Überbrückungsgeld - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.04.04 15:41:24 von
neuester Beitrag 15.04.04 13:11:59 von
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ID: 847.071
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Hallo,
ein paar Fragen zum Überbrückungsgeld.
Bin seit 2 Jahren nebenberuflich als freier Handelsvertreter tätig.
Habe den Hauptjob nun aufgegeben und möchte nur noch als freier Handelsvertrete arbeiten.
Kann ich nun Überbrückungsgeld beantragen?
Da ich umziehe möchte ich das Gewerbe in der alten Stadt abmelden um es in der neuen Stadt später wieder anzumelden.
Klappt das?
ein paar Fragen zum Überbrückungsgeld.
Bin seit 2 Jahren nebenberuflich als freier Handelsvertreter tätig.
Habe den Hauptjob nun aufgegeben und möchte nur noch als freier Handelsvertrete arbeiten.
Kann ich nun Überbrückungsgeld beantragen?
Da ich umziehe möchte ich das Gewerbe in der alten Stadt abmelden um es in der neuen Stadt später wieder anzumelden.
Klappt das?
erst arbeitslos melden, dann überbrückungsgeld beantragen.
Wieso denkst du, dass du Anspruch auf Überbrückungsgeld hast?
Was ist das nur in diesem Staat, dass so viele meinen, dieser solle für sie sorgen? Arbeite doch einfach mehr.
Dann verdienst du in der Regel auch besser.
Ich habe mich auch aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbständig gemacht. Aber auf die Idee, dass der Staat mir dabei unter die Arme greifen soll bin ich nie gekommen.
Trotzdem viel Erfolg
Jack
Was ist das nur in diesem Staat, dass so viele meinen, dieser solle für sie sorgen? Arbeite doch einfach mehr.
Dann verdienst du in der Regel auch besser.
Ich habe mich auch aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbständig gemacht. Aber auf die Idee, dass der Staat mir dabei unter die Arme greifen soll bin ich nie gekommen.
Trotzdem viel Erfolg
Jack
Hoffe du hast dich nicht zu spät arbeitslos gemeldet!
Die Sperrzeiten für Leistungen wie Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld sind unerbitterlich!
Die Sperrzeiten für Leistungen wie Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld sind unerbitterlich!
@ JackSchitt
pfffffffffff, die großen hier machen es doch einem vor
wie man richtig abzockt, hab mich selbststämdig gemacht,
davor aber erstmal arbeitslos gemeldet, als freier verdien
ich jetzt ca. 6000 euro im monat und die idioten vom
arbeitsamt zahlen mir pro monat nochmal 2000 euro, ich
finds gut und ist legal
pfffffffffff, die großen hier machen es doch einem vor
wie man richtig abzockt, hab mich selbststämdig gemacht,
davor aber erstmal arbeitslos gemeldet, als freier verdien
ich jetzt ca. 6000 euro im monat und die idioten vom
arbeitsamt zahlen mir pro monat nochmal 2000 euro, ich
finds gut und ist legal
Was ist an der Ich-AG soooo schlecht???
Kommt halt auf die Vorraussetzungen an: Bei niedrigem Alg oder Alhi lohnt sich der Ich-AG Zuschuss mehr, und die RV und KV ist auch günstiger!
Kommt halt auf die Vorraussetzungen an: Bei niedrigem Alg oder Alhi lohnt sich der Ich-AG Zuschuss mehr, und die RV und KV ist auch günstiger!
Auf dem Antrag vom Überbrückungsgeld steht die Frage ob ich schonmal selbstständig war. Das ist das Problem.
ja oder nein ankreuzen ?
Ich möchte ja jetzt das gewerbe abmelden und in 5 Monaten das gleich ein einer anderen Stadt wieder anmelden.
Inwieweit recherchiert das Arbeitsamt da was frühere Gewerbeanmeldungen angeht!?
ja oder nein ankreuzen ?
Ich möchte ja jetzt das gewerbe abmelden und in 5 Monaten das gleich ein einer anderen Stadt wieder anmelden.
Inwieweit recherchiert das Arbeitsamt da was frühere Gewerbeanmeldungen angeht!?
@JackSchitt
Tja mein Lieber, selbst Schuld!
Wenn Du`s nicht nötig hast. Aber denke an Deine Liebe zum Staat auch bei Deiner nächsten (ersten?) EST-Nachforderung ;-)
Tja mein Lieber, selbst Schuld!
Wenn Du`s nicht nötig hast. Aber denke an Deine Liebe zum Staat auch bei Deiner nächsten (ersten?) EST-Nachforderung ;-)
@ roofman
ich hab ja angekreuzt und dann eine begründung
dazu geschrieben. bei mir war es so, ich war mal
selbstständig, dann angestellt und jetzt wieder
selbstständig.
ich hab das aber alles von meinem steuerberater machen
lassen, die begründung warum du dich selbstständig machst
kannst du dir irgendwas aus den fingern saugen, bin mir
ganz sicher die lesen sich das eh nicht so genau durch.
ich hab ja angekreuzt und dann eine begründung
dazu geschrieben. bei mir war es so, ich war mal
selbstständig, dann angestellt und jetzt wieder
selbstständig.
ich hab das aber alles von meinem steuerberater machen
lassen, die begründung warum du dich selbstständig machst
kannst du dir irgendwas aus den fingern saugen, bin mir
ganz sicher die lesen sich das eh nicht so genau durch.
@ roofman
Die Begründung ob du schon einmal selbständig warst spielt weniger eine Rolle! Das Arbeitsamt findet dies über das Amtshilfegesetz mit der die Industrie und Handelskammer bzw. dem Gewerbeamt eh heraus!
Viel wichtiger ist, wie du begründen wirst ..erst in 5 Monaten dich neu anzumelden!
Warum sollte dich das A-amt 5 Monate unterstützen,wenn du bereits in 2 Monaten starten könntst!?
Die Begründung ob du schon einmal selbständig warst spielt weniger eine Rolle! Das Arbeitsamt findet dies über das Amtshilfegesetz mit der die Industrie und Handelskammer bzw. dem Gewerbeamt eh heraus!
Viel wichtiger ist, wie du begründen wirst ..erst in 5 Monaten dich neu anzumelden!
Warum sollte dich das A-amt 5 Monate unterstützen,wenn du bereits in 2 Monaten starten könntst!?
@SirJohn2000
Was heisst hier selbst schuld? Ich komme auch so gut zurecht und an`s Steuern zahlen habe ich mich auch gewöhnt.
Mich regt einfach manchmal diese Mentalität auf. Und die wird wirklich in allen Schichten gelebt. Aber so ein System kann auf längere Zeit einfach nicht funktionieren. Mit Liebe zum Staat hat das nichts zu tun.
Viele denken, sie müssten dem Staat, den Kassen, den Versicherungen oder anderen Institutionen noch etwas ausreissen. Das ist einfach kurzsichtig und dumm!
Und unsere Politiker wird ja wohl keiner zum Vorbild nehmen wollen.
Jack
Was heisst hier selbst schuld? Ich komme auch so gut zurecht und an`s Steuern zahlen habe ich mich auch gewöhnt.
Mich regt einfach manchmal diese Mentalität auf. Und die wird wirklich in allen Schichten gelebt. Aber so ein System kann auf längere Zeit einfach nicht funktionieren. Mit Liebe zum Staat hat das nichts zu tun.
Viele denken, sie müssten dem Staat, den Kassen, den Versicherungen oder anderen Institutionen noch etwas ausreissen. Das ist einfach kurzsichtig und dumm!
Und unsere Politiker wird ja wohl keiner zum Vorbild nehmen wollen.
Jack
wenn du selber kündigst hast du eh (ich glaub) 3 monate
keinen anspruch auf arbeitslosengeld......
keinen anspruch auf arbeitslosengeld......
@ superroth
Richtig!
Und sollte er sich nicht mindestens 30 Tage nach Kündigung (Wirksamkeit durch Bestätigung des AG zählt & nicht der letzte Arbeitstag) nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben,daß er demnächst Arbeitslos ist, verlängert sich die Sperrzeit auf 6 Monate!
Richtig!
Und sollte er sich nicht mindestens 30 Tage nach Kündigung (Wirksamkeit durch Bestätigung des AG zählt & nicht der letzte Arbeitstag) nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben,daß er demnächst Arbeitslos ist, verlängert sich die Sperrzeit auf 6 Monate!
mann, mann, was redet ihr alles schlau daher, und habt doch KEINE ahnung.
mein tipp: INFORMIEREN UND RECHERCHIEREN....aber doch bitte nicht bei wallstreet.
und: NICHT IMMER SO BEQUEM SEIN!
council
council
gott sein dank gibt es bei w:o auch hilfsbereite leute und nicht nur klugscheisser wie dich
gott sein dank gibt es bei w:o auch hilfsbereite leute und nicht nur klugscheisser wie dich
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