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    Pflicht von Emittenten zur Kursstellung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.03 09:32:14 von
    neuester Beitrag 06.11.03 13:07:14 von
    Beiträge: 19
    ID: 792.365
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      Avatar
      schrieb am 04.11.03 09:32:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Frage: Sind die Emittenten nicht verpflichtet Geld- und Briefkurse für ihre Scheine zu stellen?

      Im konkreten Fall möchte ich einen OS verkaufen, der Emittent stellt aber keinen Kurs. Daher ist auch an den Börsen kein Kurs verfügbar. Wie hat man in so einem Fall vorzugehen?
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 09:41:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi,

      leider sind die eimttenten durch die agb meistens abgesichert, ich rate dir aber den helpdesk anzurufen und einen quote zu erfragen, außerdem den grund dafür warum keine stellung vorhanden ist
      teilweise haben emittenten auch vola breaks, wenn das underlying eine bestimmte schwankung vollzihez, werden die qoutes automatisch für eine nige zeit ausgesetzt....
      aber ruf einfach an und frag

      so long

      taxiert
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 09:47:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      > Ich habe eine Frage: Sind die Emittenten nicht verpflichtet Geld- und Briefkurse für ihre Scheine zu stellen?

      Ja.

      > Im konkreten Fall möchte ich einen OS verkaufen, der Emittent stellt aber keinen Kurs. Daher ist auch an den Börsen kein Kurs verfügbar. Wie hat man in so einem Fall
      > vorzugehen?

      Wende dich an die Euwax. Die schmeißen den Emittenten dann raus (es sei denn, er entschließt sich doch noch dazu, Kurs zu stellen...)
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 10:01:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @BartS!

      Nein, sie sind NICHT verpflichtet, da kein geregeltes Marktsegment.

      Die Euwax wird KEINEN Emittenten rausschmeissen. Du
      bewertest die Situation der Euwax über. Die sind von
      den Emittenten abhängig!

      @Kapnapop:
      Ruf bei der Hotline des Emittenten an und schildere deinen
      Fall. Wenn du nicht gerade bis zur Oberkante mit falsch
      gepreisten Scheinen vollgeladen bist, wird man sicherlich eine Lösung finden.

      Good Tradings,

      Haussie
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 10:34:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Haussie:
      > Nein, sie sind NICHT verpflichtet, da kein geregeltes Marktsegment.

      Falsch. Laut den Euwax-Statuten müssen die Emittenten während der Handelszeit ständig Bid- und Ask-Kurse stellt.

      > Die Euwax wird KEINEN Emittenten rausschmeissen.

      Wenn die Emittenten die Euwax-Statuten nicht beachten, sind sie dazu sogar verpflichtet. Informier dich mal ein bisschen besser. :)

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      Avatar
      schrieb am 04.11.03 10:36:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Letztes Wort im ersten Satz: "stellen"
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 11:18:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Theorie und Praxis :rolleyes:

      Vor einigen Wochen habe ich hier 2 Thread aufgemacht/begleitet indem es um dieselben Dinge ging. Recherchen, Beschwerden und unzählige Mails mit Euwax, X-Markets und Emi (hier gepostet) ergaben folgendes:

      Ist der KURSSERVER kaputt, also auch an der Euwax kein Kurs dann ist das Problem des ANLEGERS !!!

      Dagegen ein "Aussetzer" nur im Direkthandel kann zu Kullanz führen bzw. Orderaufgabe an Euwax sinnvoll.

      Genaueres wie gesagt in den Threads.

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 11:27:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      > Ist der KURSSERVER kaputt, also auch an der Euwax kein Kurs dann ist das Problem des ANLEGERS !!!

      Richtig, das fällt unter höhere Gewalt. Anders verhält es sich aber, wenn der Emittent mutwillig keine Kurse an die Euwax liefert, das darf er nicht.

      > Dagegen ein " Aussetzer" nur im Direkthandel kann zu Kullanz führen

      Kann, wird aber in aller Regel nicht, da der Direkthandel nur ein unverbindlicher und nicht garantierter Service der Emittenten ist.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 11:32:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      da kann ich Haussie nur zustimmen,

      die euwax hat noch nie einen emittenten rausgeworfen und wird es auch nicht tun. die sind von den emittenten abhängig.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 11:41:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @maierm51:
      Bislang hat ja auch kein Emittent nachweislich(!) absichtlich gegen die Euwax-Statuten verstoßen. Nichtsdestotrotz ist das, was Haussie gesagt hat, schlichtweg falsch.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 12:15:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      sag doch mal um welchen OS von welchem Emi es sich handelt, vielleichts gibts ja eine einfache Erklärung.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 12:17:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Um der Diskussion ein Ende zu machen, hier ein Auszug aus den EUWAX-Richtlinien:

      Kurz gesagt, der Emittent ist eigentlich verpflichtet immen Geld- und Briefkurse zu stellen, er kann in Ausnahmesituationen jedoch von dieser Pflicht entbunden werden.

      (3) Market-Making:

      a) Erfolgt eine Notierung lediglich zum Einheitspreis, ist der Antragsteller oder der von ihm mit der Vornahme des Marktausgleichs beauftragte Market Maker verpflichtet, dem Skontroführer bei Feststellung des Einheitspreises eine verbindliche Geld-Brief-Spanne (Market-Maker-Quote) zu nennen, zu der er mindestens das im Antrag genannte Volumen handelt.

      b) Sind die Optionsscheine oder andere Derivate zum fortlaufenden Handel zugelassen, besteht die Verpflichtung aus Buchstabe a) für die gesamte Handelszeit des Wertpapiers.



      c) Der Market Maker ist während der Handelszeit des Optionsscheins oder Derivats verpflichtet, laufend handelbare An- und Verkaufspreise (verpflichtendes Market Making) auf einem von der Börse akzeptierten elektronischen Informationssystem zu stellen. Die Aktualität der Preise soll über die Angabe der Uhrzeit des Quotes und den Referenzpreis des Basiswertes dokumentiert werden.

      d) Der Market Maker muß für den Skontroführer während der Handelszeit zur Abstimmung im Rahmen der Preisfeststellung telefonisch erreichbar sein.

      e) Der Market Maker hat die sachlichen und personellen Vorkehrungen zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu treffen.

      f) Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen kann der Market Maker ein Handelssystem beim Skontroführer installieren, das von dem Träger im Einvernehmen mit der Geschäftsführung akzeptiert wird.

      (4) Ausnahmen:

      Den Pflichten nach Absatz 3 muß nicht entsprochen werden, wenn im Einzelfall das Nennen eines Geld- und/oder Briefkurses unzumutbar ist, insbesondere bei:

      a) besonderen Umständen im Bereich des Market Makers (z.B. Telefonstörung, technische Störung, Stromausfall);

      b) besonderer Marktsituation (z.B. außerordentliche Marktbewegung des Basiswertes, kein Handel am Heimatmarkt);

      c) Ausverkauf der Emission. In diesem Fall muß nur ein Geldkurs gestellt werden.

      Der Skontroführer ist hiervon unverzüglich zu unterrichten; er hat dies zu dokumentieren.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 19:02:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      @FiveEights, genau so ist es und was sagt uns das?

      Haussie, Bernecker1977 und maierm51 haben eben doch recht.

      Was bedeutet Pkt. 4.2 ?
      Diese Regel ist gummimäßig formuliert und bedeutet so viel, immer wenn sich das Basisinstrument mal etwas mehr als üblich bewegt - sog. außergewöhnliche Marktbewegung -
      dann müssen die Emis keine Kurse stellen.

      Solche außergewöhnlichen Marktbewegungen treten dann z.B. nach US-Arbeitsmarktdaten oder nach Unternehmensdaten auf.
      Regelmäßig sind nach und zum Teil schon vor den US-Arbeitsmarktdaten Turbo-Scheine nicht handelbar.

      Kein Anleger kann irgendetwas gegen die Emis machen und die EUWAX wird die Emis nicht rausschmeissen. Die leben schließlicgh davon, dass dort OS und Turbos gehandelt werden und verdienen am Umsatz (und Eigenhandel).

      Der Anleger hat juristisch m.E. nur eine Chance direkt mal gegen einen Emis wegen derer tollen bunten Werbeaussagen zu klagen, wegen irreführender Werbung. Risiken werden verharmlost und jederzeit problemloser "Sekundenhandel" wird suggeriert.
      Mal ein paar Bsp. CITI "Turbo Bulls & Bears - stopp loss - mehr Schwung in Ihr Depot" oder DB "Waves XXL - Ihr Endlosfuture" oder
      Commerzbank "Transparenz ist Trumpf bei den neuen Commerzbank Return Turbozertifikaten. Wie Futures vollziehen die Return Turbozertifikate die Bewegung der jeweiligen Aktie 1 : 1 nach. Tick für Tick und Cent für Cent steigt der Gewinn. Da das Zertifikat weitaus günstiger als der aktuelle Aktienkurs ist, hebeln Sie Ihre Anlage um ein Vielfaches. Aber anders als bei Optionen spielen Volatilitätseinflüsse keine Rolle. Die jederzeitige Handelbarkeit des Zertifikats lässt Sie flexibel agieren. Und da die Börse keine Einbahnstraße ist, gibt es sowohl eine Bull- als auch eine Bear-Variante. Der Turbo beschleunigt Ihren Gewinn sowohl im Vorwärts- als auch im Rückwärtsgang."

      Man muss sich nur mal die Commerzbank-Werbung genau ansehen. Das Wort Gewinn kommt gleich mehrfach vor, von einer Verlustmöglichkeit ist überhaupt nie die Rede.
      Zwar ist die Rede davon, dass "die Börse keine Einbahnstraße ist", nicht aber im Zusammenhang mit Verlusten, vielmehr muss man bei fallenden Kursen lediglich Bear-Zertifikate nehmen. Auch ist das "Zertifikat weitaus günstiger als der aktuelle Aktienkurs" - kein Wort davon, dass dieser "günstigere Preis" mit einem KO des Zertifikats erkauft wird.

      Volatilitätseinflüsse spielen angeblich keine Rolle und eine jederzeitige Handelbarkeit soll gegeben sein ...

      Man kann den Handel mit der Commerzbank mal mit 10.000 - 20.000 Scheinen bei extremen Marktbewegungen versuchen.
      Ich wünsche jedem viel Spaß dabei.

      Ich bleibe dabei, diese "Finanzinstrumente" (also Turbozertifikate und Optionsscheine) dienen lediglich der Anlegerabzocke und sind deshalb in den USA zu recht verboten. Der Emi ist Verkäufer, Gegenpart, Händler und Makler in einer Person.

      Bei echten Futures ist nur in wirklich ganz extremen Situation ein fairer Handel unmöglich, bei den Emis sind dagegen regelmäßig "Server überlastet".
      Ich kann mich noch gut an den Tag der Deutschen Einheit am 3.10. erinnern.
      An diesem Tag kamen am Nachmittag US-Arbeitsmarktdaten und die Deutsche Bank fing schon um 8.00 Uhr an nicht zu handeln. Um 9.00 Uhr eröffnete der DAX erst einmal mit einem großen Gap, Handel war überhaupt nicht oder nur beschwerlich über die Börse möglich. Am Nachmittag wurden noch ordentlich Shorts gekillt.


      Grüße Geneta
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 13:15:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi Leute,

      ich würd gern auch nochmal was dazu sagen...
      Erstmal frage ich mich, warum ihr in die Richtlinien der Euwax schaut? Die Kursstellung ist eine Sache des Emittenten. Mal ganz abgesehen davon, dass die HÜST (Handelsüberwachungsstelle) an der EUWAX aus wirtschaftlichen Interessen nicht sonderlich unabhängig ist, da indirekt an der EUWAX beteiligt. In Frankfurt ist das anders, da ist die HÜST unabhängig und seit Smart Trading ist Frankfurt eh zu bevorzugen, aber das ist ein anderes Paar Schuhe.
      Zurück zur Kursstellung:
      Zu keinem Zeitpunkt der Geschichte war ein Emittent gesetzlich verpflichtet, Kurse zu stellen. Nur aufgrund der Konkurrenz mit anderen Emis wäre er schön blöd, wenn er es nicht täte. Wenn ein Emittent also mal keinen Kurs stellt, dann NIEMALS absichtlich, um euch kleinen Marktteilnehmern eins aus zu wischen... Gründe hierfür können technische Probleme sein, es kann sein, dass der Marketmaker mist gebaut hat, weiterer Grund sind sehr starke volatile Marktbewegungen, die eine faires Pricing für einige Sekunden nicht mehr möglich machen können oder auch Entwicklungen beim Basiswert, die ein Pricing nicht mehr möglich machen können (z.B. Handelsaussetzung). Erst genanntes ist aber meistens das Hauptproblem. Deshalb sollte man sich einen Emittenten raussuchen, der ein großer Player im Markt ist und richtig viel Geld in seine Infrastruktur und sein Personal buttert. Bei den kleinen Emis läufts meistens wirklich nicht rund... die großen andererseits sind wirtschaftlich nicht so sehr von einzelnen Tradern abhängig, weswegen sie auch manchmal schludern. Nur einen guten Ruf haben sie alle zu verlieren und versuchen deshalb so oft und permanent wie möglich für alle Scheine Kurse zu stellen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 00:04:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Trading2003:
      > Zu keinem Zeitpunkt der Geschichte war ein Emittent gesetzlich verpflichtet, Kurse zu stellen.

      An der Euwax schon. Wer dies bezweifelt, muss der Euwax hier schon klipp und klar eine Lüge unterstellen, denn die Aussage der Euwax zu diesem Punkt ist vollkommen eindeutig: "So werden die Emittenten bzw. Market-Maker verpflichtet, laufend handelbare An- und Verkaufspreise für ihre Produkte zu stellen."
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 00:12:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Geneta:
      > Diese Regel ist gummimäßig formuliert und bedeutet so viel, immer wenn sich das Basisinstrument mal etwas mehr als üblich bewegt - sog. außergewöhnliche
      > Marktbewegung - dann müssen die Emis keine Kurse stellen.

      Das ist doch wohl selbstverständlich. Aber dies muss eben der Skontroführer dokumentieren, d.h. ein Missbrauch dieser Notfallregelung dürfte ausgeschlossen sein. Somit ist endlich hundertprozentig geklärt, dass die Emittenten sehr wohl verpflichtet sind, laufend Kurse zu stellen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 11:35:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Meine Erfahrung: Viele Emittenten stellen Kurse, aber diese sind nicht immer handelbar!

      Meistens kommt dann die Ausrede, dass der Preis nicht korrekt war und deshalb ein Handel nicht möglich ist. Aber wenn die Emittenten-Kurse von der Euwax weitergeleitet werden, dann müssen dies auch handelbare Kurse sein. Und genau dies ist oftmals nicht der Fall!
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 11:49:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo alle zusammen

      habt Ihr schon mal folgende Meldung gehört:

      Direktgeschäft mit der Citi

      " Handelspartner hat hat WKN in geforderter Stückzahl nicht verfügbar"

      und zwar wollte ich verkaufen - 4000 Stück

      bei 1000 Stück ging es auf einmal, bei 1001 jedoch nicht ...

      Dinge gibts

      DraBo
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 13:07:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      @DraBo

      JA das ist durchaus normal denn es ist im System nur eine bestimmt Stückzahl eingestellt. Bei Vontobel war es "früher" sogar nur 1000 Stück ab 20 Uhr - da kommt man nicht weit :-(

      DB und Citi haben etwa bei 50.000 Stück den Deckel drauf (wird aber angepasst ständig) die anderen "kleinen" Emis eben weniger.

      Aber 4000 ist arg wenig...naja Anrufen einfach und direkt mit Makler durchhandeln wenns mal nicht geht.

      Gruß Bernie


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