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    wie ists in meinem fall genau mit spekusteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.05 17:32:05 von
    neuester Beitrag 11.05.05 19:07:20 von
    Beiträge: 8
    ID: 980.294
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      Avatar
      schrieb am 10.05.05 17:32:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      also bei mir is es so: bin 18 und schüler, dh kein einkommen! und hab jetz bisschen geld gespart für aktien!

      gilt bei mir auch die grenze von der spekusteuer (440 in ö glaub ich, 510 in d?) wenn ich innerhalb eines jahres verkaufe?
      weil die spekusteuer wird ja irgendwie auf das einkommen mitgerechnet?!

      oder darf ich mehr gewinn machen da ich kein einkommen habe, damit auch keine einkommenssteuererklärung (heißt des so? *g*)

      ich hab dazu noch nichts konkretes gefunden, vielleicht kann mir von euch wer weiterhelfen
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 17:36:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      Lass die Finger von Aktien, sonst endest Du so, wie die ganzen toten Hosen hier bei -WO-.
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 18:33:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu #1:
      Auch ein Speku-Gewinn über der Freigrenze von 512 EUR bleibt steuerfrei, solange das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 EUR nicht übersteigt.
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 18:47:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mir war so als könnte man ohne sonstiges Einkommen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt holen.Gilt aber wohl nur für Kapitalertragssteuer.
      http://www.steuerlexikon-online.de/Nichtveranlagungsbeschein…

      Spekulationssteuern berechnen kann mann mit diesem kostenlosen Programm berechnen.
      http://www.steuerkompasswp.de/DownLoad.htm
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 18:49:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry Programm ist nur ne Testversion die Vollversion kostet.

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      Avatar
      schrieb am 10.05.05 18:55:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Solange die Speku-Gewinne 7664 EUR nicht übersteigen, mußt du auch keine ESt-Erklärung abgeben:

      EStDV § 56 Steuererklärungspflicht

      <1>Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:

      1. Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26

      Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die getrennte
      Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach §
      26c des Gesetzes wählt,
      a) wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von
      denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen und der
      Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 15.329 Euro betragen hat,
      b) wenn mindestens einer der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger
      Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen hat
      und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes in
      Betracht kommt,
      c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
      kommt;
      2. Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26
      Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben,
      a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro betragen hat
      und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein
      Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,
      b) wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus
      nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen
      worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1
      bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt,
      c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
      kommt.

      2Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 19:42:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      is ja perfekt :D
      danke für die antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 19:07:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      dieses steuerberechnungsprogramm sieht ja recht gut aus
      leider nur für deutschland geeignet.
      te ist wie ich aus ösiland
      gibts so ein programm auch für uns??
      kennt jemand einen link?
      such schon eine weile nach sowas
      biiiiiiiitte


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