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    Fahrzeuggarantie-Anspruch ?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.04 14:31:49 von
    neuester Beitrag 01.07.04 01:35:18 von
    Beiträge: 7
    ID: 860.796
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      Avatar
      schrieb am 17.05.04 14:31:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      wer kennt sich in der Garantierechtssprechung aus ?

      Haben einen Citrön Saxo Zugelassen 12/01

      Im August 2003 wurden die ABS Sensoren gewechselt auf Garantie.
      Soweit alles o.K.
      Jetzt ist Garantie (seit Dezember 2003, 2 Jahresgarantie)abgelaufen und die ABS Sensoren sind wieder defekt.

      Besteht jetzt eine neue Garantie oder Gewährleistung auf die im August getätigte Reparatur ??

      Oder ist bei Ablauf der 2 Jährigen Garantie auch jeglicher Anspruch weggefallen auf bereits getätigte Reparaturen innerhalb der Garantiezeit ??

      gruß und Danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 14:34:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normal ist ein weiteres Jahr Garantie auf die neu eingebauten Teile!
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 14:43:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      meiner meinung nach:
      Besteht jetzt eine neue Garantie oder Gewährleistung auf die im August getätigte Reparatur !!!!!!
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 15:16:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Meinung war ich eigentlich auch.

      Doch nach Aussage von Citrön Deutschland wäre nach Ablauf der 2-Jahres Garantie auch jeglicher Anspruch von getätigten Reparaturen innerhalb der Garantie abgelaufen.

      Wenn einer irgendwo etwas finden sollte wo das genau geregelt ist bitte her damit.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 15:28:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      @dagobertdag

      leider is es so wie citrön sagt:(
      du hast nur anspruch auf mängelbeseitigung innerhalb
      der garantiezeit.
      du kannst nur noch auf kulanz von citrön hoffen.

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      Avatar
      schrieb am 22.05.04 09:26:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      So Fahrzeug ist repariert und möchte Euch auch sagen wie nun die Regelung war.

      Also Citrön hat auf Kulanz repariert, mußte insgesammt eine Rechnung von ca.150 Euro zahlen.
      Es mußten noch die Bremsbeläge gewechselt werden (bei 45000 Km ??)

      Also alles in allem akzeptabel:p
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 01:35:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      rein rechlich hast du keine Anspruch, da du für das Teil keine Leistungerbracht hast und es im Rahmen der Garantie ohne Entgeld abgewickelt wurde!


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