checkAd

    Übernachtungspauschale ??!!?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.04 18:04:47 von
    neuester Beitrag 28.06.04 18:58:06 von
    Beiträge: 9
    ID: 871.954
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 794
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 18:04:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin moin, hier mal eine Anfrage an die Experten.

      War letztes Jahr 4 Monate berufsbedingt in einer anderen Stadt arbeiten. 3 Monate davon wurden per Spesenabrechnung ausgeglichen, den 4. Monat muss ich mir jetzt als Doppelte Haushaltsführung zurückholen.. Die Frage ist, kann ich für den 4. Monat die Pauschale von 20 EUR / Nacht geltend machen ?

      Danke :)
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 20:45:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo superguergen !
      Für Übernachtungen im Inland gibt es steuerlich keine
      Pauschale. Als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar sind die tatsächlichen Kosten. Also Belege über Hotel-
      übernachtungen oder über die Miete am Arbeitsort aufbewahren und der Steuererklärung beifügen.


      Gruß
      tijaca
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 21:57:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke :)
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 18:20:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2:
      klar gibt es eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20,00 € (LStR 40).
      Gruß, ISchlich
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 21:44:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      naja, in den ersten 3 Monaten habe ich ja auch diese Pauschale bekommen.. die Frage war halt, wenn möglich, wo ich diese für den nicht abgerechneten 4. Monat unterbringe im Jahresausgleich, wenn -beispielsweise- meine Kosten nicht so hoch waren wie die Addition der Pauschalen.. :)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1480EUR +0,68 %
      Kennen wir bei East Africa bislang nur die Spitze des Goldberges?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 01:00:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 16:25:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      noch mehr Meinungen ?
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 18:32:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn Deine Kosten nicht so hoch waren, wie die Pauschalen, dann einfach in einer separaten Anlage die Pauschale x Tage aufaddieren und in der Anlage N unter Werbungskosten eintragen, das war es. Vielleicht noch den Grund in der Anlage erwähnen und das für diesen Zeitraum nichts von Deinem AG erstattet wurde.
      Gruß, ISchlich
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 18:58:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      8

      Danke, genau das hatte ich so vor. Wollt nur wissen, ob das geht. Vielen Dank :)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Übernachtungspauschale ??!!??