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    BKK KM direkt erhöht Beitragssatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.03 13:38:01 von
    neuester Beitrag 28.09.03 19:17:17 von
    Beiträge: 11
    ID: 776.765
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      schrieb am 17.09.03 13:38:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beitragssatz wird erhöht (vermutl. zum 1 Okt.) Beitragssätze noch nicht verfügbar:mad:
      Welche KK ist den günstiger (12,9%) und erhöht nicht in den nächsten Monaten ?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 13:42:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alle Kassen werden steigen !!!!
      Der Deutsche Malocher wird ausgepresst wie ne Zitrone.
      :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 13:48:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na dann wird die berühmte Binnennachfrage ja richtig heisslaufen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 14:17:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      bkk nfwd ( nur für westdeutsche ) 11,4 %
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 14:30:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      @broker
      was ist denn das für eine bkk?
      bitte mit internetadresse!!!
      danke

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      Avatar
      schrieb am 17.09.03 14:38:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      n ur
      f ür
      w est
      d eutsche

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:38:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 08:14:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Beitragssatz der Novitas Vereinigte BKK und BKK KM direkt wird ab 01. Oktober 2003 14,3 % sein.

      "mit der Fusion hat dies (die Beitragssatzanhebung (Anmerk. der red)) aber nichts zu tun :laugh:

      Daraus ergibt sich dann aber ein Sonderkündigungsrecht der Betroffenen, welches nicht gegeben wäre, wenn die Beitragssatzanhebung mit der Fusion begründet worden wäre :D

      Gruß
      Eustach :D
      (der jetzt ne neue KV sucht)
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 08:18:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn man keinen Wert auf eine persönliche Beratung der KK legt bzw. dieses aus Gesundheits- oder Altersgründen für noch nicht notwendig erachtet, bietet sich vielleicht eine Direktkrankenkasse an.

      Die BIG Direktkrankenkasse lag jahrelang stabil bei 12,1% Beitragssatz und hat, wie so viele andere auch, zum 01.01.03 auf 13,1% erhöht. Gemäß der letzten Finanztest gehen bestimmte Leistungen über das Standardangebot hinaus, deren Sinnhaftigkeit muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 12:40:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo!

      Habe hier mal Infos zur Beitragserhöhung und zur Möglichkeit der Kündigung bei der `BKK KM direkt` aus der Stiftung-Warentest reinkopiert. Kann mir jemand mitteilen was bei der Kündigung zu beachten ist? Ist ein langdauernder Prozess zu erwarten bis die Sonderkündigung durch ist? Wann kann zu einer anderen KK gewechselt werden?

      Danke Grüsse Goldrose


      BKK KM direkt vor Fusion mit Novitas Vereinigte BKK
      Beitragssprung um bis zu 575 Euro

      Die BKK KM direkt schließt sich zum Oktober mit der Novitas Vereinigte BKK zusammen. Für BKK KM direkt-Mitglieder steigt der Beitragssatz um 1,4 Prozentpunkte auf 14,3 Prozent. Betroffen sind fast 180 000 Mitglieder der Kasse. Angestellte mit einem Bruttogehalt von 3 425 Euro im Monat zahlen pro Jahr 287,70 Euro mehr als bisher. Noch mal die gleiche Summe muss der Chef drauflegen. Besonders ärgerlich: Kündigungen wegen der Beitragserhöhung wird die Kasse unter Berufung auf das Bundesversicherungsamt nicht akzeptieren. Nach Ansicht der Behörde gilt das Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen nicht, wenn gleichzeitig eine Fusion abgewickelt wird. Trotzdem können sich die meisten BKK KM direkt-Mitglieder eine neue Kasse suchen. STIFTUNG WARENTEST online erklärt, wie es funktioniert.



      Erhöhung auch ohne Fusion nötig

      Bislang gehört die BKK KM direkt mit einem Beitragssatz von 12,9 Prozent zu den günstigsten Kassen. Damit ist es am 1. Oktober vorbei. Nach der Fusion liegt der Beitragssatz bei 14,3 Prozent. Die BKK KM direkt wird verschwinden. Die neue Kasse übernimmt den Namen Novitas Vereinigte BKK. Für Versicherte, die dort schon Mitglied sind, ändert sich durch die Fusion wenig. Sie zahlen schon jetzt einen Beitragssatz von 14,3 Prozent. Nach Darstellung der BKK KM direkt beruht die Beitragssteigerung nicht allein auf der Fusion. Auch ohne den Zusammenschluss hätten die Beiträge wegen deutlich gestiegener Ausgaben erhöht werden müssen.


      Wechsel mit Einschränkungen

      Der Haken an Fusionen für Versicherte: Auch wenn mit der Fusion Beitragserhöhungen verbunden sind, können sie die Versicherung nur wechseln, wenn sie bereits mindestens 18 Monate lang Mitglied einer der fusionierten Kassen sind. Wenn innerhalb dieser 18 Monate eine weitere Fusion stattgefunden hat, macht das allerdings nichts. Nur bei einem Kassenwechsel beginnt die 18-Monatsfrist von neuem. Bei Fusionen wird auch die Dauer der Mitgliedschaft vor der Fusion angerechnet.


      Lücke im Gesetz

      Dennoch haben die meisten Mitglieder der BKK KM direkt auch ohne 18 Monate Mitgliedschaft die Chance, die Kasse zu wechseln. Grund: Bereits zum 1. Oktober 2002 hatte die Kasse den Beitragssatz - damals von 11,7 auf 12,9 Prozent - erhöht. Die alte Beitragserhöhung berechtigt auch jetzt noch zum Wechsel der Krankenkasse. Bis zum Jahr 2002 war der Wechsel der Krankenkasse wegen einer Beitragserhöhung nur innerhalb von zwei Monaten möglich. Offenbar durch ein Versehen blieb diese Frist bei einer Änderung des Sozialgesetzbuchs auf der Strecke. Erfreuliche Folge für Versicherte: Auch viele Monate nach einer Beitragserhöhung können sie noch kündigen.


      Widerspruch mit Aussicht auf Erfolg

      Zum Bleiben gezwungen sind damit nur BKK KM direkt-Mitglieder, die der Kasse erst im Oktober 2002 oder später beigetreten sind. Ihnen bleibt die Möglichkeit, juristisch Widerstand zu leisten. Aussichtslos ist das nicht: Die Äußerungen des Bundesversicherungsamtes zur Rechtslage sind nicht verbindlich. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen etwa hält auch eine andere Auslegung der Vorschriften für möglich. Aus der Perspektive von Verbrauchern ist eine Beitragserhöhung unabhängig davon, ob zufällig gleichzeitig auch eine Fusion stattfindet. Sozialgerichte haben über das Sonderkündigungsrecht bei fusionsbedingten Beitragserhöhungen bislang nicht entschieden. Tipp: Wenn die Kasse Sie nicht ziehen lässt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage zum Sozialgericht möglich. Verlieren können Sie dabei nichts. Auch wenn das Gericht gegen Sie entscheidet, müssen Sie keine Gerichtskosten zahlen. Einzelheiten zu Widerspruch und Klage finden Sie im FINANZtest-Report Widerspruch - Ihr gutes Recht.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 19:17:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Taunus Bkk


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