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    Mietrecht ! Renovierung bei Auszug oder nicht? Was denn nun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.04 14:19:05 von
    neuester Beitrag 23.12.04 17:00:35 von
    Beiträge: 29
    ID: 935.063
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      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:19:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Gemeinde,

      vor fünf Jahren übernahm ich eine Mietwohnung, die mir seinerzeit "schmuddelig" vom Vermieter präsentiert wurde.

      Ich unterschrieb den Mietvertrag dennoch, da die Wohnung komplett vom Vermieter renoviert wurde (tapeziert, gestrichen und einmal richtig geputzt).

      Zu der Übernahme der Wohnung existiert ein Übergabeprotokoll. Hier bestätige ich dem Vermieter, die Wohnung renoviert und in einem einwandfreien Zustand übernommen zu haben.
      Von einer Renovierung bei Auszug steht in diesem Protokoll nichts!

      Und im Mietvertrag finde ich nur die Klausel, dass die Wohnung bei Auszug in einem "ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand" zu übergeben ist.

      Jetzt besteht mein Vermieter auf eine komplette Renovierung der Wohnung, da diese ja auch so übergeben wurde. Vertraglich vereinbart wurde so etwas jedoch nicht...und ich halte mich darum (da ja keine Nebenabsprachen existieren) an das, was im Mietvertrag steht.

      Frage: Was zählt denn nun? Oder gibt es ein "Selbstverständlichkeitsrecht", dass eine renovierte Wohnung auch immer renoviert zurückgegeben werden muß?

      Danke schon vorab, V.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:23:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      So rein aus dem Bauch heraus hat der Vermieter wohl Pech gehabt, wenn er nicht im Mietvertrag angegeben hat, dass die Wohnung in gleichem Zustand wie bei Bezug (Sprich: Neu renoviert) verlassen werden muss.

      Glück für Dich, würde ich sagen... :)
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:29:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vertrag ist Vertrag. Ordnungsgemäß und besenrein heißt eben nicht "renoviert". Pech für den Vermieter.

      Falls Vermieter versucht "sein Recht" über Mängel reinzubekommen, sofort mit Haftpflichtversicherung in Kontakt treten - die klären das dann (meist über den Rechtsweg) und man bekommt die Kaution bzw. Bürgschaftserklärung zurück!
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:33:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @valerie
      Wenn im Mietvertrag steht, daß die Wohnung in "besenreinem Zustand" zu
      übergeben ist, dann sollte Dich das von der Pflicht zur Renovierung
      entbinden.
      Es kommt aber tatsächlich auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
      Nach BGB ist der Vermieter für die Renovierung zuständig, wenn
      nicht im Mietvertrag etwas anderes geregelt ist.

      Meine Mutter mußte bei ihrem Umzug die alte Wohnung auch nicht renovieren
      (lassen), obwohl der Vermieter das ursprünglich verlangt hatte.
      Im Mietvertrag war aber eindeutig die Übergabe im besenreinen Zustand
      gefordert, und das galt dann auch.

      Google mal ein bißchen nach "mietvertrag besenrein", da findest Du viele
      Hinweise und kannst abschätzen, was für Dich zutreffen könnte.
      ...außerdem - Mietrecht im BGB noch einmal durchblättern und im
      Zweifelsfall natürlich einen Mieterverein befragen...
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:39:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da haben sich ja die zwei richtigen Vertragsparteien getroffen.

      Die eine fordert etwas, was sie nicht fordern darf und die andere weiß nicht so recht, ob sie dieser Forderung denn nun nachkommen muß oder nicht.

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      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:47:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Doktor Dax
      "...und die andere weiß nicht so recht, ob sie dieser Forderung denn
      nun nachkommen muß oder nicht..."

      Es kann ja nicht jeder so schlau sein wie Du... ;) :(
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:55:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      eine mietwohnung nur `besenrein` übergeben zu müssen, ist das beste was dir als mieter passieren kann.
      da hast du wirklich glück gehabt und dein vermieter leider die a....karte.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 14:56:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Liebe Leute,

      das ging ja fix mit den ersten Antworten!

      Und ihr seid euch sicher? Ich muß wirklich nicht renovieren?

      Habe mir jetzt noch einmal den MV geholt:

      "Bei Beendigung des MV sind die Räume in dem Zustand zurückzugeben, der einer vertragsmäßigen Erfüllung im Sinne des Mietvertrages entspricht. Popfarben und ähnliche Anstriche sind wieder zu entfernen."

      Und:

      "§20 Beendigung des Mietverhältnisses

      Bei einem Auszug hat der Mieter die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln rechtzeitig zurückzugeben."

      Mehr steht zum "Auszug" nicht drin!

      Ergo???
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 15:14:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      @valerie
      Ergo - ist der Vermieter für die Renovierung zuständig.
      Wenn Du die Wohnung während der Mietzeit "vertragsgemäß" genutzt hast,
      (also nicht irgendwelche extravaganten Umbauten ... gemacht hast), kannst
      Du beim Auszug die Wohnung ausfegen und gehen.
      Du müßtest noch nicht einmal die Fenster putzen... ;)


      ...Meine Aussage ist natürlich nicht rechtsverbindlich!
      (dürfte aber trotzdem richtig sein :) )
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 15:20:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Valerie
      beschreib doch mal im Detail welche Schäden Du hinterlassen willst, bevor Du da noch auf erheblichen Handwerker Rechnungen sitzen bleibst.
      jmS
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 16:04:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also, die Wohnung ist im Prinzip tip top!

      Hat in fünf Jahren nicht eine Zigarette gesehen und auch sonst nur "Kratzer"; kleine Macken an den alten, altweissen Holztüren.

      Natürlich sieht man leichte Ränder dort, wo Bilder hingen, aber nichts Auffälliges.

      Nun kommt jedoch der Vermieter mit seinem Recht auf "Durchführung der Schönheitsreparaturen".
      Und da ich fünf Jahre nichts machte, im Mietvertrag jedoch steht, dass ich alle fünf Jahre MUß, habe ich wohl jetzt doch die A...karte.

      ...obwohl...bliebe ich hier wohnen renovierte ich noch nicht, denn die WHG ist wirklich noch sehr gut (kein Nikotin, keine Kinder, keine Männer)!

      Gut, demnächst Eigentum zu besitzen.

      V.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 16:20:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      @valerie
      "Und da ich fünf Jahre nichts machte, im Mietvertrag jedoch steht, dass
      ich alle fünf Jahre MUß..."


      Hier kommt es wieder auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
      Aber unter den nun beschriebenen Umständen wirst Du wohl doch renovieren
      müssen... :(
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 18:30:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu der Gültigkeit von Fristenregelungen für Schönheitsreparaturen / Abwälzung der Renovierungspflicht auf den Mieter: http://www.mieterverein.de/presse/2004/presse_aktuell_300704…

      Meine Schwester hat sich diesen Sommer die Renovierung beim Auszug wegen der neuen Rechtslage sparen können. Hatte auch eine starre Fristenregelung.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 21:15:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      besenrein heisst: keine renovierungspflicht

      und wenn sich der vermieter auf den kopf stellt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 21:41:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sagt mal Ihr Nassauer, hat eigentlich die Sache für Euch auch eine moralische Komponente ? Wenn ich eine Mietwohnung beziehe, die frisch renoviert war, dann verlasse ich die auch frisch renoviert, egal was der Vermieter in seinem Vertrag stehen hat !!!
      Oder zählt nur noch die sportliche Komponente: Ich nutze, die Anderen haben die Kosten, ätsch !

      Pfui Deibel !!!
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 22:57:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich vermiete selbst und bezahle alle Renovierungen selber. Dadurch gibt es auch keinen Ärger mit den Mietern. Übrigens ist die gesetzliche Regelung stets (seit mehr ala 100 Jahren) die, dass der Vermieter die Mietsache instand hält. Was soll daran falsch sein?
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 01:48:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      @invest2002
      "besenrein heisst: keine renovierungspflicht

      und wenn sich der vermieter auf den kopf stellt..."


      So formuliert ist das leider falsch!

      Wenn im Mietvertrag steht, daß bei Auszug die Wohnung im besenreinen
      Zustand zu übergeben ist, dann muß beim Auszug auch nicht renoviert
      werden - so weit, so gut.
      Zulässig ist aber, in den Mietvertrag zu schreiben, daß der Mieter in
      angemessenen Zeiträumen Schönheitsreparaturen durchführt (also auch
      Renovierungen).
      5 Jahre gelten für Wohn- und Schlafräume als angemessen.
      Wenn das Mietverhältnis nun gerade 5 Jahre bestand, kann der Vermieter
      durchaus die Renovierung der entsprechenden Räume verlangen oder die
      finanzielle Abgeltung - aber keine Renovierung der gesamten Wohnung.
      Es kommt hier wirklich auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 02:15:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Dummensteuer
      "...Sagt mal Ihr Nassauer, hat eigentlich die Sache für Euch auch eine
      moralische Komponente ?..."

      Nein!
      Das hat weder was mit "sportlich" noch mit "andere zahlen..." zu tun.
      Im BGB steht eindeutig, daß der Vermieter "die Mietsache dem
      Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu
      überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten"
      hat.
      Wenn Du mit dem Vermieter etwas anderes (zu Deinem Nachteil) vereinbarst,
      ist das Deine Sache.
      Und was heißt überhaupt "andere zahlen"?
      Du zahlst doch schließlich die Miete und nicht "andere". Ich weiß ja
      nicht, wofür Du Deine Miete zahlst (vielleicht brauchst Du ja auch
      keine zu zahlen).
      Aber Miete ist nicht dazu da, um den Vermieter glücklich und reich zu
      machen.
      Mit meiner Miete holt sich der Vermieter seinen rechtmäßigen Anteil
      davon, was er an Unkosten mit der Instandhaltung der Wohnung zu tragen
      hat (und noch einen guten - auch gerechtfertigten - Gewinn dazu.) Was
      also noch?
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 03:44:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      spock: natürlich ist das, was ich geschrieben habe so richtig, denn valerie hat anscheinend keine renovierungsklausel in ihrem mietvertrag, zumindest hat sie uns das bis jetzt nicht mitgeteilt und insofern hat nataly, wie in vielen postings vollkommen recht.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 11:33:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich schrieb aber:

      "Nun kommt jedoch der Vermieter mit seinem Recht auf " Durchführung der Schönheitsreparaturen".

      Und da ich fünf Jahre nichts machte, im Mietvertrag jedoch steht, dass ich alle fünf Jahre MUß, habe ich wohl jetzt doch die A...karte."

      Da diese Klausel jedoch nach Ansicht des BGH unwirksam ist, muß ich wohl doch nicht renovieren oder doch.

      EGAL - ich danke euch für den tollen Einsatz,

      :confused:Valerie
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 12:20:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Valerie:
      Könntest du die Renovierungsklausel im vollständigen Wortlaut posten?
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 13:02:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      Mache ich doch gerne:

      "Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen zu lassen oder nach AUSDRÜCKLICHER ERLAUBNIS DES VERMIETERS selbst auszuführen.

      Die Schönheitsreparaturen sind in der Küche, in den Bädern, Toiletten und Dielen in einem Zeitraum von 2 Jahren, für andere Räume mindestens alle 5 Jahre fachgerecht durchzuführen, soweit nicht nach dem grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. Der Vermieter kann den Nachweis der Ausführung von Schönheitsreparaturen verlangen."

      Hoffe, jetzt herrscht Klarheit oder auch nicht???

      :confused:DICKES, FETTES DANKE!!!
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 23:18:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich wette, die Bude steht in Ostdeutschland.
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 00:29:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23

      Ich kann dich beruhigen...tiefstes Westfalen.

      Und weder Mieter noch Vermieter haben "dunkeldeutsche" Vorfahren noch etwaige Kontakte oder Beziehungen.

      Geht`s jetzt wieder?

      V.
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 10:20:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      @valerie,
      du mußt NICHT renovieren. Folgende Passagen machen deine Renovierungsklausel in Gänze unwirksam:

      "oder nach AUSDRÜCKLICHER ERLAUBNIS DES VERMIETERS selbst auszuführen."

      Natürlich darf der Vermieter auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters selbst renovieren (bei üblicher Farbwahl). Deshalb ist die Klausel widerrechtlich und somit unwirksam.

      "mindestens alle 5 Jahre"

      Genau diese zeitlich starre Fristenregelung hat der BGH beanstandet. Also ebenfalls unwirksam.

      Ich sehe deine Chancen bei 100%.

      An deiner Stelle würde ich den Vermieter freundlich auf die Rechtslage hinweisen. Falls er nicht einlenkt und deine Mietkaution zurückbehalten will, hilft evtl. ein Androhen des Rechtsweges. Notfalls mußt du dir dann einen Anwalt nehmen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 10:23:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Dummensteuer,
      Spock hat völlig Recht und du bist komplett auf dem Holzweg!
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 00:16:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      valerie,

      meine Frage bezüglich Ostdeutschland war durchaus sachlich gemeint. Ich hatte auch keinen grinsenden Smilie gesetzt.

      Ich habe mir nämlich sagen lassen, dass es durchaus üblich ist, dass in den neuen Bundesländern eine neu vermietete Wohnung, tapeziert übergeben wird.

      In den alten Bundesländern ist das allerdings nicht üblich.

      Wir hören hier allerdings nur eine, nämlich deine Seite. Interessant wäre auch mal den Vermieter zu hören.

      Im „tiefsten Westfalen“ gehört Tapezieren nämlich nicht zur Renovierung. Da wird eine Wohnung „tapezierfähig“ an die Mieter übergeben.

      Eine Renovierung ist ganz etwas anderes. Da bringt man u. U. neue Rollladen an, erneuert das Bad etc.

      Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass du unsachlich wirst. Wir sind ein seriöses Börsenboard. Für mich gibt es keine „Dunkeldeutschen“. Die eigenen Vorfahren sind auch nicht Gegenstand eines Mietvertrages.

      Ich wünsche dir Glück in deiner neuen Umgebung, und eine friedliche Lösung bezüglich der Wohnungsübergabe.
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 00:22:06
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Valerie:
      Ich stimme Posting #25 zu.
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 17:00:35
      !
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