Spam von Performaxx und wallstreet:austria - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.03 10:36:32 von
neuester Beitrag 29.03.04 23:38:20 von
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ID: 785.079
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Hallo zusammen!
Bekommt ihr auch in letzter Zeit e-mails von Performaxx und wallstreet:austria? Ich bekomme ansonsten überhaupt keinen Spam, weil ich meine e-mail-Adresse nirgendwo angebe und weil sie auch nicht bei den üblichen Verdächtigen (Hotmail, Lycos, GMX, Web.de...) geführt wird. Lediglich bei der Vollregistrierung bei w:o musste ich sie angeben, weil w:o damals ausdrücklich Adressen ausgeschlossen hat, bei denen man die Nutzer nicht eindeutig identifizieren kann (bei Hotmail und GMX bekommt ja sogar Donald Duck aus Entenhausen eine e-mail-Adresse ). Deshalb gehe ich mal stark davon aus, dass w:o meine Adresse weitergegeben hat, zumal es bei Performaxx und wallstreet:austria ja nicht um die sonst wohl üblichen e-mails zu "university diplomas" und "penis enlargement" geht...
Also, kann das jemand bestätigen? Würde mich wundern, wenn ich der einzige wäre, den das betrifft.
Gruß Bert
Bekommt ihr auch in letzter Zeit e-mails von Performaxx und wallstreet:austria? Ich bekomme ansonsten überhaupt keinen Spam, weil ich meine e-mail-Adresse nirgendwo angebe und weil sie auch nicht bei den üblichen Verdächtigen (Hotmail, Lycos, GMX, Web.de...) geführt wird. Lediglich bei der Vollregistrierung bei w:o musste ich sie angeben, weil w:o damals ausdrücklich Adressen ausgeschlossen hat, bei denen man die Nutzer nicht eindeutig identifizieren kann (bei Hotmail und GMX bekommt ja sogar Donald Duck aus Entenhausen eine e-mail-Adresse ). Deshalb gehe ich mal stark davon aus, dass w:o meine Adresse weitergegeben hat, zumal es bei Performaxx und wallstreet:austria ja nicht um die sonst wohl üblichen e-mails zu "university diplomas" und "penis enlargement" geht...
Also, kann das jemand bestätigen? Würde mich wundern, wenn ich der einzige wäre, den das betrifft.
Gruß Bert
Ich bekomm den Gammel auch immer, jedoch, wenn ich mich richtig erinnere, konnte man bei Abschluss der Registrierung auswählen, ob man in bestimmte Emaillisten aufgenommen werden wollte.. angefangen vom Newsalert bis halt auch hin zu den besagten Newslettern.. Vielleicht kannste das im Userzentrum ja abändern?
Gruß
sg
Gruß
sg
Nee, daran liegt`s nicht. Ich habe bei meiner Registrierung keine Emaillisten ausgewählt und im Userzentrum ist bei mir diesbezüglich auch nix aktiviert. Außerdem bekomme ich den Kram erst seit ein paar Monaten, obwohl ich schon seit Jahren angemeldet bin.
Gruß Bert
Gruß Bert
@Bert
Bei mir ist es auch so...
Bei mir ist es auch so...
Ich bin spamfrei!!Also muss es nicht unbedingt an W:0 liegen!DEnn ich kann mir nicht vorstellen, daß nur eine bestimmte gruppe bespammt wird
@lyta
Ja, ist schon etwas merkwürdig. Andererseits: gerade habe ich entdeckt, dass unter einem der e-mails von wallstreet:austria folgendes steht:
"Sie erhalten diesen Newsletter aufgrund Ihrer Mitgliedschaft bei http://www.wallstreet-online.de."
Das spricht ja eher dafür, dass es doch an w:o liegt Komischerweise steht dies nicht unter allen e-mails von wallstreet:austria. Vielleicht sollte ich mal die Jungs von w:o fragen, was das ganze soll...
Gruß Bert
Ja, ist schon etwas merkwürdig. Andererseits: gerade habe ich entdeckt, dass unter einem der e-mails von wallstreet:austria folgendes steht:
"Sie erhalten diesen Newsletter aufgrund Ihrer Mitgliedschaft bei http://www.wallstreet-online.de."
Das spricht ja eher dafür, dass es doch an w:o liegt Komischerweise steht dies nicht unter allen e-mails von wallstreet:austria. Vielleicht sollte ich mal die Jungs von w:o fragen, was das ganze soll...
Gruß Bert
IICH krieg keine liebesbriefe von W:0
nach meiner meinung hat w.o. hier mailadressen verkauft, anders ist der spam von performaxx, wallstreet:austria und einigen anderen für mich nicht zu erklähren.
Bislang lasse ich diese hochinteressanten news vom spamfilter aussortieren, aber eigentlich sollte man jede mail direkt an wo weiterleiten.
vieleicht hat ja jemand noch ne bessere idee, her damit.
Bislang lasse ich diese hochinteressanten news vom spamfilter aussortieren, aber eigentlich sollte man jede mail direkt an wo weiterleiten.
vieleicht hat ja jemand noch ne bessere idee, her damit.
Ich glaub, in den AGBs von WO steht irgendwo, dass sie die E-Mailadressen weitergeben
laut meinen agb darf ich auch mailadressen weitergeben....
aber mal im ernst, unabhängig davon welche klauseln die in ihre agb eingebaut haben, ich habe mich für keinen newsletter angemeldet, daher gilt folgendes:
ich zitiere hier den user " Tarnkappenbomber" aus "Thread-Nr.: 833545":
Unerwünschte Newsletter sind auch mit Abmeldeoption illegal
Die Versendung von Info-Mails an Gewerbetreibende ohne deren vorherige Einwilligung stellt einen Eingriff in den geschützten Gewerbebetrieb dar und ist verboten. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim (Az. 5 C 260/03) gelten Newsletter selbst dann als Spam, wenn dem Empfänger die Möglichkeit eingeräumt wird, sich durch Anklicken eines Links aus dem Verteiler auszutragen.
Nach Auffassung des Gerichts bewirkt die Abbestelloption keine Zulässigkeit, da die Gefahr der Weitergabe der E-Mail-Adresse an Dritte besteht. Ähnlich argumentieren auch andere Gerichte. Das Austragen aus dem Verteiler macht dem Absender deutlich, dass die Adresse " aktiv" ist. Somit besteht das Risiko, dass der Inhaber in Zukunft massenhaft unerbetene Reklame erhält.
Für die Versendung von unverlangten Werbe-E-Mails und Newslettern gilt in Deutschland das so genannte Opt-In-Verfahren. Der Versand ist demnach nur statthaft, wenn der Empfänger vorher ausdrücklich eingewilligt hat oder seine Einwilligung vermutet werden kann. Letzteres wird nach gefestigter Rechtsprechung bei bestehenden Geschäftskontakten prinzipiell vermutet. Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin (Az. 16 O 339/03) ist jedoch erforderlich, dass der Inhalt der Info-Mail mit dem Geschäftsfeld des Empfängers in Zusammenhang steht.
Im entschiedenen Fall bat ein Webspace-Provider Ende November 2000 den Portalbetreiber von www.grusskarten-portal.de um Aufnahme seiner Webadresse in die dortige Linksammlung. Mehr als zwei Jahre später erhielt der Portalbetreiber dann unaufgefordert einen Newsletter. Das LG urteilte, dass sich der Provider nicht auf den Geschäftskontakt aus dem Jahre 2000 berufen könne, da die Aufnahme der Adresse in das Online-Verzeichnis keinerlei geschäftlichen Bezug zum Inhalt der Info-Mail aufweise.
Das Verbot der Zusendung begründen deutsche Richter regelmäßig mit den zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung der Daten und durch die Arbeit beim Aussortieren anfallen. Das Verbot gilt auch für den ungefragten Versand an Privatleute, da ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt. Danach hat jeder das Recht, von unverlangter Werbung verschont zu bleiben. Auch elektronische Grußkarten, die für Parteien werben, fallen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az. 8 U 4223/03) unter das Verbot.
Ungeklärt ist derzeit noch die Frage, ob die Zusendung einer einzigen unverlangten E-Mail in jedem Fall den Erlass einer Einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Nach Meinung des OLG Koblenz (Az. 1 W 342/03) hat ein entsprechender Antrag dann keinen Erfolg, wenn der Absender schriftlich und telefonisch versichert, dass er künftig keine Werbe-Mails mehr verschicken wird. " Bei der Entscheidung aus Koblenz dürfte es sich allerdings um einen Einzelfall handeln" , sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Daniel Raimer gegenüber heise online. (Noogie C. Kaufmann) / (ad/c`t)
Ich habe den Spamkram nie bestellt und das abbestellen klappt auch nicht!
WO braucht vielleicht doch endlich mal einen Einlauf!
Vergleiche: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040095.pdf
aber mal im ernst, unabhängig davon welche klauseln die in ihre agb eingebaut haben, ich habe mich für keinen newsletter angemeldet, daher gilt folgendes:
ich zitiere hier den user " Tarnkappenbomber" aus "Thread-Nr.: 833545":
Unerwünschte Newsletter sind auch mit Abmeldeoption illegal
Die Versendung von Info-Mails an Gewerbetreibende ohne deren vorherige Einwilligung stellt einen Eingriff in den geschützten Gewerbebetrieb dar und ist verboten. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim (Az. 5 C 260/03) gelten Newsletter selbst dann als Spam, wenn dem Empfänger die Möglichkeit eingeräumt wird, sich durch Anklicken eines Links aus dem Verteiler auszutragen.
Nach Auffassung des Gerichts bewirkt die Abbestelloption keine Zulässigkeit, da die Gefahr der Weitergabe der E-Mail-Adresse an Dritte besteht. Ähnlich argumentieren auch andere Gerichte. Das Austragen aus dem Verteiler macht dem Absender deutlich, dass die Adresse " aktiv" ist. Somit besteht das Risiko, dass der Inhaber in Zukunft massenhaft unerbetene Reklame erhält.
Für die Versendung von unverlangten Werbe-E-Mails und Newslettern gilt in Deutschland das so genannte Opt-In-Verfahren. Der Versand ist demnach nur statthaft, wenn der Empfänger vorher ausdrücklich eingewilligt hat oder seine Einwilligung vermutet werden kann. Letzteres wird nach gefestigter Rechtsprechung bei bestehenden Geschäftskontakten prinzipiell vermutet. Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin (Az. 16 O 339/03) ist jedoch erforderlich, dass der Inhalt der Info-Mail mit dem Geschäftsfeld des Empfängers in Zusammenhang steht.
Im entschiedenen Fall bat ein Webspace-Provider Ende November 2000 den Portalbetreiber von www.grusskarten-portal.de um Aufnahme seiner Webadresse in die dortige Linksammlung. Mehr als zwei Jahre später erhielt der Portalbetreiber dann unaufgefordert einen Newsletter. Das LG urteilte, dass sich der Provider nicht auf den Geschäftskontakt aus dem Jahre 2000 berufen könne, da die Aufnahme der Adresse in das Online-Verzeichnis keinerlei geschäftlichen Bezug zum Inhalt der Info-Mail aufweise.
Das Verbot der Zusendung begründen deutsche Richter regelmäßig mit den zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung der Daten und durch die Arbeit beim Aussortieren anfallen. Das Verbot gilt auch für den ungefragten Versand an Privatleute, da ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt. Danach hat jeder das Recht, von unverlangter Werbung verschont zu bleiben. Auch elektronische Grußkarten, die für Parteien werben, fallen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az. 8 U 4223/03) unter das Verbot.
Ungeklärt ist derzeit noch die Frage, ob die Zusendung einer einzigen unverlangten E-Mail in jedem Fall den Erlass einer Einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Nach Meinung des OLG Koblenz (Az. 1 W 342/03) hat ein entsprechender Antrag dann keinen Erfolg, wenn der Absender schriftlich und telefonisch versichert, dass er künftig keine Werbe-Mails mehr verschicken wird. " Bei der Entscheidung aus Koblenz dürfte es sich allerdings um einen Einzelfall handeln" , sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Daniel Raimer gegenüber heise online. (Noogie C. Kaufmann) / (ad/c`t)
Ich habe den Spamkram nie bestellt und das abbestellen klappt auch nicht!
WO braucht vielleicht doch endlich mal einen Einlauf!
Vergleiche: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040095.pdf
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