Frage zum Mietrecht!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.01.02 14:12:12 von
neuester Beitrag 23.01.02 16:48:34 von
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ID: 533.018
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Hallo!
Ich habe gestern endlich (nach wochenlangem suchen in Köln) eíne bezahlbare Wohnung gefunden! Habe den Vrtrag auch unterschrieben und dabei sind mir 2 Klauseln aufgefallen!
1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden an Gegenständen der Mietsache, die seinem alleinigen Zugriff bzw. seiner alleingen Nutzung unterliegen, sich mit 25%, jedoch max. mir 25 Eur im Einzellfall an den Kosten zu beteiligen.
2)...die Kaution wird 4 Montate nach Beendigung des Mietverhältnisses inkl. Zinsen zurückerstattet, wenn der einwandfreie Zustand der Wohnung nach Auszug gewährleistet ist und/oder Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung beglichen sind.
Ist das so ok????
Ich habe gestern endlich (nach wochenlangem suchen in Köln) eíne bezahlbare Wohnung gefunden! Habe den Vrtrag auch unterschrieben und dabei sind mir 2 Klauseln aufgefallen!
1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden an Gegenständen der Mietsache, die seinem alleinigen Zugriff bzw. seiner alleingen Nutzung unterliegen, sich mit 25%, jedoch max. mir 25 Eur im Einzellfall an den Kosten zu beteiligen.
2)...die Kaution wird 4 Montate nach Beendigung des Mietverhältnisses inkl. Zinsen zurückerstattet, wenn der einwandfreie Zustand der Wohnung nach Auszug gewährleistet ist und/oder Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung beglichen sind.
Ist das so ok????
Für Kölle schon.
Cali
Cali
Hallo dollarboy,
die erste Klausel ist meiner Ansicht nach in Ordnung.
Zur Mietkaution schau mal unter
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistun…
dort findest Du alles Wissenswerte
Gruß
Hodnik
die erste Klausel ist meiner Ansicht nach in Ordnung.
Zur Mietkaution schau mal unter
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistun…
dort findest Du alles Wissenswerte
Gruß
Hodnik
Beide Klauseln sind nicht zu beanstanden.
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