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    Hausgeld oder Wohngeld: Bemessungsgrundlage ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.03 13:10:41 von
    neuester Beitrag 27.09.03 22:46:08 von
    Beiträge: 5
    ID: 780.529
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      Avatar
      schrieb am 27.09.03 13:10:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie wird die Höhe des Haus- oder Wohngeldes bemessen?
      Gibt es Vergleichstabellen?
      Gibt es regionale Unterschiede?
      Wo gibt es Info´s?

      Was kann man z.B. für eine Neubau-ETW (76qm) in einem 6-Parteien-Haus für das Hausgeld grundsätzlich ansetzen?

      Danke!

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 13:23:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      so pauschal ist die frage kaum zu beantworten.

      die höhe des hausgeldes ist abhängig von :

      - gesamtgröße des objektes
      - größe der Wohung (kopfprinzip ja/nein
      - anzahl einheiten
      - umlegungsschlüssel für heizung ?, wasser ?,Personen ? etc
      - höhe verwaltervergütung
      - hausmeister ?
      - fahrstuhl ?
      - art des versicherungsschutzes ( wohngebäudehaftpflicht)
      - höhe der rücklagenbildung
      - etc etc etc
      - insbesondere durch starke schwankungen bei den Grundbesitzabgaben können regional starke unterschiede auftauchen

      sorry, aber am besten ist es wohl, zu allerst einmal den wirtschaftsplan aufzustellen,
      bei kauf einer ETW bzw. gründung einer Eigentümergemeinschaft sollte dies ohnehin umgehend passieren, da hoffentlich diverse verteilerschlüssel in der gemeinschaftsordnung festgelegt werden ( spart viel ärger im nachhinein)
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 17:20:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo taccer,
      danke erstmal für Deine Antwort!
      Zu den offenen Punkten:
      - Gesamtgröße des Objekts:
      Verwaltungsgegenstand sind drei Häuser plus 18 TG-Stellplätze mit Wohnungsgrößen von 66-83qm (Durchschnitt 75qm).
      - Kopfprinzip: nein, d.h. es wird nach qm abgerechnet
      - Anzahl Einheiten: 18
      - Umlegeschlüssel Heizung/Wasser: nach Verbrauch
      - Verwaltergebühr: noch offen (die Frage ist was da angemessen ist?)
      - Hausmeister: für die 3 Objekte gibt es 1 Hausmeister
      - Fahrstuhl: nein
      - Versicherungen: Haftpflicht, Elementarschaden
      - Rücklagen: noch offen (was ist bei Neubau üblich?)

      Mir fehlen Erfahrungswerte für die Höhe der Verwaltergebühr, Hausmeistervergütung und Rücklagen.
      Wo bekommt man darüber nähere Info´s?

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 18:50:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      ein hausmeister für die 3 häuser kann ganz schön die kosten in die höhe treiben, da er ja auch sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn es ein miteigentümer macht,

      für rücklagen gibt es einschlägige tabellen, angemessen währe am anfang meiner erfahrung nach 0,20 cent pro qm

      die wohngebäude sollte nicht teurer sein als 0,60€ pro 1000

      die höhe der verwaltergebühr richtet sich nach dessen leistungskatalog, üblicherweise sollte es zwischen 15-22 € liegen

      infos gibs mit sicherheit jede menge über suchmaschinen,
      alternativ auch haus und grund, bzw. kann man sich ja mal ein paar angebote von hausverwaltern unterbreiten lassen :)
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 22:46:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      >>>Was kann man z.B. für eine Neubau-ETW (76qm) in einem 6-Parteien-Haus für das Hausgeld grundsätzlich ansetzen? <<<

      6 Parteien - Haus?:laugh: :laugh: :laugh:

      Für dich persönlich?

      Wenn ja, dann hätte ich dich für klüger gehalten.

      Was glaubst Du wann der erste "propagandistischen Anlaß zur Auslösung von Feindseligkeiten" geben wird?


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