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    Warum schützt sich GG Art. 79/3 nicht selber? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.02 19:31:05 von
    neuester Beitrag 14.01.02 09:32:29 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 13.01.02 19:31:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Frage ist eigentlich recht einfach: Warum schützt sich GG Art. 79/3 nicht selber?
      Rein theoretisch wäre es doch möglich erst diesen Artikel zu streichen und dann die Grundzüge der Verfassung zu ändern.
      Natürlich scheint das utopisch, doch haben die Väter der Weimarer Republik auch nicht in Betracht gezogen, dass man durch Kombination der Artikel ein land entdemokratisieren kann.
      Sehe das bei aufkeimender Radikalisierung Deutschlands ;-) als realistisches Problem.
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 09:32:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verfassungsrechtler sagen, daß der Veränderungsschutz im GG sich selbst unantastbar macht. Jeder Versuch, daran zu rühren, könnte vom BVG kassiert werden, weil man vielleicht formal korrekt vorgeht, aber gegen den Geist der Verfassung verstößt. Wer also die geschützten Grundrechte aufheben wollte, müßte gleich die ganze Verfassung aufheben und durch eine neue ersetzen. Das könnte dann aber nicht der Bundestag machen, sondern nur eine speziell dafür geschaffene verfassungsgebende Versammlung.


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