checkAd

    Kleingewerbe und Selbständigkeit ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.04 18:06:02 von
    neuester Beitrag 09.06.04 10:21:44 von
    Beiträge: 16
    ID: 866.924
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.098
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:06:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine liebe Bekannte die sich vorstellt ein Gewerbe anzumelden. So als ersten Schritt (und auch um die tatsächliche Selbständigkeit zu testen) will sie ein "Kleingewerbe" anmelden.

      Soweit ja o.k. - aber sie bezieht derzeit Arbeitslosengeld. Wie verhält sich das?? Bekommt sie weiterhin ihr ALG oder aber - und das wird ihr seitens des Arbeitsamtes ständig angeboten - sie nimmt die Förderungen ( :mad: ?? :mad: ) mit der "ich-AG" mit ... -> Folge: Private KV, keine ALG Ansprüche etc.

      Zur tatsächlichen Selbständigkeit fehlt ihr ein bissi der Mut und auch ich muß sagen, es wäre wohl kaum machbar in dieser Branche Kosmetik/Friseur von 0 anzufangen ...

      Könnt Ihr mir Tips geben, wie sich das mit dem ALG verhält ???

      Besten Dank

      Mirbel :)
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:14:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused: Ihr seid´s genauso g´scheit wie ich :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:29:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Warum fragst Du uns dann:confused:
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:33:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      :rolleyes: Wollte sicher gehen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:51:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo, ich kenne das so, daß man zurueck in den arbeitslosengeldbezug kann, aber waehrend der ich ag neben den 600 euro nichts bekommt, die preiswerteste variante der gesetzlichen KV soll um die 180 betragen.
      außerdem frisör ist doch gut, da brauchts nicht mal nen eigenen laden, da bieten sich doch hausbesuche geradezu an, und dann noch die vereinfachte buchführung. da braucht sie meiner meinung nach keine sorge zu haben.
      gruese cura

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:58:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei "Kleingewerbe" kennt sich hier halt niemand aus.

      Aber auch für Kleine müsste es doch entsprechende Beratungsstellen geben.

      Hast du schon mal beim Kleingewerbeamt, der Kleinwirtschaftsförderstelle deiner Kleinstadt oder (da ja Klein-Friseuse) bei der Kleinhandwerkskammer probiert? Evtl. auch schon beim Kleinexistenzgründungsberater der Klein-IHK? Oder schalt doch einmal eine Kleinanzeige im örtlichen Kleingewerbeanzeiger.

      ;
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 20:30:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke mal für die Infos (auch die für die Kleinen ; )

      Ich hab jetzt mal für die nächste Woche einen Termin mit meiner Bekannten und so nem Typ vom Arbeitsamt.

      Mal sehen ;)
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 20:46:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Haste schon mal nach ``ich AG´´ gegoogelt?

      So lang die Sozis noch dran sind nennt man das wohl nur so.
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 20:53:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      die ich-ag ist nichts weiter als der versuch die arbeitslosenstatistik zu fälschen und die dümmsten der dummen in den totalen ruin zu treiben.

      im ersten jahr bekommt man vom staat 600€/monat,im zweiten 350€/monat und im dritten noch 100€/monat.

      der haken an der sache ist dieser,welcher von den beratern im arbeitsamt gern verschwiegen wird :

      man muss von dem geld die gesetzliche krankenversicherung und die gesetzliche rentenversicherung weiter bezahlen !
      der wechsel zu privaten versicherungen ist nicht erlaubt !

      dass da von den 600 nichts mehr übrig bleibt ist klar und spätestens im zweiten jahr legt man schon drauf.



      und nochmal weil es einfach so ist :

      DER WECHSEL ZU PRIVATEN VERSICHERUNGEN IST BEI ICH-AG NICHT ERLAUBT !!!
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 20:59:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Mirbel
      1. Anmeldung
      a)Nebenerwerb anmelden -> keine Prob. m. Arbeitsamt, nur mtl. Gewinnmeldung/Schätzung (sollte die ersten 2 Jahre negativ sein, wg.d. Kosten)
      b)ordentliche Gewerbeanmeldung -> viele Prob. m. Aa.

      2. Förderungen erst annehmen, wenn das ALG ausläuft, dann ist die ICH-AG (ohne eine AG zu sein) das bessere Modell ;)

      3. GEWERBEANMELDUNG:
      Friseur ist immer noch ein Kammerberuf d.h. Erlaubnis der Handwerkskammer notwendig, -> Meisterbrief, oder 6 Jahre nachgewiesene Erfahrung als Geselle, oder mit Sondererlaubnis (machbar aber schwer und langwierig)

      4. Kleingewerbe oder Großgewerbe ist nur steuerrechtl. von Belang, das Aa und Gewerbeamt interessiert sich nicht dafür. Es wäre in Deinem Fall eine Einzelunternehmerin (Geschäftsform) im Nebenerwerb als Friseur und als Minderkauffrau (Haftung und Schriftverkehr FAST (nicht ganz) wie eine Privatfrau) - ein Salon wäre zu empfehlen. Hausbesuche na ja :rolleyes:

      5. Die Branche ist positiv zu beurteilen, nach wie vor eine Wachstumsbranche, sollte p.M./p.P. einen Bruttoumsatz von ca. 4T€ generieren (spätestens so nach 2-3 Jahren, da der Kundenstamm erst Aufgebaut werden muss)
      Alternative/Ergänzung: Partnerschaft oder eine/zwei Angestellte die schon Kundenstamm mitbringen.
      Wie gesagt: SALON/Standort ist wichtig es muss nicht 1A/1B Lage sein, es empfiehlt sich sogar in Nebenlagen

      Ich hoffe es hilft Dir weiter :D

      "Man muss auch mal etwas MUT für einen NEUANFANG aufbringen können"
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 21:14:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      mirbi :)


      es gibt noch eine andere förderung des arbeitsamtes zur selbständigkeit


      bedingungen:

      man muß alg beziehen

      man muß eine gewinnerfolgseinschätzung des steuerberaters vorweisen

      man muß ein schlüssiges geschäftsmodell haben

      man muß das gewerbe anmelden


      dann bekommt man 6 monate überbrückungsgeld, das wesentlich höher ( fast doppelt so hoch ) als das alg ist

      krankenversichern muß man sich selber ( wo auch immer )

      rentenversicherung ist freiwillig, wie für jeden selbständigen :)


      eine gute sache, wie ich finde, leider sind 6 monate ein bißchen kurz :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 21:27:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Vorschlag von sternenfee triffts es auch, allerdings erst sinnvoll kurz BEVOR das ALG ausläuft.

      Ganz nüchtern kaufmänisch betrachtet, lohnt sich das Überbrückungsgeld nur, wenn es von vorherein absehbar ist nach 6 Monaten mind. 1500 € einzunehmen (Brutto) ansonsten ist ICH AG die "sicherere" Altenative wg. des langen Förderzeitraumes und der Basisabsicherung durch die Einnahmen 1.Jahr 600€ 2.Jahr 300€ 3.Jahr 100€ dazu die Einnahmen aus der Nebentätigkeit dann sollte es passen. UND den Gewinn von 25.ooo p.a. nicht zu überschreiten solltest Du keine Probleme haben, da es GEWINN und NICHT Umsatz ist ;)

      Man muss alle Modelle KAUFMÄNISCH abwägen, sich beraten lassen und dann eine Entscheidung fällen. :D

      "Man muss sich auch mal UMFASSEND Informieren wollen
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 21:34:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      # btresearch


      stimmt, wie gesagt, 6 monate sind ein bißchen kurz......da sollte man möglichst noch ein paar reserven haben.


      ansonsten ist es auch bei der überbrückungsgeldvariante so, daß man jederzeit in das alg zurückkehren kann, falls es nach 6 monaten nicht möglich ist, weiterzumachen :)


      trotzdem.....es stimmt schon......am besten kurz vor ablauf des alg beantragen ( ca. 6 wochen vorher ) :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 08:32:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Erst mal vielen herzlichen Dank für Eure Tips :kiss:

      Ich hatte bewusst erst hier bei Euch nachgefragt, weil ich hoffte ein paar Hinweise zu erhalten.

      Über die Thematik muß ich mich auch erst noch so richtig schlau machen, da es mich selbst ja nur sekundär trifft.

      Das mit der Anmeldung zum Nebenerwerb gefällt mir persönlich. Der Schritt ist noch nicht soo endgültig.

      Meine Bekannte ist Friseurmeisterin, von daher mach ich mir mal keine Sorgen wegs Kammer etc. Allerdings ist die selbige etwas "angeschlagen" und ich hab da meine Sorgen nicht in der entsprechenden Geschäftsentwicklung, sondern eher, ob sie dem Druck auf Dauer standhält :confused:

      Ist eigentlich auch kein Wunder, wenn ich mir überlege, dass die seit Monaten von irgendwelchen Betrieben nur verarscht wird und auch vom Arbeitsamt nur hört: Machen Sie sich selbständig, "Ich-AG" etc. ohne genaue Infos zu erhalten....

      Ich geh jetzt mal mit zu so einem Beratungsfritzen von AA und hör mir das mal an ...

      Nochmals Danke :kiss:
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 12:21:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @mirbel

      guckst du hier:



      Die Bundesregierung will Frauen bei Start in die Selbstständigkeit beraten. Dafür gibt es seit März dieses Jahres die bundesweite Agentur für Gründerinnen. Unternehmerinnen und diejenigen, die es werden wollen, können sich leicht über die zentrale Hotline (01805)229022 (0,12 Euro/Min.) Rat holen. Die Agentur informiert über spezielle Beratungsstellen und Fördermaßnahmen, vermittelt Kontakte zu Expertinnen und Coaching-Angeboten.
      Zum Thema Ich-AG gibt es außerdem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die kostenlose Broschüre " Ich-AG und andere Kleingründungen" .
      Zu bestellen unter der Telefonnummer (01888)6154171
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 10:21:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ matze

      hatte es schon gesehen :kiss:

      Danke !:)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kleingewerbe und Selbständigkeit ...