wie ists in meinem fall genau mit spekusteuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.05.05 17:32:05 von
neuester Beitrag 11.05.05 19:07:20 von
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also bei mir is es so: bin 18 und schüler, dh kein einkommen! und hab jetz bisschen geld gespart für aktien!
gilt bei mir auch die grenze von der spekusteuer (440 in ö glaub ich, 510 in d?) wenn ich innerhalb eines jahres verkaufe?
weil die spekusteuer wird ja irgendwie auf das einkommen mitgerechnet?!
oder darf ich mehr gewinn machen da ich kein einkommen habe, damit auch keine einkommenssteuererklärung (heißt des so? *g*)
ich hab dazu noch nichts konkretes gefunden, vielleicht kann mir von euch wer weiterhelfen
gilt bei mir auch die grenze von der spekusteuer (440 in ö glaub ich, 510 in d?) wenn ich innerhalb eines jahres verkaufe?
weil die spekusteuer wird ja irgendwie auf das einkommen mitgerechnet?!
oder darf ich mehr gewinn machen da ich kein einkommen habe, damit auch keine einkommenssteuererklärung (heißt des so? *g*)
ich hab dazu noch nichts konkretes gefunden, vielleicht kann mir von euch wer weiterhelfen
#1
Lass die Finger von Aktien, sonst endest Du so, wie die ganzen toten Hosen hier bei -WO-.
Lass die Finger von Aktien, sonst endest Du so, wie die ganzen toten Hosen hier bei -WO-.
Zu #1:
Auch ein Speku-Gewinn über der Freigrenze von 512 EUR bleibt steuerfrei, solange das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 EUR nicht übersteigt.
Auch ein Speku-Gewinn über der Freigrenze von 512 EUR bleibt steuerfrei, solange das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 EUR nicht übersteigt.
Mir war so als könnte man ohne sonstiges Einkommen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt holen.Gilt aber wohl nur für Kapitalertragssteuer.
http://www.steuerlexikon-online.de/Nichtveranlagungsbeschein…
Spekulationssteuern berechnen kann mann mit diesem kostenlosen Programm berechnen.
http://www.steuerkompasswp.de/DownLoad.htm
http://www.steuerlexikon-online.de/Nichtveranlagungsbeschein…
Spekulationssteuern berechnen kann mann mit diesem kostenlosen Programm berechnen.
http://www.steuerkompasswp.de/DownLoad.htm
Sorry Programm ist nur ne Testversion die Vollversion kostet.
Solange die Speku-Gewinne 7664 EUR nicht übersteigen, mußt du auch keine ESt-Erklärung abgeben:
EStDV § 56 Steuererklärungspflicht
<1>Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:
1. Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26
Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die getrennte
Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach §
26c des Gesetzes wählt,
a) wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von
denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen und der
Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 15.329 Euro betragen hat,
b) wenn mindestens einer der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen hat
und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes in
Betracht kommt,
c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
kommt;
2. Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26
Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben,
a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro betragen hat
und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein
Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,
b) wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen
worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1
bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt,
c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
kommt.
2Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
EStDV § 56 Steuererklärungspflicht
<1>Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:
1. Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26
Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die getrennte
Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach §
26c des Gesetzes wählt,
a) wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von
denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen und der
Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 15.329 Euro betragen hat,
b) wenn mindestens einer der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen hat
und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes in
Betracht kommt,
c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
kommt;
2. Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26
Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben,
a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro betragen hat
und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein
Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,
b) wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen
worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1
bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt,
c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
kommt.
2Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
is ja perfekt
danke für die antworten
danke für die antworten
dieses steuerberechnungsprogramm sieht ja recht gut aus
leider nur für deutschland geeignet.
te ist wie ich aus ösiland
gibts so ein programm auch für uns??
kennt jemand einen link?
such schon eine weile nach sowas
biiiiiiiitte
leider nur für deutschland geeignet.
te ist wie ich aus ösiland
gibts so ein programm auch für uns??
kennt jemand einen link?
such schon eine weile nach sowas
biiiiiiiitte
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