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    Spekulationsgewinne + Dividendeb = Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG für 2004 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.05.05 13:47:51 von
    neuester Beitrag 14.05.05 14:00:32 von
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      schrieb am 07.05.05 13:47:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag zusammen, :):)

      Ich habe von meiner Bank die “Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG für 2004” erhalten. :confused::confused::confused::confused:
      Kennt sich hier jemand aus?? Muß man die abgeben, auch wenn die gesamten Dividenden nach dem Halbeinkünfte Verfahren nicht den Sparerfreibetrag übersteigen???? Wird das überhaupt kontrolliert? :rolleyes::D:rolleyes:

      Dann noch eine spezielle Frage zu der Tabelle “Verkäufe”. Da sind zwar alle meine Verkäufe aufgelistet, aber bei “Zeitpunkt der Anschaffung” steht “nicht bekannt” und bei “Ergebniss“ steht “nicht berechenbar“.
      Muß man die Anlage SO ausfüllen oder kann man sie bei nur 14 Transaktionen im Jahr 2004 die bis auf 2 alle über ein Jahr in meinem Depotlagen, weglassen???? :rolleyes::rolleyes:

      Ich habe nur folgende Infos zu meinem Thema gefunden:

      aktienmarkt.NET Recht & Steuern-Newsletter vom 06.05.2005

      Jahresbescheinigung 2004: Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte (22.03.05) § 24 c EStG

      Ab 2005 müssen Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsunternehmen ihren Kunden für alle bei ihnen geführten Konten und Depots eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über die Höhe der Kapitalerträge und erzielten Veräußerungsgewinne des Vorjahres (jetzt also für 2004) ausstellen.
      Diese Bescheinigung wird das Finanzamt zusätzlich zur Einkommensteuererklärung verlangen.
      Hinweis: Diese Jahresbescheinigung ersetzt nicht die Steuerbescheinigung über einbehaltene Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine Anrechnung dieser Steuerbeträge auf die geschuldete Einkommensteuer ist daher nach wie vor nur möglich, wenn Sie dem Finanzamt auch die gesonderte Steuerbescheinigung vorlegen.

      "FiFo" bei Wertpapierverkäufen
      § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n.F. - Aktuelle Steuer-Information

      Wurden Wertpapiere zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft, ergaben sich bisher praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.

      Ab dem 1.1.2005 ist gesetzlich geregelt worden, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten (sog. First in/First out - FiFo-Verfahren).

      Beispiel: Ein Anleger kauft zu folgenden Zeitpunkten Aktien der A-AG:

      15.01.04: 100 Stück zu 4.000 €,
      30.09.04: 100 Stück zu 3.000 €,
      07.02.05: 100 Stück zu 5.000 €.

      Am 28.05.05 verkauft er 200 Stück für insgesamt 14.000 €.

      Die am 15.01.04 gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft. Da der Anleger diese Aktien nach über einem Jahr verkauft hat, ist der Veräußerungserlös zu 7.000 € steuerfrei (7.000 € von 14.000 € entfallen auf den Veräußerungserlös für die 100 am 15.01.04 gekauften Aktien). Als zweites gelten die am 30.09.04 gekauften Aktien als verkauft. Da dieser Verkauf innerhalb der Jahresfrist seit der Anschaffung erfolgt ist, ergibt sich folgender Gewinn:

      7.000 €: Veräußerungserlös ½ von 14.000 €
      3.000 €: Anschaffungskosten der am 30.09.04 gekauften Aktien
      4.000 €: Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft

      Dieser Gewinn von 4.000 € ist auf Grund des hier geltenden Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei. Im Bestand bleiben die am 07.02.05 erworbenen Aktien zu Anschaffungskosten von 5.000 €.
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 14:19:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Muß man die Anlage SO ausfüllen oder kann man sie bei nur 14 Transaktionen im Jahr 2004 die bis auf 2 alle über ein Jahr in meinem Depotlagen, weglassen????

      Die Verkäufe nach Ablauf der Jahresfrist sind nicht anzugeben, da steuerlich völlig uninteressant.
      Wie hoch war denn der Gewinn aus den 2 Transaktionen innerhalb der Jahresfrist? Waren es Aktien (Halbeinkünfteverfahren) oder andere Geschäfte?

      Muß man die abgeben, auch wenn die gesamten Dividenden nach dem Halbeinkünfte Verfahren nicht den Sparerfreibetrag übersteigen????

      Nein, die Bescheinigung nach § 24 c EStG und die Anlage KAP sind in diesem Fall nicht abzugeben.
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 14:44:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für das Veranlagungsjahr 2004 gibt es hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung nach §24c eine Übergangsregel zu Lasten der Steuerpflichtigen [und zu Gunsten der Banken].

      Die Banken listen dabei schlich sämtliche Verkäufe auf (egal ob steuerpflichtig oder nicht). Wurde auch schon in diversen Threads hier diskutiert.

      Ob Du Angaben in der Anlage SO machen musst hängt -wie Nataly bemerkt- davon ab, ob Du Einkünfte über der Freigrenze hast (Höhe der Gewinne aus den 2 Transaktionen und HEV oder nicht).

      Ob man diese §24c Bescheinigung sinnvollerweise abgibt oder nicht hängt vielleicht auch ein wenig vom individuellen Einzelfall ab. Bei 14 Transaktionen sehe ich da keine Gefahr.

      Der "aktienmarkt.NET Recht & Steuern-Newsletter vom 06.05.2005 " ist insofern unpräzise, da ab dem Veranlagungsjahr 2005 das FiFo Verfahren gilt - für das Veranlagungszeitraum 2004 - so der Steuerpflichtige das will - aber eben auch schon.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 14:59:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo NATALY, hallo K1,

      danke für die schnelle Hilfe. Die beiden Verkäufe innerhalb der Speku-Zeit waren nur kleine Zocks. 1 x 500 Euro Plus (Verdoppler in nur 2 Monaten), 1 x 100 Euro Miese (ausgestoppt).

      Ich wünsche euch ein schönes (Rest-) Wochenende. :):):)
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 15:15:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      JEDES JAHR;
      wenn ich die verf.... Steuer mache, bekomme ich das KOTZEN.

      ... vor allem, wenn ich dann abends unsere inkompetenten geistig minderbemittelten realitätsfernen Selbstbedienungs-Politiker in den Nachrichten sehe, die dieses Land vor die Wand fahren,in dem sie Mega-Verwaltungswasserkopf künstlich am Leben erhalten ...

      Wir brauchen seit Jahrzenten DRINGEND eine Steuerreform in diesem Land, jeder der ein Unternehmen führt, weiss warum, wie auch jeder Private oder Zocker ...

      Ich bin absolut bereit:

      - auf jeden Gewinn pauschal 25% Steuern zu zahlen ...
      und
      - dazu auch die Steuerfreiheit nach bzw. die Spekufrist abzuschaffen.


      Hauptsache, man kann sich auf das Wesenltiche konzentrieren, seine Geschäfte ...

      Oder woran denkt der Deutsche, während in anderen Ländern von cleveren Machern Geschfäftsbereiche erfolgreich erschlossen werden ?

      Er denkt daran, in welche Verlustgeschäfte oder Verlustanschaffungen er investieren kann .... um die Verluste abzuschreiben ... IST DAS PERVERS ?

      Man sollte investieren um Geld zu vermehren, ... aber das passt wohl nicht zu diesem Sche.ss-Land und der Bevölkerung, die es hervorgebracht hat ;)

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      Avatar
      schrieb am 07.05.05 19:56:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ZpunktOcker: "Bierdeckelsteuererklärung", das wäre es!!!
      Aber was machen die?? Noch mehr und mehr und mehr, Hauptsache Steuern...:rolleyes:

      In dem Zusammenhang, unsere Bundesmarine müßte die größte Flotte der Welt sein! Da wir ja seit über 90 Jahren Sektsteuer bezahlen. Und diese wurde ja zum Aufbau unserer kaiserlichen Kriegsflotte erhoben.........:laugh::laugh:

      Ich finde es auch schwachsinnig, alle Kleinigketen geaustens aufschreiben zu müssen, nur um ein paar Pfennige (oder Cent) zurückzubekommen. Habe mich dieses Jahr mit der Abschreibung einer Photovoltaikanlage auseinandersetzen müssen. Bin jetzt "Diplom Steuer Photovoltaiker" :laugh::laugh::laugh: Schwieriger als die Technik......
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 20:08:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mit geht es nicht um das "zurückbekommen", das interessiert mich nicht ... mich nervt der Zeitaufwand und Verordnungsdschungel und ich hasse Verwaltungswasserköpfe, die aus Gründen des Selbsterhaltes jede Reform verhindern und dieses Land damit in den Ruin treiben ...
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 20:17:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      meistens scheint mir die Sonne aus dem Arsch ... hab allerdings heute meine Steuer gemacht ... daher der Politikerhass in diversen Threads heute ;) ... wie gesagt, es geht nicht um das abgegeben, mich interessieren keine Kindergartentricks um 1 Euro irgendwo noch abzuziehen ... mir geht das hier alles gerade mal wieder auf den Sack in diesem Land, eigentlich noch nicht mal wegen der Steuer, sondern nur so allgemein, z.B. welche Deppen der Deutsche als Politiker hervorbringt und was aus DE geworden ist ... hab ich ca. alle 2-3 Monate so einen Anfall.

      Geht auch wieder vorbei :D

      Unsere Politiker sagen, wenn die Wirtschaft wieder wächst, ist alles im Lot.

      Nur. Die Wirtschaft ist letztes Jahr weltweit gewachsen wie lange nicht mehr zuvor. Wirtschaftswachstum überall, nur nicht in Deutschland.

      Denken die, die Wirtschaft wächst erst dann besonders im "Exportland" Deutschland, wenn sie weltweit nicht mehr wächst ?

      PS:Warum geht es China wirtschaftlich so gut ?
      Weil die noch ihre Mauer haben ?
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 13:08:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Und weil in China Linke regieren :D
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 14:15:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      --- "PS:Warum geht es China wirtschaftlich so gut ?" ---

      Bin mal gespannt, ob der ZpunktOcker auch mit dem Chinesischen Duchschnittslohn zufrieden wäre ... ;)
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 14:20:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10: Bestimmt nicht.. ;) Ich wünsche allen einen schönen Sonntag. :):):)

      P.S.: :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Ein Rechtsanwalt saß im Flugzeug einer Blondine gegenüber, langweilte sich
      und fragte, ob sie ein lustiges Spiel mit ihm machen wolle.
      Aber sie war müde und wollte schlafen.
      Der Rechtsanwalt gab nicht auf und erklärte, das Spiel sei nicht nur lustig,
      sondern auch leicht:
      "Ich stelle eine Frage und wenn Sie die Antwort nicht wissen,
      zahlen Sie mir 5 Euro und umgekehrt."
      Die Blonde lehnte ab und stellte den Sitz zum Schlaf zurück.
      Der Rechtsanwalt blieb hartnackig und schlug vor:
      "O.K., wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie 5 Euro,
      aber wenn ich die Antwort nicht weiß, zahle ich Ihnen 500 Euro!"
      Jetzt stimmte die Blonde zu und der Rechtsanwalt stellte die erste Frage:
      "Wie groß ist die Entfernung von der Erde zum Mond?".
      Die Blondine griff in die Tasche und reichte ihm wortlos 5 Euro rüber.
      "Danke" sagte der Rechtsanwalt, "jetzt sind Sie dran.".
      Sie fragte ihn:
      "Was geht den Berg mit 3 Beinen rauf und kommt mit 4 Beinen runter?".
      Der Rechtsanwalt war verwirrt, steckte seinen Laptopanschluss ins
      Bordtelefon, schickte E-Mails an seine Mitarbeiter, fragte bei der
      Staatsbibliothek und bei allen Suchmaschinen im Internet.
      Aber vergebens, er fand keine Antwort.
      Nach 1 Stunde gab er auf, weckte die Blondine auf und gab ihr 500 Euro.
      "Danke", sagte sie und wollte weiter schlafen.
      Der frustrierte Rechtsanwalt aber hakte nach und fragte:
      "Also gut, was ist die Antwort?".
      Wortlos griff die Blondine in die Tasche und gab ihm 5 Euro!

      und noch einer...

      "Also", sagt der Boxtrainer in der Pause zum Boxer. "Du mußt dir schon darüber
      klar werden was du willst. Entweder den Friedensnobelpreis oder die
      Kreismeisterschaft im Schwergewicht. Beides geht nicht!"

      und noch einer...

      Mäxchen fährt in der Straßenbahn. Eine junge schwangere Frau steigt an der
      nächsten
      Haltestelle zu und findet keinen Sitzplatz mehr.
      Freundlich überlässt Mäxchen ihr seinen Sitzplatz.
      Darauf sagt die Frau zu ihm.
      "Du bist aber ein kleiner Gentleman".
      In der Schule fragt der Lehrer die Kinder: "Wer von euch weis was ein Gentleman
      ist?"
      Mäxchen meldet sich ganz aufgeregt, und sagt: "Ein Gentleman ist jemand der
      eine schwangere Frau sitzen lässt".

      und noch einer...

      Zwei Löwen im Zoo:
      "Man erzählt sich, Du hättest mal einen Ausbruch geschafft?"
      "Klaro!"
      "Und? Wie lief es?"
      "Zuerst prima! Ich habe mich im Rathaus versteckt und jeden Tag
      heimlich einen Beamten gefressen.
      Das fiel erst gar nicht auf."
      "Und wie ist es aufgefallen?"
      "Ganz blöde! Eines Tages habe ich aus Versehen eine Putzfrau erwischt!"

      und noch einer...

      Der Richter zum Angeklagten:
      "Bekennen Sie sich schuldig ?"
      "Das kann ich zur Zeit noch nicht sagen, muss erst mal hören, was die Zeugen alles wissen."
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 16:18:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mal zurück zum ursprünglichen trostlosen Thema...

      Wenn man einen anerkannten Spekulationsverlust aus dem Vorjahr hat, 2004 einen Spekulationsgewinn UNTERHALB der Freigrenze hat, wird dann der Verlustvortrag um den Betrag aus 2004 gemindert oder bleibt er unverändert?
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 16:38:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der festgestellte Verlustvortrag bleibt in der Höhe unverändert [darauf achten, dass ein neuer Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag erstellt wird].
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 16:47:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Bin mal gespannt, ob der ZpunktOcker auch mit dem Chinesischen Duchschnittslohn zufrieden wäre ..."

      Als chin. Arbeitgeber: Ja klar ;)
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 20:05:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13

      Danke für die schnelle Antwort. Ist in diesem Fall überhaupt die Anlage SO auszufüllen?
      Avatar
      schrieb am 14.05.05 13:51:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo zusammen,

      Hier ein nützlicher Link für alle Photovoltaikfreunde: :cool::cool:

      http://www.regiosolar.de/partner/Sonniges_Landau/portrait.ht…

      Mein Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien Bad Bergzabern hat diesen in Zusammenarbeit mit unserem Partnerverein Landau erstellt.

      Unter „Leitfaden für Photovoltaik“ könnt ihr alle notwendigen Infos zum Bau einer Photovoltaikanlage lesen. Technik und wirtschaftliche Betrachtung.

      Unter „Umweltforum auf LD7“ könnt ihr u. a. Leserbriefe von Kollektor und mir lesen. :laugh::laugh:

      Und last but not least, der Hinweis auf unseren Aktionstag am 5. Juni,
      Ausstellung / Messe - Tag der Erneuerbaren Energien in der Schloßhalle und auf dem Schloßplatz in Bad Bergzabern.
      Unser Arbeitskreis hat die Zeitung „Wärme von der Sonne“ ganz unten auf der Seite in zusammenarbeit mit dem Bund der Solarindustrie erstellt. Auf Seite 1 ist in der Mitte oben der „Starschnitt“ :laugh::laugh::laugh::laugh:……… Auf Seite 8 ist die Entstehung unserer Gruppe beschrieben. :cool:

      Ich wünsche allen hier frohe Pfingsten.
      :):):):):):):):)
      Avatar
      schrieb am 14.05.05 14:00:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #15: Wenn der Speku-Gewinn unterhalb von 512 EUR bleibt, ist die Anlage SO (Seite 2) nicht auszufüllen.


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