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    Garantiefonds und Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.04 10:00:59 von
    neuester Beitrag 06.07.04 08:40:46 von
    Beiträge: 9
    ID: 818.559
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      Avatar
      schrieb am 10.02.04 10:00:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kennt sich jemand bei der Besteuerung von Garantiefonds aus ?
      Wenn ich diesen Fond nach 1 Jahr verkaufe, ist dann der Gewinn auch steuerfrei oder ist das bei Garantiefonds anders ?

      Danke für Eure Antwort.

      Gruß Lupo777
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 10:19:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Spekulationsgewinne bei Garantiefonds sind in der Regel steuerfrei.
      Nur Erträge aus Garantiezertifikate müssen in der Regel versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 11:54:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      sorry, aber garantie implemetiert normalerweise steuerpflicht!!!

      bedeutet: auch wenn ich nach 2 jahren verkaufe, muss ich den gewinn versteuern und zwar als einkünfte aus kapitalvermögen!!! nicht priv. veräußerungsgeschäft / speku-gewinn!!!


      folgende dinge verursachen steuerpflicht der erträge:

      - rückzahlungsgarantie
      - feste zinszahlung

      ist nur eines der beiden gegeben, ist das papier steuerpflichtig und alle erträge sind einkünfte aus kap!


      noch fragen?


      bav
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 15:08:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,

      du scheinst Dich da ja richtig gut auszukennen.
      Muss ich mir das so vorstellen. Ich verkaufe diesen
      Garantiefond z.B. im Jahr 2005. Der hat dann sagen wir mal
      1.000 Euro Gewinn gemacht. Von diesen 1.000 Euro sind nun
      250 Euro Steuer fällig oder ? Wird das dann von der Bank
      automatisch einbehalten oder wie ?
      Finde da im Netz überhaupt keine Informationen.


      Gruß Lupo777
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 15:51:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      der gewinn, welcher mit solchen produkten (=finanzinnovationen) immer steuerpflichtig.
      es gibt aber keinen "fixen steuersatz", sondern nur eine abschlagssteuer, aber keine abgeltungssteuer.

      zunächst wird der evtl. vorhandene freistellungsauftrag herangezogen. ist keiner (mehr) vorhanden, dann wird KEST oder ZAST abgezogen.

      falls FST überschritten muss die ganze Sache in der Steuer angegeben werden. Falls innhalb des FST: kein Problem!


      ps. ab 2005 ist eine abgeltungssteuer geplant, näheres noch nicht bekannt!

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      schrieb am 11.02.04 15:38:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      IV. Steuerliche Situation des UniGarant: Global Titans 50 (2008)
      Grundsätzlich bestehen wie bereits ausgeführt zwei Möglichkeiten, Garantiefonds zu konstruieren, wobei die
      Endergebnisse gleich sind:
      1. Renten + Call-Optionen
      2. Aktien (bzw. Zertifikate) + Renten + Put-Optionen
      Variante 1. ist leichter verständlich, da sie nur aus 2 Komponenten besteht, hat aber den gravierenden Nachteil,
      dass der steuerpflichtige Rentenanteil deutlich höher liegt. Daher haben wir auch bei UniGarant: Global Titans 50
      (2008) auf Variante 2. zurückgegriffen.
      Hier stellt sich die Besteuerung folgendermaßen dar:
      Indexzertifikate (Anfänglicher Anteil am Fonds ca. 88%)
      Für die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Aktienzertifikaten ist von entscheidender Bedeutung, ob das
      Zertifikat eine Garantie auf Kapitalrückzahlung enthält oder nicht. In unserem Fall enthält das Zertifikat eine solche
      Garantie nicht. Deshalb werden die Indexzertifikate unseres Fonds als Wertpapiere im Sinne des §23 EstG erfasst.
      Gemäß §17 Auslandsinvestmentgesetz (das für unseren Fonds maßgeblich ist, da er in Luxemburg aufgelegt
      wird), können nun aber in einem Fonds Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren jederzeit (unabhängig
      von der Laufzeit) steuerfrei ausgeschüttet oder thesauriert werden. Aus den Indexzertifikaten des UniGarant:
      Global Titans 50 (2008) ergibt sich somit für den Kunden keine Steuerpflicht.
      Put-Optionsscheine (Anfänglicher Anteil am Fonds ca. 5%)
      Auch Optionsscheine zählen zu den Wertpapieren gemäß §23 EstG und können somit jederzeit im Fonds
      steuerneutral für den Privatanleger veräußert und ausgeschüttet werden. Sollte der Dow Jones Global Titans 50
      Index (gemessen am Durchschnitt) am Laufzeitende gegenüber dem Auflegungszeitpunkt gesunken sein, werden
      die Optionsscheine zur Aufrechterhaltung der Kapitalgarantie für den Anleger veräußert. Wertsteigerungen bei den
      Optionsscheinen sind dann für den Anleger steuerfrei.
      Rentenpapiere (Anfänglicher Anteil am Fonds ca. 7%)
      Zinseinnahmen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Das gilt auch für die Zinserträge, welche die
      Rentenpapiere unseres Fonds erwirtschaften werden. Allerdings kann von den Zinserträgen als ordentlichem
      Ertrag noch die Verwaltungsvergütung abgezogen werden. Der steuerpflichtige Ertrag für den Kunden wird somit
      noch einmal gesenkt und dürfte deutlich unter 1% p.a. liegen.
      Als thesaurierender Fonds schüttet UniGarant: Global Titans 50 (2008) während der Laufzeit keine Erträge aus.
      Bei einem so genannten voll thesaurierenden ausländischen Investmentfonds erfolgt der Abzug von
      Kapitalertragsteuer auf die ordentlichen Erträge erst im Moment der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile
      bzw. bei Abtretung von Ansprüchen aus den Anteilen. Trotzdem gelten sie jährlich mit dem Ablauf des
      Geschäftsjahres des Fonds als „zugeflossen“. Demnach muss der Anleger die ordentlichen Erträge auch bereits
      jährlich im Rahmen der persönlichen Steuererklärung versteuern.
      Zur Information über die Höhe der erzielten steuerpflichtigen Erträge des Fonds erhält der Anleger im UnionDepot
      eine „Information zum Fondsgeschäftsjahresende“ und eine „Erträgnisaufstellung“ bzw. „Steuerbescheinigung“ für
      sein Gesamtdepot am Kalenderjahresende.
      Fazit: Beim UniGarant: Global Titans 50 (2008) sind nach geltender Rechtslage nach einer Haltedauer von
      einem Jahr im Privatvermögen also nur die Zinserträge aus dem Rententeil steuerpflichtig. Bitte beachten
      Sie, dass sich diese Ausführungen nur auf den Privatanleger beziehen. Investitionen, die für das
      betriebliche Vermögen getätigt werden, unterliegen einer anderen steuerlichen Behandlung. In diesem
      Fall sind alle Wertsteigerungen steuerpflichtig.



      Kommt also auf die Konstruktion des Fonds an !!
      Am besten immer bei der jeweiligen Fondsgesllschaft erfragen.

      MFG
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 17:44:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn meine Bank mir beim Verkauf keine Zinsabschlagsteuer abgezogen hat, kann ich dann auch davon ausgehen, dass dieser keine Finanzinnovation ist?
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 11:27:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      ......

      Hat denn niemand eine Antwort für mich?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 08:40:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @angkorwat

      Das kommt drauf an, ob du einen Freistellungsauftrag
      gestellt hast und ob dieser nun evtl. durch den Verkauf
      in Anspruch genommen ist. Wenn nicht, war es keine
      Finanzinnovation. Frag doch mal deiner Bank nach.


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