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    Überbrückungsgeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.04 15:41:24 von
    neuester Beitrag 15.04.04 13:11:59 von
    Beiträge: 16
    ID: 847.071
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      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:41:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein paar Fragen zum Überbrückungsgeld.
      Bin seit 2 Jahren nebenberuflich als freier Handelsvertreter tätig.
      Habe den Hauptjob nun aufgegeben und möchte nur noch als freier Handelsvertrete arbeiten.
      Kann ich nun Überbrückungsgeld beantragen?
      Da ich umziehe möchte ich das Gewerbe in der alten Stadt abmelden um es in der neuen Stadt später wieder anzumelden.

      Klappt das?
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:46:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      erst arbeitslos melden, dann überbrückungsgeld beantragen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:48:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      oder du schaust hier

      http://www.ueberbrueckungsgeld.de

      mach aber um gottes willen keine ICH ag
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:50:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wieso denkst du, dass du Anspruch auf Überbrückungsgeld hast?

      Was ist das nur in diesem Staat, dass so viele meinen, dieser solle für sie sorgen? Arbeite doch einfach mehr.
      Dann verdienst du in der Regel auch besser.

      Ich habe mich auch aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbständig gemacht. Aber auf die Idee, dass der Staat mir dabei unter die Arme greifen soll bin ich nie gekommen.

      Trotzdem viel Erfolg
      Jack
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:53:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hoffe du hast dich nicht zu spät arbeitslos gemeldet!
      Die Sperrzeiten für Leistungen wie Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld sind unerbitterlich!

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      schrieb am 14.04.04 15:54:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ JackSchitt
      pfffffffffff, die großen hier machen es doch einem vor
      wie man richtig abzockt, hab mich selbststämdig gemacht,
      davor aber erstmal arbeitslos gemeldet, als freier verdien
      ich jetzt ca. 6000 euro im monat und die idioten vom
      arbeitsamt zahlen mir pro monat nochmal 2000 euro, ich
      finds gut und ist legal :D
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:56:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was ist an der Ich-AG soooo schlecht???

      Kommt halt auf die Vorraussetzungen an: Bei niedrigem Alg oder Alhi lohnt sich der Ich-AG Zuschuss mehr, und die RV und KV ist auch günstiger!
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:58:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auf dem Antrag vom Überbrückungsgeld steht die Frage ob ich schonmal selbstständig war. Das ist das Problem.

      ja oder nein ankreuzen ?
      :look:

      Ich möchte ja jetzt das gewerbe abmelden und in 5 Monaten das gleich ein einer anderen Stadt wieder anmelden.

      Inwieweit recherchiert das Arbeitsamt da was frühere Gewerbeanmeldungen angeht!?
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 15:59:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      @JackSchitt

      Tja mein Lieber, selbst Schuld!

      Wenn Du`s nicht nötig hast. Aber denke an Deine Liebe zum Staat auch bei Deiner nächsten (ersten?) EST-Nachforderung ;-)
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 16:02:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ roofman
      ich hab ja angekreuzt und dann eine begründung
      dazu geschrieben. bei mir war es so, ich war mal
      selbstständig, dann angestellt und jetzt wieder
      selbstständig.
      ich hab das aber alles von meinem steuerberater machen
      lassen, die begründung warum du dich selbstständig machst
      kannst du dir irgendwas aus den fingern saugen, bin mir
      ganz sicher die lesen sich das eh nicht so genau durch.
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 16:07:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ roofman

      Die Begründung ob du schon einmal selbständig warst spielt weniger eine Rolle! Das Arbeitsamt findet dies über das Amtshilfegesetz mit der die Industrie und Handelskammer bzw. dem Gewerbeamt eh heraus!

      Viel wichtiger ist, wie du begründen wirst ..erst in 5 Monaten dich neu anzumelden!

      Warum sollte dich das A-amt 5 Monate unterstützen,wenn du bereits in 2 Monaten starten könntst!?
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 16:08:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      @SirJohn2000

      Was heisst hier selbst schuld? Ich komme auch so gut zurecht und an`s Steuern zahlen habe ich mich auch gewöhnt.

      Mich regt einfach manchmal diese Mentalität auf. Und die wird wirklich in allen Schichten gelebt. Aber so ein System kann auf längere Zeit einfach nicht funktionieren. Mit Liebe zum Staat hat das nichts zu tun.

      Viele denken, sie müssten dem Staat, den Kassen, den Versicherungen oder anderen Institutionen noch etwas ausreissen. Das ist einfach kurzsichtig und dumm!

      Und unsere Politiker wird ja wohl keiner zum Vorbild nehmen wollen.

      Jack
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 16:09:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      wenn du selber kündigst hast du eh (ich glaub) 3 monate
      keinen anspruch auf arbeitslosengeld......
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 16:13:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ superroth

      Richtig!

      Und sollte er sich nicht mindestens 30 Tage nach Kündigung (Wirksamkeit durch Bestätigung des AG zählt & nicht der letzte Arbeitstag) nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben,daß er demnächst Arbeitslos ist, verlängert sich die Sperrzeit auf 6 Monate!
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 16:33:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh: :laugh:


      mann, mann, was redet ihr alles schlau daher, und habt doch KEINE ahnung.

      mein tipp: INFORMIEREN UND RECHERCHIEREN....aber doch bitte nicht bei wallstreet.


      und: NICHT IMMER SO BEQUEM SEIN!

      council
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 13:11:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      council

      gott sein dank gibt es bei w:o auch hilfsbereite leute und nicht nur klugscheisser wie dich ;)


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