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    Habe Frage zur Speku-Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.04.05 18:41:49 von
    neuester Beitrag 02.05.05 08:47:16 von
    Beiträge: 20
    ID: 975.089
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      schrieb am 15.04.05 18:41:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dreht sich um den Verkaufszeitpunkt bei Teilkäufen und Teilverkäufen.

      Folgendes Beispiel bei einer Aktie

      1. Kauf Mai 2004 - 1000 Stück zu 5 €
      2. Kauf März 2005 - 1000 Stück zu 10 €

      Wenn ich jetzt im April 2005 einmal 1000 Stück bei 12 € wieder verkaufe, und dann im Juni nochmal die anderen 1000 Stück (angenommen auch für 12 €), ist dann der letzte Verkauf steuerfrei? Schließlich hab ich ja mehr als 12 Monate gehalten. Der andere Kauf war ein Tradingkauf, den ich natürlich versteuern würde.

      Oder muss ich etwa beide Verkäufe versteuern?



      Danke schön.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 18:45:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Erachtens nach sagst du es richtig: den ersten Verkauf versteuern, den zweiten zu 100% einsacken. :)

      Frei nach dem fifo-Prinzip.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 18:51:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      würde mich freuen, wenn es so wäre, aber ich bin mir eben nicht sicher.

      was ist wenn das finanzamt der meinung ist, das der erste verkauf zum ersten kauf passt (wäre innerhalb der 12 monate), und der 2.kauf zum 2.verkauf passt. dann müsste ich beides versteuern.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 18:57:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      hey das amt fragt garnix erst wenn eine steuerprüfung kommt und die kommt nur wenn du total auffällig bist oder dich einer anscheisst du glaubst doch nicht im ernst dass die beim amt zeit haben jede kauf und verkauf zu kontrollieren bei mir sind es ca 100 k un v im monat da blick ich selber nicht mehr durch ...

      also kirche im dorf lassen....
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 19:06:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      versteh ich jetzt aber nicht:

      die ersten 1000 Stück verkaufst du nach 11 monaten, die zweiten 1000 stück verkaufst du nach 3 monaten, somit mußt du doch alles versteuern ???? :rolleyes:

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      schrieb am 15.04.05 19:09:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften ist im Veranlagungszeitraum 2004 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung weiterhin die so genannte Durchschnittswertmethode (BFH-Urteil vom 24. November 1993, BStBl 1994 II S. 591) anzuwenden. Dabei wird es aber nicht beanstandet, wenn Institute
      • für den Veranlagungszeitraum 2004 in den nach § 24c EStG zu erstellenden Jahres-bescheinigungen teilweise nur Veräußerungsdaten bescheinigen oder
      • bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2004 (erstmalige Erstellung der Jahresbe-scheinigungen nach § 24c EStG) von vorneherein nur Werte nach der „First-in-first-out“-Methode (Fifo-Methode) ermitteln
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 19:17:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @RicheyJames, #2,#3:

      bin mir ziemlich sicher, dass Du beides versteuern müsstest. Gerade nach dem first-in-first-out-Prinzip verkaufst Du Deine ersten 1000 im April 05, nachdem Du sie im Mai 04, also 11 Monate zuvor erworben hast.
      Die zweiten 1000 haben damit erstmal nichts zu tun. Da sie aber ebenfalls unterjährig gehalten wurden, gilt für sie auch die Steuerpflicht.
      Ist jedenfalls meine Meinung, sorry.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 19:26:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7,

      ist doch aber irgenwie "ungerecht". Eigentlich hab ich ja durchaus 1000 Stück mehr als 12 Monate gehalten. Das Andere war einfach nur ein Trade zwischendurch, den ich natürlich versteuern würde.



      #4,

      bedeutet das, das ich nur den einen Trade beim Finanzamt angeben soll (also Kauf März 05 und Verkauf April 05), und dann den anderen einfach nicht angebe, weil ich aj davon ausgehe, das er steuerfrei ist? Oder muss ich grundsätzlich jeden Kauf und Verkauf angeben, und das Amt sucht sich dann die steuerpflichtigen Trades raus?


      Hatte noch nie so einen Fall.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 19:44:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      @RicheyJames, #8:

      klar, das ist superungerecht. Aber ich finde Deinen Gedanken sehr erheiternd, einen Megagewinn von sagen wir 500 % aus 11 Monaten Haltezeit ( unterjährig ) damit dem Fiskus zu entziehen, indem man dieselbe Aktie in gleicher Stückzahl quasi on Top vor dem Verkauf des ersten Aktienblocks nochmal kauft, 2-3 Monate ohne nennenswerte Trading-Gewinne hält und damit den hohen Kursgewinn vom ersten Block "rettet ". Einfach genial. Du solltest Finanzminister werden.
      Ok, Spass beiseite, damit wird aber vielleicht der Knackpunkt Deiner Anfrage deutlich.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 19:51:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      okay, das macht Sinn. trotzdem heißt das doch am ende, das ich keine aktie nachkaufen kann, die ich bereits im depot habe.

      auch wenn deine rechnung zwar richtig ist, so war es bei mir ja anders gedacht. ich wollte die aktie langfristig kaufen, und zwischendurch die kurzfristig gesunkenden kurse zum nachkauf als trade nutzen. diesen trade verkaufe ich zufällig innerhalb der 12 monate aus dem ersten kauf, und schon gelten beide positionen als steuerpflichtig. das kanns doch irgendwie nicht sein.

      ich könnte dem natürlich ganz einfach dadurch entgehen das ich die 2. 1000 Stück einfach bei einem anderen broker kaufe. dann würde man zumindest eindeutig sehen, das ich die eine position über 12 monate gehalten habe.

      aber ist das der sinn der sache?


      ist mir irgendwie zu blöd ...
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:01:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      kurssucher sieht das meiner Einschätzung nach absolut richtig.

      Beides müsste so versteuert werden.

      Du hättest nach Kauf 1 12 Monate und einen Tag mit dem Verkauf warten müssen.Der zweite Kauf ist ein neuer Fall und auch hier müssen 12 Monate +1 Tag verstreichen.

      Das war einfach ungeschickt.

      Meine Meinung
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:04:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      @RicheyJames, #8:

      zu Deiner zweiten Frage (eigentlich an #4 gerichtet):
      ich gebe alle unterjährigen (sprich steuerpflichtigen) Kauf-/Verkaufspaare an:
      Und zwar Verkaufspreis ohne Verkaufspesen abzgl. Kaufpreis incl. Kaufspesen = Gewinn- oder Verlustgeschäft. Die Verkaufspesen rechne ich zusammen mit anderen Werbungskosten vom Gesamtgewinn ab und ermittle so den zu versteuernden Gewinn aus Aktiengeschäften. (Halbeinkünfteregel beachten). Verlustvortrag ist unbegrenzt möglich (wenn ein Jahr unterm Strich im Minus endet).
      Gewinne bzw. Verluste aus Aktiengeschäften mit Haltedauer länger als einem Jahr gebe ich gar nicht an, weil steuerfrei. Belege füge ich nur bei Verlustgeschäften bei. So hat es mir mein Finanzamt erklärt.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:06:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich könnte dem natürlich ganz einfach dadurch entgehen das ich die 2. 1000 Stück einfach bei einem anderen broker kaufe. dann würde man zumindest eindeutig sehen, das ich die eine position über 12 monate gehalten habe.

      Das funktioniert nicht, wenn die Käufe in einem (1) Depot landen.
      Funktionieren würde mE der Kauf in 2 verschiedene Depots. Dann könntest du nachweisen, dass die im Juni 2005 verkauften Aktien im Mai 2004 gekauft wurden.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:09:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich würde das so versteuern:

      1. Ankauf 500 Stk 5 € = 2500 €
      Ankauf 500 Stk 10€ = 5000 €

      Verkauf 1000 Stk 12 = 12000 €

      zu versteuern: 2250€

      2. Ankauf 500 Stk 5 € = 2500 € (steuerfrei)
      Ankauf 500 Stk 10€ = 5000 €

      Verkauf 500 Stk 12 = 6000 €

      zu versteuern 500€

      macht zusammen 2750€, die ich mit meinen Verlusten aus den Vorjahren verrechne:laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:12:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @RicheyJames, #9:

      Problem erkannt. Ich habe mir aus dem selben Grund damit geholfen, dass ich bei einem Broker (damals Entrium) 2 Depots nebst zugehöriger Gelkonten eingerichtet habe (ohne Mehrkosten, war ja sowieso umsonst). Cashbestände konnte ich schnell umbuchen bzw. umbuchen lassen. Man darf aber bei dieser Methode nicht den Überblick verlieren, muss also auch z.B. 2 SL-Orders oder Verkauforders mit entsprechenden Orderkosten beachten, wenn man etwas sichern oder loswerden will.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:15:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      zu Beitrag #15:
      meinte natürlich @RicheyJames, #10:
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:16:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      #13

      das war ja auch so gemeint. wenn ich anderer broker schreibe, gehe ich davon aus, das es auch zwei unterschiedliche depots sind.

      dadurch zeigt sich doch aber der unsinn dieser regelung. die beiden käufe und verkäufe innerhalb eines depots, und es wird beides als trade innerhalb der spekufrist gewertet. aber wenn ich genau das gleiche mit 2 depots mache, dann zählt es als ein trade und eine steuerfreie langfristanlage. ist doch total blöd.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:31:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @RicheyJames, #17:

      bin ja eigentlich auch ganz Deiner Meinung, dass das ungerecht ist. Aber das sind nun mal die geltenden Regelungen, (und wie man sie umschiffen kann.:laugh:
      Mich nervt dass mit der Spekusteuer auch gewaltig, weil es einen schnell zu irrationalen Überlegungen verleitet wie z.B.: hoffentlich sind die 100% Gewinn noch in sechs Monaten nach Ablauf der Frist vorhanden oder dann sogar noch mehr (meistens ja eben nicht).:cry:
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 00:29:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      zu #12, @Kurssucher.

      Ich habe auch mal beim Finanzamt nachgefragt. Die nette Dame sagte mir, ich müsse lediglich die Differenz aus Anschaffungskosten (Kaufpreis+Courtage+Börsengebühr+Provision+Spesen) und Verkaufserlös (Verkaufspreis-(C+B+P+SP)) bilden, also im Prinzip das was bei der Abrechnung der Bank "hinten raus kommt". Wieso rechnest du die Verkaufsspesen mit anderen Werbungskosten vom Gesamtgewinn runter? Kommt das günstiger oder hatte die Dame einfach keine Ahnung (was ich nicht ausschließen möchte....)? Merci
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 08:47:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Badtiming:
      Steuerlich wichtig ist nur das Endergebnis. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses zu berechnen.
      Die gesetzliche Definition des Speku-Gewinns lautet:

      G = Vp - Ak - Wk

      G= Gewinn
      Vp = Verkaufspreis
      Ak = Anschaffungskosten
      Wk = Werbungskosten

      Ob die Transaktionskosten dem einzelnen Geschäft zugeordnet werden oder ob sie insgesamt aufaddiert und vom Gesamtgewinn abgezogen werden, spielt für die Berechnung des Gesamtgewinns keine Rolle.


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