Bewährungsstrafe im Metabox-Prozess - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.04 10:57:49 von
neuester Beitrag 09.07.04 12:06:50 von
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Bewährungsstrafe im Metabox-Prozess
[fp] Wegen Kursbetrugs ist der frühere Chef der Firma Metabox, Stefan Domeyer, vom Hildesheimer Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Außerdem muss er 10 000 Euro für gemeinnützige Organisationen zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige durch die Veröffentlichung falscher Ad-hoc-Börsenmeldungen den Metabox-Kurs am Neuen Markt in die Höhe getrieben hatte. Die Verteidigung will Revision einlegen. Metabox wollte mit einem Decoder den Internet-Zugang über das heimische Fernsehgerät revolutionieren.
Das Gericht berücksichtigte beim Strafmaß nach Angaben eines Sprechers, dass sich Domeyer nicht persönlich bereichern wollte und zuvor auch nicht straffällig geworden sei. Außerdem habe die abgegebene Meldung einen realen Geschäftshintergrund gehabt. Im April 2000 war in einer Ad-hoc-Meldung behauptet worden, ein ausländisches Unternehmen habe einen Vertrag über den Kauf von 500 000 digitalen Multimedia-Set-Top-Boxen im Wert von rund 255 Mio. Euro abgeschlossen. Der Aktienkurs hatte sich daraufhin mehr als verdoppelt. Allerdings gab es lediglich einen Vorvertrag.
[fp] Wegen Kursbetrugs ist der frühere Chef der Firma Metabox, Stefan Domeyer, vom Hildesheimer Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Außerdem muss er 10 000 Euro für gemeinnützige Organisationen zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige durch die Veröffentlichung falscher Ad-hoc-Börsenmeldungen den Metabox-Kurs am Neuen Markt in die Höhe getrieben hatte. Die Verteidigung will Revision einlegen. Metabox wollte mit einem Decoder den Internet-Zugang über das heimische Fernsehgerät revolutionieren.
Das Gericht berücksichtigte beim Strafmaß nach Angaben eines Sprechers, dass sich Domeyer nicht persönlich bereichern wollte und zuvor auch nicht straffällig geworden sei. Außerdem habe die abgegebene Meldung einen realen Geschäftshintergrund gehabt. Im April 2000 war in einer Ad-hoc-Meldung behauptet worden, ein ausländisches Unternehmen habe einen Vertrag über den Kauf von 500 000 digitalen Multimedia-Set-Top-Boxen im Wert von rund 255 Mio. Euro abgeschlossen. Der Aktienkurs hatte sich daraufhin mehr als verdoppelt. Allerdings gab es lediglich einen Vorvertrag.
War ja fast klar
Meldung ist schon ein paar Tage alt.
Die Richter in Deutschland denken eben bestenfalls eindimensional.
Aber es sind ja nicht die Einzigen, wie man sehen kann.
Aber es sind ja nicht die Einzigen, wie man sehen kann.
Gesunder Menschenverstand ist für die ein Fremdwort.
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