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    Wo gibts mehr Kohle: MBX verklagen oder Aktien kaufen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.01 21:51:00 von
    neuester Beitrag 25.11.01 22:19:24 von
    Beiträge: 4
    ID: 511.695
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      Avatar
      schrieb am 25.11.01 21:51:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welch ein Dilemma, aber das ist die Frage!
      Wie seht ihr das! Schreibt eure Meinung auf.
      Ich selbst habe Aktien gekauft.

      Bild.

      PS: Gibt es schon Anwaltskanzleien, die ihr going public hinter sich haben?
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 22:15:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      @#1,

      guck dir den Chart an ,da weißt du wo es hingeht: abwärts in Richtung Null,da gibt es kein Geld zu verdienen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 22:16:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Anwaltskanzlei Rotter in München zum bsp.
      und derer noch einige andere.

      trotzdem herzlichen glückwunsch zum kauf von mbx aktien
      vielleicht hast du mit den dingern genausoviel glück
      wie ich bei den letzten hypes.

      ich hab mir mal vorsichtshalber escom gekauft, da solls
      wenigstens eine hv geben.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 22:19:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hierzu ein Bericht von Börse Online, 48/2001 Seite 16

      "Die zweite Abzocke in der Kanzlei"

      Der auf Kapitalanlage-, Bank und Börsenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Heinz O. Steinhübel(HS) äußert sich zu den Voraussetzungen und Erfolgschancen von Aktionärsklagen. Er bemängelt auch das merkwürdige Verhalten einiger Kollegen

      BO: Herr Steinhübel, mit welcher Anspruchsgrundlage haben anleger die größten Chancen?

      HS: Meines Erachtens mit dem Kursbetrug nach § 88 BörsG. Das setzt aber vorazs, dass diese Vorschrift ein Schutzgesetz der Anleger ist.
      BO: Im Infomatec-Urteil haben die Richter dies bejaht.

      HS: Ja, aber ich wäre da vorsichtig. Die überwiegende Kommentarliteratur spricht der Norm den Schutzcharakter ab. Daher wird der Fall sicher bis zum Bundesgerichtshof gehen.

      BO: Würden Sie insofern den Anlegern raten, erstmal abzuwarten?

      HS: Schwierig, denn man muss auch die Verjährungsfrist beachten. Einige Ansprüche verjähren nach drei Jahren, andere bereits sechs Monate ab Kenntnis.

      BO: Welche Unterlagen muss der Aktionär mitbringen, um seinen Schaden zu beweisen?

      HS: Den Anwalt interssiert alles, mit Wertpapierabrechnugnen ist es nicht getan. Denn der Kläger muss nachweisen, dass seine Kaufentscheidung auf ein Fehlverhalten des Unternehmens zurückgeht.

      BO: Klagen kann teuer werden. Ist es günstiger, wenn sich Geschädigte für eine Sammelklage zusammenschließen?

      HS: Nein, das geht im deutschen Recht nicht. Auch wenn manche Kollegen mit dem Begriff Sammelklage auf
      Mandantenfang gehen. Sie betreiben die zweite Abzocke in der Kanzlei
      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


      Ob du noch einmal verbilligen solltest, hängt m.E. von deiner Risikoeinstellung
      und deinem zur Verfügung stehenden Kapital ab.

      mfg A.S.


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