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    Besteuerung Hebelzertifikate - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.05 09:42:02 von
    neuester Beitrag 10.03.05 08:55:01 von
    Beiträge: 9
    ID: 954.288
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      Avatar
      schrieb am 15.02.05 09:42:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Anlegergemeinde,

      Gewinne und Verluste aus Hebelzertifikaten unterliegen aufgrund des " Termingeschäftes " nicht dem Halbeinkünfteverfahren.
      Wie verhält es sich mit der Spekulationssteuer ?
      Müssen Gewinne , die innerhalb eines Jahres erzielt werden, ebenfalls wie bei Aktien versteuert werden ! Wenn ja, gilt auch hier eine steuerfreier Veräußerungsgewinn nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist, oder müssen Gewinne generell hier versteuert werden ?

      Zudem von Euch evtl. eine persönliche Einschätzung :

      Habe z.Zt. mehrere Hebelzertifikate in meinem Depot mit einem Hebel von ca. 5-6% , die K.O.-Barriere liegt ca. 15% entfernt. Plane diese Anlagen länger als ein Jahr zu halten! Ist das Eurerseits sinnvoll oder gibt es Alternativen? Z.B. tue ich mich schwer bei der Einzeltitel-Auswahl im Dax, und möchte so an einem steigenden Anstieg im Index partizipieren. Ist das sinnvoll? Wer handelt noch so.

      Danke für Eure Infos......

      -> mein 2. Versuch, gestern bekam ich leider keine Rückmeldung. Wäre dafür aber sehr dankbar !

      Gruß B.Romeo
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 13:37:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo B.Romeo,
      hier zumindest mal eine Antwort:

      Die Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens hat nichts mit einer evtl. "Termimgeschäftsfähigkeit" der Anlage zu tun.
      Zertifikate (ob mit oder ohne Hebel) fallen nur einfach generell nicht unter das "Halbeinkünfteverfahren".

      Wie bei jedem anderen Wertpapier greift hier aber die Haltefrist von 1 Jahr - verkaufst Du vorher, ist ein evtl. Gewinn/Verlust spekulationssteuerpflichtig.
      Verkaufst Du später, ist der Gewinn steuerfrei.

      Etwas anderes wäre es nur bei einer Finanzinnovation (kein Kapitalrisiko) - hier ist der Gewinn immer zu versteuern.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:06:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Rene,

      vielen Dank für die Info :)
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:53:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie soll das gehen ??
      wenn ich einen schein kaufe der nur noch bis 24.02.05 läuft kann ich ihn nicht 1 jahr halten oder ?:confused:
      ansonsten würde ich auf keinen fall einen call mit einer laufzeit von mehreren monaten kaufe.
      da ist meiner meinung nach nix mehr zu gewinnen.
      aber das muss jeder selber wissen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 09:00:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo greenfuture2,
      wenn Du natürlich nur Zertifikate (oder auch Optionsscheine) mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr kaufst, ist für Dich die Sache klar:
      Das sind alle Geschäfte steuerpflichtig!

      Aber es gibt ja auch Zertifikate mit unterschiedlicher Risikostruktur und da kann es auch Sinn machen, diese länger als 1 Jahr zu halten!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 25.02.05 14:01:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo B.Romeo,

      Das Halbeinkünfteverfahren bezieht sich grundsätzlich nur auf Dividenden. Hier verdoppelt sich rechnerisch der Sparerfreibetrag.
      Und nicht vergessen: Es gibt eine Freigrenze von 511,99 Euro für innerhalb eines Jahres erwirtschaftete Veräußerungsgewinne.

      Zur persönlichen Einschätzung:
      Ich handle nur auf den Dax, vereinzelt auch auf Devisen. Hebel von 10-30 und kurzfristiger Anlagezeitraum von 3 bis 30 Tagen. Mein Ding wäre es nicht, ein Jahr zu warten - und das ist ja nur der Mindestanlagezeitraum.
      Btw: Warum hast du mehrer Hebelzertifikate im Depot - verursacht doch nur Transaktionskosten?

      Die Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens hat nichts mit einer evtl. " Termimgeschäftsfähigkeit" der Anlage zu tun.
      Wär mal interessant zu wissen, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, bei Zertifikaten eine Ausnahme zu machen. Kann das einer erklären?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 13:02:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Halbeinkünfteverfahren bezieht sich grundsätzlich nur auf Dividenden?

      In einem Zeitungsartikel, in dem Experten vom Bundesverband deutscher Banken Anlegerfragen beantworten, steht was anderes:

      Frage:
      "Ich habe Aktien nach sechs Monaten mit 2000 Euro Kursgewinn verkauft. Wie hoch ist der Steuersatz für diesen Spekulationsgewinn?"

      Antwort:
      "Nach dem Halbeinkünfteverfahren ist die Hälfte des Kursgewinns, also 1000 Euro steuerpflichtig. Dieser Betrag wird Ihrem übrigen Einkommen hinzu gerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belegt."


      Damit wäre eine kurzfristige Aktienanlage auf Kredit steuerlich attraktiver als der Kauf eines Hebelzertifikats.
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 18:42:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stimmt, Halbeinkünfteverfahren betrifft auch Spekulationsgewinne mit Aktien.:(
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 08:55:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo estudent,
      Du hast natürlich Recht: Meine Bezeichnung "...bezieht sich nur auf Dividenden..." sollte richtigerweise lauten"...bezieht sich nur Dividenden/-werte...".

      Das HEV greift sowohl bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden) als auch bei Sonstigen Einkünften (private Veräußerungsgeschäfte mit Dividendenwerte).

      Rene


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