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    Frage zum Mietrecht!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.02 14:12:12 von
    neuester Beitrag 23.01.02 16:48:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 533.018
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      Avatar
      schrieb am 11.01.02 14:12:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich habe gestern endlich (nach wochenlangem suchen in Köln) eíne bezahlbare Wohnung gefunden! Habe den Vrtrag auch unterschrieben und dabei sind mir 2 Klauseln aufgefallen!

      1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden an Gegenständen der Mietsache, die seinem alleinigen Zugriff bzw. seiner alleingen Nutzung unterliegen, sich mit 25%, jedoch max. mir 25 Eur im Einzellfall an den Kosten zu beteiligen.

      2)...die Kaution wird 4 Montate nach Beendigung des Mietverhältnisses inkl. Zinsen zurückerstattet, wenn der einwandfreie Zustand der Wohnung nach Auszug gewährleistet ist und/oder Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung beglichen sind.

      Ist das so ok????
      Avatar
      schrieb am 11.01.02 14:17:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für Kölle schon.

      Cali
      Avatar
      schrieb am 11.01.02 14:22:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo dollarboy,

      die erste Klausel ist meiner Ansicht nach in Ordnung.

      Zur Mietkaution schau mal unter

      http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistun…

      dort findest Du alles Wissenswerte

      Gruß
      Hodnik
      Avatar
      schrieb am 11.01.02 15:14:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beide Klauseln sind nicht zu beanstanden.
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 16:48:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      #


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