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    MWG - Chart!!! - wie geht es weiter? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 6)

    eröffnet am 19.02.04 13:57:56 von
    neuester Beitrag 26.04.15 13:07:27 von
    Beiträge: 3.892
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      Avatar
      schrieb am 22.06.06 11:28:16
      Beitrag Nr. 2.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.220.598 von Arvid am 22.06.06 11:16:04Ich mag es lieber schriftlich.

      Was war denn der genaue Fehler? Hat MWG bzw. vem die Anweisung gegeben, eine Verteilung im Verhältnis 8:1 vorzunehmen?

      Überbezug sollte laut Vergleich möglich sein. Von einem Verhältnis war da keine Rede. 8:1 spielt erst im Zuteilungsverfahren eine Rolle.
      Aktionäre, die ihre Bezugsrechte auf die Wandelanleihe 2006 ausüben, können gleichzeitig mit Ausübungserklärung weitere Beträge der Wandelanleihe 2006 über die ihnen zustehenden Bezugsrechte hinaus zeichnen. Aus den bis zum Ende der Bezugsfrist nicht ausgeübten Bezugsrechten erhalten diese Aktionäre bevorrechtigte Zuteilungen der Wandelanleihe 2006 bis ein Bezugsverhältnis (bezogen auf ihren Aktien- bzw. Bezugsrechtsbestand am Börsentag vor dem Beginn der Bezugsfrist) insgesamt unter Berücksichtigung der ihnen gemäß vorstehender Ziffer 1. zukommenden Bezugsrechte von 8 Aktien zu 1,00 Euro Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2006 (sofern die Ausgabe der Wandelanleihe vor der Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt) bzw. einem Bezugsverhältnis von 0,80 Aktien zu 1,00 Euro Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2006 (sofern die Ausgabe der Wandelanleihe nach der Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt) erreicht ist. "
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 11:38:42
      Beitrag Nr. 2.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.220.882 von Kalchas am 22.06.06 11:28:16Auch bei der Diba gab resp. gibt es keinen Überbezug - einfach nicht vorgesehen. Hab ich von meheren Aktionären gehört. Hier bleibt nur der Klageweg offen, aber wer macht das schon angesichts des bei vielen zur Debatte stehenden Streitwertes?
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 12:42:05
      Beitrag Nr. 2.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.220.882 von Kalchas am 22.06.06 11:28:16Na Kalchas, man könnte geradezu das Gefühl bekommen, dass Du einen Grund suchst MWG nochmals zu verklagen ;) ?
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 12:50:40
      Beitrag Nr. 2.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.222.462 von K1K1 am 22.06.06 12:42:05Hast Du Deine Rechenaufgabe schon gelöst? So schwer war die nun auch wieder nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 12:55:47
      Beitrag Nr. 2.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.147.381 von skyrocker am 16.06.06 13:00:55@skyrocker

      Warst du da der Krümeltrader (entschuldige, die Bezeichnung stammt von dir) der da was abgeräumt hat? Ich bin bei solchen Vorfällen in der Beurteilung (zumindest beim Parketthandel) immer vorsichtig, ob es sich hier nicht um eine Umschichtungsaktion gehandelt hat, aber es gibt natürlich auch Zufälligkeiten.

      Ich habe mit "Krümmeln" kein Problem - wenn es dauernd so viele Krümmel gibt, dass man daraus einen Kuchen formen kann ist das ok. Für den Teil der Umsätze, der durch mich getätigt wurde kann ich jedenfalls "Umschichtungsaktionen" ausschließen.

      Es ist ja auch so, dass es laufend weiteres Angebot deutlich unter den von Euch ins Auge gefassten 108% gibt. Heute wieder zu bspw. 105,00% - aber "Ihr" beschäftigt Euch ja scheinbar lieber damit, ob es einen Überbezug von 8,00:1 oder 8,18:1 oder 7,98:1 gibt.

      Grüße K1

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      Avatar
      schrieb am 22.06.06 13:03:52
      Beitrag Nr. 2.506 ()
      Mich würde echt interessieren über wieviel Stk. Überbezug WA hier so geschrieben wird ?
      Also wegen 1000 stk. Überbezug oder nicht wäre mir die Zeit zu schade einen Finger krumm zu machen !

      die Teile würd ich mir halt an der Börse holen.
      wenns allerdings 10.000 Stk. oder mehr sind würds ich verstehn
      Nicht vergessen ich meine den Überbezug !

      2005 nicht Zeichnen und somit Eurofins ins Boot geholt, und jetzt wegen ein paar Stk. rumstreiten !
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 13:17:40
      Beitrag Nr. 2.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.222.967 von Howkay am 22.06.06 13:03:52Wer hat Eurofins ins Boot geholt? Doch sicher nicht die Aktionäre. Die wurden gar nicht gefragt. Ich hätte jedenfalls für Ocimum gestimmt.

      Wenn das alles kein Problem ist, so soll die MWG einfach liefern.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 13:27:29
      Beitrag Nr. 2.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.222.967 von Howkay am 22.06.06 13:03:52@Howkay,

      ich habe unten schon mal geschrieben, dass es zwei Arten des Überbezugs gibt.

      a) Überbezug, der durch den Verzicht von Genescan zu Stande kommt (8 statt 10 Aktien für 1€ WA) und
      b) Überbezug durch Zeichnung über das a) genannte Bezugsrechtsverhältnis hinaus.

      Ein Rechtsanspruch aus dem Vergleich besteht m.E. nur auf den Überbezug zu a).

      Dann rechnen wir mal und nehmen jemanden, der wesentlich an der MWG beteiligt ist - also Annahme 1% des Unternehmens (rd. 350.000 Aktien). Dann geht es bei dem Überbezug zu a) doch sage und schreibe um rd. 7.000 Euro Nennwert - ein Betrag, der ganz locker zu den von mir genannten Kursen an der Börse gekauft werden könnte. Aber das wäre wohl zu einfach und langweilig ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:01:57
      Beitrag Nr. 2.509 ()
      @K1

      genauso ist es: es gibt laut Vergleich und Bezugsangebot der WA keinen Rechtsanspruch für einen Überbezug über das Verhältnis von 1:8 hinaus.
      Die VEM hat mir gegenüber gesagt, dass es keine Zuteilungen über 1:8 hinaus gab.
      Also wollte man demzufolge dem Kleinaktionär nicht mehr Anleihen gönnen als unbedingt, durch den Vergleich mit den Anfechtungsklägern beschlossen, nötig.
      Tja, wer da dann auch noch gerne auf ~81% seines Überbezugsrechts bzw ~20% seines Gesambezugsrechts verzichtet und lieber teurer die alten Anleihen an der Börse kauft, welche im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt werden (!) ist in meinen Augen selber Schuld.
      Diesen Überbezugskrümel behalte ich lieber selbst:lick:, und meine Beschwerde hat ja auch dazu geführt, dass sämtliche Zuteilungen storniert und alle Überbezüge voll ausgeführt wurden. Ich denke mal, dass da dann schon ein größeres "Kuchenstück" zusammengekommen ist, welches ansonsten jetzt evtl in den Händen von GeneScan Europe AG wäre...

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:15:56
      Beitrag Nr. 2.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.222.775 von K1K1 am 22.06.06 12:55:47Du has schon recht, daß eine genügende Menge Kleinvieh auch etwas ergibt, aber viele Jäger und Sammler habe ich in den letzten Tagen nicht erblickt. Ich hoffe, du hast eine gute Regelung für Spesen bei Kleintransaktionen.

      Da0 beide WA in Normalfall einen mehr oder weniger großen Abschlag zum Aktienkurs haben werden ist auch klar. Daß beide WA nach Erreichen der Gleichwertigkeit, d. i. nach Gleichheit der Zinsperioden zusammengelegt werden ist auch möglich, habe aber keie Tiefenstudien zum Vergleich der beiden Bedingungen unternommen.

      @ Howkay
      Ich meine ob groß oder klein, es sollte jeder seinen ihm zustehenden Anteil bekommen.

      Darüber wurde im thread ja schon diskutiert. Ende 2004 war der Focus ein anderer, wer sollte den Dillettanten, die schon jahrelang das Geld beim Fenster hinausgeworfen haben, auf einmal Effizienz zutrauen. Eurofins und Co. haben hier sicher eine stabilisierende Rolle übernommen. Leider agieren sie bisher übertrieben eigennützig. Die ihnen durch den Gerichtsvergleich quasi aufgezwungene Neuemission hätten sie sonst so nie gemacht. Nastürlich ist es noch immer ein gewisses Risiko, aber das Chance - Risikoverkältnis hat sich deutlich verbessert.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:23:24
      Beitrag Nr. 2.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.223.636 von K1K1 am 22.06.06 13:27:29Nachtrag - warum zu 105% oder 108% kaufen wenn man es zu 100% erhalten kann. Und die paar hundert ersparten Euro etwas Vergnügliches stecken.

      Die, die nicht beziehen können haben ja die Möglichkeit m. E. derzeit günstig die Krümel einzusammeln.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:28:21
      Beitrag Nr. 2.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.224.478 von Arvid am 22.06.06 14:01:57Eine Nachrangigkeit der einen vor der anderen WA sehe ich nicht, sind beide in die gleiche Klasse einzureihen, sind in einem solchen Fall etwas besser dran als die Aktionäre. Aber wenn der Ernstfall wirklich eintreten sollte, wird man quotenmäßig da auch nicht allzuviel erhalten.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:30:17
      Beitrag Nr. 2.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.224.478 von Arvid am 22.06.06 14:01:57@Arvid

      Du warst damit auch nicht gemeint, sondern Kalchas, der ja gleich schon wieder einen Klagegrund sucht, anstatt die Sache -wie Du es getan hast- auf "normale" Art und Weise zu klären.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:31:10
      Beitrag Nr. 2.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.224.478 von Arvid am 22.06.06 14:01:57die alten Anleihen an der Börse kauft, welche im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt werden (!)

      Das stimmt allerdings nicht, die beiden Anleihen sind gleichrangig.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:38:16
      Beitrag Nr. 2.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.224.865 von skyrocker am 22.06.06 14:23:24@skyrocker

      Nachtrag - warum zu 105% oder 108% kaufen wenn man es zu 100% erhalten kann.

      Klar kauft/zeichnet jeder lieber zu 100% als zu 105% oder zu 108% zu kaufen. Allerdings warst DU und einige andere es, die behauptet haben, man würde die WA nicht unter 108 oder 110% bekommen. Das stimmt wie die Entwicklung gezeigt hat eben nicht.

      Desweiteren hätte wer wirklich so ein Centfuchser ist und die Marge hätte mitnehmen wollen ja locker die Bezugsrechte PS andienen können und nach erfolgter Abnahme die WA zu 103..105% kaufen können (netto somit 93..95%). Das wäre dann eben noch günstiger gewesen als zu 100% zu zeichnen...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:40:38
      Beitrag Nr. 2.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.224.739 von skyrocker am 22.06.06 14:15:56@skyrocker

      da hast Du schon recht , das jeder seine Stücke bekommen sollte !
      Das hatte ich auch nicht gemeint !

      2004 war jedem von Euch das Risiko zu groß aber jetzt wo Eurofins das Geschäft stabilisiert hat wollt Ihr wieder genauso dabei sein !
      So sehe ich das !
      Es stand jedem offen in schweren Zeiten in seine Fa. zu investieren !



      @Kalchas
      Kannst Du eine fundierte Begründung abgeben wieso es mit Ocimum besser verlaufen wär ??
      Ich betone fundiert !

      natürlich wurde Eurofins von den Aktionären( aufsichtsrat Pende und Homm) ins Boot geholt, !
      Aber halt nicht von den Kleinaktionären !
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 14:58:16
      Beitrag Nr. 2.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.225.252 von Howkay am 22.06.06 14:40:38Dann sage halt, daß Pieken, Pende und Homm verantwortlich sind, und schiebe das nicht Anderen, die gar nicht gefragt wurden, in die Schuhe. Da kann ich ebenso sagen. Hätten Pieken, Pende und Homm Geld nachgeschossen, dann wäre die Eurofins auch nicht zum Zug gekommen.

      Und zu Ocimum. Noch schlechter? Das ist ja wohl nicht Dein Ernst? Wie sieht die bisherige Bilanz mit Eurofins aus? Aktienkurs gedrittelt und Kapitalherabsetzung 10:1 statt 3:1, wie es angekündigt wurde. Reicht doch schon oder etwa nicht? Und von der Investors Relation wollen wir doch gar nicht erst reden, nicht wahr? Über die beschwerst du Dich doch fast immer.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 15:20:04
      Beitrag Nr. 2.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.225.190 von K1K1 am 22.06.06 14:38:16Klar kauft/zeichnet jeder lieber zu 100% als zu 105% oder zu 108% zu kaufen. Allerdings warst DU und einige andere es, die behauptet haben, man würde die WA nicht unter 108 oder 110% bekommen. Das stimmt wie die Entwicklung gezeigt hat eben nicht.

      Ich möchte nicht nochmals die Krümeldebatte wiederholen, aber bis auf den von dir genannten Stichtag gab es in letzter Zeit im ask nur kleine Kuchen. Da hätte man schon etwas länger zurück so um die 80 zuschlagen können - nichtwahr? Ich hoffe, du hast es auch getan.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 16:30:16
      Beitrag Nr. 2.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.226.184 von skyrocker am 22.06.06 15:20:04Das hat er bestimmt nicht - ich glaube da war K1 die Sachlage noch zu undurchsichtig. Mit vollem (Klage)Risiko hätte man auch bei 80% die sog. Krümmel einsammeln können.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 21:38:41
      Beitrag Nr. 2.520 ()
      @skyrocker und K1

      Ok, dann hab ich mich mit der Nachrangigkeit getäuscht.
      Hab das hier im Forum oder bei ariva.de aufgeschnappt, gut möglich das ich mich verlesen habe, bzw eine Falschinformation wiederholt habe, hab das einfach so als Fakt hingenommen. Hätte meine Aussage erst überprüfen sollen - sorry.

      Auf jedenfall steigt der Kurs und die Optimisten unter uns können schonmal den Sekt kaltstellen.
      $-)

      Weiß eigentlich jemand den HV-Termin?

      LG Arvid
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 12:07:10
      Beitrag Nr. 2.521 ()
      Die frischesten news des Tages:

      -Hauptversammlung voraussichtlich 24. August 2006 in Hamburg laut telefonischer Auskunft von IR-Kontakt MWG.

      -Notitzstart der WA 2006 keine Auskunft und Gegenfrage, ob dies nicht den WA-bedingungen zu entnehmen sei.

      Weiß jemand zufällig, oder hat schonmal nachgefragt, wann die Kapitalherabsetzung durchgeführt wird?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 12:20:53
      Beitrag Nr. 2.522 ()
      Da hätte ich drauf wetten können das die HV genau auf einen Zeitpunkt fällt in dem ich mich im Ausland befinde !

      Was geht eigentlich bei Genescan ab ??
      Zwangsumwandlung und Ausgabe neuer Aktien die nicht an die Börse kommen ?
      Wie soll man das verstehen ?
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 12:41:38
      Beitrag Nr. 2.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.242.127 von Arvid am 23.06.06 12:07:10Da muß die MWG einen Antrag zur Eintragung stellen und dann wird irgendwann eingetragen oder nicht. Ich vermute, daß die Kapitalherabsetzung vor der Hauptversammlung erfolgen soll. Dann also bis Mitte Juli, denn dann muß die Einladung zur Hauptversammlung herausgegeben werden, wenn es bei diesem Hauptversammlungstermin bleiben sollte.
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 15:07:29
      Beitrag Nr. 2.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.242.127 von Arvid am 23.06.06 12:07:10Hast du bei der Gelegenheit auch nach dem Emissionsergebnis der WA gefragt? Und warum bisher nichts veröffentlicht wurde.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 08:38:09
      Beitrag Nr. 2.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.242.554 von Howkay am 23.06.06 12:20:53Was verstehst Du daran nicht?

      Die Anleihen werden gewandelt und danach kann jeder Aktionär an der folgenden Kapitalerhöhung teilnehmen. Ist doch fair.

      Die Aktien aus der Kapitalerhöhung sollen dann nicht zum Börsenhandel zugelassen. Sonst kämen ja vielleicht zu viele Aktionäre auf die Idee, die neuen Aktien zu zeichnen. Ist halt grobes Foulspiel. Aber hast Du ernstlich was Anderes erwartet?
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 07:12:36
      Beitrag Nr. 2.526 ()
      @Kalchas

      Danke
      Dann hab ich es doch richtig verstanden !
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 10:40:43
      Beitrag Nr. 2.527 ()
      Was passiert ween der Kapitalscghnitt zur HV noch nicht zur Eintragung angemeldet(oder eingetragen)ist?
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 10:51:28
      Beitrag Nr. 2.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.274.819 von dott am 26.06.06 10:40:43Nichts, außer daß zum nächsten Wandlungstermin (1 Monat nach der ordentlichen Hauptversammlung) niemand wandeln wird, zumindest wenn man die jetzigen Kurse voraussetzt.
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 14:59:09
      Beitrag Nr. 2.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.275.019 von Kalchas am 26.06.06 10:51:28So ich die Bedingungen im Kopf habe, gibt es die Aktien für die Wandlungen während der gesamten Wandnungsfrist erst am letzten Tag, wahrscheinlich zzgl. ein paar Tage (ich hoffe nicht Wochen) Abwicklungszeit.

      Das heißt in der Praxis, daß es an den darauffolgenden Tagen (außer irgendjemand arrangiert vorher einen Leerverkauf aus einer Wertpapierleihe - z.B. seinzerzt. über Pende) ein vermehrtes Verkaufspotential bei den Aktien geben wird.

      Wie ich schon einmal unkte, könnte mwg (besonders wenn es Eurofins so paßt) damit den nächsten Wandlungstermin oder auch weitere ad absurdum führen. Gibt es irgendeinen zwingenden spätesten Zeitpunkt, wann das vollzogen sein muß?
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 19:28:05
      Beitrag Nr. 2.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.279.789 von skyrocker am 26.06.06 14:59:09Der Termin im November 2006 und der bei Auslaufen der Anleihe sind doch nicht zu verhindern. So interessant ist das Thema nun auch wieder nicht. Dann verstreichen halt die Termine. Als Aktionär hat man doch kein Problem damit, wenn die Kapitalherabsetzung nicht kommen sollte.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:36:06
      Beitrag Nr. 2.531 ()
      MWG-BIOTECH AG / Sonstiges

      29.06.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der
      EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      MWG-Biotech AG tilgt Darlehen vorzeitig

      MWG-Biotech AG (ISIN: DE 0007300105/WKN730010) hat aufgrund einer
      Vereinbarung mit der Kreissparkasse Ebersberg ein Darlehen zur Finanzierung
      ihrer Immobilie in Ebersberg über rund 4,4 Mio. Euro vorzeitig getilgt.
      Zudem werden die auf der Immobilie in Ebersberg lastenden Grundpfandrechte
      seitens der Sparkasse freigegeben.


      DGAP 29.06.2006
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: MWG-BIOTECH AG
      Anzinger Straße 7a
      85560 Ebersberg Deutschland
      Telefon: +49 (0)8092 8289-985
      Fax: +49 (0)8092 8289-514
      E-mail: ir@mwgdna.com
      WWW: www.mwgdna.com
      ISIN: DE0007300105
      WKN: 730010
      Indizes:
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------


      (END) Dow Jones Newswires

      June 29, 2006 04:32 ET (08:32 GMT)

      062906 08:32 -- GMT
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:38:58
      Beitrag Nr. 2.532 ()
      :eek:
      100 % Zock startet!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:45:32
      Beitrag Nr. 2.533 ()
      Wahnsinn! hier ist noch viel luft nach oben! 70-80% sind hier locker drin... :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:49:45
      Beitrag Nr. 2.534 ()
      Naja werden wir sehen was das wird. Wie schon gesagt, wenn es los geht gehts schnell und dann wollen viele.

      Offensichtlich geht es der mwg besser als man es öffentlich erscheinen lassen will.

      Ich habe mich rechtzeitig positioniert, nur das letzhte Abstauberlimit war zu tief. Lehne mich zurück und wait and see.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:58:02
      Beitrag Nr. 2.535 ()
      Das kann der Zock der Woche werden!:D


      durch die Tilgung fällt die zinsbelastung weg!!!:eek:

      kann schnell über 0,3€ laufen!:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:01:25
      Beitrag Nr. 2.536 ()
      so sehe ich das auch...
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:01:47
      Beitrag Nr. 2.537 ()
      da ihr anscheinend alle ohne limit kauft, hat sich das ding auch schohn wieder erledigt! :laugh:

      wer steigt jetzt noch über 30% ein um euch teuerr die dinger wieder abzukaufen!

      wäre das so toll, wäre sicher mehr volumen da!

      aber die masche hier kennt man ja schon :mad:

      SPeku
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:20:16
      Beitrag Nr. 2.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.334.417 von dr.rof am 29.06.06 10:58:02Lieber Freund, das ist aber kein Argument. Die haben höchstwahrscheinlich den Erlös der letzten WA Emission dazu verwendet. Eine Veränderung der Zinsbelastung gibt es nur, wenn das Darlehen höher oder niedriger verzinst war als die 6% der WA!

      Ein positives Zeichen ist es, daß mwg die Verwendung der liquiden Mittel in andere Prioritäten lenkt.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:21:29
      Beitrag Nr. 2.539 ()
      wie schon gedacht, wird langsam wieder alles verkauft!
      immer das gleiche!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:32:28
      Beitrag Nr. 2.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.011 von skyrocker am 29.06.06 11:20:16Ist doch schön, daß die MWG Kredite tilgen kann.

      Die laut der MWG so wichtigen Investitionen (siehe die letzten Berichte) kann man dann ja wohl offensichtlich aus dem operativen Geschäft bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 12:29:02
      Beitrag Nr. 2.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.354 von Kalchas am 29.06.06 11:32:28Nein,nein,nein....da liegst du völlig falsch!
      Das war das letzte Aufbäumen aufrechter Geschäftsläute im Dienste integren Geschäftsgebahrens.
      (Der Betrag liegt ja höher als der Erlös aus der letzten WA.Daher wird bei den nächsten Geschäftszahlen noch weniger Cash ausgewiesen werden,ergo sind wir noch näher an der Inso.)
      Daher mein wohlmeinendster Rat für alle MWG-Anteile:Rette was noch zu retten ist!
      Anleihen:
      In jedem Fall unter 100% zu verkaufen versuchen.
      Aktien:
      Sofort rausschmeissen,oder besser vielleicht noch auf ein Angebot von Doc.Martin warten,der dir vielleicht von grenzenlosem Altruismus getrieben ein Angebot von 0,15€ oder0,14€,oder0,13€....macht.
      Sei ein artiger Kleinaktionär und übe jede volle Stunde nachfolgenden Satz:Wir sin d bedroht von der Insolvenz,Inso,Inso,.....
      Natürlich will auch ich mich nicht des Ungehorsams schuldig machen und es ebenso halten!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 18:03:28
      Beitrag Nr. 2.542 ()
      @dott :laugh:

      Danke für Deinen guten Rat, hab jetzt alles bestens verkauft, ging auch sofort der Kurs wieder in die Knie, zum Glück wenigstens noch ein bischen was dafür bekommen.
      Die WA krieg ich leider noch nicht los, die wird noch nicht gehandelt, will mir die jemand außerbörslich abkaufen?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 18:18:31
      Beitrag Nr. 2.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.336.514 von dott am 29.06.06 12:29:02Ist das der Vorgriff auf den nächsten Karneval, an und für sich beginnt der am 11.11.

      Natürlich muß man bei solchen Firmen auch mit einer INsovenz rechnen, genauso wie eine positive Entwicklung möglich ist.

      Nur deine Argumente kann ich nicht nachvollziehen.

      Sie klingen kontroversier zu denen der Pusher, die versuchen etwas hochzujubeln um einen schnellen Schnitt zu machen, vielleicht bist du nicht investiert und versuchst einen günstigen Einstiegskurs herbeizureden.

      Leider sind die NIchtinsider aufgrund der restiktiven Informationspolitik seitens Mwg bzw. Eurofins derzeit doch viel auf Vermutungen angewiesen, was Predigern die Arbeit erleichtert.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 18:42:47
      Beitrag Nr. 2.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.343.313 von Arvid am 29.06.06 18:03:28Noch einen Nachtrag, da ich dein Posting vorhin noch nicht gesehen habe.

      Wie sich die Angelegenheit weiterentwickeln wird werden wir ja sehen. Aber um auf heute vormittag zurückzukommen - wer da bei einem bid/ask spread von 2o/21 zu 24/25 bestens oder beim ask kauft ist ein Greenhorn. Daß nach der langen Flaute das Buch oden etwas leer war, hast dazu beigetragen. Die Sache hat sich jetzt eingependelt und der spread ist enger geworden, das bid liegt aber immer noch dort, wo es in etwa am vormittag war.

      Wenn du was verkauft hast und einen kleinen Schnitt gemacht hast ist ok. Der Börsenhandel lebt davon, daß etwas umgesetzt wird.

      Zu deiner Frage zur WA, so hätte ich gesagt, so zu 50% läßt sich schon reden, ist ja genau die Mitte zwischen Emission und der Taxe von dott zu null. Aber vielleicht stellst du sie bei e-bay rein, ist ja auch eine Möglichkeit.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 20:32:29
      Beitrag Nr. 2.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.344.339 von skyrocker am 29.06.06 18:42:47@skyrocker

      selbstverständlich habe ich meine aktien nicht verkauft und ich hab auch nicht vor meine WA zu veräußern, die party geht doch erst los...
      bei ebay ist der wertpapierhandel, soweit ich weiss, übrigens nicht erlaubt, dass finde ich sehr schade, aber ich glaube, da haben die börsen was dagegen...
      ansonsten könnte man sich da ne menge ordergebühren sparen und vorallem gäbs die möglichkeit zu versteigern, was ein völlig neuen kick in den handel bringen würde.

      LG Arvid
      Bevor MWG bei 2 EUR bzw. 20 EUR steht verkaufe ich keine einzige Aktie!!!
      $-)
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 11:46:00
      Beitrag Nr. 2.546 ()
      na hier ists aber ruhig geworden...
      ist die ganze euphorie schon wieder weg?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 13:33:55
      Beitrag Nr. 2.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.391.456 von Arvid am 03.07.06 11:46:00Neuigkeiten gibt es keine und was zu sagen war wurde schon gepostet.
      Daß Mwg im Auftrag von Eurofins kaum etwas veröffentlicht - ist Methode. Hast du schon was gehört vom Zeichnungsergebnis der WA? Oder ob schon der Antrag zum Börsenhandel gestellt wurde? Oder etwas über den Geschäftsverlauf?

      Man kann sich nur an Kontrandikatoren halten, nach dem Notto, wenn es schlecht geht wäre wahrscheinlich schon etwas gekommen, also kann es so wahrscheinlich nicht sein. Und Besseres wird aus Kalkül erst veröffentlicht, wenn man es muß. Eventuell bei der HV oder sonst beim Jahresergebnis, aber hier hast man ja ein dreiviertel Jahr Zeit.

      Die Sache ist wird ein Geduldspiel bis Eurofins meint, das erreicht zu haben was man will, oder zuzmindest glaubt nicht gravierend mehr erreichen zu können.

      Man sollte ein paar Aktien von Genescan und Eurofins kaufen und bei den dortigen HV's peinliche Fragen zum Investment in Mwg stellen (aus der Sorge um die Wertentwicklung ds. Aktien).
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 15:53:11
      Beitrag Nr. 2.548 ()
      Jetzt ist es amtlich, einen Tag nach Genescan am selben Ort!
      MWG-Biotech AG
      Ebersberg
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 25.08.2006, 09:00 Uhr im großen Vortragsraum, Großmoorbogen 25 (Eingang 1), 21079 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.



      Tagesordnung:

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates der MWG-Biotech AG für das Geschäftsjahr 2005

      2. Bericht des Vorstands über die in der Hauptversammlung vom 07.09.2005 beschlossene Sonderprüfung; Vorlage des Sonderprüfungsberichts der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 08.11.2005

      3. Entlastung des Vorstandes
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands einschließlich des im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglieds für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung des Aufsichtsrates
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates einschließlich der im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglieder für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.

      6. Satzungsänderungen a) Das am 01.11.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) sieht Änderungen bei der Einberufungsfrist und der Anmeldung zur Hauptversammlung sowie dem Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung vor. Ferner sieht es vor, dass die Satzung den Versammlungsleiter ermächtigen kann, das Frage- und Rederecht der Aktionäre in zeitlicher Hinsicht angemessen zu begrenzen.
      In Anpassung an die genannten Regelungen des UMAG werden die nachstehenden Satzungsänderungen vorgeschlagen.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
      § 14 Absatz 3 der Satzung wird in seiner gegenwärtigen Fassung aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
      „3. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.“
      § 15 Absätze 1 und 2 der Satzung werden in ihrer gegenwärtigen Fassung aufgehoben. In § 15 der Satzung werden die neuen Absätze 1 bis 4 wie folgt eingefügt: "1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere Anmeldefrist bestimmt werden.
      2. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere Mitteilungsfrist vorgesehen werden.
      3. Ist die Einberufungsfrist im Falle einer Abwehrhauptversammlung gemäß § 16 Abs. 4 WpÜG kürzer als 30 Tage, so muss die Anmeldung gemäß Abs. 1 und der Berechtigungsnachweis gemäß Abs. 2 der Gesellschaft ausnahmsweise spätestens am vierten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
      4. Fristen, die von der Hauptversammlung zurückrechnen, sind jeweils vom nicht mitzählenden Tage der Versammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“

      Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu Absätzen 5 und 6.
      In § 15 Absatz 3 der Satzung wird folgender Satz 4 angefügt:
      „Er kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen begrenzen.“
      b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
      § 5 Absatz 7 der Satzung (bedingtes Kapital zur Bedienung von Aktienoptionen) wird aufgehoben.
      c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
      § 12 Absatz 1 der Satzung wird in seiner gegenwärtigen Fassung aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsart nicht während des gesamten Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Gesellschaft kann zeitanteilig Abschlagszahlungen auf die Aufsichtsratsvergütung leisten.“

      d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
      In § 17 der Satzung wird folgender neuer Absatz fünf angefügt: "5. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ablauf eines Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die Aktionäre zu zahlen.“



      7. Aufsichtsratsvergütung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
      Die nach § 12 Absatz 1 der Satzung festzusetzende Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder beträgt bis auf Weiteres 13.000,00 Euro für ein Aufsichtsratsmitglied. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält den 1,5-fachen Betrag.


      Teilnahmebedingungen:

      Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert. Bis zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das UMAG, die in der kommenden Hauptversammlung beschlossen werden soll, gelten neben den neuen gesetzlichen Regelungen auch die bisherigen Satzungsregelungen nach näherer Maßgabe des UMAG fort. Für die Aktionäre unserer Gesellschaft bestehen deshalb bei der kommenden Hauptversammlung nebeneinander die beiden nachfolgend genannten Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen. Für die Teilnahmeberechtigung ist es ausreichend, die Voraussetzungen nur einer der beiden nachfolgend genannten Alternativen zu erfüllen.



      Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung der Aktien

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Freitag, den 4. August 2006, 0.00 Uhr, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder

      Landesbank Baden-Württemberg
      Abteilung 4027 H
      Am Hauptbahnhof 2
      70173 Stuttgart

      hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Dem Hinterlegungserfordernis kann auch dadurch genügt werden, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut vom 4. August 2006, 0.00 Uhr, bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.



      Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln:

      MWG-Biotech AG
      c/o Landesbank Baden-Württemberg
      Abteilung 4027 H
      Am Hauptbahnhof 2
      70173 Stuttgart

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, 4. August 2006, 0.00 Uhr, beziehen und spätestens am 17. August 2006 eingehen.



      Sonstiges:

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären als Bevollmächtigte, ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft spätestens bis zum Beginn der Hauptversammlung zum Verbleib bei der Gesellschaft vorgelegt werden.

      Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2005, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2005 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der Vorlagen. Der Geschäftsbericht 2005 kann außerdem von der Internetseite der MWG-Biotech AG unter www.mwgdna.com heruntergeladen werden.




      Ebersberg, im Juli 2006

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand




      Anfragen oder Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir an folgende Anschrift zu richten:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a
      85560 Ebersberg
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 18:02:12
      Beitrag Nr. 2.549 ()
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 18:02:32
      Beitrag Nr. 2.550 ()
      sorry, falscher Thread
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 15:07:14
      Beitrag Nr. 2.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.395.019 von Kalabaaki am 03.07.06 15:53:11Am 25.08 bin ich natürlich im Urlaub, das war ja klar !
      Hätte mir so gerne die Prognosen vom Vorstand angehört !
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 18:58:47
      Beitrag Nr. 2.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.407.919 von Howkay am 04.07.06 15:07:14Bei comdirect steht wieder ein KGV 2006e von 2,11 drin!!!
      wenn sie das mal länger als 3 Tage drinlassen, könnte das durchaus positive Auswirkungen auf den Kurs haben. Beim letzten mal wars aber nach ein paar Tagen wieder draussen. :rolleyes:

      Bei Xetra haben wir heute schon 30 cent gehabt bei einen Megavolumen von 1000 Stk :laugh:
      Da hat wohl jemand unlimitiert gekauft...
      Er wirds meiner Meinung nach mittelfristig und langfristig trotzdem nicht bereuen!

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 14:06:52
      Beitrag Nr. 2.553 ()
      Interessant,
      bei Onvista stehen diese Zahlen

      Fundamentalkennzahlen 2005e 2006e 2007e
      Ergebnis/Aktie (in EUR) 0,01 0,09 0,07
      ¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨KGV 17,50 2,11 2,71
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 15:06:33
      Beitrag Nr. 2.554 ()
      hab auch was interessantes gefunden:

      bei comdirect gibt es, wenn man nach MWG sucht, neben den bisherigen Aktien:


      MWG-BIOTECH AG Inhaber-Aktien o.N.
      WKN: 730010

      auch noch folgende:
      WKN: A0EPUF
      MWG-Biotech AG konv.Inhaber-Aktien o.N.

      ich denke mal das deutet darauf hin, dass die kapitalherabsetzung kurz bevorsteht!!!

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:19:38
      Beitrag Nr. 2.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.434.440 von Arvid am 06.07.06 15:06:33Kaiptalherabsetzung ist eingetragen, siehe ebanz heute....
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 17:41:51
      Beitrag Nr. 2.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.435.868 von db19 am 06.07.06 16:19:38@db19

      und ab wann ist sie dann durchgeführt?
      ab morgen?
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 17:56:01
      Beitrag Nr. 2.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.437.331 von Arvid am 06.07.06 17:41:51MWG-Biotech AG
      Ebersberg
      Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals


      Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 07. September 2005 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 34.450.000,00 Euro um 31.005.000,00 Euro auf 3.445.000,00 Euro nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) herabzusetzen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 123420 am 13. Juni 2006 ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. München, im Juli 2006




      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 18:02:47
      Beitrag Nr. 2.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.437.620 von db19 am 06.07.06 17:56:01@db19

      das hab ich eben schon auf der bundesanzeigerseite gefunden.
      da steht aber kein datum, wann die aktien konvertiert werden!
      sie müssten doch nun eingentlich 10mal seltener und 10 mal teurer sein... wann passiert das?
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 21:13:02
      Beitrag Nr. 2.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.437.739 von Arvid am 06.07.06 18:02:47Gute Frage....?
      Avatar
      schrieb am 07.07.06 07:24:44
      Beitrag Nr. 2.560 ()
      Das der Split kommt war Ende 2004 schon klar !
      Mir zumindestens :lick:
      Avatar
      schrieb am 07.07.06 10:07:41
      Beitrag Nr. 2.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.444.029 von Howkay am 07.07.06 07:24:44Naja 10:1 frühestens ab der Veröffentlichung der Tagesordnung zur HV im vorigen September.

      Die Frage und das Interesse ist, wie wird der Kurs sich ab Umstellungstag entwickeln (abgesehen vom rechnerischen Teil) und es ist damit etwas von den Verunsicherungen vom Tisch. Eins wird sicher sein, das Momentum wird in Richtung prozentueller Veränderungen geringer, was jedoch nicht heißt, daß bei entsprechender Lage und Meinungsbildung der Kurs nicht zulegen kann.
      Avatar
      schrieb am 08.07.06 08:49:44
      Beitrag Nr. 2.562 ()
      Kapitalherabsetzung abgeschlossen! :D
      So, nun ist es soweit, wie ich gerade in meinem Depot gesehen habe und wie wir seit eingien Tagen von db19 über seine Quelle ebanz wissen:
      Aus 10 Aktien wurde eine!!
      Damit hat sich das zeichnen der Wandelanleihe sehr gelohnt und unsere Erwartungen wurden erfüllt.
      Die Wertpapierkennummer lautet nun: A0JQ74
      Die Unklarheiten sind beseitugt, die Verwässerung ist eingepreist.
      Es kann nun auch der Kurs aufwärts gehen ein KGVe 2006 von 2,11 ist ja schliesslich nciht zu verachten.

      Beste Grüße Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 10:39:46
      Beitrag Nr. 2.563 ()
      Wo ist denn jetzt diese neue Aktie? A0JQ74 ?

      Wird doch immer noch die Alte gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 10:50:13
      Beitrag Nr. 2.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.498.910 von Format_C am 10.07.06 10:39:46Nein es wird die konvertierte gehandelt, alerdings habe ich versehentlich die WKN der Wandelanleihe gepostet.
      Die MWG-BIOTECH AG KONV. WKN lautet richtig: A0EPUF
      Ticklicte Frankfurt:

      10:20:15 1,75 500
      09:38:03 1,80 350
      09:09:35 1,80 0


      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 13:31:24
      Beitrag Nr. 2.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.499.056 von Arvid am 10.07.06 10:50:13Danke für dein posting, hast mir eine Menge Sucherei erspart. Mein Depotbestand ist noch nicht umgebucht, wird wohl heute abend passieren.

      Die neue WA ist noch in allen mir zur Verfügung stehenden Informationsquellen unbekannt, offensichtlich haben die Brüder noch keinen Handelsantrag gestellt. Ist über ein Monat nach Zeichnungsschluß eine Sauerei.

      Die alte WA ist (auch wenn man einen gewissen Abschlag zur Aktie unterstellt) deutlich mehr wert, als diese rund 104 %. Wundere mich, daß hier noch niemand etwas kaufen will, bzw. ein besseres ask hineinstellt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 13:47:32
      Beitrag Nr. 2.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.501.334 von skyrocker am 10.07.06 13:31:24Was die Wandelanleihe betrifft, gibt es glaube ich keine Garantie, dass sie überhaupt an einer Börse gehandelt werden wird.
      Das ist mir aber ehrlich gesagt auch völlig egal, weil ich sie nach der Kapitalherabsetzung sowieso wandeln werde und kein interesse an einem Verkauf habe.
      Was die alte Wandelanliehe angeht, sind wohl alle Kurse unter 180% als geschenktes Geld zu betrachten würde mich sehr wundern, wenn ein größeres Paket für tiefere Kurse übern Tisch geht...
      Skyrocker, warum stellst du kein höheres Ask rein, vielleicht hast Du ja Glück...

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 15:15:06
      Beitrag Nr. 2.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.501.540 von Arvid am 10.07.06 13:47:32Steht in den Bedingungen drinnen, dass wird - nur leider kein Termin.

      Ob man gleich nur auf Vorrat wandelt muß sich jeder genau überlegen, denn für einen Ernstfall ist die WA eine Klasse besser gereiht als die Aktie und es gibt ja auch 6 % Zinsen. Bei den Nachteilen wiegt die zeitliche Beschränkung der Wandeltermine. In einem halbwegs normalen Markt sollte ein kursmäßig vernünftiger prompter Handel der WA möglich sein.

      Bin an und für sich kein Hasenfuß, aber die Anteile (Aktien + neue WA) sind mehr als ausreichend (die Firma ist ja auch kein Blue Chip), sodaß ein weiterer Ausbau des Einzeltitelrisikos nicht vernünftig ist.
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 16:04:21
      Beitrag Nr. 2.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.499.056 von Arvid am 10.07.06 10:50:13Thanks Arvid :kiss:

      Wenn gleich Megaausschläge in der Aktie sind,
      bin ich das :p
      Dann bin ich ganz fürchterlich eingestiegen :D

      Also, haltet eure MWGs schön fest, jetz kommt der
      Aufsauger! :lick:
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 10:57:15
      Beitrag Nr. 2.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.503.647 von Format_C am 10.07.06 16:04:21Tiefster bid 2,39 in Stuttgart. :D

      @Format_C
      gern geschehn. ;)
      Bei dem Kursanstieg im ask der Aktie ist dir wohl vorzeitig die Luft ausgegangen - auch die alte Wandelanleihe wirst Du wohl nicht mehr unter 190% kriegen.
      Ich wünsch Dir trotzdem viel Glück und hoffe für Dich, dass du nicht selbst einen Megaaussschlag kriegst. :laugh:

      LG Arvid $-)
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 10:58:58
      Beitrag Nr. 2.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.515.383 von Arvid am 11.07.06 10:57:15ask meine ich natürlich...
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 14:24:30
      Beitrag Nr. 2.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.515.410 von Arvid am 11.07.06 10:58:58Bei einer bid/ask Differenz von 1,80 zu 2,40 (oder je 1 ct. besser in Stuttgart, obwohl eigentlich die sonst Ffm. nur mit limitierten Stück nachgeäfft haben) ist auch nicht mehr als Sommerflaute. Sind wohl viele urlaubsreif oder vom Feiern noch angeschlagen. Die alten Langzeitodds sind ja usancenmäßig erloschen. Werden ja sehen, wie sich der spread verengt zum oberen oder unteren Ende. Oder Format C pulverisiert das ask mit market (bestens) Orders.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 17:30:00
      Beitrag Nr. 2.572 ()
      Da hat sich während meines Urlaubes endlich was getan, aber der Thread ist tot :confused:

      Naja, ich freu mich jedenfalls und bin gespannt auf die HV. Da werden bestimmt wieder ne Menge Fragen gestellt. :D
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 08:16:37
      Beitrag Nr. 2.573 ()
      Nicht vergessen Abzustimmenn auf der HV am 25.8.06. Wer nicht selbst kommen kann, kann z.B. DSW und SdK bevollmächtigen. Die SdK wird sicher vertreten sein.
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 11:30:30
      Beitrag Nr. 2.574 ()
      Hallo zusammen,

      was haltet ihr für einen fairen Wert für MWG-Biotech?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 13:12:05
      Beitrag Nr. 2.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.339.226 von FirstTradewith18 am 07.08.06 11:30:30Vor oder nach dem Wandlungsfenster? Meinst Du die Aktie oder die Wandelanleihe?
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 22:10:20
      Beitrag Nr. 2.576 ()
      So wie die Aktie im Moment dasteht d.h. nach der Wandelanleihe.
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 22:31:45
      Beitrag Nr. 2.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.346.836 von FirstTradewith18 am 07.08.06 22:10:20So wie die Aktie im Moment dasteht d.h. nach der Wandelanleihe.

      :confused: muss man diesen Satz verstehen? :confused:

      Im Moment steht die Aktie bei 1,8 und die WA bei 1,35. Offensichtlich kann höchstens eine dieser beiden Bewertungen richtig sein.
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 23:18:04
      Beitrag Nr. 2.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.347.118 von noch-n-zocker am 07.08.06 22:31:45Zocker,

      ich meine damit, was diese Aktie von ihrem momentanen Standpunkt aus noch an Potenzial nach oben bzw. unten hat, denn die Geschäftsbericht sehen sehr sehr düster aus. Aus dieser Warte gesehen, steht MWG vor einer möglichen Insolvenz.

      Jetzt verstanden?
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 11:54:56
      Beitrag Nr. 2.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.347.118 von noch-n-zocker am 07.08.06 22:31:45@zocker
      Es ist keine der beiden Bewertungen richtig!
      Denn die Aktie hat ein KGV 2006e von 3 bei dieser Bewertung die WA entprechend niedriger also 2 nach Wandlung...
      Meiner Meinung nach geht die WA nur so günstig her, weil hier einige Leute einfach uninformiert verkaufen, also die Kapitalherabsetzung nicht mitbekommen haben und sich so freuen, dass sie 20% bis 30% Gewinn mitnehmen können. Ich hab auf jedenfall meine Aktien verkauft und mir stattdessen die 50% günstigere WA ins Depot gelegt. Ende des Monats wandle ich dann und hab meine Aktien wieder - und ein paar mehr:lick:

      @FT18
      der Kleinanleger ist hier nicht erwünscht, sondern soll schütten...
      ich glaube nicht, dass die Gefahr einer Insolvenz besteht, woher sollte dann das große Kaufinteresse von Eurofins kommen?!

      @alle
      hat irgendjemand Info, wann die WA 2007 börsennotiert wird?
      Die IR verweist da immer nur auf dei WA-Bedingungen wenn man anruft.

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 16:32:58
      Beitrag Nr. 2.580 ()
      FT

      wenn Du glaubst, was im Geschäftsbericht steht, dann hast Du die ganze Story nicht verstanden.

      Ist ne ziemlich linke Masche, die hier von Eurofins gespielt wird und nach meiner Meinung nur was für Investoren, die sich die Mühe machen, diesen Thread wenigstens zurück bis Mai 2005 zu lesen.

      Wenn Du nicht mal mehr den relativen Vorteil der WA siehst, dann kann ich Dir nur raten, die Finger davon zu lassen. Ich bin selbst auch sehr blauäugig vor einem Jahr eingestiegen und habe zwischendurch ein bisschen geschwitzt, als mir das ganze Ausmaß der Eurofins-Aktionen bewußt wurde.

      Arvid
      Ich kann mir gut vorstellen, dass die neue WA gar nicht börsennotiert wird. Wer Interesse an der Handelbarkeit hat, wird im September wandeln. Vielleicht legt MWG die beiden Emissionen nach dem Kupontermin zusammen, aber es wird imho ohnehin nicht viel übrig bleiben.

      Das mit dem Tausch hast Du richtig gemacht. Besser spät als nie ;)
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 16:58:23
      Beitrag Nr. 2.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.370.835 von noch-n-zocker am 09.08.06 16:32:58Ich bin selbst auch sehr blauäugig vor einem Jahr eingestiegen und habe zwischendurch ein bisschen geschwitzt, als mir das ganze Ausmaß der Eurofins-Aktionen bewußt wurde.

      Schön, dass Du das eingestehst. Dann haben Kalchas und die anderen Anfechtungskläger also zurecht geklagt! Mich wundert allerdings, dass Du "blauäugig" in so eine Mini-WSV und dann womöglich noch in einem ansprechenden Umfang investierst - ist doch eigentlich nicht Deine Art?
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 22:06:33
      Beitrag Nr. 2.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.371.298 von Kalabaaki am 09.08.06 16:58:23Mich wundert allerdings, dass Du "blauäugig" in so eine Mini-WSV und dann womöglich noch in einem ansprechenden Umfang investierst

      3% Depotanteil, sooo blauaügig war ich dann doch nicht. Vom Ergebnis her ist die Sache auch schliesslich in etwa so gelaufen, wie ich mir das vorgestellt hatte.

      Als gutmütiger Kaufmann bin ich halt nur davon ausgegangen, dass Kalchas & Co sich sofort mit MWG außerbörslich einigen (z.B. in dem Eurofins freiwillig ein paar Anleihen aus dem eigenen Bestand an die klagebereiten Aktionäre rausrücken). Wer für das einjährige Possenspiel verantwortlich war, kann ich nicht beurteilen, es hat mich ganz schön verunsichert. :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 07:43:37
      Beitrag Nr. 2.583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.375.719 von noch-n-zocker am 09.08.06 22:06:33Quatsch! Das waren Hauptversammlungsbeschlüsse der MWG. Die war dann auch die Beklagte und nicht Eurofins oder Genescan. Die Genescan ist am Ende Prozeßteilnehmer geworden. Das war deren Entscheidung, ob sie das machen und wann sie das machen. Keiner der Kläger konnte das bestimmen. Und bei einer Lösung, bei der die Eurofins statt der Genescan involviert gewesen wäre, hätte es auch so ausgesehen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 12:27:34
      Beitrag Nr. 2.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.375.719 von noch-n-zocker am 09.08.06 22:06:33Wer für das einjährige Possenspiel verantwortlich war, kann ich nicht beurteilen

      Was meinst du damit? Etwa daß durch die zweite Emission eine größere Anzahl von freien Aktionären die WA besitzen und du bei Wandlungen und event. daraus resultierenden Aktienverkäufen in einem größerem Konkurrenzverhältnis sein könntest?
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 17:31:12
      Beitrag Nr. 2.585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.383.330 von skyrocker am 10.08.06 12:27:34Etwa daß durch die zweite Emission eine größere Anzahl von freien Aktionären die WA besitzen und du bei Wandlungen und event. daraus resultierenden Aktienverkäufen in einem größerem Konkurrenzverhältnis sein könntest?


      Dafür gibt es ja im Gegenzug auch nur noch halb so viele freie Aktien wie ursprünglich geplant. Ich meinte nur, dass ich mich mit dem Investment viel intensiver befassen musste als eigentlich vorgesehen war und das der Ertrag im Verhältnis zum Aufwand nicht so doll zu werden verspricht. Andererseits hat die Aktion gezeigt, dass man sich als Aktionär nicht alles gefallen lassen darf und ich überlege gerade, ob ich diese Erfahrung mal bei Intershop zur Anwendung bringe. Da könnte man einen im AktG erfahrenen Anleger wie Kalchas mittlerweile gut gebrauchen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 08:42:33
      Beitrag Nr. 2.586 ()
      Hallo zusammen, wollte mich nach langer Zeit auch mal wieder melden.

      Mal abgesehen von den Streitigkeiten, was gibt es neues bei MWG?
      Ich habe da etwas leuten hören von wegen Übernahme durch eine große Firma (und ich meine nicht Eurofins!)?
      Ist keine gesicherte Info, nur mal abgleichen...

      Weiß wer was?
      Ist "Friedhofsblond" noch hier?
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 08:50:59
      Beitrag Nr. 2.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.394.555 von kaseitek am 11.08.06 08:42:33Das scheint mir absoluter Quatsch zu sein! Vergiß nicht, nach der HV wird Eurofins/Genescan samt potenziellen Verbündeten die WSV wandeln - dass dürfte für eine satte Mehrheit reichen! Der KS ist durch, die Mehrheit liegt bei den Gläubigern, die heutigen Aktionäre sind dabei nur Zaungäste.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 09:31:19
      Beitrag Nr. 2.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.394.637 von Kalabaaki am 11.08.06 08:50:59Man kann sich allerdings fragen, ob Eurofins wirklich an der Produktion von Oligonukleotiden interessiert ist. Und viel mehr ist von der MWG auch nicht übrig. Insofern könnte der Anteil an der MWG durchaus mal verkauft werden. Ausschließen sollte man das nicht. Der Zeitpunkt kommt mir allerdings etwas früh vor.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 09:45:05
      Beitrag Nr. 2.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.395.262 von Kalchas am 11.08.06 09:31:19Du hast mich schon richtig verstanden. Meine Aussage bezog sich auf eine Übernahme zum jetzigen Zeitpunkt. Dass würde meines Erachtens kein Erwerber machen - erst einmal würde er Eurofins die Situation klären lassen, d.h. Wandlung der WSV, Übernahme der Anteile von Homm bzw. Pende, Übernahmeangebot etc.. Wenn die Mehrheitsübernahme durch Eurofins in "trockenen Tüchern" ist, dann ist grundsätzlich wieder alles denkbar, was aber nicht nur Verkauf heißen muss. Auch eine KE gegen Sacheinlage wäre für mich prinzipiell denkbar.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:02:37
      Beitrag Nr. 2.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.395.499 von Kalabaaki am 11.08.06 09:45:05Gegen die Einbringung von überteuerten Sacheinlagen müßten sich Homm und eigentlich auch Pende wehren.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:05:36
      Beitrag Nr. 2.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.395.799 von Kalchas am 11.08.06 10:02:37Nicht wenn sie bereits alles verkauft hätten, dann bliebe nur noch der (Rest)Streubesitz! Homm und Pendes Tage sind gezählt, nach dem nächsten Wandlungsfenster sind beide weg vom Fenster. Die werden Kasse machen und Pende wird als AR zurücktreten und durch einen dritten Eurofins-Vertreter ersetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:18:42
      Beitrag Nr. 2.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.395.833 von Kalabaaki am 11.08.06 10:05:36Da bin ich aber neugierig, wie die bei den momentanen Umsätzen an der Börse Kasse machen werden. Die wollen doch wohl auch noch ein Geschäft machen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:36:10
      Beitrag Nr. 2.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.025 von Kalchas am 11.08.06 10:18:42Da bin ich aber neugierig, wie die bei den momentanen Umsätzen an der Börse Kasse machen werden.

      Wenn Eurofins deren Anteile übernimmt, brauchen die sich über die Börsenumsätze keine Gedanken zu machen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:49:05
      Beitrag Nr. 2.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.259 von noch-n-zocker am 11.08.06 10:36:10Und so wird es wohl auch kommen - die geben ihre "kleinen" Pakete aus gewandelten resp. alten Aktien einfach mit Gewinn an Eurofins weiter, wahrscheinlich genau wie so manch anderer aus dem Eurofins-Umfeld!
      Avatar
      schrieb am 16.08.06 16:31:42
      Beitrag Nr. 2.595 ()
      Einen Gegenantrag zur Hauptversammlung gibt es auch schon.

      http://www.mwgdna.com/docs/ir_ge/060803_gegenantrag_werner.p…

      Sicherlich sind die Bezüge des Aufsichtsrats zu hoch. Das gilt erst recht für den Vorstand. niedrige Gehälter sollten die Konsequenz sein, wenn man über Jahre abwirtschaftet.

      Noch schlimmer sind die Pensionsrückstellungen für Becker. Jetzt schon über 520.000 Euro. Der war höchstens drei Jahre da.
      Avatar
      schrieb am 16.08.06 19:00:19
      Beitrag Nr. 2.596 ()
      ... und dazu eine niete !!!
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 09:00:15
      Beitrag Nr. 2.597 ()
      Mal zum Vergleich.

      Vorstandsgehälter MWG 576.800 Euro in 2005, Genescan 78.000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 09:56:03
      Beitrag Nr. 2.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.477.049 von Kalchas am 17.08.06 09:00:15MWG 576.800 Euro in 2005

      76800 Euro Grundgehalt, 500.000 Euro Schmerzengsgeld für die zermürbenden Streitereien mit lästigen Kleinaktionären. :D
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 10:00:22
      Beitrag Nr. 2.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.477.820 von noch-n-zocker am 17.08.06 09:56:03Da würde doch wohl eher mir was zustehen.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 10:08:59
      Beitrag Nr. 2.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.477.892 von Kalchas am 17.08.06 10:00:22Wie, nix gekriegt?? :keks:

      Mal ne Frage an den Fachmann: Der Intershop-Vorstand hat Anfang des Jahres großzügig günstige Mitarbeiteroptionen erhalten, ohne diese als Director's Dealings zu melden. Hätte er dies tun müssen oder gibt es eine Konstellation, bei der die Meldepflicht entfällt?
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 10:26:21
      Beitrag Nr. 2.601 ()
      Auf die Schnelle glaube ich, daß das gar nicht gemeldet werden muß. Im Geschäftsbericht sollte es dann auftauchen.

      Günstig, also? Vielleicht auch noch zum Tiefstkurs? Das kam bei einer ganzen Reihe von amerikanischen Firmen vor. Da gibt es nur einen Schluß. Der Bezugskurs wurde im Nachhinein angepaßt.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 10:42:28
      Beitrag Nr. 2.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.478.318 von Kalchas am 17.08.06 10:26:21Auf die Schnelle glaube ich, daß das gar nicht gemeldet werden muß.

      Jede kanadische Explorerklitsche muss das tun, aber in Deutschland herrscht Narrenfreiheit? :confused: Auf der anderen Seite hat der Vorstand jetzt gemeldet, dass er seine Wandelanleihen zum Tausch angemeldet hat. Da bin ich mal bei MWG gespannt.

      Der Bezugskurs wurde im Nachhinein angepaßt.


      War nicht nötig, die Aktie dümpelte lange genug am Tiefstkurs rum. ISH wird auch bewusst nix tun, was sie angreifbar macht. Ich hatte nur gedacht, die Meldung der Optionen wäre übersehen worden.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 10:51:17
      Beitrag Nr. 2.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.478.553 von noch-n-zocker am 17.08.06 10:42:28Meines Erachtens geht es um Aktien und Sonstige Wertpapiere. Optionen dürften nicht geregelt sein.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 12:47:50
      Beitrag Nr. 2.604 ()
      Kalchas Auffassung zu den Optionen ist meines Wissens richtig. Es steht im GB (da auch Teil der Vergütung) und bei Ausübung in den Directors Dealings.

      Wer kommt denn nächsten Freitag alles nach Hamburg? Ich bin da, Hotel (bei der Uhrzeit ging es nicht anders) ist schon gebucht.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 12:58:52
      Beitrag Nr. 2.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.480.472 von soebenda am 17.08.06 12:47:50Das dürfte doch Piekens Abschiedsvorstellung werden. Da darf man doch nicht fehlen.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 13:15:44
      Beitrag Nr. 2.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.480.591 von Kalchas am 17.08.06 12:58:52Ganz meine Meinung - eine solch illustere Veranstaltung kann man sich einfach nicht entgehen lassen!
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 08:22:11
      Beitrag Nr. 2.607 ()
      Game over.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 08:56:44
      Beitrag Nr. 2.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.571.944 von bornloser am 23.08.06 08:22:11Game over.

      Wieso? Jetzt fängt der Spaß doch erst an!! Sieht nach einem schnellen Gewinn für die WA-Inhaber aus, ohne dass man sich mit der Illiquidität der Aktie herumschlagen muss.


      08:50 23Aug2006 RTRS-Bioanalytikfirma Eurofins will MWG-Biotech übernehmen

      Frankfurt, 23. Aug (Reuters) - Die Bioanalytikfirma Eurofins Scientific<EUFI.LN><EUFI.SG> will den angeschlagenen bayerischen Gentechnik-Dienstleister MWG-Biotech<NWUGk.DE> übernehmen.
      Eurofins biete 1,86 Euro je MWG-Aktie, teilte das in Brüssel ansässige französisch-deutsche Unternehmen am Mittwoch mit. Das sind sechs Cent mehr, als die MWG-Aktie am Dienstag kostete. MWG sei als Anbieter gentechnischer Dienstleistungen eine sinnvolle Ergänzung der Eurofins-Gruppe. Durch eine engere Kooperation sollten Synergien im Einkauf oder Vertrieb erschlossen werden.
      Die Freiburger Eurofins-Beteiligung Genescan Europe<GEPG.DE> hatte ihr MWG-Paket aus Aktien und Wandelanleihen am Dienstag mit einem Gewinn von 350.000 Euro an den Mutterkonzern verkauft. Genescan beurteilt die Chancen einer Zusammenarbeit mit MWG skeptisch: In den vergangenen eineinhalb Jahren der Kooperation seien nur einfache operative Synergien verwirklicht worden, die auch ohne eine Kapitalbeteiligung hätten erreicht werden können. "Weitergehende Synergien, zum Beispiel zur Entwicklung neuer Produkte - erscheinen aus heutiger Sicht und auf absehbare Zeit nicht realisierbar", erklärte Genescan.
      Der Erfolg der Sanierung von MWG sei zudem noch unklar, das Unternehmen aus Ebersberg bei München brauche möglicherweise zusätzliches Kapital von seinen Aktionären, begründete Genescan Europe den Ausstieg. Zum 30. Juni wies MWG-Biotech ein negatives Konzern-Eigenkapital von 3,1 Millionen Euro aus. Bei 9,7 (Vorjahreszeitraum: 11,4) Millionen Euro Umsatz wies das Unternehmen in den ersten sechs Monaten 2006 vor Steuern wieder einen Gewinn von 0,6 (minus 5,3) Millionen Euro aus. Die flüssigen Mittel lagen nach Unternehmensangaben zuletzt bei 7,4 Millionen Euro.
      Eurofins hält nach eigenen Angaben rund 28 Prozent aller MWG-Aktien sowie rund drei Viertel aller Wandelanleihen von MWG. Bei Wandlung aller Anleihen hielte das Unternehmen theoretisch bereits mehr als 60 Prozent an MWG. Beim Erwerb von mindestens 30 Prozent an einem Unternehmen muss ein Käufer den restlichen Aktionären ein Pflichtangebot für ihre Anteile machen.
      MWG Biotech konzentriert sich auf die Produktion von synthetischen Genabschnitten und die Bestimmung genetischer Informationen im Erbgut (DNA-Sequenzierung).
      axh/mer

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      Wednesday, 23 August 2006 08:50:39RTRS [nL23442074] {DE}ENDS
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 09:47:08
      Beitrag Nr. 2.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.572.199 von noch-n-zocker am 23.08.06 08:56:44ahhhhh ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 09:50:50
      Beitrag Nr. 2.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.572.969 von K1K1 am 23.08.06 09:47:08Das haben wir uns verdient ;) Wenn Kalchas und die SdK jetzt vielleicht noch ne kleine Aufbesserung für uns rausholen, dann haben wir uns alle wieder lieb :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 10:51:42
      Beitrag Nr. 2.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.573.021 von noch-n-zocker am 23.08.06 09:50:50Ich gönne dir den Erfolg, denn es ist ja zu rund 50% des in mwg stehenden Kapitals auch meiner, auch wenn die neue WA (noch) nicht notiert.

      Das mit Eurofins war ja zu erwarten (man möchte ja billig den Rest haben) und die Argumente von Genescan sind ja mehr als fadenscheinig. Um vielleicht doch etliche freie Aktionäre zu bewegen, ihre Aktien billig wegzuschmeißen. Wahrscheinlich wird nach Verstreichen einer gewissen Zeit- kann auch über ein Jahr sein - es sich heraustellen, daß es alles Andere als schlecht läuft.

      Meine Aktien (inkl. event. gewandelter) erhalten sie mit diesem Angebot nicht und ich hoffe, daß so genug andere Aktionäre so denken, daß sie nicht auf 95% kommen. Es wäre ja nicht das erste mal, daß man später um einiges mehr geboten hat.

      Eigentlich solltest auch du in diesem Fall nicht mit nur 180 % Kurs (mit angenommenen 80% Reibach) zufrieden sein, aber das ist deine Sache.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 11:17:27
      Beitrag Nr. 2.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.574.055 von skyrocker am 23.08.06 10:51:42Eigentlich solltest auch du in diesem Fall nicht mit nur 180 % Kurs (mit angenommenen 80% Reibach) zufrieden sein, aber das ist deine Sache.


      Ich hab nix gegen höhere Kurse :D Deswegen ja der Aufruf an Kalchas, da mal mehr rauszuholen.

      Von Aktien habe ich wenig Ahnung, von Übernahmeangeboten und Squeeze-Out noch weniger. Ich lasse mich gern davon überzeugen, dass es Chancen auf eine deutlich höhere Abfindung gibt, ein paar Wochen Zeit habe ich ja noch. Da Eurofins aber offensichtlich vor keiner Schweinerei zurückschreckt, müsste ich auch die Risiken kennen. Sonst nehme ich lieber mein Geld und schau mich nach einem neuen Investment um.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 11:41:24
      Beitrag Nr. 2.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.574.570 von noch-n-zocker am 23.08.06 11:17:27... noch ein kleiner Nachsatz zu deinem Beitrag im anderen Thread -

      der Gewinn ist jetzt wenigstens steuerfrei und du kannst deiner Gattin zur 'Besänftigung' was schönes kaufen...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 11:51:33
      Beitrag Nr. 2.614 ()
      Eurofins hält nach eigenen Angaben rund 28 Prozent aller MWG-Aktien sowie rund drei Viertel aller Wandelanleihen von MWG

      Die Schweinebäckchen müssen m.E. ihren Bestand an Wandelanleihen auch ausserhalb der 2006er Emission (wo sie sicher den weitüberwiegenden Teil der 3,4 Mio€ Nennwert abgegriffen haben) noch erhöht haben.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 12:06:22
      Beitrag Nr. 2.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.575.139 von K1K1 am 23.08.06 11:51:33Die Schweinebäckchen müssen m.E. ihren Bestand an Wandelanleihen auch ausserhalb der 2006er Emission (wo sie sicher den weitüberwiegenden Teil der 3,4 Mio€ Nennwert abgegriffen haben) noch erhöht haben.


      Sollte ich bei der VEM mal nachfragen, wieso ich trotz meines Gebotes von 105% keine neuen WA bekommen habe? :D Schweinebäckchen ist ne nette Verharmlosung :mad:

      skyrocker
      Meine Frau freut sich viel mehr, wenn ich heute bei dem schönen Wetter mal früh Schluß mache und ihr die Kinder abnehme. Mit materiellen Werten kann ich die nicht mehr besänftigen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 12:09:24
      Beitrag Nr. 2.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.575.382 von noch-n-zocker am 23.08.06 12:06:22Meine Frau freut sich viel mehr, wenn ich heute bei dem schönen Wetter mal früh Schluß mache und ihr die Kinder abnehme. Mit materiellen Werten kann ich die nicht mehr besänftigen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 12:39:09
      Beitrag Nr. 2.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.575.382 von noch-n-zocker am 23.08.06 12:06:22...viuellleicht hat es die VEW selbst übernommen, um es als Teil Ihrer Gewinnjubelmeldung der das erste Semester zu verwenden? :laugh::laugh:

      Ich habe die Paragrafen nicht im Kopf, aber könnten man da nicht eine Beschwerde an die Bundesanstalt richten?
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 13:25:20
      Beitrag Nr. 2.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.575.382 von noch-n-zocker am 23.08.06 12:06:22Bei Durchsicht der Halbjahresbilanz 2006 ist mir aufgefallen, daß dort nur Verbindlichkeiten aus WA v. 9551/m ausgewiesen werden, es sollten jedoch insges. 10 Mio sein. Ist da ein Teil nicht emittiert worden? Warum nicht? Wenn doch offensichtlich Gebote u. a. auch deines z.T. auch über pari vorgelegen sind.

      Wäre doch eine peinliche Nachfrage bei der HV wert.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 13:32:42
      Beitrag Nr. 2.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.576.557 von skyrocker am 23.08.06 13:25:20Also die nicht von (freien) Aktionären gezeichneten Wandelanleihen wird schon der Eurofinsclan übernommen haben - so blöd die der VEM zu überlassen sind die nun wieder auch nicht :laugh:

      Bei Durchsicht der Halbjahresbilanz 2006 ist mir aufgefallen, daß dort nur Verbindlichkeiten aus WA v. 9551/m ausgewiesen werden, es sollten jedoch insges. 10 Mio sein.

      Immer schön dran denken, dass die Wandelanleihe nach IFRS in einen Eigen- und einen Fremdkapital bilanziell aufgeteilt wird. Damit erklärt sich auch Deine Frage.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 16:33:59
      Beitrag Nr. 2.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.576.677 von K1K1 am 23.08.06 13:32:42Immer schön dran denken, dass die Wandelanleihe nach IFRS in einen Eigen- und einen Fremdkapital bilanziell aufgeteilt wird. Damit erklärt sich auch Deine Frage.

      Ich habe gedacht, bei so kurzen (Rest-)Laufzeiten geht das nicht (mehr). Aber egal, ich finde nur kein Äquivalent in den Passiva dazu. Die neu gebildete Kapitalrücklage kann es nicht sein (ich glaube nicht, daß man Hybridkapital hier deklarieren kann) und zudem viel zu gering für die Differenz.

      Ich lasse mich aber gern informieren, wenn ich etwas falsch angedacht habe.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 17:42:41
      Beitrag Nr. 2.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.580.153 von skyrocker am 23.08.06 16:33:59Ich habe gedacht, bei so kurzen (Rest-)Laufzeiten geht das nicht (mehr). Aber egal, ich finde nur kein Äquivalent in den Passiva dazu. Die neu gebildete Kapitalrücklage kann es nicht sein (ich glaube nicht, daß man Hybridkapital hier deklarieren kann) ...

      Nach IAS 32.28 gehts aber so. Die Bilanzierung einer Wandelanleihe nach IFRS ist ziemlich kompliziert und wenig logisch. Da kann aber MWG wenig für.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 18:38:24
      Beitrag Nr. 2.622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.581.336 von K1K1 am 23.08.06 17:42:41Kannst du mir nur noch sagen wo in den Passiva die Differenz steckt - ist ja knapp 450.000 ?

      Danke für deine Mühe,
      skyrocker
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 20:03:05
      Beitrag Nr. 2.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.582.167 von skyrocker am 23.08.06 18:38:24@skyrocker

      so grob: Bei Emission der Wandelanleihe wird der Zinssatz eines vergleichbaren Fremdkapitalinstruments herangezogen (bei der 2004er Wandelanleihe 8,2%) und dieser Wert vom Nennwert abgezogen. Bei der 2004er Also 6.515TE (Nennwert) ./. 6.151TE (abgezinster Wert) = 364TE. Die 364TE sind der Eigenkapitalanteil und werden in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Falle von MWG wurden passive latente Steuern in Höhe von 134TE gebildet und somit die Kapitalrücklage per Saldo um 230TE erhöht.

      Beim abgezinsten Fremdkapitalanteil in Höhe von ursprünglich 6.151TE wird jährlich der Aufzinsungsaufwand (die oben erwähnten 8,2% ./. 6% p.a.) ertragswirksam gebucht (natürlich neben der regulären Zinszahlung), sodass der abgezinste Wert per HJ2006 bei ungefähr 6.330TE liegen dürfte.

      Soweit die 2004er Tranche.

      Bei der 2006er Tranche kann ich natürlich nur schätzen, aber mit selbigen Angaben wie oben gerechnet (beim FK Anteil schätze ich mal einen Zinssatz von 10%) ergibt sich ein plausibles Bild Nennwert 3.445TE ./. 3.205TE = 240TE (also Einbuchung von rd. 144TE in die Kapitalrücklage).

      ----

      Wenn ich die beiden per HJ2006 überschlägig geschätzten Beträge der Wandelanleiheverbindlichkeiten von 6.330TE und 3.205TE addiere ergibt das 9.535TE und entspricht somit ziemlich genau der Bilanzposition Anleihe HJ 2006 in Höhe von 9.552TE.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 20:22:10
      Beitrag Nr. 2.624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.583.423 von K1K1 am 23.08.06 20:03:05Aber nur im Falle einer vollumfänglichen Nutzung des potenziellen Emissionsvolumens! Bezüglich der zweiten Emission wissen wir das aber noch gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 20:29:49
      Beitrag Nr. 2.625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.583.669 von Kalabaaki am 23.08.06 20:22:10@K1
      Hast aber wahrscheinlich recht! Ich frage mich nur, wie die das mit dem Überbezug geregelt haben.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 20:45:33
      Beitrag Nr. 2.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.583.669 von Kalabaaki am 23.08.06 20:22:10.. Bezüglich der zweiten Emission wissen wir das aber noch gar nicht

      Doch wissen wir.

      Im HJ206 Bericht steht der liquide Zufluss (3,4Mio). Wenn, dann kann eine Differenz nur im "Mückenschiss" Größenbereich liegen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 08:39:47
      Beitrag Nr. 2.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.584.014 von K1K1 am 23.08.06 20:45:33Wenn ich die Vergleichsbestimmungen richtig gelesen habe, dann kann ein Überbezug von Streubesitzaktionären nur aus dem von der GeneScan zur Verfügung gestellten Kontigent bedient worden sein.

      Nun ist davon auszugehen, dass zahlreiche Aktionäre überbezogen haben (mir sind etliche Fälle bekannt), gleichfalls gibt es etliche Fälle mit nur kleinem Anteilsbesitz, die aus Kostengründen (Gebühren)sowohl auf den Verkauf (an PS und Konsorten) als auch auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet haben. Diese hätten damit verfallen müssen. Wenn die Emission nun die von Dir genannten Mittel (nach Abzug von Kosten, Höhe: 50 T€!?)eingespielt hat, wie verträgt sich das mit dem Vergleich? Womöglich hat GeneScan auch noch im vollen Umfang bezogen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 09:35:35
      Beitrag Nr. 2.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.588.253 von Kalabaaki am 24.08.06 08:39:47Da bis jetzt die neue WA noch nicht notiert, wäre von den Besuchern der HV dringlich zu hinterfragen, warum noch kein Antrtag gestellt wurde und eine umgehende Nachholung der Schlamperei (oder steckt da gar Absicht dahinter?) zu verlangen.

      Da ich selbst nicht nach Hamburg fahren kann, würden mich die Erklärungen des Vorstands hiezu sehr interessieren, wie natürlich auch die sonstigen Vorkommnisse. Ich bitte höflich um die Mühe von Teilnehmern, einen Bericht danach ins Forum zu stellen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 09:37:32
      Beitrag Nr. 2.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.588.993 von skyrocker am 24.08.06 09:35:35Ich gehe hin und werde Dir dann gerne (soweit möglich) Deine Fragen beantworten!
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 09:44:16
      Beitrag Nr. 2.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.588.993 von skyrocker am 24.08.06 09:35:35Das Thema hat sich doch durch die Übernahme erledigt. Es wird gewandelt und gut is.

      Oder willst Du etwa Deine WA nicht wandeln und damit riskieren, dass Eurofins Dir Deinen Gewinn mit einer Kapitalerhöhung wieder wegnimmt? :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 10:02:15
      Beitrag Nr. 2.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.589.151 von noch-n-zocker am 24.08.06 09:44:16@skyrocker

      immer dran denken, dass die Wandelanleihe Ende 2007 zu "nur" 100% zurückgezahlt wird. Da sind die 186% die via gewandelte Aktien angeboten werden wohl mehr ...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 10:11:16
      Beitrag Nr. 2.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.588.253 von Kalabaaki am 24.08.06 08:39:47@Kalabaaki

      Nun ist davon auszugehen, dass zahlreiche Aktionäre überbezogen haben (mir sind etliche Fälle bekannt), gleichfalls gibt es etliche Fälle mit nur kleinem Anteilsbesitz, die aus Kostengründen (Gebühren)sowohl auf den Verkauf (an PS und Konsorten) als auch auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet haben. Diese hätten damit verfallen müssen.

      ... und die Wandelanleihen, deren Bezugsrechte verfallen sind werden sich Eurofins/Genescan eben geholt haben.

      Ich hatte nach dem Vergleich ja schon ausgeführt, dass dieser die Position von Eurofins/Genescan sogar stärken wird und sich der Anteil der (freien) Aktionäre über die im Vergleichsweg zugesicherte Begebung einer Wandelanleihe zu Gunsten von Eurofins/Genescan sogar verringern wird. Die eingetretene Entwicklung bestätigt diese Einschätzung. Der Vergleich war für die Mehrzahl der (freien) Aktionäre nachteilhaft - das ist aber das Pech derjenigen, die sich nicht informiert haben und nicht bezogen haben.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 10:18:15
      Beitrag Nr. 2.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.589.624 von K1K1 am 24.08.06 10:11:16... und die Wandelanleihen, deren Bezugsrechte verfallen sind werden sich Eurofins/Genescan eben geholt haben.

      Ich habe heute mal ne Anfrage an die BAFIN rausgeschickt, ob die VEM Bank mein Kauflimit von 105% für nichtbezogene WA hätte berücksichtigen müssen oder ob sie sich frei aussuchen konnten, wem sie zu welchem Preis die Stücke geben.

      Aber hatten hier nicht Anleger gepostet, dass selbst der laut Vergleich mögliche Überbezug repartiert worden ist?
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 10:35:42
      Beitrag Nr. 2.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.589.750 von noch-n-zocker am 24.08.06 10:18:15Ich denke die Situation ist so, dass dies ein Nichtöffentliches Angebot war, dass den Aktionären ein gesetzliches Bezugsrecht zustand und nach Verfall desselbigen VEM berechtigt war anderen Investoren zu 1€ anzubieten. Deshalb ja auch meine Meinung, dass der Vergleich hauptsächlich Eurofins/Genescan genützt hat - den freien Aktionären jedoch nicht. Ich sehe auch nicht wie der Vorstand/Aufsichtsrat dabei treuewidrig gehandelt haben sollte, denn der Vergleich sah ja keine Verpflichtung vor, dass die "übrigen" Wandelanleihen nicht an anderen Investoren (namentlich Eurofins/Genescan) hätten angeboten werden dürfen. Aber vielleicht findet ja jemand eine rechtliche Handhabe gegen die Verfahrensweise - ich hätte nichts dagegen ;)

      Für den Fall, dass nicht alle Teilschuldverschreibungen im Rahmen des Bezugsangebots auf
      Grund gesetzlichen Bezugsrechts oder auf Grund der bevorzugten Zuteilung gemäß
      vorstehenden Absätzen bezogen werden, ist die VEM Aktienbank AG berechtigt, verbleibende
      Teilschuldverschreibungen Investoren zum Bezugspreis von € 1,00 anzubieten
      (Auszug Bezugsangebot).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 10:58:25
      Beitrag Nr. 2.635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.590.063 von K1K1 am 24.08.06 10:35:42Aber vielleicht findet ja jemand eine rechtliche Handhabe gegen die Verfahrensweise - ich hätte nichts dagegen.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.06 10:11:09
      Beitrag Nr. 2.636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.590.063 von K1K1 am 24.08.06 10:35:42Immerhin hat die VEM diesmal auf mein Schreiben geantwortet.


      Sehr geehrter Herr ,

      wie Sie dem angefügten Bezugsangebot der MWG Biotech AG zum Bezug der 6%-Wandelanleihe, ISIN DE000A0JQ742 entnehmen können, bestand ein Anspruch der Aktionäre auf Zuteilung im Überbezug nicht.

      Eine diesbezügliche Auskunftspflicht der VEM Aktienbank AG vermag ich ebenfalls nicht auszumachen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Johannes Wodsak
      Rechtsanwalt


      Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des
      Bezugsverhältnisses von 10 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche
      Bezugsorder abgeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug
      besteht nicht. Die folgende Darstellung stellt die von der Gesellschaft beabsichtigte –
      jedoch unverbindliche – Zuteilungsregelung dar.


      Da ich ja nicht einmal Aktionär war und sich das Angebot nur an die Aktionäre richtete, hilft mir mein großzügiges Limit auch nix. Was solls, war ein schönes Geschäft :D
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 10:13:58
      Beitrag Nr. 2.637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.606.693 von noch-n-zocker am 25.08.06 10:11:09Ist ja schön, daß Du von diesem Dr. Wodsak überhaupt eine Antwort bekommen hast. Mir hat er vor längerer Zeit eine detaillierte Antwort zugesagt. Aber Fehlanzeige! Ehrlich gesagt, habe ich auch mit keiner Antwort gerechnet.

      Der Vorstand der MWG konnte, ich nehme mal an, wollte auf der HV nichts zur Abwicklung des Bezugs der Wandelanleihe 2006/2007 sagen, außer daß die VEM diesen gemäß des Vergleichs durchgeführt hat. Weil das nicht in das Geschäftsjahr 2005 gefallen ist, sondern 2006, soll keine Informationspflicht bestehen. Da gibt es also tatsächlich einen Vorstand und Aufsichtsrat, der meint, entlastet werden zu können, obwohl er nicht einmal Auskunft über das ausgeschöpfte bedingte Kapital geben kann.

      Jetzt mal ganz konkret. Ich habe das gezeichnet, was mir in Summe bei der Ausgabe der ersten Anleihe 3,4:1 und bei der zweiten Anleihe 10:1 nach der Anzahl meiner Aktien zum Zeitpunkt des Vergleichs zugestanden hätte. Das geht dann über 8:1 hinaus. Da war ich sicher auch nicht der Einzige, der so geordert hat. In dem Moment kann die MWG die restlichen Anleihen nicht einfach der Eurofins oder Genescan zuteilen, denn dann waren die Aktionäre nach dem Aktiengesetz gleich zu behandeln. Dazu bedarf es überhaupt keiner Regelung im Vergleich. Mir liegen ja die ersten Abrechnungen der Commerzbank und der comdirect vor, die später storniert wurden. Da war von einer Zuteilung von 18,66% des zusätzlichen Zeichnungswunsches die Rede. Diese Zahl kam laut comdirect von der VEM bzw. der MWG und die machte nur dann Sinn, wenn man das bezeichnet hat, was über 8:1 hinaus zugeteilt werden sollte.

      Solche Unregelmäßigkeiten gab es auch bei der Tranche 2004. Es ist ja schon immer bekannt, daß der Aufsichtsrat Pende und wahrscheinlich der FM Funds ihre Wandelanleihen außerhalb der offiziellen Bezugsfrist erworben haben. Im Bericht zur Sonderprüfung ist von einer Privatplacierung die Rede. Hier kann von einer Gleichbehandlung der Aktionäre natürlich auch keine Rede sein.

      Hätten wider Erwarten die sonstigen freien Aktionäre alle Anleihen gezeichnet, so hätten Homm und Pende mit Sicherheit jede Kapitalherabsetzung blockiert. Das Gegenteil war der Fall. Deshalb haben sie einfach gewartet, ob mit einem Investor, Eurofins oder Ocimum, eine Rahmenvereinbarung bzw. LOI unterzeichnet wurde. Dann war es ja völlig risikolos zu beziehen. Ansonsten hätten die gar nicht bezogen.

      Genau diese Sachverhalte werde ich jetzt mal durch das Bafin prüfen lassen.

      Die neue Anleihe soll übrigens in ca. 2 Wochen börsennotiert werden.
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 11:29:42
      Beitrag Nr. 2.638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.631.283 von Kalchas am 27.08.06 10:13:58Da war ich sicher auch nicht der Einzige, der so geordert hat. In dem Moment kann die MWG die restlichen Anleihen nicht einfach der Eurofins oder Genescan zuteilen, denn dann waren die Aktionäre nach dem Aktiengesetz gleich zu behandeln. Dazu bedarf es überhaupt keiner Regelung im Vergleich.

      Die Gesellschaft hat das gesetzliche Bezugsrecht ihren Aktionären eingeräumt und dementsprechend auch verteilt. Kannst Du bitte die entsprechenden Paragrafen des Aktiengesetzes zitieren, die eine Gesellschaft dazu verpflichten verbleibende nichtbezogene Anteile nur unter den Aktionären aufzuteilen (und wenn es diesen fiktiv geben sollte nach welchem Schlüssel dann)? Ich hätte ja nichts dagegen, aber da bist Du wohl auf dem Holzweg...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 12:03:56
      Beitrag Nr. 2.639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.631.892 von K1K1 am 27.08.06 11:29:42§ 53 a AktG

      Gleichbehandlung der Aktionäre

      Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.


      Auf die Vergleichsverhandlungen werde ich nicht groß eingehen. Ich war auch nur beteiligt, in dem ich meine Kommentare zu den Zwischenergebnissen abgegeben habe. Allerdings war, nachdem was mir bekannt ist, allen Beteiligten klar, daß bei allen nicht geregelten Punkten das Gleichbehandlungsgebot der Aktionäre aus dem Aktiengesetz gilt.

      Es müßte demnach also eine sachliche Rechtfertigung geben, wenn anders verfahren wurde. Die könnte ja unter Umständen lauten, daß andere Investoren bereit waren, mehr zu zahlen. Solchen Investoren wurde aber wohl nicht zugeteilt, wenn ich den Halbjahresbericht sehe.

      Daß VEM und MWG sich weigern, zur Verteilung Stellung zu nehmen, spricht für sich.
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 12:22:05
      Beitrag Nr. 2.640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.631.892 von K1K1 am 27.08.06 11:29:42Gesellschaft dazu verpflichten verbleibende nichtbezogene Anteile nur unter den Aktionären aufzuteilen

      Ganz so einfach kann es sich MWG (od. VEM) nicht machen. Je nach den Bedingungen kann man nicht bezogene Teile nicht emittieren, es z. B. bei Zeichnungsaufträgen an eine Gruppe /z. B. Aktionäre), oder weiteren Investoren (Zeichnern) zuteilen. Aber eins kann nicht sein, daß man hier alle nach den Bedingungen infragekommenden Zeichner unterschiedlich behandelt und nur an einen oder gewissen Investoren zuteilt. Sollten nicht alle Aufträge voll erfüllt werden können, muß ein parteiunabhängiger Schlüssel verwendet werden, z. B. prozentuelle Kürzung bis zur Verlosung von handelbaren Einheiten, je nach Verhältnis von Emissionsvolumen zu Zeichnungsaufträgen. Sollte danach aufgrund zuwenig Zeichnungsaufträgen noch etwas übrig sein, könnte u. U. freihändig zugeteilt werden (aber nicht zuerst kürzen und dann freihändig zuteilen).

      Da hat Kalchas schon recht wenn er die Bafin einschaltet. Denn wenn man aus dem Zeichnungsergebnis so ein Staatsgeheimnis macht ist oft etwas faul im Staate Dänemark.
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 12:24:52
      Beitrag Nr. 2.641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.632.351 von Kalchas am 27.08.06 12:03:56§ 53 a AktG Gleichbehandlung der Aktionäre

      Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.


      Dem AktG §53 wird in diesem Fall durch Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts Rechnung getragen.

      Eine Verpflichtung einen Überbezug über den im Vergleich hinaus genanten Überzug an die Aktionäre zu gewähren besteht nicht.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 12:36:38
      Beitrag Nr. 2.642 ()
      Warum jetzt wieder der Streit zu diesem Thema?

      Vielmehr würde mich interessieren, wie es am Freitag noch weiterging. Das plötzliche Auftauchen des "TOP 8" (Auslagerung der Produktion und des Vertriebs) war ja ein ziemlicher Shock. Das wird es sich ein Nachspiel geben!
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 22:06:15
      Beitrag Nr. 2.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.632.817 von soebenda am 27.08.06 12:36:38TOP 8 wurde angenommen. Ich glaube aber nicht, daß dieser Beschluß Bestand haben wird. Es ist dann aber nicht einzusehen, daß die MWG die Kosten bei Klagen zu tragen hat. Die haben dann Vorstand und Aufsichtsrat zu verantworten. Es ist doch klar, daß dieser Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß angekündigt wurde.

      Ein Mitarbeiter sollte sich bei diesem Beschluß noch mehr Sorgen machen als ein Aktionär.

      "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      Die Hauptversammlung stimmt der Auslagerung der Geschäftsbereiche Produktion und Vertrieb jeweils mit allen diesen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Mitarbeitern sowie Aktiva und Passiva in eine jeweils eigene Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH, deren Anteile zu 100% von der MWG-Biotech AG gehalten werden, zu."

      Ähnliche Konstruktionen kenne ich schon. Alles was man los werden will, geht in die GmbHs, der Rest bleibt bei der AG. Dann werden die GmbHs irgendwann abgewickelt oder verkauft.
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 10:56:34
      Beitrag Nr. 2.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.642.034 von Kalchas am 27.08.06 22:06:15Dass die Versuche der Trickserei seitens Eurofins weitergehen und nun neue Varianten ins Spiel kommen, war ja zu erwarten. Daß diese nicht zur vollständigen Freude von Eurofins ausgehen, ist Kalchas und jenen Aktionären zu verdanken, die diesem Treiben Steine in den Weg legen.

      Man hat die Ergebnisse im Halbjahresbericht (es darf ja im Interesse einer billigen Übernahmeversuchs der restlichen Eigentumsanteile nicht zu rosig aussehen) so zusammengestutzt, daß Rückstellungen für Abscheibungen und Verluste, die man seinzerzeit gemacht hat um das Ergebnis (damait es für den Kapitalschnitt ausreichte) schlecht zu machen, man nun wieder aktivieren mußte und dafür andere Rückstellungen für Abschreibungen (die ganzen Auslandsaktivitäten sind ja so gesehen nichts mehr wert) bildete. Ich habe so den Verdacht, daß wenn es Eurofins gelungen ist die restlichen freien Anteile den Besitzern noch abzuluchsen, das wieder ganz anders aussehen wird.

      Nun zu dem angekündigten "freiwliigen" Aufkaufsangebot einer anderen Tochter Eurofins - die Argumente sind ja auch fadenscheinig, so als ob Sie eine humanitäre Aktion starten wollten - aber man wird ja wohl noch probieren können. Wer denen seine Anteile halb verschenkt, ist selbst schuld.

      Da ist es vielleicht nicht unvernünftig über die Börse mit (je nach Lage) etwas darüberliegenden Limits, denen die Stücke von welchen die sie unbedingt loswerden möchten, wegzuholen. Denn bei einem relativ geringen Risiko sollten doch entsprechende Chancen bestehen, denn ich glaube auf längere Sicht wird Eurofins da wohl ordentlich nachbessern müssen.

      Was ich da von der HV bisher hörte, kann es eigentlich bei einem Hinterwäldler-Schützenverein nicht dillettantischer zugehen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 12:01:05
      Beitrag Nr. 2.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.647.244 von skyrocker am 28.08.06 10:56:34Was ich da von der HV bisher hörte, kann es eigentlich bei einem Hinterwäldler-Schützenverein nicht dillettantischer zugehen.

      Ich halte das nicht für Dilettantismus sondern für die "höfliche" Aufforderung an die normalen Aktionäre, von dem Abfindungsangebot Gebrauch zu machen. Stell Dir ein Sandmännchen vor, dass sagt "so liebe Kinder, jetzt aber schnell ins Bett, denn gleich kommt der Kettensägenmörder und das ist nix für Euch" :eek:

      Eine solche Warnung habe ich dieses Jahr schon zweimal von RINOL und der AHBR erhalten und ich bin sehr gut damit gefahren, meine Gewinne zu realisieren und mich zu schleichen. Unerschrockene Kämpfer wie Kalchas dürfen ja gerne dabei bleiben, für mich ist das definitiv nix.

      Hab heute morgen nochmal 25k ins Depot von Schwiegermutter verschoben. Damit ist mein steuerfreier Gewinn gesichert und sie kann sich schnelle 3% verdienen. Ist glaube ich ne ganz elegante Nummer zum Abschied :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 13:51:13
      Beitrag Nr. 2.646 ()
      Mal was zum ehemaligen Gro�aktionär Genescan. Die hatten einen Tag zuvor am selben Ort die Hauptversammlung. Wie man gehört hat, ist der Vorstand nur einen Tag für die Genescan tätig, den Rest für die Eurofins. Deshalb sitzt der Vorstand auch gar nicht in Freiburg, sondern in Brüssel bei der Eurofins.

      Mit dem Teizeitvorstand Pieken der MWG sieht das auch nicht anders aus. Schon die Auskunft des Aufsichtsratsvorsitzenden auf der Hauptversammlung, da� der Vorstand an Ergebnissen und nicht nach der verbrachten Arbeitszeit bei der MWG gemessen wird, lä�t tief blicken.
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 14:33:31
      Beitrag Nr. 2.647 ()
      Was ist denn jetzt bei der WA los? Kann da noch was schiefgehen? Hab meine verkauften Stücke billiger wieder zurückgeholt und betrachte das jetzt als lukratives Monatsgeld :eek::confused:
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 16:51:20
      Beitrag Nr. 2.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.700.555 von noch-n-zocker am 31.08.06 14:33:31Da läuft sicher etwas Unnatürliches. Woher die fast ausschließlich geraden Umsatze mit 4 Nullen danach und die meisten doppelt kommen? Das widerspricht meiner Erfahrung, daß das alles "noirmale" Marktteilnehmer sind. Zudem meist der Makler nur ein Preisindis und kein Volumen zeigt. Sinn ergibt sich nur bei der Annahme, daß abgesprochen WA von einer Stelle zur anderen verschoben wird.

      Überdies wird nur ein Einzelumsatz zu 20000 unter vielen anderen ausgewiesen - warst du das?
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 17:22:51
      Beitrag Nr. 2.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.703.431 von skyrocker am 31.08.06 16:51:20Wie man anhand der Uhrzeit meines Postings erahnen kann, war ich bei den 40.000 um 14.26 dabei.

      Ist alles recht seltsam, sehe ich auch so. Aber meine Fantasie reicht nicht aus, um mr vorzustellen, wie Eurofins wandeln will ohne mich auch wandeln zu lassen. Ich habe mir das Formular von der VEM direkt zusenden lassen und werde meine Erklärung sicherheitshalber per Einschreiben abschicken.

      Jetzt könnte allenfalls Eurofins die Angebotsfrist so bemessen, dass es für die gewandelten Aktien knapp wird, aber die werden doch froh sein über jeden, der ihnen die Aktien zu 1,86 überläßt.

      Für die 50% Rendite erscheint mir das Risiko sehr überschaubar zu sein.
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 10:03:06
      Beitrag Nr. 2.650 ()
      Aufgrund der Größe der Gesellschaft haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung und Kostenersparnis auszunutzen, dazu gehört auch die Nicht-Bearbeitung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex.

      Ich hätte an die "Brüder" bei MWG noch den Tipp vielleicht eher bei den Vorstandsgehältern mal etwas Kostenersparnis wirken zu lassen - bringt sicher mehr als die Halbe Stunde Einsparung der "Nicht-Bearbeitung" der Erklärung zum Corporate Governance Kodex..

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 19:57:29
      Beitrag Nr. 2.651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.715.177 von K1K1 am 01.09.06 10:03:06Der eigentliche Skandal bei der WSV 2006/2007 liegt in der Tatsache, dass zum Thema Bezug und Überbezug keinerlei Informationen gegeben wurden. Ob das nur daran lag, dass hier womöglich erst die HV für das Geschäftsjahr 2006 zuständig ist, weiß ich nicht. Der Vorstand ist meines Erachtens aber auf jeden Fall informationspflichtig, da es sich bei der Begebung der neuen WSV um eine Geschäftsführungsmaßnahme handelte. K1 und Kalchas haben beide Recht: Eine Gleichbehandlung aller Aktionäre war in einem ersten Schritt zu erwarten, eine eigenständige Verwertung in einem zweiten dann sicher erlaubt. Eine Nichtinformation aber ist auf jeden Fall unzulässig!

      @K1
      Oder bist Du der Meinung der Vorstand müsste über die Begebung einer Wandelanleihe (inklusive der näheren Modalitäten) keine Auskunft erteilen?
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 09:29:10
      Beitrag Nr. 2.652 ()
      Die Abstimmungen waren übrigens auch so ein Schmierenstück. Die Tagesordnung sah bei den Entlastungsbeschlüssen Gesamtentlastung und keine Einzelentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat vor. Trotzdem wurde Einzelentlastung vorgenommen, obwohl das niemand beantragt hatte. Den Grund kann man an den Ergebnissen der Entlastung des Aufsichtsrats sehen.

      Stimmberechtigt waren 1.162.035 Stimmen.

      170.147 Stimmen hielt Pende und 941.389 Stimmen waren der Eurofins zuzurechnen. Die wären alle bei der Gesamtentlastung des Aufsichtsrat nicht stimmberechtigt gewesen.

      Nun zu den Ergebnissen.

      Pende: ja 941.449, nein 50.439, Enthaltungen keine

      ohne die Stimmen der Eurofins somit

      ja: 60, nein 50.439, Enthaltungen keine

      Dr. Martin: ja 173.403, nein 47243, Enthaltungen keine

      ohne die Stimmen von Pende somit

      ja: 3.256, nein 47.243, Enthaltungen keine

      Dr. Weber: ja: 170.207, nein 50.439, keine Enthaltungen

      ohne die Stimmen von Pende somit

      ja: 60, nein 50.439, keine Enthaltungen
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 10:43:58
      Beitrag Nr. 2.653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.730.612 von Kalchas am 02.09.06 09:29:10Die 60 Stimmen bei Dr. Weber waren bestimmt die von Dr. Eckhoff, der war mit 60 Stimmen verzeichnet. Ich denke, ein angemessenes Ergebnis!
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 11:37:41
      Beitrag Nr. 2.654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.730.924 von Kalabaaki am 02.09.06 10:43:58Ich hatte das bloß gedacht. War der wirklich mit 60 Stimmen dabei und hat seinen Aktienbestand in die Waagschale geworfen? Bei Dr. Martin scheint bloß eine Stimmabgabe unterblieben zu sein.

      Der gute Dr. Eckhoff hat sich ja dann noch geäußert, warum keine emails von Aktionären beantwortet werden. Er hat nämlich keine bekommen. Er konnte sich das nur so erklären, daß die vorher als Spam aussortiert wurden.
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 20:17:29
      Beitrag Nr. 2.655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.731.135 von Kalchas am 02.09.06 11:37:41Er hat nämlich keine bekommen. Er konnte sich das nur so erklären, daß die vorher als Spam aussortiert wurden.

      Das ist gelogen, ich habe bei einer Mail-Anfrage nicht nur eine Lesebestätigung mitgesandt, die der Empfänger zurücksenden kann oder nicht (was man tunlichst verweigert hat), sondern auch ein tag, das die Öffnung der Mail bei rund 95 % der Computer ohne Zutun des Empfängers eine Öffnungsbestätigung zurückschickt (nur bei ganz speziell abgesicherten Programmen geht das nicht) mitgesandt. Die Mail wurde erst nach 3 Tagen geöffnet, aber immerhin.

      Pinocchio läßt grüßen, aber wird ja nicht die einzige Lüge bei diesen feinen Herrschaften gewesen sein.

      Noch etwas - soweit ich weiß, kommt bei einer Löschung einer nichtgeöffneten Mail mit Lesebestätigung eine spezielle Meldung (Mail wurde ungeöffnet gelöscht, was bei einem Spamfilter je nach Einstellung irgenwann passiert, zurück. Also wurde geöffnet, siehe oben.

      Wenn Interesse besteht, stelle ich eine Kopie der Öffnungsbestätigung ins Forum, müßte ich nur suchen, ich glaube ich habe das noch nicht gelöscht.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 07:33:33
      Beitrag Nr. 2.656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.733.913 von skyrocker am 02.09.06 20:17:29Es ist so wie Du sagst. Genau das habe ich auch schon aus anderer Quelle gehört.

      Aber was sollen diese kritischen Töne? Das hören Vorstand und Aufsichtsrat aber gar nicht gern.

      Der Vertrag mit Eurofins bez. der Investors Relation der MWG hat dasselbe Leistungsspektrum wie der Vertrag mit dem vorigen Dienstleister. Das Angebot der Eurofins hatte angeblich das beste Preis/Leistungsverhältnis. Es ist mir allerdings unklar, wie das festgestellt wurde, da keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. Der Preis beträgt 10.000 Euro für 200 Stunden im Jahr und 100 Euro für jede weitere Stunde. Das wurde auf der Hauptversammlung geantwortet. So habe ich es jedenfalls notiert.

      Ein wenig wundert mich das schon. Angesprochen auf den Teilzeitvorstandsvorsitzenden mit Vollzeitbezahlung hatte der Aufsichtsratsvorsitzende geantwortet, daß nicht nach Anwesenheit, sondern nach erreichten Zielen vergütet werden. Das scheint ja bei der Investors Relation anders zu sein, aber vielleicht doch nicht. es kommt halt auf das Ziel an.

      Wahrscheinlich fallen die vereinbarten Stunden immer in die Mittagspause von Dr. Eckhoff. Dann wäre natürlich klar, warum keine mails beantwortet werden.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 08:10:44
      Beitrag Nr. 2.657 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.742.197 von Kalchas am 03.09.06 07:33:33Guten Morgen!

      Auch von den Kids unsanft geweckt worden? :D

      Ich hab gerade gesehen, dass Du Dich auch bei Group engagierst. Und nur 24 Fragen auf der HV gestellt hast. Scheint also im Vergleich zu MWG ne ziemlich transparente Geschichte zu sein.

      Sollte man nach der Wandlung seine MWG-Aktien verkaufen und mit der Kohle die neue GROUP-WA kaufen?
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 08:42:05
      Beitrag Nr. 2.658 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.742.315 von noch-n-zocker am 03.09.06 08:10:44Nee, gleich geht es in die Alpen.

      In die Group werde ich sicher nicht groß Geld reinstecken. Das ist ja auch nicht die alte group technologies. Das ist eine Dreierverschmelzung von group, globalware und GAP. Die GAP kannte ich sehr gut und die Globalware, auf die verschmolzen wurde, einigermaßen gut. Die Globalware ist notorisch klamm.

      Die Erlebnisse bei der GAP waren auch nicht schlecht. IDie waren das Eintrittsgeld wert. Ich bin da ja nur gering investiert. Für die GAP bin ich einer derjenigen, die ein Spruchverfahren angestrengt haben. Sollte es zu einer Nachbesserung kommen, so könnte es doch tatsächlich unter Umständen zu einer Insolvenz wegen einer Verschmelzung kommen. In die Bewertung der Globalware gingen GmbHs ein, die noch gar nicht gegründet waren. Zu den amerikanischen Beteiligungen wußte man nur zu sagen, daß Umsätze im Irak gemacht werden und daß ansonsten alles streng geheim ist.

      Aber zu einem Vergleich mit der MWG taugt die GAP doch. Da ging es in einer Hauptversammlung um Entlastungsbeschlüsse für 4 Jahre. Da dürfte ich ca. 150 bis 200 Fragen gestellt haben. Die HV begann um 10 Uhr und die Versammlung war um ca. 17 Uhr beendet, wobei die Fragen ziemlich vollständig beantwortet wurden. Bei der MWG ist aber alles anders.

      Ich gebe dazu keine Empfehlung. Ich habe in dem Thread mein Wissen zur Verfügung gestellt. Was Du dann machst, ist dann Deine Sache.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 15:10:45
      Beitrag Nr. 2.659 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.742.434 von Kalchas am 03.09.06 08:42:05Sollte es zu einer Nachbesserung kommen, so könnte es doch tatsächlich unter Umständen zu einer Insolvenz wegen einer Verschmelzung kommen.

      Ich werde bei Dir einfach das Gefühl nicht los, dass Du mehr Spaß an juristischen Verwicklungen und Verzwickungen hast als am Geldverdienen. ;)

      Ich gebe dazu keine Empfehlung.

      Schlimmer als Esmertec wird es wohl nicht werden :D

      Ich habe in dem Thread mein Wissen zur Verfügung gestellt.

      Ab nächster Woche sind alle WA-Inhaber bei ISH in der Aktie. Wenn der Vorstand dort seine Selbstbedienungsmentalität und Gutsherrenart nicht ablegt, dann könntest Du dort mal Fachwissen und Geldverdienen kombinieren.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 15:52:35
      Beitrag Nr. 2.660 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.746.177 von noch-n-zocker am 03.09.06 15:10:45@n-n-z
      Köntet ihr das nicht in den betreffenden Threads diskutieren?
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 21:16:25
      Beitrag Nr. 2.661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.746.609 von Kalabaaki am 03.09.06 15:52:35Hast recht, in diesem Thread ist soviel los, da wird man durch off-topics schnell völlig verwirrt. Und die Emission von Wandelanleihen durch krisengeschüttelte Unternehmen via VEM Aktienbank ist sowas von off-topic, dass würde MWG bestimmt nie nich machen :D
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 15:05:54
      Beitrag Nr. 2.662 ()
      Der Vorstand und der ehemalige Aufsichtsrat der MWG hatten 2005 schon eine Entsprechunserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Auf wessen Veranlassung diese Erklärungen dann zurückgezogen wurden dürfte dann ja wohl klar sein.


      ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
      nach § 161 AktG
      des Vorstandes und des Aufsichtsrats
      der MWG-Biotech AG, Ebersberg
      vom 29. April 2005
      zu den Empfehlungen der Regierungskommission
      Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat der MWG-Biotech AG, Ebersberg, geben hiermit gemäß
      § 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der
      Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
      21. Mai 2003 ab:
      Die Gesellschaft entsprach bislang den Empfehlungen des Deutschen Corporate
      Governance Kodex gemäß Entsprechenserklärung vom November 2003 mit der Ausnahme,
      dass die gemäß Kodex Ziffer 7.1.2 geforderte öffentliche Zugängigmachung der
      Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums einmal nicht
      eingehalten werden konnte und mit der Ausnahme, dass die gemäß Kodex Ziffer 4.2.4.
      geforderte Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des
      Konzernabschlusses für 2004 nicht erfolgte. Die Gesellschaft wird zukünftig diesen
      Empfehlungen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
      Kodex Ziffer 3.8
      MWG-Biotech AG ist nicht der Ansicht, daß durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts für
      die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats im Rahmen der von der Gesellschaft
      abgeschlossenen D & O-Versicherung angesichts der aktuellen schwierigen
      Strukturierungsphase die Motivation und Verantwortung verbessert werden kann.
      Kodex Ziffer 4.2.4
      Die Gesellschaft wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des
      Konzernabschlusses zwar aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und
      Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausweisen, diese Angaben nicht
      individualisieren.
      Kodex Ziffer 5.1.2
      Der Aufsichtsrat kann angesichts der derzeitigen Restrukturierungsphase der Gesellschaft
      derzeit keine langfristige Nachfolge für die Besetzung von Vorstandspositionen planen.
      Kodex Ziffer 5.2 (2. Absatz) 5.3.1/5.3.2
      Der Aufsichtsrat der MWG-Biotech AG besteht aus drei Personen. Die Bildung von
      Ausschüssen erscheint daher nicht zweckmäßig.
      Kodex Ziffer 5.4.5
      Die Vergütung für den Aufsichtsrat enthält derzeit lediglich fixe Bestandteile. Variable
      Vergütungsbestandteile hält die Gesellschaft in der aktuellen Restrukturierungsphase nicht
      für sinnvoll.
      Kodex Ziffer 6.5
      Da die Aktien der MWG-Biotech AG lediglich an einer inländischen Börse notiert sind,
      werden derzeit im Ausland keine Informationen aufgrund kapitalmarktrechtlicher
      Vorschriften veröffentlicht.
      Ebersberg, 29. April 2005
      MWG-Biotech AG
      Der Aufsichtsrat Der Vorstand
      Bernd Aundrup
      Dr. Wolfgang Pieken
      Prof. Dr. Dr. Johann Löhn
      Dr. Volker Muschalek
      Helmut Pende
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 15:33:48
      Beitrag Nr. 2.663 ()
      Die Erklärung habe ich mir am 16.5.2006 von der Homepage geladen. Jetzt tut man bei der MWG so, als ob diese Erklärung nie abgegeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 17:13:20
      Beitrag Nr. 2.664 ()
      Um nochmals auf den Thread-Titel zurück zu kommen !!!
      Wie geht's eigentlich weiter ??
      Wird gegen einen Beschluß geklagt ?
      Wann kommt die 2. Anleihe an die Börse ?
      Stellt die Bafin eine Übernahmepreis fest ?

      Weiß irgendjemand was man als Kleinanleger in Aktien und WA machen sollte ?
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 19:02:34
      Beitrag Nr. 2.665 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.827.099 von Howkay am 08.09.06 17:13:20Wird geklagt? Das wird man sehen. Die HV ist ja erst zwei Wochen vorbei. Ich lasse jedenfalls drei Beschlüsse prüfen. Wenn Du die SdK bevollmächtigt hast, so ist vermutlich auch in Deinem Namen Widerspruch zu Protokoll gegeben worden. Insofern hängt das auch von Dir ab.

      Wann kommt die 2. Anleihe an die Börse? In ca. zwei Wochen hieß es. Zwei Wochen sind gerade heute vorbei.

      Was das BaFin macht, kann ich nicht sagen.

      Die letzte Frage mußt Du Dir selbst beantworten. Die Äußerungen seitens der MWG auf der HV sind keine Hilfe. Angeblich weiß man nicht, ob es auch ein Angebot für die Wandelanleihen geben soll. Dabei saß der Vertreter der Eurofins gleich neben dem Vorstand.
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 22:07:28
      Beitrag Nr. 2.666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.829.499 von Kalchas am 08.09.06 19:02:34Angeblich weiß man nicht, ob es auch ein Angebot für die Wandelanleihen geben soll.

      WA = Gewinn zu 100% steuerpflichtig
      Aktie = Gewinn zu 50% steuerpflichtig und Chance auf Nachschlag, wenn man das (zu erwartende) Angebot von Eurofins akzeptiert.

      Wenn die Wandlungsquote unter 95% liegt, dann fress ich nen Besen :D
      Avatar
      schrieb am 09.09.06 10:35:00
      Beitrag Nr. 2.667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.835.086 von noch-n-zocker am 08.09.06 22:07:28Gilt das für beide Emissionen? Na dann, guten Appetit!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.06 10:56:57
      Beitrag Nr. 2.668 ()
      Da wurden für diejenigen, die wandln wollen, ja noch einige Hürden eingebaut. Die MWG stellt Vorlagen zur Verfügung, die jenseits von gut und böse sind.

      Die Wandelanleihen müssen laut Wandelanleihebedingungen auf ein von der Umtauschstelle bekannt zu gebendes Konto bei der Clearstream übertragen werden. Die Daten muß man sich also erst einmal besorgen.

      Die Erklärungen müssen "entsprechend dem als Anlage beigefügten Muster" ausgestellt werden. Man könnte das durchaus so interpretieren, daß nur exakt diese Erklärungen akzeptiert werden und keine anders verfaßten. Das ist zwar nicht meine Meinung, aber wer weiß das schon genau, wie im Zweifelsfall vor Gericht entschieden wird. Der Text in der Mustervorlage ist unsinnig. Da müßten nämlich einige Antragssteller schon Falschaussagen machen, z.B. wie sie die Anleihen erworben haben. Vorgesehen ist nur Zeichnung.
      Avatar
      schrieb am 09.09.06 13:39:52
      Beitrag Nr. 2.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.839.025 von Kalchas am 09.09.06 10:56:57Da wurden für diejenigen, die wandln wollen, ja noch einige Hürden eingebaut. Die MWG stellt Vorlagen zur Verfügung, die jenseits von gut und böse sind.

      Kalchas schon wieder auf 180 ;-)

      Normalerweise übernimmt den Wandlungsauftrag -nach Anweisung- die Bank bei der man seine Papiere im Depot hat. Sollte aber nun die eigene Depotbank den Service nicht anbieten, so gibt es ein Formular (von VEM), das bereits bis auf die persönlichen Angaben vorausgefüllt ist (also bspw. ist die Clearstream Depotkontonummer ist enthalten).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 09.09.06 13:41:56
      Beitrag Nr. 2.670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.835.086 von noch-n-zocker am 08.09.06 22:07:28Wenn die Wandlungsquote unter 95% liegt, dann fress ich nen Besen

      Mit so Aussagen wäre ich ja immer vorsichtig :laugh: Allerdings würde es mich auch wundern, wenn größere Bestände nicht gewandelt werden würden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 09.09.06 18:06:13
      Beitrag Nr. 2.671 ()
      Mal zur Info paar Antworten auf der HV.

      Rede MWG 25.08.06

      Das Geschäftsjahr 2005 der MWG war gewohnt turbulent. Zumindest bis zur Hauptversammlung am 9.5.2005 schien aber noch alles nach Plan zu laufen. Da war der Vorstand noch ganz hoffnungsfroh und optimistisch. Von unlösbaren Problemen war keine Rede. Aber dann kam es knüppeldick. Eine Reihe von Vorgängen führte dazu, daß die MWG einen Verlust nach §92 AktG anzeigen und eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen mußte.

      Bericht zur Sonderprüfung

      Diese außerordentliche Hauptversammlung hatte am 7.9.2005 eine Sonderprüfung beschlossen, mit der geklärt werden sollte, ob die Voraussetzungen für eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 vorlagen und welche Vorgänge zu den angezeigten Verlusten führten. Das Dokument liegt heute vor und da muß man sich schon wundern. Zwar ist eine Reihe von Vorgängen angegeben, aber es fehlt eine Überprüfung, inwieweit im Jahresabschluß gebildete Rückstellungen bereits zum 30.06.05 aufgelöst waren. So war nämlich zur Jahresmitte, als der Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemeldet wurde, oder am Tag der Hauptversammlung sicher schon ein Großteil der Abfindungen an ausgeschiedene Mitarbeiter ausbezahlt worden. In dem Bericht zur Sonderprüfung wurde das überhaupt nicht berücksichtigt.

      Frage an die Wirtschaftsprüfer: Warum wurden bereits bestehende Rückstellungen nicht daraufhin überprüft, ob die bereits aufgelöst werden mußten?

      Antwort: Das wurde im Gutachten berücksichtigt.

      Kommentar: Angeblich waren die Wirtschaftsprüfer in Nebenräumen. Ich hatte erst verstanden, daß die selbst antworten würden. Das machte dann der Vorstand. Die Prüfer haben allerdings keine Auskunftsplicht gegenüber den Aktionären. Jedenfalls ist die Antwort des Vorstands eindeutig falsch. Im Bericht zur Sonderprüfung ist die Prüfung dieses Teils der Rückstellungen überhaupt nicht erwähnt.

      Aber hier kann ja Dr. Pieken sicher helfen. Ihm wird ja im Bericht zur Sonderprüfung mehrmals bescheinigt, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer gehandelt zu haben. Da wird er dann sicher die Zahlen parat haben.

      Im Jahresabschluß 2004 wurden in der Einzelgesellschaft Sonstige Rückstellungen (S. 49) in Höhe von von 6,43 Mio Euro gebildet. Die wurden dann weiter aufgeschlüsselt, so z.B. für Restrukturierung 4,01 Mio Euro, die u.a. für Abfindungen eingesetzt werden sollten.

      Am 9.5.2005, dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, hat dann die MWG die Ergebnisse für das erste Quartal 2005 gemeldet. In der Meldung heißt es: „Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug zum Ende des ersten Quartals 2005 minus 2,23 Mio. Euro, darin enthalten sind geplante Auszahlungen im Rahmen der Restrukturierung für Beratungsleistungen und Abfindungen in Höhe von minus 2,54 Mio. Euro.“ Das sind zwar nur die Zahlen für den Konzern, aber ein Großteil dürfte in der AG angefallen sein.

      Im Halbjahresbericht 2005, der der Verlustanzeige zugrunde lag, betragen die Sonstigen Rückstellungen dann 5,46 Mio Euro. Interessant ist hier die Entwicklung.

      Frage 1: Welche Sonstigen Rückstellungen, die im Jahresabschluß 2004 der Einzelgesellschaft gebildet wurden, waren zum 30.6.2005 aufgelöst?

      Antwort: Rückstellungen Rechtstreit Applera 0,5 Mio Euro, Erfindervergütungen 0,2 Mio Euro, Fördergelder 0,2 Mio Euro, Pensionen 0,2 Mio Euro

      Frage 2: In welcher Höhe wurden Abfindungen und Gehälter an ausgeschiedene Mitarbeiter in der Einzelgesellschaft vom 1.1.2005 bis zum 30.6.2005 ausgezahlt, für die zum 31.12.2004 Rückstellungen gebildet wurden?

      Antwort: 1,6 Mio Euro

      Kommentar: Das glaube ich allerdings nicht, wenn ich die Entwicklung der Zahl der Mitarbeiter sehe (siehe Frage 7).

      Frage 3: Wie setzen sich die Sonstigen Rückstellungen im Halbjahresbericht der Einzelgesellschaft analog zur Aufstellung im Jahresabschluß 2005 zusammen, Rückstellung Restrukturierung, Rückstellung für Personal, Rückstellung für schwebende Rechtsstreitigkeiten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Sonstige Rückstellungen?

      Antwort: 0,3 Mio Euro Sonstige, 0,3 Mio Euro Rechnungen, 0,7 Mio Rechtstreitigkeiten

      Kommentar: Rest unklar

      Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen taucht im Jahresabschluß 2005 der Einzelgesellschaft sogar ein Ertrag von 1,59 Mio Euro aus der Auflösung von Rückstellungen auf. Die Begründung lautet: „Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind auch auf die effiziente Durchführung der erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.“ (Geschäftsbericht, S.67) Die Restrukturierung mit Ausnahme der Verlagerung der Sequenzierung dürfte bereits am 30.6.2005 gelaufen gewesen sein.

      Frage 4: Wie setzt sich der außerordentliche Ertrag in Höhe von 1,59 Mio Euro aus der Auflösung von Rückstellungen im Jahresabschluß 2005 der Einzelgesellschaft zusammen?

      Antwort: 0,5 Mio Euro Rechtstreit Applera, 0,3 Mio Erfindervergütungen, 0,2 Mio Fördergelder, 0,1 Mio Rechtsstreit ABN Amro, 0,2 Mio Euro Pensionen, 0,1 Mio Euro Sonstiges und noch ein Posten von 0,2 Mio Euro

      Kommentar: Nichts zu sehen, was mit effizienter Restrukturierung zu tun hat. Das sieht nach zu hohen und nicht angemessenen Rückstellungen aus.

      Frage 5: Fielen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen bis zum 30.6.2005 an?

      Antwort: die 1,1 Mio Euro, siehe Frage 1

      Frage 6: Wie setzen sich die außerordentlichen Erträge im Halbjahresabschluß 2005 der Einzelgesellschaft zusammen?

      Antwort: gab keine

      Frage 7: Wie enwickelte sich die Zahl der Mitarbeiter in der Einzelgesellschaft in den beiden Geschäftsbereichen vom 31.12.2004 zum 31.3.2005, zum 30.6.2005, zum 30.9.2005 und weiter zum 31.12.2005?

      Antwort: 31.12.2004 194 Mitarbeiter,
      31.03.2005 Gensequenzierung 12,75, Oligoproduktion 35, Sonstige 65,44, insgesamt 113,19
      30.06.2005 Gensequenzierung 12,75, Oligoproduktion 32,85, Sonstige 57,04, insgesamt 102,64
      30.09.2005 Gensequenzierung 12, Oligoproduktion 33,6, Sonstige 49,54, insgesamt 95,14,

      Nun zu den einzelnen Vorgängen.

      Immobilienabwertung

      Da beginne ich mit dem größten Posten, der Abwertung der Immobilien in Ebersberg zum 30.6.2005. Die Neubewertung zum 30. Juni 2005 führte zu einer Abschreibung von 5,54 Mio Euro.

      Es wurde nun offensichtlich kein Ertragswertverfahren durchgeführt, wie es in der Werteermittlungsverordnung beschrieben ist. Was hier gemacht wurde, nennt man gemeinhin vereinfachtes Ertragswertverfahren, gemeinhin auch als Maklerverfahren bekannt. Dies ist eine grobe Schätzung und das Ergebnis gilt als außerordentlich ungenau, wenn der Schätzende keine langjährige Erfahrung hat. Genau dieses Erfahrung spreche ich dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Pieken und den Prüfern ab. Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren geht überhaupt kein Bodenwert ein.

      Frage 8: Warum wurde kein Gutachter beauftragt, ein Ertragswertverfahren durchzuführen?

      Antwort: Man hat verschiedene Fachleute konsultiert und verschiedene Verfahren diskutiert. Dann hat man dieses gewählt.

      Das ist insofern verwunderlich, weil die MWG ansonsten immer reichlich Geld, im Jahr 2005 immerhin über 500 TEuro, für Beratung aufwendet. Wo es dann plötzlich um eine Menge Geld ging, wie beim Verkauf der Immobilie, will man plötzlich gespart haben. Da soll dann als Grundlage ein Bericht für 50 oder 100 Euro gereicht haben.

      Aufgrund der völlig haltlosen Schätzung des Vorstands dürfte der MWG beim Verkauf der Immobilie Anzinger Str. 7b ein erheblicher Schaden entstanden sein. Ich fordere den Aufsichtsrat auf, diesen Sachverhalt zu klären und gegebenenfalls Schadensersatz für die MWG geltend zu machen.

      Im Bericht zur Sonderprüfung ist zunächst die Reduzierung des Mietfaktors oder Multiplikators von 12 auf 11 angegeben. Hierbei wurde der Frühjahrsmarktbericht des Immobilienverbands Deutschlands zugrunde gelegt. Das ist schon erstaunlich, da der Vorstand in der Hauptversammlung am 7.9.2005 nie diesen Bericht, geschweige denn den Begriff Mietfaktor oder Multiplikator, verwendet hat.

      Frage 9: Lag dem Vorstand bei der Neubewertung der Immobilien der Frühjahrsmarktbericht des Immobilienverbands Deutschlands vor?

      Antwort: ja

      Frage 10: Hat die MWG den Frühjahrsmarktbericht des Immobilienverbands Deutschlands schon in den Vorjahren bezogen?

      Antwort: nein

      Dann wurde dieser herabgesetzte Mietfaktor auf die vermieteten und durch die MWG genutzten Flächen angewendet. Die allgemeine Leerstandsquote geht aber schon in den Mietfaktor ein, d.h., die wird hier doppelt berücksichtigt. Die Absurdität dieser Berechnung sieht man schon daran, daß die Gebäude mit 0 Euro bewertet worden wären, wenn sie zufällig leer gestanden hätten.

      Frage an den Wirtschaftsprüfer: Warum wurden bei der Bewertung der Immobilien die Leerstände doppelt berücksichtigt?

      Antwort: Im Mietfaktor ist nur das allgemeine Vermietungsrisiko berücksichtigt, und nicht das spezielle der MWG.

      Im Bericht zur Sonderprüfung ist nun überhaupt keine Angabe zu den genutzten Flächen sowie zu der angenommenen Miete pro qm im Jahr gemacht, so daß das Ergebnis der Prüfung überhaupt nicht nachvollziehbar ist.

      Frage an den Wirtschaftsprüfer: Welche Mieteinnahme pro qm im Jahr wurde denn pro genutzten qm der Bewertung zugrunde gelegt?

      Antwort: 5 Euro Lager und 8 Euro Labor

      Frage an den Wirtschaftsprüfer: Wie groß war die Fläche, die in die Bewertung der Immobilien einging?

      Antwort: 4586 qm

      Erwähnt wird dann noch als Grund für die Leerstände z.B. der Outsourcing-Vertrag, die Verlagerung der Sequenzierung an die Medigenomix. Die erfolgte aber laut Meldung der MWG erst am 26.8.2005 und konnte demnach gar nicht Eingang in die Neubewertung zum 30.6.2005 finden. Von einem nachhaltigen Leerstand kann bei weniger als 2 Wochen ja wohl keine Rede sein.

      Frage an den Wirtschaftsprüfer: Warum wurden die Leerstände, die sich aus der Verlagerung der Sequenzierung zur Medigenomix ergeben haben, überhaupt berücksichtigt?

      Antwort: Der Vorstand ging von der Schließung des Bereichs Sequenzierung aus.

      Kommentar: Die Zahl der Mitarbeiter spricht da aber eine ganz andere Sprache (siehe Frage 7). Außerdem hatte man diesen Bereich mit zum Kerngeschäft erkoren. Da wäre doch sicher eine Adhoc fällig gewesen. Außerdem gab es zu der Zeit keine einzige Aufsichtsratssitzung. Davon gab es 7 im Jahr 2005, eine im Februar, 2 im März, 1 im Mai, 1 im August und 1 im Dezember.

      Am 29.9.2005 wurde die Veräußerung des Bürogebäudes Anzinger Str. 7b an die HS Grundstücks GmbH für 1,8 Mio gemeldet. Dieser Verkaufspreis soll praktisch gleich mit dem neu bestimmten Buchwert gewesen sein. Damit soll nun im Nachhinein die Neubewertung gerechtfertigt werden.

      Die MWG hatte aber schon zuvor mit der Noax Technologies, deren Geschäftsführer und deren Eigentümer identisch (Familie? Schechner) mit denen der HS Grundstücks-GmbH sind, schon länger über den Verkauf dieses Gebäudes verhandelt. Die Noax hatte 2,3 Mio Euro geboten, was dem Vorstand der MWG aber zu wenig war. Der wollte 2,5 Mio Euro erlösen. Insofern ist es dann ziemlich verwunderlich, daß diese Immobilie für 1,8 Mio Euro praktisch an dieselben Käufer verkauft wurde. Dabei soll auch noch die Leerstandsquote laut Bericht zur Sonderprüfung sehr gering gewesen sein. 2,5 Mio Euro dürfte demnach der Verkehrswert 2004 gewesen sein. Dann kommt die Reduzierung des Mietfaktors von 12 auf 11. Das wären dann ca. 2,3 Mio Euro und das unterscheidet sich ziemlich gravierend von den erzielten 1,8 Mio Euro.

      Frage an den Wirtschaftsprüfer: Wurden Sie darüber informiert, daß der MWG ein Kaufangebot der Noax technologies für die Immoblie Anzinger Str. 7b in Höhe von 2,3 Mio Euro vorgelegen hatte?

      Antwort: blieb unbeantwortet

      Frage 11: Warum wurde das Angebot in Höhe von 2,3 Mio Euro der Noax für die Immobilie Anzinger Str. 7b nicht angenommen?

      Antwort: wurde nicht beantwortet bzw. mit Frage 12

      Frage 12: Wie wird die hohe Differenz vom Angebot der noax technologies in Höhe von 2,3 Mio Euro für die Immobilie Anzinger Str. 7b zum tatsächlich erzielten Preis 1,8 Mio Euro erklärt?

      Antwort: Die Immobilie hat Baumängel. Es wurden 73 Baumängel festgestellt.

      Kommentar: Bericht zur Sonderprüfung „Die Orientierung an den Marktverhältnissen kann dabei nachträglich durch den am 29. September 2005 notariell beurkundeten Kaufvertrag über das bebaute Grundstück Anzinger Str. 7b überprüft werden.“ Und „... das Gebäude Anzinger Straße 7b wurde von der Gesellschaft im Jahre 2000 errichtet und im Dezember 2000 von der zuständigen Baugesellschaft übergeben.“

      Nachfrage 12a: Wie kann aus dem Verkaufspreis einer Immobilie mit Baumängeln die Bewertung der anderen Immobilien gerechtfertigt werden? Haben die ähnliche Baumängel?

      Antwort: Man muß berücksichtigen, daß die beiden andern Immobilien älter sind.

      Kommentar: Das Alter? Das ist jetzt aber ganz neu. Bei dem im Bericht zur Sonderprüfung angegebenen Verfahren geht das überhaupt nicht ein.

      Nachfrage 12b: Warum hat die MWG denn beim Verkauf sich die noch nicht verjährten Gewährleistungsansprüche honorieren lassen?

      Antwort: Viele der Unternehmen sind insolvent.

      Nachfrage 12 c: Wer waren denn die Bauträger für die Immobilie Anzinger Str. 7 b?

      Antwort: Dorn GmbH & Co KG Passau und BML GmbH München

      Frage 13: Wie viele qm Verkehrsfläche und Nutzfläche hat das verkaufte Gebäude Anzinger Str. 7b?

      Antwort: 2800 qm Verkehrsfläche, 2353 qm Nutzfläche

      Frage 14: Wie groß ist das Betriebsgrundstück der verkauften Immobilie Anzinger Str. 7b?

      Antwort: 2318 qm

      Frage 15: Wie viele qm der Immobilie Anzinger Str. 7b waren vermietet zur Zeit des Verkaufs?

      Antwort: 1533 qm

      Frage 16: Wie viele qm der Immobilie Anzinger Str. 7b waren vermietet zur Zeit der Neubewertung?

      Antwort: 132 qm (?)

      Kommentar: Das mußten dann eher 1132 oder 1320 qm gewesen sein.

      Frage 17: Wie hoch waren die monatlichen Mieteinnahmen der Immobilie Anzinger Str. 7b zur Zeit des Verkaufs?

      Antwort: 9689 Euro

      Frage 18: Wie hoch waren die monatlichen Mieteinnahmen der Immobilie Anzinger Str. 7b zur Zeit der Neubewertung?

      Antwort: 9689 Euro

      Ich hatte mir die Immobilien am 3.10.2005 angeschaut. Da hatten die HS Grundstücks-GmbH und die Noax das Gebäude schon bezogen, d.h., daß das Gebäude an die Mieter verkauft wurde. Die HS Grundstücks-GmbH ist übrigens im September 2005 neu gegründet worden, offenbar einzig für dieses Geschäft.

      Frage 19: Wie groß ist das Betriebsgrundstück der beiden Immobilien der MWG in Ebersberg nach dem Verkauf der Immobilie Anzinger Str. 7b?

      Antwort: 4812 qm

      Frage 20: Wie viele qm Verkehrsfläche und Nutzfläche haben die beiden Immobilien der MWG in Ebersberg?

      Antwort: 6350 qm Verkehrsfläche und 5340 qm Nutzfläche

      Frage 21: Wie viele qm der Immobilien der MWG in Ebersberg waren vermietet, als die Neubewertung vorgenommen wurde?
      Antwort: 294 qm

      Frage 22: Wie hoch waren die monatlichen Mieteinnahmen der beiden Immobilien der MWG in Ebersberg, als die Neubewertung vorgenommen wurde?

      Antwort: 2043 Euro

      Frage 23: Wie viele qm belegte die MWG selbst in den Immobilien Anzinger Str. 7 und Anzinger Str. 7a, als die Neubewertung vorgenommen wurde?

      Antwort: 2500 qm

      Frage 24: Welche Änderungen in der Nutzung der beiden Immobilien der MWG in Ebersberg haben sich bis zur außerordentlichen Hauptversammlung am 7.9.2005 ergeben?

      Antwort: keine wesentlichen

      Frage 25: Wie viele qm der beiden Immobilien der MWG in Ebersberg waren zum Jahresende 2005 vermietet?

      Antwort: 1973 qm

      Frage 26: Wie hoch waren die monatlichen Mieteinnahmen der beiden Immobilien der MWG in Ebersberg zum Jahresende 2005?

      Antwort: 2043 Euro

      Frage 27: Wie viele qm belegte die MWG in den beiden Immobilien Anzinger Str. 7 und Anzinger Str. 7a zum Jahresende 2005 selbst?

      Antwort: 1973 qm

      Kommentar: So ein Zufall. Genau dieselbe Fläche, die angeblich vermietet wurde (siehe Frage 25).

      Noch ganz nebenbei. Ich war am 13.8. in Ebersberg. Von größeren Leerständen im Gewerbegebiet war gar nichts zu erkennen.

      Rückstellung Restrukturierungskosten

      Laut Bericht zur Sonderprüfung wurden die Rückstellungen für Restrukturierung um 850 TEuro erhöht. Hintergrund war wohl die Auslagerung der Sequenzierung. Begründet wird die Maßnahme mit einem Vertrag, der erst Ende August 2005, also ca. 2 Monate später, abgeschlossen wurde. Hiermit dürften die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 826 TEuro abgedeckt gewesen sein (Geschäftsbericht S. 68).

      Frage 28: Wie konnte der Vorstand den Outsourcing-Vertrag mit der Medigenomix bereits bei der Verlustanzeige der Hälfte des Grundkapitals berücksichtigen?

      Antwort: Die Berechnung beruhte auf der angenommenen Schließung des Bereichs.

      Kommentar: Das dürfte ja jedem neu sein, daß die Gensequenzierung geschlossen werden sollte. Darüber hat es jedenfalls keine Aufsichtsratssitzung gegeben.

      Rückstellung für Verpflichtung gegenüber der ABN Amro

      Die ABN Amro hatte im Jahr 2004 einen Anspruch von 925 TEuro geltend gemacht. Da wurde plötzlich aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Rückstellung erhöht.

      Frage 29: Mit welchen vertraglichen Vereinbarungen hat die ABN Amro ihren Anspruch begründet?

      Antwort: Es ging um den Gesamtverkauf der MWG.

      Frage 30: Wann wurde der Vertrag mit der ABN Amro abgeschlossen?

      Antwort: 3.5.2002

      Kommentar: Wie soll das nun wieder stimmen? Wollte man schon weit vorher verkaufen? Schade eigentlich, daß da nichts gekommen ist.

      Frage 31: Welche sachlichen Gründe führten zu einer Erhöhung der Rückstellungen auf die Forderungen der ABN Amro?

      Antwort: Abbruch der Vergleichsverhandlungen

      Rückstellung aufgrund der Abnahmeverpflichtung von Oligoproduktionssystemen von der Aviso GmbH

      Laut einem Vertrag aus dem Jahr 2004 hat die MWG 10 Produktionssysteme bei der Aviso bestellt, von denen dann in kürzester Zeit 3 Systeme angeblich nicht mehr benötigt werden. Das spricht ja nicht gerade für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter, sodern für Verschwendung.

      Frage 32: Wann wurde der Vertrag mit der Aviso über die Lieferung von 10 Produktionssystemen abgeschlossen?

      Antwort: Anfang 2004

      Frage 33: Wie viele Systeme aus dem Vertrag mit der Aviso wurden bis Ende 2005 geliefert?

      Antwort: 2

      Kommentar: Da nehme ich mal zu deren Gunsten an in 2005. 4 waren ja laut Sonderbericht schon 2004 geliefert.

      Frage 34: Handelt es sich bei den Systemen um Produkte, die früher im Bereich Genomic Technology hergestellt wurden?

      Antwort: nein

      Frage 35: Gibt es eine Einigung mit der Aviso?

      Antwort: Verlängerung der Abnahmepflichten

      Pende, Bezug der Wandelanleihe

      Laut Sonderprüfung hat der Aufsichtsrat Pende am 14.12.2005 Anleihen im Rahmen einer Privatplacierung an die Aktionäre erworben. Das lag außerhalb der offiziellen Zeichnungsfrist. Ich war zu der Zeit auch Aktionär. Von einer Privatplacierung außerhalb der offiziellen Bezugsfrist ist mir nichts bekannt. Mich hat dieses Angebot nie erreicht.

      Frage 36: Welchen Aktionären wurden die Wandelanleihen in der Privatplacierung angeboten?

      Antwort: institutionellen Investoren und Herrn Pende

      Frage 37: Was ist unter dem Begriff Privatplacierung der Wandelanleihe zu verstehen?

      Antwort: Abgabe der Anleihen an Großinvestoren

      Frage 38: Wann hat der Aufsichtsrat Pende die Wandelanleihen gezeichnet?

      Antwort: 14.12.2004

      Kommentar: Der hätte somit gar nicht bezogen, wenn die Nachfrage beim Bezugsangebot überraschend hoch gewesen wäre. Dann hätte er aber sicher eine Kapitalherabsetzung verhindert.

      Prinzipiell hatte die MWG die Aktionäre nach dem Aktiengesetz gleich zu behandeln.

      Tochtergesellschaften

      MWG USA

      Die Entwicklung ist seit Jahren ein Trauerspiel. Deutlich wird das an der Entwicklung der Forderungen gegen die amerikanische Tochtergesellschaft. Ende 2003 waren das über 20,2 Mio Euro. Ende 2004 betrugen die Forderungen noch knapp 12 Mio Euro, obwohl Forderungen über 10 Mio Euro abgeschrieben wurden, und Ende 2005 ca, 3,3 Mio Euro nach einer weiteren Abschreibung auf Forderungen von ca. 10,6 Mio Euro. Wenn man die Abschreibungen unberücksichtigt lässt, steigen die Forderungen um ca. 2 Mio Euro jährlich. Inzwischen kann man durchaus fragen, welchen Sinn es macht, in ein Faß ohne Boden immer weiter Wasser nachzukippen. Nach der letzten Firmenwertabschreibung beträgt der Buchwert der amerikanischen Tochtergesellschaft noch 1,4 Mio Euro. Das heißt dann, daß, wenn es so weiter geht, die Muttergesellschaft jedes Jahr ca. das 1,5-fache des Buchwerts zuschießen muß.

      Frage 39: Warum ist die Erhöhung der Forderungen der MWG gegen die amerikanische Tochtergesellschaft um ca. 2 Mio Euro jährlich zurückzuführen?

      Antwort: Verzinsung der Kredite (Zinsen werden wohl bestenfalls teilweise gezahlt) und Warenlieferungen

      Auch die Geschäfte gingen jahrelang überhaupt nicht. So betrug der Umsatz im Geschäftsjahr 2004 noch 8,5 Mio Euro, also ca. 10 Mio Dollar, im ersten Halbjahr 2005 noch 3,5 Mio Dollar und im gesamten Jahr 2005 mal gerade 5,2 Mio Euro, also ca. 6,3 Mio Dollar. Der Verlust lag laut Geschäftsbericht im Jahr 2005 bei 2 Mio Euro nach 5 Mio Euro im Jahr 2004 (Geschäftsbericht S.8).

      Dafür wurde im Jahr 2004 die Mitarbeiterzahl in den USA massiv bis auf 90 Mitarbeiter aufgestockt, dann zum Jahresende 2004 auf 39 (Geschäftsbericht 2004, S. 33) abgebaut. Dann blieb sie mit 38 Mitarbeitern im Jahr 2005 nahezu konstant und heute ist man stolz, die Zahl der Mitarbeiter in 2006 weiter auf 27 Mitarbeiter verringert zu haben (Geschäftsbericht 2005, S.9). Wenn man das nach der Zahl der Mitarbeiter beurteilt, so scheint es im Jahr 2005 keine Krise bei der MWG USA gegeben zu haben.

      Nun paar Fragen zur MWG USA.

      Frage 40: Wie lauten die Bilanzdaten der amerikanischen Tochtergesellschaft Ende 2005 (current assets, non-current assets, current liabilities, non-current liabilities?

      Antwort: Aktiva: Sachanlagen 0,4 Mio Dollar, Vorräte 0,1 Mio, Forderungen aus Liefererungen und Leistungen 0,1 Mio, flüssige Mittel 0,7 Mio, Sonstige 0,1 Mio Euro
      Passiva: Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 28,7 Mio, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,4 Mio, Sonstige 0,4 Mio Euro, Rückstellung 0,1 Mio, somit Eigenkapital –27,4 Mio

      Kommentar: MWG USA wird von der Muttergesellschaft durchgefüttert. Die Finanzierung erfolgte nur über Kredite der MWG. Die Kredite sind abgeschrieben, aber nicht erlassen, wie man sieht.

      Frage 41: Wie hoch waren Umsatz und Ebit der amerikanischen Tochtergesellschaft im Jahr 2005?

      Antwort: 6,4 Mio Dollar Umsatz, -0,4 Mio Dollar Ebit

      Frage 42: Wie hoch waren die Restrukturierungskosten bei der amerikanischen Tochtergesellschaft im Jahr 2005?

      Antwort: 0,5 Mio Euro

      Frage 43: Wie hoch waren Umsatz und Ebit der amerikanischen Tochtergesellschaft im ersten Halbjahr 2006?

      Antwort: 2,5 Mio Dollar Umsatz und Ebit –0,2 Mio Dollar

      Kommentar: Am 7.9. wurde für das Ebit 0 angegeben.

      Frage 45: Worauf gründen sich die Forderungen der Einzelgesellschaft gegen das amerikanische Tochterunternehmen im Jahresabschluß 2005?

      Antwort: Finanzierung für den Geschäftsaufbau und Verbindlichkeiten aus Lieferungen von der MWG.

      Frage 46: Welchen grundsätzlichen Zusammenhang gibt es zwischen der Höhe der Abschreibungen auf Forderungen gegen die amerikanische Tochtergesellschaft und der operativen Entwicklung?

      Antwort: Man orientierte sich an dem, was die MWG an USA in den nächsten Jahren an Krediten tilgen kann.

      Die Nichteinhaltung von Prognosen dürfte doch jahrelang üblich gewesen sein. Dafür waren doch Sie, Herr Dr. Pieken, auch einmal federführend verantwortlich als General Manager USA.

      Die Forderungen wurden übrigens viel stärker abgewertet als der Beteiligungsansatz, ca. 80 % gegen ca. 50 %.

      Frage 47: Welchen Grund gibt es für die stärkere Abwertung der Forderungen gegenüber dem Beteiligungsansatz?

      Antwort: Die Forderungen sind kurzfristig.

      Frage 48: Welchen beruflichen Hintergrund hat der neue Geschäftsführer USA?

      Antwort: Er war der Leiter Operations bei einem Wettbewerber.

      MWG Indien

      Dies ist eine ganz eigene Geschichte. Bei jeder neuen Gelegenheit wird eine andere Version der Geschichte erzählt und diese Versionen passen überhaupt nicht zusammen. Die Begründung vom Vorstand für die Abschreibungen der MWG Muttergesellschaft gegen die indische Tochtergesellschaft war auf der Hauptversammlung am 7.9.2005. Ich zitiere aus der Rede von Dr. Pieken: „Zu der Wertberichtigung auf die Forderung der AG gegenüber unserer Niederlassung in Indien möchte ich klarstellen: Wir haben immer betont, daß wir den Geschäftsverlauf in Indien beobachten und sind angesichts der Entwicklung zu dem Schluß gekommen, daß es deutlich schwerer ist, in Indien Fuß zu fassen, als gedacht. Daher kam es sinnvollerweise zu einer Wertberichtigung.“

      Hier wüßte in der Tat jeder Aktionär mal gerne, was man sich bei der MWG bei diesem Unterfangen gedacht hatte. Aber der Reihe nach.

      Los ging es mit der Adhoc vom 21.5.2004. Ich zitiere mal zwei Ausschnitte. „Die MWG Biotech AG nimmt zum 1. Juni 2004 den Betrieb in ihrer neuen Betriebsstätte MWG Biotech PVT Ltd. in Bangalore, Indien, auf. Von der neuen Konzerngesellschaft aus, wird das Unternehmen mittelfristig den gesamten asiatisch-pazifischen Markt mit dem kompletten Portfolio an Biotech-Produkten und –Dienstleistungen aller vier Geschäftsbereiche der MWG Biotech beliefern.“ Und weiter. „MWG rechnet allein für Oligonukleotide mit einem Umsatz 2005 von bereits 2,5 Mio Euro in Indien.“

      Das wäre unter dem Gesichtspunkt gar nicht übel gewesen, wenn die indische Tochtergesellschaft tatsächlich einen Umsatz in dieser Größenordnung im vom Vorstand bei der Sanierung auserkorenen Kerngeschäft gemacht hätte.

      Weiter ging es mit der Hauptversammlung der MWG am 25.5.2004. Ich zitiere aus dem Bericht von GSC-Research zu dieser Hauptversammlung. „Darauf legte der Vorstand dar, daß der indische Markt gerade mit diesen Produkten nicht bedient wird. Es gab konkrete Anfragen, und es besteht auch eine Kundenstruktur in Asien, die von dort aus gut bedient werden kann. Das Kostenvolumen betrug etwa 250 TEuro, die monatliche Miete für die 800 qm große moderne und voll klimatisierte Halle beträgt 1500 Euro.“

      Dann kam die Krisenhauptversammlung am 9.5.2005. Ich zitiere wieder GSC-Research. Da hört sich plötzlich alles ganz anders an. „Der Standort in Indien wurde laut Herrn Dr. Pieken vor allem für das Diagnosegeschäft gegründet, das nun im Zuge der Sanierung eingestellt wird. Die Grundlage für die ursprüngliche Planung ging also verloren, weshalb nun eine Neubewertung vorgenommen und geprüft werden muß, inwieweit der Standort auf das neue Geschäft übertragbar ist.“

      Was war denn mit dem geplanten Verkauf von Oligonukleotiden? Die Aussage des Vorstands vom 7.9.2005 habe ich schon zitiert.

      Noch toller wird es mit dem Geschäftsbericht 2005 (Seite 6). Aber vielleicht stimmt ja nun diese Geschichte. Ich zitiere: „Der Umsatz der indischen Tochtergesellschaft MWG Biotech Pvt Ltd. Hat sich von € 0,02 Mio in 2004 auf € 0,4 Mio in 2005 gesteigert, ist damit aber weit entfernt von der urprünglichen Planung. Die indische Tochtergesellschaft ist als Export orientierte Gesellschaft eingeschrieben, die somit den Hauptumsatz außerhalb Indiens generieren muß.“

      Der Begriff exportorientiert ist in diesem Zusammenhang neu. Darauf muß man erst einmal kommen, daß man ein Unternehmen in Indien gründet, wenn man dort gar nichts verkaufen kann.

      Frage 49: Wozu wurde die indische Tochtergesellschaft überhaupt gegründet?

      Antwort: Produktion Low Cost Oligos für das Diagnosegeschäft für den Export

      Frage 50: Welche Kunden gab es denn, die die Gründung einer indischen Tochtergesellschaft nahe gelegt haben? Vielleicht Ocimum?

      Antwort: keine

      Kommentar: Das hört sich in der ersten Adhoc aber ganz anders an.

      Frage 51: Wie lauten die Bilanzdaten der indischen Tochtergesellschaft Ende 2005 (current assets, non-current assets, current liabilities, non-current liabilities?

      Antwort: Aktiva: Sachanlagen 0,4 Mio Euro, Vorräte 0,1 Mio Euro, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,1 Mio, liquide Mittel 0,1 Mio
      Passiva: Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 0,7 Mio, Sonstige 0,1 Mio, Eigenkapital somit –0,1 Mio

      Frage 52: Wie hoch waren Umsatz und Ebit der indischenTochtergesellschaft im Jahr 2005?

      Antwort: 0,4 Mio Euro Umsatz und –0,2 Mio Ebit
      Frage 53: Wie hoch waren die Restrukturierungskosten bei der indischen Tochtergesellschaft im Jahr 2005?

      Antwort: keine

      Frage 54: Wie hoch waren Umsatz und Ebit der indischen Tochtergesellschaft im ersten Halbjahr 2006?

      Antwort: 0,2 Mio Euro Umsatz und .-0,1 Mio Ebit

      Frage 55: Wie hoch waren die Abschreibungen der MWG auf Forderungen der MWG gegen das indische Tochterunternehmen und worauf gründeten die?

      Antwort: 1 Mio Euro, schlechte Nachfrage

      Das dürfte ca. 1 Mio Euro gewesen sein.

      Frage 56: Wie wird eine Abschreibung von ca. 1 Mio Euro begründet, wenn angeblich nur 250 TEuro investiert werden mußten?

      Antwort: Es waren zusätzliche Investitionen nötig.

      Ich habe in den Berichten schon gesehen, daß mehr investiert wurde. Diese Investitionen können aber frühestens im zweiten Halbjahr 2004 getätigt worden sein. Ende August 2004 war der Vorstandsvorsitzende Becker zurückgetreten. Das Ausmaß der Krise dürfte dem Vorstand trotz anderer öffentlicher Verlautbarungen schon vorher bekannt gewesen sein. Insofern ist es verwunderlich, welche Mittel noch in dieses Abenteuer gepumpt wurden.

      MWG Frankreich

      Über dieses Unternehmen wurde in den letzten Hauptversammlungen nie geredet, zu Unrecht wie sich jetzt herausgestellt hat. Die meisten Aktionäre hatten sicherlich angenommen, daß dieses Unternehmen längst abgewickelt worden ist.

      Die Forderungen der MWG gegen die französische Tochtergesellschaft betrugen Ende 2004 740 TEuro (Geschäftsbericht 2004, S. 43). Insofern ist eine Abschreibung von 974 TEuro Ende 2005 auf Forderungen erstaunlich. Dazu kommt noch, daß es immer noch Forderungen in Höhe von 290 TEuro aus Lieferungen und Leistungen gibt (Geschäftsbericht 2005, S.59)

      Frage 57: Worauf gründeten die Forderungen der MWG gegen die französische Tochtergesellschaft und warum haben sich die im Geschäftsjahr 2005 erhöht?

      Antwort: Aufbau und Finanzierung Geschäftsbetrieb, Lieferungen

      Dieses Unternehmen wurde dann an die Eurofins Ventures verkauft.

      Frage 58: Wie hoch war der Verkaufspreis der französischen Tochtergesellschaft?

      Antwort: Es wurden Forderungen der MWG gegen die MWG Frankreich in Höhe von 400 TEuro beglichen.

      Frage 59: Wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf der französischen Tochtergesellschaft an die Eurofins ein Bewertungsgutachten erstellt bzw. wie erfolgte die Preisfindung?

      Antwort: kein Gutachten, die Tochter war stark defizitär und es konnte noch nicht mal ein Ertragswertverfahren durchgeführt werden

      Kommentar: Und warum kauft die dann jemand?

      Frage 60: Wurden beim Verkauf der französischen Tochter weitere Angebote eingeholt?

      Antwort: nein

      Frage 61: Warum wurde die französische Tochter überhaupt verkauft?

      Antwort: sie war stark defizitär

      Auskünfte zum Gutachten

      Bei den Personen, die den Sonderprüfern Auskünfte erteilt haben, war auch ein Herr Kugler angegeben. Im Bericht zur Sonderprüfung wird er als externer Berater bezeichnet.

      Frage 62: In welchem Zeitraum im Jahr 2005 war Herr Kügler für die MWG tätig?

      Antwort: im gesamten Jahr

      Frage 63: Welche Aufgabe hatte Herr Kügler bei der MWG?

      Antwort: Controlling, Restrukturierung, Jahresabschluß

      Frage 64: Wozu hat Herr Kügler den Sonderprüfern Auskünfte erteilt?

      Antwort: zum Controlling

      Frage 65: War Herr Kügler im Jahr 2005 auch für die Genescan tätig?

      Antwort: nicht bekannt

      Gleichbehandlung der Aktionäre

      Seit über einem Jahr ist bei der MWG die Ungleichbehandlung der Aktionäre zu beklagen. Hier paar Beispiele.

      Auf den beiden letzten Hauptversammlungen hat der Vorstand erklärt, daß im Zuge des Angebots der Wandelanleihen 2004/2007 keine Informationen an potentielle Investoren gegeben wurden, die nicht allen Aktionären bekannt waren. Diese Aussage stimmt doch wohl nicht. Nach meinen Informationen soll die MWG potentiellen Investoren Due Diligencw-Prüfungen ermöglicht haben.

      Frage 66: Haben im Zusammenhang mit der Wandelanleihe 2004/2007 Due Diligence Prüfungen von interessierten Investoren bei der MWG Biotech stattgefunden?
      Antwort: nein

      Nachfrage 66a: Hat die MWG bei der Ausgabe der Wandelanleihen 2004/2007 interessierten Investoren/Unternehmen, wie z.B. der Ocimum biosolutions, Einblick in die Bücher gegeben oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt, die anderen Aktionären nicht zugänglich waren?

      Antwort: nein

      Kommentar: glatt gelogen

      Ich nehme jetzt mal die erwartete Antwort zu der rechtlichen Auseinandersetzung mit der ABN Amro vorweg. Die MWG hatte doch wohl die ABN Amro beauftragt, Käufer für Teile der MWG bzw. die gesamte MWG zu suchen.

      Inzwischen sieht es so aus, daß Informationen an die Genescan/Eurofins weiter gegeben werden, die die Aktionäre nicht kennen. Das ist z.B. am Geschäftsbericht der Genescan für das Geschäftsjahr 2005 zu sehen. In dem sind auch Geschäftszahlen der MWG enthalten. Dabei gibt es keinen Hinweis, daß die vorläufig sind.

      Zunächst hatte die MWG am 2.3.06 vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2005 verkündet. Allerdings tauchen nicht die gerundeten Zahlen aus der Meldung der MWG im Geschäftsbericht der Genescan auf, sondern die exakten aus dem Geschäftsbericht der MWG.

      Der Jahresabschluß der Genescan wurde am 28.4.06 testiert. Da hatte der Aufsichtsrat der MWG den Abschluß noch gar nicht gebilligt. Das geschah aber erst am 2.5.2006. Veröffentlicht wurde der Geschäftsbericht der MWG erst viel später, nämlich nach der Bekanntgabe des Vergleichs in den Anfechtungsklagen.

      Frage 67: Wie erklärt sich der Vorstand, daß im Geschäftsbericht der Genescan Zahlen der MWG auftauchen, die noch gar nicht veröffentlicht waren?

      Antwort: aus der Meldung der MWG vom 2.März

      Kommentar: Das kann aber nicht stimmen. Die Zahlen im Bericht der Genescan sind bis drei Stellen hinter dem Komma, die Zahlen in der Meldung nur 2 Stellen.




      Weitere Fragen im weiteren Verlauf.

      Frage 68: Wie viele Mitarbeiter der MWG sind im Bereich Accounting?

      Antwort: 4

      Frage 69: Wo erfolgt das Accounting der MWG?

      Antwort: in Ebersberg

      Frage 70: Wie viele Stunden ist der Teilzeitvorstand Dr. Pieken wöchentlich bei der MWG in Ebersberg tätig?

      Antwort: Seine Arbeit wird nach Ergebnissen und nicht nach dem zeitlichen Aufwand beurteilt.

      Kommentar: Erstaunlich! Jahrelang hat er als Vollzeitvorstand nichts erreicht. Jetzt kommt er nach meinen Informationen mit einem Tag pro Woche aus. Beantwortet ist die Frage damit nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 12:08:27
      Beitrag Nr. 2.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.843.336 von Kalchas am 09.09.06 18:06:13So, ich würde nun gerne meine Wandelanleihen wandeln.
      Habe eben bei meiner depotführenden Bank, der comdirect, angerufen.
      Die wollen 1% des Ausübungsbetrags und minimum 17,90 EUR Gebühren, das finde ich etwas teuer.
      Der Depotübertrag der WAs wäre aber kostenlos also zur VEM oder Clearingstelle, oder wie auch immer.
      Wie sieht das aus wenn mans direkt über die VEM macht?
      Weiss schon jemand was das dort kostet, und kann evtl das Formular uploaden und das genaue Procedere schildern?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 12:16:43
      Beitrag Nr. 2.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.871.628 von Arvid am 11.09.06 12:08:27Wenn Du das Ausübungsformular brauchst stell mir Deine Emailadresse in meine Boardmail, ich kann Dir dann die Formulare zur Erklärung der Wandlung für die 2004er und 2006er Wandelanleihe zumailen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 13:00:12
      Beitrag Nr. 2.674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.871.628 von Arvid am 11.09.06 12:08:27Ich bin nicht sicher, ob das dort billiger kommt. Denn schon beim Bezug der WA 2006 waren die Gebühren nach eigenen und Fremdgebühren aufgeschlüsselt und da war die VEM Gebühr ca. 0,9 % des Bezugswerts und die eigenen ein paar Euro.

      Ich fürchte das würde bei einer Wandlung von VEM nicht viel anders werden. Zudem müßte man ja abklären wo die Aktien deponiert werden sollen. Wenn sie bei VEM bleiben und dort ein Depot eröffnet werden, wie bei einem Verkauf die Spesen sind (bei einer event. Annahme eines Übernahmeangebots wären es die gleichen). Da kommt man möglicherweise von Regen in die Traufe.

      Daß die neue WA börsennotiert wird, habe ich bisher nicht wahrgenommen und die 2 Wochen die bei der HV genannt wurden sind ja schon vorbei.

      Mit dem Übernahmeangebot/Preis scheint es der Eurofins nicht ganz so glatt zu gehen, offensichtlich hängt es da bei der Bafin. Sollen die denen ruhig auf die Finger klopfen und ihnen zumindest einen Teil der Heuschreckenmanieren austreiben.
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 14:20:46
      Beitrag Nr. 2.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.872.309 von skyrocker am 11.09.06 13:00:12Ein Depot brauchst Du bei VEM nicht zu eröffnen (siehe die von mir erwähnte "Wandlungserklärung").
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 14:44:05
      Beitrag Nr. 2.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.873.315 von K1K1 am 11.09.06 14:20:46Soll man als Kleinanleger überhaupt schon wandeln ?
      Man kann ja nochmals den Zins mitnehmen und erst nächstes Jahr wandeln !
      Was spricht dagegen ?
      Wie würde das nach erfolgter Übernahme aussehen ?
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 15:05:00
      Beitrag Nr. 2.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.873.677 von Howkay am 11.09.06 14:44:05@Howkay,

      ich würde auch folgende Steuerlichen Besonderheiten berücksichtigen:

      1. Wenn die Wandelanleihe bereits länger als ein Jahr gehalten wird so wäre bei einem Verkauf der Gewinn "Spekulationssteuerfrei".

      2. Wenn die Wandelanleihe gewandelt wird, so gilt als Einstandspreis für die durch die Wandlung erworbenen Aktien der ursprüngliche Anschaffungspreis der Wandelanleihe - und zwar unabhängig(!) davon, ob die Wandelanleihe bereits länger als ein Jahr gehalten wird.

      3. Wenn die Wandelanleihe kürzer als ein Jahr gehalten wurde und die Position abgebaut werden soll, so ist zu berücksichtigen, dass beim Verkauf der Wandelanleihe der volle Gewinn mit "Spekulationssteuer" belegt wird. Bei der Wandlung in Aktien und anschließendem Verkauf jedoch gemäß HEV nur die Hälfte!

      Ich persönlich würde weiter berücksichtigen, dass ein verpassen des letzten Wandlungsfensters dazu führt, dass lediglich zu 100% getilgt werden muss.

      Ich persönlich würde desweiteren berücksichtigen, dass Kapitalmaßnahmen KEINEN Einfluss auf das Wandlungsverhältnis haben. Das haben die Aktionäre bei der Kapitalherabsetzung wohl schmerzlich? bemerken müssen. Dies gilt aber in umgekehrter Richtung genauso (Kapitalerhöhung). Sollte Eurofins den eigenen Gesamtbestand wandeln, so besteht zumindestens die Gefahr, dass die Wandelanleihegläubiger dann bei Kapitalerhöhungen "übers Ohr" gehauen werden. Wer natürlich davon ausgeht, dass Eurofins eine honorige Gesellschaft ist und nicht niemals was verwerfliches tun würde muss als Wandelanleihegläubiger natürlich nichts befürchten :laugh::laugh::laugh:

      Ich persönlich sehe für mich derzeit nur die temporäre Nichthandelbarkeit während des Wandlungsvorgangs als Negativpunkt an.

      Man kann ja nochmals den Zins mitnehmen und erst nächstes Jahr wandeln !
      Die 3,3% p.a. Zinsen, die die Wandelanleihe abwirft können mich nicht überzeugen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 15:38:18
      Beitrag Nr. 2.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.873.998 von K1K1 am 11.09.06 15:05:00Ich persönlich sehe für mich derzeit nur die temporäre Nichthandelbarkeit während des Wandlungsvorgangs als Negativpunkt an.

      Aber um den kommt man bei der Wandlung nun mal nicht herum, egal, wie lange man wartet.

      Eurofins ist natürlich in der bequemen Situation, sich das Verhalten der WA-Inhaber anschauen und sich selbst als letzter entscheiden zu können. Also gäbe es ganz theoretisch auch noch die Möglichkeit, dass Eurofins das jetzt aus steuerlichen Gründen herauskommende Material aufsammelt, dann 80% der WA hält, selbst zunächst nicht wandelt und im Zeitfenster bis zur nächsten Wandlungsmöglichkeit nochmal nen Kapitalschnitt beschliesst. Aber ich glaube nicht, dass dies auch nur im Entferntesten in Erwägung gezogen wird.

      Für wichtiger halte ich die Frage, ob man nach der Wandlung sofort verkauft oder, falls das offizielle Übernahmeangebot bis dahin noch nicht vorliegt, auf dieses wartet, um Eurofins die Stücke im Rahmen dieses Angebots anzudienen und damit die Chance auf eine Nachbesserung zu wahren.
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 15:45:46
      Beitrag Nr. 2.679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.874.615 von noch-n-zocker am 11.09.06 15:38:18selbst zunächst nicht wandelt und im Zeitfenster bis zur nächsten Wandlungsmöglichkeit nochmal nen Kapitalschnitt beschliesst.

      Das würde ich wie Du für eine nur theoretische Möglichkeit halten, denn
      a) wurde der bilanzielle Spielraum ja schon mit der letzten Kapitalherabsetzung recht intensiv ausgenutzt (einige würden sicher eher sagen: über die Grenzen ausgenutzt) und
      b) würde bei einer Wandlung der Nicht-Eurofins Wandelanleihegläubiger der Bestand der Verbindlichkeiten weiter deutlich reduziert und gleichzeitig das Eigenkapital erhöht, sodass sogar ich es den Bilanzakrobaten bei Eurofins/MWG nicht zutraue einen weiteren Kapitalschnitt in kurzer Zeit möglich erscheinen zu lassen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 17:39:35
      Beitrag Nr. 2.680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.874.615 von noch-n-zocker am 11.09.06 15:38:18Falls Eurofins nicht wandelt, gäbe es noch die (theoretische) Möglichkeit, dass jemand in der wandlungsfreien Zeit die Aktienmehrheit erwirbt, das Genehmigte Kapital per KE gegen Sacheinlage nutzt und Eurofins so verwässert. Dann wäre nichts mehr mit Dreiviertelmehrheit und der weiteren Ausschlachtung der Firma durch Eurofins. Aber sehr unwahrscheinlich. "TOP 8" deutet auf die vollständige Wandlung von Eurofins hin und dann werden Indien, USA und Produktions- sowie Vertriebs-GmbH unter Brüdern und ohne Bewertungsgutachten an Eurofins gehen. Übrig bliebe ein Mantel mit ein wenig Cash und den steuerlichen Verlustvorträgen.

      Wer dann noch dabei ist, dem gnade Gott!

      Nur meine Meinung1

      Grüße
      Kalabaaki
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 17:56:43
      Beitrag Nr. 2.681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.877.178 von Kalabaaki am 11.09.06 17:39:35Falls Eurofins nicht wandelt, gäbe es noch die (theoretische) Möglichkeit, dass jemand in der wandlungsfreien Zeit die Aktienmehrheit erwirbt, das Genehmigte Kapital per KE gegen Sacheinlage nutzt und Eurofins so verwässert.

      Das ist gegen den Willen von Eurofins nicht möglich.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 19:59:04
      Beitrag Nr. 2.682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.877.441 von K1K1 am 11.09.06 17:56:43Falls genügend andere wandeln relativieren sich die 28% doch!
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 22:24:25
      Beitrag Nr. 2.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.879.992 von Kalabaaki am 11.09.06 19:59:04Ich gehe mal davon aus, dass die Leute bei Eurofins nicht vollkommen bescheuert sind und bei einer sich abzeichnenden entsprechenden Wandlungsquote der freien Aktionäre (die ja weniger als 25% der beiden Wandelanleihen halten) die die Mehrheitsverhältnisse gefährden könnten entsprechend "gegenhalten" würden - also nichts gegen den Willen von Eurofins "drinnen" wäre.

      Wenn man dann noch die Zeichnungsquoten der neuen Wandelanleihe heranzieht (die Mehrzahl der freien Aktionäre haben trotz "Geschenkcharakter" nicht gezeichnet) und ausserdem die Präsenz bei den HVen heranzieht, dann dürfte wohl selbst bei für Eurofins ungünstigten Szenarien gesichert sein, dass es keine 3/4 Mehrheit gegen Eurofins geben wird.

      Ganz ehrlich mache ich mir aber weniger Gedanken um Eurofins (die sind abgezockt genug) sondern vielmehr darum, dass wir/ich als MWG Wandelanleihegläubiger nicht von Eurofins abgezockt werden. Nach den bisherigen Entwicklungen scheint mir das auch die eher begründete Sorge ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 08:38:35
      Beitrag Nr. 2.684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.882.604 von K1K1 am 11.09.06 22:24:25Das von mir geschilderte, rein theoretische Szenario ist auch ohne Dreiviertelmehrheit möglich.

      Noch einmal en detail, auch wenn es nur eine geringe praktische Relevanz hat. Um das Genehmigte Kapital in Höhe von 17.225.000 über eine KE gegen Sacheinlage (zwecks Bezugsrechtausschluss) ausüben zu können brauche ich als neuer Investor "X" nur die Hauptversammlungsmehrheit, am besten die Aktienmehrheit... Gehen wir davon aus, das Eurofins 28% der alten Aktien hat und 75% der Wandelanleihen hält, dann wären das 964.600 alte Aktien und etwa 7,5 Mio. aus der WSV (ich weiß beide Emissionen ergeben nicht ganz 10 Mio.), zusammen also rund 8,5 Mio. Aktien von (im Falle vollständiger Wandlung rund 13,5 Mio.). Eine satte Mehrheit!

      Sollte Eurofins nun keine WSV wandeln, so gäbe es zwei Möglichkeiten für X: Zum einen, wenn niemand wandeln würde, dann könnte X die Hälfte der alten Aktien, also etwa 1,75 Mio. aufkaufen (frag jetzt nicht wie, es ist nur eine theoretische Option), dann den Aufsichtsrat und Vorstand austauschen und eine KE gegen Sacheinlage in voller Höhe vornehmen. X hätte dann 1,75 zzgl. 17,225 Mio. Aktien von einem (im Falle vollständiger Wandlung) letztendlich dann möglichen Grundkaptial von knapp 31 Mio. Aktien. Auf jeden Fall genug um die Verwaltung zu stellen und die Firma konsolidieren zu können. Das sähe, zweitens, auch nicht anders aus wenn, wie von n-n-z angedeutet, alle außer Eurofins wandeln würden. Letzteres würde zunächst die 28%-Beteiligung relativieren, da es dann ca. 970 T Aktien von 2,5 aus WSV und 3,445 alten Aktien wären und würden X dazu veranlassen, nun die Mehrheit von etwa 6 Mio. Aktien erwerben zu müssen. Mit KE gegen Sacheinlage wie bei o. g. wäre das Ergebnis aber gleich. Eurofins könnte zwar künftige Kapitalmaßnahmen dann sperren, da sie (vollständige Wandlung immer vorausgesetzt) 8,5 von rund 31 Mio. Aktien hielten, könnte die Firma aber weder ausschlachten noch konsolidieren - wäre immer Juniorpartner. Ob sie das wollten?

      Aber, wie ich oben schon schrieb, alles theoretisch. Der einzige Punkt, der für mich relevant ist, ist, dass Eurofins die Mehrheit in trockene Tücher bringen will und sich keinen, wie auch immer gearteten Risiko und sei es auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit vorhanden, aussetzen dürfte. Für mich spricht daher auch diese theoretische Möglichkeit für eine vollumfängliche Wandlung durch Eurofins jetzt in diesem Wandlungsfenster.
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 08:44:13
      Beitrag Nr. 2.685 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.882.604 von K1K1 am 11.09.06 22:24:25Ganz ehrlich mache ich mir aber weniger Gedanken um Eurofins (die sind abgezockt genug) sondern vielmehr darum, dass wir/ich als MWG Wandelanleihegläubiger nicht von Eurofins abgezockt werden. Nach den bisherigen Entwicklungen scheint mir das auch die eher begründete Sorge

      So sehe ich das auch, wenn es auch Aktionäre und WSV-Gläubiger gleichermaßen betrifft. Das Übernahmeangebot ist meines Erachtens nicht besonders attraktiv ausgestaltet und Eurofins hofft wohl auch darauf, dass es nicht zu stark angenommen wird. Die Mehrheit haben sie jetzt in jedem Fall und damit können sie die Firma endlich ohne große Gefahr ausplündern (siehe mein Posting unten). Im Prinzip eine Beherrschung ohne Beherrschungsvertrag und damit Ausgleich für die Minderheitsgesellschafter, aber mit Entzug der wertvollen Unternehmensbestandteile. Und das alles zum Freundschaftspreis, hier wirken die "Verluste" aus der Begründung für den KS dann gleich doppelt. Wie bei einer Beherrschung wird es künftig wahrscheinlich auch überhaupt keine Prüfung von Veräußerungsvorgängen durch den Vorstand mehr geben - ob es die bisher gab, da habe ich allerdings auch meine Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 09:50:01
      Beitrag Nr. 2.686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.884.629 von Kalabaaki am 12.09.06 08:38:35@Kalabaaki

      ich habe bereits geschrieben, dass Eurfins meiner Erwartung nach nicht so dumm sein wird eine Situation entstehen zu lassen, die es anderen ermöglichen könnte die Mehrheit an MWG zu übernehmen. Zu vermuten, dass Eurofins nicht so zeitnah über den Wandlungsstand der anderen WA Gläubiger seitens VEM/Gebr. Martin informiert werden würde ist wohl eher abwegig (mal abgesehen davon, dass es da ja auch noch Halblegale Tricks gibt). Natürlich gibt es immer theoretische Möglichkeiten - z.B. könnte der Eurofins Vertreter mal ausversehen die falsche Stimmkarte abgeben oder die Abstimmung verschlafen oder ähnliches. Aber wenn wir so anfangen zu diskutieren kommen wir sicher vom entscheidenden Kern ab: Nämlich, dass gegen den Willen von Eurofins nichts geht.

      Das von mir geschilderte, rein theoretische Szenario ist auch ohne Dreiviertelmehrheit möglich.

      Nein, denn zur Abwahl eines Aufsichtsrates -die ja Vorbedingung für das Szenario wäre- ist eine 3/4 Mehrheit nötig.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 09:59:32
      Beitrag Nr. 2.687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.877.178 von Kalabaaki am 11.09.06 17:39:35Können die die Auswertung von MWG als Börsenmantel nicht erst dann durchziehen wenn TOP 8 durch ist?
      Weist du ob SDK,DSW oder welche anderen noch dagegn klagen?
      Siehst du ein Risiko bei einer Klage gegen TOP 8?
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 10:11:42
      Beitrag Nr. 2.688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.885.935 von dott am 12.09.06 09:59:32Die Abgabe von Indien und USA ist aus meiner Sicht schon derzeit genauso problemlos möglich wie in der Vergangenheit die von MWG France und der anstehende Verkauf der Sequenzierung. Käme TOP 8 durch, so wäre auch der Verkauf der dann entstehenden Töchter leichter als zuvor. Vielleicht kann bzw. möchte Eurofins Holzmüller durch eine häppchenweise Veräußerung umgehen. Eine Klage gegen TOP 8 ist aus meiner Sicht eine sichere Bank, übrigens K1 für mich ein Beleg der Dummheit von Eurofins. Der Verstoß gegen § 124 AktG ist sehr offensichtlich.
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 10:25:45
      Beitrag Nr. 2.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.885.719 von K1K1 am 12.09.06 09:50:01Ich kenne 103 AktG! Satzungsmäßig wären aber andere Mehrheiten möglich. Inwieweit das bei MWG der Fall ist, kann ich derzeit, ich habe momentan keine Satzung zur Hand, nicht abschätzen. Eine rein theoretische Möglichkeit!

      Du hast allerdings recht, gegen Eurofins geht im Moment gar nichts mehr. Bei einer Verhinderung des KS durch Nichtigkeit hätte das mit Sicherheit anders ausgesehen. Mir scheint es auch als sehr wahrscheinlich, dass Eurofins vollumfänglich wandeln wird. Was spricht denn groß dagegen? Und was hat Eurofins denn nun nach Deiner Ansicht mit der übernommenen MWG vor?
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 15:46:18
      Beitrag Nr. 2.690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.886.428 von Kalabaaki am 12.09.06 10:25:45hallo,

      bei der Genescan-HV wurde den 2 Suppenkaspern die Entlastung verweigert, wieso war das bei MWG-HV nicht möglich und was heißt das genau ?

      gruß
      Howkay

      Ich glaub ich werde wandeln, obwohl ich einerseits glaube dass Eurofins den Kurs drücken wird um die Kleinanleger rauszudrängen !
      Kann das sein ?
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 16:34:00
      Beitrag Nr. 2.691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.892.281 von Howkay am 12.09.06 15:46:18Es gab eine Einzelentlastung bei der die Eurofins und Pende Aundrup und Dr. Löhn die Entlastung verschafft haben, Eurofins hat für Pende die Entlastung besorgt und Pende für Dr. Martin und Dr. Weber. Das war anders als bei Genescan. Ob ein Versammlungsleiter, Einzelentlastung ohne Antrag eines Aktionärs von sich aus anordnen kann, ist in der Literatur umstritten, lt. Hüffer § 120 Rn 10 wäre es möglich. Entlastung bedeutet zunächst die Billigung eines gesetz- bzw. satzungskonformen Verwaltungshandelns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Bei dem was 2005 gelaufen ist also ein Witz.

      Den Verdacht der Kursmanipulation hat die Verwaltung auf der HV energisch bestritten, verschiedene Aktionäre scheinen aber bereits bei der BaFIN vorstellig geworden zu sein. Ergebnis kenne ich nicht.

      Grüße
      Kalabaaki
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 16:47:12
      Beitrag Nr. 2.692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.886.428 von Kalabaaki am 12.09.06 10:25:45Ich kenne 103 AktG! Satzungsmäßig wären aber andere Mehrheiten möglich. Inwieweit das bei MWG der Fall ist, kann ich derzeit, ich habe momentan keine Satzung zur Hand, nicht abschätzen.

      Dann solltest Du vielleicht erst Mal in die Satzung schauen bevor Du Behauptungen aufstellst ;)
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 16:51:10
      Beitrag Nr. 2.693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.893.421 von Kalabaaki am 12.09.06 16:34:00Entlastung bedeutet zunächst die Billigung eines gesetz- bzw. satzungskonformen Verwaltungshandelns im abgelaufenen Geschäftsjahr.

      Das ist die landläufig (m.E. falsche) Meinung.
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 16:54:19
      Beitrag Nr. 2.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.886.158 von Kalabaaki am 12.09.06 10:11:42Eine Klage gegen TOP 8 ist aus meiner Sicht eine sichere Bank, übrigens K1 für mich ein Beleg der Dummheit von Eurofins.

      Nunja, ich sehe das anders, denn es ist Eurofins bisher in hervorragender Weise gelungen die "blöden" Aktionäre auf "Nebenkriegsschauplätzen" abzulenken. Genauso wie die Klage gegen die der Kapitalherabsetzung vorlaufenden Beschlüsse wie das Hornberger Schießen ausging. Dabei hat Eurofins durch die neuerliche Ausgabe einer Wandelanleihe ja sogar noch an Anteilen sowohl absolut, als auch relativ hinzugewonnen.

      Aber warten wir es ab ... vielleicht tappt auch Eurofins mal in eine Falle.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 19:49:06
      Beitrag Nr. 2.695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.893.838 von K1K1 am 12.09.06 16:54:19Und wie geht es Deiner Meinung nach weiter? Andere punktuell zu kritisieren und keine eigene (und damit auch angreifbare) Meinung zu präsentieren, dass finde ich schwach. Ist doch eigentlich nicht Deine Art.

      TOP 8 wird fallen! Ob das nur eine Finte ist, darüber kann man streiten. Finte vielleicht um von der Klage gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat abzulenken? Soll man Deiner Ansicht nach im Falle einer Finte TOP 8 tatsächlich einfach passieren lassen? Warum es Eurofins noch leichter machen? Wie lautet denn Deine Empfehlung? Wandeln und auf die bald kommenden Dividenden warten?

      Wo ist/war denn der Hauptkriegsschauplatz auch mit Blick auf die Tagesordnung der HV momentan?

      Was heißt denn Deiner Ansicht nach nun Entlastung wirklich? Klär uns doch mal auf!

      Ob Du das mit der Satzung glaubst oder nicht, dass spielt hier keine Rolle. Ich habe das als spontane Antwort auf ein absolut unwahrscheinliches Gedankenspiel von n-n-z formuliert. Rein akademisch also. Oder siehst Du hier irgendwo etwa einen Konkurrenten zu Eurofins. Beherrschung und Ausplünderung ist angesagt, warum sollte Eurofins da wohl nicht wandeln. Alles andere ist rein spekulativ.

      Unter dem Strich solltest Du nicht bei jedem Posting einen Schwachpunkt suchen und uns beweisen, was Du alles weißt, sondern mal lieber einen eigenen zusammenhängende Gedankengang wie bei LHA zum Thema präsentieren. Ich helfe dann gerne beim Auseinanderpflücken!;)
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 11:46:40
      Beitrag Nr. 2.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.897.316 von Kalabaaki am 12.09.06 19:49:061. Ich kritisiere sicher nicht nur punktuell. Mein struktureller und immer wiederholter Rat war stets statt als Aktionär Energie in Klagen zu stecken lieber die entsprechenden Aktien zu verkaufen und in die Wandelanleihe einzusteigen. Diese Empfehlung (die ja nicht nur ich getätigt habe) hat sich bisher als richtig herausgestellt.

      2. Die erwartete zukünftige Wertentwicklung für das Unternehmen MWG ist m.E. nicht mehr so eindeutig wie die Frage ob WA oder Aktie, sodass sich da wohl jeder seine eigene Meinung bilden muss. Wie ich -in Abhängigkeit der Zukunftserwartung- zur Maximierung des Nachsteuerergebnisses weiter vorgehen würde habe ich in #2677 beschrieben.

      3. Der Hauptkriegsschauplatz ist im Moment die Frage ob und wie Eurofins ein Übernahmeangebot abgibt. TOP 8 ist sicher angreifbar und wer das tun will sicher auch nicht auf dem Holzweg. Dein Hinweis war jedoch, dass dieser TOP 8 der Beweis für die "Dummheit" von Eurofins wäre - dem wiederspreche ich, weils´ eben auch sehr wohl Taktik sein kann.

      4. Das mit der erforderlichen Mehrheit haben wir dann wohl soweit geklärt, dass bei MWG eine 3/4 Mehrheit erforderlich wäre?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 11:59:12
      Beitrag Nr. 2.697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.906.702 von K1K1 am 13.09.06 11:46:40Und zur Entlastung?
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 12:15:25
      Beitrag Nr. 2.698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.906.702 von K1K1 am 13.09.06 11:46:40Ich glaube übrigens Du unterstellst den Beteiligten von MWG/Genescan/Eurofins zu viel Absicht und zu viel Planung. Hast Du sie Dir jemals live angesehen? Die Begründung von KS 1 und 2, die Sonderprüfung, die Ad-hoc-Meldung hinsichtlich des Übernahmeangebots der Eurofins nebst Korrektur, TOP 8, die Beantwortung von Fragen ohne Back Office... Das ist jetzt nur eine lose Folge von Sachverhalten, die man beliebig fortsetzen könnte - macht das auf Dich den Eindruck einer gut geplanten, von langer Hand vorbereiteten, mit festen Zielvorstellungen verbundenen Übernahme? Auf mich wirkt das wie ein Flickenteppich. Bei denen menschelt es gewaltig und meines Erachtens haben die nicht mehr als eine grobe Zielvorstellung und versuchen, diese irgendwie in den jeweiligen Konstellationen umzusetzen.
      Vielleicht ist Dummheit in diesem Kontext nicht ausreichend genug, vielleicht wäre dumm und dreist treffender.

      Dein Hauptkriegsschauplatz spielt bei einer HV der MWG zwar unterschwellig eine Rolle, wird dort aber natürlich nie zum Thema gemacht. Als Aktionär von MWG kann man nur dort Widerstand leisten, wo es möglich ist. Wenig genug, aber vielleicht besser als alles hinzunehmen.

      Meine Ansicht zum Übernahmeangebot habe ich geäußert - es ist nur eine Finte; Eurofins ist mit der Wandlung bereits am Ziel und kann die Gesellschaft nun beliebig ausplündern, warum soll man nun noch weitere Aktien bzw. WSV aufkaufen?
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 12:35:40
      Beitrag Nr. 2.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.906.900 von Kalabaaki am 13.09.06 11:59:12Und zur Entlastung?

      Da habe ich vielleicht zu kurz geantwortet: Die Entlastung oder nicht Entlastung hat m.E. keine rechtlichen Konsequenzen. Die landläufige Meinung ist ja, dass ein nicht entlasteter Aufsichtsrat bzw. Vorstand irgenwelche wesentlichen Konsequenzen fürchten müsste.

      Nebenbei: Unrechtmäßige Vorgänge eines Aufsichtsrats bzw. Vorstandes werden nicht durch die Entlastung legalisiert und insbesondere ist ein Entlastungsbeschluss in solch einem Fall auch anfechtbar.

      Vielleicht übersehe ich ja auch was und Du kannst mir ja ein Paar (rechtliche) Konsequenzen bei nicht Entlastung nennen?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 12:42:34
      Beitrag Nr. 2.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.907.168 von Kalabaaki am 13.09.06 12:15:25Ich will mir keine Meinung darüber bilden, ob MWG/Genescan/Eurofins nun besonders dumm oder dreist seien. Wichtig für mich ist, dass man einen "Gegner" nicht unterschätzt (und wenn man ihn für dumm hält passiert das leicht). Oftmals erkennt man auch erst im nachhinein ob jemand nun dumm oder schlau war.

      Wie Du glaube ich dass Eurofins mit dem derzeitigen Status fast am Ziel ist, im Gegensatz zu Dir glaube ich aber doch, dass Eurofins sich ganz gerne die komplette MWG einverleiben würde, denn a) ist das billiger als eine weitere Klagehanselei (nicht negativ gemeint) und b) liegen in der MWG ja noch ein Paar nicht unwesentliche Verlustvorträge, die sich bei den vorliegenden Geschäftsfeldern ja ganz gut nutzen lassen würden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 12:52:17
      Beitrag Nr. 2.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.886.158 von Kalabaaki am 12.09.06 10:11:42für mich ein Beleg der Dummheit von Eurofins.

      Frech ist Eurofins, keine Frage. Aber dumm? Sie halten 75% der WA und nur soviele Aktien, wie man braucht, um die WA im Wert zu steigern. Halte ich eher mal für clever. Als Kleinanleger kann man sich noch cleverer verhalten und auf Aktien ganz verzichten. Allenfalls eine, falls man sich auf der HV von der Cleverness von Eurofins persönlich überzeugen möchte.

      Ich mache mir keine Sorgen darüber, ob Eurofins dumm ist. Aber ich hoffe, die sind nicht cleverer als ich :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 13:08:15
      Beitrag Nr. 2.702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.907.458 von K1K1 am 13.09.06 12:35:40Stimme zu, nur ein moralischer Zeigefinger und damit nur bei Gesellschaften relevant für die Moral noch etwas gilt. TOP 8 könnte weitreichender Folgen haben, eine Klage macht hier meines Erachtens noch eher Sinn als gegen die Entlastung von AR und Vorstand.

      Die Verlustvorträge sind in der Tat ein Schönheitsfehler beim Szenario "Beherrschung ohne Ausgleichszahlung nebst Ausplünderung". Aber, wie erwähnt, ein schlüssiges Gesamtkonzept haben die meiner Ansicht nach nicht. Vielleicht ist der Deal auch ohne die Nutzung der Verlustvorträge lukrativ genug.
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 12:32:35
      Beitrag Nr. 2.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.907.742 von noch-n-zocker am 13.09.06 12:52:17Das soll in der Konsequenz wohl heißen, daß du (jetzt) nicht wandeln willst, oder?

      Es ist ja auch schon richtig gepostet worden, daß man als freier Aktionär/WA-Inhaber (Anleger - Spekulant) derzeit auf Vermutungen und Hypothesen angewiesen ist, wobei Eurofins & Co. auf einer aktuellen Datenlage sitzt und mit seinen Handlungen und Optionen navigieren kann.

      Die Krux ist, daß nach diesem Wandlungsfenster unterschiedliche Szenarien sowohl für Aktionär und WA-Besitzer gibt. Will Eurofins einen weiteren Kapitalschnitt anstreben (was vielleicht schwieriger geworden ist, aber den Belanz-"Strategen" dort ist nach den bisherigen Vorkommnissen doch etliches zuzutrauen) oder umgekehrt wandeln und irgendlwelche Kapitalmaßnahmen (möglicherweise in einer aktionärsfeindlichen Form - siehe letzte Beispiele Genescan)durchdrücken, wo man als WA-Besistzer nur von der Galerie her zusehen kann, wie der Kapitalwert verwässter wird.

      Als Letztes diese rotzfreche Ankündigung eines "freiwilligen" Übernahmeangebots von Konditionen mit Börsenkursen begründet, wo der Verdacht besteht (vorsichtig ausgedrückt), daß man sich diese "gerichtet" hat - einerseits mit Informastionen (richtig oder geldogen, je nachdem) oder noch mehr durch Nichtinformationen einerseits, andererseits durch äußerst fragwürdige Börsenumsätze und Kurse (meist mini bis micro) an den Präsenzbörsen (zumeist in Frankfurt) so zwischen bestehenden bid uns ask, meist einen Tick über dem bid, geht sich das aufgrund eines zu engem sprads nicht aus, wird eine der Positionen je nach Tunlichkeit "weggeräumt". Das ist halt über Makler viel leichter als auf Xetra, aber dem hat man ja schon seinerzeit vorgebeugt, indem man die laufende Kursnotiz dort einstellen ließ.

      Ich hoffe, das Bafin verfügt inzwischen über genügend "Sachverhaltsdarstellungen" um in diesen Sumpf und saure Wiesen einmal hineinzustechen, die erste Gelegenheit hierzu ist bei der Prüfung des beabsichtigten Angebots.

      Privatanleger quo vadis .... ?
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 15:48:03
      Beitrag Nr. 2.704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.929.132 von skyrocker am 14.09.06 12:32:35Das soll in der Konsequenz wohl heißen, daß du (jetzt) nicht wandeln willst, oder?

      :confused::confused::confused::confused::confused:

      Vielleicht, weil ich geschrieben habe:

      Als Kleinanleger kann man sich noch cleverer verhalten und auf Aktien ganz verzichten.

      Da ist mir natürlich ein ganz übler grammatikalischer Fehler unterlaufen :rolleyes:



      Als Kleinanleger konnte man sich noch cleverer verhalten und auf Aktien ganz verzichten.
      Avatar
      schrieb am 18.09.06 15:15:13
      Beitrag Nr. 2.705 ()
      Was ist los? Das Angebot ist veröffentlicht und keiner sagt was dazu.

      Wichtig für mich: Das Angebot bezieht sich explizit auch auf die durch Wandlung entstehenden Aktien.

      http://www.eurofins.com/investors/mwg.asp
      Avatar
      schrieb am 18.09.06 18:53:02
      Beitrag Nr. 2.706 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.019.713 von noch-n-zocker am 18.09.06 15:15:13Danke für die Information.

      Endlich sind auch die Ziffern auf dem Tisch. Was mich nur wundert, daß sowenig Aktionäre die WA II bezogen haben (wenn man bedenkt, daß diejenigen die bezogen haben auch das Mehrbezugsrecht ausgenützt haben, sind das noch weniger). War zumindest eine ziemlich sichere Bank. Das korrespondiert mit der Tatsache dass sowenige an der HV interessiert sind und sich auch nicht vertreten lassen.

      Da war auch einiges zu lesen, das sonst Vermutung war, die Umsätze der WA, die Knebelung des Pende - Wurms ......

      Das lange Schriftstück läßt für die Zukunft so manches offen.....
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 08:01:45
      Beitrag Nr. 2.707 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.024.665 von skyrocker am 18.09.06 18:53:02Was mich nur wundert, daß sowenig Aktionäre die WA II bezogen haben

      Wundert Dich das wirklich? Schau Dich doch auf w:o um, was für Leute in Aktien investieren. :eek: Die verstehen von der ganzen Aktion gar nix und werden sich irgendwann wundern, dass sie Verlust gemacht haben, obwohl sie zu 30 Cent gekauft und zu 1,86 verkauft haben.

      Ich konnte mir beim Lesen des Angebots eine gewisse Bewunderung für Eurofins nicht verkneifen. Leider verstehe ich von juristischen Winkelzügen nix, aber ich bin mir sicher, dass dieser TOP 8 auf der HV ein weiterer Köder für die "nützlichen Idioten" ist, die Eurofins mit ihren Klagen schon einmal geholfen haben.

      Kann es sein, dass sich durch etwaige Widersprüche die Zahlungsverpflichtung aus dem freiwilligen Angebot verzögert und Eurofins dadurch Finanzierungskosten spart?
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 08:52:17
      Beitrag Nr. 2.708 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.034.216 von noch-n-zocker am 19.09.06 08:01:45Wahrlich eine aufschlussreiche Unterlage!

      Ich konnte mir beim Lesen des Angebots eine gewisse Bewunderung für Eurofins nicht verkneifen. Leider verstehe ich von juristischen Winkelzügen nix, aber ich bin mir sicher, dass dieser TOP 8 auf der HV ein weiterer Köder für die "nützlichen Idioten" ist, die Eurofins mit ihren Klagen schon einmal geholfen haben

      @n-n-z
      Nun treib es aber nicht zu bunt. Einen Zusammenhang zwischen TOP 8 der Tagesordnung von MWG und dem Übernahmeangebot eines Aktionärs sehe ich nicht. Oder hast Du in den Angebotsbedingungen dazu etwas gelesen?
      Zu den Klagen: Ohne den geschlossenen Vergleich hätten viele Altaktonäre nicht die Möglichkeit gehabt eine gewisse Kompensation für den KS zu erhalten. Das ist der springende Punkt. Jeder Aktionär hatte ein Bezugs- und (theoretisch) auch Überbezugsrecht. Was er damit gemacht hat, dass ist Sache des Einzelnen. Mir persönlich sind einige Aktionäre bekannt, die sowohl beziehen als auch überbeziehen konnten und nun vermögensseitig besser darstehen als vor dem Vergleich.
      Ich hoffe, Du willste hier nicht wieder die alte Leier anschlagen, dass ohne die Klagen gegen den ersten KS von 5:1 alles viel besser gekommen wäre... Vieleicht (es ist eine rein akademische, spontane und damit nicht in allen Einzelheiten juristisch, ökonomisch etc. geprüfte Annahme K1) hätte Eurofins bei einem glatten Durchgang der 5:1 noch einmal nachgelegt, was hätte die hindern sollen?
      Luft für "Verluste" war ja augenscheinlich bei 5:1 noch vorhanden.
      Insofern waren die Kläger für die Aktionäre, die sich mit der Materie auseinandergesetzt haben, ein Gewinn. Die anderen lassen sich leider so oder so betrügen! Und ob bei dem Übernahmeangebot schon alles in trockenen Tüchern ist? Im Hintergrund lauert für mich immer noch der Verdacht der "Kursbeeinflussung" und das BaFIN.
      Warten wir es mal ab.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 09:44:16
      Beitrag Nr. 2.709 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.034.841 von Kalabaaki am 19.09.06 08:52:17

      Das schaut doch nicht nach Kursmanipulation aus, besonders wenn man bedenkt das die Geschäfte sogar sozusagen ohne Vorstand laufen ! :mad:
      Bin ja mal gespannt ob der Bafin was auffällt !
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 17:59:06
      Beitrag Nr. 2.710 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.024.665 von skyrocker am 18.09.06 18:53:02Viel interessanter wird doch die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Die werden doch sicher erklären, warum die Aktionäre das Angebot annehmen sollen. Selbst wenn man die merkwürdige Berechnung der Eurofins zum Wert akzeptiert, so ist ja dann nicht so ganz klar, warum Vorstand und Aufsichtsrat die Anleihen zu weit niedrigeren Kursen der Eurofins zugeschoben haben.

      Man wird ja sehen, ob manchem, der behauptet, eine weiße Weste zu haben, dies am Ende auch wirklich bescheinigt wird. Wenn nicht, kann es allerdings ziemlich teuer werden.
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 10:48:45
      Beitrag Nr. 2.711 ()
      Hier ist die Stellungnahme von Vorstand und AR.


      http://www.mwg-biotech.com/docs/ir_ge/stellungnahme_vorstand…
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 12:31:50
      Beitrag Nr. 2.712 ()
      so ein kursverlauf wie bei gpc biotech (585150) wär mal nicht schlecht bei der nwu frittenbude:D
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 10:05:46
      Beitrag Nr. 2.713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.181.860 von noch-n-zocker am 25.09.06 10:48:45Jetzt ist auch das Annahmeformular da.


      http://www.eurofins.com/documents/investors/mwg/Annahmeerkl_…
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 12:10:18
      Beitrag Nr. 2.714 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.226.607 von noch-n-zocker am 27.09.06 10:05:46Tja, was soll man tun !
      Gibts von der Bafin noch was ? Machen die was ?
      Gibts Ratschlläge von der SdK oder sonstjemanden ?
      Am liebsten würd ich tauschen damit ich endlich Ruhe habe , anderseits möchte ich nicht zu 1,86 tauschen weil die Fa. meiner Meinung nach mehr wert ist !

      Wie relevant ist das Szenario für Kleinaktionäre, so wie im Übernahmeangebot beschrieben ?
      Bin kein Rechtsanwalt und somit kann ich das nicht ganz ausschließen was da so beschrieben wird !
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 13:36:59
      Beitrag Nr. 2.715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.228.903 von Howkay am 27.09.06 12:10:18BaFin, SdK, DSW kann man anrufen, die werden Dir dann schon was sagen.

      Ansonsten stehen alle vor der gleichen Frage: annehmen oder halten und hoffen!
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 14:00:34
      Beitrag Nr. 2.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.228.903 von Howkay am 27.09.06 12:10:18Das Geschreibsel im Übernahmeangebot ist in meinen Augen in erster Linie ein Einschüchterungsversuch.
      Entscheidend ist für mich ob das reicht die 95% für den Squeeze Out zu erreichen.
      Wären die Eurofinsler sich ihrer Sache sicher bräuchten sie den Einschüchterungsversuch nicht.
      So wie das bei den Anleihen gelaufen ist und der Dokumentation der Käufe nach , wie im Angebot aufgelistet,denke ich nicht,daß sie die 95% erreichen.
      Der echte MWG-Kleinaktionär sitzt auch das aus.
      An dem Punkt wo die Eurofinsler merken,daß sie nciht mehr wesentlich einsmmeln können werden sie vermutlich nicht mehr so auf die Börsennotierung drücken-schlägt sich ja sonst negativ in ihren Büchern nieder.
      Könntemir sogar vorstellen daß bei schlechterem Geschäftsfluß bei Eurofins(der kommt so sicher wie das Amen in der Kirche)der Kurs mal laufen gelassen wird um in den Bilanzen die Zahlen etwas aufzuhübschen.
      Wenn das BAFin untersucht werden wir so schnell kein Ergebnis erfahren-deutsche Behörde!
      Ich gehe davon aus,daß wir gegen die Vorgänge auf der HV noch von Klagen hören werden,die mit großer Wahrscheinlichkeit positiv für die Kleinaktionäre ausgehen werden(die Materie ist für den Richter wesentlich einfacher,auch bieten sich keine Vergleiche an).
      Das sehe ich als weiteres Dominosteinchen um Tätigkeit beim BAFin anzustoßen.
      Bei allem sollten wir nicht vergessen ,ob das BAFin untersucht oder nicht, selbst wenn sie zu dem Schluß kämen,daß alles ok wäre würde dies unter diesem Aspekt die Situation für die Kleinaktionäre nicht mehr verschlechtern.
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 15:57:51
      Beitrag Nr. 2.717 ()
      hi an alle
      was passiert mit meinen aktien wenn ich das angebot zu 1,86 je aktie nicht annehme???
      gruß aus ka
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 17:40:08
      Beitrag Nr. 2.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.281.715 von 291058 am 29.09.06 15:57:51Einfach gesagt, nichts! Du bleibst dann mit Eurofins und dem Rest des Streubesitzes an Bord. Sollte Eurofins im Rahmen dieses Angebots 95% der Anteile bekommen, so könnten sie Dich zwingen Deine Aktien an sie zu "verkaufen".
      Avatar
      schrieb am 30.09.06 13:18:05
      Beitrag Nr. 2.719 ()
      Das war ja Ende 2004 ein für wahr "großzügiges" Angebot des Vorstands an die Aktionäre zur Zeichnung der Wandelanleihen. Für 1000 Aktien, damaliger Kurswert 550 Euro, durften offiziell 291 Anleihen bezogen werden. Das wären 841 Euro. Nach Wandlung hätte man dann 391 Aktien. Bei dem aktuellen Abfindungsangebot von 1,86 Euro pro Aktie sind das dann 727,26 Euro. Dann berücksichtige ich noch Zinszahlungen von 30 Euro und lasse mal die Kosten für den Bezug der Wandelanliehen unter den Tisch fallen. Das sind dann insgesamt 757 Euro. Das macht ein Minus von 84 Euro.

      Wurden dann die Wndelanleihen in diesm Jahr zum Verhältnis 8:1 bezogen, so wären die Kosten weitere 125 Euro, macht also insgesamt 966 Euro. Nach Wandlung hätte man dann 516 Aktien, also 959,76 Euro. Addiert man die Zinsen von 30 Euro, so ergibt sich ein sensationeller Gewinn von ca. 24 Euro.

      Die Aussagen in der Stellungnahme der MWG zum Angebot der Eurofins sind schon spaßig. So soll ein Ertragswertverfahren für die MWG wegen der momentanen Lage nicht angebracht sein. Das ist jetzt aber ziemlich verwunderlich, weil der Vorstand bei den Abwertungen auf den Firmenwert für die MWG USA und die MWG Indien genau in dieser Art und Weise vorgegangen ist. Wie sinnvoll soll das dann gewesen sein?

      Die Aussagen zu Pende im Übernahmeangebot der Eurofins interpretiere ich so, daß es sich um eine Option handelt. Dabei konnte der Optionspreis seitens der Eurofins offenbar später einseitig festgelegt werden. Allerdings fehlt hier ja wohl eine wesentliche Angabe, nämlich was für die Option gezahlt wurde.
      Avatar
      schrieb am 30.09.06 13:36:03
      Beitrag Nr. 2.720 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.304.212 von Kalchas am 30.09.06 13:18:05Wieso bietest Du nicht einfach je 2 Euro für 700.000 Aktien? Damit verhinderst Du einen Squeeze-Out, bekommst die Aktie zum Schnäppchenpreis und kannst anschliessend in Ruhe mit Eurofins verhandeln.

      Du unterstellst bei Deiner Rechnung, dass jemand die Aktie nach dem Bezug der Wandelanleihe behalten hat. Wieso sollte er das getan haben? Zweigleisig zu fahren machte doch nun überhaupt keinen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 30.09.06 13:51:45
      Beitrag Nr. 2.721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.304.436 von noch-n-zocker am 30.09.06 13:36:03Es dürfte doch wohl klar sein, daß nicht alle Aktionäre ihre Aktien gleichzeitig verkaufen konnten. Das mag ja im Einzelfall funktionieren. Wo wären denn die vielen Käufer hergekommen?

      Profitiert haben exakt diejenigen, die Wandelanleihen erhalten haben, ohne Aktien besessen zu haben, sprich Genescan und Eurofins. Wenn man die Angaben im Übernahmeangebot der Eurofins sieht, so dürfte allerdings auch die Genescan ein Minus gemacht haben. Da bin ich mal gespannt, ob sich deren Aktionäre dies bieten lassen werden.

      Hier wird niemand ein weiteres Übernahmeangebot machen. Das nehme ich zumindest an. Wer Aktien haben will, der muß einfach ein Kauflimit zu 1,87 Euro einstellen. Dann bekommt er sicher Aktien.

      Bei einem Squeeze Out würden die Karten neu gemischt. Dann würde erst einmal ein Ertragswertverfahren durchgeführt. So wie jetzt würde das nicht laufen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 15:31:10
      Beitrag Nr. 2.722 ()
      Gleich werden die Aktien einzeln verkauft. Letzter Umsatz 3 Stück, davor 7 und davor 15 Stück, alle zu 1,86 Euro.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 18:00:36
      Beitrag Nr. 2.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.343.720 von Kalchas am 02.10.06 15:31:10momentan geht das Taschenbillard nicht, da 1,85 auf 1,86. Da wird man wohl mit einem "echten" Umsatz eines der beiden wegstemmen müssen, würde mich nicht wundern wenn es das bid ist.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 18:36:30
      Beitrag Nr. 2.724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.347.490 von skyrocker am 02.10.06 18:00:36...und wenn Pendes Kontingent ganz verschoben ist,ich schätze mal so um den 16.!10.06,dann lassen Doc.Martin und Doc.weber wieder mit eigenen Kugeln spielen-außer es haben sich genug Blöde gefunden die auf die Masche reingefallen sind.
      Aber ich baue weiter auf das Phlegma echter MWG-Altaktionäre.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 08:02:07
      Beitrag Nr. 2.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.348.558 von dott am 02.10.06 18:36:30Pendes Aktien dürften das nicht sein. Der hat sich jedenfalls vertraglich verpflichtet, die Aktien zu dem festgesetzten Preis zu verkaufen. Das wird zumindest behauptet. Über Wandelanleihen gibt es keine Aussage. Die wird er dann wohl behalten und erst nach dem Ablaufen des Übernahmeangebots wandeln.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 10:58:36
      Beitrag Nr. 2.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.370.614 von Kalchas am 03.10.06 08:02:07Richtig,
      aber das bezieht sich nur auf den Durchschnittspreis für sein Aktienpaket.
      Über das Wie des Verkaufsprocedere steht nichts drin-somit so wie es Eurofins ins Konzept passt.
      Kommt dir das was gerade an der Börse läuft in diesem Fall nicht schon sehr vertraut vor?
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 16:15:05
      Beitrag Nr. 2.727 ()
      ... da gibt es in letzter Zeit doch Umsätze bei 1,85 und 1,86, steckt da event. Eurofins oder ein Helper dahinter? Interessant ist, daß beim Wegstemmen eines Bids, gleich wieder nachgelegt wird.

      Wenn sich der spread etwas erweitert, gibt es sofort wieder die Miniumnsätze einen Tick über dem bid - unerklärbar, oder?

      Hat schon jemand aus der Wandlung Aktien gesehen? Die schnellsten bei der Abwicklung waren die von VEM seit jeher nicht. Mir geistert im Kopf herum, irgendwo gelesen zu haben, daß die Wandlungskosten mit dem Zeichnungspreis + saftige Spesen von VEM entrichtet seien. Also dürften sie jetzt ja keine Spesen mehr verrechnen, sodaß eigentlich nur eigene Bankspesen (wenn überhaupt) anfallen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 14:28:23
      Beitrag Nr. 2.728 ()
      Ehrlich gesagt blicke ich nicht durch, was ich mit meinen verbliebenen 145 Aktien und den angelaufenen Verlusten machen soll. Annehmen, damit endlich Ruhe ist? Oder behalten nach dem Motto: die 280 € Verlust kann ich auch noch verschmerzen, wenn ich gar nichts mehr dafür bekomme.

      Was passiert denn, wenn ich meine Aktien einfach behalte? Werden die weiterhin gehandelt? Besteht überhaupt noch eine Möglichkeit, dass der Kus steigen könnte?

      Vielen Dank im Voraus für Antworten!

      Gruß wore
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:01:21
      Beitrag Nr. 2.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.421.994 von skyrocker am 05.10.06 16:15:05@ skyrocker
      Meine Aktien aus der Wandlung, sowohl alter als auch neuer WA's, sind seit heute im Depot bei comdirect eingebucht, Gebühren sind mir hierfür überhaupt nicht berechnet worden, komplett kostenfrei.
      Hat alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geklappt!

      Meine Frage ist, wie sieht es mit der Spekulationssteuer aus?
      Ab wann gilt da die Frist? Vom Kauf der Wandelanleihe ab, oder ab Zeitpunkt der Wandlung?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:13:11
      Beitrag Nr. 2.730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.441.097 von Arvid am 06.10.06 15:01:21... ab Zeitpunkt der Wandlung

      ... als Anschaffungskurs gilt dafür der Anschaffungskurs der Anleihe.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:27:48
      Beitrag Nr. 2.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.441.409 von K1K1 am 06.10.06 15:13:11Aha, also mal wieder die schlechteste aller möglichen Varianten, wie hätte es auch anders sein sollen?
      Wie ist das mit realisierten Verlusten? Ich hatte nämlich meine MWG Aktien verkauft innerhalb von 5 monaten mit nem gewissen Verlust um mir dann zur Wandlung alte WA's zu kaufen. Wie lange kann ich den Verlust mit den Gewinnen verrechnen, ein ganzes Jahr lang oder nur innerhalb vom Kalenderjahr?
      Muss ich als jemand, der sich mit seinen Einkünften innerhalb des Arbeitnehmerfreibetrags bewegt, überhaupt Spekusteuer zahlen? Wird sie mittlerweile automatisch abgeführt?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 09:21:45
      Beitrag Nr. 2.732 ()
      Hi Leute!
      Bin erst vor ein paar Tagen aus dem Urlaub zurück gekommen, und hab mir den Brief von der Bank mal durchgelesen.

      Ich hab noch ein paar Aktioen, aber auch noch die WA 1. Diese kann man ja aber nur zu bestimmten Zeiten tauschen. Ich glaube erste wieder ab mitte Oktober. Das Angebot der Eurofins endet aber am 16.10. !!
      Wie soll ich da nun die WA tauschen, und gleichzeitig Eurofins dann die Aktien verkaufen, wenn ich erst tauschen kann, nachdem das Angebot ausgelaufen ist ?

      Was macht ihr, habt ihr die Aktien schon hergegeben?
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 09:52:08
      Beitrag Nr. 2.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.511.873 von Spree0 am 09.10.06 09:21:45Das Angebot gilt nicht für Wandelanleihen.

      Wer meint, daß das Angebot angemessen ist, kann das Angebot annehmen. Ansonsten wird er das Angebot ablehnen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 10:44:47
      Beitrag Nr. 2.734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.512.315 von Kalchas am 09.10.06 09:52:08Was soll da noch groß rauskommen ?
      Ich werd es annehmen !

      Wenn die Bafin bei Ihren Untersuchungen etwas feststellt wird sowieso Nachverhandelt und wenn nicht ist die Story der MWG sowieso zu Ende !
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 10:51:35
      Beitrag Nr. 2.735 ()
      In der Börsen-Zeitung ist eine Finanzanzeige erschienen, Eurofins kauft über die Börse zu 1,85 Euro Aktien, auch ein paar Wandelanleihen wurden erworben.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 11:00:54
      Beitrag Nr. 2.736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.513.057 von Howkay am 09.10.06 10:44:47Kein Problem. Dann bist Du komplett draußen. Ich habe keine Ahnung, von was Du dann noch profitieren willst.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 12:33:20
      Beitrag Nr. 2.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.513.057 von Howkay am 09.10.06 10:44:47Sicher kann man den leichtesten Weg gehen, das ist dann so die Linie, wie sie auch bei den Hauptversammlungen war. Daß nicht alle Schafe selbst und freiwillig zur Schlachtbank gehen, wird hoffentlich so sein. Nachher vielleicht zu sagen, da will dann auch mehr, dem fehlt dann wohl die Legitimation, man hätte ja das Angebot nicht ennehmen müssen. Anders wäre es, wenn man getäuscht worden ist und Eurofins hätte ein Pflichtangebot schon beim Einstieg machen müssen, wenn die getroffenen Vereinbarungen schon ein Überschreiten der Regelgrenzen fixiert haben. Aber da wird doch hoffentlich das Bafin gefordert sein, sich näher damit zu befassen.

      Wenn jemand über die Börse verkauft, weil er meint, er will nicht mehr warten, der ist komplett aus dem Spiel. Daß das bid bis 1,85, vielleicht auch bis 1,86 wenn es notwendig sein sollte, von Eurofins oder Dunstkreis kommt, ist schon sehr wahrscheinlich. Bis zu 1,86 ist es auch gesetzeskonform.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 12:40:06
      Beitrag Nr. 2.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.513.305 von Kalchas am 09.10.06 11:00:54Wenn die Bafin feststellt dass das Angebot von 1,86 zu niedrig war !, bin ich bei einer nachträglichen Erhöhung auch dabei !
      und wenn alles mit rechten Dingen zuging sind es mit Sicherheit nicht die paar Kleinaktionäre die an den kommenden Gewinnen beteiligt werden !
      und ! wer soll da noch Aktien kaufen !also wird der Kurs dahindümpeln !

      Wenn ich die letzten Jahre revue passieren lasse, hat doch immer Eurofins die Oberhand behalten und so wird jetzt auch kommen, noch dazu weil Pende alles abgegeben hat !

      ich werde das Kapitel MWG unter Erfahrungen ablegen und meine Nerven schonen !
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 12:58:26
      Beitrag Nr. 2.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.514.812 von Howkay am 09.10.06 12:40:06Warum sollte Pende alles abgegeben haben? Meines Erachtens seine Aktien. Von den Anleihen war keine Rede.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 13:32:01
      Beitrag Nr. 2.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.514.727 von skyrocker am 09.10.06 12:33:20So sehe ich das auch !, aber ich habe einfach keinen Bock mehr mich mit diesem Mist zu befassen !

      @Kalschas
      Pende hat den Vorteil zu wissen was mit seinen WA's passiert, ich weiß das nicht so genau !
      also nehme ich die 1,86 mit !
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 13:58:13
      Beitrag Nr. 2.741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.515.060 von Kalchas am 09.10.06 12:58:26Wieviele Wandelanleihen hat Pende denn dann Eurer Ansicht nach noch?
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 14:48:44
      Beitrag Nr. 2.742 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.516.153 von K1K1 am 09.10.06 13:58:13Offizell müssten es noch ca. 370.000 sein !, aber wer weiß das schon genau ?
      Die melden ja nichts mehr !
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 14:58:25
      Beitrag Nr. 2.743 ()
      Ich kann natürlich auch nur vermuten, aber glaubt Ihr, dass Eurofins dem Pende (Angestellter von Eurofins) erlaubt etwas mit den Wandelanleihen zu machen, was gegen die Interessen von Eurofins wäre? Ich glaube nicht so ... ich tippe eher, dass er die genauso "abgeben" werden darf (falls nicht sowieso schon geschehen - vielleicht in den 547k enthalten?).

      Ausserdem wäre es ja verwunderlich, wenn der Freefloat der MWG Wandelanleihe I unter 600TE liegen würde, denn so wie hier alle scheinbar sich nicht herablassen wollten einige 10k "aufzunehmen" müssen ja wohl einige mit Paketen deutlich >100k vorhanden sein - da wäre ja nur Platz für 2 oder 3 ...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 10:43:00
      Beitrag Nr. 2.744 ()
      WA 2 (DE000A0JQ742) notiert nun endlich (dzt. 176%) natürlich pünktlich nach Beendigung der Wandlungsfrist nach HV. Solch ein Zufall!!!

      Haben schon weitere Forumteilnehmer Aktien aus einem Wandlungsauftrag gutgeschriben erhalten?

      Wie lautet die Wp.-Kennnummer? Ist diese für gewandelte Aktien aus beiden WA gleich, bzw. gleich mit den bestehenden gehandelten Aktien?
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 12:45:06
      Beitrag Nr. 2.745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.530.865 von skyrocker am 10.10.06 10:43:00Die gewandelten Aktien aus beiden WA haben die gleiche WKN wie die bestehenden gehandelten Aktien!
      Sehen dass hier eigentlih alle so, dass sie nach einem verbesserten Angebot von Eurofins ihre Anteile abgeben?
      Ich wollte eigentlich noch midestens ein Jahr meine Atien halten.

      MWG steht hervorragend da und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Kurs nach oben geht, wenn Eurofins sich die 95% unbedingt unter den Nagel reißen will und den Rest über die Börse einkaufen muss um einen Squeezeout der Minderheitsaktionäre zu bewirken...

      Steh ich da alleine da mit meiner Meinung?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 16:03:34
      Beitrag Nr. 2.746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.532.905 von Arvid am 10.10.06 12:45:06Was ist wenn sie gar nicht wollen ??
      Siehe Genescan !

      Wer soll bei dieser Konstelation Aktien kaufen ?
      Keine Informationen, Gewinne werden verschleiert od. Eurofins rübergeschoben.
      Mwg wird in verschiedene GmbH's aufgeteilt und und ....
      Beherrschungsvertrag ?
      Der Kurs kann auch noch fallen, ist denen doch egal da sie schon über 70% haben !
      Eventuell sogar mehr, der Mallorca-Mann ( hat den Deal ja eingefädelt) will auch seinen Schnitt machen !
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 18:57:12
      Beitrag Nr. 2.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.537.287 von Howkay am 10.10.06 16:03:34Das muß jeder selbst entscheiden.

      Wer das Angebot annimmt, ist z.B. bei Abschluß eines Beherrschungsvertrags draußen, wenn es dann ein neues Angebot auf Grundlage eines Wertgutachtens geben wird. Außenstehender Aktionär nach dem Aktiengesetz wird man im Nachhinein nicht mehr. Solche Fälle hat es schon gegeben, z.B. bei infor business systems. Dort hat man sich jedenfalls nicht getraut, die Umbauten im Konzern ohne Beherrschungsvertrag durchzuführen. Diese Umbauten braucht die Eurofins vermutlich allerdings, um die steuerlichen Verluste zu nutzen.

      Von einem Squeeze Out muß man sich auch nicht unbedingt schrecken lassen. Da kommt in so ziemlich jedem Spruchverfahren ein höherer Abfindungspreis heraus als der gebotene.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 07:15:29
      Beitrag Nr. 2.748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.541.411 von Kalchas am 10.10.06 18:57:12Du hast natürlich recht , aber was ich mehr fürchte ist ein vergessen der Fa !
      siehe genescan , das interesiert keine Sau mehr !
      der Kurs steht in Fels gemauert , ist ja auch klar wenn absolut keine Infos rüberkommen !
      was sie ja auch gar nicht wollen !
      Der einzige Kurs der steigen soll ist der von Eurofins !

      So stelle ich mir kein langfristiges Invest vor !
      MWG war mal eine gute Story aber das ist einfach vorbei !
      Ausgeplündert von geldgierigen Arschlöchern und heruntergewirtschaftet von unfähigen Managern !
      Vom Vorstand bis zum Aufsichtsrat !

      Eventuell behalte ich mir eine kleine Position damit ich eine Abschreckung im Depot habe !
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 11:25:32
      Beitrag Nr. 2.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.549.642 von Howkay am 11.10.06 07:15:29Die Kursentwicklung von Genescan ist aber auch nicht so erschreckend, als das man nicht 1 Jahr abwarten könnte, um die Spekusteuer zu umgehen...

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 12:02:49
      Beitrag Nr. 2.750 ()
      wann soll denn der wert wieder gehandelt werden können?
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 14:30:03
      Beitrag Nr. 2.751 ()
      11.10.2006 14:20
      DGAP-Adhoc: MWG-BIOTECH AG (deutsch)
      MWG-BIOTECH AG (Nachrichten) : Zwischenergebnis der Wandlung von Wandelanleihen in Aktien der MWG Biotech AG

      MWG-BIOTECH AG / Sonstiges

      11.10.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Zwischenergebnis der Wandlung von Wandelanleihen in Aktien der MWG Biotech AG

      Ebersberg, den 11. Oktober 2006

      Im Wandlungsfenster von einem Monat seit der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG (ISIN: DE 0007300105/WKN 730010) haben die Inhaber der beiden MWG-Wandelanleihen (WKN: A0C4YW und A0JQ74) von insgesamt 9.960.000 Teilschuldverschreibungen 9.194.013 in MWG-Aktien gewandelt.

      Damit erhöht sich das gezeichnete Eigenkapital der Gesellschaft von EUR 3.445.000 auf nunmehr EUR 12.639.013.

      DGAP 11.10.2006 -------------------------------------------------------------------- -------

      Sprache: Deutsch Emittent: MWG-BIOTECH AG Anzinger Straße 7a 85560 Ebersberg Deutschland Telefon: +49 (0)8092 8289-985 Fax: +49 (0)8092 8289-514 E-mail: ir@mwgdna.com WWW: www.mwgdna.com ISIN: DE000A0EPUF5 WKN: A0EPUF Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------------------------- -------

      ISIN DE000A0EPUF5

      AXC0113 2006-10-11/14:15
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 14:41:35
      Beitrag Nr. 2.752 ()
      Zufälle gibt es. Der Großaktionär kannte das neue Grundkapital schon vor vorher. Dabei wird der von der MWG gar nicht gesondert informiert, behauptet zumindest der Pieken.

      http://www.vem-aktienbank.de/fileadmin/user_upload/VEM/Home/…

      Eurofins Genomics B.V.
      Breda, Niederlande
      Bekanntmachung
      gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
      und
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG
      I
      . Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG
      Die Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande (der „Bieter“) hat am 16. September 2006 die Angebotsunterlage
      für das freiwillige, öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der MWG Biotech
      AG, Ebersberg, Deutschland (“MWG”) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden
      Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien der MWG (ISIN/ WKN DE000A0EPUF5/
      A0EPUF) („MWG-Aktien“) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist unter http://www.eurofins.com im
      Internet abrufbar.
      Aufbauend auf dem Stand der letzten Bekanntmachung nach § 23 Abs. 2 WpÜG des Bieters vom
      02.10.2006 hat der Bieter in der Zeit vom 29. September 2006, 12.00 Uhr, bis 06. Oktober 2006,
      12.00 Uhr, insgesamt 64.819 Aktien der MWG außerhalb des Angebotsverfahrens über die Börse
      hinzu erworben. Im einzelnen erfolgte der Erwerb wie folgt zu den jeweils genannten Gegenleistungen:
      Datum Stückzahl Preis (€) Volumen (€)
      02.10.2006 7.500 1,8500 13.875,00
      03.10.2006 1.000 1,8500 1.850,00
      04.10.2006 718 1,8500 1.328,30
      05.10.2006 55.601 1,8500 102.861,85
      Des weiteren hat der Bieter im o.g. Zeitraum insgesamt 5.000 Teilschuldverschreibungen I der MWG
      (vgl. Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage vom 16. September 2006) außerhalb des Angebotsverfahrens
      über die Börse hinzu erworben. Im einzelnen erfolgte der Erwerb wie folgt zu den jeweils genannten
      Gegenleistungen:
      Datum Stückzahl Preis (%) Volumen (€)
      04.10.2006 2.000 173,88 3.477,60
      05.10.2006 3.000 175,00 5.250,00
      Infolge der Ausgabe von 9.194.013 neuer Aktien an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen I und
      II der MWG, die ihr Wandlungsrecht im aktuell abgelaufenen Wandlungszeitraum ausgeübt haben,
      hat sich das Grundkapital der MWG von EUR 3.445.000,00 um EUR 9.194.013,00 auf EUR
      12.639.013,00 erhöht
      . Die o.g. 64.819 durch den Bieter über die Börse hinzu erworbenen Aktien entsprechen
      daher einem Anteil von ca. 0,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechtsanteile der
      MWG.
      Die Eurofins Ventures B.V., Breda, Niederlande, als mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person im
      Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG hat mit Wirkung zum 05. Oktober 2006 4.845.895 Teilschuldverschreibungen
      I und II der MWG in 4.845.895 Aktien der MWG gewandelt. Dies entspricht einem Anteil von
      ca. 38,34 % des Grundkapitals und der Stimmrechtsanteile der MWG. Aufgrund eines Kaufvertrags
      mit dem Bieter hat die Eurofins Ventures B.V. die o.g. 4.845.895 Aktien unmittelbar an den Bieter
      übertragen. Der Bieter selbst hat mit Wirkung zum 05. Oktober 2006 3.741.808 Teilschuldverschreibungen
      I und II der MWG in 3.741.808 Aktien der MWG gewandelt. Dies entspricht einem Anteil von
      ca. 29,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechtsanteile der MWG.
      I
      I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG
      Das Übernahmeangebot des Bieters wurde bis zum 06. Oktober 2006, 12.00 Uhr (mitteleuropäische
      Zeit) („Stichtag“), für insgesamt Stück 81.959 MWG-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil
      von insgesamt rund 0,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG.
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 11:03:43
      Beitrag Nr. 2.753 ()
      Ich habe nochmal eine Frage: Die WA1 kann man derzeit doch gar nicht in Aktien tauschen, oder ? Erst wieder ab mitte Oktober bis mitte November.
      Wie soll man da dann das Umtauschangebot von Eurofins annehmen können?
      Oder geht das irgendwie anders?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 11:18:17
      Beitrag Nr. 2.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.574.780 von Spree0 am 12.10.06 11:03:43Wenn Du nicht gewandelt hast, kannst Du keine Aktien anbieten.

      Das Wandlungsrecht kann nur innerhalb eines der nachstehend bestimmten Ausübungszeiträume
      („Ausübungszeiträume“) ausgeübt werden
      - 01. November 2005 mit einschließlich 30. November 2005
      - einen Monat lang nach der ordentlichen Hauptversammlung in den Jahren
      2006 und 2007, beginnend mit dem dritten Stuttgarter Geschäftstag nach
      der Hauptversammlung
      - 15. November 2006 bis einschließlich 14. Dezember 2006
      - 15. November 2007 bis einschließlich 14. Dezember 2007
      In den vorgenannten Wandlungszeiträumen kann das Wandlungsrecht jedoch
      nicht ausgeübt werden
      - zwischen dem letzten Hinterlegungstag für die Aktien vor und dem zweiten
      Stuttgarter Geschäftstag nach einer jeden Hauptversammlung der Emittentin;
      - zwischen dem Tag, an dem die Emittentin ein Angebot zum Bezug von neuen
      Aktien oder Wertpapieren mit Wandel- oder Optionsrechten auf Aktien
      der Emittentin im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, und dem
      Ablauf des letzten Stuttgarter Geschäftstages der Bezugsfrist;
      - an Tagen, die nicht Stuttgarter Geschäftstage sind.
      Wandlungserklärungen, die der Umtauschstelle (Ziff. 5.2) in den Zeiträumen zugehen,
      in denen die Wandlung ausgeschlossen ist, gelten als zum nächstfolgenden
      Tag, an dem die Ausübung des Wandlungsrechts wieder zulässig ist, abgegeben
      und zugegangen.


      Punkt 5.3 der Bedingungen. Damit nächste Wandlungsmöglichkeit ab 15.11.2006, wenn keine der Einschränkungen eintreten sollte.
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 09:07:52
      Beitrag Nr. 2.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.575.071 von Kalchas am 12.10.06 11:18:17Momentan haben Sie 79,11 % !
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 09:16:50
      Beitrag Nr. 2.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.593.237 von Howkay am 13.10.06 09:07:52Und? Was willst Du damit sagen?
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 09:25:40
      Beitrag Nr. 2.757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.593.400 von Kalchas am 13.10.06 09:16:50
      Welch eine Frage !

      steht doch da !
      Sie haben momentan 79,11% !
      Nicht mehr und nicht weniger !
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 10:24:46
      Beitrag Nr. 2.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.593.237 von Howkay am 13.10.06 09:07:52Woher hast du den Wert?
      Wenn ich alle "Eurofinsanleihenaktien" zusätzlich derer von Pende(gehe von ca. 370k aus) rechne ,zuzügl ihrer Altaktien,zuzügl der bis 06.10.06 als gekauft gemeldeten,so komme ich auf 77,1%.
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 10:28:31
      Beitrag Nr. 2.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.594.706 von dott am 13.10.06 10:24:46Hauptsache sie haben keine 95%

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 10:29:16
      Beitrag Nr. 2.760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.594.706 von dott am 13.10.06 10:24:46Eurofins Genomics B.V.
      Breda, Niederlande
      Bekanntmachung
      gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
      und
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG
      I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG
      Die Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande (der „Bieter“) hat am 16. September 2006 die Angebotsunterlage
      für das freiwillige, öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der MWG Biotech
      AG, Ebersberg, Deutschland (“MWG”) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden
      Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien der MWG (ISIN/ WKN DE000A0EPUF5/
      A0EPUF) („MWG-Aktien“) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist unter http://www.eurofins.com im
      Internet abrufbar.
      Aufbauend auf dem Stand der letzten Bekanntmachung nach § 23 Abs. 2 WpÜG des Bieters vom
      11.10.2006 hat der Bieter in der Zeit vom 11. Oktober 2006, 12.00 Uhr, bis 12. Oktober 2006, 12.00
      Uhr, insgesamt 641 Aktien der MWG außerhalb des Angebotsverfahrens über die Börse hinzu erworben.
      Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,01 % des Grundkapitals und der Stimmrechtsanteile der
      MWG. Im einzelnen erwarb der Bieter am 11.10.2006 641 MWG-Aktien zu je EUR 1,85.
      Des weiteren hat der Bieter im o.g. Zeitraum insgesamt 3.800 Teilschuldverschreibungen II der MWG
      (vgl. Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage vom 16. September 2006) außerhalb des Angebotsverfahrens
      über die Börse hinzu erworben. Im einzelnen erwarb der Bieter am 11.10.2006 3.800 Teilschuldverschreibungen
      II zu je rund EUR 1,76.
      II. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG
      Das Übernahmeangebot des Bieters wurde bis zum 12. Oktober 2006, 12.00 Uhr (mitteleuropäische
      Zeit) („Stichtag“), für insgesamt Stück 281.011 MWG-Aktien angenommen. Dies entspricht einem
      Anteil von insgesamt rund 2,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG.
      Unter Berücksichtigung der unter I. dargestellten Aktienzukäufe hält der Bieter zum Stichtag unmittelbar
      9.717.544 MWG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 76,89 % des Grundkapitals und
      der Stimmrechte der MWG.
      Gemeinsam mit dem Bieter handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG sind ausschließlich
      die in Ziffer 6.2.1 und 6.2.2 und in Anlage 1 der Angebotsunterlage aufgeführten Personen, insbesondere
      die Eurofins-Gruppe und Herr Dr. Gilles Martin. Die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen
      und deren Tochterunternehmen halten zum Stichtag keine MWG-Aktien, jedoch werden ihnen
      die Aktien des Bieters gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Andere Zurechnungstatbestände
      des § 30 WpÜG sind nicht erfüllt.
      Die Gesamtzahl der MWG-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Stichtag angenommen
      worden ist, zuzüglich der MWG-Aktien, die bereits von dem Bieter unmittelbar gehalten werden bzw.
      ihm – wie oben dargestellt - zuzurechnen sind, beläuft sich auf 9.998.555 MWG-Aktien. Dies entspricht
      einem Anteil von rund 79,11 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG.
      Die Frist für die Annahme des vorgenannten Übernahmeangebots endet am 16. Oktober 2006,
      24.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen verlängert
      wird.
      Breda, den 12. Oktober 2006 Eurofins Genomics B.V.
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 10:45:44
      Beitrag Nr. 2.761 ()
      Da hat jemand für die Anleihe 2004/2006 ein Verkaufslimit zu 1,76 hineingestellt. Das sollte er mal auf 176 ändern. Sonst gibt es am Ende noch eine böse Überraschung.
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 12:23:54
      Beitrag Nr. 2.762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.595.134 von Kalchas am 13.10.06 10:45:44also wenn Du sie nicht kaufst, dann kauf ich sie zu 1,76 :lick:

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 10:00:22
      Beitrag Nr. 2.763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.596.907 von Arvid am 13.10.06 12:23:54Im Übernahmeangebot wird angegeben, daß der Bieter 1.018.785 Aktien der MWG hält, gemeinsam handelnde Personen nichts (S.33). Auf Seite 11 sind dann die Käufe aufgeführt. Da komme ich auf Käufe von 602.835 Aktien alt, also 60.283 Aktien neu, und Käufe von 1.061.637 Aktien neu. Das macht insgesamt 1.121.920 Aktien. Das ist immerhin eine Differenz von ca. 10%. Wenn man die Anzahl in der Liste der gekauften Aktien aufaddiert, so kommt man übrigens auch nie auf den auf Seite 33 angegebenen Wert. Was könnten denn die Gründe sein? Verkäufe?
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 15:52:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.10.06 09:20:31
      Beitrag Nr. 2.765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.715.567 von Kalchas am 19.10.06 10:00:22Was meinst du:
      Wer hat an wen was verkauft?
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 10:11:07
      Beitrag Nr. 2.766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.734.419 von dott am 20.10.06 09:20:31Die Anzahl der Aktien, die der Bieter angeblich gehalten hat, unterscheidet sich jednfalls signifikant von den aufgeführten Käufen.

      Dann gibt es doch genau zwei Möglichkeiten.

      1.) Die Angaben sind falsch.

      2.) Die Angaben sind richtig. Dann ist die Differenz nur aus Verkäufen zu erklären, zu welchem Zweck auch immer.
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 12:06:18
      Beitrag Nr. 2.767 ()
      So wie ich vor einigen Monaten eigentlich als Parabel gegen die Kurzfristzockerei angeführten Diamondhead casino (dhcc.ob)schrieb, die auch zwei Jahre auf niedrigem Niveau herumgedümpelt waren - durchaus mit dem Risiko, dem Bach hinunterzugehen (sprich hier den Mississippi) und seit einem Jahr zügig meinem Kursziel (4 $) sich zubewegen (wenn sich jemand von meinem Bonmot ohne Empfehlung da bei rd. 2 $ hat anstecken lassen, wird sich nicht beschweren) - so habe ich mich bei MWG auch entschlossen weiter zuzuwarten und nichts an Eurofins zu "verschenken".

      Vielleicht entwickelt sich auf Sicht etwas - wait and see, die Perspektiven sich nicht ganz aus der Luft gegriffen. Und wie schon im "anderem Thread" gesagt, das zahlenmäßige Risiko ist überschaubar und Zeit muß man ggf. halt haben und steuerschonend ist es auch.

      Das heißt nicht, dass ich nicht auch fallweise mit Kurzfristzockerei unterwegs bin.
      Avatar
      schrieb am 21.10.06 09:35:39
      Beitrag Nr. 2.768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.735.722 von Kalchas am 20.10.06 10:11:07"...,zu welchem Zweck auch immer."
      Kann es sein daß hier ein(von einigen) Schlüssel(n) der Kursmanipulation zu suchen (finden) ist?
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 18:57:53
      Beitrag Nr. 2.769 ()
      Irgendwie steht doch wohl noch eine Meldung zu Pende aus, daß er seine Aktien abgegeben hat. Vielleicht ist er ja beschäftigt und mit seinem Bugatti unterwegs. Dann muß man doch Verständnis haben.
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 09:21:47
      Beitrag Nr. 2.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.827.265 von Kalchas am 24.10.06 18:57:53Steht so einiges an Meldungen aus oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 09:25:10
      Beitrag Nr. 2.771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.837.387 von Kalabaaki am 25.10.06 09:21:47Stimmt.
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 11:20:43
      Beitrag Nr. 2.772 ()
      @Kalchas
      @Kalabaaki
      Dr.Eckhoff hat sich um die IR-PR einer der schnellst wachsenden AGs in Europa zu kümmern,da bleibt keine Zeit für Trivialitäten(gesetzlich Vorgeschriebenes).
      Ich hoffe ihr seid so lieb und stört ihn nicht mit lästigen Nachfragen oder juristischen Quertreibereien.
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 10:19:59
      Beitrag Nr. 2.773 ()
      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
      MWG Biotech AG
      Anzinger Straß3 7a
      85560 Ebersberg
      Name der Führungsperson: Helmut Pende (Aufsichtsratsmitglied)
      Datum der Transaktion: 16.10.2006
      Finanzinstrument: ISIN DE000A0EPUF5 (Stückaktie)
      Geschäftsart: Verkauf
      Stückzahl: 197.194
      Preis: 1,86 €
      Geschäftsvolumen: 366.781 €
      Erläuterung: Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots der Eurofins Genomics B.V.
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 11:02:51
      Beitrag Nr. 2.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.883.415 von Howkay am 27.10.06 10:19:59Hat der Pende dann doch noch paar Aktien gefunden oder vielleicht paar Anleihen gewandelt? Die Anzahl stimmt jedenfalls nicht mit der angegebenen Anzahl im Übernahmeangebot und der in der Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat überein.

      6.4 Verpflichtungen Dritter zur Angebotsannahme
      Mit Vertrag vom 23. Dezember 2004 und Ergänzungsvereinbarung vom 2. August
      2006 hat sich Herr Helmut Pende, Mitglied des Aufsichtsrats der MWG, verpflichtet,
      für den Fall, dass die Eurofins-Gruppe ein Angebot gemäß § 2 Abs. 1 WpÜG
      veröffentlicht, sämtliche in seinem Eigentum stehende Stückaktien der MWG zu der
      den Aktionären der MWG angebotenen Gegenleistung im Rahmen des Angebots an
      das bietende Unternehmen der Eurofins-Gruppe zu übereignen. Herr Pende ist somit
      verpflichtet, dieses Angebot mit sämtlichen in seinem Eigentum stehenden MWGAktien
      anzunehmen. Herr Pende hält nach eigenen Informationen zurzeit 170.147
      MWG-Aktien, entsprechend rund 4,9 % des Grundkapitals.


      Wer zudem die Annahme des Angebots empfiehlt, sollte selbst mal mit gutem Beispiel vorangehen. Was ist denn nun mit Pendes Wandelanleihen?
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 12:13:01
      Beitrag Nr. 2.775 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.884.381 von Kalchas am 27.10.06 11:02:51Sei doch nicht so kleinlich!:laugh::laugh::laugh:

      Betrachtet man alle Unwahrheiten und Lügen, die wir in den letzten zwei Jahren aufgetischt bekommen haben, so sind die paar Meldevergehen doch nur marginal!

      Ich bin gespannt, ob wir bezüglich der WSV überhaupt noch eine Meldung kriegen.

      Hast Du eigentlich mal die Meldung von Homm gegengecheckt? Steht die wirklich in der entsprechenden Ausgabe der Börsenzeitung? Wenn ja, dann brauche ich das nicht mehr zu tun, wenn nein, dann übernehme ich das noch.
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 12:24:34
      Beitrag Nr. 2.776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.885.928 von Kalabaaki am 27.10.06 12:13:01Laut Satzung veröffentlicht die MWG im elektronischen Bundesanzeiger und da steht definitiv nichts.
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 12:53:20
      Beitrag Nr. 2.777 ()
      Noch mal ein Nachschlag zur HV; nachzulesen auf www.biocom.de

      EUROFINS
      Verdeckte MWG-Übernahme
      Endlich ein Gewinn! Die Wende bei MWG ist dank Großaktionär Eurofins geschafft. Doch die
      verdeckte Übernahme-Taktik der Franzosen sorgt bei den Aktionären für Entrüstung.
      Industriegebiet Hamburg-Harburg, Hauptversammlung
      der MWG Biotech AG: Der
      Handvoll anwesender Aktionäre weht ein
      dezenter Geruch nach Bratfisch um die Nase.
      Ort des Geschehens ist der abgetrennte
      Teil einer Kantine im Haus Großmoorbogen
      Nummer 25. Ob MWG mit diesem schlichten
      Veranstaltungsort 800 Kilometer vom
      Firmensitz entfernt nun Geld sparen oder
      Aktionäre vergraulen will? Das ist egal. Beide
      Ziele wurden erreicht. So fanden sich neben
      dem Vorstand, dem Aufsichtsratschef
      und Organisationspersonal nur eine kleine
      Schar freier Aktionäre und die Vertreter der
      SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger)
      und der DSW (Deutsche Schutzvereinigung
      für Wertpapierbesitz) ein. Damit dominiert
      die Veranstaltung der gleiche, dem
      auch der triste Industriekomplex gehörte:
      MWGs Großaktionär Eurofins Scientifc SA.
      150 Fragen an den Aufsichtsrat
      Der Zorn der MWG-Aktionäre über die
      „Enteignung“, wie Eurofins‘ Übernahme-Politik
      oft genannt wurde, sitzt tief. Und er richtete
      sich vor allem gegen den MWG-Aufsichtsratschef
      Dr. Matthias-Wilbur Weber,
      der in Personalunion ebenfalls Eurofins‘ Finanzvorstand
      ist. Eine seiner ersten Aufgaben:
      Der Versuch, das Rederecht der Aktionäre
      zu begrenzen. Doch das gelang ihm
      nicht: 150 Fragen schmetterten die wütenden
      Aktionäre Aufsichtsrat und MWGVorstand,
      der durch Teilzeit-CEO Dr. Wolfgang
      Pieken vertreten war, entgegen und
      demonstrierten damit die Unzufriedenheit
      mit der Unternehmensführung. Und
      die ist nicht einmal schlecht, denn Eurofins
      hat geschafft, was MWG in der gesamten
      Unternehmensgeschichte nicht zustande
      brachte: einen Gewinn von 600.000 C zu
      erzielen. Allerdings hätte Eurofins die Firma
      wohl gerne ganz für sich. Bis jetzt besitzen
      die Franzosen zwar lediglich 28%,
      allerdings haben sie noch 75% aller ausgeggebenen
      Wandelanleihen in der Tasche, was
      nach Einschätzung vieler Beobachter locker
      für die Unternehmensmehrheit ausreicht.
      Die Hauptversammlung hatte Eurofins aldes
      Angebotes und laut Eurofins sogar 2%
      über einem vom BaFin festgelegten Mindestpreis.
      Allerdings mußten die Franzosen
      in einer später ausgesandten Meldung mitteilen,
      daß diese Angabe nicht korrekt war,
      da es noch gar kein vom BaFin ermitteltes
      Angebot gab.
      Bereits in der Vergangenheit wurde im
      Zuge der Sanierung MWGs Werte veräußert.
      Zunächst war es die Sparte Laborautomation,
      die für 50.000 C an die Aviso
      GmbH ging und kurz darauf das Microarray-
      Geschäft, das für 200.000 C an die indische
      Ocimum verkauft wurde. Gerüchten zufolge
      war Ocimum zu einem früheren Zeitpunkt
      sogar daran interessiert, MWG komplett zu
      übernehmen, unterlag jedoch Eurofins. Zuletzt
      wurde die Gensequenzierung an die
      ebenfalls von Eurofins beherrschte Medigenomix
      ausgelagert, ohne daß vorher auf Basis
      eines Bewertungsgutachtens der Wert
      dieses Geschäftes ermittelt wurde. Das
      trieb Aktionär Uwe Böhm die Zornesröte ins
      Gesicht. Auch bei dem Verkauf eines Gebäudes
      in Ebersberg, das für 1,8 Mio. C den
      Besitzer wechselte, sei nicht der bestmögliche
      Preis erzielt worden. „Wir wissen, daß
      es einen weiteren Interessenten gegeben
      haben soll, der bereit war 2,3 Mio. C zu bezahlen.
      Wir vermuten, daß mit diesem sehr
      günstigen Kaufpreis die hohen Abschreibungen
      gerechtfertigt werden sollen, mit
      denen MWG sich zwischenzeitlich arm rechnete,
      um den Aktienpreis zu drücken“, so
      Böhm. Ähnlich verhalte sich dies auch bei
      den Tochtergesellschaften in den USA und
      Indien, auf die hohe Beträge abgeschrieben
      wurden und für einen Verlust in der Bilanz
      sorgten.
      125 Mio. Euro Verlustvorträge
      Ob MWG jedoch tatsächlich vollständig
      ausgeschlachtet wird, ist unklar. Denn die
      chronischen Defizite der Vergangenheit bescheren
      der Firma jetzt einen Schatz von
      vollständig nutzbaren Verlustvorträgen in
      Höhe von 125 Mio. C. Und die lassen sich
      nur nutzen, wenn die Firma tatsächlich Gewinne
      schreibt. 
      lerdings auch so schon, denn aufgrund des
      ungewöhnlichen Veranstaltungsortes war
      lediglich 33% des gesamten MWG-Aktienkapitals
      vertreten – inklusive der Aktien,
      die Eurofins oder nahstehenden Personen
      wie dem Aufsichtsrat Helmut Pende
      gehören. Insgesamt reichte es für eine satte
      98%-Mehrheit. Damit konnte auch ein
      überraschend aufgebotener Hauptversammlungspunkt
      durchgeboxt werden: Vorstand
      und Aufsichtsrat schlugen vor, die Ge-
      Neben der Laborautomation hat MWG
      auch den Bereich Microarrays verkauft.
      schäftsbereiche Produktion und Vertrieb
      aus der AG in eine eigenständige GmbH
      auszulagern. „Das könnte die Vorstufe eines
      Verkaufes sein“, vermutet SdK-Vertreter
      Markus Neumann.
      Mit den ausgelagerten Bereichen würden
      auch die letzten operativen Bereiche verkauft,
      so daß MWG nur noch ein leerer Börsenmantel
      wäre. Diese Unsicherheit könnte
      einige Aktionäre sogar dazu bringen,
      Eurofins kurz vor der Hauptversammlung
      veröffentlichtes Übernahme-Angebot anzunehmen:
      „Wir wissen ja nicht, was noch
      aus der Firma wird.“ 1,81 C bieten die Franzosen
      den MWG-Aktionären. Das sind rund
      3% über dem Schlußkurs vor Bekanntgabe
      Intro Wissenschaft Politik Strukturen Special Verbände Service Extro 23
      Itranskript I Nr. 10 I 12. Jahrgang 2006
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 13:03:07
      Beitrag Nr. 2.778 ()
      des
      Angebotes und laut Eurofins sogar 2%
      über einem vom BaFin festgelegten Mindestpreis.
      Allerdings mußten die Franzosen
      in einer später ausgesandten Meldung mitteilen,
      daß diese Angabe nicht korrekt war,
      da es noch gar kein vom BaFin ermitteltes
      Angebot gab.
      Bereits in der Vergangenheit wurde im
      Zuge der Sanierung MWGs Werte veräußert.
      Zunächst war es die Sparte Laborautomation,
      die für 50.000 C an die Aviso
      GmbH ging und kurz darauf das Microarray-
      Geschäft, das für 200.000 C an die indische
      Ocimum verkauft wurde. Gerüchten zufolge
      war Ocimum zu einem früheren Zeitpunkt
      sogar daran interessiert, MWG komplett zu
      übernehmen, unterlag jedoch Eurofins. Zuletzt
      wurde die Gensequenzierung an die
      ebenfalls von Eurofins beherrschte Medigenomix
      ausgelagert, ohne daß vorher auf Basis
      eines Bewertungsgutachtens der Wert
      dieses Geschäftes ermittelt wurde. Das
      trieb Aktionär Uwe Böhm die Zornesröte ins
      Gesicht. Auch bei dem Verkauf eines Gebäudes
      in Ebersberg, das für 1,8 Mio. C den
      Besitzer wechselte, sei nicht der bestmögliche
      Preis erzielt worden. „Wir wissen, daß
      es einen weiteren Interessenten gegeben
      haben soll, der bereit war 2,3 Mio. C zu bezahlen.
      Wir vermuten, daß mit diesem sehr
      günstigen Kaufpreis die hohen Abschreibungen
      gerechtfertigt werden sollen, mit
      denen MWG sich zwischenzeitlich arm rechnete,
      um den Aktienpreis zu drücken“, so
      Böhm. Ähnlich verhalte sich dies auch bei
      den Tochtergesellschaften in den USA und
      Indien, auf die hohe Beträge abgeschrieben
      wurden und für einen Verlust in der Bilanz
      sorgten.
      125 Mio. Euro Verlustvorträge
      Ob MWG jedoch tatsächlich vollständig
      ausgeschlachtet wird, ist unklar. Denn die
      chronischen Defizite der Vergangenheit bescheren
      der Firma jetzt einen Schatz von
      vollständig nutzbaren Verlustvorträgen in
      Höhe von 125 Mio. C. Und die lassen sich
      nur nutzen, wenn die Firma tatsächlich Gewinne
      schreibt.

      Ich hoffe, jetzt ist er vollständig!!!!
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 18:28:08
      Beitrag Nr. 2.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.033.777 von Kalabaaki am 31.10.06 13:03:07Tja, sehr interessant!
      Aber was kann man tun?
      Muss man nun das Übernahmeangebot von Eurofins annehmen, um nicht sein Geld zu verlieren, oder lohnt es sich die Aktien zu behalten?
      Ist es vielleicht am geschicktesten die Aktien zu verkaufen und sich wieder die Wandelanleihe ins Depot zu legen?
      Ich hab eigentlich keine Lust Eurofins den Laden zu "schenken", aber bevor ich mein Geld verlier....
      Kalabaaki, du hältst deine Aktien weiter, oder?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 19:01:41
      Beitrag Nr. 2.780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.041.661 von Arvid am 31.10.06 18:28:08Neu investieren kann man in die Firma derzeit meiner Ansicht nach nicht und die WSV-Story ist auch schon weitestgehend gelaufen.

      Halten und abwarten oder raus, dass mag jeder nach seinem Geschmack entscheiden - damit MWG aber mal eine seriöse Investition werden kann, da muss sich viel ändern.
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 19:54:48
      Beitrag Nr. 2.781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.042.691 von Kalabaaki am 31.10.06 19:01:41Und das Risiko eines herben Wertverfalls bis hin zum Totalverlust siehst du nicht als gegeben?
      So wie das in deinem zitierten Text geschildert ist, kann es ja sein, dass nach einer Produktionsauslagerung eigentlich nur noch ein leerer Börsenmantel überbleibt...
      Das verunsichert mich ehrlich gesagt schon ein wenig...

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 08:23:28
      Beitrag Nr. 2.782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.045.565 von Arvid am 31.10.06 19:54:48Denkbar ist momentan alles: Ein mögliches Szenario ist für mich die Beherrschung, bei der alle Vermögenswerte so langsam an Eurofins und deren Töchter abgegeben werden - natürlich ohne wirklich angemessene Gegenleistung -, das andere eine KE gegen Sacheinlage unter Ausnutzung des vorhandenen Genehmigten Kapitals mit anschließendem Squeeze out, vielleicht auch ohne. Für diese Möglichkeit spricht u. U. die Ausnutzung der bestehenden Verlustvorträge, die nach Aussage des Vorstands prinzipiell nutzbar sind. Drittens wäre auch noch der Wandel vom Saulus zum Paulus möglich, vielleicht braucht die Eurofins-Bilanz ja mal eine Wertsteigerung bei ihren Beteiligungen. Dass wäre die schönste Möglichkeit, aber ein Blick auf Genescan spricht für mich bis dato dagegen.

      Alle diese Möglichkeiten lassen sich aber nicht über Nacht realisieren und erst recht nicht ohne Widerstand. Außerdem könnte MWG ja nun dauerhaft profitabel sein (oder glaubst Du Eurofins weiß nicht was sie sich mit MWG einhandeln?) und auch sonst noch ein paar positive Überraschungen auf Lager haben (Auflösung von Rückstellungen etc.). D. h. für mich, ein Kursaufschwung ist nicht unbedingt ausgeschlossen. Für mich ist es damit nicht die Frage ob man verkauft (hier würde ich auf jeden Fall ja sagen), sondern wann!
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 09:26:22
      Beitrag Nr. 2.783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.053.218 von Kalabaaki am 01.11.06 08:23:28Jeder muß die Ausgangslage selbst einschätzen. Es gibt ja genug Beispiele für Übernahmen in den letzten Jahren und die weitere Entwicklung. In den Fällen, die ich kenne und in denen größere Umbauten im Konzernverbund erfolgten, wurde immer ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Dann müßte aber ein Übernahmeangebot auf der Grundlage eines Wertgutachtens erfolgen und eine Garantiedividende pro Geschäftsjahr angeboten werden. Das Angebot würde solange gelten, wie der Beherrschungsvertrag läuft.

      Das Problem ist, daß die Eurofins völlig unseriös ist. Das wird denen aich irgendwann einmal das Genick brechen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 09:33:18
      Beitrag Nr. 2.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.054.109 von Kalchas am 01.11.06 09:26:22Das Problem ist, daß die Eurofins völlig unseriös ist. Das wird denen aich irgendwann einmal das Genick brechen.

      Du hast recht, aber wann wird das sein und was passiert bis dahin mit bzw. bei MWG?
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 09:49:22
      Beitrag Nr. 2.785 ()
      Du hast die Optionen der Eurofins genannt. Ob die durchführbar sind, ist allerdings die Frage. Bei einer Verschmelzung z.B. läuft ohne Wertgutachten auch nichts, zumindest bei der momentanen Konstruktion.
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 11:30:18
      Beitrag Nr. 2.786 ()
      Ob das ein Genickbruch wird-eher nicht.
      Aber ein "sattes auf dei Fresse fallen" sehe ich als realistisch.
      Wenn die in ihrer Selbstherrlickeit und Gier meinen(um das mal in ein Bild aus dem Fußball zu übertragen)sie könnten immer alle fortlaufend mit Nicklichkeiten und Fouls ausspielen,brauchen sie sich nicht zu wundern wenn ein Schiri(auch wenn das gelegentlich dauert) mal pfeift und eine bunte Karte zieht.
      Auch wissen wir,daß so manches Tor am Ende doch nicht gegeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 15:34:43
      Beitrag Nr. 2.787 ()
      hallo Leidensgenossen,

      Ich habe das Schreiben, mit dem Angebot von Eurofins inzwischen leider weggeworfen. Weiß jemand noch genau, wie das Angebot in dem Schreiben von der DAB-Bank abgefasst war?
      Musste man das Angebot ausdrücklich schriftlich annehmen, oder war auch keine Reaktion als Zustimmung zu werten.
      Grund meiner Anfrage: Ich glaube, mich zu erinnern, dass man das Angebot ausdrücklich schriftlich hätte annehmen müssen. Ich habe das nicht getan, weil ich der Meinung war, dass ich sie zu dem Preis immer noch los werde. Nun habe ich heute festgestellt, dass die DAB Bank meine MWG Aktien am 6.10. verkauft hat und mir das Geld gut geschrieben hat.

      Wie soll ich mich verhalten ?

      Danke im Voraus
      wore
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 16:50:19
      Beitrag Nr. 2.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.061.061 von wore am 01.11.06 15:34:43Ich weiß nicht, wie das bei der DAB gehandhabt wurde, aber üblich ist das nicht. Außerdem kann das vom Termin nicht stimmen. Das Angebot lief zunächst mal bis zum 16.10. Bis dahin mußte eh niemand reagieren, weil nach dem WpÜG eh immer eine Verlängerung der Frist um zwei Wochen vorgesehen ist. Eine Annahme des Angebots schon am 6.10. ist deshalb völlig unverständlich. Wenn Dir das nicht paßt, mußt Du reklamieren.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:52:39
      Beitrag Nr. 2.789 ()
      diesen Monat sollten die Quartalszahlen 3/06 kommen...

      Ich bin mal sehr gespannt über das operative Geschäft.

      Habe das Investor Relations Team mobil als auch über email kontaktiert, keine rückantwort über email, mobil eine automatische ansage "der gesprächspartner möchte vorübergehend keine anrufe annehmen"
      rücksichtslos so etwas
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:54:32
      Beitrag Nr. 2.790 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.294 von tobyle am 06.11.06 12:52:39Bei MWG gibt es keine Q3 Zahlen !
      Du kannst froh sein wenn Du bis Mai 2007 die Zahlen zu 2006 hast !
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 16:19:24
      Beitrag Nr. 2.791 ()
      Vielleicht gibt es auch noch einmal die Zahlen für 2005. So könnte man den Vorschlag des Aufsichtsrats zu TOP 5 der Hauptversammlung am 25.8.2006 deuten.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 09:16:04
      Beitrag Nr. 2.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.177.168 von Kalchas am 06.11.06 16:19:24Wenn das so kommt,wäre dies ein neuerlicher Peak an krimineller Energie-und keiner kann was machen, da die Frist für Klagen gegen die Punkte der HV schon abgelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 09:17:47
      Beitrag Nr. 2.793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.294 von tobyle am 06.11.06 12:52:39Hier hilft nur noch Einschreiben-Rückantwort.
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 13:07:46
      Beitrag Nr. 2.794 ()
      Eurofins Genomics B.V.
      Breda, Niederlande
      Bekanntmachung
      gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
      und
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG
      I
      . Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
      Die Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande (der „Bieter“) hat am 16. September 2006 die Angebotsunterlage
      für das freiwillige, öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der MWG Biotech
      AG, Ebersberg, Deutschland (“MWG”) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden
      Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien der MWG (ISIN/ WKN DE000A0EPUF5/
      A0EPUF) („MWG-Aktien“) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist unter http://www.eurofins.com im
      Internet abrufbar.
      Die Frist für die Annahme des vorgenannten Übernahmeangebots endete am 16. Oktober 2006,
      24.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit). Die weitere Frist zur Annahme des Übernahmeangebots begann
      am 21. Oktober 2006 und endete am 03. November 2006, 24.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit).
      Aufbauend auf dem Stand der letzten Bekanntmachung nach § 23 Abs. 2 WpÜG des Bieters vom
      27.10.2006 hat der Bieter in der Zeit vom 27. Oktober 2006, 12.00 Uhr, bis 08. November 2006, 12.00
      Uhr, insgesamt 48.426 Aktien der MWG außerhalb des Angebotsverfahrens über die Börse hinzu
      erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,38 % des Grundkapitals und der Stimmrechtsanteile
      der MWG. Im einzelnen erwarb der Bieter 48.426 Aktien zu je EUR 1,86.
      Des weiteren hat der Bieter im o.g. Zeitraum insgesamt 18.750 Teilschuldverschreibungen I und
      3.111 Teilschuldverschreibungen II der MWG (vgl. Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage vom 16. September
      2006) außerhalb des Angebotsverfahrens über die Börse hinzu erworben. Im einzelnen erwarb
      der Bieter 18.750 Teilschuldverschreibungen I und 3.111 Teilschuldverschreibungen II der MWG zu je
      EUR 1,76.
      I
      I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG
      Das Übernahmeangebot des Bieters wurde bis zum Ende der weiteren Annahmefrist am 03. November
      2006, 24.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit), für insgesamt Stück 766.335 MWG-Aktien angenommen.
      Dies entspricht einem Anteil von insgesamt rund 6,06 % des Grundkapitals und der Stimmrechte
      der MWG.
      Unter Berücksichtigung der unter I. dargestellten Aktienzukäufe hält der Bieter zum 08. November
      2006, 12.00 Uhr, unmittelbar 9.804.093 MWG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 77,57 %
      des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG.
      Gemeinsam mit dem Bieter handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG sind ausschließlich
      die in Ziffer 6.2.1 und 6.2.2 und in Anlage 1 der Angebotsunterlage aufgeführten Personen, insbesondere
      die Eurofins-Gruppe und Herr Dr. Gilles Martin. Die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen
      und deren Tochterunternehmen halten unverändert keine MWG-Aktien, jedoch werden ihnen
      die Aktien des Bieters gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Andere Zurechnungstatbestände
      des § 30 WpÜG sind nicht erfüllt.
      Die Gesamtzahl der MWG-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Ende der weiteren Annahmefrist
      am 03. November 2006, 24.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit), angenommen worden ist, zuzüglich
      der MWG-Aktien, die bereits von dem Bieter unmittelbar gehalten werden bzw. ihm – wie oben
      dargestellt - zuzurechnen sind, beläuft sich auf 10.570.428 MWG-Aktien. Dies entspricht einem
      Anteil von rund 83,63 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG.
      Breda, den 08. November 2006 Eurofins Genomics B.V.
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 14:11:48
      Beitrag Nr. 2.795 ()
      Und wie geht's jetzt weiter ??
      2 Jahre 1,86 ??
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 14:23:54
      Beitrag Nr. 2.796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.239.253 von Howkay am 09.11.06 14:11:48Erst einmal haben sie also nicht die 95%-Schwelle erreicht - mit allen Folgen, die das gehabt hätte.
      Zweitens ist das Thema Kapitalherabsetzung/WSV weitgehend erledigt. Entsprechende Anleger sind raus.
      Drittens dürfte Pende bald sein AR-Mandat niederlegen und durch einen Eurofins-Vertreter ersetzt werden

      Nun heißt es also wieder warten. Wie werden sich die Ergebnisse entwickeln, was wird, wenn überhaupt, gemeldet usw. Eurofins ist am Zug und wird nach der Mehrheitsübernahme nicht lange mit seinen Plänen hinter dem Berg halten. Die Optionen haben wir bereits diskutiert.

      Ungeklärt ist bis dato auch die Frage evtl. Klagen gegen die HV-Beschlüsse. Hier liegen bisher keine Meldungen vor.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 09:17:52
      Beitrag Nr. 2.797 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.239.470 von Kalabaaki am 09.11.06 14:23:54Hat denn tatsächlich keiner geklagt?
      Was kann eine SdK oder DSW bewegt haben hier nicht zu klagen?
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 09:25:36
      Beitrag Nr. 2.798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.253.691 von dott am 10.11.06 09:17:52Das niemand geklagt hat, dass kann man so nicht sagen...

      MWG-Biotech hat u. U. bisher versäumt, über vorliegende Klagen zu informieren. Wäre ja nicht die einzige Mitteilung, die uns noch fehlt!
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 15:22:59
      Beitrag Nr. 2.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.239.470 von Kalabaaki am 09.11.06 14:23:54Rein prinzipiell hat sich an den Mehrheitsverhältnissen nichts geändert. Da sich viele Aktionäre bisher auf der Hauptversammlung nicht vertreten ließen, hatten Eurofins und Pende auch bisher eine Dreiviertelmehrheit bei den Abstimmungen.

      Mal sehen, ob nun irgendwann mal ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden soll. Ein Anteil von 95 % wird jedenfalls nicht so einfach zu erreichen sein. Bei einem Zukauf über die Börse dauert das bei den jetzigen Umsätzen Jahre, zumal jetzt erst einmal Käufe über 1,86 Euro für die Eurofins nicht erlaubt sind. Prinzipiell müßte Eurofins ja Interesse haben, die Verlustvorträge der MWG zu nutzen, und das eigentlich so schnell wie möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 15:26:39
      Beitrag Nr. 2.800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.253.691 von dott am 10.11.06 09:17:52Die Frage dürfte doch höchstens sein, wie viele Klagen es gibt und gegen welche Beschlüsse der Hauptversammlung geklagt wird.
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 13:28:30
      Beitrag Nr. 2.801 ()
      @Kalabaaki
      @Kalchas
      Aus euren Aussagen kann ich immer noch nicht schließen wie´s mit den Klagen bestellt ist.
      Werde mal bei MWG selbst anfragen!!!
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 13:40:07
      Beitrag Nr. 2.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.382.843 von dott am 14.11.06 13:28:30Ein weiser Entschluss - wenn Du jemanden erreichst, erinnere die IR doch mal an die MWG-Meldepflichten.
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 14:43:40
      Beitrag Nr. 2.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.383.053 von Kalabaaki am 14.11.06 13:40:07Jetzt bist Du aber kleinlich. Bei der MWG wird doch sicher aus Kostengründen nichts mehr veröffentlicht. Verstoß gegen das Aktiengesetz? Egal.
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 14:52:26
      Beitrag Nr. 2.804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.384.273 von Kalchas am 14.11.06 14:43:40Guter Erklärungsansatz!!

      So ähnlich wie die Grundsätze guter Unternehmensführung den Kosteneinsparungsgedanken zum Opfer gefallen sind - vielleicht auch eine Erklärung für die Präsentation von "TOP 8": Spart Papier, Bericht des Vorstands, möglicherweise mehr zu "bewirtende" Aktionäre auf der HV...:laugh::laugh:

      Mir schwant allerdings, dass Eurofins am Ende auch alle anderen Aktionäre einzusparen gedenkt.:mad::cry:
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 15:32:43
      Beitrag Nr. 2.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.384.434 von Kalabaaki am 14.11.06 14:52:26Ist doch eine schöne Meldung von heute!

      Eurofins mit Umsatz und Gewinnsteigerung !
      MWG ist konsolidiert !

      Und wie geht's weiter ?
      Wie lange darf Eurofins nicht zu höheren Kursen kaufen ?
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 17:16:43
      Beitrag Nr. 2.806 ()
      Und keiner von euch Helden hält dagegen? :D
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 18:01:43
      Beitrag Nr. 2.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.489.298 von noch-n-zocker am 17.11.06 17:16:43Noch an Bord?
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 20:47:31
      Beitrag Nr. 2.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.490.963 von Kalabaaki am 17.11.06 18:01:43Nöö, schaue aber interessiert zu.
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 10:09:37
      Beitrag Nr. 2.809 ()
      Was sind das eigentlich für lächerliche Kursfestellungen bei MWG auf einmal?
      Ausreißer in Frankfurt auf 1.55 oder z.B. auf 1,60 in Xetra bei nem Umsatz von 20 Stk.
      Sind das jetzt die von Eurofins "angedrohten" hohen Kursschwankungen bei niedrigen Umsätzen?
      Also, dass die so den Kurs dauerhaft runterkriegen wage ich zu bezweifeln :laugh:

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 19:24:38
      Beitrag Nr. 2.810 ()
      Wie war eigentlich der genaue Ablauf am letzten Freitag?

      Ich habe erst am Samstag die folgenden Kursdaten der Börse Frankfurt gesichert:

      1,55 EUR
      -0,31 | -16,67%
      Bid n.a.
      n.a.
      Ask 1,55
      80.000

      19:57:48 0 1,55
      16:48:36 60 1,72
      16:48:30 95 1,77
      16:47:56 55 1,82
      13:29:26 100 1,87
      13:18:06 722 1,87
      12:22:56 140 1,87

      Es war mir vorher aufgefallen, daß jeden Freitag in den letzten Wochen am späten Nachmittag der Auftrag über den Kauf von 5000 Aktien zu 1,86 Euro herausgenommen wurde.

      Wann ist denn der angebliche Auftrag über den Verkauf von 80.000 Aktien hereingekommen?

      Ich bezweifle schon mal grundsätzlich, daß 3 Aktionäre in kürzester Zeit derartige Aufträge abgeben. 80.000 Aktien dürften zudem nicht sehr viele Aktionäre besitzen. Der Verkäufer soll auch noch so blöd gewesen sein, ein Limit von 1,55 Euro zu setzen, obwohl der Kurs bei 1,72 Euro stand. Das war aber echt großzügig.

      Die Feststellung des Schlußkurses mit einem Umsatz von 0 Aktien ist auch nicht schlecht. Market Maker dürfte ja immer noch die vem Aktienbank sein.

      Am Montag hatte sich dann der angebliche Verkaufsauftrag schon vor Börsenstart in Luft aufgelöst, so ein Zufall aber auch.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 08:05:00
      Beitrag Nr. 2.811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.600.874 von Kalchas am 22.11.06 19:24:38Panik machen - Aktien und WSV einsammeln.

      So könnte das Motto lauten!;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 09:50:32
      Beitrag Nr. 2.812 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.614.897 von Kalabaaki am 23.11.06 08:05:00Mit dieser Methodik brauchen sie Jahre und dann haben Sie immer noch keine 95% !:D

      besser wäre es wenn der Kurs steigen würde ( geht leider nicht wenn keiner käuft !) dann würden Sie Panik bekommen !
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 10:04:29
      Beitrag Nr. 2.813 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.616.287 von Howkay am 23.11.06 09:50:32Abwarten. Die Situation kenne ich schon von infor business systems und P&I. Da gab es auch lausige Übernahmeangebote. Danach passierte erst einmal nicht viel. Später hat sich infor immerhin verdoppelt und P&I unter Einrechnung der letzetn Dividende gegenüber dem Angebot verdreifacht. Natürlich gibt es auch einen Unterschied. In besagten Fällen gab es keine solch offensichtlichen Kursmanipulationen vor und nach dem Angebot. Das Angebot für P&I kam übrigens von der Carlyle Group. Die haben sich nach Ablauf des Angebots völlig korrekt verhalten. Manipulationen hatten die jedenfalls nicht nötig.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 10:16:16
      Beitrag Nr. 2.814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.600.874 von Kalchas am 22.11.06 19:24:38Wie war eigentlich der genaue Ablauf am letzten Freitag?

      Mit Mini-Umsätzen (210 Aktien!!) wurde die Bid-Seite bis 1,72 abgeräumt und dann wurden 100k auf die ASK-Seite gestellt. Erst bei 1,67, dann bei 1,60 und schliesslich mit 1,55. Später scheint dann aus 100k 80k geworden zu sein (vielleicht gab es auch ein Bid für 20k und der Verkäufer wollte keine Teilausführungen), aber da war ich nicht mehr am Platz.

      Ich hätte schon sehr gerne gewusst, was passiert wäre, wenn ich versucht hätte, die Position zu kaufen. Aber 155k zur Befriedigung der Neugierde einzusetzen, wäre unvernünftig gewesen, denn es konnte ja eine Schweinerei von Eurofins dahinterstecken. Deswegen habe ich ja hier gefragt, wieso keiner derjenigen kauft, die von der Werthaltigkeit von MWG überzeugt sind.

      Am Montag morgen zur Eröffnung stand die Order immer noch da, ist dann aber umsatzlos verschwunden. Ich nehme an, dass Eurofins mal deutlich machen wollte, dass es keinen weiteren Interessenten für MWG gibt und dieser Nachweis wurde erbracht.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 10:28:36
      Beitrag Nr. 2.815 ()
      Ach so. Der Verkäufer hat sozusagen in kurzer Zeit eine Preiszugeständnis nach dem anderen gemacht. Das fiel ihm mal so eben am Freitag, so ca. 2 Stunden vor Börsenschluß ein. Interessant.

      Keine einzige Aktie hättest Du bekommen. Um das zu sehen, hätte übrigens ein Kaufauftrag über 1.000 Aktien gereicht. Vielleicht irre ich mich ja auch und vielleicht hätte man Dir zwischen 2 und 50 Aktien zugeteilt.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 11:34:41
      Beitrag Nr. 2.816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.616.959 von Kalchas am 23.11.06 10:28:36Um das zu sehen, hätte übrigens ein Kaufauftrag über 1.000 Aktien gereicht.

      Nein! Es ist ja nicht unüblich, dass ein Auftrag mit der Maßgabe erteilt wird, dass Teilausführungen nicht möglich sind. Nur mit einer Order über 100k hätte ich nachweisen können, dass es eine Fake-Order ist und von der HUEST eine Erklärung fordern können.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 12:54:28
      Beitrag Nr. 2.817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.618.160 von noch-n-zocker am 23.11.06 11:34:41Dann war aber ganz sicher kein Verkauf geplant. Der Termin paßt auch dazu. Freitag so ab 17 oder 18 Uhr, wie ich das verstehe. Das war auch völlig risikolos, da dann auch Beteiligungsgesellschaften nicht mehr kaufen. Deren Mitarbeiter dürften zu dem Zeitpunkt schon längst ins Wochenende gegangen sein.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 13:06:30
      Beitrag Nr. 2.818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.619.483 von Kalchas am 23.11.06 12:54:28Es sollte halt in der Wochenendzeitung ein Kurs zu 1,55 drinstehen !
      Ist das so schwer zu verstehen !
      Die meisten MWG'ler ( geprellte Kleinanleger aus dem Raum Ebersberg )schauen nur in der Zeitung nach den Kurs und das hauptsächlich am Wochenende !und die sollten dann am Montag gleich verkaufen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 13:31:34
      Beitrag Nr. 2.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.619.673 von Howkay am 23.11.06 13:06:30Mag ja sein. Die Meisten werden sich den Kurs allerdings gar nicht anschauen. Stop Loss hat von denen auch keiner gesetzt. Dann wären die schon seit über 5 Jahren draußen.
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 14:10:18
      Beitrag Nr. 2.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.620.039 von Kalchas am 23.11.06 13:31:34Mir ist es jedenfalls beim Frühstücken am Samstag gleich ins Auge geschossen !, da ich es am Freitag nicht mehr mitbekommen habe !
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 19:19:17
      Beitrag Nr. 2.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.620.634 von Howkay am 23.11.06 14:10:18Wer hier verkaufen wollte in der letzten Zeit, kam immer, wenn er wollte, zu einem Kurs von 1,87 Euro raus.

      Wer momentan kaufen will, kommt wohl ziemlich sicher zu 1,87 Euro rein. Die Eurofins darf dann in einem Jahr auch zu diesem Kurs kaufen.

      Die Aussge über die geprellten Aktionären aus dem Kreis Ebersberg ist ja durchaus richtig. Ich wundere mich allerdings schon ein wenig, daß die das sich so einfach bieten lassen. Die hätten sich auch z.B. mal anschauen können, daß die Geschichten über die Immobilien, die anläßlich der Kapitalherabsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat verbreitet wurden, nicht stimmen. Einfach mal vorbeischauen. Der Vorstand freut sich sicher darauf, seine Aktionäre begrüßen zu dürfen. Nicht jeder von denen kann ja zur Hauptversammlung nach Hamburg fahren.
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 09:37:22
      Beitrag Nr. 2.822 ()
      Gestern war wohl nichts zu sehen von dem ominösen Verkäufer. Wer das wohl gewesen sein mag?
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 07:47:56
      Beitrag Nr. 2.823 ()
      Wenn man für die MWG tatsächlich Gewinne für die Folgejahre erwarten sollte, so wäre die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot doch ziemlich unverständlich. Dann hätte man sehr wohl ein Ertragswertverfahren durchführen können und müssen.


      http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=topstory&I…

      Eurofins Scientific: Großes Potential für die Zukunft

      15.11.2006 - Auf den ersten Blick sind die Zahlen von Eurofins Scientific sehr gut und überzeugend. Der Umsatz steigt um 51,4 Prozent auf 245,8 Millionen Euro nach neun Monaten. Zwei Zeilen tiefer stehen dann aber Zahlen, die nicht mehr ganz so überzeugend wirken. Der Gewinn pro Aktie hat sich von 0,61 Euro auf 0,63 Euro erhöht. Im Vergleich zur Umsatzsteigerung wirken diese 3,2 Prozent Plus eher mickrig.

      Diese Differenz liegt aber daran, dass Eurofins stark gewachsen ist. Dabei hat man Unternehmen gekauft, die nicht profitabel waren. Die Rentabilität ist kurzfristig negativ beeinflusst worden. Langfristig werden dadurch jedoch signifikante Gewinnbeiträge erwirtschaftet, so Finanzvorstand Matthias-Wilbur Weber im Gespräch mit unserer Redaktion. Bisher hat sich Eurofins eher auf gewinnträchtige Unternehmen konzentriert. Aber seit einem Jahr kann man größere Unternehmen kaufen und auch verdauen, die (noch) nicht profitabel arbeiten. Unternehmensintern hat man nämlich alle Prozesse und Strukturen etabliert, so dass man Standardprozesse entwickelt hat, die man zügig auf andere Unternehmen übertragen kann. Die Umgestaltung läuft damit effizienter.

      Um dies durchzuziehen, braucht man jedoch auch eine Menge Geld. So ist die Verschuldung deutlich von 72 Millionen Euro auf netto etwa 120 Millionen Euro, rund 20 Prozent über dem Eigenkapital, gestiegen. Noch hat man aber genügend finanzielle Mittel, darunter etwa 60 Millionen Euro in der Kasse und eine Reihe weiterer Kreditlinien. Daher ist es für Finanzchef Weber kein Problem, weiter zu wachsen. Zumal der operative Cahsflow auch für Unternehmenszukäufe genutzt werden kann.

      Die 60 Millionen Euro auf der Bank sind verlockend für weitere Zukäufe. So bestätigt Weber, dass man weiter wachsen wolle. Allerdings wird die Geschwindigkeit dabei nicht mehr so hoch sein wie im laufenden Jahr. Europa bleibt der große Schwerpunkt, zusammen mit Nordamerika. In anderen Ländern wächst man kontinuierlich organisch. Dort werden Labore aufgebaut, aber es gibt kaum interessanten Firmen, die übernommen werden können. So ist Asien zwar interessant, aber eher in der Art, dass man dort eigene Labors erstellt. Diese Phase startet gerade. In zwei bis drei Jahren soll auch dort profitabel gearbeitet werden. Man muss abwarten, wie sich das Geschäft entwickelt und ob unterm Strich ein Gewinn übrig bleibt. Denn letztlich entscheidet das auf mittlere Frist über die Fortführung der Geschäfte auf dem asiatischen Kontinent.

      Bei den heutigen Zahlen hat es im Bereich Materialien und Rohstoffe einen Zuwachs von 22 auf 40 Millionen Euro gegeben. Das ist fast eine Verdopplung, während der Umsatz „nur“ um 50 Prozent gewachsen ist. Dahinter steckt aber ein logischer Grund: Die neuen Akquisitionen arbeiten noch nicht effizient. Sie müssen erst auf die Standards von Eurofins angehoben werden, man arbeitet bei den Prozessen noch nicht so effizient. So braucht man bei bestimmten Vorgängen oft ein Vielfaches an Material von dem, was die etablierten Labors von Eurofins benötigen. Hier ergibt sich ein zukünftiges Einsparpotenzial bei den Materialkosten.

      Bei den Quartalszahlen werden die Anleger immer wieder überrascht. Zum vierten Mal wurde die Prognose in diesem Jahr angehoben, von 275 Millionen Euro zu Jahresanfang auf nun 345 Millionen Euro. Allerdings zeigt sich auch Weber erstaunt, wie viele Zukäufe man im Laufe des Jahres machte. Sonst dauert es lange, bis ein Unternehmen aufgekauft werden kann. Da sind 12 bis 18 Monate keine Seltenheit. In diesem Jahr war es jedoch so, dass die Verhandlungen teils nicht einmal einen Monat in Anspruch nahmen. Eine Vorlaufzeit war damit kaum gegeben. Vier Mal schlug das Schicksal in diesem Jahr so schnell zu. Und so wurden die immer höheren Prognosen notwendig.

      Entsprechend will Weber auch die Umsatzschätzung von 420 Millionen Euro für 2007 nicht als endgültig ansehen. Aus heutiger Sicht sei es das, was man sich zutraue. Wird es weitere Zukäufe geben, wird diese Prognose ebenfalls wieder angehoben werden müssen. Und wie es klingt, wird es welche geben. Wie groß diese sind, ist aber noch unklar. So groß wie 2006 wird man jedoch kaum erneut durch Akquisitionen wachsen.

      Über den aktuellen Kursverlauf kann auch der Finanzchef nur spekulieren. Der Kurs springe meist dann an, wenn sich die Gewinne erhöhen. Obwohl man schon vorab immer prognostiziert habe, dass die höheren Umsätze durch die Zukäufe sich auch auf die Gewinne niederschlagen würden. Die Börse hat da wohl nie richtig hingehört. Jetzt erwartet er ähnliches. Die Börse warte wohl ab, bis der Gewinn sich deutlich steigere, dann würde es wieder zu einem Kursfeuerwerk kommen.

      Für das kommende Jahr plant man bei Eurofins verschiedene kleinere Zukäufe. Wichtiger ist für Weber jedoch, die Akquisitionen zu integrieren. Hier liegt die Hauptkonzentration, um die Gesellschaft für die Zukunft effizient aufstellen zu können.
      ( js )
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 13:44:28
      Beitrag Nr. 2.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.740.413 von Kalchas am 27.11.06 07:47:56Für alle, die noch bei MWG investiert sind, wird (außer sie werfen die Stücke bei 1,86 über die Börse Eurofins nach oder nutzen die Andienfrist, die soweit ich glaube dann bis irgendwann im Jänner gilt) sich wahrscheinlich in nächster Zeit kursdmäßig nicht viel tun. Erst wenn Eurofins der Meinung sind, daß alle möglichen Aktionen kaum mehr zusätzlich billiges Material erhältlich ist, wird sich vielleicht etwas ändern. Bis zu einem möglichen höheren Angebot (oder Kaufversuche über 1,86 an der Börse) ist Eurofins bis zum nächsten Herbst blockiert. Ich glauber und hoffe, daß Eurofins die Zeit nutzen und neben Anderem auch bei MWG sanieren und optimieren wird. Sollte dann danach Eurofins der Rucksack stören wird man sich wohl etwas einfallen lassen (müssen). Das heipßt zwar nicht, daß an der Börsenicht auch stärkere Kursschwankungen (bedingt zum Teil durch das bei Nachfrage geringer verfügbare Material) könnten die Schwanbkungen nach Norden ausgeprägter und nachhaltiger sein als Ausreißer nach Süden. Geduld einerseits und ein gutes Nervenkostüm werden hilfreich sein. Heißt aber nicht daß ich Überraschungen ausschließe.
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 16:55:38
      Beitrag Nr. 2.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.744.305 von skyrocker am 27.11.06 13:44:28Das Angebot ist mit der Nachfrist ausgelaufen.

      Eine weitere Andienungsfrist darüber hinaus gibt es nicht, da Eurofins keine 95% der Anteile erreicht hat.
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 16:19:55
      Beitrag Nr. 2.826 ()
      Da hat doch jemand etwas Substanzielles bei 1,87 ins bid gesetzt. Eurofins dürfte das nicht sein.

      Ich bin neugierig wie sich das entwickelt.
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 08:19:58
      Beitrag Nr. 2.827 ()
      Ad-hoc-News
      DGAP-Adhoc: MWG Biotech AG lagert Geschäftsbereiche in Tochtergesellschaften aus
      04.12.2006, 20:12:55

      MWG-BIOTECH AG / Sonstiges

      04.12.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      MWG Biotech AG lagert Geschäftsbereiche in Tochtergesellschaften aus

      Ebersberg, den 04. Dezember 2006

      Die MWG Biotech AG (ISIN: DE0007300105) lagert die Geschäftsbereiche Produktion und Vertrieb jeweils mit allen diesen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Mitarbeitern sowie Aktiva und Passiva in eine jeweils eigene Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH, deren Anteile zu 100% von der MWG-Biotech AG gehalten werden, aus. Es wird hierzu umgehend zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.





      DGAP 04.12.2006


      Sprache: Deutsch Emittent: MWG-BIOTECH AG
      Anzinger Straße 7a
      85560 Ebersberg Deutschland Telefon: +49 (0)8092 8289-985 Fax: +49 (0)8092 8289-514 E-mail: ir@mwgdna.com WWW: www.mwgdna.com ISIN: DE000A0EPUF5 WKN: A0EPUF Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 08:23:05
      Beitrag Nr. 2.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.949.492 von Kalabaaki am 05.12.06 08:19:58Die setzen "TOP 8" der letzten HV einfach um und wollen dann eine Bestätigungsveranstaltung?

      Die SdK hat ausweislich ihrer Mitgliederzeitschrift (November/Dezember 2006, S. 18f.) Klage gegen die Erweiterung der Tagesordnung erhoben. Es gibt auch schon ein Aktenzeichen: 5 HK O 16114/06.

      Nur eine Meldung von MWG gibt es immer noch nicht!
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 08:37:56
      Beitrag Nr. 2.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.949.492 von Kalabaaki am 05.12.06 08:19:58Naja, bin mal gespannt, ob sie da nicht übertreiben.
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 08:38:52
      Beitrag Nr. 2.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.949.788 von K1K1 am 05.12.06 08:37:56Wie meinst Du denn das?
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 11:27:27
      Beitrag Nr. 2.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.949.530 von Kalabaaki am 05.12.06 08:23:05Letzten Donnerstag war eigentlich Verhandlungstermin. Der wurde dann abgesagt, weil die MWG inzwischen die Klagen gegen TOP 8 anerkannt hat. Wie man sieht, machen die dann weiter wie bisher. Ich bin der Meinung, daß für die Kosten nicht die MWG, sondern Vorstand und Aufsichtsräte aufzukommen haben, die auf diese Schnapsidee mit TOP 8 gekommen sind.
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 11:41:42
      Beitrag Nr. 2.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.046.148 von Kalchas am 09.12.06 11:27:27So verschwenden die das Geld der Aktionäre! Und nun gibts wegen der Schlamperei der Verwaltung wieder eine a. o. HV in 2007!

      Nächste Runde...

      Und wen interessiert das hier noch?
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 12:18:13
      Beitrag Nr. 2.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.046.372 von Kalabaaki am 09.12.06 11:41:42So arm wie der Vorstand dies die ganze Zeit behauptet, kann die MWG ja wohl nicht sein. Sonst würde man sich solche Mätzchen sicher nicht leisten.

      Mal sehen, ob mal wieder alle Aktionäre für den Unsinn, der hier veranstaltet werden soll, ins Harburger Industriegebiet eingeladen werden. Aus irgendeinem mir nicht ersichtlichen Grund scheint man keine Zeit zu haben, dies der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorzulegen. Ich bin mal gespannt, ob es zu dem Punkt auch mal Unterlagen gibt. Beim letzten Mal wurde bloß der Text zu TOP 8 verteilt und dann hat der Pieken noch eine halbe Minute dazu belangloses Zeug geredet.
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 12:27:32
      Beitrag Nr. 2.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.046.958 von Kalchas am 09.12.06 12:18:13Also ohne Vorstandsbericht und mit einem Informationsgehalt wie beim letzten Mal dürfte man auch auf einer a. o. HV nicht weit kommen.

      Zum Veranstaltungsort: Hoffst Du etwa aufs Atlantic? :laugh::laugh::cry:

      Wenn Du kommst und nicht gleich wieder weg musst, können wir gerne im Anschluss daran noch was essen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:05:04
      Beitrag Nr. 2.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.098 von Kalabaaki am 09.12.06 12:27:32Eigentlich hatte ich ja an München gedacht. Aber das ist sicher abwegig. Den Aktionären will man doch sicher so weit wie möglich - und dies im wahrsten Sinne des Wortes - aus dem Weg gehen.

      Ansonsten ist Dein Vorschlag ausgezeichnet. Vielleicht geht es ja auch in der Mittagszeit. Es läuft doch immer gleich ab. So gegen 11:30 Uhr wird bis ca. 14:30 unterbrochen, damit die Antworten vorbereitet werden. Da aber in den bisherigen Veranstaltungen dann zunächst einmal immer ziemlich wenige Fragen beantwortet wurden, gehe ich mal davon aus, daß Vorstand und Aufsichtsräte sich erst einmal zum gemeinsamen Essen zurückgezogen hatten.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 10:24:30
      Beitrag Nr. 2.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.669 von Kalchas am 09.12.06 13:05:04Einen Vorteil hat man als Altaktionär von MWG !!
      Man sieht mal welche geldgierigen Drecksäcke sich in der Welt rumtreiben !
      Vom ersten Aufsichtsrat angefangen bis heute !
      Leider sind die Deutschen Gesetze eindeutig zu lasch, wie man sieht !
      Den Werdegang dieses Investments werd ich nicht so schnell vergessen!
      Zum Glück habe ich mit den 2 WA's die Verlußte noch einigermaßen in Grenzen gehalten,aber was da seit 7 Jahren abgeht ist schon der Wahnsinn.
      Bei einer Fa. die mit Ihrem Kerngeschäft eigentlich immer schwarze Zahlen hätte schreiben müssen !:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 12:33:51
      Beitrag Nr. 2.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.119.820 von Howkay am 12.12.06 10:24:30Hast du deine Stücke etwa den Brüdern mit 1,86 in den Rachen geworfen?

      Die vermißten schwarzen Zahlen werden m. E. schon noch kommen, man muß sich derzeit in Geduld üben (aber die hättest du als Altaktionär schon bewiesen).

      Etwas leicht Positives tut sich auch an der Börse, denn da legt jemand einen Tick (bisher immer mit Nachlage, wenn "verbraucht") über dem Eurofins Einsammellimit (höher als 1,86 dürfen sie derweil noch nicht) hinein, um - ich sage es mal so - Verleiderverkäufe abzufangen. Wird damit wohl einen Plan haben. Würde mich nicht wundern, wenn nach Verziehen des Pulverdampfs andere nachfolgen werden.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 12:51:59
      Beitrag Nr. 2.838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.122.354 von skyrocker am 12.12.06 12:33:51Das ist mir auch aufgefallen, aber ich schätze mal das ist ein Strohmann ! ( Mallorca ;)
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 16:22:16
      Beitrag Nr. 2.839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.122.748 von Howkay am 12.12.06 12:51:59MWG Biotech AG
      Anzinger Straße 7 a
      85560 Ebersberg
      Wertpapier-Kenn-Nummer 730010
      - ISIN DE 0007300105 -
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG und § 248 a AktG

      Wir geben gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt:

      Gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25.08.2006 zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 8 (Zustimmung zur Auslagerung von Geschäftsbereichen) ist von Aktionären Anfechtungsklage erhoben worden. Die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 sind von der Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 3 und 4 abgetrennt worden. Die Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 3 und 4 ist anhängig beim Landgericht München I – Aktenzeichen: 5HK O 17956/06. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 11.01.2007, 09:00 Uhr im Sitzungssaal 401, Justizgebäude Lenbachplatz 7, 80335 München.


      Wir geben ferner gemäß § 248 a AktG bekannt:

      In dem Anfechtungsverfahren gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 hat die Gesellschaft ein Anerkenntnis abgeben. Diese Anfechtungsklage ist durch Anerkenntnisurteil des Landgerichts München I ohne mündliche Verhandlung beendet worden.


      Das Anerkenntnisurteil hat folgenden Wortlaut:

      Im Namen des Volkes!
      In dem Rechtsstreit

      1) SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertr. Durch den Vorstandsvorsitzenden Dipl.-Kfm. Klaus Schneider, Maximilianstraße 8, 80538 München
      - Kläger -
      2) Uwe Böhm, Knorrstraße 11, 80807 München
      - Kläger -

      Prozessbevollmächtigter zu 1:

      Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden

      Prozessbevollmächtigter zu 2:

      Rechtsanwalt Gerhard Bienert, Possenhofener Straße 55, 82319 Starnberg, Gz: 09024/06

      gegen

      MWG-Biotech Aktiengesellschaft, vertr. durch den Vorstand und Aufsichtsrat, Anzinger Straße 7a, 85560 Ebersberg

      - Beklagte -

      Prozessbevollmächtigte:

      KRASKE HÄRTEL, Maximilianstraße 35 B, 80539 München, Gz: 70051-06


      wegen Anfechtung erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch den unterfertigten Richter ohne mündliche Verhandlung (§ 307 Satz 2 ZPO) am 05.12.2006 folgendes

      Anerkenntnisurteil:

      1. Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 25.08.2006, der als Punkt 8. der Tagesordnung wie folgt mit Mehrheit gefasst wurde:
      „Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
      Die Hauptversammlung stimmt der Auslagerung der Geschäftsbereiche Produktion und Vertrieb jeweils mit allen diesen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Mitarbeiter sowie Aktiva und Passiva in eine jeweils eigene Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH, deren Anteile zu 100% von der MWG-Biotech AG gehalten werden, zu“.
      wird für nichtig erklärt.
      2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
      3. Der Streitwert wird auf Euro 100.000,-- festgesetzt.


      Dr. Krenek
      Vorsitzender Richter am LG



      Im Zusammenhang mit dem Anerkenntnisurteil sind keinerlei zusätzliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Leistungen der Gesellschaft mit den Anfechtungsklägern oder Dritten getroffen worden.




      Ebersberg, im Dezember 2006

      MWG Biotech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 12:19:45
      Beitrag Nr. 2.840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.153.599 von Kalabaaki am 13.12.06 16:22:16Sauber erledigt und keinen interessierts?

      Auf der geplanten a. o. HV kommt der Punkt wieder auf uns zu. Was haben die wohl vor, dass die hier nicht wenigstens bis zur ordentlichen HV warten wollen? Das überlasse ich Eurer Fantasie!
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 18:27:23
      Beitrag Nr. 2.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.172.370 von Kalabaaki am 14.12.06 12:19:45Danke für deinen Beitrag, hat etlichen das Suchen erspart. Der Beitrag wurde doch von einigen gelesen.

      Was soll man dazu sagen, für Sanierungsmaßnahmen ist das nicht unbedingt notwendig. Aber man darf, wenn man die bisherigen Handlungen Eurofins als Maßstab nimmt, auch eine "günstige Umverteilung", oder zumindest den Versuch dazu nicht ausschließen. Wenn ich ganz schwarz sehe, könnte man ja die operativen Teile verscherbeln und zurück bleibt eine AG als Mantel zur Verwertung der Verluste. Wem die dann wohl noch nutzen? Ich fürchte der genannte Klagsprozeß wird nicht der letzte in der causa MWG sein. Ich hoffe, daß Eurofins mit ihrem Raubrittergehabe einmal ordentlich auf die Schnauze fällt (am besten bald).
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 19:12:44
      Beitrag Nr. 2.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.181.950 von skyrocker am 14.12.06 18:27:23Der Verkauf der Beteiligungen dürfte nicht ohne Weiteres gehen. Dann müßte sicher gleich die nächste Hauptversammlung einberufen werden. Es dürfte sich ja um die Übertragung nahezu des gesamten Vermögens handeln. Nach dem Aktiengesetz geht das nicht so einfach.

      Paragraph 179a Aktiengesetz:

      Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens

      (1) Ein Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, ohne daß die Übertragung unter die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes fällt, bedarf auch dann eines Beschlusses der Hauptversammlung nach § 179, wenn damit nicht eine Änderung des Unternehmensgegenstandes verbunden ist. Die Satzung kann nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

      (2) Der Vertrag ist von der Einberufung der Hauptversammlung an, die über die Zustimmung beschließen soll, in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift zu erteilen. In der Hauptversammlung ist der Vertrag auszulegen. Der Vorstand hat ihn zu Beginn der Verhandlung zu erläutern. Der Niederschrift ist er als Anlage beizufügen.

      (3) Wird aus Anlaß der Übertragung des Gesellschaftsvermögens die Gesellschaft aufgelöst, so ist der Anmeldung der Auflösung der Vertrag in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 16:29:43
      Beitrag Nr. 2.843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.183.175 von Kalchas am 14.12.06 19:12:44
      MWG-Biotech AG
      Ebersberg
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 23.01.2007, 09:00 Uhr im großen Vortragsraum, Großmoorbogen 25
      (Eingang 1), 21079 Hamburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.



      Tagesordnung:

      1 Zustimmung zur Auslagerung von Geschäftsbereichen
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Die Hauptversammlung stimmt der Auslagerung der Geschäftsbereiche Produktion und Vertrieb in die rechtliche selbstständigen Gesellschaften Eurofins MWG Synthesis GmbH (für den Geschäftsbereich Produktion) und Eurofins MWG GmbH (für den Geschäftsbereich Vertrieb) im Rahmen des nachfolgend dargelegten Konzeptes zu. Das Unternehmenskonzept wird seinem wesentlichen Inhalt nach wie folgt beschrieben:
      Eurofins MWG GmbH und Eurofins MWG Synthesis GmbH sind jeweils mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro ausgestattet. MWG-Biotech AG hält sämtliche Gesellschaftsanteile an diesen beiden Gesellschaften (100 %ige Tochtergesellschaften). Unternehmensgegenstand der Eurofins MWG Synthesis GmbH ist die Entwicklung, die Herstellung, die Analyse und der Vertrieb von Substanzen oder Geräten im Bereich der Molekularbiologie. Die Eurofins MWG Synthesis GmbH führt im Rahmen jenes Unternehmensgegenstands den bisher von der MWG-Biotech AG unterhaltenen Geschäftsbereich der Produktion oder Analyse von Substanzen oder Geräten im Bereich der Molekularbiologie fort. Alle Arbeitsverhältnisse der dem gegenwärtigen Geschäftsbereich Produktion der MWG-Biotech AG zugeordneten Mitarbeiter gehen auf die Eurofins MWG Synthesis GmbH über. Die gegenwärtig in dem Geschäftsbereich Produktion der MWG Biotech AG genutzten Produktionsanlagen, Geräte und die sonstige Geschäftsausstattung werden entweder als Sacheinlage von der MWG-Biotech AG in die Eurofins MWG Synthesis GmbH eingebracht oder sie werden von der MWG-Biotech AG an die Eurofins MWG Synthesis GmbH aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
      Unternehmensgegenstand der Eurofins MWG GmbH ist der Vertrieb von Substanzen oder Geräten im Bereich der Molekularbiologie sowie von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Die Eurofins MWG GmbH übernimmt den gesamten Vertrieb der Produkte oder Dienstleistungen der Eurofins MWG Synthesis GmbH. Sämtliche gegenwärtig dem Geschäftsbereich Vertrieb der MWG-Biotech AG zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse gehen auf die Eurofins MWG GmbH über. Sämtliche diesem Geschäftsbereich der MWG-Biotech AG zuzuordnenden Gegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung sowie die Ausstattung der MWG-Biotech AG mit IT-Equipment werden von der MWG-Biotech AG an die Eurofins MWG GmbH als Sacheinlage übertragen oder von der MWG-Biotech AG an die Eurofins MWG GmbH aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Ferner stellt MWG-Biotech AG der Eurofins MWG GmbH ihren Kundenstamm aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zur Verfügung.
      Zwischen Eurofins MWG GmbH und Eurofins MWG Synthesis GmbH wird ein Vertriebsvertrag mit einer Ausschließlichkeitsbindung der Eurofins MWG Synthesis GmbH abgeschlossen.
      Bei der MWG-Biotech AG verbleiben die Unternehmensfunktionen einer Holding, namentlich der Tätigkeitsbereich des Vorstands sowie die Bereiche Finanzen/Buchhaltung, Personalwesen, allgemeine Verwaltung. Grundstücke und Gebäude der MWG-Biotech AG verbleiben in ihrem Eigentum. MWG-Biotech AG belastet den Tochtergesellschaften die Kosten der für die vorgenannten Tätigkeiten bzw. Bereiche (Holding-Funktionen) anfallenden Leistungen bzw. die Nutzung der Räumlichkeiten.
      Eurofins MWG GmbH erbringt zentral auch für MWG-Biotech AG und Eurofins MWG Synthesis GmbH den IT-Service (insbesondere Installation, Unterhaltung und Erneuerung entsprechend dem Stand der Technik von EDV-Hardware und –Software).
      Die genannten Vereinbarungen zwischen den Unternehmen werden zu angemessenen Konditionen unter Berücksichtigung der jeweils anfallenden Kosten für betreffenden Leistungen oder Lieferungen abgeschlossen und enthalten Anpassungsvorbehalte für künftige Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse.
      Eurofins MWG GmbH und Eurofins MWG Synthesis GmbH schließen jeweils als Organgesellschaften (abhängige Unternehmen) mit MWG-Biotech AG als Organträger (herrschendes Unternehmen) einen Ergebnisabführungsvertrag.
      Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der im Rahmen dieses Konzepts abzuschließenden Einzelverträge festzulegen.

      2 Zustimmung zum Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen
      a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der MWG-Biotech AG und der Eurofins MWG GmbH mit dem nachfolgend aufgeführten Inhalt zu.

      Wortlaut des Ergebnisabführungsvertrages:



      Ergebnisabführungsvertrag
      zwischen
      MWG Biotech AG, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg
      - im Folgenden: MWG -
      und
      Eurofins MWG GmbH,
      Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg
      - im Folgenden: Sales -
      § 1
      Gewinnabführung
      (1) Sales verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn gem. § 301 AktG analog an die MWG abzuführen. Danach ist – vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Abs. (2) – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, abzuführen.
      (2) Sales kann – mit Zustimmung der MWG – Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete freie Rücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der MWG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien Rücklagen, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.




      § 2
      Verlustübernahme
      (1) Die MWG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass gemäß § 1 Abs. 2 den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Für die Verlustübernahme gilt § 302 Abs. 1 AktG.
      (2) Die Ansprüche auf Verlustübernahme nach diesem Vertrag verjähren in zehn Jahren seit dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, § 302 Abs. 4 AktG.
      (3) § 302 AktG gilt entsprechend.




      § 3
      Wirksamkeit und Beendigung
      (1) Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MWG und der Gesellschafterversammlung der Sales.
      (2) Der Vertrag wird mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der Sales wirksam.
      (3) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres der Sales, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des fünften vollen Geschäftsjahrs der Sales nach Beginn dieses Vertrages, gekündigt werden.
      (4) Neben einer ordentlichen Kündigung nach Abs. (3) kann der Vertrag auch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gilt, wenn die MWG ihre Mehrheitsbeteiligung an der Sales verliert.
      (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.




      § 4
      Schlussbestimmungen
      (1) Wegen der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird auf §§ 14 und 17 Körperschaftsteuergesetz verwiesen.
      (2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und – soweit gesetzlich erforderlich – der Zustimmungen der Versammlungen der Gesellschafter der MWG und/oder der Sales.
      (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung ist eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.


      b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der MWG-Biotech AG und der Eurofins MWG Synthesis GmbH mit dem nachfolgend aufgeführten Inhalt zu.
      Wortlaut des Ergebnisabführungsvertrages:



      Ergebnisabführungsvertrag
      zwischen
      MWG Biotech AG, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg
      - im Folgenden: MWG -
      und
      Eurofins MWG Synthesis GmbH,
      Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg
      - im Folgenden: Synthesis -
      § 1
      Gewinnabführung
      (1) Synthesis verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn gem. § 301 AktG analog an die MWG abzuführen. Danach ist – vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Abs. (2) – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, abzuführen.
      (2) Synthesis kann – mit Zustimmung der MWG – Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete freie Rücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der MWG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien Rücklagen, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.




      § 2
      Verlustübernahme
      (1) Die MWG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass gemäß § 1 Abs. 2 den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Für die Verlustübernahme gilt § 302 Abs. 1 AktG.
      (2) Die Ansprüche auf Verlustübernahme nach diesem Vertrag verjähren in zehn Jahren seit dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, § 302 Abs. 4 AktG.
      (3) § 302 AktG gilt entsprechend.




      § 3
      Wirksamkeit und Beendigung
      (1) Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MWG und der Gesellschafterversammlung der Synthesis.
      (2) Der Vertrag wird mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der Synthesis wirksam.
      (3) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres der Synthesis, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des fünften vollen Geschäftsjahrs der Synthesis nach Beginn dieses Vertrages, gekündigt werden.
      (4) Neben einer ordentlichen Kündigung nach Abs. (3) kann der Vertrag auch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gilt, wenn die MWG ihre Mehrheitsbeteiligung an der Synthesis verliert.
      (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.




      § 4
      Schlussbestimmungen
      (1) Wegen der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird auf §§ 14 und 17 Körperschaftsteuergesetz verwiesen.
      (2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und – soweit gesetzlich erforderlich – der Zustimmungen der Versammlungen der Gesellschafter der MWG und/oder der Synthesis.
      (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung ist eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.




      Bericht des Vorstands zu der Auslagerung von Geschäftsbereichen
      und zu den Ergebnisabführungsverträgen

      1. Auslagerung von Geschäftsbereichen
      Die Auslagerung des Vertriebes und der Oligonukleotidproduktion in zwei Tochtergesellschaften dient in erster Linie dazu, die MWG-Biotech wieder für Geschäftswachstum zu positionieren. Im letzten Jahr ist es gelungen, die auf das Kerngeschäft Oligonukleotidproduktion fokussierte MWG-Biotech zu stabilisieren. Allerdings bearbeitet die MWG-Biotech mit dem Oligonukleotidgeschäft einen Markt, der schon seit Jahren unter hohem Wettbewerbsdruck und damit Preisverfall steht, welcher auch durch gestiegene Absatzmengen nicht aufgefangen werden konnte. Gestützt auf das bestehende Oligonukleotidgeschäft allein wird es schwer, die Gesellschaft auf Wachstumskurs zu führen. Deshalb vertreibt die MWG-Biotech auch weiterhin die Gen-Sequenzierung, die auf Grund des geringen Geschäftsvolumens nicht kostendeckend intern produziert werden konnte.
      Die Oligonukleotide werden hauptsächlich in den Forschungsmarkt geliefert, es werden hier tausende von Einzelkunden an wissenschaftlichen Instituten bedient. Um diese Kunden fortlaufend zu bedienen und Marktanteil auszubauen, ist ein flächendeckender Vertrieb notwendig, der allerdings von dem bestehenden Geschäftsvolumen nicht getragen werden kann. Durch Entkopplung des Vertriebs und der Oligonukleotidproduktion in eigene Gesellschaften soll die Möglichkeit für beide Geschäftszweige geschaffen werden, unabhängig voneinander neue Aktivitäten aufzubauen die beide Zweige zu Wachstum und nachhaltig profitabler Betriebsgröße führen. Unter fokussierter Geschäftsführung soll der Vertrieb über die Oligonukleotide und Gen-Sequenzierung hinaus neue Produktlinien im Forschungsmarkt anbieten können, und somit durch ein breiteres Angebot auch mit höherer Flächendeckung rentabel arbeiten.
      Die Produktion hingegen kann unter fokussierter Führung sich nicht nur darauf konzentrieren die Effizienz zu steigern, sondern auch andere Produktionsgeschäfte aufbauen, die nicht auf den Forschungsmarkt zielen, und somit über getrennte Vertriebskanäle in dem Markt platziert werden können.
      Insgesamt bildet somit die Auslagerung der beiden Geschäftsbereiche in zwei getrennte Konzerngesellschaften die Möglichkeit das MWG-Biotech-Geschäft in Zukunft auf breitere Basis zu stellen.
      Die Auslagerung der Geschäftsbereiche löst als solche für MWG-Biotech keine Investitionen oder Desinvestitionen aus.

      2. Ergebnisabführungsverträge
      Durch den Abschluss der Ergebnisabführungsverträge ist es für die MWG Biotech AG sowie die Eurofins MWG GmbH und die Eurofins MWG Synthesis GmbH möglich, eine steuerliche Optimierung herbeizuführen. Der Abschluss eines wirksamen und durchgeführten Ergebnisabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Begründung sowohl einer körperschaftssteuerlichen als auch einer gewerbesteuerlichen Organschaft. Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft hat den Vorteil, dass positive und negative Ergebnisse der dem Organkreis zugehörigen Gesellschaften zeitgleich verrechnet werden können.
      Zum Inhalt der Ergebnisabführungsverträge verweisen wir auf die der Hauptversammlung im gesamten Wortlaut vorgelegten Vertragsentwürfe. Die Verträge sind noch nicht abgeschlossen; es handelt sich bei der von der Hauptversammlung erbetenen Zustimmung um Ermächtigungsbeschlüsse.
      Da die MWG Biotech AG sämtliche Geschäftsanteile der Eurofins MWG GmbH sowie der Eurofins MWG Synthesis GmbH hält, ist weder ein Ausgleich nach § 304 AktG noch eine Abfindung nach § 305 AktG zu leisten.


      Ebersberg, im Dezember 2006

      MWG Biotech AG
      Der Vorstand


      Teilnahme
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf Dienstag, den 02. Januar 2007, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft zur Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Freitag, den 19. Januar 2007, 24.00 Uhr zugehen:

      MWG-Biotech AG
      c/o Landesbank Baden-Württemberg
      Abteilung 4027 H
      Am Hauptbahnhof 2
      70173 Stuttgart


      Stimmrecht
      Das Stimmrecht
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 16:30:44
      Beitrag Nr. 2.844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.308.090 von Kalabaaki am 19.12.06 16:29:43Und der Rest:
      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; Bevollmächtigter kann auch eine Vereinigung von Aktionären sein. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.



      Gegenanträge von Aktionären
      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sind ausschließlich zu richten an:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a
      85560 Ebersberg

      Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären im Internet auf der Webseite unter www.mwgdna.com unter der Rubrik Investor Relations unverzüglich zugänglich gemacht.




      Ebersberg im Dezember 2006

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand




      Anfragen oder Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir an folgende Anschrift zu richten:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a
      85560 Ebersberg
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 16:41:50
      Beitrag Nr. 2.845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.308.126 von Kalabaaki am 19.12.06 16:30:44@Kalchas
      Wird wohl nichts mit dem Atlantic!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 23:34:54
      Beitrag Nr. 2.846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.308.483 von Kalabaaki am 19.12.06 16:41:50Die werden sich sicher auf uns freuen. Die laden uns in ihre beste Stube in der Harburger Heide ein.

      Man bemüht sich doch tatsächlich, mal paar Informationen zu dem Tagesordnungspunkt zu veröffentlichen. Das ist ja mal ganz neu. Ob das aber reichen wird? Wenn ich da an die Versammlungsleitung des Aufsichtsratsvorsitzenden denke, so glaube ich das ja eigentlich nicht.

      Was soll denn die Eurofins MWG Synthesis GmbH sein? Ein Schreibfehler?
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 07:53:34
      Beitrag Nr. 2.847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.324.018 von Kalchas am 19.12.06 23:34:54Vielleicht nehmen die ein Stück "Zukunft" schon vorweg! Nächste Stufe wäre dann ohne MWG!
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 08:11:11
      Beitrag Nr. 2.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.329.788 von Kalabaaki am 20.12.06 07:53:34So sehe ich das auch !!:(
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 12:52:22
      Beitrag Nr. 2.849 ()
      Bei dem Chaos, das MWG und vem Aktienbank bisher bei der Wandlung veranstaltet haben, bezweifle ich, daß nächsten Monat in der HV überhaupt das Grundkapital korrekt beziffert werden kann. Das wird bestimmt wieder lustig.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 18:48:03
      Beitrag Nr. 2.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.336.399 von Kalchas am 20.12.06 12:52:22Hoffentlich ist der Kaufpreis für das Sequenziergeschäft (ist zwar schon im Optionsvertrag früher festgelegt worden) fair angesetzt. Wäre doch eine nachhaltige Frage anläßlich der ao HV wert, oder?
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 19:05:48
      Beitrag Nr. 2.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.500.143 von skyrocker am 27.12.06 18:48:03Diese Frage wird mit Sicherheit nicht beantwortet werden, da es sich um eine a.o. HV mit den bekannten TOP 1+2 handelt. Weitergehende Fragen dürften mit Verweis auf die ordentliche HV abgebügelt werden, auf der die von dir genannte Frage bereits mehrfach nicht oder nicht ausreichend beantwortet wurde (Geschäftsgeheimnis, Verschwiegensheitspflicht). Erst wenn der "Deal" in trockenen Tüchern, sprich umgesetzt, ist, dann müssen sie antworten.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 19:10:02
      Beitrag Nr. 2.852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.500.491 von Kalabaaki am 27.12.06 19:05:48Könnte sogar die HV sein, die über das Geschäftsjahr 2007 beschließt auf der sie antworten müssen.

      Bei der zweiten WSV ist es doch genauso; auf der letzten HV gab es hier keine Antwort. Die ist erst auf der ordentlichen HV für 2006 fällig.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 19:11:57
      Beitrag Nr. 2.853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.500.143 von skyrocker am 27.12.06 18:48:03Zum Thema "fair": War irgend etwas bei MWG in den letzten zwei Jahren wirklich fair? Ist etwas an mir vorbeigegangen?
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 13:59:45
      Beitrag Nr. 2.854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.500.575 von Kalabaaki am 27.12.06 19:10:02Ist doch nett ,daß die dem Kleinen Aktionär Zeit bis August 08 geben seine Fragen zu formulieren um diese in nur "wenigen" Stunden informationsfrei,bzw desinformierend und "zeitnah" zu beantworten.
      Avatar
      schrieb am 30.12.06 13:17:03
      Beitrag Nr. 2.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.546.447 von dott am 29.12.06 13:59:45wieso August 2008? - ist das ein Tippfehler, oder gibt es dafür eine Begründung?
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 11:15:40
      Beitrag Nr. 2.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.573.970 von skyrocker am 30.12.06 13:17:03Das wäre der späteste Zeitpunkt eine ordentliche HV, die über das Geschäftsjahr 2007 beschließt, abzuhalten; zumindest laut AktG.

      Guten Rutsch!
      Kalabaaki
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 11:42:28
      Beitrag Nr. 2.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.602.165 von Kalabaaki am 31.12.06 11:15:40Ich war nur der Meinung die Festlegung des Optionspreises im Vertrag erfolgt bereits in 2006 und über die "richtige" Preisfindung hierfür müßte in der HV in 2007 beantwortet werden. Fragen könnte man ja auch bei der ao. HV im kommenden Jänner, aber...

      Ich wünsche auch alles Gute für 2007,

      Skyrocker
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 13:25:36
      Beitrag Nr. 2.858 ()
      Gegenantrag zur HV der MWG-Biotech AG am 23.01.2007

      Zur ordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 23.01.2007 hat die SdK folgenden Gegenantrag gestellt:

      Zu TOP 1
      Zustimmung zur Auslagerung von Geschäftsbereichen

      In Ergänzung zum Verwaltungsvorschlag schlägt die SdK vor, das vorgelegte Konzept dahingehend zu modifizieren, dass die Hauptversammlung der MWG-Biotech AG das volle Mitbestimmungsrecht über alle gesellschaftsrechtlichen Vorgänge bei den neuen Tochtergesellschaften erhält. Diesbezügliche Verän-derungen bedürfen dabei grundsätzlich der ausdrücklichen Beschlussfassung durch eine Hauptversammlung der AG.

      Begründung:

      Der Verwaltungsvorschlag ist in der vorliegenden Fassung aus SdK-Sicht nicht tragbar. Einerseits unterstützt die SdK die Bemühungen der Verwaltung die Gesellschaft nach der Sanierung durch die Neuorganisation des operativen Geschäfts auf Wachstumskurs zu bringen. Andererseits lehnen wir aber die Auslagerung der Geschäftsbereiche in der vorliegenden Form ab, da hier ohne jeden sachlichen Grund die Rechte der Hauptversammlung beschränkt werden sollen und so u. a. auch einer unerwünschten Verwertung der vorhandenen MWG-Vermögensgegenstände durch den Eurofins-Konzern leichter Vorschub geleistet werden könnte.
      Nach Meinung der SdK ist es nicht erforderlich, den Einfluss der HV auf Strukturmaßnahmen bei den Töchtern zu mediatisieren und diese so vollumfänglich zur Geschäftsführungsmaßnahme ohne HV-Beteiligung werden zu lassen.


      München, 03. Januar 2007
      Quelle: www.sdk.org
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 18:14:22
      Beitrag Nr. 2.859 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.766.956 von Kalabaaki am 08.01.07 13:25:36Hier gibt es überhaupt kein Konzept. Ich tippe mal, daß ein Beschluß vom Landgericht München wieder einkassiert wird.
      Avatar
      schrieb am 09.01.07 09:55:05
      Beitrag Nr. 2.860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.773.220 von Kalchas am 08.01.07 18:14:22Das würde ich so nicht sagen! Ein Konzept haben die schon, wenngleich sie auch relativ konzeptionslos vorgehen. Ob der vorgelegte Entwurf vollständig ist, dass würde ich auch bezweifeln.
      Avatar
      schrieb am 09.01.07 10:11:33
      Beitrag Nr. 2.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.785.324 von Kalabaaki am 09.01.07 09:55:05Ich beziehe mich auf das, was zur Hauptversammlung vorgelegt wird. Darin gibt es kein Konzept. Es ist z.B. völlig unklar, warum die Ausgliederungen gerade jetzt erfolgen sollen. Die angegebenen Ziele kann man nämlich auch ohne Ausgliederungen erreichen. Es gibt genug erfolgreiche Unternehmen, die Produktion und Vertrieb nicht ausgegliedert haben.
      Avatar
      schrieb am 09.01.07 13:18:12
      Beitrag Nr. 2.862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.785.669 von Kalchas am 09.01.07 10:11:33Das Konzept besteht darin, sich ohne große Zeitverzögerung fast sämtliche Vermögenswerte ohne wirksame Kontrolle und zu Freundschaftspreisen anzueignen. Bei der Umsetzung sind sie aber einfältig und konzeptionslos.
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 09:41:58
      Beitrag Nr. 2.863 ()
      Bisher aber doch erfolgreich???
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 10:16:53
      Beitrag Nr. 2.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.806.104 von dott am 10.01.07 09:41:58Woran misst Du den Erfolg? Und meines Erachtens wurde es für Eurofins teuerer als ursprünglich geplant!
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 14:56:10
      Beitrag Nr. 2.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.806.104 von dott am 10.01.07 09:41:58Ob sich die ganzen Mauscheleien für die Eurofins ausgezahlt haben bzw. sich mal auszahlen werden, lasse ich mal offen. Das hängt auch von den Aktionären ab. Es sprach ja z.B. nichts dagegen, gegen die Kapitalherabsetzung zu stimmen. Eurofins und Pende hielten zusammen nur knapp über 30 %. Die Mehrheit lag jedenfalls nicht bei denen. Jeder Aktionär konnte auch die Anleihen in der zweiten Tranche beziehen. Es wurde auch niemand gezwungen, das Übernahmeangebot der Eurofins anzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 17:22:53
      Beitrag Nr. 2.866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.810.951 von Kalchas am 10.01.07 14:56:10Es konnte auch jeder Aktionär Anleihen aus der ersten Tranche beziehen !
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 07:52:19
      Beitrag Nr. 2.867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.814.575 von Howkay am 10.01.07 17:22:53Und dann hättest Du auch noch für die notleidende MWG spenden können. Schon klar.
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:25:02
      Beitrag Nr. 2.868 ()
      Das gibt ja am 23. Januar die volle Auswahl. Noch ein Gegenantrag. Und dann auch noch ein Antrag.
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 18:46:13
      Beitrag Nr. 2.869 ()
      Auch beim ehemaligen Großaktionär sind die Aktionäre nicht zufrieden.

      GeneScan Europe AG
      Freiburg im Breisgau
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

      Wir geben gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt:

      Zwei Aktionäre haben gegen den in der Hauptversammlung vom 24. August 2006 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2005, Anfechtungsklage erhoben. Diese Klage ist beim Landgericht Freiburg, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 10 O 83/06 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.

      Freiburg im Breisgau, im Dezember 2006

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 19:49:40
      Beitrag Nr. 2.870 ()
      Mal sehen, was der Vorstand am Dienstag zur ausgeübten Option zu berichten weiß. Natürlich war der Vertrag nicht vom 26.08.2006.

      MWG-BIOTECH AG / Verkauf

      22.12.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------

      Eurofins|Medigenomix übt Kaufoption für das Sequenziergeschäft der MWGBiotech AG aus Ebersberg, den 22. Dezember 2006

      Der MWG Biotech AG (ISIN: DE0007300105) wurde mitgeteilt, dass Eurofins|Medigenomix die Option für den Kauf des Sequenziergeschäfts derMWG Biotech AG gemäß des Outsourcing-Vertrags vom 26.08.2006 mit Wirkungzum 1. Januar 2007 ausüben wird.


      DGAP 22.12.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: MWG-BIOTECH AG Anzinger Straße 7a 85560 Ebersberg DeutschlandTelefon: +49 (0)8092 8289-985Fax: +49 (0)8092 8289-514E-mail: ir@mwgdna.comWWW: www.mwgdna.comISIN: DE000A0EPUF5WKN: A0EPUFIndizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------




      Autor: EquityStory AG (© EquityStory AG),16:11 22.12.2006
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 22:35:50
      Beitrag Nr. 2.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.038.826 von Kalchas am 19.01.07 19:49:40"Ausgehandelt" Ende 04 oder doch erst Anfang 05?
      Aber da siehst du mal wie sorgfältig bei Eurofins gearbeitet wird.An so etwas banalem wie dem Einsetzen des Datums haben die über eineinhalb Jahre "gebrütet."
      Sag mal was meinst du:
      Die Verträge zur Ausgliederung von Produktion und Vertrieb-standen die schon zur Due Dilligence ,oder wurden die erst bei der Weihnachtsfeier 04 gemacht?
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 15:12:59
      Beitrag Nr. 2.872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.041.234 von dott am 19.01.07 22:35:50War auf der HV was besonderes ??

      Bitte um Kurzinfo, da ich wieder mal keine zeit hatte !
      Danke !
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 19:59:57
      Beitrag Nr. 2.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.130.553 von Howkay am 23.01.07 15:12:59Was soll gewesen sein? Die Vorschläge der Verwaltung wurden anngenommen. Es wurden reichlich Widersprüche zu Protokoll des Notars gegeben. Meine Prognose. Es wird eine Fortsetzung vor dem Landgericht München geben.

      Ich habe ja auf Hauptversammlungen schon einige Kuriositäten erlebt. Das war gestern allerdings auch nicht schlecht.

      Von den Aufsichtsrärten war nur der Vorsitzende da. Wahrscheinlich Sparmaßnahmen.

      Oder der Bericht des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten. Dieser wurde von Dr. Pieken Wort für Wort aus der Einladung fehlerfrei abgelesen. Herzlichen Glückwunsch.

      Dann lief es diesmal von 9 bis 21:15 Uhr. Angeblich dauert es ja so lange, weil die Aktionäre so schwere Fragen stellen und weil die MWG die nicht vorab hat. Wenn die MWG die vorher hätte, dann würde das auch viel schneller gehen, so wurde immer von der MWG behauptet. Ich habe denen meine Fragen vorab geschickt. Trotzdem wurde sicher wieder die Versammlung für ca. 6 Stunden unterbrochen und es hat auch noch länger gedauert.

      Und dann das Highlight am Ende, die Abstimmungen. Es gab eigentlich drei Abstimmungen, TOP 1, TOP 2a und TOP 2b, und es dürften noch 7 Stimmberechtigte anwesend gewesen sein. Die Aktionäre haben dabei keine Anträge gestellt, sondern nur abgestimmt. Na gut, es wurden während der Unterbrechung für die Auszählungen paar Witze gerissen. Ist aber auch nicht verwunderlich, wenn diese Abstimmungen bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses exakt 2 Stunden gedauert haben. Mir ist immer noch nicht ganz klar, ob zu TOP 1 zwei- oder dreimal abgestimmt wurde. Das trifft es beides nicht. Ich tendiere zu 2,5 mal. TOP 2a ist klar. Das war zweimal. Und TOP 2b einmal. Der Beschluß zu TOP 1 wurde dann insgesamt zweimal vom Aufsichtsratsvorsitzenden zweimal festgestellt, zu TOP 2a und TOP 2b einmal. Das schreibe ich vielleicht nochmal genau zusammen. Sonst glaubt es keiner, wenn er das mal hören sollte.

      Ich frage mich so langsam auch, welche tiefsinnige Strategie der MWG gegenüber den Aktionären verfolgt wird. Die hätte ich dann allerdings nicht verstanden. Für mich sieht das so aus, als ob die förmlich um Klagen betteln.
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 22:18:48
      Beitrag Nr. 2.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.159.276 von Kalchas am 24.01.07 19:59:57Danke daß du die "Party "auf dich genommen hast!
      Wäre das ganze nicht so ernst würde ich frotzeln,daß du auf ´ner feucht fröhlichen Karnevalssitzung warst.
      Vielleicht ist es verkehrt immer gegen den rechtlichen Mist zu klagen den die veranstalten-wäre es nicht angemessener auf Schmerzensgeld wegen seelischer grausamkeit zu klagen.
      Gibte es überhaupt einen Paragraphen in deutschen Gesetzesbüchern der diese Unsäglichkeit in Worte fasst?
      Noch mal vielen Dank für deinen Einsatz:
      Eine Lebensweisheit lautet:"Die Zeit ist der beste Buchhalter."
      Könnte teuer für Eurofins werden.
      Übrigens-habe Beziehungen!
      Soll ich vorsorglich schon`´mal ´n Zimmer in ´nem Bezirkskrankenhaus für den Dr.Pieken vorreservieren lassen-vielleicht ein Mehrbettzimmer?
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 08:12:48
      Beitrag Nr. 2.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.162.735 von dott am 24.01.07 22:18:48Statt das Ohnsorg-Theater zu besuchen, war ich bei der Hauptversammlung der MWG. Hier ist man gleich eingebunden und darf auch mit auf die Bühne.

      Ich habe ja Aktien der MWG. Insofern habe ich selbst Schuld, wenn ich mich mit so einem Unsinn befassen muß. Es waren aber noch Vertreter der SdK, der DSW und einer Bank, die sich das antun mußten, die selbst keine Aktien der MWG halten. Die Vertreter der Schutzgemeinschaften machen das ehrenamtlich.

      Wenn Unternehmen mit ihren Hauptversammlungen plötzlich auf Reisen gehen, dann stimmt in der Regel etwas nicht. Da will man nur den einheimischen Aktionären aus dem Weg gehen und die schmutzige Wäsche wo anders waschen. Ich reise dann mit, wenn ich beteiligt bin. Da habe ich auch noch einen zweiten Fall. Wenn man dann schon A, B und C gesagt hat, dann muß man eben auch noch D sagen.

      Wenn Dr. Pieken bei der MWG und WDr. eber bei der Eurofins ihr Geschäft ähnlich betreiben, dann müßte einem als Aktionär der MWG bzw. der Eurofins angst und bange werden.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 08:47:18
      Beitrag Nr. 2.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.169.928 von Kalchas am 25.01.07 08:12:48Statt das Ohnsorg-Theater zu besuchen, war ich bei der Hauptversammlung der MWG. Hier ist man gleich eingebunden und darf auch mit auf die Bühne.

      :laugh::laugh::laugh:

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 10:41:45
      Beitrag Nr. 2.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.170.406 von K1K1 am 25.01.07 08:47:18das ist der wahnsinn !

      Um das Thread-Thema von 2004 nochmals aufzugreifen :
      MWG wie geht es weiter ??
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 11:06:27
      Beitrag Nr. 2.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.172.811 von Howkay am 25.01.07 10:41:45Klagen!
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 12:48:56
      Beitrag Nr. 2.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.173.311 von Kalabaaki am 25.01.07 11:06:27Und was soll das bringen ??
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 13:48:15
      Beitrag Nr. 2.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.175.344 von Howkay am 25.01.07 12:48:56Den Vermögensentzug verhindern! Was anderes heißt das "Konzept" doch nicht.Wird nicht geklagt steht MWG in ein paar Monaten als "Holding" mit Immobilienbesitz ohne Töchter da.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 13:56:56
      Beitrag Nr. 2.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.175.344 von Howkay am 25.01.07 12:48:56Das ist ganz einfach.

      Mit dem Beschluß schränkt die Hauptversammlung ihre Rechte ein.
      Sind die Bereiche erst einmal ausgegliedert, so könnten z.B. in die GmbHs Bereiche oder GmbHs der Eurofins mittels Kapitalerhöhung per Sacheinlage eingebracht werden. Die Hauptversammlung würde gar nicht mehr gefragt und bekäme überhaupt keine Unterlagen zur Bewertung der Sacheinlagen zu sehen. Es könnten höchstens Fragen auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr, in dem der Vorgang statt gefunden hat, gestellt werden. Das könnte fast zwei Jahre später sein.

      Warum sollte die HV auf ihre Rechte zur Kontrolle verzichten? Wem nutzt das wohl? Warum sollte man das also zulassen?

      Wenn es allein um die Ausgliederung ginge, so hätte die Eurofins dem Antrag der SdK zustimmen können. Der sah die Ausgliederung vor, wenn im Gegenzug die Rechte der Hauptversammlung nicht beschnitten werden. Das wollte die Eurofins aber nicht.

      Die Eurofins könnte alternativ einen Beherrschungsvertrag mit der MWG abschließen, um Strukturmaßnahmen ohne Einschalten der Hauptversammlung durchzubringen. Dem müßte die Hauptversammlung der MWG zustimmen. Dann müßte die Eurofins aber ein Übernahmeangebot machen, das auf dem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers beruht. Grundlage wären die Planungen der MWG. All das müßte der Hauptversammlung vorgelegt werden. Außerdem würde eine Garantiedividende festgelegt, die die Eurofins jährlich zu zahlen hätte. Die Angemessenheit von Abfindung und Dividende könnten die Aktionäre in einem Spruchstellenverfahren überprüfen lassen. Das will man bei der Eurofins aber offensichtlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 14:14:45
      Beitrag Nr. 2.882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.176.772 von Kalchas am 25.01.07 13:56:56Das versteh ich schon alles, aber ich hatte gemeint ob Klagen den auch was bringen würden oder würde das ganze nur in die Länge gezogen und am Ende bekommen sie doch was sie wollen.

      Da sie ja anscheinend manchmal sehr dilletantisch vorgehen, könnte man ja fast meinen das sie es auf Klagen anlegen um es in die Länge zu ziehen !

      Aber warum ?
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 14:44:47
      Beitrag Nr. 2.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.177.135 von Howkay am 25.01.07 14:14:45Bei Fällen wie diesen muß das Unternehmenskonzept nebst der Einzelschritte vorgelegt werden. Wenn die Hauptversammlung sich damit beschäftigen soll, so müssen auch die vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe da weder Konzept noch beschriebene Einzelschritte.

      Vielleicht versucht man das ja wieder auf den nächsten Hauptversammlungen. Allerdings habe ich das Gefühl, daß man es ziemlich eilig hat. Sonst hätte man keine außerordentliche Hauptversammlung veranstaltet. Da könnte der Eurofins aufgrund von Klagen auch die Zeit weglaufen. Sollte das Konzept vollständig dargelegt werden, so hätte die Eurofins doch wohl das Problem, daß die Maßnahmen tatsächlich nicht erlaubt sind. Da setz ich mal auf

      Paragraph 243 Aktiengesetz:

      Anfechtungsgründe

      (2) Die Anfechtung kann auch darauf gestützt werden, daß ein Aktionär mit der Ausübung des Stimmrechts für sich oder einen Dritten Sondervorteile zum Schaden der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre zu erlangen suchte und der Beschluß geeignet ist, diesem Zweck zu dienen. Dies gilt nicht, wenn der Beschluß den anderen Aktionären einen angemessenen Ausgleich für ihren Schaden gewährt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 14:55:52
      Beitrag Nr. 2.884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.177.686 von Kalchas am 25.01.07 14:44:47Danke !

      genau das wollte ich wissen !

      Klagt die SdK , deren Mitglied ich ja bin, oder muß ich selber Klage einreichen ?
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 16:20:01
      Beitrag Nr. 2.885 ()
      Jetzt läuft erst einmal die Monatsfrist, in der Klage erhoben werden kann. Das wird sich die SdK sicher auch überlegen. Die Entscheidung wird sicher nicht einen Tag später fallen. Ich habe das Teilnehmerverzeichnis gesehen. Da glaube ich schon, daß es Klagen geben wird.

      Du könntest klagen, wenn Du auf der HV anwesend warst oder auf der HV vertreten wurdest. Das würde ich aber nicht unbedingt machen, weil Du nicht genau weißt, was gelaufen ist. Von Dir gibt es z.B. auch keine unbeantworteten Fragen, die zu Protokoll des Notars gegeben wurden. Du kannst immer noch Nebenintervenient werden, wenn die MWG im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, daß es Klagen gibt. Dann hast Du noch 4 Wochen oder 1 Monat Zeit, weiß ich nicht genau, um einer Klage beizutreten.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 18:32:01
      Beitrag Nr. 2.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.180.282 von Kalchas am 25.01.07 16:20:01@Kalchas

      danke für die Info !
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 22:52:36
      Beitrag Nr. 2.887 ()
      Die Abstimmungen auf der HV der MWG am 23.1.2007

      Zur Vorgeschichte. Die MWG hatte erstmals keinen externen Service für die Eingangskontrolle und die Stimmenauszählung beauftragt, um Kosten zu sparen. Dagegen war nichts einzuwenden, da die Versammlung höchst übersichtlich blieb. Die SdK hatte eine Reihe von Stimmrechtsvertretungen und daher eine Reihe von Stimmkarten. Eine Sammelstimmkarte konnte und wollte die MWG im Laufe des Tages nicht erstellen. So fing alles an. Und die kleinen Sünden bestrafte der liebe Gott noch am selben Tag.

      Um 19:15 Uhr begannen die Abstimmungen. Während der Abstimmungen durfte der Saal nicht verlassen werden. Abstimmen durften noch zwei Vertreter der Schutzgemeinschaften, ein Bankenvertreter, der Bevollmächtigte der Eurofins, und noch drei Aktionäre. Die Abstimmungen sollten im Subtraktionsverfahren durchgeführt werden. Abzugeben waren demnach Nein-Stimmen und Enthaltungen. Alle übrigen Stimmen würden dann als Ja-Stimmen gewertet. Es gab 4 Stimmkarten für 3 geplante Abstimmungen. Tja, das war genau eine Stimmkarte zu wenig.

      Es begann die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt, bei der die erste Stimmkarte genutzt wurde. Die mußten in etwas zu kleine Pappkartons, genannt Stimmboxen, gesteckt werden. Aber auch das klappte. Relativ zügig konnte das Ergebnis gemeldet werden.

      Präsenz 10.923.116, 10.882.345 ja, 40.746 nein und 25 Enthaltungen

      Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Weber verkündete dann den gefaßten Beschluß.

      Zu Tagesordnungspunkt 2 war für jeden der beiden Verträge eine Abstimmung vorgesehen. Die Stimmabgabe für den Gewinnabführungsvertrag zwischen der MWG und der Sales ging auch schnell vonstatten. Und dann dauerte es und dauerte es trotz Rechnerunterstützung. Der Notar interessierte sich irgendwann auch für dieses Schauspiel.

      Nach geraumer Zeit meinte der Aufsichtsratsvorsitzende dann, daß es Probleme bei der Auszählung gab. Gründe gab er nicht an. Gerüchteweise war die Summe der abgegebenen Nein-Stimmen und der abgegebenen Enthaltungen sowie der nicht abgegebenen Stimmen, der Ja-Stimmen, größer als die Präsenz. Vielleicht hatte aber auch der Vertreter der Eurofins bloß falsch abgestimmt. Da es möglicherweise einen Fehler bei der ersten Abstimmung gegeben hatte, sollte auch die wiederholt werden. Nun hatten fast alle Aktionäre aber nur noch 2 Stimmkarten für 3 Abstimmungen.

      Hier hätte man noch locker auf die elektronische Auszählung verzichten können. Man hätte einfach die Stimmkartennummer und die Anzahl der Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen aufnehmen und dann das Ergebnis ausrechnen müssen. Natürlich wäre die Ausgabe von Sammelstimmkarten in dieser Situation vorteilhaft gewesen.

      Ein Aktionär rief noch herein, daß man die Verantwortlichen mal ruhig machen lassen solle und daß die sich jetzt selbst fertig machen würden. Und so war es dann auch.

      Der Versammlungsleiter wechselte dann vom Subtraktionsverfahren zum Additionsverfahren, d.h., es mußten die Ja- und die Nein-Stimmen gezählt werden.

      Es wurde wieder zu Tagesordnungspunkt 1 abgestimmt, obwohl der erste Beschluß schon festgestellt war. Hinweise der Aktionäre wurden ignoriert. Die Ja-Stimmen wurden in die entsprechende Box geschmissen. Ich vermute mal, daß es die Stimmkarten der ersten Abstimmung waren. Diese Aktionäre hatten ja noch diese Stimmkarte, da Ja-Stimmen in der ersten Abstimmung nicht abgegeben wurden. Dann meinte der Versammlungsleiter, also schon nach Stimmabgabe, daß auch noch die Enthaltungen gezählt werden sollten. Das war dann allerdings kein Additionsverfahren mehr. Nun fiel auf, daß der Rest der Aktionäre diese Stimmkarte nicht mehr hatte, um abzustimmen. Flugs wurden Teilnehmerlisten ausgedruckt, auf denen die Stimmkartennummern markiert wurden. Ein Aktionär meinte, daß es so nicht ginge, und hat dann nicht abgestimmt. Die übliche Frage, ob jeder die Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben, unterblieb. Dann zog es sich wieder. Aber so ca. um 20:30 Uhr wurde dann wieder ein Ergebnis zu Tagesordnungspunkt 1 verkündet.

      Präsenz 10.923.116. Ja 10.882.345, Nein 40.706, Enthaltung 25, nicht abgegeben 40

      Dann wurde erneut vom Versammlungsleiter ein Beschluß zu Tagesordnungspunkt 1 festgestellt.

      Nicht abgegebene Stimmen werden allerdings weder im Additions- noch im Subtraktionsverfahren gezählt.

      Der Stimmrechtsvertreter einer Bank meinte dann, daß es langsam Zeit wäre, um nach Hause zu gehen, und verließ den Saal. Das ging natürlich nicht, da die Abstimmungen noch liefen. Kurze Zeit später schnallte es auch der Aufsichtsratsvorsitzende. "Bringen Sie sofort den Mann zurück. Der darf nicht weg." forderte er den Vorstandsvorsitzenden Dr. Pieken auf, der sich unverzüglich auf die Verfolgung machte. Es fehlte nur noch der Zusatz "tot oder lebendig" beim Auftrag. Da der Eingang zum Gebäude schon verschlossen war, gab es kein Entkommen. Der gute Mann mußte dann bis zum bitteren Ende bleiben. Das "Stimmvieh" darf sich doch nicht so einfach von dannen machen.

      Die beiden anderen Abstimmungen liefen dann unspektakulär. Es wurden Stimmkartennummern auf ausgedruckten Listen markiert, es wurde gerechnet und es dauerte und dauerte.

      Die Ergebnisse der Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2a und 2b lauteten jeweils:

      Präsenz 10.923.116, Ja 10.882.240, 40.746, Enthaltungen 130

      Der Versammlungsleiter beendete dann um 21:15 Uhr diese Farce.
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 09:06:26
      Beitrag Nr. 2.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.188.394 von Kalchas am 25.01.07 22:52:36Bis auf ein paar "Kleinigkeiten" war es so!

      Es gab 4 Stimmkarten für 3 geplante Abstimmungen. Tja, das war genau eine Stimmkarte zu wenig.

      Der Stimmkartensatz bestand aus vier Stimmkarten und einem Duplikat der Eintrittskarte: rosa (TOP 1), grün und gelb (TOP 2a + 2b) und blau (blieb übrig). Bei der ersten Abstimmung (Subtraktionsverfahren) wurden für die Nein-Stimmen und Enthaltungen die rosafarbenen Stimmkarten eingesammelt. Bei der danach, wo dann die Technik streikte, grün und gelb in einem Sammelgang.

      Nun hatten fast alle Aktionäre aber nur noch 2 Stimmkarten für 3 Abstimmungen.

      Da irrst Du Dich, an Stimmkarten hatten alle Aktionäre, die dagegen gestimmt hatten bzw. sich enthalten haben, nur noch die blaue.

      Der Stimmrechtsvertreter einer Bank meinte dann, daß es langsam Zeit wäre, um nach Hause zu gehen, und verließ den Saal. Das ging natürlich nicht, da die Abstimmungen noch liefen. Kurze Zeit später schnallte es auch der Aufsichtsratsvorsitzende. "Bringen Sie sofort den Mann zurück. Der darf nicht weg." forderte er den Vorstandsvorsitzenden Dr. Pieken auf, der sich unverzüglich auf die Verfolgung machte. Es fehlte nur noch der Zusatz "tot oder lebendig" beim Auftrag. Da der Eingang zum Gebäude schon verschlossen war, gab es kein Entkommen. Der gute Mann mußte dann bis zum bitteren Ende bleiben. Das "Stimmvieh" darf sich doch nicht so einfach von dannen machen.

      Auch hier möchte ich ergänzen, dass der Stimmrechtsvertreter der Deutschen Bank bereits nach der Stimmabgabe zu TOP 2 (Sammelstimmgang) den Saal verließ. Das heißt während der Auszählung ohne Änderung der Präsenz, ohne Vollmachtserteilung wurde er einfach so von den Eurofins-Mitarbeitern durchgelassen. Dr. Weber schrie wörtlich: "Greift ihn!". Da er das Gebäude nicht verlassen konnte, wurde er in den Abstimmungsbereich zurückverbracht, verpasste seinen Zug und durfte sich auf Kosten der MWG ein Hotelzimmer für die Nacht suchen.

      Es wurde wieder zu Tagesordnungspunkt 1 abgestimmt, obwohl der erste Beschluß schon festgestellt war. Hinweise der Aktionäre wurden ignoriert. Die Ja-Stimmen wurden in die entsprechende Box geschmissen. Ich vermute mal, daß es die Stimmkarten der ersten Abstimmung waren. Diese Aktionäre hatten ja noch diese Stimmkarte, da Ja-Stimmen in der ersten Abstimmung nicht abgegeben wurden. Dann meinte der Versammlungsleiter, also schon nach Stimmabgabe, daß auch noch die Enthaltungen gezählt werden sollten. Das war dann allerdings kein Additionsverfahren mehr. Nun fiel auf, daß der Rest der Aktionäre diese Stimmkarte nicht mehr hatte, um abzustimmen.

      Nach dem technischen Problem wurde, wie von Kalchas geschildert, erneut abgestimmt: im Additionsverfahren zu TOP 1. Während des Abstimmungsvorgangs wurde diese Abstimmung unterbrochen, da wie geschildert, nur noch Aktionäre, die mit "Ja" stimmen wollten, die rosafarbenen Stimmkarten hatten. Das war nur der Stimmrechtsvertreter der Eurofins sowie der Vertreter der Deutschen Bank, der anscheinend eine derartige Weisung hatte. Der Rest hatte ja keine Stimmkarten mehr. Das war die von Dir als halbe Abstimmung bezeichnete.

      Unter dem Strich brauchte die Abstimmung zu TOP 1 + 2a + 2b bei sieben stimmberechtigten Aktionären zwei Stunden. Dabei gab es je nach Sichtweise vier bis sieben Abstimmungen und vier Beschlüsse.
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 09:23:03
      Beitrag Nr. 2.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.192.570 von Kalabaaki am 26.01.07 09:06:26Der Stimmkartensatz bestand aus vier Stimmkarten und einem Duplikat der Eintrittskarte: rosa (TOP 1), grün und gelb (TOP 2a + 2b) und blau (blieb übrig). Bei der ersten Abstimmung (Subtraktionsverfahren) wurden für die Nein-Stimmen und Enthaltungen die rosafarbenen Stimmkarten eingesammelt. Bei der danach, wo dann die Technik streikte, grün und gelb in einem Sammelgang.

      Das hatte ich aber anders mitbekommen. Bei der Abstimmung zu TOP 2 war ich von getrennten Abstimmungen ausgegangen. Ich hatte nur die grüne Karte abgegeben. Das scheint sie dann aber völlig aus der Bahn geworfen zu haben. Dann hätte ich bei 2b ja zunächst mal zugestimmt. Das ist ja entsetzlich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 09:43:51
      Beitrag Nr. 2.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.192.915 von Kalchas am 26.01.07 09:23:03Meine Erinnerung trügt mich nicht. Ich hatte bei Ausfall der Technik nur noch die blauen auf dem Tisch. Danach habe sie nur noch die rosafarbenen eingesammelt (Ja-Stimmen, Wiederholung TOP 1)und sind dann zur Handauszählung übergegangen (bei mir immer über die Blauen).

      War schon interessant!
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 09:53:59
      Beitrag Nr. 2.891 ()
      Ich wünsche Euch jedenfalls diesmal bei Euren Klagen Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 21:14:22
      Beitrag Nr. 2.892 ()
      @Kalchas
      @Kalabaaki
      Da ich euch beiden weder Teilamnesie noch Altersdemens zutraue finde ich Eure unterschiedliche Wahrnehmung ein und desselben Vorgangs nicht nur interessant,sondern auch besonders aussagekräftig.
      Zeigt sich hier doch wie ungeheuer chaotisch es zugegangen ist-auf einer AOHV einer AG(nicht beim Jubiläumstreffen der Hinterhofheidefreunde)
      Bleibt für mich eigentlich nur die Frage ob der Richter der Auffassung sein wird,daß auf Grund der gegebenen Mehrheiten ohnehin "der Willen von Eurofins "zum Tragen kommen soll,oder ob er die Sache formal als genau auszulegen sieht.
      Dann aber gut Nacht Eurofins!
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 00:15:50
      Beitrag Nr. 2.893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.180.282 von Kalchas am 25.01.07 16:20:01Du kannst immer noch Nebenintervenient werden, wenn die MWG im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, daß es Klagen gibt. Dann hast Du noch 4 Wochen oder 1 Monat Zeit, weiß ich nicht genau, um einer Klage beizutreten.

      Kalchas, Danke fuer die Info. Wie genau soll ich in diesem Fall vorgehen ?
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 11:26:32
      Beitrag Nr. 2.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.207.121 von dott am 26.01.07 21:14:22Die Abstimmung ist nur ein unbedeutender (amüsant/interessanter) Baustein!

      Bei der wichtigeren inhaltlichen Auseinandersetzung sieht es aber keinesfalls wesentlich anders aus. Es gibt kein tragfähiges, plausibles Auslagerungskonzept!
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 13:20:01
      Beitrag Nr. 2.895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.216.679 von Kalabaaki am 27.01.07 11:26:32Das ist sicher richtig. Ich würde das als Richter trotzdem nicht durchgehen lassen. Wenn es nach dem Willen des Großaktionärs gehen würde, dann würde gar nicht mehr abgestimmt.

      Ich habe mir auch mal den Spaß gemacht, die Unterbrechungen aufzuschreiben. Die Unterbrechungen waren immer ungefähr doppelt so lang wie angekündigt. Es gab in der ersten Runde ca. 80 unterschiedliche Fragen, von denen der MWG die Hälfte bekannt waren und wozu also schon die Antworten vorbereitet waren. Die Versammlung war mindestens die Hälfte der Zeit unterbrochen.

      Beginn 9:00
      Unterbrechung 10:00
      Wiederbeginn 11:45
      Unterbrechung 11:47
      Wiederbeginn 12:02
      Unterbrechung 13:15
      Wiederbeginn 15:15
      Unterbrechung 15:55
      Wiederbeginn 17:30
      Unterbrechung 18:00
      Wiederbeginn 19:00
      Ende 21:15

      Ansonsten drehten sich am Ende Fragen und Antworten im Kreis. Daß es so kommen würde, war mir bereits nach dem Bericht des Vorstands klar. Es gab keine konkreten Aussagen zu dem sogenannten Konzept. Geplant ist angeblich rein gar nichts. Es soll einzig um strategische Optionen für die Zukunft. Welche das sein sollen, konnte der Vorstand nicht sagen. Auch nicht, warum dazu die Struktur der MWG geändert werden muß. Zur Aufforderung Plandaten für die nächsten drei Jahre abzugeben, um die Aussagen im Bericht des Vorstands zum Wachstum zu untermauern, meinte man nur, daß man bei der MWG grundsätzlich keine Prognosen abgibt.

      Wenn man bei der Eurofins der Meinung gewesen sein sollte, daß die Ausgliederungen wirklich notwendig sind, so hätte man einfach dem Gegenantrag der SdK zustimmen können. Natürlich wären dann aber die Rechte der Minderheitsaktionäre nicht beschnitten worden.
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 13:33:47
      Beitrag Nr. 2.896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.209.670 von skbond am 27.01.07 00:15:50Das solltest Du Dir, wenn es so weit ist, in Ruhe überlegen. Wenn es Klagen gibt, ist eine Mebenintervention nicht unbedingt nötig. Ein Urtel wirkt für alle Aktionäre. Gewinnen kannst Du für Dich eigentlich nicht, zumindest nicht materiell, höchstens ideell, es sei denn, daß Du Anwalt von Beruf bist. Es wird einzig darum gehen, ob der Beschluß zur Ausgliederung gekippt wird. MWG wird, falls Klagen eingegangen sein sollten, ein Aktenzeichen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt geben. Ab dann läuft die Frist. Dann brauchst Du einen Anwalt, am besten einen, der nicht auf Stundenbasis arbeitet. Sonst würdest Du im Fall des Obsiegens noch eventuell auf Kosten sitzen bleiben. Als Nebenintervenient kannst Du allerings nicht mit entscheiden, ob z.B. ein Vergleich angenommen werden soll oder nicht. Über Einzelheiten müßte ich mich noch erkundigen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 12:22:22
      Beitrag Nr. 2.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.219.300 von Kalchas am 27.01.07 13:33:47Hat es außer der Abstimmungslotterie auch Sonstiges bei der HV gegeben, z. B. Erklärungen zur Entwicklung des Geschäftsjahrs 2006 oder zumindest bis zum 3 Quartal? Gab es auch HInweise zur erwarteten weiteren Entwicklung? Letzteres ist bei den meisten HV's anderer Gesellschaften als Information an die Aktionäre (das sollten doch die Eigentümer sein, oder gilt das nur für Eurofins?) üblich.

      Gab es eine Erklärung zum Optionsdeal und dessen Preisfindung?

      Wenn solches event. unter HInweis auf die Tagesordnung verweigert wurde, warum hat niemand vorher diese zwei Punkte da hineinreklamiert?
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 14:00:03
      Beitrag Nr. 2.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.292.723 von skyrocker am 30.01.07 12:22:22Die Fragen zur Abgabe der Gensequenzierung an die Medigenomix wurden traditionell nicht beantwortet.

      Man war auch nicht bereit Plandaten anzugeben, um die Versammlung von der Notwendigkeit der Ausgliederung zu überzeugen.

      Der Jahresabschluß 2006 wurde noch nicht erstellt. Daher gab es keine Zahlen. Später war mal von einem Ebit von ca 1 Mio Euro die Rede. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann für 2006 und die AG. Das aber mit Vorbehalt.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 22:18:05
      Beitrag Nr. 2.899 ()
      Fragen und Antworten HV 23.01.07 der MWG

      Frage 1: Wie hoch war die Wandlungsquote im Ausübungszeitraum August/September 2006?

      Antwort: Wandelanleihe 2004/2007 ausgegeben 6.515.000, gewandelt 5.961784; Wandelanleihe 2006/2007 ausgegeben 3.445.000, gewandelt 3.232.229

      Frage 2: Wie hoch war die Wandlungsquote im Ausübungszeitraum November/Dezember 2006?

      Antwort: Wandelanleihe 2004/2007 geandelt 191.575, noch ausstehend 361.647; Wandelanleihe 2006/2007 gewandelt 54.042, noch ausstehend 158.729

      Frage 3: Wie hoch ist das aktuelle Grundkapital der MWG?

      Antwort: 12.884.630



      Frage 4: Wer hat das neue „Unternehmenskonzept„ entwickelt?

      Antwort: Vorstand und Führungskräfte der MWG

      Kommentar: Dann frage ich bloß, warum der Vorstand dabei die Minderheitsaktionäre entmündigen will.

      Frage 5: Warum sollen die Aktionäre diesem „Unternehmenskonzept“ zustimmen?

      Antwort: siehe Bericht des Vorstands

      Frage 5a: Hat sich der Aufsichtsrat mit diesem „Unternehmenskonzept“ befaßt?

      Antwort: Der Aufsichtsrat hat diesem Konzept zugestimmt.

      Kommentar: Der hätte aber sicher ganz andere Antworten bekommen. Das mußte er aber sicher nicht, weil das so genannte Konzept eh vom Großaktionär stammt.

      Frage 5b: Weshalb braucht man dann noch einen Vorstand in der AG? Was hat der noch zu tun?

      Antwort: Es muß einen Vorstand geben. Zuständig für die Holding Jahresabschluß, Investors Relations, Personalverwaltung, Qualitätsmanagement

      Frage 5c: Was versteht man bei der MWG unter fokussierter Führung? War die Führung der MWG mit einem einzigen Vorstand nicht fokussiert genug?

      Antwort: ergebnisorientierte und organschaftliche Verantwortung

      Frage 5d: War die Verantwortung in den letzten Jahren nicht ergebnisorientiert oder nicht organschaftlich?

      Antwort: doch

      Frage 6: Warum sind die Ausgliederungen zum jetzigen Zeitpunkt notwendig?

      Antwort: zur Vorbereitung von Gesprächen mit Partnern, z.B. Medigenomix. Es gibt keine gleichwertigen alternativen. Es sollen neue Anwendungsfelder neben dem Forschungsmarkt erschlossen werden.

      Frage 6a: Warum ist das angestrebte Wachstum in der bisherigen Struktur nicht möglich?

      Antwort: es geht um strategischen Möglichkeiten, die sich durch die Ausgliederung ergeben. Die bisherige Struktur ist keine gleichwertige Alternative.

      Kommentar: Um welche denn, bitte schön?

      Frage 7: Wie sehen die konkreten Schritte bei der Umsetzung des Unternehmenskonzepts aus?

      Antwort: Mitarbeiterinfo, Gründung von Unternehmen, Ausarbeitung von Verträgen, Zuordnung von Vermögen, Umstellung IT, Information der Lieferanten

      Kommentar: Information der Kunden wäre auch nicht schlecht. In dem Konzept ging es doch um Wachstum (siehe Bericht des Vorstands). Diese Schritte haben damit rein gar nichts zu tun.

      Frage 7a: Ist die Gründung der GmbHs schon erfolgt?

      Antwort: ja, im Dezember 2006, Eintrag ins Handelsregister am 15.1.2007

      Kommentar: Auf Anforderung wurden dann die Gründungsurkunden und die Satzungen vorgelegt. Die Urkunden tragen das Datum 29.11.2006, lagen also schon vor der Einladung zur Hauptversammlung vor..

      Frage 7b: Warum wurden Gründungsurkunden und Satzungen nicht schon in der Einladung veröffentlicht?

      Antwort: das war nicht nötig

      Kommentar: Das sehe ich aber ganz anders.

      Frage 7c: Wie soll die Synthesis Produkte trotz der Ausschließlichkeitsbindung mit der Sales selbst vermarkten?

      Antwort: Die Vereinbarung gilt nur für den Forschungsmarkt. Vertrieb außerhalb des Forschungsmarkts ist also möglich.

      Frage 7d: Hat die Holding mit den GmbHs bereits Mietverträge geschlossen?

      Antwort: ja

      Frage 7e: Welche Laufzeit haben die Mietverträge?

      Antwort: unbefristet

      Frage 7f: Wie hoch sind die vereinbarten Mieten?

      Antwort: 11 Euro pro qm (Gesamtservice, inklusive Instandhaltungskosten, die umgelegt werden), davon 8,50 Euro warm, 6 Euro kalt

      Frage 7g: Welche Flächen wurden gemietet?

      Antwort: Sales 600 qm, Produktion 1100 qm

      Frage 8: Warum enthalten die Firmennamen der neuen Unternehmen den Namensbestandteil Eurofins?

      Antwort: um die Mehrheitsbeteiligung der Eurofins an der MWG zu dokumentieren, mögliche Synergieeffekte

      Kommentar: Und warum soll die MWG AG dann nicht Eurofins MWG AG heißen? Und wie sieht es mit den Tochtergesellschaften in den USA und Indien aus?

      Frage 8a: Um welche Synergieeffekte handelt es sich denn?

      Antwort: Nutzung des Namens Eurofins von den GmbHs zu Marketingzwecken

      Frage 8b: Gibt es oder wird es Nutzungsvereinbarungen zwischen der MWG und der Eurofins über Wortmarken oder Wortbildmarken geben?

      Antwort: Es gibt Wortmarken und Wortbildmarken, die gegenseitig zur Verfügung gestellt werden. Über Nutzungsentgelte wird verhandelt..

      Kommentar: Dann tippe ich mal, daß die GmbHs zahlen. Und sonst nichts.

      Frage 9: Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei der Holdingstruktur im Vergleich zur bisherigen Struktur?

      Antwort: 15.000 Euro für den Jahresabschluß und 10.000 Euro Beiträge für die Berufsgenossenschaft

      Frage 9a: Mit welchen Einsparungen ist momentan zu rechnen?

      Antwort: mit keinen

      Frage 9b: In welcher Höhe entstehen Kosten in der AG, die nicht den GmbHs berechnet werden?

      Antwort: 700.000 bis 800.000 Euro, Abschlußkosten etc. und Leerstandskosten. Im Moment sind nur 30 % der Immobilienflächen belegt.

      Kommentar: Dürfte absoluter Rekord in dem Gewerbegebiet in Ebersberg sein.

      Frage 10: Wie erfolgt die Verteilung der steuerlichen Verlustvorträge auf die Holding und die neu gegründeten Unternehmen?

      Antwort: Die verbleiben komplett bei der AG.

      Kommentar: Ich hätte eigentlich vermutet, daß die Eurofins die nutzen will. Vielleicht ist das durch Tricks ja trotzdem möglich.

      Frage 11: Welche steuerlichen Verlustvorträge wurden in den ehemaligen 4 Geschäftsgebieten (Genomic Synthesis, Genomic Information, Genomic Diagnosis und Genomic Technology) "erwirtschaftet"?

      Antwort: Da wird nicht unterschieden. Das ist nicht nötig, weil die Verlustvorträge komplett bei der Holding verbleiben?

      Frage 12: Wie hoch wären schätzungsweise die Umsätze der neu gegründeten Unternehmen im Jahr 2006, wenn sie existiert hätten?

      Antwort: Zahlen kann man nicht nennen, da es keinen Jahresabschluß für 2006 gibt. In der Sales GmbH sind das fast die gesamten Umsätze der AG, in der Synthesis kann man das nicht sagen, da es bisher Binnenumsätze in der AG wären und es auch von der Ausgestaltung der Verträge zwischen den beiden GmbHs abhängt.
      Es war dann später mal von einem Umsatz von 11 bis 12 Mio Euro und einem Ebit von 0,9 Mio Euro die Rede. Ich hoffe mal in diesem Zusammenhang.

      Frage 13: Wie verteilen sich die bisherigen Mitarbeiter auf die Holding und die beiden neuen Unternehmen?

      Antwort: MWG AG 10, Sales 27, Synthesis 53
      Holding: Board 2, Finanzen 3, Human Resources 2, Azubi 2
      Sales: Sales 7, Marketing 4, Customer Support 5, Vertrieb 5
      Synthesis: Produktion 31, Quality 9, Forschung 4, Ware House Purchasing 4

      Rest nicht mitgeschrieben

      Kommentar: Die einzelnen Mitarbeiter haben ja immer noch dieselbe Tätigkeit. Warum sollte dadurch das Wachstum gefördert werden?

      Immerhin 2 Personen im Board. Wer ist die zweite? Ich tippe mal auf Dr. Bruno Poddevin.

      Frage 13a: Haben Mitarbeiter dem Übergang in die GmbHs widersprochen?

      Antwort: 1 Mitarbeiter

      Frage 14: Welche Konsequenzen hat die vorgeschlagene Ausgliederung auf die amerikanische und die indische Tochtergesellschaft?

      Antwort: keine

      Frage 15: Warum wird in den vorgelegten Vertragstexten zum Gewinnabführungsvertrag den ausgegliederten Gesellschaften ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt?

      Antwort: Das wurde von den Beratern so empfohlen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bestünde auch ohne diesen Passus.

      Frage 16: Wie hoch waren Umsatz, Ebit, Vertriebskosten und Marketingkosten der Einzelgesellschaft in den vergangenen 5 Jahren?

      Antwort: Umsatz 2002 11,0 Mio, 2003 12,3 Mio, 2004 12,1 Mio, 2005 11,6 Mio; Ebit 2002 0,1 Mio, 2003 0,8 Mio, 2004 0,3 Mio, 2005 0,5 Mio; Vertriebs- + Marketingkosten 2002 1,0 Mio, 2003 1,0 Mio, 2004 1,1 Mio, 2005 1,0 Mio; Investitionen 2002 0,4 Mio, 2003 0,4 Mio, 2004 1,7 Mio, 2005 0,3 Mio

      Frage 17: Wie war der Umsatzverlauf bei der Produktion von Oligonukleotiden im Gesamtmarkt Europa und Deutschland im den vergangenen 5 Jahren und wie ist die Prognose für die Folgejahre?

      Antwort: Die Mengen sind gestiegen, während die Preise zurückgegangen sind. Es wird weiter mit steigenden Absatzmengen im Gesamtmarkt gerechnet.

      Kommentar: Zu den Preisen in der Zukunft gab es keine Aussage.



      Frage 18: Wie lautet die Eröffnunsbilanz für die Eurofins MWG Synthesis?

      Antwort: Bareinlage 25.000 Euro, Stammkapital 25.000 Euro

      Kommentar: Demnach wäre die Sacheinlage bei den GmbHs noch nicht erfolgt.

      Frage 19: Welche konkreten strategischen Planungen gibt es für die Eurofins MWG Synthesis?

      Antwort: Ausweitung der Produktion unter fokussierter Führung (siehe Bericht des Vorstands)

      Frage 20: Welche optimale Betriebsgröße soll für die Eurofins MWG Synthesis erreicht werden?

      Antwort: Dem Wachstum ist keine Grenze gesetzt.

      Frage 21: Welche neuen Produktlinien sollen in der Eurofins MWG Synthesis produziert werden?

      Antwort: keine konkrete Aussage, Ausgliederung ist Voraussetzung, Wachstum zu gestalten und Geschäftsprozesse zu optimieren

      Frage 22: Warum wurde die Gensequenzierung abgegeben, wenn mit dem Oligonukleotidgeschäft keine ausreichenden Margen erwirtschaftet werden können?

      Antwort: fehlende Managementkapazitäten und fehlende finanzielle Ressourcen

      Kommentar: Die Produktion, die man abgegeben hat, war überhaupt nicht das Problem. Den Vertrieb, der vielleicht das Problem darstellte, hat man hingegen behalten.

      Frage 22a: Wie hoch war die Optionsprämie für die Einräumung des Kaufoption an die Medigenomix für die Gensequenzierung?

      Antwort: wird nicht beantwortet

      Frage 22b: Wie hoch war der von der Medigenomix gezahlte Kaufpreis für die Gensequenzierung und wie wurde der ermittelt?

      Antwort: wird nicht beantwortet

      Frage 22c: Besteht mit der Medigenomix eine Betriebsvereinbarung? Wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte?

      Antwort: Mit dem Vertrag aus dem August 2005 wurde die Gensequenzierung an die Medigenomix ausgelagert. Der Umsatz betrug Momentan, seitdem die Option von der Medigenomix gezogen wurde, gibt es keine Vertriebsvereinbarung. Es wird an einer neuen Vereinbarung gearbeitet, die eine umsatzabhängige Vergütung vorsehen soll.

      Frage 22d: In welcher Höhe bezog die MWG Leistungen der Medigenomix in 2006?

      Antwort: ca. 3,5 Mio Euro

      Kommentar: Inzwischen kauft man in diesem Umfang früher selbst hergestellte Produkte ein. Ein Sinn ist nicht zu erkennen.

      Frage 22e: Hat die Medigenomix auch die Kundendaten erworben?

      Antwort: ja, auch die Kundendaten werden übergehen

      Frage 23: Welche zusätzlichen Kosten verursacht der Aufbau des flächendeckenden Vertriebs der Eurofins MWG Synthesis?

      Antwort: hat keine Vertriebsaktivitäten

      Frage 24: Woher sollen die notwendigen finanziellen Mittel für den Ausbau des Produktion bei der Eurofins MWG Synthesis kommen?

      Antwort: aus dem laufenden Cash Flow, wenn nicht, dann von der Holding

      Frage 25: Wird für die Erweiterung der Produktion bei der Eurofins MWG Synthesis neues Personal benötigt? Wenn ja, woher kommt es?

      Antwort: Konkret ist kein Ausbau geplant.

      Kommentar: Und woher kommt dann das Wachstum?

      Frage 26: Wer ist/wird Geschäftsführer der Eurofins MWG Synthesis?

      Antwort: Dr. Bruno Poddevin

      Kommentar: Da er auch Geschäftsführer der Sales ist, sieht das aber gar nicht fokussiert aus. Außerdem ist der längst für die MWG tätig.

      Frage 26a: Welche Qualifikation hat der neue Geschäftsführer?

      Antwort: ein absoluter Fachmann für Oligos, hat mit dem Vorstand schon bei Proligo zusammen gearbeitet

      Frage 26b: Ist der neue Geschäftsführer auch für Unternehmen der Eurofins tätig?

      Antwort: ja, für die MWG France, die 2005 an die Eurofins abgegeben wurde. Außerdem koordiniert er in den Beziehungen zwischen Eurofins und MWG.

      Frage 27: Ist eine Verschmelzung der Eurofins MWG Synthesis, z.B. mit einem Unternehmen der Eurofins, geplant?

      Antwort: nicht geplant

      Frage 28: Ist ein Verkauf der Eurofins MWG Synthesis geplant?

      Antwort: nicht geplant

      Frage 29: Ist eine Kapitalerhöhung bei der Eurofins MWG Synthesis geplant?

      Antwort: nicht geplant



      Frage 30: Wie lautet die Eröffnungsbilanz der Eurofins MWG?

      Antwort: Bareinlage25.000 Euro, Stammkapital 25.000 Euro

      Frage 31: Welche konkreten strategischen Planungen gibt es für die Eurofins MWG?

      Antwort: Vertrieb über Oligonukleotide hinaus, evtl Gensequenzierung, möglicherweise auch Produkte der Eurofins

      Frage 32: In welchem geographischen Gebiet soll die Eurofins MWG tätig sein?

      Antwort: weltweit sollen neue Distributionskanäle erschlossen werden

      Kommentar: paßt ja nicht unbedingt zur amerikanischen und indischen Tochtergesellschaft

      Frage 33: Warum wird der Vertrieb nicht wie in Frankreich oder Italien auf Distributoren umgestellt?

      Antwort: Es wird sowohl Vertrieb über Distributoren als auch über die Sales geben. Direkter Vertrieb, wo es profitabel ist. In Österreich, Portugal, Spanien, Türkei, Iran, Indien und USA

      Frage 34: Welche optimale Betriebsgröße soll für die Eurofins MWG erreicht werden?

      Antwort: Dem Wachstum sind keine Grenzen gesetzt.

      Frage 35: Ist ein Verkauf der Eurofins MWG geplant?

      Antwort: es werden alle strategischen Optionen geprüft

      Frage 36: Welche neuen Produktlinien sollen über die Eurofins MWG vertrieben werden?

      Antwort: neue Produktlinien sind möglich, vielleicht Gensequenzierung oder Sonstiges von der Eurofins, konkret ist allerdings nicht zu sagen

      Frage 37: Welche zusätzlichen Kosten verursacht der Aufbau des flächendeckenden Vertriebs der Eurofins MWG?

      Antwort: für die bisherigen Produkte Investitionen in Regionen mit guten Aussichten (Margen), Ausbau des Vertriebs für neue Produkte

      Frage 38: Woher sollen die notwendigen finanziellen Mittel für den Ausbau des Vertriebs bei der Eurofins MWG kommen?

      Antwort: aus dem Cash Flow, wenn nötig, dann von der Holding

      Frage 39: Wird für den flächendeckenden Vertrieb bei der Eurofins MWG neues Personal benötigt? Wenn ja, woher kommt es?

      Antwort: in Schweden soll es evtl. einen Aufbau geben

      Frage 40: Wer ist/wird Geschäftsführer der Eurofins MWG Synthesis?

      Antwort: Dr. Bruno Poddevin

      Kommentar: Warum ein Experte für Oligos auch noch eine Verkaufskanone sein soll, ist auch nicht einsichtig.

      Frage 41: Ist eine Verschmelzung der Eurofins MWG, z.B. mit einem Unternehmen der Eurofins, geplant?

      Antwort: es werden alle strategischen Optionen geprüft

      Frage 42: Ist ein Verkauf der Eurofins MWG Synthesis geplant?

      Antwort: es werden alle strategischen Optionen geprüft

      Frage 43: Ist eine Kapitalerhöhung bei der Eurofins MWG Synthesis geplant?

      Antwort: es werden alle strategischen Optionen geprüft
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 08:02:13
      Beitrag Nr. 2.900 ()
      MWG-BIOTECH AG / Jahresergebnis

      27.02.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------

      MWG Biotech gibt Geschäftszahlen 2006 bekannt

      Ebersberg, den 27. Februar 2007

      Der Umsatz auf Konzernebene der MWG Biotech AG (ISIN: DE0007300105) ausfortzuführendem Geschäft betrug im Geschäftsjahr 2006 EUR 14,2 Mio., imVergleich zu EUR 16,5 Mio. im Vorjahr, was einem Rückgang von 14% entspricht.Zu einem Teil beruht der Umsatzrückgang auf dem Marktumfeld, aber auch aufder selbst gesetzten Vorgabe, unprofitable Aufträge zu vermeiden.

      Die MWG Biotech AG hat im Berichtsjahr auf Konzernebene ein Ergebnis dergewöhnlichen Geschäftstätigkeit von EUR 0,7 Mio. erwirtschaftet. Im Vergleichergab sich im Vorjahr auf Konzernebene ein Verlust aus gewöhnlicherGeschäftstätigkeit von ./. EUR 4,6 Mio. Durch den Verzicht auf in Vorjahrenbereits wertberichtigte Forderungen gegenüber der MWG-Biotech Inc. USAergab sich ein einmaliger nicht-cashwirksamer Steuerertrag durch dieAuflösung gebildeter latenter Steuern in Höhe von EUR 3,5 Mio., so dass sichein Jahresüberschuss aus dem fortzuführenden Geschäftsbereich in Höhe von EUR4,2 Mio. ergibt.

      Weitere Details finden Sie im vollständigen Geschäftsbericht 2006 aufunserer Websitehttp://www.mwgdna.com/html/ir_d/financial_reports.php.


      DGAP 27.02.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: MWG-BIOTECH AG Anzinger Straße 7a 85560 Ebersberg DeutschlandTelefon: +49 (0)8092 8289-985Fax: +49 (0)8092 8289-514E-mail: ir@mwgdna.comWWW: www.mwgdna.comISIN: DE000A0EPUF5WKN: A0EPUFIndizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 08:32:08
      Beitrag Nr. 2.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.993.760 von Kalchas am 27.02.07 08:02:13Sehen so die Zahlen eines "Pleiteunternehmens" aus?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 11:49:22
      Beitrag Nr. 2.902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.993.760 von Kalchas am 27.02.07 08:02:13Wir waren uns ja einig, daß man zu 1,86 an Eurofins nichts zu verschenken hat. Wurde ja auch gepostet (auch im Parallelthread), haben wohl viele gezögert bei 1,86 bis 1,90 einzusammeln, momentan ist es halt teurer, c'èst la viè.
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 12:10:56
      Beitrag Nr. 2.903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.994.081 von Kalabaaki am 27.02.07 08:32:08Noch toller scheinen die es bei der Genescan getrieben zu haben, Immobilienabwertung und Kapitalherabsetzung, dann die Ausgabe von Wandelanleihen.


      DGAP-Adhoc: GeneScan Europe AG (deutsch)

      GeneScan gibt Geschäftszahlen 2006 bekannt

      GeneScan Europe AG / Jahresergebnis

      27.02.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      GeneScan gibt Geschäftszahlen 2006 bekannt

      Freiburg, den 27. Februar 2007

      Die GeneScan Europe AG (ISIN: DE000A0EPUD) hat im Konzern Umsatzerlöse von EUR 14,6 Millionen erzielt (Vorjahr: EUR 14,1 Millionen). Der Umsatz konnte erneut ausgebaut werden, da in 2006 nunmehr das ganze Jahr auf BT-10 getestet wurde, während im Jahr 2005 im 1. Quartal noch keine BT-10 Tests durchgeführt wurden.

      Die Umsatzzuwächse aus BT-10 und LL601 haben somit die Umsatzrückgänge aus dem Standard-GVO-Geschäft überkompensiert. Der Markt für Standard-GVO-Proben mit europäischen und amerikanischen Kunden war weiterhin durch einen hoch-kompetitiven Wettbewerb geprägt.

      So entwickelte sich durch die zusätzlichen Umstzvolumina insbesondere das USA Geschäft zwar sehr gut. Das Geschäft in Europa ist hingegen rückläufig gewesen. Dies ist auch auf Preiseffekte zurückzuführen. Das USA-Geschäft ist stark gewachsen, jedoch ausschließlich durch die zusätzlichen GMO BT10 und LL601. Das Basisgeschäft ohne BT10 und LL601 ist auch in USA leicht zurückgegangen. Daher erachtet der Vorstand das Geschäftsjahr 2006 für außergewöhnlich und erwartet für den Testbedarf für BT10 und LL601 im Zukunft deutlich geringere Umsätze.

      Zudem hat die EU am 17. Januar 2007 beschlossen, dass gewisse Produkte (Maisgluten-Futtermittel und Treber) bei der Einfuhr in die EU keine Zertifikate hinsichtlich Abwesenheit von BT 10 mehr benötigen. Dies wird zu einem Rückgang des Probenaufkommens in den USA führen. Entscheidend wird jedoch sein, ob Japan ebenfalls auf derartige Zertifikate verzichten wird oder ob es bei der derzeitigen Praxis bleibt.

      Als Resultat des guten operativen Geschäfts dank der Sonderkonjunktur BT-10 und LL601' und den Einmaleffekten aus der Auflösung von Rückstellungen, der Endkonsolidierung der Tochtergesellschaften Hong Kong und Brasilien sowie der Aktivierung von latenten Steuern auf steuerlich nutzbare Verlustvorträge konnte im Konzern ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 10,3 Millionen (Vorjahr: EUR 3,7 Millionen) erzielt werden. Die Bilanzsumme hat sich im gleichen Zeitraum deutlich von EUR 21,9 Millionen auf EUR 28,4 Millionen erhöht. Dies ist v.a. auf die deutliche Steigerung der Liquiden Mittel zurückzuführen.

      Weitere Details finden Sie im vollständigen Geschäftsbericht 2006 auf unserer Website http://www.genescan.com/IR/.

      DGAP 27.02.2007

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: GeneScan Europe AG Engesserstr. 4 79108 Freiburg Deutschland Telefon: +49 (0)761 5038-0 Fax: +49 (0)761 5038-111 E-mail: investorrelations@genescan.com WWW: www.genescan.com ISIN: DE000A0EPUD0 WKN: A0EPUD Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Quelle: dpa-AFX

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      GeneScan Europe AG I.. 5,80 +10,06% Frankfurt
      Auswahl News [1 Treffer/ 1 Seite] Seite:1
      Datum/Zeit News Quelle
      27.02.07 07:43 DGAP-Adhoc: GeneScan Europe AG (deutsch) dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 13:15:05
      Beitrag Nr. 2.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.999.656 von Kalchas am 27.02.07 12:10:56Es ist interessant, daß heute schon der testierte Jahresabschluß 2006 vorgelegt wird. Eigentlich vorbildlich. Das war im letzten Jahr noch ganz anders. Da hat man erst den Vergleichs und die Ausgabe der Wandelanleihen abgewartet. Warum bloß?
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 15:12:55
      Beitrag Nr. 2.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.001.033 von Kalchas am 27.02.07 13:15:05Das hat mich auch verwundert, die werden sich doch nicht vom Saulus zum Paulus geläutert haben. Naja vielleicht jetzt, nachdem sie den Großteil eingesackt haben.
      Es war offensichtlich nicht verkehrt, auch die gewandelten Stücke zu behalten.
      Steht ja eigentlich einer baldigen HV nichts im Wege.
      Was mich wundert, daß noch immer fast t70 WA I angeboten werden.
      Hatte inzwischen dort schon nachgekauft, sodaß ich wieder WA-Besitzer bin, ich dachte unter 180% ist das nicht so verkehrt.
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 19:03:06
      Beitrag Nr. 2.906 ()
      tja, oder sie haben es heute veröffentlich, weil durch den größten börsenkursrutsch des jahres, der ja durch die amerikanischen vorgaben vorprogrammiert war, der kurs vielleicht doch nicht so ansteigt wie an einem normalen börsentag...

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 13:16:38
      Beitrag Nr. 2.907 ()
      Hier wird ja wohl niemand allen Ernstes behaupten, daß die bisherigen Umsätze heute echt sind.

      11:10:47 5 1,87
      11:06:21 10 1,87
      10:43:51 75 1,87
      10:43:48 10 1,87
      10:17:43 27 1,87
      09:54:11 18 1,87
      09:04:47 20 1,87
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 16:20:51
      Beitrag Nr. 2.908 ()
      Doch - natürlich sind die echt!!!
      Wie kommst Du denn dazu, hier irgendwelche Zweifel zu haben?
      :laugh:

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 16:32:26
      Beitrag Nr. 2.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.045.487 von Kalchas am 01.03.07 13:16:38Das ist jetzt wieder die alte Matrix, wer davon wohl etwas hat?

      Die Veröffentlichung hat wohl noch nicht gereicht um eine breitere Interessentenschar herzubringen. Die lecken sich überwiegend die Wunden der Verluste für die letzten paar Tage.

      Das ask von rund 60000 WA I (nachdem 17000 abgeknabbert wurden) ist verschwunden, hat der wohl etwas verspätet zurückgezogen. Daß jemand rund 70000 Stücke (ist doch kein Minianleger damit) zu 180 % verkaufen wollte ist mit ein Rätsel, da wahrscheinlich doch bald wieder ein Wandlungsfenster sein wird (HV).

      Wird die nächste HV jetzt wohl Anfang Mai oder so werden, wahrscheinlich im Gleichschritt mit Genescan. Bin schon gespannt, wie Eurofins weiter agieren will. Am besten Sie bringen MWG dorthin, worüber sie sich bei sich selbst brüsten (Eurofins-Statements).
      Avatar
      schrieb am 04.03.07 13:22:45
      Beitrag Nr. 2.910 ()
      Die Bemerkungen zu der indischen Tochtergesellschaft im Geschäftsbericht 2006 sind schon amüsant. Demnach dürfte selbst bei der MWG niemand wissen, warum die überhaupt gegründet wurde. Angeblich für den Export, aber wie man an den bisherigen Umsätzen sieht, wurde so gut wie nichts exportiert. Jetzt soll nach drei Jahren doch tatsächlich mal die Gesellschaftsform geändert werden, damit man auch in Indien verkaufen kann (S.8). Zudem wird auch noch eine Rückstellung für Steuerrisiken gebildet (S.31). Schon merkwürdig, wenn man angeblich kaum Umsatz gemacht hat.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 07:14:04
      Beitrag Nr. 2.911 ()
      Der ursprünglichen Meldung zum Aufbau der indischen Tochtergesellschaft kann man jedenfalls nicht entnehmen, daß es sich um eine reine Exportgesellschaft handeln sollte, die selbst keine Verkäufe in Indien tätigen durfte. Im Zitat ist von einem Markt die Rede, in dem man vorher nicht präsent war. Das kann aus dem Kontext nur der indische gewesen sein.

      MWG Biotech eröffnet Produktions- und Verkaufsniederlassung in Indien

      Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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      Ebersberg, 21. Mai 2004 - Die MWG Biotech AG, Ebersberg, nimmt zum 1. Juni 2004
      den Betrieb in ihrer neuen Produktionsstätte MWG Biotech PVT Ltd. in Bangalore,
      Indien, auf. Von der neuen Konzerngesellschaft aus wird das Unternehmen
      mittelfristig den gesamten asiatisch-pazifischen Markt zeitnah mit dem
      kompletten Portfolio an Biotech-Prdukten und -Diensteistungen aller vier
      Geschäftsbereiche der MWG Biotech AG beliefern. In der neuen Produktionsstätte
      stellt MWG Biotech PVT Ltd. die qualitativ hochwertigen HPSF-Oligonukleotide der
      MWG Biotech nach den bereits in Deutschland und in den USA bewährten Methoden
      her, in den Folgequartalen werden die Sequenzier-Produkte des Geschäftsbereichs
      Genomic Information sowie der MWG Hybridisierungsservice des Geschäftsbereichs
      Genomic Diagnosis ebenfalls in Bangalore hergestellt und angeboten.
      Robotersysteme und Arrays liefert MWG Biotech direkt aus der Hauptniederlassung
      in Deutschland.

      "Der neue Standort Indien ist für uns von großer strategischer Bedeutung", sagt
      Dr. Volker Muschalek, Vorstand Operations bei der MWG Biotech AG und
      verantwortlicher Leiter des Indien-Projekts. "Die asiatischen Märkte, besonders
      in Indien und China weisen zweistellige Wachstumsraten im Biotechnologiebereich
      auf. Diese Entwicklung wird auch von der dortigen Politik entscheidend und
      engagiert mitgetragen. Zudem können wir in Indien auf ein gutes lokales
      Reservoir an qualifiziertem Personal zugreifen. Für MWG Biotech bedeutet das
      zusätzliche Umsätze bei optimaler Profitabilität in einem Markt, in dem wir
      zuvor nicht präsent waren, und der einen sehr hohen Bedarf an lokal
      produzierten, qualitativ hochwertigen Produkten wie den unseren hat."

      MWG Biotech AG rechnet allein für Oligonukleotide mit einem Umsatz in 2005 von
      bereits 2,5 Millionen Euro in Indien.


      Ende der Mitteilung, (c)DGAP 21.05.2004
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 730010; ISIN: DE0007300105; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
      Bremen, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 08:15:34
      Beitrag Nr. 2.912 ()
      Im Geschäftsbericht (S.41), Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, ist erstmals der Verkaufspreis der an die Medigenomix abgegebenen Gensequenzierung angegeben.

      Es fehlt nun noch, wie die Preisfindung erfolgt ist, denn 2,3 Mio Euro halte ich aufgrund der Fakten für ziemlich bescheiden. Das ist gerade mal eine Umsatzbewertung von 50% für 2006. Beim Verkauf von Laboren allgemein wurden zumeist ca. 150% des Umsatzes gezahlt, so zumindest die Statistik.

      Wenn man die Zahlen zu 2005 und 2006 für die Gensequenzierung vergleicht (Geschäftsbericht S.24), ist völlig unklar, warum die MWG diesen Bereich nicht profitabel betreiben sollte.

      Im Jahr 2005 wurde noch zum Teil selbst produziert. Deshalb ist der Materialaufwand höher. Im Jahr 2006 wurden die Leistungen von der Medigenomix bezogen, daher der höhere Materialaufwand. Wenn man die exorbitanten Abschreibungen für 2005, die Folge der Schließung der Produktion waren, herausrechnet, unterscheiden sich die beiden Ergebnisse nicht signifikant. Ich kann nicht erkennen, wie sich das Outsourcing der Produktion an die Medigenomix für die MWG gelohnt haben soll.

      In den Jahren 2001 bis 2005 hatte die MWG zudem ca. 5 Mio Euro in diesen Bereich investiert. Dagegen ist der Verkaufspreis erbärmlich.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 10:07:09
      Beitrag Nr. 2.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.118.615 von Kalchas am 05.03.07 08:15:34Dann schauen wir mal ob das Gericht es auch so sieht, den lt. Sdk-Zeitung haben sie gegen die Ausplünderung ja Anzeige erstattet !
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 10:20:50
      Beitrag Nr. 2.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.120.330 von Howkay am 05.03.07 10:07:09Da verwechselst Du was. Strafanzeige wurde nicht gestellt. Es handelt sich um eine Klage gegen den Ausgliederungsbeschluß vom 23.01.07.

      Zumindest diejenigen, die wegen der Indien-Meldung gekauft haben, könnte eine Sammelklage in Erwägung ziehen. Die Meldung war jedenfalls Verarscherei pur, zumal die MWG zu der Zeit auch noch durch schwungvollen Handel mit eigenen Aktien auffiel.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 12:34:48
      Beitrag Nr. 2.915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.120.584 von Kalchas am 05.03.07 10:20:50Hatte die Klage gemeint !
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 12:51:26
      Beitrag Nr. 2.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.123.140 von Howkay am 05.03.07 12:34:48Die Höhe des Preises wird in dem Verfahren keine große Rolle spielen, denke ich mal.

      Prinzipiell ist es völlig unverständlich, warum ein Vorstand beim Verkauf eines ganzen Geschäftsbereichs keine weiteren Angebote eingeholt hat. Warum dieser Vorstand anders gehandelt hat, ist allerdings klar.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 12:06:25
      Beitrag Nr. 2.917 ()
      Heute ist wieder Freitag und das Abstauberlimit bei 1,86 (das ich Eurofins oder einem Handlanger zuschreibe) ist heute nicht präsent, wie schon so oft in den Vorwochen. Wer da verkauft (womöglich noch bestens) ist m. E. ein Tr. er konnte bisher doch damit rechnen, daß ab Montag zumindest die 1,86 wieder vorhanden sind (ich persönlich verkaufe aber auch da nichts).

      Diese Mini-Umsätze knapp über dem bid, so es sich im spread ausgeht sind nicht nur bei MWG sondern auch bei anderen Aktien an den Parkettbörsen vorhanden, wo nur sporadische Umsätze vorliegen. Den Sinn dahinter kann nich nicht nachvollziehen.

      Hat schon jemand gehört, wann in etwa die Jahres-HV stattfinden soll?

      Oder werden die eingebrachten Klagen dies wieder verzögern?
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 12:17:38
      Beitrag Nr. 2.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.200.709 von skyrocker am 09.03.07 12:06:25Prinzipiell hat der Termin einer Hauptversammlung nichts mit anhängigen Klagen zu tun. Möglicherweise werden die ja erst in dritter Instanz und somit nach Jahren entschieden.

      Paragraph 175 Aktiengesetz:

      Einberufung

      (1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eines vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns , bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 17:20:04
      Beitrag Nr. 2.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.200.877 von Kalchas am 09.03.07 12:17:38@skyrocker
      noch unverstaendlicher ist warum jemand die WA immer mal fuer 176 hergibt
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 16:47:53
      Beitrag Nr. 2.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.206.484 von tofu1 am 09.03.07 17:20:04gibt es irgend was neues immerhin wurde ja das Bid auf 1,90 erhoeht
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 17:38:48
      Beitrag Nr. 2.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.312.134 von tofu1 am 15.03.07 16:47:53jetzt stehen 5 kilo bei 1,95 im bid - warum gibt denn keiner, wo man doch bei 1,86 an Eurofins verkauft hat und darunter sogar, wenn diese einmel kein Absdtauberlimit drinnen hatten.

      Sind wohl etliche "Profis" dabeigewesen, die besser bei Sparbuch und Rentenfonds geblieben wären.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:24:10
      Beitrag Nr. 2.922 ()
      Es wird mal langsam Zeit, daß der Aufsichtsrat Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten prüft. Wer ist denn z.B. für die 25 Mio Euro verantwortlich, die bei der MWG USA ohne Gegenleistung hineingeschoben wurden? Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, daß die Baumängel der verkauften Immobilie Anzinger Str. 7b nicht festgestellt wurden? Usw. usw.


      http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/238814/in…

      23.3.2007 09:23 Uhr

      Geschäftsführer: Das Risiko der persönlichen Haftung
      Kennen Sie die Gemeinsamkeiten von ARAG, Milupa, Moksel AG, Philipp Holzmann AG, Plettag AG, Intershop AG, Trump Deutschland GmbH und DaimlerChrysler AG?



      Wenn Sie diese Frage als Geschäftsführer mit nein beantworten müssen, kennen Sie Ihr persönliches Risiko einer Inanspruchnahme durch Ihre Gesellschaft nicht. In allen genannten Unternehmen hat das Unternehmen gegen meist ehemalige Geschäftsführer Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder zumindest intern überprüfen lassen.

      1. Persönliche Haftung des Geschäftsführer/Vorstandes
      Nicht nur bei bekannten Großunternehmen, sondern auch verstärkt bei kleineren und mittleren Unternehmen rückt die persönliche Absicherung des Geschäftsführers gegenüber derartigen Haftungsansprüchen der Gesellschaft immer mehr in den Vordergrund. Die Zeit, als Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erhoben wurden und einen exotischen Tatbestand bildeten, sind vorbei.

      Nach spektakulären Unternehmenskrisen und medienwirksamen Prozessen in den letzten Jahren wird die Arbeit der Manager in der Öffentlichkeit äußerst kritisch gesehen. Die Klagefreudigkeit ist deutlich gestiegen. Das Risiko, persönlich für unternehmerische Fehlleistungen haften zu müssen, ist deutlich gestiegen. Dabei rückt neben dem kriminellen Handeln von Managern immer mehr die Haftung aufgrund sonstiger, auch unternehmerischer Fehlleistungen in den Vordergrund.



      Manager sind einer Vielzahl von Haftungsnormen ausgesetzt. So gibt es bei Kapitalgesellschaften (im Wesentlichen Aktiengesellschaft und GmbH) eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Haftung gegenüber außenstehenden Dritten (Außenhaftung) und der gegenüber der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung). Die Außenhaftung des Managers ist im Regelfall nicht gegeben. Nur in Ausnahmefällen lässt die Rechtsprechung derartige Durchgriffshaftungen zu, wobei zwischenzeitlich das gesetzliche Leitbild der Haftungsabschottung auch im Bereich der Manager immer stärker eingeschränkt wird. Diese Tendenz wird sich mit der geplanten Herabsetzung der erforderlichen Stammkapitalaufbringung bei der GmbH und die immer weitere Annäherung an angloamerikanische Gesellschaftsstrukturen zunehmen.



      Massiv zugenommen haben die Fälle der Innenhaftung, bei welchen das Unternehmen gegen den Manager vorgeht.

      Bereits seit einem Urteil des BGH vom November 2002 ist der Geschäftsführer einer GmbH den bislang strengeren Haftungsregelungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft verpflichtet. Manager und Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines gewissenhaften ordentlichen Geschäftsleiters anwenden.

      Die besondere Problematik der Innenhaftung besteht in der gesetzlichen Beweislastumkehr. Nicht das Unternehmen muss die unsorgfältige Geschäftsführung unter Beweis stellen, sondern es ist Aufgabe der Geschäftsführer/Vorstände, den vollen Beweis dafür zu führen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Die Organe haften hierbei gesamtschuldnerisch.

      Die Haftung des Geschäftsführers/Vorstandes reicht von leicht fahrlässigen Verstößen gegen Pflichten des Anstellungsvertrages bis zu vorsätzlich begangenen Straftaten. Die Rechtsprechung trägt hierbei ständig zu einer Verschärfung der Managerpflichten bei.



      Auslöser können beispielsweise ungenügende Projektplanung, fehlerhafte Auswahl von Subunternehmen, mangelnde Solvenzprüfung von Geschäftspartnern, das Verjähren lassen von Forderungen, fehlerhafter Beteiligungserwerb oder ungenügende Maßnahmen gegen wirtschaftskriminelle Handlungen im eigenen Unternehmen sein. Auch genügt schon kein Risikomanagement im Unternehmen einzuführen.

      Es sind jedoch nicht nur Vorstände und Geschäftsführer dem Haftungsrisiko verstärkt ausgesetzt, sondern auch die Kontrollorgane und damit der Aufsichtsrat. Seit Mai 1998, Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrG) wird vom Gesetzgeber auch der Aufsichtsrat eindeutig zur Kontrolle des Vorstandes verpflichtet. So muss der Aufsichtsrat auch durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand auch tatsächlich geltend machen. Bei Nichtgeltendmachung läuft der Aufsichtsrat selbst Gefahr, in Anspruch genommen zu werden. Auch die Corporate-Governance-Grundsätze gewinnen immer stärker an Bedeutung und dies nicht nur bei kapitalmarktnahen Gesellschaften, sondern auch im Bereich der kleineren und mittleren GmbHs.

      2. Abhilfemöglichkeiten
      Aus diesen Gründen sollte ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH immer dokumentieren und belegen können, dass er sich korrekt verhalten hat, wenn er risikoreiche Entscheidungen trifft. In Zweifelsfällen sollte er sicherheitshalber einen Beschluss der Gesellschafter herbeiführen. Allerdings muss er die Gesellschafter hinreichend über den Sachverhalt informieren, damit diese die Entscheidung auch treffen können. Je nach Größe der Gesellschaft muss der Geschäftsführer außerdem für ein professionelles Controlling sorgen. Gerade bei mittelständischen Kapitalgesellschaften werden die internen Rechnungslegungen häufig stiefmütterlich behandelt. Das Management hat dann oftmals Schwierigkeiten, seine Entscheidungen mit Zahlen zu belegen. Zu den häufigsten Vorwürfen, die zu einer persönlichen Haftung führen können, zählt der Vorstoß gegen die Organisationspflichten.


      Exemplarisch ist folgender Fall: An ein Unternehmen wurde fehlerhafte Ware ausgeliefert. Der Geschäftsführer sorgte nicht für eine schnelle und fachgerechte Prüfung dieser Ware. Aufgrund der relativ kurzen Anzeige- und Mängelrügefristen nach dem HGB verlor das Unternehmen das Gewährleistungsrecht und musste die fehlerhafte Ware bezahlen. Das Unternehmen hat den Schaden, weil der Geschäftsführer nicht durch organisatorische Maßnahmen eine rechtzeitige Prüfung sicherstellte. Nun hat nun die Gesellschaft einen Anspruch gegenüber ihrem Geschäftsführer. Wegen Organisationsverschulden muss er persönlich haften.


      Um gegen solche Fehler und Ansprüche vorzubeugen, sollten sich deshalb nicht nur Kapitalmarktunternehmen, sondern auch Geschäftsführer einer GmbH mit den Themen Qualitäts- und Risikomanagement vertieft auseinandersetzen. Vorsorge ist die beste Haftungsvermeidungsstrategie.

      Hierzu zählt auch Prüfung und Abschluss einer sogenannten D&O (Directors & Officers Liability) Versicherung. Diese Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wird meist vom Unternehmen für seine Organe (Geschäftsführer/Vorstand, Aufsichtsrat/Beirat) abgeschlossen. Abgedeckt ist ein Vermögensschaden, der schuldhaft verursacht wurde und für den ein Manager persönlich von einem Dritten (Aktionär, Steuerbehörde oder Gläubiger) oder vom eigenen Unternehmen (Innenhaftung) haftbar gemacht wird. Die Versicherung soll unberechtigte Ansprüche abwehren, berechtigte Ansprüche befriedigen und die Kosten der Verteidigung übernehmen. Die ganz überwiegende Zahl größerer Unternehmen verfügt heute bereits über eine D&O-Versicherung. Die Versicherungswirtschaft stellt auch bei mittleren, kleinen und sogar kleinsten Unternehmen eine verstärkte Nachfrage nach derartigen Versicherungen fest. Dies mit Grund, wobei die erhöhte Nachfrage zu einem Preisverfall der Prämien geführt hat. Allerdings gibt es keine Standardversicherung. Jeder Versicherungsvertrag ist auf den Einzelfall zugeschnitten. Auch die einzelnen Versicherungspakete der Versicherungen unterscheiden sich deutlich.


      Besondere Aufmerksamkeit ist darauf zu legen, wie der Versicherungsfall definiert ist. Die Eintrittswilligkeit der Versicherungen wird angesichts des Preisverfalls der Versicherungen und des erhöhten Umfangs der Schadensmeldungen rückläufig sein. Jede 10. Versicherung soll von einem Schadensfall betroffen sein. Lediglich 5 Prozent aller D&O-Schadensfälle sollen reguliert werden, ohne dass es zum Streit kommt. Größtes Problem sei das Organisationsverschulden bei Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterkontrolle oder Organisation betrieblicher Abläufe. An zweiter Stelle liegen die Schadensfälle im Bereich der Forderungsausfälle etwa infolge mangelnder Bonitätsprüfung oder finanzieller Einbuße wegen versäumter Inanspruchnahme von Fördermitteln. Kriminelle Handlungen sind relativ selten. Aktuell problematische Branchen sind Hochtechnologie, IT, Telekommunikation, Medien, Öl, Gas, Biotech sowie Banken, aber auch die Bauwirtschaft.



      Fazit: Die Prüfung des Abschlusses einer D&O-Versicherung ist für jeden Manager Grundpflicht. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist, sofern die Konditionen stimmen und eine Risikoabsicherung auch nicht durch versteckte Klauseln eingeschränkt wird, dringend anzuempfehlen, sofern es die finanzielle Ausstattung des Unternehmens zulässt. Die Geschäftsführer- und Vorstandshaftung wird sich in naher Zukunft noch deutlich erhöhen, so dass als Gegenmaßnahme der Abschluss einer Versicherung immer häufiger zwingend wird. (Rechtsanwalt Bernold Schöbitz/mf)
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 23:00:50
      Beitrag Nr. 2.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.485.839 von Kalchas am 25.03.07 16:24:10Soll jetzt der Dr.Weber den Dr.Pieken verklagen und sich dann mit Herrn Pende und Dr. Martin mit in die Haftung nehmen?
      Der einzige dem es an den Kragen gehen könnte ist der Herr Pende,falls nicht schon das Meiste verjährt ist.
      Wenn dem dann das Wasser zu hoch steht besteht das Risko daß er über den Herbst 04 plauscht...das Riskieren die Eurofinsler sicher nicht.
      Aus geschäftlicher Fairness würden die den sicher nicht auskommen lassen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 07:51:21
      Beitrag Nr. 2.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.509.644 von dott am 26.03.07 23:00:50Das ist schon klar, daß der Aufsichtsrat nichts unternehmen will. Das erfüllt aber unter Umständen den Tatbestand der Untreue. Eine in Kauf genommene Verjährung hilft eh nicht, da der jetzige Aufsichtsrat dann selbst haften könnte. Vorgänge aus dem Jahr 2004 sind übrigens noch lange nicht verjährt. Glaubst Du eigentlich, daß es 2004 ein wirksames Kontrollsystem gab? Doch sicher nicht. Alle Redner auf der HV im Mai 2004 hatten vor der Situation gewarnt. Allerdings liefen Vorstand und Aufsichtsrat mit Scheuklappen durch die Gegend und haben dummes Zeug erzählt.
      Avatar
      schrieb am 31.03.07 09:01:37
      Beitrag Nr. 2.925 ()
      Zur letzten HV hat sich die MWG immerhin 5 Anfechtungsklagen eingefangen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 14:11:55
      Beitrag Nr. 2.926 ()
      Die MWG hat nach dem Aktiengesetz den Eingang von Anfechtungsanklagen zu veröffentlichen. Das machen sie nach eigenen Angaben aber erst, wenn der Verhandlungstermin fest steht. Das scheint aber auch nicht zu stimmen.

      Dann gebe ich mal den Termin für die Klagen gegen Beschlüsse der HV vom 23.1. bekannt:

      Landgericht München I, 14.06.07 12:30
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 18:31:00
      Beitrag Nr. 2.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.676.452 von Kalchas am 05.04.07 14:11:55@Kalchas
      auf onvista wird der Streubesitz nur noch mit 10 % angegeben.
      Wenn die Käufe von Eurofins so weitergehen muesste spaetestens
      Anfang naechsten Jahres die 95 % Schwelle überschritten werden.
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 20:05:34
      Beitrag Nr. 2.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.681.423 von tofu1 am 05.04.07 18:31:00Wo wäre das Problem? Dann muß Eurofins aufgrund eines Gutachtens eines Wirtschaftsprüfers, das wird dann bestimmt IDS Möhrle sein, ein Abfindungsangebot machen. Angewendet wird dann das Ereragswertverfahren. Dann zählt nicht die Ausrede der MWG in der Stellungnahme zum letzten Angebot der Eurofins, daß das Ertragswertverfahren nicht durchgeführt werden konnte mangels ausgewiesener Gewinne. Das war schon für das Geschäftsjahr 2005 falsch, und erst recht für das Geschäftsjahr 2006, wie der kürzlich erschienene Geschäftsbericht zeigt. Die otenen angebAbfindung kann dann noch gerichtlich überprüft werden lassen und das hätte im Grundsatz die MWG zu zahlen. Da könnte man ja z.B. die Bewertung der Immobilien anbringen. Also immer locker bleiben.

      Meines Erachtens hat die Eurofins letztmals nach Abschluß des Übernahmeangebots im letzten Jahr den Anteil gemeldet. Es mag ja sein, daß weiter zugekauft wurde. Erlaubt ist aber nur ein Preis von 1,86 Euro pro Aktie. Im Monat werden ca. 50.000 Aktien gehandelt. Da dürfte die Eurofins sicher erheblich weniger als die Hälfte erhalten haben. Um so 5% zu erwerben, muß man aber ganz schön Geduld haben. Außerdem werden dieses Jahr noch Wandelanleihen gewandelt. Da dürfte sich nur ein Bruchteil im Besitz der Eurofins befinden. Von daher wird der Anteil der Eurofins auch noch fallen am Ende diesen Jahres.
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 17:53:11
      Beitrag Nr. 2.929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.682.954 von Kalchas am 05.04.07 20:05:34@Kalchas
      von beiden Wandelanleihen gibt es doch nur noch rund 500 K
      die noch nicht gewandelt wurden.
      Von diesen sollte jedoch Eurofins auch noch ein paar zwischenzeitlich eingesamelt haben.
      Avatar
      schrieb am 10.04.07 10:51:39
      Beitrag Nr. 2.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.714.745 von tofu1 am 08.04.07 17:53:11Die Eurofinsler würden ihre Quote dabei auch nur dann verbessern,wenn sie über 90% der noch zur Wandlung ausstehenden Anleihen eingesammelt hätten.
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 20:18:22
      Beitrag Nr. 2.931 ()
      DGAP-Ad hoc: MWG Biotech AG

      DGAP-Adhoc: Zwischenmitteilung der MWG Biotech AG zum 31. März 2007

      MWG-BIOTECH AG / Quartalsergebnis

      15.05.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

      MWG Biotech AG - Zwischenmitteilung der MWG Biotech AG zum 31. März 2007

      Ebersberg, den 15. Mai 2007

      Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den konsolidierten Konzern-Abschluss der MWG Biotech AG (ungeprüft) zum 31. März 2007, der nach den Grundsätzen des IFRS erstellt wurde, sowie den HGB-Einzelabschluss der MWG Biotech AG.

      Der Konzernumsatz der MWG Biotech AG (ISIN: DE0007300105) betrug im ersten Quartal TEUR 4.711 gegenüber TEUR 5.044 im Vorjahr. Der Umsatzrückgang ist im wesentlichen eine Folge der Übertragung der Vertriebsaktivitäten im Absatzmarkt UK/ Irland auf einen Distributor.

      Auch aufgrund der daraus resultierenden Einsparungen von Vertriebskosten lag das erwirtschaftete Konzern-EBIT (vor Sondereffekten) mit TEUR 390 auf dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes (TEUR 409).

      Durch den Verkauf des Geschäftsbereiches Sequenzierung an die Eurofins Medigenomix GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2007 konnte im ersten Quartal sowohl im Konzern als auch in der MWG AG ein Veräußerungsgewinn in Höhe von TEUR 2.254 und ein Liquiditätszufluss in Höhe von TEUR 1.504 erzielt werden. Im Konzern wird im ersten Quartal somit ein Ergebnis vor Steuern (EBIT) in Höhe von TEUR 2.644 ausgewiesen.

      Die liquiden Mittel im Konzern haben sich vor allem durch diesen Verkauf von TEUR 7.422 zum 1. Januar auf TEUR 9.141 erhöht.

      Die MWG Biotech AG hat mit Wirkung zum 01. Januar 2007 ihre Geschäftsbereiche Produktion und Vertrieb jeweils mit allen diesen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Mitarbeitern sowie Aktiva und Passiva in eine jeweils eigene Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH, deren Anteile zu 100% von der MWG-Biotech AG gehalten werden, ausgelagert. Die MWG Biotech AG hat somit kein eigenes operatives Geschäft, sondern erbringt für diese Tochtergesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen und Personalwesen und erzielt Einnahmen aus der Vermietung des Kundenstammes sowie der Immobilie.

      Im ersten Quartal 2007 erzielte die Einzelgesellschaft MWG Biotech AG ein positives EBIT in Höhe von TEUR 2.324, in dem der Ertrag aus dem Verkauf des Sequenziergeschäftes an die Eurofins Medigenomix GmbH durch deren Ausübung der vertraglichen Kaufoption enthalten ist. Die liquiden Mittel haben sich in der MWG AG vor allem durch den Verkauf des Geschäftsbereiches Sequenzierung von TEUR 7.273 zum 1. Januar auf TEUR 8.162 erhöht.

      Mit der Eurofins Medigenomix GmbH wurde am 15.05.07 vertraglich vereinbart, dass die zum 1. Januar 2007 neu gegründete Vertriebsgesellschaft, die Eurofins MWG GmbH, mit Wirkung zum 1. Juli 2007 auch den Vertrieb aller Produkte des Sequenzierungsbereiches der Eurofins Medigenomix GmbH übernimmt. Durch diese Erweiterung des Produktportfolios kann die bestehende Vertriebsstruktur effizient am Markt agieren. Für das erste Halbjahr 2007 hat die Eurofins MWG GmbH diese Produkte bereits als Distributor vertrieben. Um diese Zusammenarbeit langfristig zu sichern, wird die Eurofins Medigenomix GmbH Gesellschafter der Eurofins MWG GmbH und hält 51,5 % der Anteile bei 49,0% der Stimmrechte.

      Vor dem Hintergrund der Geschäftsentwicklung der ersten Monate des Geschäftsjahres 2007 und dem Abschluss der Vertriebskooperation erwartet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2007 ein positives operatives Ergebnis.



      DGAP 15.05.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: MWG-BIOTECH AG Anzinger Straße 7a 85560 Ebersberg Deutschland Telefon: +49 (0)8092 8289-985 Fax: +49 (0)8092 8289-514 E-mail: ir@mwgdna.com www: www.mwgdna.com ISIN: DE000A0EPUF5 WKN: A0EPUF Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 22:57:35
      Beitrag Nr. 2.932 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.332.437 von Kalchas am 15.05.07 20:18:22"Ja wie ham mir´s denn"?Ein Quartalsbericht!
      Kehren die gläuterten Buben wieder zur Corporate Governance zurück?(Nur ein Scherz)
      Im Ernst frage ich mich allerdings schon ob Eurofins sich mit dem bisher erbeuteten Anteil zufrieden gibt?
      MWG darf mal von einem anderen Kind der Mutter Eurofins profitieren und zudem soll selbst das operative Geschäft in 07 positiv ausfallen.Wie gut wird es wohl erwartet wenn das schon im öffentlichen Tenor zugegeben wird?
      Der Dividendenbeschluß von der HV in 06 war ein fundierter Blick in die Zukunft!
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 23:16:46
      Beitrag Nr. 2.933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.332.437 von Kalchas am 15.05.07 20:18:22Wie ist diese Meldung in Hinsicht auf den Gerichtstermin im Juni zu interpretieren?
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 07:19:26
      Beitrag Nr. 2.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.335.492 von skyrocker am 15.05.07 23:16:46Wie ist diese Meldung in Hinsicht auf den Gerichtstermin im Juni zu interpretieren?

      Gerichtstermine interessieren die MWG, pardon natürlich Eurofins, nicht. Ansonsten bestätigt die Meldung doch, daß mit den Beschlüssen der HV im Januar 2007 das Mitbestimmungsrecht der Aktionäre ausgehebelt werden sollte.

      Was ist die Gegenleistung für den Anteil an der Sales, der der Medigenomix eingeräumt wurde? Und was ist mit dem Gewinnabführungsvertrag der Sales an die MWG? Gilt der dann überhaupt? Es dürfte ja wohl ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen. Und Fragen dazu stellen, darf der Aktionär dann auf der HV für das Geschäftsjahr 2007, also vermutlich Ende August 2008.
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 08:04:37
      Beitrag Nr. 2.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.336.583 von Kalchas am 16.05.07 07:19:26Graben die sich damit in punkto Prozess nicht ihr eigenes Grab?
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 11:01:51
      Beitrag Nr. 2.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.336.791 von Kalabaaki am 16.05.07 08:04:37In solchen Dingen scheint man bei der MWG ziemlich beratungsresistent zu sein. Dann hat man die Produkte der Medigenomix im gesamten Jahr 2007 vertrieben, aber auf der HV im Januar wußten Vorstand und Aufsichtsrat auf entsprechende Fragen von nichts.
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 17:44:13
      Beitrag Nr. 2.937 ()
      DGAP-Adhoc: MWG-BIOTECH AG:
      MWG-BIOTECH AG / Delisting

      16.05.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: MWG-Biotech AG (ISIN: DE0007300105) plant Beherrschungsvertrag mit Eurofins Genomics B.V. und Delisting

      Ebersberg, den 16. Mai 2007

      Der Vorstand der MWG-Biotech AG, Ebersberg, hat am 16. Mai 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 16. Mai 2007 beschlossen, einen Beherrschungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande, abzuschließen und die notwendigen weiteren Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Vertragsprüfers zu stellen. Bei der Eurofins Genomics B.V. handelt es sich um die Mehrheitsaktionärin der MWG-Biotech AG, die über 80% des Grundkapitals und der Stimmrechte der MWG-Biotech AG hält. Es ist beabsichtigt, auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem Beherrschungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V. einzuholen. Von einer von der MWG-Biotech AG mit der Bewertung des Unternehmens beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Unternehmenswert der MWG-Biotech AG in einer Bandbreite von TEUR 22.113 bis TEUR 24.371 ermittelt, dessen Überprüfung durch den gerichtlich noch zu bestellenden Vertragsprüfer noch aussteht. Der Unternehmenswert entspricht damit einem Wert zwischen EUR 1,650 und EUR 1,818 je Aktie. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs von EUR 1,89. Die Eurofins Genomics B.V. beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären vorbehaltlich der Bestätigung durch den Vertragsprüfer im Rahmen des Beherrschungsvertrags anzubieten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1,89 zu erwerben. Den Aktionären, die weiterhin an der MWG-Biotech AG beteiligt bleiben wollen, beabsichtigt die Eurofins Genomics B.V. vorbehaltlich der Bestätigung durch den Vertragsprüfer als angemessenen Ausgleich eine Zahlung i.H.v. EUR 0,14 je Aktie für jedes Geschäftsjahr zu garantieren.

      Der Vorstand hat außerdem am 16. Mai 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 16. Mai 2007 beschlossen, die nächste ordentliche Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres Delisting) abstimmen zu lassen. Die Mehrheitsaktionärin Eurofins Genomics B.V. wird den übrigen Aktionären im Rahmen des Verfahrens zur vollständigen Beendigung der Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft ein Abfindungsangebot zum Erwerb ihrer Aktien voraussichtlich zum Preis von je EUR 1,89 unterbreiten.

      DGAP 16.05.2007 Sprache: Deutsch Emittent: MWG-BIOTECH AG Anzinger Straße 7a 85560 Ebersberg Deutschland Telefon: +49 (0)8092 8289-985 Fax: +49 (0)8092 8289-514 E-mail: ir@mwgdna.com www: www.mwgdna.com ISIN: DE000A0EPUF5 WKN: A0EPUF Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      * MWG-BIOTECH AG O.N. http://www.ad-hoc-news.de/aktien/MWG-BIOTECH-AG-ON.html

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      Avatar
      schrieb am 16.05.07 18:39:36
      Beitrag Nr. 2.938 ()
      Dann gibts ja doch bald eine erste Dividende - und weiterhin interessante HVen!

      Kommet zuhauf...
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 20:54:35
      Beitrag Nr. 2.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.348.204 von Kalabaaki am 16.05.07 18:39:3614 Cents Dividende? Bei 1,89 pro Aktie immerhin eine Dividendenrendite von 7,4 % und ein KGV von 13,5, wenn der Gewinn vollausgeschüttet wird. Aber so selbstlos ist die Eurofins doch sicher nicht. Da wird noch ein erklecklicher Batzen bei denen zusätzlich hängen bleiben. Bei einem Kurs von 2,80 Euro ist die Dividendenrendite immer noch 5%. Aber die beauftragte unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen noch geringeren Wert als 1,89 Euro pro Aktie ermittelt. War das vielleicht IDS Möhrle? Einfach lächerlich.

      Und dann auch noch Delisting. Gemeint ist ja wohl ein Wechsel in den Freiverkehr. Aber egal, wenn auch unnotiert, so gilt immer noch das Aktiengesetz. Da bleibe ich einfach dabei. Die HVs waren immer sehr spaßig mit denen.

      Meines Erachtens zählt der Durchschnittskurs der drei Monate vor der Hauptversammlung und nicht der Durchschnittskurs der drei Monate vor Veröffentlichung der Meldung.
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 23:16:24
      Beitrag Nr. 2.940 ()
      Ich habe so langsam das Gefühl,
      daß das (kriminelle) Spiel so einige nicht mehr mitmachen und
      die Aktie jetzt hochkaufen !

      Auch charttechnisch brennt die Lunte !
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 08:25:17
      Beitrag Nr. 2.941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.350.048 von Kalchas am 16.05.07 20:54:35Du hast aber eine merkwürdige Vorstellung von Spaß!:laugh::laugh:

      Meines Erachtens zählt der Durchschnittskurs der drei Monate vor der Hauptversammlung und nicht der Durchschnittskurs der drei Monate vor Veröffentlichung der Meldung.

      Da hast Du recht, nach BGH ist der Tag der Beschlussfassung relevant. Diese Sicht der Dinge ist aber in der juristischen Fachwelt umstritten und es gibt grade ein Verfahren, vormals OLG Stuttgart, bei dem es um die Frage des Referenzzeitraums geht und was erneut höchstrichterlich entschieden werden soll. Aber, mit Stichtag heute, hast Du recht.
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 09:52:13
      Beitrag Nr. 2.942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.352.997 von Kalabaaki am 17.05.07 08:25:17wer wollte konnte heute noch einmal billig bei der WA zum Zuge kommen.
      Scheinbar hatten da einige Ihre Limits nicht herausgenommen.
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 09:57:23
      Beitrag Nr. 2.943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.352.997 von Kalabaaki am 17.05.07 08:25:17Bei der MWG wäre es eigentlich logisch, wenn der Termin der Hauptversammlung, auf der dem Beherrschungsvertrag zugestimmt und das Delisting beschlossen wurde. Wer weiß schon, wie viele Anläufe benötigt werden.

      Einem Beherrschungsvertrag mit fairem Angebot könnte man durchaus zustimmen. De facto wird die MWG schon lange beherrscht. Die Marionette im Vorstand ist reiner Befehlsempfänger. Das glaubt doch niemand, daß die Idee zur Ausgliederung des Geschäfts in GmbHs vom Vorstand der MWG stammt.
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 10:10:58
      Beitrag Nr. 2.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.353.718 von Kalchas am 17.05.07 09:57:23Wir sind einer Meinung!
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 16:08:40
      Beitrag Nr. 2.945 ()
      Es geht das Gerücht um,
      der Kulmbacher und sein Bäcker,
      wollen das Teil nochmal so richtig hochkaufen,
      um sich dann zu verabschieden !

      Kurzfristig 100 % ?
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 18:08:23
      Beitrag Nr. 2.946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.358.531 von schintsi am 17.05.07 16:08:40yeah:"dausend...",um im Kollegium zu bleiben.
      Aber im Ernst,für mich hat diese Story keine Logik.
      Woher hast du sie?
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 11:19:42
      Beitrag Nr. 2.947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.353.718 von Kalchas am 17.05.07 09:57:23Bei der MWG wäre es eigentlich logisch, wenn der Termin der Hauptversammlung, auf der dem Beherrschungsvertrag zugestimmt und das Delisting beschlossen wurde. Wer weiß schon, wie viele Anläufe benötigt werden.
      Aus dieser Formulierung werde ich nicht ganz schlau.

      Kann man wirklich ein Delisting durchsetzen, wenn noch mehr als 5 % der Aktien im Freefloat sind? Und wenn sie es wirklich hinbekommen das Listing im General Standard in Frankfurt durchzusetzen einen Freiverkehr der Aktien können sie ja nicht beeinflussen, oder?

      Ist wieder ein Versuch nach bewährter Tradition die Aktionäre und Interessenten zu verunsichern und die Bewertung ist ja auch ein Witz. Man muß auch die zu erwartende Zukunftsentwicklung mit einbeziehen.

      Ganz scheint es Eurofins mit den Nebelgranaten nicht zu gelingen, Interessenten daran zu verprellen um Aktien zu kaufen. Da ist zwar schintsi mit seinen Bonmots zu abgehoben, aber ganz unrecht hat er nicht - wie immer...
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 12:11:04
      Beitrag Nr. 2.948 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.369.315 von skyrocker am 18.05.07 11:19:42Kann man wirklich ein Delisting durchsetzen, wenn noch mehr als 5 % der Aktien im Freefloat sind? Und wenn sie es wirklich hinbekommen das Listing im General Standard in Frankfurt durchzusetzen einen Freiverkehr der Aktien können sie ja nicht beeinflussen, oder?

      Ja kann man, dass dann fällige Übernahmeangebot der Streubesitzaktien machen sie ja in Form des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages. In Frage für eine weitere Börsennotiz kommt dann nur der Freiverkehr, denn aus dem Geregelten Markt/General Standard ziehen sie sich ja zurück. Im Fall einer nur noch Freiverkehrsnotiz sind sie dann nicht mehr in einem organisierten Markt im Sinne von z. B. WpHG oder WpÜG, was mit einem deutlich eingeschränkten Maß an ohnehin nur noch wenig Transparenz einhergeht. Auf eine Freiverkehrsnotiz haben die meines Erachtens nur wenig Einfluss, dass machen die Makler schon von sich aus.

      Gefährlich ist der GuB auch deshalb, weil der Aktionär zwar seine Ausgleichszahlung unabhängig vom Verlauf des operativen Geschäfts bekommt, Eurofins bei MWG aber dann endgültig schalten und walten können wie sie wollen. Ob die Situation im Vergleich zu heute sich damit wirklich fundamental ändert, ist natürlich eine andere Frage.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 17:38:50
      Beitrag Nr. 2.949 ()
      Aufgrund meiner Werbung für diese unterbewertete Perle,
      kommt heute wenigstens Umsatz rein,
      das gefällt Eurofins gar nicht,
      müssen sie etwas opfern um den Wert unten zu halten !

      Charttechnisch zumindest hochexplosiv -
      vielleicht stimmt es wirklich, das Gerücht,
      daß der Kulmbacher das Teil hochkaufen wird !

      Kurzfristig 100-150 % ?
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 19:35:25
      Beitrag Nr. 2.950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.369.315 von skyrocker am 18.05.07 11:19:42Es ist ja nicht gesagt, daß Vorstand und Aufsichtsrat die Beschlüsse im ersten Anlauf durchbringen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 20:05:52
      Beitrag Nr. 2.951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.377.568 von Kalchas am 18.05.07 19:35:25Das Problem haben die doch eigentlich ständig oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 20:24:29
      Beitrag Nr. 2.952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.378.047 von Kalabaaki am 18.05.07 20:05:52Die machen sich ihre Probleme selbst bei der MWG.

      Es hätte ja zuerst ein Beherrschungsvertrag geschlossen werden können. Danach hätte man die Holdingstruktur einführen können. Bei der MWG ist aber alles anders. Da hat man zuerst die Holdingstruktur eingeführt und das ohne Beschluß der Hauptversammlung, wenn die Klagen dagegen durchgehen. Noch gibt es keinen Beherrschungsvertrag. Die schon durchgeführten Ausgliederungen könnten rechtlich auf einem ziemlich brüchigen Fundament stehen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 00:23:31
      Beitrag Nr. 2.953 ()
      wie es ausschaut,
      machen einige das Eurofins-Trauerspiel nicht mehr mit,
      es wird hochgekauft !

      Nächste Woche knallt's !!!

      charttechnisch Luft bis knapp 5 €uro K U R Z F R I S T I G !
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 11:09:57
      Beitrag Nr. 2.954 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.378.305 von Kalchas am 18.05.07 20:24:29Das Ausmaß der Ignoranz bzw. Beratungsresistenz ist wirklich überraschend.

      Die Klagen wurden im Übrigen immer noch nicht gemeldet - ob dass alles so gesetzeskonform ist?
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 11:10:23
      Beitrag Nr. 2.955 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.381.543 von schintsi am 19.05.07 00:23:31Du bist und bleibst ein Pusher!
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 12:07:47
      Beitrag Nr. 2.956 ()
      Warum Pusher ?
      Wenn man auf eine extreme Unterbewertung hinweist !
      Und auf einen charttechnischen Ausbruch,
      den sogar Blinde sehen !
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 12:14:17
      Beitrag Nr. 2.957 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.382.414 von Kalabaaki am 19.05.07 11:10:23Ich weiß auch nicht, warum der folgende Text so schwierig zu verstehen sein soll.

      Paragraph 246 Aktiengesetz:

      Anfechtungsklage

      (4) Der Vorstand hat die Erhebung der Klage und den Termin zur mündlichen Verhandlung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Ein Aktionär kann sich als Nebenintervenient nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung an der Klage beteiligen.


      Fürchtet man Nebenintervenienten? Die Frist für die Nebenintervenienten hat noch gar nicht begonnen. Kann man dann evtl. noch nach dem Urteil in der ersten Instanz dem Verfahren beitreten? Das könnte aber unter Umständen ziemlich teuer werden.
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 12:25:46
      Beitrag Nr. 2.958 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.382.632 von schintsi am 19.05.07 12:07:47Aus dem anderen Thread (Nr. 160) von schintsi:

      Wird Kalabaaki von Eurofins bezahlt ?
      Egal -
      es zeigt nur, daß man sich hier völlig risikolos reich kaufen kann,
      vorausgesetzt, man kauft und bringt etwas Zeit mit !!!

      Viele Anteile kaufen, danach jahrelang schlafen und
      reich aufwachen !


      Im anderen Thread hast Du auch schon immer zum "risikolos reich" kaufen aufgefordert, wobei jeder der sich länger mit MWG befasst, jede Menge von Risiken und Problemen bei zweifelsohne auch vorhandenen Chancen sehen dürfte. Die haben eine Verwaltung, die den restlichen Aktionären die "Butter vom Brot" nehmen will und sich dabei einen Dreck um Recht und Gesetz schert. Die schönste Unterbewertung nützt Dir nichts, wenn sich dieser Wert nicht irgendwann einmal zu Deinen Gunsten heben läßt. Du verschweigst aus meiner Sicht die Risiken und "trommelst" zum Einstieg. Das ist so nicht o. k.!
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 14:06:38
      Beitrag Nr. 2.959 ()

      MWG Biotech veröffentlicht Zahlen zum ersten Quartal am 15.05.2007 

      http://www.finanzen.net/news/news_detail.asp?NewsNr=526839


      Vor dem Hintergrund der Geschäftsentwicklung der ersten Monate des Geschäftsjahres 2007 und dem Abschluss der Vertriebskooperation erwartet MWG Biotech im Geschäftsjahr 2007 ein positives operatives Ergebnis.


      Die Aktie von MWG Biotech schloss gestern in Frankfurt bei 2,09  	EUR  	+4,50% Prozent). 
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 19:22:24
      Beitrag Nr. 2.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.382.711 von Kalabaaki am 19.05.07 12:25:46Wie ich schon gepostet habe, halte ich auch schints's Prognosen für etwas überzogen uns seinen Stil ein wenig reißerisch, aber im Grunde hatte er nicht unrecht.

      Wie ich schon Anfang März geschrieben habe, sah ich beim Einstieg bei 1,86 oder auch ein wenig darüber kaum ein Risiko und die Möglichkeit einer sehr guten Chance - das Risiko ist, daß Eurofins mit seiner Gier einem die Chancen zum Großteil vermasselt.

      Habe eigentlich nicht gedacht, daß es so flott geht. Aber man wird ja sehen, die kriegen von mir auch zu 1,89 kein Stück und wenn ich mich länger in Geduld fassen müßte. Und die Nebelgranate mit dem Delisting schreckt mich auch nicht. Erstens ist da noch nicht das letzte Wort gesprochen und so katastrophal ist ein Freiverkehr auch nicht. Schlimmstenfalls werde ich (und da bin ich sicher nicht alleine) den Brüdern bei allen möglichen Gelegenheiten auf die Zehen steigen, bis sie mich zum Teufel wünschen oder einen passablen Ablass zahlen. Aber auch eine Zinshochrechnung mit den angebotenen 15 ct. p. a. in Relation zum Kurs gibt noch immer einen guten Polster und je länger es dauert bis sie ein squeeze out durchführen wollen, resp. können (über 95 % Anteil) umso besser schätze ich dann den wirklich zu prüfenden Anteilswert ein.

      Natürlich steigt bei einem Einstieg je weiter der Kurs in Richtung 3 Euro geht (was aber auch nicht sein muß) das Risiko. Aber man muß Risken eingehen um Chancen zu erhalten. Da würde mir ein Einstieg beim jetzigen Dax-Stand in irgendeinen Blue Chip eigentlich mehr Sorgen bereiten.

      Aber ich bin kein Masochist und werde mich nicht schlagen lassen wenn schintsi's Prognosen mehr oder weniger eintreten sollten, aus welchen Gründen auch immer sie abgegeben werden.....
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 23:01:16
      Beitrag Nr. 2.961 ()
      Chart schreit nach 100 % in sehr kurzer Zeit !!!
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 07:54:15
      Beitrag Nr. 2.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.382.711 von Kalabaaki am 19.05.07 12:25:46Das ist richtig. Wenn z.B. niemand ein Spruchstellenverfahren einleiten sollte, so bliebe es bei der Abfindung von 1,89 Euro.
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 13:12:24
      Beitrag Nr. 2.963 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.390.415 von Kalchas am 20.05.07 07:54:15Hört man was von der SdK, denn die wären hier primär gefordert? Die sind ja beim Gerichtstermin auch dabei, vielleicht kann man da so nebenbei etwas ausloten.
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 13:31:56
      Beitrag Nr. 2.964 ()
      Wenn eine Aktie von ganz unten kommt,
      wird oft an einem Tag bis zu 40 % gemacht !

      Und MWG hat erst die erste kleine Zuckung gemacht !

      Ich rechne mit einer kurzfristigen Verdopplung - mindestens !

      Sqqquuuuueeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeezzzzzzzzzzeeee oooooooooouuuuttt !!!
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 17:06:45
      Beitrag Nr. 2.965 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.391.291 von schintsi am 20.05.07 13:31:56Ein Squeeze Out steht nach der letzten Meldung überhaupt nicht zur Debatte. Da scheinen der Eurofins noch einige Prozente am Grundkapital zu fehlen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 17:17:30
      Beitrag Nr. 2.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.391.235 von skyrocker am 20.05.07 13:12:24Ob es den Gerichtstermin noch geben wird, ist für mich eine eine offene Frage. Mit Abschluß eines Beherrschungsvertrags hätte sich die Sache vielleicht erledigt. Die Eurofins bräuchte nicht den Beschluß der letzten Hauptversammlung, falls die Ausgliederung nach Abschluß des Beherrschungsvertrags durchgeführt würde. Allerdings ist hier die Reihenfolge genau anders herum.

      Da wird schon ein Spruchstellenverfahren eingeleitet. Wenn das nicht völlig mißbräuchlich eingeleitet wird, so trägt meines Wissens die MWG die Kosten. Das ist dann völlig unabhängig davon, ob das Gericht eine Nachbesserung beschließen wird oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 20:17:44
      Beitrag Nr. 2.967 ()
      Der Chart hat immer Recht !
      Und der schreit förmlich,
      kauf mich und verdoppele Dein Geld kurzfristig !
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 20:29:31
      Beitrag Nr. 2.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.394.296 von Kalchas am 20.05.07 17:06:45Eines ist derzeit sicher - Eurofins kann seinen Anteil nicht erhöhen.

      Und es sieht eigentlich für morgen vormittag recht gut aus. Und auf Grund der Vervielfachung des Leseinteresses gegenüber den letzten Wochen scheint auch ein Teil der Karawane wieder Kurs auf diese Oase genommen zu haben.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 09:26:06
      Beitrag Nr. 2.969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.396.621 von skyrocker am 20.05.07 20:29:31Hallo zusammen,

      ich werd leider aus der Adhoc nicht ganz schlau !
      ( bin kein Börsenprofi)
      Was soll man machen wenn man noch Altbestand an Aktien hält ??
      Halten , verkaufen ??
      was passiert eigentlich wenn ich alles so lasse wie es ist ?
      gruß
      Howkay
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 09:29:51
      Beitrag Nr. 2.970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.399.282 von Howkay am 21.05.07 09:26:06Ich würde sagen abwarten und zwar so lange, bis man sich die Bewertung anschauen kann. Du hast meines Erachtens schon so lange gewartet und in weitaus kritischeren Phasen an Deinem Engagement festgehalten, so dass es auf die kurze Zeit bis zur Veröffentlichung der Unterlagen auch nicht mehr ankommen dürfte.

      Aber die letztendliche Entscheidung trifft man immer allein.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 09:39:46
      Beitrag Nr. 2.971 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.399.326 von Kalabaaki am 21.05.07 09:29:51Danke für Deine Meinung,
      aber was mich interessiert, wäre, was die Meldung genau aussagt ?
      Ich Blick da einfach nicht ganz durch, aber was solls ich werd die Stück einfach liegenlassen !
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 09:42:30
      Beitrag Nr. 2.972 ()
      Hmm, was die Eurofins & MWG da mittlerweile abziehen ist ja echt interessant - da scheinen die Verstöße gegen Aktienrecht & Co. ja mit zum Konzept zu gehören. Bei Eurem prozessualen Vorgehen gegen diese Machenschaften wünsche ich Euch jedenfalls Erfolg!

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 11:41:51
      Beitrag Nr. 2.973 ()
      Unter 6 €uro wird kein Stück verkauft !!!
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 14:56:24
      Beitrag Nr. 2.974 ()
      Heute schon wieder für MWG-Verhältnisse viel Umsatz,
      das passt aber Eurofins überhaupt nicht,
      wenn jetzt Käufer kommen !

      Meine Meinung:
      Hier kommt es jeden Moment zum U R K N A L L !!!
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 15:08:39
      Beitrag Nr. 2.975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.403.840 von schintsi am 21.05.07 14:56:24Darum hat auch irgendeiner 27000 Stk. geschmissen !
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 17:12:05
      Beitrag Nr. 2.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.403.999 von Howkay am 21.05.07 15:08:39Es ist besser, wenn zittrige Hände ihre Stücke an festere verkaufen. Die meisten dieser Sorte haben ja früher schon an Eurofins verschenkt, letztere kriegen derzeit nichts und das ist a la longue gut. Und die Börse lebt ja von den gegenteiligen Meinungen, sonst gäbe es ja keine Umsätze.

      Natürlich ist es schön 100% und mehr, womöglich in einem Tag zu machen, aber gedeihlicher ist es, wenn es kontinuierlich auch mit ein paar Rücksetzern geht.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 20:46:49
      Beitrag Nr. 2.977 ()
      Wer bis jetzt nicht raus ist,
      geht nicht mehr raus,
      aber jetzt kommen noch die charttechnischen Käufer,
      das kostet Eurofins Anteile,
      wenn die das Teil unten lassen wollen !!!

      Charttechnischer Urknall steht bevor !

      Es müßte jetzt charttechnisch bis 4,50 €uronen laufen !
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 22:03:57
      Beitrag Nr. 2.978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.399.486 von Howkay am 21.05.07 09:39:46Bisher hat die Eurofins die Mehrheit an der MWG. Es gibt aber keinen Beherrschungsvertrag zwischen der Eurofins und der MWG. Die Eurofins hat somit somit keine Weisungsbefugnis als herrschendes Unternehmen gegenüber dem Vorstand der MWG. Es dürfen zwischen der Eurofins und der MWG keine Rechtsgeschäfte zugunsten der Eurofins abgeschlosen werden. Nachteile müssen auf jeden Fall im selben Geschäftsjahr ausgeglichen werden. Das ändert sich mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dafür muß das herrschende Unternehmen eine Abfindung für die außenstehenden Aktionäre während der Laufzeit des Vertrages garantieren und jedes Geschäftsjahr eine garantierte Dividende zahlen. Die Höhe der Abfindung und der Dividende wird durch einen Wirtschaftsprüfer aufgrund der Planungen des Unternehmens ermittelt. Dagegen können Aktionäre ein Spruchstellenverfahren einleiten, wenn sie mit der Höhe der Abfindung oder der Dividende nicht einverstanden sind.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 07:21:41
      Beitrag Nr. 2.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.410.277 von Kalchas am 21.05.07 22:03:57Danke, genau das wollte ich erklärt haben !
      Ich behalte somit meine Stücke !
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 11:46:16
      Beitrag Nr. 2.980 ()
      Wenn keiner mehr rausgeht
      und charttechnische Spekulanten
      eine Chance sehen -
      was passiert dann mit dem Kurs ???

      Genau !!!
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 14:33:41
      Beitrag Nr. 2.981 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.410.277 von Kalchas am 21.05.07 22:03:57Eurofins & Co. sind ja noch einige Wochen in der Jahresfrist an die 1,86 gebunden. Sollte dieses mickrige neue Gebot von 1,89 offiziell werden (oder auch ein paar Gramm mehr), gehe ich recht in der Annahme, daß sie wieder ein Jahr am Markt oder wo immer nicht daüber zukaufen dürfen, oder?

      Was die da aufführen ist übelste und unterste Heuschreckenmanier. Normalerweise werden bei Übernahmen so zwischen 50 und 500 Prozent Aufschlag auf den Buchwert gezahlt. Näher beim höheren Wert für Firmen, die aus dem Tal und den Mühen der Niederungen kommen und näher beim niederen Wert für jene die schon ziemlich die Höhen erklommen haben.

      Viele hat Eurofins mit Informationen und Behauptungen vergangenes Jahr abgezockt, daß sie Szenarien an die Wand gemalt haben, die heute gesehen jeder Grundlage entbehrten. Aber sie haben erfolgreich viele verunsichert.

      Nun holen sie das Gespenst (soll ja ein Druckmittel sein) eines Delistings im General Market hervor, um wieder eventuelle Angstverschleuderungen zu provozieren, ist wenn man es genau betrachtet noch nicht gegessen und einen Freiverkehr können sie schon gar nicht einstellen lassen.

      Ein wesentlicher Faktor ist, daß sie die 95 % nicht so bald überschreiten. Denn die Versprechungen an die eigenen Aktionäre wird man ja versuchen zu erfüllen und auch MWG positiv umzubauen. Ein wenig zeichnet sich ja schon in den letzten Berichten ab und ich glaube sie haben ihre wirkliche Geschäftsplaung nicht an die große Glocke gehängt. Hier kommen sie mit Ihren Versuchen, noch billig abzustauben in einen Zeitkonflikt, denn je länger es dauert umsomehr wird die Firma wert sein.

      Daß derzeit jene, die ihre MWG-Aktien aus welchen Gründen immer schon abstoßen wollen oder wollten, jetzt nicht an Eurofins sondern in andere (und stärkere) Hände verkaufen ist auf Sicht sehr gut.

      Meine Vorstellungen habe ich ja schon gepostet.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 14:39:34
      Beitrag Nr. 2.982 ()
      Was hier abläuft, dafür gibt es meiner Meinung nach nur ein Wort -
      kriminell (legale Kriminalität) !

      Trotzdem sollte man jetzt einsteigen - schneller Verdoppler !
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 16:03:59
      Beitrag Nr. 2.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.418.420 von schintsi am 22.05.07 14:39:34Nun kriminell bist ja wohl auch du hier...:p
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 16:28:57
      Beitrag Nr. 2.984 ()
      Es wird täglich teuerer !

      Nicht vor 6 €uronen verkaufen !
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 07:21:11
      Beitrag Nr. 2.985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.418.333 von skyrocker am 22.05.07 14:33:41Das ist eine Abfindung, die für den Abschluß eines Beherrschungsvertrags festgelegt wird. Das hat nichts mit einer Übernahme zu tun, bei der das WpÜG gilt. Insofern dürfte das herrschende Unternehmen wohl auch zu Kursen kaufen, die die Abfindung überschreiten. Es würde allerdings sehr merkwürdig aussehen, wenn herauskommt, daß 1,89 Euro geboten wurden, allerdings zu höheren Kursen vor oder in angemessener Zeit nach Abschluß des Vertrages gekauft wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 10:28:42
      Beitrag Nr. 2.986 ()
      Der Kulmbacher kauft das Teil auf 5 € !
      Nur abwarten - kaufen und liegen lassen !
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 11:14:02
      Beitrag Nr. 2.987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.428.313 von Kalchas am 23.05.07 07:21:11"Es würde allerdings sehr merkwürdig aussehen, wenn..."
      Denkst du Eurofins hätte damit ein Problem?
      Was könnte das für konsequenzen nach sich ziehen?
      Kannst du dir erklären warum fast alle nur über Frankfurt handeln?
      In Xetra
      gibt es keinen Einfluß des Skontroführers.
      In Frankfurt wird bei G/B von 2,08€/2,18€ ein Kurs von 2,10€ gestellt, obwohl mehr als doppelt so viele Stücke im Geld stehen als im Brief.
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 13:29:08
      Beitrag Nr. 2.988 ()
      Schließen wir heute noch über 2,30 € ?
      Das würde einen Run auslösen !
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 14:03:25
      Beitrag Nr. 2.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.433.836 von schintsi am 23.05.07 13:29:08Da müßtest du noch rund 30000 (lt. derzeitigem Orderbuch) mit 2,30 hineinlegen, damit auch ein wenig davon im bid übrigbleibt, sonst macht der Makler wieder am Schluß einen Miniumsatz einen Tick über dem bid und es stehen wieder keine 2,30 oder 2,31 als Schlußkurs.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 10:55:47
      Beitrag Nr. 2.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.431.415 von dott am 23.05.07 11:14:02Der Xetra Fließhandel wurde seinerzeit als eine der ersten Maßnahmen nach dem Eurofins Deal mit Pende, Homm und Konsorten eingestellt (besser gesagt, die Einstellung wsurde veranlaßt) und eine Kursbildung pro Börsentag ist eben Börsensteinzeit.

      Bleibt der fortlaufende Handel in Frankfurt (+ der Freiverkehr an den Regionalbörsen) übrig. Hier tut sich der Makler, wenn er es will doch leichter mit Kursgestaltungen, die da auch zwischen dem ausgewiesenem bid und ask protokolliert werden.

      Es fällt ja allen, die sich mit der Sache beschäftigen auf, daß diese meist Miniumsätze fast ausschließlich (so es auf Grund des spreads möglich ist) eine Tick über dem bid gemacht werden (eine Indikation würde bei nachfolgendem Schluß ja nicht mitzählen). Einen solchen Kursvorfall einen Tick unter dem ask hat man bisher nicht gesehen.

      Der Verdacht auf eine Manipulation erhärtet sich dann, wenn Eurofins mit seinen "Angeboten" neben anderen nachfragewürdigen Bewertungen nicht auch die Kursvorfälle als Parameter publiziert.

      Ein Schelm, der Böses dabei denkt...... und das Bafin schläft.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 11:05:41
      Beitrag Nr. 2.991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.447.584 von skyrocker am 24.05.07 10:55:47Padon - solche Kurse (einen Tick unter dem ask) hat es manchmal schon gegeben, wenn der spread gerade zwei Punkte differierte und die Lücke da nur eine Aquivalenz zu den bis/ask-Werten zuließ.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 12:20:58
      Beitrag Nr. 2.992 ()
      Kaufen !
      Die Zündschnur brennt jedenfalls !
      Abgeben (außer Eurofins - um Kurs unten zu halten -
      das aber jetzt nicht mehr so klappt)
      tut jedenfalls keiner mehr und
      charttechnische Käufer kommen jetzt langsam !
      Bald schießt das Teil durch die Decke !
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 17:20:53
      Beitrag Nr. 2.993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.431.415 von dott am 23.05.07 11:14:02Denkst du Eurofins hätte damit ein Problem?
      Was könnte das für konsequenzen nach sich ziehen?


      Ich habe keine Ahnung, was man sich bei der Eurofins so denkt. Wenn so etwas während eines Spruchstellenverfahrens herauskommen sollte, würde sich der Richter dazu sicher seinen Teil denken.
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 12:23:14
      Beitrag Nr. 2.994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.469.728 von Kalchas am 25.05.07 17:20:53Noch drei Fragen für alle Fälle.

      Kann Eurofins auch unter 95 % nur aufgrund des Beherrschungsvertrags und der Delisting-Ermächtigung - die ja sicher nicht mit den Stimmen der Restaktionäre beschlossen werden, ein Delisting vom General Standard beantragen? Gibt es hiefür keine rechtliche Widerspruchsmöglichkeit? Einen weiteren Freiverkehr können sie ja nicht abstellen?

      Und sollten sie später irgendwann einmal die 95% erreichen und ein squeeze out durchführen, gilt dann ja doch die Bewertung zu diesem Zeitpunkt, oder? Und wenn es danach zu einem Spruchstellenverfahren kommt, das wie in anderen Fällen auch Jahre dauern kann, ist nicht der Firmenwert zu dem dann aktuellen Zeitpunkt festzustellen? Weil Börsenkurse, auch im Freiverkehr wird es dann ja nicht mehr geben.

      Könnte später, wenn der Geschäftsgang zunehmend positiv würde - was ja durchaus vorstellbar ist - und die Gewinne ohne Macheloikes und Verschiebungen steigen, nicht auch von den Restaktionären eine höhere Zahlung verlangt werden?
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 13:46:46
      Beitrag Nr. 2.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.475.940 von skyrocker am 26.05.07 12:23:14Meines Erachtens können die das Delisting beantragen.

      Genau wie beim Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag gelten auch für den SO die Verhältnisse zum Stichtag. Das Unternehmen ist am Stichtag so zu bewerten, wie es dann vor uns liegt. Eine Spruchstelle ist in beiden Fällen möglich...

      Wenn die Spruchstelle selbst Jahre dauert, dann ist es vielfach fraglich, inwieweit nach dem Stichtag liegende Tatbestände vor Gericht Berücksichtigung finden - eher weniger. Maßgeblich sind die vorgelegten Planwerte und Bewertungsparameter, die in 99,99% aller Fälle zugunsten des Hauptaktionärs geschönt werden.
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 13:46:57
      Beitrag Nr. 2.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.475.940 von skyrocker am 26.05.07 12:23:14Meines Erachtens können die das Delisting beantragen.

      Genau wie beim Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag gelten auch für den SO die Verhältnisse zum Stichtag. Das Unternehmen ist am Stichtag so zu bewerten, wie es dann vor uns liegt. Eine Spruchstelle ist in beiden Fällen möglich...

      Wenn die Spruchstelle selbst Jahre dauert, dann ist es vielfach fraglich, inwieweit nach dem Stichtag liegende Tatbestände vor Gericht Berücksichtigung finden - eher weniger. Maßgeblich sind die vorgelegten Planwerte und Bewertungsparameter, die in 99,99% aller Fälle zugunsten des Hauptaktionärs geschönt werden.
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 14:44:52
      Beitrag Nr. 2.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.476.292 von Kalabaaki am 26.05.07 13:46:57Für den Abschluß eines Gewinn- und Beherrschungsvertrags und das Delisting wird es derselbe Stichtag. Ein Squeeze Out ist gar nicht angekündigt. Demnach gibt es momentan auch gar keinen Stichtag. Dann müßte, wenn der Fall mal eintreten sollte, eine neue Bewertung erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 14:58:38
      Beitrag Nr. 2.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.475.940 von skyrocker am 26.05.07 12:23:14Delisting kann gegen die restlichen Aktionäre beschlossen werden. Die Eurofins besitzt allerdings eine Treuepflicht gegenüber den übrigen Mitaktionären. Es wäre also bei einem Delisting denkbar prüfen zu lassen, ob die bei einem Delisting erfüllt wäre. Das könnte man bei einer Anfechtungsklage problematisieren. Da es nicht das erste Delisting wäre, habe ich so meine Zweifel, daß eine Klage aus diesem Grund erfolgreich wäre. Immerhin wird eine Abfindung geboten. Dann bleiben als Klagegrund halt die Fehler, die die Verwaltung auf der Hauptversammlung, die den Beschluß faßt, begeht. Da ist man bei der MWG allerdings sehr zuverlässig.
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 15:49:32
      Beitrag Nr. 2.999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.476.805 von Kalchas am 26.05.07 14:58:38Aktuell wird gerade der Fall HypoVereinsbank verhandelt. Verstöße gegen das Aktiengesetz sehe ich bei der MWG auch. Zur Ausgliederung einzelner Bereiche gibt es keinen gültigen Hauptversammlungsbeschluß. Der Verhandlungstermin am 14.6. steht übrigens noch.

      25.05.2007 - 14:34 Uhr
      FTD: Gericht stärkt Position der HVB-Kläger
      Die HypoVereinsbank (HVB) hat nach Erkenntnissen des Landgerichts München beim Verkauf ihrer Tochter Bank Austria für 13 Mrd. Euro im vergangenen Herbst wahrscheinlich gegen Bestimmungen des Aktienrechts verstoßen. Dies könnte zur finanziellen Neubewertung des Deals und zu einer höheren Abfindung der HVB-Kleinaktionäre führen.

      Sie halten noch fünf Prozent an dem Institut. Der zuständige Richter Helmut Krenek sagte am Donnerstag, zu dem Kaufpreis von 13 Mrd. Euro, den die Unicredit intern für die Bank Austria mit Beteiligungen an die HVB bezahlte, sei möglicherweise eine Summe "in der Größenordnung von 4 bis 5 Mrd. Euro hinzuzurechnen". Er äußerte mehrfach Zweifel dass die HVB-Aktionäre umfassend informiert wurden. Denkbar sei auch eine "extreme Unterbewertung" des Bank-Austria-Pakets zulasten der Kleinaktionäre.

      Bei dem Verfahren vor der Handelskammer des Münchner Landgerichts geht es im Kern um die rechtmäßige Neuausrichtung der HVB unter dem Dach der italienischen Mutter Unicredit. Umstritten ist, ob die Kleinaktionäre ausreichend informiert wurden. 48 Kläger fechten die Hauptversammlungsbeschlüsse vom Oktober 2006 an. Damals wurde mit den Stimmen von Unicredit beschlossen, dass die Bank Austria an die Italiener geht.

      Die HVB hatte erst am Mittwoch den Klägern das umfangreiche Vertragswerk zwischen der HVB und Unicredit zugänglich gemacht. Dort ist genau geregelt, welche Rechte die HVB künftig noch hat. Nach Ansicht von Richter Krenek könnte das Vertragswerk ein "versteckter Beherrschungsvertrag" sein. Es sei praktisch der Fahrplan für die Neupositionierung der HVB als "Geschäftsbank in Deutschland ohne Auslandsgeschäft". Diese Details hätten wahrscheinlich den Aktionären mitgeteilt werden müssen.

      Voraussichtlich Anfang November wird das Gericht urteilen, ob die Beschlüsse der Hauptversammlung 2006 Bestand haben. Mehrere Anwälte der Klägerseite werteten den Verlauf der Verhandlung als Erfolg. Das ausstehende Urteil dürfte allerdings angefochten werden und durch mehrere Instanzen gehen.

      Richter Krenek schlug einen Vergleich vor: Die HVB beziehungsweise Unicredit sollten schon im Hinblick auf die absehbaren Klagen nach der nächsten Hauptversammlung am 26. Juni, bei der der Herauskauf der HVB-Kleinaktionäre auf der Tagesordnung steht, den Abfindungspreis anpassen. Kommt es nicht zum Vergleich, müsste in einem neuen Verfahren geklärt werden, welche Abfindung den HVB-Kleinaktionären zusteht.

      Als weitere Lösung regte Richter Krenek an, die künftigen Klagen gegen den Abfindungspreis mit dem laufenden Verfahren zu koppeln. Damit implizierte er, in den jetzigen Abfindungsvorschlag von 38,26 Euro je Anteil an die HVB-Kleinaktionäre einen Aufschlag für eine höhere Bank-Austria-Bewertung einzurechnen. Der HVB-Vertreter lehnte den Vorschlag ab und plädierte für eine weitere mündliche Verhandlungsrunde vor dem Landgericht. Ohnehin stünden bei dem Verfahren nicht die Bewertung der HVB oder der Bank Austria zur Debatte, argumentierte die Münchner Bank.

      Autor/Autoren: Gerhard Hegmann (München) (c) FTD
      Avatar
      schrieb am 27.05.07 13:26:42
      Beitrag Nr. 3.000 ()
      Wenn wir wüssten wie weit die Wurzeln dieses Projekts http://www.mwg-biotech.com/html/news_d/adhocs.php?nI=698 zurückreichen würden sich die Hiobsbotschaften zur Zukunft von MWG aus den Jahren 05 u.06 wahrscheinlicher noch mehr ad absurdum führen.
      Vielleicht liegt schintsi mit seinen von mir manchmal als "emotionaleuphorisch" empfundenen Prognosen am Ende doch nicht so arg falsch.
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