IAS-/IFRS/SIC-Vorschriften - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.03 08:56:16 von
neuester Beitrag 17.12.03 18:51:47 von
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AKTUELL: IAS-/SIC-Vorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Die Europäische Union hat am 13.10.2003 die übernommenen IAS-Standards sowie die übernommenen SIC-Interpretationen in deutscher Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die 420 Seiten umfassende Veröffentlichung beinhaltet allerdings nicht das IAS-Framework sowie die Anhänge zu den einzelnen Standards, da diese keine eigenständigen Rechtsnormen darstellen, sondern lediglich erklärenden Charakter haben. Weitere Informationen sowie den gesamten im Amtsblatt veröffentlichten Text finden Sie unter IAS-Vorschriften im Amtsblatt unter dem Link:
http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/EG-ver…
Die Europäische Union hat am 13.10.2003 die übernommenen IAS-Standards sowie die übernommenen SIC-Interpretationen in deutscher Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die 420 Seiten umfassende Veröffentlichung beinhaltet allerdings nicht das IAS-Framework sowie die Anhänge zu den einzelnen Standards, da diese keine eigenständigen Rechtsnormen darstellen, sondern lediglich erklärenden Charakter haben. Weitere Informationen sowie den gesamten im Amtsblatt veröffentlichten Text finden Sie unter IAS-Vorschriften im Amtsblatt unter dem Link:
http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/EG-ver…
Die Statements of Financial Accounting Standards (SFAS) und die des Rahmenkonzeptes (SFAC) vom FASB sind übrigens seit September auch im PDF-Format verfügbar. Sie bilden einen wesentlichen Teil der GAAP.
http://www.fasb.org/st/
http://www.fasb.org/st/
Neuigkeiten in Sachen Rechnungslegung!
Das BMJ hat am Montag den Entwurf des Bilanzrechtsreformgesetz vorgestellt. Zentraler Punkt des Entwurfes ist die Transformation der IAS/IFRS ins nationale Recht.
Der Entwurf ist im Volltext unter folgender URL abrufbar:http://www.bmj.bund.de/images/11736.pdf
Die Pressemitteilung des BMJ dazu:
1. Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
Der Gesetzentwurf ermöglicht in weiten Teilen die Anwendung der IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards).
Bereits aus der sog. IAS-Verordnung der EU folgt die Verpflichtung kapitalmarktorientierter Unternehmen, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach den IAS, also nach den „International Accounting Standards", aufzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Unternehmen nunmehr auch in den übrigen Bereichen (Konzernabschluss der Nicht-Kapitalmarktunternehmen, Einzelabschluss) Wahlrechte zur IAS-Anwendung:
Auch Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, erhalten das Wahlrecht, ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten.
Beim Einzelabschluss eröffnet der Entwurf die Möglichkeit, dass in den Pflichtveröffentlichungen eines Unternehmens ein IAS-Einzelabschluss an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das Unternehmen wird damit in die Lage versetzt, sich seinen Geschäftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen, international „lesbaren" Abschluss zu präsentieren.
Für die Bemessung von Gewinnausschüttungen und für steuerliche Zwecke bleibt es dagegen beim HGB-Abschluss. Die internationalen Standards werden der Zwecksetzung des Einzelabschlusses insoweit nicht gerecht. So betonen die IAS – in konsequenter Verfolgung des Informationszweckes – das Zeitwertprinzip sehr stark mit der Folge, dass bereits Erträge zu erfassen sind, die nach dem Verständnis des HGB noch nicht ausschüttungsreif wären, so z.B. bloße Wertschwankungen aufgrund der Veränderung von Aktienkursen oder Zinssätzen.
Eine Pflicht zur IAS-Anwendung sieht der Entwurf – über die EU-Verordnung hinaus – nur für den Konzernabschluss von Unternehmen vor, die bereits den Antrag auf Zulassung zum geregelten Kapitalmarkt gestellt haben. Im Übrigen wird aber darauf verzichtet, eine IAS-Bilanzierung zwingend vorzuschreiben, da die IAS eine sehr aufwendige und kostenintensive Bilanzierungsmethode, darstellen. Die Unternehmen können ihre Entscheidung somit unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen und der Belange der Bilanzadressaten selbst treffen.
Desweiteren beinhaltet der Gesetzentwurf Vorschläge zur Qualitätssicherung der Abschlussprüfung
Das IDW hat diesbezüglich auch schon reagiert und eine PM veröffentlicht. http://www.idw.de/idw/generator/property=Datei/id=359102.pdf
Das BMJ hat am Montag den Entwurf des Bilanzrechtsreformgesetz vorgestellt. Zentraler Punkt des Entwurfes ist die Transformation der IAS/IFRS ins nationale Recht.
Der Entwurf ist im Volltext unter folgender URL abrufbar:http://www.bmj.bund.de/images/11736.pdf
Die Pressemitteilung des BMJ dazu:
1. Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
Der Gesetzentwurf ermöglicht in weiten Teilen die Anwendung der IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards).
Bereits aus der sog. IAS-Verordnung der EU folgt die Verpflichtung kapitalmarktorientierter Unternehmen, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach den IAS, also nach den „International Accounting Standards", aufzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Unternehmen nunmehr auch in den übrigen Bereichen (Konzernabschluss der Nicht-Kapitalmarktunternehmen, Einzelabschluss) Wahlrechte zur IAS-Anwendung:
Auch Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, erhalten das Wahlrecht, ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten.
Beim Einzelabschluss eröffnet der Entwurf die Möglichkeit, dass in den Pflichtveröffentlichungen eines Unternehmens ein IAS-Einzelabschluss an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das Unternehmen wird damit in die Lage versetzt, sich seinen Geschäftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen, international „lesbaren" Abschluss zu präsentieren.
Für die Bemessung von Gewinnausschüttungen und für steuerliche Zwecke bleibt es dagegen beim HGB-Abschluss. Die internationalen Standards werden der Zwecksetzung des Einzelabschlusses insoweit nicht gerecht. So betonen die IAS – in konsequenter Verfolgung des Informationszweckes – das Zeitwertprinzip sehr stark mit der Folge, dass bereits Erträge zu erfassen sind, die nach dem Verständnis des HGB noch nicht ausschüttungsreif wären, so z.B. bloße Wertschwankungen aufgrund der Veränderung von Aktienkursen oder Zinssätzen.
Eine Pflicht zur IAS-Anwendung sieht der Entwurf – über die EU-Verordnung hinaus – nur für den Konzernabschluss von Unternehmen vor, die bereits den Antrag auf Zulassung zum geregelten Kapitalmarkt gestellt haben. Im Übrigen wird aber darauf verzichtet, eine IAS-Bilanzierung zwingend vorzuschreiben, da die IAS eine sehr aufwendige und kostenintensive Bilanzierungsmethode, darstellen. Die Unternehmen können ihre Entscheidung somit unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen und der Belange der Bilanzadressaten selbst treffen.
Desweiteren beinhaltet der Gesetzentwurf Vorschläge zur Qualitätssicherung der Abschlussprüfung
Das IDW hat diesbezüglich auch schon reagiert und eine PM veröffentlicht. http://www.idw.de/idw/generator/property=Datei/id=359102.pdf
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