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    Doppelzahlung bei Mehrfachversicherung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.04 13:57:11 von
    neuester Beitrag 05.05.04 20:18:43 von
    Beiträge: 10
    ID: 849.737
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      schrieb am 21.04.04 13:57:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hab ne neue Kreditkarte, die u.a. eine Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet. Bisher hatte ich diese separat abgeschlossen, was auch recht günstig ist. Falls ich die separate Versicherung beibehalte: Würde ich dann im Schadensfall (Krankheit im Ausland) die Kosten doppelt erstattet bekommen? Dürfte wohl schon problematisch sein, wg. der Einreichung der Originalbelege. Andereseits kann ich bestimmte Risiken - wenn ich will - auch bei verschiedenen Versicheren mehrmals absichern.
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 15:14:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Kosten kannst du bei der Krankenversicherung nur einmal abrechnen.
      In der Regel ist die AKV, welche die Kreditkarte beinhaltet nonsens, da die an Kreditkarten gekoppelten Versicherungen meist nur dann zahlen, wenn auch die Urlaubsreise mit Kreditkarte bezahlt worden ist. Näheres findest du in den Bedingungen.
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 15:18:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...und wenn Du 20 dieser Versicherungen hast, Du bekommst nur einmal Geld. Die teilen sich höchstens den Schaden auf, da Du im Schadenfall über die anderen Versicherer informieren musst. Wäre ja auch noch schöner, oder?
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 15:26:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei keiner Versicherung gibts Doppelzahlungen - im Gegenteil, wenn das rauskommt, bekommst du vielleicht gar nichts. Im Regelfall zahlt glaube ich nur die zuerst abgeschlossene Versicherung. Doppelte Beitragszahlung ist somit zwecklos, haben schon viele andere damit Versicherungsbetrug versucht.

      mfg
      Money
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      schrieb am 21.04.04 15:41:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du kannst so viele Versicherungen abschließen, wie Du möchtest. Jedoch musst Du diese Unterscheiden. Bei der Schadensversicherung (wie Deine Auslandskranken oder aber auch Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, etc)wird immer der entstandene Schaden ersetzt. Bei der Summenversicherung (Unfall, Leben) ist es so, dass im Schadenfall eine vertraglich vereinbarte Summe ausbezahlt wird. Gruß Timotey

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      schrieb am 21.04.04 16:08:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Versicherungen der Kreditkartenfirmen sind meistens sehr abgespeckte Versionen oder an die Nutzung der Karte gebunden.
      Doppelt abkassieren ist nicht, da immer die Originalbelege angefordert werden.
      Außerdem kann bei der Schadenregulierung eine Auskunft verlangt werden, ob anderwertiger Versicherungsschutz besteht.
      Bei falscher Auskunft steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel.
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 18:24:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die Infos. Ich hab neuerdings die Mastercard Gold und dort sind u.a. eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung und ein Auto-Auslandsschutzbrief enthalten - und zwar unabhängig vom Karteneinsatz bei der Reisebuchung! Wenn ich mir die Versicherungsbedingungen anschaue, kann ich keinen großen Unterschied zu den sonst üblichen Versicherungen entdecken.
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 13:24:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann kündige die Versicherungen bei den anderen Gesellschaften zum nächstmöglichen termin - so hast du auch mehr Geld zum (ver)zocken.

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 15:07:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      bin mir ziemlich sicher das du das geld nur einmal bekommst
      wenn ich es recht in erinnerung habe hast du bei deiner kreditkarte auch nur auslandsschutz wenn du die reise mit ihr bezahlt hast(so ist es zumindest bei mir)
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 20:18:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Angenommen, Du reichst die Belege bei beiden Versicherungen ein und niemand merkt es, kann es sein, daß Du eine doppelte Erstattung bekommst. Aber rechtens ist das nicht.

      Im Falle einer Doppelversicherung zahlt die eine Versicherung voll und holt sich die Hälfte ihrer Aufwendungen bei der anderen Versicherung wieder. Aus Sicht der Versicherungen ist der einzige Haken dabei, daß sie nur wissen müssen daß und wo eine Doppelversicherung besteht.

      Die Auslands-Krankenversicherungen sind leider recht betrugsanfällig. Die Versicherungen reagieren auf so was meist mit einem Datenabgleich im Schadensfall (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, da wird ihnen mächtig auf die Finger geguckt). So kann es sein, daß die Sache rauskommt auch wenn Du ihnen nichts von der Doppelversicherung verrätst.

      Mein Rat: Laß das bleiben. Im Zweifel bleibst Du gesund und hast dann auch doppelt Geld rausgetan.


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