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    "Legaler" Erwerb und "legales" Führen von gekauften Titeln... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.04 23:18:55 von
    neuester Beitrag 11.02.04 20:00:39 von
    Beiträge: 11
    ID: 813.956
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      Avatar
      schrieb am 26.01.04 23:18:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grüßt Euch!

      Bin die letzte Woche mal beim Surfen auf ein paar kuriose Seiten gestoßen: www.academus.com , www.degreeconsulting.com

      Dr., Prof. BA, MBA, hier kannst du wirklich alle Titel kaufen.

      Ich war verwundert, wie viele Firmen so was anbieten...

      Das Komischste ist, dass es z.T. wirklich "seröse" Anbieter gibt!

      Kennt ihr euch da aus? Bachelor of Business Administration im Angebot für 1500 EUR. Herb.
      Mann muss nur drei Jahre Berufserfahrung nachweisen, oder einen Hochschultitel besitzen...

      Dr. Titel z.B. über die ULC in California...

      Komische Welt...

      Euer

      SashWill
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 15:15:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Besser Titel kaufen, als Politiker oder Großaufträge kaufen!
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 16:36:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1

      Gekaufte Titel sind nie legal.


      Wer vorgibt einen "Dr." zu besitzen, ohne diesen rechtmässig erworben zu haben, macht sich übrigends sogar strafbar...
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 16:57:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Definiere doch mal "rechtmässig erworben"!?? :D
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 11:38:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie wäre es mit:

      5 Jahre fürs Diplom und dann noch mal 2-3 Jahre für den Doktortitel. Aber bitte nicht nur im Wirtshaus, sondern gelegentlich auch mal auf der Uni. ;)

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      Avatar
      schrieb am 29.01.04 18:15:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sollte es mit dem akad. Titel nicht hinhauen kann man sich ja immer noch Berater, Publizist, Jurist, Steuerexperte, Manager, Geschäftsführer etc. nennen :)
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 11:15:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030213/b_1.phtml…

      Aktuelle WDR-Sendung vom 30.01.2004 zum Thema.
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 11:22:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 11:43:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das STGB sagt dazu wörtlich:

      "§ 132a. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. (1) Wer unbefugt

      1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
      2.die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt,
      Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
      3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
      4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln
      ähnlich sind.
      (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
      (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden."
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 17:55:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es gibt sicherlich viele Gauner zu diesem Thema im Netz.
      Fakt ist: Man kann keinen legalen Titel, den man dann auch legal führen darf, kaufen.

      Folgende Seite ist zu diesem Thema interessant
      http://www.titel-vermittlung.de/home.html

      Auf der Seite werden Bachelor- und Mastertitel angeboten, aber NICHT wie üblich nur gegen Geld sondern gegen Leistungen.

      Grundsätzlich ist das Prinzip: Bereits erbrachte akademische Leistungen können ebenso wie spezifische Lebenserfahrung als Credits auf den gewünschten Titel angerechnet werden, fehlende Credits müssen durch reale akademische Leistungen erbracht werden.

      Im angelsächsischen Bereich seien solche Anrechenbarkeiten möglich. Konkret lest hierzu StudyOption und FastTrack auf der Seite.

      Was meint Ihr dazu? Habt Ihr mit GvS Consult Erfahrungen?

      Grüße
      fc
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 20:00:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Habe ich auch schon gesehen. Generell ist so ein "Erwerb" m.E. schon komisch, kann mir nicht vorstellen, dass es da "seriöse" Anbieter gibt.

      Gibt es denn sonst keinen mit Erfahrung in dem Bereich?

      SashWill


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