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    Ich könnte kotzen, sochle Subjekte werde auch noch von uns bezahlt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.03 13:10:24 von
    neuester Beitrag 17.12.03 15:33:51 von
    Beiträge: 5
    ID: 804.986
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      schrieb am 17.12.03 13:10:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:42:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich auch !!! hier der Text:

      "Wo der Täter Betroffener heißt Richterspruch zu Pädophilen-Fall erregt Empörung

      VON IRIS HILBERTH (MÜNCHEN)
      Der Fall eines Münchner Pädophilen, der im Stadtteil Hasenbergl zahlreiche Kinder sexuell missbraucht hat, hat hohe Wellen geschlagen. Der Rentner hatte sich das Vertrauen vor allem allein erziehender sozial schwacher Mütter erschlichen und ihnen angeboten, auf ihre Kinder "aufzupassen". In seiner Wohnung hatte er die Mädchen und Jungen begrapscht und pornografische Fotos und Videos von ihnen angefertigt. Die Empörung war vor allem groß, weil das Oberlandesgericht München (OLG) den in erster Instanz vom Amtsgericht München zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilten 64-Jährigen wieder aus der Haft entlassen hatte.

      Die Begründung des zuständigen Senats am Oberlandesgericht rief Opferverbände wie Eltern aber auch Politiker auf den Plan. "In den Missbrauchsfällen handelte der Angeklagte jeweils nicht gegen den Willen der Kinder", heißt es da, und weiter: "Vielmehr waren die Kinder auf Grund bereits bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Einwirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert." Der Angeklagte habe dies nur ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen körperlichen oder psychischen Druck auszuüben. "Seinen Taten fehlt jegliche aggressive Tendenz."

      Die Richter haben ihren Beschluss zur Haftentlassung auf fünf Seiten begründet. Dort tragen sie die Überzeugung vor, dass die missbrauchten Kinder "durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben".

      KRIMINELL

      Laut Paragraf 176 des Strafgesetzbuchs wird, "wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,... mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Ebenso wird demnach bestraft, "wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt".

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe droht demjenigen, der "erstens sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, zweitens ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder drittens auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen" oder ähnliches einwirkt. Schwerer sexueller Missbrauch liegt vor, wenn ein über 18-Jähriger "mit dem Kind den Beischlaf vollzieht" oder ähnliche sexuelle Handlungen vornimmt, die Tat von mehreren begangen wird oder der Täter das Kind "in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung" bringt oder in den vergangenen fünf Jahren wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. mk


      Die Richter teilen die Kinder also in Menschen erster und zweiter Klasse auf. Bei den einen ist es Missbrauch und bei den anderen eh schon egal. So kommen sie zu dem Schluss, dass sich bei den betroffenen Kindern vom sozialen Brennpunkt Hasenbergl "die angeklagten Taten im unteren Bereich der weiten Bandbreite der möglichen Tatbestandsverwirklichung bewegen". Und daraus folgern sie: wenn er es noch mal macht, ist doch nicht so schlimm: "Eine erneute Straffälligkeit in diesem unteren Bereich der Skala möglicher Tatbestandsverwirklichung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern stellt jedoch nach Auffassung des Senats keine erhebliche rechtswidrige Tat i.S. des § 63 StGB dar, die die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als verhältnismäßig erscheinen ließe." Für Straftaten im höheren Bereich sehe der Senat keine Anhaltspunkte.

      "Es geht um die Verhältnismäßigkeit", sagt die Gerichtssprecherin, die sei schließlich immer zu prüfen. Hat der Mann also verhältnismäßig eigentlich kaum etwas getan? "Wir hatten neulich einen Fall, da hat ein Vater seine vierjährige Tochter mehrmals vergewaltigt, das ist ja wohl wesentlich gravierender", argumentiert die Sprecherin. Die Richter schlussfolgern jedenfalls, dass "angesichts des in vollem Umfang geständigen Angeklagten unter diesen Umständen der weitere Vollzug des Haftbefehls nicht mehr verhältnismäßig wäre".

      Erstaunlicherweise ist der Senat davon überzeugt, dass sich der Täter künftig nicht mehr an Kindern vergehen wird. Ein Gutachter war nämlich zu einem ganz anderen Schluss gekommen und hatte sehr wohl festgestellt, dass der Rentner "eine Gefahr darstellt". Das hat das OLG auch zur Kenntnis genommen, wischt die Bedenken aber vom Tisch: "Unabhängig davon, ob die Wiederholungsgefahr bei dem 64-jährigen, bislang nicht vorbestraften Angeklagten, hinsichtlich gleich oder ähnlich gelagerter Taten tatsächlich so hoch einzuschätzen ist, wie dies der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten ohne nähere Einzelausführung getan hat, fehlt es jedenfalls an der geforderten Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten." Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dürfe als "tiefer Eingriff in die Lebensverhältnisse des Betroffenen" nicht angeordnet werden.

      Auch kommt das Gericht zu dem erstaunlichen Schluss, dass der Angeklagte durch die nun erstmals erlebte mehrmonatige Untersuchungshaft "ernsthaft beeindruckt" sei, dass er sich in Zukunft straffrei führen werde.

      Davon war das Landgericht München wohl nicht überzeugt. Die Staatsanwaltschaft beantragte Ende der vergangenen Woche die einstweilige Unterbringung des 64-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik."

      Ganz üble Sache - gehen in Bayern die Uhren manchmal auch auf diese Art anders?

      :cry: :cry: :cry::mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 14:43:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielleicht ist der Richter auch pädophil?
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 14:49:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      " Seinen Taten fehlt jegliche aggressive Tendenz." "

      Kann ich mich beim nächsten Kaufhausdiebstahl auch darauf berufen? Die Waren springen mich doch auch so richtig an.
      "Nimm mich mit" schallt es mir immer entgegen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 15:33:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      habe ich auch spontan gedacht
      :mad:


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