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    Verlustvortrag bei GbR möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.03 12:48:01 von
    neuester Beitrag 12.09.03 15:10:22 von
    Beiträge: 6
    ID: 775.192
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      schrieb am 12.09.03 12:48:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Wir haben eine GbR, die sich mit der Verwaltung und Vermietung eines Hauses beschäftigt. Das Haus wird zur Häfte von den GbR-Gesellschaftern genutzt und zur Hälfte an eine Firma vermietet. Dieses Jahr haben Renovierungskosten die Mieteinnahmen weitgehend aufgefressen. Wenn wir jetzt noch einige Sachen im Garten richten lassen und der GbR dadurch ein Verlustr entsteht, kann dieser dann ins nächste Jahr vorgetragen werden (wie bei einer Kapitalgesellschaft)?

      Vielen Dank im voraus für Eure Antwort!

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:50:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      P.S.: Bei dem im Garten durchzuführenden Arbeiten handelt es sich nicht um Pflege (die wir ja zu 50% an den Mieter weiterbelasten könnten), sondern um eine Neuanlage (Rollrasenverlegung). Für den Rasen wäre es jetzt im Herbst besser, aber wenn wir den Verlust nicht vortragen können, würden wir bis zum Frühjahr warten.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:54:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Gewinn oder Verlust einer GbR wird einkommensteuerlich einheitlich festgestellt, um dann unter Berücksichtigung individueller Umstände den einzelnen Gesellschaftern zugewiesen zu werden ("einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung"). Eine GbR als solche kann daher einkommensteuerlich keinen Verlustvortrag besitzen (gewerbesteuerlich ist das anders, darum geht es hier aber nicht), der kann nur bei den Gesellschaftern auftreten.

      mfg

      Troddel
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 13:02:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke, Troddel!

      D.h. wenn wir drei privat "zu viel" verdienen, um einen Verlust durch die Verlustzuweisung aus der GbR zu erreichen, ist es u.U. sinnvoller, die Ausgabe ins nächste Jahr zu verschieben, richtig?

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 14:26:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      warum denn den Verlust vortragen, wenn Du ihn direkt mit hohen Einkünften verrechnen kannst. Mehr Steuern kannst Du doch gar nicht sparen.......

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      Avatar
      schrieb am 12.09.03 15:10:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Ischlich: Schon klar, danke. Wäre ja nur für den Fall gewesen, dass eine GbR das kann. Dann wäre ja ein Verlustüberschuss entstanden. So ist es im Endeffekt egal, ob wir dieses Jahr oder nächstes Jahr mehr verdienen.

      Klar, was weg ist, ist weg, aber für nächstes Jahr sind in der GbR keine größeren Ausgaben geplant...

      Gruß, Mucker


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