dass viele Opfer Angst hatten auszusagen, weil sie kein Vertrauen in die Justiz hatten - und nach einer Aussage auch noch Prügel zu erwarten hätten....auch die werden eher Mut fassen, wenn die Justiz ihnen signalisiert, dass man auch anderes kann und wenn jemand Angst vor einer Aussage bei Gericht haben muss, dass es die Täter und nicht die Opfer sind. Und schließlich wird ja am Ende auch deutlich, dass tatsächlich die betreffende Gegend inzwischen relativ ruhig geworden ist....
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 20:11:05
      Beitrag Nr. 187 ()
      Du wirst es selbst wissen: Es gibt unzählige Untersuchungen, die belegen, dass höhere Strafen nicht abschreckend wirken.
      Die genannten, da wette ich, bleiben auch nicht so lange wie im Urteil angeordnet, im Knast, aber immerhin scheint das Urteil ja im ersten Moment eine Wirkung erzielt zu haben. So gesehen - in Ordnung, denke ich auch.

      Verglichen mit Urteilen bei Totschlag oder Mord, die manchmal recht mild ausfallen, obwohl Menschenleben ausgelöscht wurden, erscheint das Urteil aber eher zu hart.
      Ist eben alles relativ. Ein Haar im Kamm ist relativ wenig, ein Haar in der Suppe ist relativ viel. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 09:01:20
      Beitrag Nr. 188 ()
      ..zu der Strafe nur eine Anmerkung: darin ist die Bewährungsstrafe, die in dem Artikel erwähnt wurde, enthalten. Wenn der eine also zum Beispiel damals 2 Jahre auf Bewährung gekriegt hat, dann wurden die jetzt um weitere 2 Jahre aufgestockt (und das ohne Bewährung natürlich).
      Bei Jugendlichen wird das immer so gemacht, dass alte Strafen miteinbezogen werden, solange sie nicht vollständig verbüßt sind.

      Zur Abschreckung: natürlich gibt es solche Studien. Ich hab ja auch selbst erwähnt, dass ich an die Abschreckung bzgl. des einzelnen Täters nicht glaube. Für diejenigen, die persönlich dabei waren - und für die "Nachricht empfänglich", weil sie die Schuld nicht immer bei anderen suchen - dürfte das Urteil aber ein deutliches Signal sein. Sowohl für die Geschädigten als auch für die Freunde der Verurteilten...in diesem Sinne funktioniert Prävention nämlich durchaus. Gibt es auch Studien zu.
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 12:53:50
      Beitrag Nr. 189 ()
      Dazu fällt mir die praktizierte Todesstrafe einiger US-Bundesstaaten ein, hier ist der Abschreckungsfaktor auf potentielle Neutäter gleich Null. Ganz im Gegenteil, diese Einzelstaaten sind trauriger Spitzenreiter, was Gewalt- und Tötungsdelikte angeht. Das Ganze hat dann wohl auch mehr mit gehuldigten Waffengesetzen, die schon als legitmer Waffenbesitz per Grundrecht in der Verfassung verankert sind, zutun. So hat halt jeder Provinzler als ersten Einrichtungsgegenstand seiner Wohnung eine Knarre in seinem Küchenschrank stehen, da mag sonst fehlen was will aber die Knarre, die ist garantiert da. Da ist die Versuchung groß und es ist nur ein kleiner Schritt, der Versuchung zu erliegen, mit dem Krümmen des Zeigefingers auf schnelle Art und Weise ein Problem aus der Welt zu schaffen, anzutreffen gerade in sozialen Randgebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, wo Perspektivlosigkeit in die Köpfe gepflanzt ist.

      Ich glaube generell nicht an Abschreckung, an diese vermeintliche Wirkung. Wer Kriminalitätsraten wirksam nach unten bringen will, dauerhaft, muss politisch wirksam werden und die Lebensumfelder und Sozialstandards von Menschen verbessern. Das ist echte Prävention und sinnvolle Verwendung von Geldern.
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 13:20:13
      Beitrag Nr. 190 ()
      abschreckung ist doch nicht das thema,man muss den opfern respekt zollen die mal wieder nicht in betracht gezogen werden.
      das opfer darf in seiner würde nicht verletzt werden.ob die täter wirklich abgeschoben werden darf bezweifelt werden,sinnvolle nutzung von geldern ist ja nicht die stärke dieses staates.man kann sicher nicht alle mit geld versorgen,aber verwahrlosung kann zb durch einführung von ganztagsschulen bzw betreuung verhindert werden.
      die beste investition in diesem fall scheint mir jedoch etwas cherosin für den heimflug zu sein.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 21:57:51
      Beitrag Nr. 191 ()
      Mal ein angemessen hartes Urteil, aber am Ende dann wieder das Gegenbeispiel:


      Wegen Raubes verurteilt

      Wegen eines Vorfalls im Wiehlpark droht einem 26-jährigem Asylbewerber aus Afrika nun die Abschiebung.
      Gummersbach - Weil er während seiner Bewährungszeit drei Straftaten beging, fiel das Urteil entsprechend hoch aus: Vor dem Jugendschöffengericht Gummersbach kassierte der Schwarzafrikaner Robert M. (Name geändert) eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Raubes.

      Im März hatte der Asylbewerber (26) einem Mädchen, von der er glaubte, sie hätte sein Handy gestohlen, im Wiehlpark die Handtasche entrissen. „Wenn du mein Handy zurückgibst, bekommst du deins wieder.“ Mit diesen Worten steckte er das Handy ein und gab die Tasche zurück.

      Ein Verfahren zur Abschiebung des Bewährungsversagers wurde eingeleitet. Schon einmal sollte Robert M. abgeschoben werden. Nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels im Jahr 1999 durfte er aus humanitären Gründen weiterhin in einem Asylantenheim in Wiehl wohnen bleiben. :eek: Weil M. mit Aids infiziert ist und in seiner Heimat die Behandlung der Immunschwächekrankheit nicht gewährleistet war, war die Abschiebung aufgehoben worden. :eek: (gas)

      Das ist doch woh ein Witz. Es gibt Millionen Afrikaner, die ebenfalls an AIDS sterben müssen, weil die Behandlung nicht gewährleistet ist. Und dann soll eine Abschiebung nicht möglich sein, weil es dann einen mehr trifft?? Die entsprechenden Richter müssten dann ja wohl eigentlich der Meinung sein, man müsse sämtliche aids-kranken oder gar aids-infizierten Afrikaner nach Deutschland holen, weil sie nur hier behanelt werden können....
      Letztlich hatte dieser Mann seine Chance. Er hat sie nicht genutzt, jetzt hat er halt Pech gehabt. Millionen anderer hatten nicht einmal die Chance.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 11:40:20
      Beitrag Nr. 192 ()
      ja was denn xylo,die jetzige flüchtlingspolitik begünstigt doch nur die starken vordrängler.
      jeder der sich für flüchtlinge engagieren will sollte für die abschiebung zigtausender plädieren und dann kann mit leeren flugzeugen die armen kinderchen mit dünnen armen aus dem busch auflesen und einfliegen.
      im gegenwärtigen system kommen nur leute mit hoher krimineller energie,monetären wertvorstellungen zu uns.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 12:46:37
      Beitrag Nr. 193 ()
      ...jedenfalls ist es absurd, dass solche Leute dann bleiben dürfen, weil sie in Afrika keine Medikamente bekommen. Während diejenigen, die dort geblieben sind, natürlich auch keine Medikamente bekommen, wonach kein Hahn krät.

      Das ist nun mal das "örtliche" Lebensrisiko. Darauf kann man doch wohl keinen Abschiebeschutz gründen, dass die Verhältnisse in der Heimat nicht so sind, wie in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 15:13:22
      Beitrag Nr. 194 ()
      Hier geht es doch nicht alleine darum, ob ein Asylbewerber ohne Aussicht auf medikamentöse Behandlung zurück in sein Heimatland abgeschoben werden soll. Da steckt mehr dahinter.

      Wie definieren sich eigentlich humanitäre Gründe?

      Wären diejenigen, die ein derartiges Urteil begrüßen willens und in der Lage, den todgeweihten Asylbewerber bei sich zu Hause aufzunehmen und zu verpflegen? Mit allen Risiken und Nebenwirkungen für das eigene Wohlbefinden?

      Unter welchem Wertesystem entstehen eigentlich die Rechtsgrundlagen, die ein solches Urteil ermöglichen?

      Warum wurde der Mann nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt, daß sein kriminelles Verhalten unbequeme Konsequenzen haben wird?

      Mögliche Antworten:

      Aids-Prävention für Schwarzafrikaner ist schwierig - und sehr wichtig
      Von Thomas Rünker
      Sie hatte ihr Touristen-Visum überzogen und lebte ohne Papiere in Deutschland. Bald wollte die junge Frau wieder zurück in ihre Heimat, nach Kamerun. Doch dann wurde sie krank. Sterbenskrank. In ihrer Not ließ sich die Afrikanerin mit einer gestohlenen Versichertenkarte im Krankenhaus behandeln.
      Tuberkulose, Malaria und verschiedene andere Krankheiten wurden dort diagnostiziert. Und als letztendliche Ursache: HIV. Nein, ein "extremer Fall" ist dies nicht für das Afrika-Projekt des Diözesancaritasverbands Essen. Eher ein beispielhafter in der Arbeit von Kornelia Ksinsik und Manuela Gärtner. In bundesweit bislang einmaliger Form kümmern sich die beiden AIDS-Beraterinnen um HIV-Infizierte Schwarzafrikaner im Ruhrgebiet und informieren Kongolesen, Kenianerinnen oder Menschen aus Nigeria über die tödliche Immunschwächekrankheit.
      Ende der 90er Jahre verzeichneten das Essener Uni-Klinikum und das Bochumer St. Josef-Hospital, die Schwerpunktkliniken des Ruhrgebiets in der Behandlung HIV-Infizierter, eine wachsende Zahl afrikanischer Patienten. Deren Betreuung stellte Ärzte, Pfleger und AIDS-Hilfen vor immense Probleme. "Oft fehlen Sprachkenntnisse und das Verständnis für die afrikanische Kultur", stellte Manuela Gärtner fest. Viel gravierender sei jedoch, dass die meisten Patienten nur über ein geringes medizinisches Verständnis verfügen. "Außerdem gibt`s bei unseren Klienten in der Regel akute Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung." Diese dramatische Gemengelage überzeugte schließlich das Gesundheitsministerium NRW, das Mitte 2000 der Einrichtung einer modellhaften AIDS-Beratung, ausschließlich für Migranten aus Schwarzafrika, zustimmte.

      Höhere Infektionsrate
      Rund 1500 registrierte Schwarzafrikaner gibt es allein in Essen, ähnlich viele in Dortmund, Duisburg oder Bochum. "Die tatsächliche Zahl dürfte aber noch weit darüber liegen", schätzt Kornelia Ksinsik angesichts zahlreicher nichtregistrierter Migranten. Eine stattliche Gruppe, in der die für die Prävention zuständige Beraterin ihre Botschaft von Aufklärung und Vorbeugung unters Volk bringen will. "Von den normalen Präventionsprogrammen werden diese Menschen in der Regel gar nicht erreicht", begründet Ksinsik ihre Tätigkeit. Schließlich hat kaum ein Einwanderer eine deutsche Schule besucht, und für das Verständnis von Broschüren und Plakaten fehlen oft die Sprachkenntnisse. Auf der anderen Seite müsse man jedoch davon ausgehen, dass die HIV-Infektionsrate in dieser Gruppe höher sei als in der deutschen Bevölkerung, meint Kornelia Ksinsik, da AIDS in den afrikanischen Heimatländern viel stärker verbreitet sei als in Europa.
      Um Kontakt zu den afrikanischen "Communities", zur afrikanischen Szene im Ruhrgebiet zu bekommen, engagierte sie drei Mitarbeiter. Einer von ihnen ist Clement Matweta. Regelmäßig zieht der Mann aus dem Kongo durch Afro-Shops, schaut bei afrikanischen Discos, Telefon-Läden und Frisören vorbei und verteilt dreisprachige Informationsblätter vom "Afrika-Projekt". "Das sind wichtige Treffpunkte", erklärt Kornelia Ksinsik. "Die erfüllen hier in Deutschland die Funktion der afrikanischen Märkte." "Mittlerweile kennen mich schon viele in den Läden", erzählt Matweta. Zwischen Smalltalk und Kaffee muss er da auch schon mal Spezialfragen beantworten, zum Beispiel, ob man sich denn beim Küssen auch mit AIDS anstecken könne. "Sehr viele Afrikaner haben irgend eine Beziehung zu AIDS", berichtet Kornelia Ksinsik. Meist, weil Freunde oder Verwandte in der Heimat erkrankt sind. Dennoch würde sich ein Afrikaner wohl nie von sich aus ans "Afrika-Projekt" wenden, um sich als infiziert "zu outen" und um persönliche Hilfe zu bitten. Viel zu groß ist die Angst, aus der sozialen Gruppe, aus der Gemeinde oder dem Freundeskreis ausgeschlossen zu werden. "Jeder weiß über die Krankheit, aber keiner redet darüber", musste Kornelia Ksinsik erfahren.
      Wahre Glücksgriffe sind da für sie Einladungen in afrikanische Treffpunkte und Vereine. Da herrscht am ehesten die geschlossene und vertraute Atmosphäre, die dieses derart heikle und tabuisierte Thema benötigt. Da kann sie am ehesten drauf hoffen, dass ihre Botschaft von einem "bewussteren Sexualleben" und vom einzig möglichen Schutz durch Treue, Enthaltsamkeit oder Kondome auf fruchtbaren Boden fällt. Aber der Kontakt zu diesen Gruppen ist schwierig und entwickelt sich erst jetzt, fast eineinhalb Jahre nach Start des Projekts.

      Kein automatisches Asylrecht
      Um die Menschen, die bereits mit dem tödlichen Virus infiziert sind, kümmert sich Manuela Gärtner. Über die Kliniken erhält sie Kontakt zu Afrikanern wie der jungen Frau aus Kamerun und steht dabei oft vor viel größeren Problemen als "nur" der Bewältigung der Krankheit. "In der Regel steht die Existenzsicherung an erster Stelle", erklärt die Beraterin. Wie bei der Kamerunerin gilt es zunächst Fragen eines schwebenden Asylverfahrens oder eine drohende Abschiebung zu klären, wenn Manuela Gärtner einen neuen Klienten erstmals berät. "Dann kommen unsere Netzwerkpartner ins Spiel." Rechtsanwälte, Flüchtlings- und Rechtsberatungen geben juristischen Beistand, um wenigstens vorübergehend den Aufenthaltsstatus des Patienten zu sichern. Entgegen eines landläufigen Gerüchts unter den Afrikanern gibt es bei einer HIV-Infektion nämlich kein automatisches Asylrecht. Andererseits lassen die Gesetze Raum für humanitäre Lösungen, die jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt werden. So hat ein Oberverwaltungsgericht den Asylantrag einer Togolesin mit der Begründung abgelehnt, dass in ihrem Heimatland die Medikamente gegen AIDS, die in Deutschland umgerechnet 1900 Mark kosten, sehr wohl zu beschaffen seien. Dass zur Aufbringung der Kosten in Togo zwölf Menschen ausschließlich zur Finanzierung dieser Arzneimittel arbeiten müssten, erkannte das Gericht nicht an. "Der einzige Schutz vor einer Abschiebung ist jetzt eine eventuelle Duldung durch die kommunale Ausländerbehörde", erklärt Manuela Gärtner. Für die Togolesin würde das eine Lebensverlängerung um mehrere Jahre bedeuten.

      Böser Blick und Religiosität
      Erst wenn der gesicherte Aufenthalt und die Finanzierung der teuren Medikamente geklärt sind, kann Manuela Gärtner mit der eigentlichen AIDS-Beratung beginnen. Bei medizinischen Fragen stößt sie dabei sehr oft auf große Probleme, die auch Kornelia Ksinsik in der Präventionsarbeit kennen gelernt hat. Zum einen ist das Wissen über Medizin und Sexualität bei den Migranten oft sehr gering, zum anderen wird die Krankheit von den Afrikanern statt mit körperlichen Zusammenhängen oft mit Mystik in Verbindung gebracht. "Die Klienten meinen manchmal sie seien verzaubert oder vom ,bösen Blick` getroffen worden", berichtet Manuela Gärtner. Einer Patientin war von einem traditionellen Heiler geraten worden, sich nicht Spritzen zu lassen. Dass das in einem deutschen Krankenhaus zu Problemen führt, ist offensichtlich.
      "Die Beratungsarbeit ist viel intensiver als bei deutschen Klienten", sagt Manuela Gärtner. Nicht nur, dass die Probleme komplexer sind, oft Sprachbarrieren überwunden werden müssen und "die afrikanische Gesprächsführung einfach länger dauert", die Beratung geht auch an die Substanz der Beratenden. So sei es bei ihren Klienten ganz selbstverständlich, sich zum Kennenlernen nach Familie, Privatleben - aber auch nach der eigenen Religiösität zu erkundigen, die für viele Afrikaner außerordentlich wichtig ist. Auch angesichts der außerordentlichen Dramatik, die alle Fälle des Afrika-Projekts kennzeichnet, muss Manuela Gärtner manches Mal überlegen, "wie nahe ich die ein oder andere Geschichte an mich heran lasse."

      Pionierarbeit braucht Zeit
      Schön ist es da zu sehen, dass sich einige Schicksale trotz aller Dramatik mit Hilfe des "Afrika-Projekts" zum Positiven entwickeln - wie das einer jungen Äthiopierin. Auch für sie musste Manuela Gärtner zunächst den Kontakt zu einem Anwalt herstellen. Der bewirkte immerhin eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und mehr Sozialhilfe. So konnte sie in eine neue Wohnung umziehen und die mittlere Reife nachmachen, um vielleicht bald einen Arbeitsplatz zu finden. "Durch diese Verbesserungen und durch unsere Gespräche ist die Frau psychisch viel stabiler geworden", berichtet Manuela Gärtner. Mit HIV habe sie sich nun abgefunden, "will sich aber von der Krankheit nicht beherrschen lassen". Schließlich lässt sich die Lebenszeit HIV-Infizierter heute durch moderne Kombinationspräparate über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte verlängern.
      Das "Afrika-Projekt" als Institution steht trotz der offensichtlichen Erfolge nach wie vor auf wackeligen Beinen. Vorerst läuft die Finanzierung des Landes nur bis Ende Juli diesen Jahres. Deshalb arbeiten Manuela Gärtner und Kornelia Ksinsik derzeit an Konzepten, um das Land von einer mehrjährigen Verlängerung zu überzeugen. "Wir haben hier wirklich Pionierarbeit geleistet", betont Kornelia Ksinsik, "erst jetzt sind wir jedoch so weit, die ersten Erfahrungen für unsere Arbeit nutzen zu können." Diese Erfahrungen wollen die beiden Beraterinnen in den nächsten Jahren weiter ausbauen und vor allem an andere AIDS-Hilfen und Beratungsstellen weitergeben. "Irgendwann wollen wir uns hier überflüssig machen", betont Manuela Gärtner. Eine zentrale Fachstelle, zum Beispiel beim Caritasverband, könnte dann ihre Arbeit übernehmen und die lokalen AIDS-Hilfen für die Betreuung der Afrikaner schulen. Aber bis dahin braucht es noch viel Zeit. Zeit, die hoffentlich nicht nur in Afrika so reichlich zur Verfügung steht.



      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 15:14:51
      Beitrag Nr. 195 ()
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:19:39
      Beitrag Nr. 196 ()
      Hier mal ein sehr interessanter Artikel für die, die nicht an Abschreckung glauben. Der letzte Absatz ist mindestens ebenso interessant wie der Umstand, dass hier offenbar "sämtliche" Jugendrichter eines Gerichts dieselbe Erfahrung gemacht haben. Und auch offen die Probleme ansprechen, ohne Rücksicht auf vermeintlich Tabus....Claudia Roth und Volker Beck werden erschrecken.:rolleyes:

      Jugendrichter sind besorgt: Strafen lassen junge Täter kalt Gewaltbereitschaft und Verrohung nehmen vor allem in Einwanderermilieusin Wedding und Neukölln zu. Reue wird deutlich seltener gezeigt als früher


      Von Werner van Bebber

      Jugendliche Straftäter in Neukölln und Wedding fallen immer öfter durch besondere Rohheit und Gewaltbereitschaft auf. Jugendrichter haben den Eindruck, vor allem die jugendlichen Täter aus dem Einwanderermilieu nicht mehr zu erreichen und ihnen nicht mehr ins Gewissen reden zu können. Strafverfolgung lässt sie offenbar kalt. Das sagten übereinstimmend sechs Jugendrichterinnen und Jugendrichter in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel. Anlass des Gesprächs war die neue Diskussion über die Integrationsschwierigkeiten und entstehende Parallelgesellschaften.

      Sorge macht den Richter die wachsende Bereitschaft von Jugendlichen, „aus dem Nichts“ heraus Verbrechen zu begehen, wie Richter Georg Plüür sagte. Er habe jüngst mit fünf Jugendlichen zu tun gehabt, die ohne vorher aufgefallen zu sein die Betreiber eines Neuköllner Tabakwarengeschäfts überfallen, bedroht und beraubt hätten. Richter Günter Räcke sprach von einem Realschüler, in dessen Leben alles in Ordnung zu sein schien – bis er plötzlich fünf Überfälle in einer Serie beging. Richter Fred Rudel sprach von einem Jugendlichen, den er wegen eines Überfalls auf einen Wachmann und wegen Körperverletzung „aus dem Stand“ zu einer Strafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt habe – eine schwere Strafe nicht bloß, weil es sich bei dem Täter um einen Jugendlichen handelt, sondern weil Jugendrichter vor allem erzieherisch wirken wollen und sollen.
      Das setzt allerdings eine gewisse Bereitschaft zur Reue und Offenheit bei den Tätern voraus. Beides ist, wie die Richter meinen, bei immer mehr Delinquenten nicht mehr vorhanden. Richterin Andrea Bartl, zuständig für Jugendliche aus Wedding, sprach von Tätern, „an die man nicht mehr herankommt“ – „das schlechte Gewissen, das ist nicht da“. Günter Räcke sagte, „selbst das Überfallen alter Damen bringt Sozialprestige“. Immer jüngere Täter begehen nach seiner Wahrnehmung immer schwerere Straftaten“. Antriebskraft für diese Täter ist – neben dem materiellen Gewinn – das Ansehen, das sie bei ihresgleichen gewinnen: Kriminell sein macht starken Eindruck. Das gilt nach Einschätzung der Richter für junge Frauen genauso wie für junge Männer.

      Erschütternd ist für die Richter die Erkenntnis, dass die Eltern der Täter sich für das Schicksal ihrer Kinder kaum interessieren. Richter Plüür sagte, 80 Prozent der Eltern kämen nicht zu den Verhandlungen. Richter Rudel machte die Erfahrung, dass Täter sich von „Kumpels“ begleiten ließen, die offenbar nicht erkennen, dass der Anschein besonderer Coolness einem Beschuldigten vor dem Richter nicht hilft. Richterin Kirsten Heisig wusste von einem 15-jährigen Intensivtäter, der seine kriminelle Laufbahn mit elf begonnen hatte und in seiner Familie die wichtigste Person war, weil er als einziger Deutsch kann. Er dolmetsche für die Mutter auf dem Sozialamt. Die Familie habe, konfrontiert mit den Delikten des Jungen, einen Einzelfallhelfer des Jugendamtes abgelehnt: Sie wolle nicht, dass jemand in die Familie hineinblicke.

      Für die Jugendrichter baut sich ein Konfliktpotenzial auf, das durch Sprachförderung allein nicht zu verringern ist. Sie bemerken kulturelle Abschottung bei jugendlichen Straftätern aus der Migrantenszene und einen völligen Mangel an Respekt vor der einheimischen Bevölkerung und vor westlichen Werten. Richter Plüür erzählte allerdings, dass auch schon türkischstämmige Neuköllner in den Gerichtssaal gekommen seien, um zu fragen: Wann machen Sie mal was gegen die kriminellen Jugendlichen? „Die ziehen weg“, sagte Plüür.

      Das Beispiel Rollberg-Kiez habe bewiesen, dass Repression durch stärkere Polizeipräsenz „in besonders schwierigen Situationen“ etwas helfe.
      Solche Situationen sind in den Augen der für Neukölln und Wedding zuständigen Richter zur Normalität geworden.

      Quelle: www.tagesspiegel.de
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      schrieb am 02.12.04 12:07:14
      Beitrag Nr. 197 ()
      ein Fall, der mich derzeit ärgert, ist der hier.

      Zur Vorgeschichte: Am 26. Juni 1996 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf Karl Wienand zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen 13 Jahren geheimdienstlicher Agententätigkeit für die DDR und ordnete den "Verfall" von einer Million Mark Agentenlohn an. Revisions- und Wiederaufnahmeanträge wurden vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen. Als im April 1999 Bundespräsident Roman Herzog dem Gnadengesuch nachgab, schien Wienand endgültig raus aus den Schlagzeilen.

      Der erste Prozesstag:

      Karl Wienand legt ein Teilgeständnis ab, die Staatsanwaltschaft aber sieht ihn als "treibende Kraft".

      VON AXEL SPILCKER

      Köln - Die Gerichtsverhandlung überlässt er am Freitag seinen Verteidigern. Die Stellungnahme spart sich Gustav Karl Wienand, ehemals SPD-Bundespolitiker, später Firmenberater und nun einer der Hauptangeklagten im Schmiergeldprozess um den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage (MVA), für den Tag der Urteilsverkündung auf. Gestützt auf seinen Stock lässt sich der Ex-Politiker nach dem ersten Sitzungstag letztlich doch noch zu einigen Bemerkungen hinreißen. In seiner langen Karriere als Politiker habe er stets einen guten Kontakt zu den Journalisten gepflegt, sagt er. Doch nun seien es ebenjene Medien gewesen, die seinen Namen "in den Dreck gezogen" hätten, ohne ihn auch nur einmal anzusprechen. Der Hinweis, dass seine Anwälte jeglichen Kontakt abgeblockt hätten, veranlasst den 77-jährigen Angeklagten zu einem Griemeln: "Das hatte ich ihnen ja auch gesagt."

      Wienand ist in seinem Element. Nach einem Teilgeständnis, das er durch seine Verteidiger vortragen lässt, gefällt er sich in der Rolle des Missverstandenen. Ein Opfer von Vorverurteilungen und dunklen Machenschaften anderer.

      In den Augen von Staatsanwalt Robert Bungart ist Wienand hingegen die "treibende Kraft" gewesen, die im Zusammenhang mit dem Bau der Kölner MVA im Herbst 1993 ein Schmiergeldkartell zusammengebracht hat. Aus den "Nebenabreden" soll er 2,1 Millionen Euro eingestrichen haben. Das Geld habe er schwarz kassiert. Beihilfe zur Angestelltenbestechung, zur Untreue und Steuerhinterziehung in Höhe von knapp einer halben Million Euro, lauten die Vorwürfe.

      Der Vorsitzende Richter Martin Baur verkündet, dass es im Vorfeld ein Rechtsgespräch gegeben habe. Sollte Wienand ein Geständnis ablegen, so stehe eine Bewährungsstrafe im Raum. Bei der Frage der Geldauflage hat die Kammer nochmals die Vermögenssituation des Angeklagten analysiert. Nach der Begleichung der Steuerschulden ist Wienand offenkundig knapp bei Kasse. Das Gericht hält 25 000 Euro für angemessen. Staatsanwalt Bungart macht keinen Hehl daraus, dass er mit dem Deal nicht einverstanden ist. Er wird im Plädoyer ein höheres Strafmaß fordern.

      Wienands Verteidiger Hans J. Hauschild trägt einen durch etliche Schicksalsschläge geprägten Lebenslauf des Angeklagten vor. Die Familie litt unter der Verfolgung durch die Nazis, eine Kriegsverletzung führte bei Wienand zur Beinamputation. Die erste Ehefrau starb früh, seine zweite Frau verfiel dem Alkohol und ist heute pflegebedürftig, ein Sohn starb bei einem Unfall in den USA, der andere ist durch Heroinsucht schwer erkrankt. Wienand selbst lebe mit starken Schmerzen, referiert der Anwalt. Er ist herzkrank und deshalb auch nur eingeschränkt verhandlungsfähig.

      Nach dem Ende seiner Politik-Karriere hat Wienand namhafte Firmen beraten, darunter auch den Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens und die Gummersbacher Anlagenbaufirma L&C Steinmüller. Die beiden Geschäftspartner bringt er 1993 in dem Kölner Müllkartell zusammen. Überdies holt er laut Anklage Ulrich Eisermann, Parteigenosse und damaliger Chef der halbstädtischen Müllofenbetreibergesellschaft AVG, ins Boot. Das Quartett verschiebt den Milliardenauftrag zu Gunsten von Steinmüller. Dafür fließen im Gegenzug umgerechnet elf Millionen Euro.

      Dass durch diese illegale Absprache die von der Stadt Köln mehrheitlich betriebene Müllofengesellschaft AVG geschädigt worden sei, habe er "verdrängt", verteidigt Anwalt Rudolf Karras seinen Mandanten. Für Wienand sei "das Projekt hochinteressant" gewesen. Schon zu Zeiten Schmidt/Genschers habe er an neuen Müllentsorgungskonzepten mitgewirkt. Wienand sei auch mit den Entscheidungsträgern in NRW verbunden gewesen.

      Im Jahr 1992 habe Steinmüller ihn auf das Kölner Vorhaben angesprochen. Im Falle der Auftragsbeschaffung winkten laut Beratervertrag ein halbes Prozent der Auftragssumme in Höhe von 492 Millionen Euro. Zu jener Zeit hat Wienand Sorgen. Eine Spionageaffäre wird publik. Die Verfahrenskosten sind immens. "Er war traumatisiert", erläutert Karras. Seit der in Kindheit und Jugend erlittenen Armut habe für Wienand die materielle Absicherung seiner Angehörigen höchste Bedeutung gehabt.

      Bei einem Treffen mit dem designierten Müllofenchef Eisermann wird der Schmiergeldhandel eingefädelt. Karras betont, dass nicht Wienand, "sondern Eisermann das Gespräch auf die Schmiergeldzahlungen gebracht hat". Im Detail sei Wienand aber nicht an den Verhandlungen zwischen den anderen dreien beteiligt gewesen. Der Ex-Politiker räumt ein, knapp die Hälfte der 2,1 Millionen Euro erhalten zu haben, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden. 1996 verlangt und erhält er von den Firmen Steinmüller und Trienekens einen Provisions-Nachschlag in Höhe von etwa 380 000 Euro.

      Es ist das erste Mal, dass Wienand seine Rolle in der Affäre so deutlich umreißt. Richter Baur vertagt die Sitzung. Alles erhebt sich. Außer Karl Wienand. In aller Ruhe lässt er ein Medikament in einen Plastikbecher tröpfeln. Der erste Verhandlungstag ist überstanden.





      ....aus den Daten werd ich nicht schlau. Aber in jedem Fall wäre eine Bewährungsstrafe unvertretbar, wenn die neuen Taten nach der Gnadenentscheidung 1999 lagen, also in der Bewährungszeit. Auch sonst fände ich sie aber problematisch.
      Andererseits wird die Staatsanwaltschaft das Urteil ja nicht akzeptieren, was schon mal positiv ist. Insgesamt sieht die Sache aber sehr unsauber aus.
      Andererseits hat das Leben dem Angeklagten genügend "Strafen" auferlegt, siehe der rote Abschnitt Vielleicht ist es da auch nicht mehr nötig, dass die Justiz ein weiteres Mal zulangt.
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      schrieb am 26.01.05 10:52:03
      Beitrag Nr. 198 ()
      Dass nicht nur Deutschland Probleme mit ideologisch-verrrückten Richtern hat....zeigt dieser Artikel:

      Streit um Freispruch für Islamisten

      VON PAUL KREINER, 26.01.05, 07:04h


      Mailand - „Guerillakämpfer, keine Terroristen.“ Mit dieser feinen Unterscheidung hat eine italienische Richterin drei Islamisten freigesprochen. Der Streit um das Urteil ist gewaltig. Die in Mailand und Cremona enttarnte Fundamentalisten-Zelle hatte eindeutig politische Motive: Sie unterhielt Verbindungen zur Gruppe Al Ansar im Irak, sie sammelte Geld für diese „Brüder“; in italienischen Moscheen warb sie Freiwillige für (Selbstmord-)Anschläge im Irak an. So weit hielt es auch die Mailänder Richterin in ihrem Urteil fest.

      Dennoch weigerte sie sich, den Staatsanwälten zu folgen und die Angeklagten wegen „internationalen Terrorismus“ zu verurteilen. Sie hätten in einem „kriegerischen Zusammenhang“ gegen eine Kriegspartei gekämpft, nicht aber „unterschiedslos“ auch die Zivilbevölkerung mit Terror überzogen oder überziehen wollen.

      Guerillakampf jedoch, sofern er nicht gegen das allgemeine Menschenrecht verstoße, sei nach den Definitionen der UN von 1999 völkerrechtlich legitim und nicht strafbar, sagt die Richterin.

      Politiker vor allem der Mitte-rechts-Regierung protestieren heftig gegen das Urteil. „Mir dreht`s den Magen rum“, sagt Reformminister Roberto Calderoli (Lega Nord). Außenminister Gianfranco Fini äußert „Wut und ungläubiges Staunen“. Abgeordnete werfen der Richterin vor, sie habe selbst „das Recht mit Füßen getreten“.

      Ein Zeitungskommentar - in der eigentlich liberalen Turiner „Stampa“ - unterstellt der Juristin Vaterlandsverrat. Denn das Urteil kam genau zu der Zeit, in der die Leiche eines im Irak gefallenen italienischen Soldaten mit großem Pathos in die Heimat zurückgeführt wurde. Die wütende „Stampa“ schreibt: „Wenn eine Richterin solche Leute vom Terrorismus freispricht, die Soldaten jenes Staates erschießen, in dessen Diensten sie steht, dann muss sie sich ihr Geld woanders verdienen.“

      Staatsanwalt Armando Sparato will das Urteil anfechten. Aber gemeinsam mit der Richterin beschwert er sich auch über das dünne, meist nur aus Andeutungen bestehende „Beweismaterial“, das die Geheimdienste gegen verdächtige Terroristen vorlegen. Es sei „unverwendbar“, befindet die Richterin. Das Material der italienischen Polizei gegen die drei Verdächtigen sei hingegen wasserdicht, unterscheidet der Staatsanwalt fein. Es beweise unter anderem, dass zwischen den Angeklagten und den Tätern vom 11. September rege Besuchskontakte bestanden hätten.
      (KStA)

      :mad::mad:

      Selbstmordanschläge sind also neuerdings rechtmäßig....
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 18:47:40
      Beitrag Nr. 199 ()
      mal wieder die Gutachter. In diesem Fall zum Glück ein Richter, der weniger gutgläubig ist.....:

      Sexualtäter schwer bestraft
      VON HARRIET DRACK, 18.03.05, 07:36h

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      Druckfassung
      Therapeut und Sachverständige blieben bei ihrer Meinung, der Pädophile habe sich auf dem Weg der Besserung befunden.
      Zu viereinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung hat das Kölner Landgericht einen Sexualtäter verurteilt, der in der Bewährung gleich erneut straffällig geworden war. Gleich mehrere psychiatrische Experten hatten zuvor keine Bedenken gehabt, den 25-jährigen pädophilen Mathematikstudenten vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Eine fatale Fehlentscheidung, wie sich jetzt im Prozess gegen den Wiederholungstäter herausstellte: Nach nur sechs Wochen in Freiheit hatte sich der Angeklagte wieder an einem kleinen Jungen vergriffen.

      Der junge Mann war wegen fortgesetzter Sexualstraftaten an einem zum Zeitpunkt der Verurteilung achtjährigen Jungen inhaftiert gewesen und hatte bis zu seiner vorzeitigen Entlassung bereits 130 Therapiestunden absolviert, um seine verhängnisvolle Neigung in den Griff zu bekommen. Dass die Strafvollstreckungskammer ihn trotz nicht erfolgreich abgeschlossener Therapie vorzeitig auf freien Fuß gesetzt hatte, kritisierte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Er nannte den Vorgang „erstaunlich“.

      „Es war vertretbar. Ich würde es heute genauso werten. Sichere Erkenntnisse sind letztlich nicht wirklich voraussehbar“, hatte zuvor die verantwortliche Gutachterin im Zeugenstand deutlich Stellung bezogen und im Prozess betont: „Der Angeklagte hatte einen deutlichen Nachreifungsprozess vorgewiesen.“

      Im Oktober 2001 war der Student zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, nachdem er sich jahrelang an einem achtjährigen Nachbarsjungen vergriffen hatte. Während der Untersuchung hatte Jörg S. der Ärztin erklärt, dass er sich „seit seiner Pubertät zu männlichen Kindern sexuell hingezogen fühlte“. Die Ärztin versicherte: „Er wollte dagegen angehen und hatte sehr differenzierte, klare Vorstellungen, seine pädophile Neigung in den Griff zu bekommen.“

      Immerhin habe der Angeklagte seit seiner Verurteilung in einer analytisch ausgerichteten Langzeit-Therapie an sich gearbeitet. „Man kann eine pädophile Neigung nicht einfach wegtherapieren, sondern muss die Hintergrundthematik aufdecken“, wehrte sich die Ärztin gegen unterschwellige Kritik an der Beurteilung. Allerdings räumte sie vor Gericht ein, dass die Wahl der Therapiemethode wohl nicht die Richtige gewesen sei: „Um schneller Schutzmechanismen aufzubauen, wäre eine Verhaltenstherapie sicher angebrachter gewesen.“

      Auch der Therapeut, bei dem Jörg S. die Psychotherapie absolviert hatte, gab gewisse Versäumnisse zu. Der promovierte Psychoanalytiker, seit Jahrzehnten Lehrbeauftragter für forensische Psychiatrie an der Kölner Universität, hat praktische Erfahrungen als JVA-Therapeut und publizierte in der Fachliteratur mehrfach zum Thema „Therapeutische Aspekte bei Sexualstraftätern.“ In der Therapie sei der Haschischkonsum des Angeklagten und damit die Frage nach dessen „Steuerungsfähigkeit“ zu wenig thematisiert worden: „Das werfe ich mir heute vor. Das habe ich nicht ernst genug genommen“, bedauerte der Therapeut im Zeugenstand. Allerdings blieb er bei seiner Einschätzung: „Die Therapie zeigte erste Erfolge, auch in sexueller Hinsicht.“

      Diese Meinung korrigierte der Richter in der Urteilsbegründung auf deutliche Weise: „Sie waren nie auf dem richtigen Weg“, hielt er dem Angeklagten entgegen und nannte ihn einen „erschreckenden Bewährungsversager“. Da der Student von einem dritten Gutachter als „gefährlicher Hangtäter mit hoher Rückfallgeschwindigkeit“ eingestuft worden war, sei die angeordnete Sicherungsverwahrung „zwingend“, hieß es weiter.


      (KStA)
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 18:47:57
      Beitrag Nr. 200 ()
      200
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 21:51:00
      Beitrag Nr. 201 ()
      ..200 Plus 1

      Ein weiches oder ein hartes Urteil?

      http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet03/mord_hagen…



      „Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 21-jährige Haupttäter seine 14 Jahre alte Freundin im Mai 2004 nach einer Eifersuchtsszene getötet hat. Dafür erhielt er zehn Jahre Jugendhaft wegen Totschlags“

      Der Täter war also zur Tatzeit mindestens 20 Jahre alt - warum wird hier noch Jugendhaft verhängt?

      Soweit ich weiß, ist man in Deutschland mit 18 volljährig.
      Von einem Jugendwahlrecht habe ich jedenfalls noch nichts gehört...
      Oder gilt als hier als Kriterium etwa das Alter des Opfers?

      Ist ja auch egal.....

      Hauptsache ist, der Täter hat spätestens nach seinem 31 Geburtstag wieder die Chance auf eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 15:39:25
      Beitrag Nr. 202 ()
      ..ja, das ist wirklich die Frage, aber vermutlich wird auch hier wieder ein psychologisches Gutachten eingeholt worden sein, das dem Tätern fehlende Reife bescheinigte....

      Hoffentlich wird er nach einem Teil der Strafe wenigstens abgschoben und wird dann in der Türkei bestimmt kein schönes Leben haben.
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 19:38:37
      Beitrag Nr. 203 ()
      GPS-Überwachung von Straftätern erlaubt
      ERSTELLT 12.04.05, 10:22h, AKTUALISIERT 12.04.05, 16:05h







      Der Eingang des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.


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      Druckfassung
      Karlsruhe - Die Polizei darf satellitengestützte Überwachungstechnik zur Verfolgung mutmaßlicher Verbrecher einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Nach den Worten des Zweiten Senats würde aber eine "Rundumüberwachung", mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden könnte, gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Urteil stieß auf einhellige Zustimmung von Bundesregierung und Polizeivertretern.

      Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines einstigen Mitglieds der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) ab. Der nach wie vor in Haft sitzende Mann, den das Oberlandesgericht Düsseldorf 1999 wegen mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt hatte, war vor allem mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts ("Global Positioning System") überführt worden.

      Das Gericht stellte klar, dass eine technische Observation von Verdächtigen im Regelfall nicht deren Privatsphäre verletzt. Die entsprechenden Regelungen genügten rechtsstaatlichen Anforderungen. Wegen des schnellen Wandels der Informationstechnik - der eine Gefahr für den Grundrechtsschutz bedeute - müsse der Gesetzgeber jedoch die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls "korrigierend eingreifen".

      Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) begrüßte das Urteil: "Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein für die polizeiliche Ermittlungspraxis bedeutsames Instrument bestätigt und die Nutzung modernster technischer Methoden für die Kriminalitätsbekämpfung abgesichert", sagte er in Berlin. Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger lobte, dass das Gericht die "Waffengleichheit" zwischen Straftätern und Ermittlern anerkannt habe. Aus Sicht des FDP- Rechtspolitikers Jörg van Essen herrscht damit Rechtssicherheit für die Ermittlungsbehörden.

      Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei hat das Gericht damit endlich akzeptiert, dass der Polizei im Wettlauf mit der von Schwerkriminellen genutzten Technik nicht die Hände gebunden werden dürften. Ihre Kollegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft nannten das Urteil "praxisnah".

      Bei der AIZ-Fahndung hatten die Ermittler 1995 und 1996 gegen den Beschwerdeführer Bernhard Uzun (früher: Falk) und seinen Mittäter eine ganze Reihe von Observationsmaßnahmen eingesetzt. Sie wurden per Video sowie durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) überwacht, zudem wurden Telefone und Betriebsfunk abgehört. Zwei im Auto angebrachte Peilsender hatten die äußerst intelligent vorgehenden Täter mit Hilfe von Scannern und Hochfrequenzdetektoren entdeckt und zerstört.

      Das Gericht erachtete diese Anhäufung von Maßnahmen zwar für zulässig, mahnte die Ermittler aber bei derart tief greifenden Grundrechtseingriffen zur Zurückhaltung. Die Strafverfolger müssten sich untereinander und mit den Nachrichtendiensten abstimmen, um eine unnötige Doppelüberwachung zu vermeiden. Geiger wertete dies als Aufforderung, die geplante gemeinsame Anti-Terror-Datei der Sicherheitsbehörden auszubauen, um eine Abstimmung zu erleichtern.

      Das BKA nutzt handelsübliche GPS-Systeme, wie sie im Auto als Navigationshilfe dienen, und setzt diese sechs bis zehn Mal im Jahr ein, um Fahrstrecken und Aufenthaltsorte von Verdächtigen bis auf 50 Meter genau zu ermitteln. Bei GPS handelt es sich um einen kleinen Empfänger, der Signale von Satelliten erhält und damit seinen Standort bestimmen kann. (Aktenzeichen: 2 BvR 581/01 vom 12. April 2005) (dpa)
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 19:49:33
      Beitrag Nr. 204 ()
      sollte eigentlich ein anderer Artikel sein, den ich jetzt nicht mehr finde. Eine - anscheinend - sehr milde Bestrafung für ca. 5-7 Männer, die über Jahre ein anfangs 13-jähriges Mädchen vergewaltigt haben sollen und geständig waren. In Münster sollen sie zwischen 1 und 2 Jahren auf Bewährung erhalten haben.

      Leider finde ich es nicht wieder. Wenn jemand einen Link oder einen Artikel dazu hat, bitte einstellen. M.E. wäre das Urteil skandalös milde.:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 22:36:43
      Beitrag Nr. 205 ()
      [posting]16.358.288 von xylophon am 12.04.05 19:49:33[/posting]Stand doch irgendwie etwas von einem Prozess in der Bild-Zeitung, glaube am Montag, 11.04.2005, ohne Gewähr.
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 07:30:08
      Beitrag Nr. 206 ()
      Das Landgericht Wiesbaden hat Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther der Untreue für schuldig befunden. Im Prozess um die Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU verurteilte ihn das Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldstrafe - und lag damit über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Kanther wird gegen das Urteil Revision einlegen.

      Ein Gefälligkeitsurteil.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 09:04:44
      Beitrag Nr. 207 ()
      das Urteil gilt eigentlich als eher hart.
      Ab 1 Jahr Strafe verliert Kanther zB alle Pensionsansprüch - gut so.

      Und hart deshalb: keine persönliche Bereicherung. Tat liegt extrem lange zurück. Die Tat wurde eingeräumt, wenn auch ohne Reue. Der Täter bis ins hohe Alter nie bestraft worden. Der Strafrahmen geht bis 5 Jahr Freiheitsstrafe.

      Wenn also ein vielfach Vorbestrafter, der alles abstreitet, vor wenigen Monten ein paar Millionen des Arbeitgebers auf eigene Konten überwiesen hätte, dann müsste ja noch Raum noch oben bleiben für ihn. Da kann man Kanther nicht viel höher bestrafen als es der Fall war.

      Ich finde die Strafe angemessen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 09:25:57
      Beitrag Nr. 208 ()
      Verliert er die Pensionsansprüche auch, wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt ist?
      Irgendwie kann ich eine Bewährungsstrafe immer nicht so richtig als Strafe akzeptieren...Mein jeh, er muss sich halt ein bisschen vorsehen, aber er hat alle sonstigen Freiheiten - wo ist denn da noch gross Strafe? Gerade für ihn, der sich immer als Gerechtester der Gerechten geriert hat. Na ja......Dass die Tat so lange zurück liegt, kann unter anderem daran liegen, dass unsere Gerichtsmühlen so lange mahlen, oder sehe ich das falsch (Kann ja sein..)?
      Weiterhin: Verjährt ist die Straftat ja wohl nicht. Wieso dann also extra mild, bloß weil die Straftat so lange zurückliegt?....?
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 09:35:24
      Beitrag Nr. 209 ()
      a) ja, Pensionsansprüche verliert er.
      b) Bewährung keine "richtige Strafe:" mag so sein, aber er muss ja auch eine Geldbuße als Bewährungsauflage zahlen
      c) Gerade weil er der "Gerechteste der Gerechten" war (vermeintlich), wird ihn besonders hart treffen, dass er jetzt vorbestraft ist, sogar unter Bewährung steht wie ein ganz gewöhnlicher Krimineller....:D (Bewährungshelfer hat man ihm wohl erspart....:laugh: )
      d) Ich finde es grds. richtig, dass man für eine Tat, die fast 20 Jahre zurückliegt - und danach ist nichts mehr passiert - weniger Strafe kriegt als für eine frische Tat. Immerhin hat man ja in den Jahren danach dann gezeigt, dass man sich an die Regeln halten kann.


      Ich hoffe nur, dass der BGH das Urteil auch aufrechterhält. Die Verjährung wäre nämlich eigentlich nach 10 Jahren eingetreten, also schon lange vor Prozessbeginn. Deshalb hatte das Gericht die Anklage auch erst zurückgewiesen.
      Man hat dann die Tat in eine Art "Dauerdelikt" umgewandelt, das erst endet, wenn das Geld wieder da ist, wo es eigentlich hingehört. Ich bin nicht sicher, ob der BGH das mitmacht.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 09:49:08
      Beitrag Nr. 210 ()
      BeamtVG § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteil…

      --------------------------------------------------------------------------------

      (1) Ein Ruhestandsbeamter,

      1. gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 48 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendem Landesrecht zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder

      2. der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes im ordentlichen Strafverfahren

      a) wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder

      b) wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
      verurteilt worden ist,

      verliert mit der Rechtskraft der Entscheidung seine Rechte als Ruhestandsbeamter. Entsprechendes gilt, wenn der Ruhestandsbeamte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

      (2) Die §§ 50 und 51 des Bundesbeamtengesetzes oder das entsprechende Landesrecht finden entsprechende Anwendung.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 09:57:10
      Beitrag Nr. 211 ()
      das wundert mich jetzt....:eek::eek:

      Zum einen hab ich in einem Presseartikel das Gegenteil gelesen, zum anderen ist ja bei aktiven Beamten die Grenze 1 Jahr (gewesen?).
      Aber scheint ja zu stimmen, dass für Ruheständler die Grenze bei 2 Jahren liegt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 10:00:24
      Beitrag Nr. 212 ()
      @xylo,

      lies bitte noch mal ganz genau nach unter Ziff. 1. und 2., Wort für Wort! ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 10:03:09
      Beitrag Nr. 213 ()
      Zwangsschwimmen für Muslimin

      http://de.news.yahoo.com/050419/286/4i21l.html
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 10:04:49
      Beitrag Nr. 214 ()
      aha...Du bist ja echt ein ganz genauer.....!!!;)

      "eine Tat, die nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen wurde"....hab ich bei der roten Fettung natürlich erst übersehen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 10:09:01
      Beitrag Nr. 215 ()
      213 gutes Urteil.

      Die Leute sollen entweder ihr Kind am Unterricht teilnehmen lassen oder verschwinden.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 16:03:47
      Beitrag Nr. 216 ()
      Sehe ich auch so.

      Kanter scheint also seine Pension behalten zu können. Eigentlich schade.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 16:43:55
      Beitrag Nr. 217 ()
      zum 2. Absatz: nicht unbedingt. Das hängt davon ab, ob er zur Zeit der Taten noch im Dienst war, dann reicht wohl 1 Jahr, oder ob er schon im Ruhestand war, dann wären es 2 Jahre. So habe ich den Hinweis aus 212 verstanden und mich in 214 entsprechend korrigiert.

      Lifetrader möge mich berichtigen, denn im Beamtenrecht habe ich keine praktische Erfahrung, die ggf. viel an Recherche ersetzen kann.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 13:09:16
      Beitrag Nr. 218 ()
      :eek::laugh:

      http://www.n-tv.de/522545.html

      Freitag, 22. April 2005
      60.000 Jahre Haft gefordert
      El-Kaida-Prozess in Madrid

      Mit der Verlesung der Anklageschrift hat in Madrid der bislang größte Prozess gegen das Terrornetzwerk El Kaida in Europa begonnen. Angeklagt sind 24 mutmaßliche islamische Terroristen, die einer spanischen El-Kaida-Zelle angehört haben sollen.

      Dem als Anführer geltenden Syrer Imad Eddin Barakat Yarkas alias "Abu Dahdah" (42) und zwei weiteren Angeklagten wird zur Last gelegt, in die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA verwickelt gewesen zu sein. Zudem sollen die Beschuldigten Verbindungen zu den Urhebern der Madrider Anschläge mit 191 Todesopfern vom 11. März 2004 gehabt haben.

      Für die drei Hauptangeklagten fordert der Staatsanwalt jeweils mehr als 60.000 Jahre Haft. Die Anklage lautet auf terroristischen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

      Der Prozess findet unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen in einer eigens umgebauten Ausstellungshalle in einem Park im Westen Madrids statt. Die Angeklagten sitzen hinter kugelsicherem Panzerglas. Aus Angst vor einem Anschlag überwachen mehr als 100 Polizisten mit Hubschraubern und Spürhunden das Gelände. Die Verteidiger machten Unregelmäßigkeiten geltend. So seien illegal Telefonate der Beschuldigten abgehört worden. Die Urteile werden frühestens in drei Monaten erwartet.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 17:18:33
      Beitrag Nr. 219 ()
      natürlich gibts bestimmt wieder irgendwelche ominösen gesetze die die maximale haftzeit festlegen.

      aber 60 000 jahre kommt in diesem fall meinem gerechtigkeitsgefühl nahe.etwa 60 jahre würde ich für mord vorsehen,von meinem gefühl her ....
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 21:13:08
      Beitrag Nr. 220 ()
      Armin Meiwes muss mit lebenslanger Haft wegen Mordes rechnen

      Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den so genannten Kannibalen von Rotenburg aufgehoben




      Der »Kannibale von Rotenburg« muss erneut vor Gericht und mit lebenslanger Haft wegen Mordes rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag das Totschlagsurteil gegen Armin Meiwes auf, der sein freiwilliges Opfer vor der laufender Kamera getötet, zerlegt und Teile der Leiche gegessen hatte. In einem der spektakulärsten Fälle der Rechtsgeschichte legte der BGH eine Verurteilung des 43-Jährigen wegen eines Sexualmordes nahe, der sich sein Opfer per Internet gesucht und im März 2001 getötet hatte.

      Das Landgericht Kassel hatte gegen den Computerfachmann, der seit seiner Jugend von Kannibalismus-Fantasien getrieben wird, im Januar 2004 achteinhalb Jahre Haft verhängt. »Die Verurteilung nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes hält rechtlicher Überprüfung nicht stand«, entschied das Karlsruher Gericht. Der BGH ordnete eine neue Verhandlung beim Landgericht Frankfurt am Main an. Der 2. Strafsenat folgte damit der Revision der Bundesanwaltschaft. Dagegen verwarfen die Richter die Revision vom Meiwes, der ein milderes Urteil wegen Tötung auf Verlangen durchsetzen wollte.

      Gegen das Kasseler Urteil hat der BGH nach den Worten der Senatsvorsitzenden Ruth Rissing-van Saan »durchgreifende rechtliche Bedenken«. Die Richter hätten zu Unrecht eine ganze Reihe so genannter Mordmerkmale abgelehnt, die zur Einstufung einer vorsätzlichen Tötung als Mord erfüllt sein müssen. Zugleich billigte der BGH, dass das Landgericht den Angeklagten als voll schuldfähig angesehen hatte.

      In Betracht kommt laut BGH ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, weil die Videoaufnahme der grausamen Schlachtung dem Angeklagten möglicherweise als Anschauungsobjekt für seine sexuellen Fantasien dienen sollte: »Es ist nicht auszuschließen, dass Meiwes tötete, um sich beim Betrachten des Videos sexuell zu befriedigen«, sagte die Vorsitzende. Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei in diesem Punkt »widersprüchlich und lückenhaft«. Denkbar sei zudem, dass für Meiwes bereits die Schlachtung selbst einen sexuellen Hintergrund habe. Seine seit der Pubertät anhaltenden, mit Lustgewinn verbundenen Kannibalismus-Fantasien legten dies nahe.

      In der nüchternen Sprache der Juristen schilderte Rissing-van Saan, wie Meiwes - getrieben vom Verlangen, sich einen jungen Mann einzuverleiben - nach mehreren Internetkontakten sein Opfer, einen Berliner Ingenieur, zu einem Treffen in seinem Gutshof im osthessischen Rotenburg an der Fulda überredet hatte. Der extrem masochistisch veranlagte Ingenieur versprach sich durch seine Entmannung ein »ultimatives Hochgefühl« und willigte in seine - in einem eigens dafür eingereicheten Schlachtraum ausgeführte - Tötung ein.

      In der Neuauflage des Prozesses muss das Landgericht in Frankfurt nun auch einen Mord zur Ermöglichung anderer Straftaten prüfen. Denn das Zerlegen des Opfers ist aus Sicht des BGH eine strafbare Störung der Totenruhe. Außerdem wollte Meiwes Teile des Videos über das Internet verbreiten - was als Verbreitung von Gewaltpornografie geahndet werden kann. Denkbar ist laut BGH auch ein Mord aus niedrigen Beweggründen. Nach den Worten der Senatsvorsitzenden ist der Fall nicht mehr an das Landgericht Kassel zurückverwiesen worden, weil einem kleineren Gericht die Neuauflage eines derart belastenden Verfahrens nicht zugemutet werden könne.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 09:07:19
      Beitrag Nr. 221 ()
      Solche Richter sind eine Gefahr für uns:

      Ein Kerl, der bereits wegen sexueller Nötigung und räuberischen Diebstahls fast vier Jahre gesessen hatte (mit 21 Jahren !) hat jetzt erstmals eine junge Frau umgebracht und soll bereits nach 8 Jahren und vier Monaten (falls er das überhaupt absitzen muß) wieder auf die Frauen losgelassen werden.

      Aus dem Berliner Tagesspiegel:
      "Tote im Westhafen: Milde Strafe für Täter

      Alan A. erwürgte 18-Jährige, um Seitensprung zu vertuschen. Richter halten ihn aber nicht für einenMörder

      Von Kerstin Gehrke

      Das Anbändeln in der Disko, Drogen, dann der Seitensprung, den er vor seiner Freundin vertuschen wollte: Alan A. hatte die 18-jährige Stefanie W. am Westhafen gewürgt, gefesselt und ins Wasser geworfen. Doch ein Mord war ihm nach Auffassung des Landgerichts nicht nachzuweisen. Am Mittwoch wurde der 21-jährige A. wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weil er die Tat unter Einfluss von Partydrogen beging, wurde er als vermindert schuldfähig angesehen.


      Der Angeklagte wollte sicher ausschließen, dass Stefanie seiner Freundin vom Sex erzählt, und entschloss sich zu töten “, sagte der Vorsitzende Richter. Insgesamt aber seien wichtige Fragen offen geblieben. Man habe nicht klären können, ob es vor dem Angriff Streit gab und die Atmosphäre bereits aggressiv war, ob Alan A. sein Opfer nach gemeinsamem Sex zum Westhafen gelockt habe, ob Stefanie W. erwürgt wurde oder ertrank.

      Alan und Stefanie waren sich am 3. Juli letzten Jahres in der Diskothek „Linientreu“ in Tiergarten begegnet. Beide wollten sich amüsieren, beide nahmen „Ecstasy“ und „Speed“. Später erwähnte sie, dass sie eine Handykarte brauche. Alan A. meinte, er habe eine zu Hause. In seiner Moabiter Wohnung kam es zu Sex – freiwillig, das glaubten die Richter. Doch als sie sich wieder auf den Weg machten, hatte Alan A. Draht und ein Messer dabei . Es sei ungeklärt, warum beide zum Westhafen gingen, hieß es im Urteil. Spätestens am Ufer aber sei Alan A. durch den Kopf gegangen, dass er sich zum zweiten Mal einen Seitensprung erlaubt hatte, dass seine damals 16-jährige Freundin davon nichts erfahren dürfe. Er rauchte noch eine Zigarette, griff Stefanie dann von hinten an. Nach dem Würgen mit einem Tuch oder ihrem T-Shirt fiel Stefanie ohnmächtig zu Boden. Die Richter gingen davon aus, dass Alan A. sein Opfer für tot hielt. Er habe Stefanie W. gefesselt, mit einem Stein beschwert und ins Wasser gestoßen. Die Leiche der jungen Frau aus Pankow wurde drei Tage später aus dem Westhafenkanal gefischt.

      Alan A. ist ein schlanker, freundlich wirkender Mann mit Nickelbrille und kurzen Haaren. Als die Richter ihr Urteil verkündeten, legte er die Stirn in Falten, erschüttert aber war er nicht. Er hatte die Tötung gestanden. Zunächst bei der Polizei, später in einem Brief gegenüber dem Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 15 Jahre Haft wegen Mordes plädiert. Fassungslos hörte die Mutter der Getöteten die Entscheidung. Warum das Gericht A. nicht als Mörder bestrafte, konnte sie nicht verstehen. Die Richter aber wiesen auf die Rätsel in dem Fall. A. hatte erklärt, dass er sich wegen der Drogen nicht mehr an das genaue Tatgeschehen erinnern könne.

      Für die Justiz ist A. kein Unbekannter. Der Deutsch-Pole saß bereits wegen sexueller Nötigung und räuberischen Diebstahls fast vier Jahre in Haft. Bereits im frühen Jugendalter habe sich ein aggressives Verhältnis zu Frauen entwickelt . "
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 08:47:29
      Beitrag Nr. 222 ()
      Nochmal aus dem Tagesspiegel:

      "Totschlag im Westhafen: Kritik an milder Strafe

      Anklage will neues Verfahren gegen Alan A.

      Die Staatsanwaltschaft wird Revision einlegen gegen das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für Alan A. Der 21-Jährige hatte die 18-jährige Stefanie W. im Westhafen gewürgt, gefesselt und ins Wasser geworfen.

      „Wir streben eine tat- und schuldangemessene Verurteilung an“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald. Das Ziel der Staatsanwaltschaft ist deutlich: Alan A. soll zu einer höheren Strafe verurteilt werden. In der viermonatigen Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft dafür plädiert, dass der Beschuldigte nach Erwachsenenstrafrecht zu 15 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt wird. Doch aufgrund seiner „schwierigen Vergangenheit als Heimkind mit erheblichen Defiziten“, wie Gerichtssprecher Arnd Bödeker erklärte, habe sich die Kammer bei Alan A. für das Jugendstrafrecht entschieden.


      Es war eine vorsätzliche Tötung, aber kein Mord, sondern Totschlag :confused:“, sagt Bödeker. Die Mordmerkmale „Heimtücke, Verdeckung einer anderen Straftat und niedere Beweggründe“ hätten Alan A. nicht nachgewiesen werden können. So auch der Vorwurf, er habe Stefanie W. nach dem Disko-Besuch in seiner Wohnung vergewaltigt: Es sei zu einvernehmlichem Sex gekommen. Daher sei ihm auch nicht anzulasten, dass er mit der Tötung des Mädchens eine andere Straftat verdecken wollte.:mad:

      Am Ende erhielt Alan A. ein Strafmaß, das eineinhalb Jahre unter der Höchststrafe lag. Die Gründe: Er sei vermindert schuldfähig gewesen, da er unter erheblichem Drogeneinfluss stand. Zudem sei bei ihm eine „hohe Gewaltbereitschaft“ festzustellen, die auf eine „Störung“ hindeutet. Strafmildernd habe auch gewirkt, dass Alan A.die Tat gestanden hatte und so zur Aufklärung beitrug.

      Auch der Vorwurf, er habe nach der Tötung von Stefanie W. ein weiteres Mädchen gefangen gehalten und vergewaltigt, konnte nicht bewiesen werden . „Davon wurde er freigesprochen“, sagte Bödeker. Doch bereits 1999 verbüßte der Deutsch-Pole unter anderem wegen sexueller Nötigung eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten. Allerdings seien die „sozial-therapeutischen Möglichkeiten in der Haft nicht voll ausgeschöpft worden“, sagt der Gerichtssprecher. Die Sprecherin der Justizverwaltung Juliane Baer-Henney widerspricht: „Nach Angaben der Jugendstrafanstalt sind damals alle therapeutischen Maßnahmen, die in Jugendhaft möglich sind, angewendet worden“. Tanja Buntrock
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 21:04:47
      Beitrag Nr. 223 ()
      danke für die Fortführung des Threads.

      Dass das AG Köln auch anders kann, als es bei den sonstigen milden Urteilen den Anschein hat, beweist ein Richter, der für Mautpreller zuständig ist.



      Keine Gnade für Maut-Sünder

      Gut acht Monate nach Einführung der Lkw-Maut haben Mautpreller im ersten Bußgeldprozess keine Gnade vor Gericht gefunden. Wenn die so genannte On-Board-Unit (OBU) zum Anmelden der Fahrt nicht funktioniere, müsse der Lastwagenfahrer eben einen Automaten an einer Tankstelle oder Raststätte oder das Internet nutzen, entschied das Kölner Amtsgericht am Dienstag (06.09.05).

      Ein Fahrer, der beim Fahren ohne Maut erwischt worden war, hatte geltend gemacht, seine OBU habe bei der Einreise aus Frankreich nicht reagiert. Gegen das Bußgeld von 75 Euro hatte er deshalb Einspruch eingelegt. "Die Fahrer sind immer die Dummen", sagte er nach dem Urteil.

      Die Maut gilt seit Jahresbeginn und beträgt für Lastwagen über 12 Tonnen durchschnittlich 12,4 Cent pro Kilometer, abhängig von der Zahl der Achsen und dem Schadstoffausstoß. Auf den 12.000 Autobahnkilometern in Deutschland überwachen 300 Kontrollbrücken und 280 mobile Maut-Teams den Lastwagenverkehr. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 75 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro zahlen.

      Dagegen können die Fahrer Einspruch beim Kölner Bundesamt für Güterverkehr einlegen. Weist es den Einspruch zurück, geht der Fall an das Kölner Amtsgericht. Es rechnet in den nächsten Jahren mit mehr als 10.000 Mautprozessen. Am Dienstag waren 15 Fahrer vorgeladen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 23:13:13
      Beitrag Nr. 224 ()
      Eine Entscheidung, die mir nicht gefällt, weil der Mann jetzt auch durch den Mittäter schwer belastet wird. Das einzige, was mich tröstet, dass er wohl wirklich schwer krank ist, also eine "Strafe" trägt, die über das hinausgeht, was die Justiz regeln kann. Ich hoffe, er leidet noch lange.

      Das Problem ist natürlich, dass das Verfahren sehr lange dauert. Andererseit liegt m.E. der Denkfehler des BVerfG darin, dass es hier ja nicht darum geht, dass sie staatlichen Organe (Justiz) bestraft werden, weil sie zu langsam gearbeitet haben. Die leiden am wenigsten, wenn der Mörder "verschont" wird.
      Sondern diejenigen, die wirklich ein Problem haben werden, sind die Angehörigen der Opfer; die haben die Verzögerung aber nicht zu vertreten und wären vermutlich auch froh, wenn das Verfahren schon zu Ende wäre. (ähnlich ist es übrigens auch mit der Strafmilderung wegen überlanger Verfahrensdauer. Einerseits mag die im staatlichen Interesse gerechtfertigt sein, um die Verfolgungsbehörden zu schneller Arbeit anzuhalten.
      Andererseits ist für die Opfer von Straftaten diese überlange Verfahrensdauer auch sehr belastend und die kriegen auch keine "Entschädigung" - im Gegenteil, die "Genugtuung" durch Strafe für den Täter fällt auch noch geringer aus, obwohl sie vielleicht genauso gelitten haben unter den immer wiederkehrenden Verhandlungen.








      Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen
      die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

      Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, der sich seit acht Jahren
      wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit
      sechsfachem Mord und zweifachem Mordversuch in Untersuchungshaft
      befindet, war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des
      Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen
      Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des Landgerichts den
      Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)
      verletzen. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
      Dieses hat unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht angeführten
      Gesichtspunkte erneut über die Frage der Haftfortdauer zu entscheiden.

      Sachverhalt:
      Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 2. August 1997 in
      Untersuchungshaft. Ihm liegt zur Last, im Juli 1997 vorsätzlich eine
      Gasexplosion herbeigeführt zu haben, die das dem Beschwerdeführer
      gehörende Mietwohnhaus vollständig zerstörte, sechs Hausbewohner tötete
      und zwei weitere schwer verletzte. Nach einer Verfahrensdauer von über
      vier Jahren verurteilte ihn das Landgericht am 16. August 2001 wegen
      Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge mit sechsfachem
      Mord und zweifachem Mordversuch zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
      Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass die Schuld des Beschwerdeführers
      besonders schwer wiege.

      Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer Revision ein, die er im
      März 2002 begründete. Die Bundesanwaltschaft nahm hierzu am 30.
      September 2002 Stellung. Der Bundesgerichtshof bestimmte Termin zur
      Hauptverhandlung über die Revision auf den 10. Juli 2003. Mit Urteil vom
      24. Juli 2003 hob er das Urteil des Landgerichts wegen eines Verstoßes
      gegen das Verfahrensrecht auf und verwies die Sache zur erneuten
      Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Die neue
      Hauptverhandlung gegen den Beschwerdeführer hat am 6. Februar 2004
      begonnen und dauert an.

      Der Antrag des Beschwerdeführers, den Haftbefehl außer Vollzug zu
      setzen, blieb vor Landgericht und Oberlandesgericht ohne Erfolg. Die
      hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur
      Aufhebung dieser Entscheidungen.

      Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
      Das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) gebietet in Haftsachen
      eine angemessene Beschleunigung des gesamten Strafverfahrens bis zu
      dessen rechtskräftigen Abschluss.

      Das Oberlandesgericht hat nicht berücksichtigt, dass Umstände vorliegen,
      die den Schluss auf eine erhebliche, dem Staat zuzurechnende vermeidbare
      Verfahrensverzögerung nahe legen. Durch die Aufhebung des
      erstinstanzlichen Urteils und die Zurückverweisung der Sache liegt eine
      dem Staat zuzurechnende Verfahrensverzögerung schon deshalb vor, weil
      das ergangene Urteil verfahrensfehlerhaft war (vgl. hierzu bereits
      Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
      vom 22. Februar 2005 – 2 BvR 109/05). Das Bundesverfassungsgericht hat
      zwar festgestellt, dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, die
      infolge der Durchführung eines Revisionsverfahrens verstrichene Zeit
      nicht der ermittelten Überlänge eines Verfahrens hinzuzurechnen. Hiervon
      ist aber dann eine Ausnahme geboten, wenn das Revisionsverfahren der
      Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden
      Verfahrensfehlers gedient hat. Dies ist hier der Fall.

      Außerdem hat das Oberlandesgericht im Rahmen der Haftprüfung nur den
      Zeitraum seit Aufhebung des ersten Urteils und Zurückverweisung der
      Sache an das Landgericht und nicht das gesamte Strafverfahren in den
      Blick genommen. Das Beschleunigungsgebot erfasst jedoch das gesamte
      Strafverfahren (vgl. zuletzt Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats
      des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 – 2 BvR 109/05).
      Darlegungs- und rechtfertigungsbedürftig ist deshalb schon der Umstand,
      dass die erste Hauptverhandlung erst im Juli 1999, also nahezu zwei
      Jahre nach dem Beginn der Untersuchungshaft begonnen hat, und darüber
      hinaus bis zur ersten Verurteilung im August 2001 nochmals zwei weitere
      Jahre und 120 Hauptverhandlungstage verstrichen sind. Ferner, dass die
      Fertigung der Stellungnahme des Generalbundesanwalts – trotz einer
      Verfahrensdauer von damals bereits vier Jahren und sieben Monaten –
      weitere sechs Monate in Anspruch genommen hat, die Hauptverhandlung über
      die Revision durch den Bundesgerichtshof erst nach Ablauf eines weiteren
      Zeitraums von neun Monaten terminiert wurde und schließlich nach
      Aufhebung des Urteils des Landgerichts im Juli 2003 die neue
      Hauptverhandlung erst im Februar 2004 und damit weitere sieben Monate
      später begonnen hat. Diese Umstände sind schon jeder für sich, aber erst
      recht in ihrer Gesamtheit geeignet, den Schluss auf eine vermeidbare,
      durch ein Verschulden der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte
      verursachte Verfahrensverzögerung zu tragen. Es kann in einem
      Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden
      und Gerichte nach acht Jahren Untersuchungshaft nicht mehr in Händen
      halten als einen dringenden Tatverdacht.

      Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht auch maßgebliche
      Abwägungsgrundsätze nicht beachtet. Nach ständiger Rechtsprechung des
      Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des
      Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem
      Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Haft.
      Der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilen Beschuldigten ist den
      vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen
      Freiheitsbeschränkungen ständig als korrektiv entgegenzuhalten. Allein
      die stereotypen, in den Haftfortdauerentscheidungen hier enthaltenen und
      auch sonst häufig anzutreffenden Formulierungen, das überragende
      Interesse der staatlichen Gemeinschaft an einer wirksamen
      Strafverfolgung einer durch die besondere Schwere des Schuldvorwurfs
      gekennzeichneten Tat überwiege den durch die Verfassung garantierten
      Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers, kann
      nach einem Zeitraum von über acht Jahren die Fortdauer von
      Untersuchungshaft nicht mehr rechtfertigen.

      Beschluss vom 23. September 2005 – 2 BvR 1315/05 –

      Karlsruhe, den 30. September 2005
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 23:15:39
      Beitrag Nr. 225 ()
      allerdings kann man aus dem letzten Satz der Pressemittelung entnehmen, dass die Richter wohl vor allem "zu geringen Begründungsaufwand" und "fehlende Abwägung" rügen, es also keineswegs sicher ist, dass der Mörder aus der U-Haft entlassen werden muss. Das las sich in der heutigen Tagespresse noch anders....

      gemeint ist vor allem dieser Schluss-Satz:

      Allein
      die stereotypen, in den Haftfortdauerentscheidungen hier enthaltenen und
      auch sonst häufig anzutreffenden Formulierungen, das überragende
      Interesse der staatlichen Gemeinschaft an einer wirksamen
      Strafverfolgung einer durch die besondere Schwere des Schuldvorwurfs
      gekennzeichneten Tat überwiege den durch die Verfassung garantierten
      Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers, kann
      nach einem Zeitraum von über acht Jahren die Fortdauer von
      Untersuchungshaft nicht mehr rechtfertigen.


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