Übernachtungspauschale ??!!?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.06.04 18:04:47 von
neuester Beitrag 28.06.04 18:58:06 von
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Moin moin, hier mal eine Anfrage an die Experten.
War letztes Jahr 4 Monate berufsbedingt in einer anderen Stadt arbeiten. 3 Monate davon wurden per Spesenabrechnung ausgeglichen, den 4. Monat muss ich mir jetzt als Doppelte Haushaltsführung zurückholen.. Die Frage ist, kann ich für den 4. Monat die Pauschale von 20 EUR / Nacht geltend machen ?
Danke
War letztes Jahr 4 Monate berufsbedingt in einer anderen Stadt arbeiten. 3 Monate davon wurden per Spesenabrechnung ausgeglichen, den 4. Monat muss ich mir jetzt als Doppelte Haushaltsführung zurückholen.. Die Frage ist, kann ich für den 4. Monat die Pauschale von 20 EUR / Nacht geltend machen ?
Danke
Hallo superguergen !
Für Übernachtungen im Inland gibt es steuerlich keine
Pauschale. Als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar sind die tatsächlichen Kosten. Also Belege über Hotel-
übernachtungen oder über die Miete am Arbeitsort aufbewahren und der Steuererklärung beifügen.
Gruß
tijaca
Für Übernachtungen im Inland gibt es steuerlich keine
Pauschale. Als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar sind die tatsächlichen Kosten. Also Belege über Hotel-
übernachtungen oder über die Miete am Arbeitsort aufbewahren und der Steuererklärung beifügen.
Gruß
tijaca
danke
#2:
klar gibt es eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20,00 € (LStR 40).
Gruß, ISchlich
klar gibt es eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20,00 € (LStR 40).
Gruß, ISchlich
naja, in den ersten 3 Monaten habe ich ja auch diese Pauschale bekommen.. die Frage war halt, wenn möglich, wo ich diese für den nicht abgerechneten 4. Monat unterbringe im Jahresausgleich, wenn -beispielsweise- meine Kosten nicht so hoch waren wie die Addition der Pauschalen..
noch mehr Meinungen ?
wenn Deine Kosten nicht so hoch waren, wie die Pauschalen, dann einfach in einer separaten Anlage die Pauschale x Tage aufaddieren und in der Anlage N unter Werbungskosten eintragen, das war es. Vielleicht noch den Grund in der Anlage erwähnen und das für diesen Zeitraum nichts von Deinem AG erstattet wurde.
Gruß, ISchlich
Gruß, ISchlich
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Danke, genau das hatte ich so vor. Wollt nur wissen, ob das geht. Vielen Dank
Danke, genau das hatte ich so vor. Wollt nur wissen, ob das geht. Vielen Dank
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