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    Schuldner in Indien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.04 11:36:05 von
    neuester Beitrag 23.07.04 12:45:07 von
    Beiträge: 9
    ID: 876.433
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      schrieb am 02.07.04 11:36:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein indischer Geschäftspartner schuldet unserer GmbH
      die Anzahlung für ein dann nicht zustande gekommenes
      Geschäft - ein vierstelliger Dollarbetrag.

      Sein Argument für die schon monatelange Verzögerung:
      Für die Rücküberweisung braucht er die
      Genehmigung der indischen Nationalbank, da die indische
      Währung nicht frei handelbar zu dem Dollarbetrag sei.

      Ich halte das für ein vorgeschobenes Argument.
      Wer kann das bestätigen?

      Gibt es sonstige rechtliche Möglichkeiten?

      Darauf spezialisierte Inkassounternehmen etc.?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 11:44:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nächstes mal .. bei Geschäften mit Firmen im Jenseits , nur mit Vorkasse arbeiten.:yawn:
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 12:02:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      mit vorkasse??? dann wäre der schaden doch noch größer... es gibt international arbeitende inkassounternehmen ... lassen sich branchenüblich ermitteln - sind aber nicht ganz billig ... da wäre die genaue höhe des schadens zu ermitteln ... und dann NACH abzug der voraussichtlichen steuervergünstigungen (kann dir der steuerberater über den daumen normalerweise schnell ermitteln, wenn er deinen betrieb ein bischen kennt), die der verlust einbringt, mit dem honorar vergleichen...

      viel glück
      lv
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 12:06:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      zur Info:

      wir wollten Waren kaufen/importieren und zahlten dafür
      die Anzahlung.:mad:

      ER hat mit Vorkasse gearbeitet....
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 12:17:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @TT20,
      nie, nie, gegen Vorkasse. Das Geld ist weg.
      Klagen wirst Du können, aber dann schmeißt Du gutes Geld dem schlechten hinterher.
      Schreibs ab, und sei demnächst vorsichtiger.

      Hab selbst auch schon Lehrgeld gezahlt, allerdings mit China. Lieferung gegen Dokumente, Vorlage Dokumente, Zahlung geleistet, Ware erhalten, war Schrott, Geld weg.

      IHK sagt, klagen sinnlos. Dauert, kostet, selbst wenn Du Titel bekommst, kannst Du es nicht durchsetzen.
      Trotzdem schönes WE.

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      schrieb am 02.07.04 22:42:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      ich hab nen ähnlich gelagerten Fall. Da ist der Schuldner "nur" in England. Selbst das hat schon nen langen Atem.

      Bestell über nen Strohmann irgend eine leicht verwertbare Ware, bezahl das ganze mit nem Scheck einer Englischen Bank per Vorkasse. Wenn die Klamotten hier sind laß den Scheck hochgehen. Das geht in England unbefristet:mad:!!!

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 17:41:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      hmm , mir fällt als sicherstes mittel da nur die möglichkeit eines Treuhänders ein.
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 12:23:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Rupie ist frei wechselbar in USD oder Euro. Allerdings darf er keine Rupien ausführen.
      Mach doch deinen nächsten Urlaub in Indien, sehr zu empfehlen. Du kannst ihn ja dann besuchen und dir vor Ort einen Anwalt suchen. Für einen 4 stelligen Dollarbetrag bekommst du dort eine ganze Kanzlei für einen Monat.
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 12:45:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ 6

      Hallo Dakai,

      ich hatte vor Jahren auch mal einen Schadenersatzanspruch gegen einen Konzern in England.

      Solange ich mit meinem deutschen Anwalt geschrieben habe, haben die nur lapidar geantwortet und dachten sich, bis der erst einmal nach England kommt, ist noch ein langer Weg, als ich jedoch die Londoner Dependance eines großen deutschen Anwaltsbüros damit beauftragte, dann endlich merkten sie, dass es ernst wird und wir haben auf uns verglichen.

      Allerdings wären die Anwaltskosten fast genauso hoch gewesen, wenn der deutsche dort ansässige Rechtsanwalt mit seinem ortsüblichen Stundensatz gerechnet hätte, aber er kam mir entgegen (ja es gibt sie auch noch mal hin und wieder, die kundenfreundlichen Rechtsanwälte :look: ) und hat nach deutscher BRAGO abgerechnet.

      Also wie Du schon gesagt hast, braucht man einen langen Atem.


      Gruß


      kp


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