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eröffnet am 13.05.04 13:11:32 von
neuester Beitrag 13.05.04 15:02:18 von
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ID: 859.512
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SinnerSchrader AG
Hamburg, 12. Mai 2004
Zahlungstermin der Sonderausschüttung der SinnerSchrader AG
voraussichtlich am 8. November 2004
Auf der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG am 28. Januar 2004 wurde
mit einer Zustimmung von 99,6 Prozent des vertretenen Kapitals eine
Sonderausschüttung in Höhe von knapp 20,8 Mio. ? beschlossen. Die dafür
erforderliche Kapitalherabsetzung wurde am 13. April 2004 in das
Handelsregister eingetragen.
Am 5. Mai 2004 erfolgte die letzte relevante Veröffentlichung der
Eintragung der Beschlüsse von Amts wegen durch das Handelsregister. Seit
diesem Tag läuft gemäß § 225 Abs. 2 Aktiengesetz die erforderliche
Gläubigerschutzfrist von sechs Monaten, nach deren Ablauf das Kapital
zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung steht. Die Frist endet
am 5. November 2004; die Ausschüttung wird voraussichtlich am
nächstfolgenden Bankarbeitstag, dem 8. November 2004, erfolgen. An der
Sonderausschüttung nehmen die Aktionäre teil, die am letzten Handelstag
vor der Ausschüttung, also am 5. November 2004 mit Börsenschluss,
SinnerSchrader-Aktien im Depot halten.
Der rechnerische Ausschüttungsbetrag je Aktie beträgt zum heutigen
Zeitpunkt 1,89 ?. Er errechnet sich aus der Höhe der Kapitalherabsetzung
von 20.768.780,30 ? und der Anzahl der derzeit im Umlauf befindlichen
Aktien von 10.934.748. Nicht ausschüttungsberechtigt sind die eigenen
Aktien der Gesellschaft. Aufgrund der Ausgabe eigener Aktien zur
Bedienung des Aktienoptionsprogramms im Januar und Februar 2004 hat sich
der Ausschüttungsbetrag je Aktie seit Bekanntmachung der
Sonderausschüttung im Dezember 2003 um 0,01 ? verringert. Bis zum
Ausschüttungstag kann sich die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien
und damit der Ausschüttungsbetrag je Aktie durch weitere Veräußerungen
aus dem Bestand an eigenen Aktien, einschließlich der Bedienung des
Aktienoptionsprogramms bei Optionsausübung durch Mitarbeiter, verändern.
Bei Veräußerung nahezu sämtlicher eigener Aktien läge der
Ausschüttungsbetrag bei 1,80 ?.
Ausführliche Informationen zur Sonderausschüttung der SinnerSchrader AG
stehen Interessierten auf der Website unter www.sinnerschrader.de im
Bereich ?Investoren? zur Verfügung.
--
Julia Kretschmann, Leiterin Investor Relations
j.kretschmann@sinnerschrader.de
T +49.40.398855-150
F +49.40.398855-100
SinnerSchrader
http://www.sinnerschrader.de
Hamburg, 12. Mai 2004
Zahlungstermin der Sonderausschüttung der SinnerSchrader AG
voraussichtlich am 8. November 2004
Auf der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG am 28. Januar 2004 wurde
mit einer Zustimmung von 99,6 Prozent des vertretenen Kapitals eine
Sonderausschüttung in Höhe von knapp 20,8 Mio. ? beschlossen. Die dafür
erforderliche Kapitalherabsetzung wurde am 13. April 2004 in das
Handelsregister eingetragen.
Am 5. Mai 2004 erfolgte die letzte relevante Veröffentlichung der
Eintragung der Beschlüsse von Amts wegen durch das Handelsregister. Seit
diesem Tag läuft gemäß § 225 Abs. 2 Aktiengesetz die erforderliche
Gläubigerschutzfrist von sechs Monaten, nach deren Ablauf das Kapital
zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung steht. Die Frist endet
am 5. November 2004; die Ausschüttung wird voraussichtlich am
nächstfolgenden Bankarbeitstag, dem 8. November 2004, erfolgen. An der
Sonderausschüttung nehmen die Aktionäre teil, die am letzten Handelstag
vor der Ausschüttung, also am 5. November 2004 mit Börsenschluss,
SinnerSchrader-Aktien im Depot halten.
Der rechnerische Ausschüttungsbetrag je Aktie beträgt zum heutigen
Zeitpunkt 1,89 ?. Er errechnet sich aus der Höhe der Kapitalherabsetzung
von 20.768.780,30 ? und der Anzahl der derzeit im Umlauf befindlichen
Aktien von 10.934.748. Nicht ausschüttungsberechtigt sind die eigenen
Aktien der Gesellschaft. Aufgrund der Ausgabe eigener Aktien zur
Bedienung des Aktienoptionsprogramms im Januar und Februar 2004 hat sich
der Ausschüttungsbetrag je Aktie seit Bekanntmachung der
Sonderausschüttung im Dezember 2003 um 0,01 ? verringert. Bis zum
Ausschüttungstag kann sich die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien
und damit der Ausschüttungsbetrag je Aktie durch weitere Veräußerungen
aus dem Bestand an eigenen Aktien, einschließlich der Bedienung des
Aktienoptionsprogramms bei Optionsausübung durch Mitarbeiter, verändern.
Bei Veräußerung nahezu sämtlicher eigener Aktien läge der
Ausschüttungsbetrag bei 1,80 ?.
Ausführliche Informationen zur Sonderausschüttung der SinnerSchrader AG
stehen Interessierten auf der Website unter www.sinnerschrader.de im
Bereich ?Investoren? zur Verfügung.
--
Julia Kretschmann, Leiterin Investor Relations
j.kretschmann@sinnerschrader.de
T +49.40.398855-150
F +49.40.398855-100
SinnerSchrader
http://www.sinnerschrader.de
auch dein wiederholter thread macht den müll nicht neuer
der versagerladen kann sowas nichtmal richtig publizieren, das müssen w:o user verbreiten, saftladen
der versagerladen kann sowas nichtmal richtig publizieren, das müssen w:o user verbreiten, saftladen
... syzygy läßt grüßen
Selbst CNV veröffentlicht den Termin via Adhoc... und bei SZZ kriegt es niemand mit. Kurs verharrt auf der Stelle, wobei CNV ein dickes Plus verzeichnen kann.
lächerlich, so eine ir arbeit
haben sonst nie was zu vermelden und so etwas interessantes bekommt keiner mit, weil man unfähig ist, es richtig zu verbreiten
haben sonst nie was zu vermelden und so etwas interessantes bekommt keiner mit, weil man unfähig ist, es richtig zu verbreiten
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