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    SCHLÄGEREI - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.02 21:42:43 von
    neuester Beitrag 25.01.02 10:04:18 von
    Beiträge: 73
    ID: 538.580
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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:42:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      guten tag,

      ich habe ein problem und zwar:
      mein sohn ist 17 jahre alt,hatte schon drei anzeigen für fahren ohne führerschein und nun auch noch eine wegen körperverletzung.
      für die dreimal fahren ohne fahrerlaubnis bekam er 25
      stunden in einem altersheim.
      so nun meine frage:
      1.)mit wieviel stunden kann er rechnen
      2.)bei einer bewerbung für eine bank oder versicherung kommt es immer häufiger zum vorzeigen des polizeilichen führungszeugnisses.ab wann steht dort etwas ????
      stehn die dreimal ohne führerschein auch schon drin???


      ich danke euch allen im voraus ist sehr sehr wichtig .
      DANKE
      GRUSS MAKA
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:45:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...hast scheinbar einen ziemlichen rotzlöffel großgezogen...
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:48:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      kann schon sein aber ich brauch wirklich dringend hilfe mein dummer anwalt sagt immer :
      wadde mer mal ab bis da was kimmt....dann könne mer weider redde....so ein depp.
      ich meine mir ist die zukunft meines kindes wirklich wichtig..deshalb wäre ich für jede informative aussage dankbar
      gruss MAKA
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:51:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde auf die Eintragungen im Führungszeugnis bestehen, sonst hat dein Sohn nie eine Chance als Banker.;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:51:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Makavelli: wenn ich richtig informiert sein sollte, kommt ein Eintrag ins Führungszeugnis erst bei einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren (bei Jugendlichen) zustande.

      Grüsse, ER

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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:54:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      mögest du recht haben.
      hast du vielleicht einen link oder so wo ich darüber was nach lesen kann??
      wäre dir sehr sehr dankbar.
      mfg
      Maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:55:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      nabend,

      im Führungszeugnis stehen erst Jugendstrafen (Strafhaft) bzw. Haftstrafen, kein Jugendarrest, keine U-Haft! Auch höhere Geldstrafen können ins Zeugnis kommen, weiss aber nicht ab welcher höhe, sorry. (muss aber schon erheblich sein!)

      Arbeitsstunden sind peanutz, Bewährung auch noch, mach dir bis dahin keine Sorgen.

      mfg *1whoknows* ;)

      p.s.: wenn dir das dein Anwalt nicht sagt, geh zu nem anderen, denn dann hat er kein plan, zumindest nicht von Strafrecht
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:56:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Makavelli
      mach dir mal keine Sorgen steht nicht im Führungszeugnis,es sei denn der Junge will irgendwo als Beamter anfangen.Es gibt nämlich zwei verschiedene Zeugnisse.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:57:11
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:59:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      @bloomzwersch bzw @ all:

      aber was ist mit der anzeige wegen körperverletzung??also wenn ich euch richtig interpretiere kommt das auch nicht rein???das wäre natürlich super ausser das er von mir aus 2 jahre haft hat.
      mfg
      Maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:03:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      maka

      warte kurz-----

      sag dir gleich Bescheid

      20 min
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:04:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      @frisches

      das ist noch eine härtere strafe.
      werd ich machen danke für den tip..:)
      gruss maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:04:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Jugendstrafen bis zu 2 Jahren werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt werden.
      Anzeigen werden überhaupt nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, nur Strafen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:05:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      im Führungszeugnis stehen NUR Haftstrafen, keine Ermittlungen, keine Verfahren usw., dort stehen NUr sozusagen *Ergebnisse* von Verhandlungen, und auch dann nur, wenns eben Haft bedeutet, auch keine Bewährungsstrafen.

      Ich stand mehrmals wegen allem möglichen, als jugendlicher, vor Gericht (Körperverletzung war auch dabei), hatte schon Bewährung usw usw, im Führungszeugniss Stand/steht nichts.

      und jetzt ... bin ich Börsenmillionär :) ... naja .... nur fast


      mfg zwersch
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:10:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      also bloomzwesch:

      wenn du recht haben solltest schicke ich dir en tausender....auch wenn du ihn nicht brauchst...es ist dafür das du mir einen riesen stein vom herzen nimmst.
      wie jemand der auf eine adhoc wartet und nur ein gerücht hört und sich dadurch in seiner meinung bestätigt fühlt....hoffe ihr versteht mich...
      naja
      danke euch allen
      gruss maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:12:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:16:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      believe me maka ... und ... gern geschehen

      @frisches

      broker?! möglich?! ;)

      bin raus

      gn8
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:18:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      @makavelli
      ich denke mal, du hast ein psychologisches problem mit deinem racker.
      du hast noch ein jahr zeit, um mit deinem sprössling fraktur zu reden, danach zeigt er dir den finger!
      denke mal über sein umfeld nach, mit welchen freunden ist er unterwegs?
      kannst du da nicht anfangen den keim zu ersticken?
      wenn man schon mit 17 autos klaut und auch noch in schlägereien mit massiver körperverletzung endet, ist dass schon erheblich bedenklich.
      wie kannst du da noch an eine banklehre denken, wenn er mit solchen freunden unterwegs ist?
      dein sohn wird hier labil!!
      ich habe natürlich keinen schimmer, welchen beruf du ausübst, aber wenn er in einer gehobenen position sein sollte, solltest du über einen ortswechsel nachdenken.
      du hast dein leben gestaltet, dein sohn muss es noch.
      nur du und deine frau können es (eventuell) noch für deinen sohn ändern.

      mfg tollpatsch
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:20:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      MAKA

      also zunächst einmal hat eine Anzeige gar nix zu bedeuten!
      Vielleicht wirds ja eingestellt oder er wird freigesprochen

      1-Hat der Lümmel bei der Polizei eine Aussage gemacht??egal was

      wenn ja is schonmal schlecht--wird dir immer zu Ungunsten ausgelegt---LERNE:
      NIE EINE AUSSAGE BEI DER P. MACHEN !! NIE

      2- bei Schuldspruch kommts auf die Schwere der Körperverletzung drauf an!!
      bei gef. KV könnte er mit seinen 3 x Fahren,diesmal eine Bewährungsstrafe von 6 Mon. auf 2 Jahre bekommen.
      Bei "Unfug" gibts Geldstrafe oder wieder Stunden

      3- sollte er eine Bewährungsstarfe bekommen steht diese auf jeden Fall im Führungszeugniss--AUFGEPASST!! es gibt 2 Arten
      anhang: Bei Bewährung siehts die Bank :D

      4- die 3x ohne Führerschein stehen im "Bundesauszug" schon drin,
      jedoch nicht im poliz. Führungszeugnis für die Bewerbung



      Gruss
      DER ANWALT :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:26:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      gut das es hier auch anwälte gibt:D
      klasse porra:cool:
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:26:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Porra: Welche zwei Arten von Führungszeugnis gibt es? Wann werden Einträge aus diesen beiden Führungszeugnissen gelöscht?

      Grüsse, ER
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:28:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      @tollpatsch....ich habe niemals von MASSIVER körperverletzung geredet.
      2. hat das nichts mit irgendeinem psycho kram zu tun ,da du die umstände gar nicht kennst.
      3.werden selbst die vernünftigsten menschen mal zu bestien : siehe die obligatorische schlägerei im japanischen parlament usw.
      aber trotzdem für dein aussage
      @porra also dieser andere junge hat ihn auf schärfste beleidigt ...hat meinen sohn schon längere zeit gehänselt und früher kam es auch schon zu gewaltakten von der anderen person..jedoch waren beide damals noch sehr jung...
      vielleicht ändert dies etwas an der sache
      na ja
      trotzdem DANKE
      mfg maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:29:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      @porra
      schnell deine visitenkarte scannen und hier reinstellen:D:D
      du machst hier sonst noch eine kostenfreie beratung:D:D und das nach feierabend!!!
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:29:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      ups .....hab das danke hinter dem trotzdem vergessen...
      gruss maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:31:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      Man muss zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis unterscheiden. Im Register steht mehr drin, Auskunft erhalten Versicherungen und Banken hieraus aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:32:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      ich wollte dich und deinen sohn nicht angreifen, aber wenn bei der polizei eine körperverletzung angezeigt ist und mit strafe gerechnet werden muss, kann es keine streicheleinheit gewesen sein.
      ich habe selber 2 söhne und muss mir immer gedanken um sie machen. ich kann dich verstehen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:34:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      @porra hilft dir es wenn ich es vielleicht ganz erläutere??????????
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:42:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26 Nein Tollpatsch--stimmt nicht
      Angezeigt ist man heutzutage schnell....
      kann jeder machen :laugh:


      #25 Natali
      Korrekt ;)


      Maka--welches Bundesland (ich hoffe für deinen Sohn das ihr nicht in Bayern lebt):eek:

      musste der Andere im Hospital versorgt werden--Hat er Folgeschäden??---
      wurde mit Faust geschlagen oder mit Gegenstand?
      War er betrunken??

      WICHTIG !!!---GIBTS ZEUGEN ????
      Ohne Zeugen und ohne Aussage deines Sohnes--wirds eingestellt,und unter Rauferei abgehakt--Die beiden müssen sich dann entschuldigen.
      Sagt der eine,du hast angefangen--sagt der andere : nein du
      usw --- fürs Justizia nicht feststellbar
      wie gesagt OHNE ZEUGEN
      Lerne wieder : OHNE ZEUGEN KEIN VERBRECHEN :D

      alle diese Details sind wichtig---kannst mir auch als BM schicken.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:44:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      28: erläuter es lieber dem Typen von der Jugendgerichtshilfe, der Euch demnächst mal wieder besuchen muß - oder nicht???
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:44:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hier die Adresse für das Bundeszentralregistergesetz:

      http://www.jurathek.de/tom/katalog/gesetze/BZRG.html
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:46:30
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hey Maka,
      ich habe das dumme Gefühl, Du bist Dein Sohn.
      .....hat nichts mit Psychokram zu tun. Wer dreimal den selben Fehler begeht.........
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:47:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      porra, auch wieder war;)
      :confused: was machen wir nur ohne anwälte:D
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:49:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      es gab zeugen:

      einer sagt für meinen sohn aus der andere hat in einer verweichlichten form ausgesagt und der andere hat die situation neutral ausgesagt.
      @xy mal wieder????
      der angeblich vernünftigste mensch der welt hat ne zigarre die schon ihr wisst schon wo ich meine gewesen war geraucht......also stempel es nicht so ab als wäre es die härteste straftat die es gibt.
      und ausserdem kennst du die umstände nicht.
      trotzdem sehr dankbar für deine aussage..
      gruss MAKA
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:53:58
      Beitrag Nr. 34 ()
      Maka

      sorry--trink gerade mein erstes Weissbier seit 4 Monaten
      wo ich sitz:D gibts keins,wenn dann sauteuer

      10 Minüt---BM is unterwegs

      ...kann nur aus menschlichen Aspekten schon sagen,das "Opfer" hats auch verdient und du solltest deinen Lümmel unterstützen und nicht bestrafen.

      P.S. wenns denn so war---warst ja auch nicht dabei


      bis gleich
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:55:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      was soll der Quatsch? Es gehört doch nun mal zum Verfahren, daß vor der Verhandlung der Typ/die Frau von der Jugendgerichtshilfe kommt. Oder nicht???
      Das hat mit der "schlimmsten Straftat der Welt" nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:56:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      siehst du porra.....ich meine ich bin vater und ich glaube meinem sohn...gerechtfertigt ist es natürlich nicht nach dem gesetzbuch...aber bestrafen wie du es schon gesagt hast werde ich ihn nicht....
      danke an euch alle
      MAKA

      PS: danke porra für die analyse.....
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:57:16
      Beitrag Nr. 37 ()
      Leute wer sagt denn das es vor Gericht kommt

      is lediglich ne läppsche Anzeige


      zisssssssssssssch
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:59:20
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ansonsten mal ne ganz realistische Antwort: wenn ein Richter so milde ist, auch die dritte gleichartige Tat wieder nur mit Sozialstunden zu ahnden, dann wird Dein Sohn nicht viel zu befürchten haben. Vielleicht mal ein Wochenendarrest???
      Denn normalerweise wird es wieder der gleiche Richter sein, es sei denn, er hat zufälligerweise gerade gewechselt oder ist eine Frau und schwanger geworden....

      Gruß vom angeblich "vernünftigsten Menschen der Welt" - wo es auch immer herkommt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:00:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      28: erläuter es lieber dem Typen von der Jugendgerichtshilfe, der Euch demnächst mal wieder besuchen muß - oder nicht???


      mal wieder.......bei den dreimal ohne schein kamen sie nicht....
      na ja ...ich möchte mich nicht streiten......aber deine ausdrucksweise....na ja....
      wünsche dir das dein bengel nie was anstellt aber lieber führe ich ein offenes verhältnis zu meinem sohn und er erzählt mir alles statt wie bei anderen dessen/deren kinder auf anständig tun und hinter ihrem rücken kiffen saufen schnupfen oder was sonst noch alles machen.
      na ja meinen segen habt ihr das es bei dir nicht passiert xy
      bis dann
      mfg maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:03:28
      Beitrag Nr. 40 ()
      tja, ich bin ja nicht im Jugendbereich tätig, aber ich kenne eigentlich keine Verhandlung aus dem Bereich, die ohne Jugendgerichtshilfe abläuft.

      Scheint wohl regional verschieden zu sein.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:10:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo Maka,
      habe früher auch oft fang die faust gespielt.
      sollte die sache vor gericht kommen sollte er alles zugeben und sich entschuldigen, dann hält der richter eine rede ihr bezahlt 500 ,- und die sache ist vergessen.
      eintragungen erst ab ca. 245 tagessätze oder 2 jahre bewährung
      gruß
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:11:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      es gibt noch einen anderen Weg !!

      ....fahr zu dem Typen hin,bitte ihn er möge doch mal kurz in den Wagen steigen--fahr hin wo es keiner sieht,zieh einen schweren Revolver mit 1! Patrone ,kurbel die Scheibe runter
      und schiess auf einen Stein o. ähnl. --dann drehst du die Mündung in Richtung seines Kopfes und drückst ab--
      Dann machts -klick- ... und Bübchen hat dein Beifahrersitz durchnässt:D
      höflichst bittest du ihn dann die dämliche Anzeige zurückzunehmen.
      Sonst kommst du ein zweites und letztes Mal. :laugh:


      BITTE,BITTE dies nur als Scherz lesen :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:12:31
      Beitrag Nr. 43 ()
      digimovie

      also er hat bisher schon 25 stunde abgearbeitet.
      hat das was mit den tagessätzen zu tun???
      danke
      mfg MAKA
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:17:46
      Beitrag Nr. 44 ()
      @maka

      tagessätze sind zahlungen die der richter festsetzt statt haft z.B 45 tagessätze a 20,- etc.
      dein junge wird sicher ein ego problem haben sich zu entschuldigen da er denkt er hat keine schuld.
      sag ihm er soll sich nicht erwischen lassen dann hat er diese probleme nicht
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:17:57
      Beitrag Nr. 45 ()
      hab dir das Urteil per BM geschickt :laugh:

      mach dir ums Führungszeugnis keine Gedanken

      gruss



      VORSCHLAG #42 NICHT befolgen :D



      hoffe geholfen zu haben
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:20:33
      Beitrag Nr. 46 ()
      werde vorschlag 42 bei meinem sohn befolgen..:)
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:22:42
      Beitrag Nr. 47 ()
      danke porra für deine analyse.
      hoffe das es so eintreten wird..
      gruss maka
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:38:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      du kommst aus Frankfurt --ahaaaaa-

      wird eingestellt
      Überlastung



      P.S. aus deinen etlichen LBC Threads zu schildern hast du ernstere Probleme als dein Sohn :laugh:

      nur Spass

      gruss nach Crackfurt
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 11:43:34
      Beitrag Nr. 49 ()
      lol, was ne discussion

      ... aus FFM .... me2 .... falls du nen guten rechtsverdereher brauchst, schreib mich an ;)

      aber was mir wirklich aufgefallen ist = LBC

      das kaufen doch wirklich nur kids, oder?!?! also bist du wohl wirklich selbst der sohn, hehe

      mfg zwersch
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 12:22:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      Zitat: ich meine mir ist die zukunft meines kindes wirklich wichtig..deshalb wäre ich für jede informative aussage dankbar

      DAS fällt Dir ein bißchen spät ein.

      und wenn ich Dein weiteren Posting lesen, kommt es mir eher so vor, als ob Du jetzt, Dein Versagen in der Erziehung, allen anderen, bloß nicht DIR anhängen willst.

      3 ohne Führerschein, Körperverletzung....(was ist ja noch am ehesten verstehen kann :D )
      DAS sind die Dinge, die DU und die Polizei wissen!!!!! Wer weiß, was der sonst noch so angestellt hat, was NICHT in den Akten steht?!?!?!!?

      Dein Sohn ist auf dem besten Wege ein Krimineller zu werden!

      *kopfschütteln*
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 14:00:38
      Beitrag Nr. 51 ()
      Liebe Nataly,

      hier irrst Du leider.
      Führungszeugnisse für den Öffentlichen Dienst, und Bereiche mit erhöhten Sicherheitsbedarf wie Flughäfen, Banken usw. enthalten von der geklauten Schokolade, über dem geklauten Fahrrad usw. alles !!!!
      Bei uns wurde schon jemand wegen einem Diebstahl in Höhe von 3,30 DM nicht eingestellt ! Stand im FZ !!
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 14:12:19
      Beitrag Nr. 52 ()
      @sonnii: Es kann sein, dass sich durch die Antiterror-Pakete (Otto-Katalog) einiges geändert hat. Zu den geänderten Gesetzen gehört nach meiner Erinnerung auch das BZRG. Behörden bekamen schon immer erweiterte Auskünfte aus dem BZR.
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 16:03:22
      Beitrag Nr. 53 ()
      @sonnii:
      P.S.: Bist du sicher, dass es sich bei dem Dieb um einen Jugendlichen gehandelt hat? Da gelten etwas andere Vorschriften als bei Erwachsenen. Man will wohl vermeiden, dass jungen Menschen für "Jugendsünden" die Zukunft verbaut wird.Was meinst du mit "bei uns"? Handelt es sich um eine Behörde? Auch hier gelten andere Vorschriften.
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 18:01:18
      Beitrag Nr. 54 ()
      ..für Jugendliche gelten ja auch im Strafbereich andere Grundsätze, bei Erwachsenen gibt es ja zunächst mal gar nicht die Möglichkeit, Sozialstunden zu verhängen.

      Und noch gilt jedenfalls das alte BZR-Gesetz, das heißt: keine Eintragung bei 90 Tagessätzen oder weniger. Im BZR steht übrigens auch nicht drin: Diebstahl für 3,99 DM. Das wird dann wohl der arme nicht eingestellte Kerl erzählt haben, ob es stimmt, ist eine andere Frage.

      Zuletzt noch ein Hinweis: es gibt relativ wenig, was Richter und Staatsanwälte mehr verärgert - mit den entsprechenden Konsequenzen - als wenn auf einmal lauter neue Entlastungszeugen auftauchen oder alles, was bisher gesagt wurde, auf einmal ganz anders gewesen sein soll "ich bin mißverstanden worden, wieso ich das Protokoll unterschreiben habe? Keine Ahnung...".
      Es sollen ja hier schon Zeugen vernommen worden sein.

      Wenn der Sohn also nicht RICHTIG Ärger bekommen soll, dann sollte er jedenfalls besser nicht auf die Idee kommen, daß alles eventuell doch ganz anders gewesen sein könnte und dafür zufällig noch ein paar Zeugen aufgetrieben haben. Ich weiß jedenfalls eine Reihe von Leuten, die das ziemlich bitter bereut haben - und die vor allem andere auch noch tüchtig in Schwierigkeiten gebracht haben....Mindeststrafe für Körperverletzung bei Erwachsenen: Geldstrafe; für Falschaussage bei Vereidigung: 1 Jahr Haft, ohne Vereidigung: 3 Monate Haft

      Wenn das ganze tatsächlich in Frankfurt/Main stattgefunden hat, dann allerdings herzlichen Glückwunsch. Ungefähr die mildesten Richter von Deutschland (neben Hamburg natürlich), was man so mitkriegt; ein total weiches OlG, das sich nur für den Schutz von Verbrechern und nicht für den Schutz vor Verbrechern interessiert usw...wahrscheinlich müßte der Sohn da schon den Scherzvorschlag (nr. 40) umsetzen, um überhaupt in den Genuß von Wochenendarrest zu kommen, Freiheitsstrafe dann eventuell, wenn er den Widersacher anschließend umbringt, aber natürlich mit Bewährung...jedenfalls wenn er einen Ausbildungsplatz in Aussicht hat. "Wir wollen ihm ja den weiteren Lebensweg nicht unnötig erschweren".

      ..und zu guter Letzt hat SyncMaster natürlich Recht, was die Dunkelziffer angeht. Wenn der Junge wirklich 3 x wegen FoF verurteilt wurde, dann ist er entweder ein unglaublicher Pechvogel oder er hat mindestens 30 x ohne Fahrerlaubnis ein Auto bewegt, wenn man es realistisch betrachtet. Andererseits kann FoF auch schon vorliegen, wenn man mit einem frisierten Mofa fährt....die ersten Postings klangen aber ziemlich nach Auto.
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 21:30:29
      Beitrag Nr. 55 ()
      ansonsten war das gestern abend gar nicht bös gemeint, war nur müde und hab mich kurz gefaßt.

      Deshalb noch "Danke" für die guten Wünsche bzgl. des Sohnes. Da er aber noch nicht mal zur Schule geht, werde ich vorerst mehr Sorge darum haben, daß er nicht von irgendwelchen Spinnern verprügelt oder angefahren wird, (meint jetzt nicht Deinen Sohn, nach Frankfurt wäre es auch ein bißchen weit). In 7-8 Jahren komme ich dann auf die guten Wünsche gerne zurück.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 09:20:03
      Beitrag Nr. 56 ()
      oh shit...
      ihr habt mich ertipt...
      mmmhh wat mach ich den nu....
      wirklich manchmal sehr kluge leute hier....ich meine nur einige...
      na ja happy trades
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 11:38:04
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo Nataly,

      der mit dem Diebstahl (schokolade wars übrigens !) war 21;
      die
      mit dem Fahrradklau war zu Zeitpunkt der Tat 16 Jahre alt!!!
      Ich hatte persönlich die FZ auf dem Tisch.
      Könnte noch ne Reihe Bsp. bringen: ...tragen verbotener Symbole ....
      Der mit dem Klau hat sich aber über sein FZ schriftl. Beschwert, hat ihm aber bei uns nix genützt. Eingestellt wurde einer mit nem sauberen FZ.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 13:48:27
      Beitrag Nr. 58 ()
      @syncMasterDesaster

      was er sonst noch macht?????
      ich weiss nicht nur du kannst mir erstens nicht sagen das du früher keinen blödsinn gebaut hast und zweitens du heute noch blödsinn machst....aber du bist bestimmt einer der seine ganzen gewinne versteuert....klaro ....klar ist das nicht körperverletzung...aber wenn die summe hoch genug ist kommst du länger in den bau als mein sohn...wenn er überhaupt dahin kommt.
      aber du bist natürlich einer der sich IMMER AN DAS GESETZ HÄLT.
      und noch was:
      du kennst die umstände nicht,und wenn du sie wüsstest, dann hättest du deinen sohn noch weiter aufgehetzt.
      auch wenn es sich jetzt krass anhört , aber du kennst die umstände nicht.
      das mit dem dreimal oh FAHR..... das war natürlich blödsinn.
      aber wenn du da von einem schwerkrimminellen redest ...da kann ich nur lachen.....unsere beschissene polizei(ich entschuldige mich für die ausdrucksweise) redet am jahresende von riesigen erfolgen wenn sie ein paar kids beim schwarz fahren erwischen.
      aber drogendealer, wo sogar meine mutter im alter von 75!!!!!!!!jahren bestens informiert ist, da wird nichts unternommen. aber sie wollen ja nur die grossen fische blablablablab.mann muss da schon anfangen.oder einer der kinder mishandelt hat.da werden etliche polizisten wegen ihr dummen aufschreiberei von schwarzfahrern aufgehalten anstatt das sie mal ein wenig gas geben und was unternehmen.
      aber das ist dann dieser superstattt mit ihren ANSTÄNDIGEN BÜRGERN NICHT WAHR DESASTER.
      trotzdem wünsche ich dir gesundheit und viel erfolg mit deinen aktien
      gruss aus ffm
      maka
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 13:48:58
      Beitrag Nr. 59 ()
      sorry für die rechtschreibfehler .
      gruss maka
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 15:27:17
      Beitrag Nr. 60 ()
      :laugh:

      Na jetzt wird einiges klarer :D

      Wenn Dein "Sohn" genauso gut lesen kann wie Du, ...... :laugh:

      ICH schrieb: "Dein Sohn ist auf dem besten Wege ein Krimineller zu werden! "

      Was machst DU draus: "...aber wenn du da von einem schwerkrimminellen redest ..."

      ...und ich schrieb: ...wenn ich Dein weiteren Posting lesen, kommt es mir eher so vor, als ob Du jetzt, Dein Versagen in der Erziehung, allen anderen, bloß nicht DIR anhängen willst...

      DAS du jetzt schon wieder bewiesen hast. :D

      Jetzt muss schon Deine 75jährige Oma für Deinen Sohn hinhalten :D

      Desweiteren, wenn ich früher Blödsinn gemacht hätte, war ich nicht sooo blöd mich erwischen zu lassen.

      Auch darin liegt ein kleiner Unterschied...

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 15:59:54
      Beitrag Nr. 61 ()
      FEHLER IN DER ERZIEHUNG?????

      da muss ich mich in meinen sesselzurück lehnen und grinsen.
      er hat durch seine tat mut bewiesen und in dem moment seine ehre verteidigt.
      natürlich ist das gruppenzwang das versteh ich auch aber wenn jemand deine mutter als eine hure beleidigt, und du weil du ja nicht kriminell bist , nicht deine fäuste hebst,und dem knaben oder dem jenigen der dir gegenüber steht,mal die meinung beibringst,dann tut es mir leid.
      und wenn mein knabe jetzt ein krimineller ist nur weil der andere ihn als einen hurensohn titulierte, also dann,lieber desaster, dann hab ich in meiner erziehung wirklich versagt.
      aber weil ich ja ein friedlicher mensch bin denke ich auch über die alternative nach.also wie hätte mein junge alternativ handeln können??du sagst so wie er gehandelt hat ist er kriminell.dann gibt es nur noch eine alternative:
      êr hätte sonst was einziehn müssen und sich gesagt :der klügere gibt nacht.
      jedoch wenn du nur ein wenig an die familienehre denke würdest,und deine mutter ehren würdest das sie dich neun monate in ihrem bauch getragen hat, dann lieber desaster, hättest du garanitiert auch zugeschlagen.
      Ohne dich persönlich angreifen zu wollen
      Gruss aus ffm
      happy trades
      maka
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 18:37:21
      Beitrag Nr. 62 ()
      .ich misch mich aber jetzt noch mal ein:

      Jeder aber auch jeder weiß doch, daß man fast jeden Türken/Albaner/Marokkaner und zT auch Italiener, der unter Bewährung steht, ganz einfach in den Knast bringen kann, indem man ihn "Hurensohn" nennt. Weil er dann die Ehre verteidigen muß....kommt Ihr (Maka) eventuell auch aus südlichen Gefilden???
      Jedenfalls ist es lächerlich, sich darauf hinauszureden, es sei in diesem Falle in Ordung, zuzuschlagen. Nein, es wird "strafmildernd" berücksichtigt, schwere Provokation kann sogar zum "Absehen von Strafe" führen. Aber es bleibt eine Strafttat und wird im Wiederholungsfall mit Sicherheit geahndet.
      Dein Sohn sollte also früher oder später lernen, auf Provokationen etwas anders zu reagieren als mit Fäusten. Sonst weiß der böse Nachbarsjunge schon, wie er ihn - allerdings wird er aufgrund des früheren Postings zu Frankfurt dafür eventuell erst selbst sehr leiden müssen, weil es lange dauert und er sich also oft verprügeln lassen muß - früher oder später in den Knast bringt. Jede Woche einmal "Hurensohn" - irgendwann ist auch der mildeste Richter nicht mehr in der Lage, Bewährung zu geben.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 18:40:33
      Beitrag Nr. 63 ()
      @xylo:
      Ist halt Pack. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 18:42:51
      Beitrag Nr. 64 ()
      ..oder auf gut Deutsch: Dein Sohn mag ja menschlich "verständlich" gehandelt haben, wenn Du aber die Behauptung in Nr. 59 bei klarem Verstand gemacht hast, daß es RICHTIG war, zuzuschlagen (und ich weiß ja nicht wie oft, aber für eine Anzeige muß meistens mehr passieren als eine Ohrfeige), dann hast Du tatsächlich "Erziehungsfehler" gemacht. Ein bißchen Selbstbeherrschung und "über den Dingen stehen" sollte man den Kindern auch beibringen; und daß das Wort "Hurensohn" gerade aufgrund seiner Wirksamkeit gegenüber bestimmten Leuten besonders gerne verwendet wird, heißt nicht, daß man die darin liegende Behauptung ernst meint. Sondern nur, daß man weiß, womit man den anderen auf die Palme bringen kann.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 18:44:34
      Beitrag Nr. 65 ()
      Paß auf Rainer: sonst kriegst Du Besuch. DU bist schließlich auch aus Frankfurt.

      Und wenn Du mir nicht sofort zusicherst, die Grünen zu wählen, dann verrate ich ihnen Deine Arbeitsstelle....;)
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 18:52:07
      Beitrag Nr. 66 ()
      @xylo: Die Gedanken sind frei.
      In der Multikultihochburg Frankfurt (in der ich nur arbeite, wohnen kann man da wegen dem ganzen Pack nicht) bekommen die Grünen schon genügend Stimmen.
      Der "Vater" hier hat übrigens zugegeben, selbst der Sohn zu sein, falls Du das übersehen hast.
      Der gehört sicherlich zu den Kids, die zuviel MTV angeschaut haben. Baseballkappe immer verkehrt herum. Hosen, bei denen der A... an den Knien hängt. So eine Art Gangsterrapper für Arme. Die siehst Du hier an jeder Ecke. Seit wir hier sind wundert sich sogar meine Frau (ursprünglich nicht deutsch) über die deutsche Einwanderungspolitik.
      Wie gesagt, wohnen kann man in Frankfurt nicht. Wer Geld hat, zieht in eine Stadt, deren Autokennzeichen übersetzt "Habe Geld" bedeutet.
      Kannst Du Dir das vorstellen? Dort kann man beim Aldi einkaufen, ohne ein einziges Kopftuch zu sehen! Ich konnte es beim ersten Mal kaum glauben.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 19:02:40
      Beitrag Nr. 67 ()
      ..ich kauf nicht bei Aldi, von daher ist es mir schwer vorstellbar, wo der Unterschied liegt.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 19:18:25
      Beitrag Nr. 68 ()
      ..und das andere "Vater/Sohn" habe ich übersehen, und finde es auch jetzt nicht. Wo soll das denn sein? Wobei der Stil und die LBC-Aktien natürlich passen würden...
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 20:34:32
      Beitrag Nr. 69 ()
      rainer ,man sollte nicht alles ernst nehmen.
      zweitens bist du sicherlich einer der hoch intelligent ist, ne brille trägt und ein richtiger kerl ist.
      du hättest vor all deinen freunden gesagt:
      hey der kerl hat mich als hurensohn beleidigt....na und??
      da ist natürlich die vollkommen richtige antwort.
      klar.ehre?scheiss drauf!!!
      2. ich bin deutscher...deutscher gehts nicht.
      3. ich liebe solche leute wie du es bist.du bist so einer der über den dingen steht. aber ich weiss nicht ich meine ich will dich ja nicht angreifen, aber mit deiner ausdrucksweise ....das pack....find ich schon ziemlich daneben vor allen dingen wen du meine erziehungsmethoden kritisiert.geh doch mal auf die strasse und sag auch nur zu egal welchem ausländer das er und seine familie ein pack ist.
      was passiert dann?du bekommst paar auf die 80,aber du bist ja was besseres. so leute wie du das sind solche richtigen weicheier , die ihre frau aus dem katalog holen,weil ich mir schlecht vorstellen kann das ne richtig gut aussehende frau typen nimmt,denen es egal ist als was sie bezeichnet werden.DAS KANN ICH MIR NICHT VORSTELLEN.
      aber wie gesagt du stehst ja über den dingen.
      4. wenn ich das wort grüne schon höre......na ja.....wir wollen uns ja nicht streiten.
      nicht wahr.
      5.xy als du geschrieben hast das ich doch versagt habe da fiel mir was ein:

      meine eltern waren auch nicht grad die lockersten,nur was hab ich gegen ihre verbote getan????bzw was macht jeder jugendliche gegen die von den eltern verhengten verbote???er macht grad das gegenteil von demdie eltern nichts mit bekommen.
      ich bin stolz auf meinen jungen , auch wenn ich gewalt nicht unterstüze !!!WIRKLICH NICHT!!!!!nur ich finde das halt jeder mensch anders reagiert,der eine aggressiver der andere halt nicht.er wird seine strafe auch bekommen , nur ich denke das ich in dem moment vor meiner frau (weil es waren auch girls dabei) genauso reagiert hätte.

      trotzdem schöne grüsse aus frankfurt
      happy trades
      maka
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 21:23:15
      Beitrag Nr. 70 ()
      maka: dann scheint sich Rainer wohl getäuscht zu haben mit dem Vater/Sohn, wo Du doch so friedlich schreibst und bist, während der Sohn ja etwas anders drauf ist. Das mit dem Pack solltest Du allerdings nicht zu ernst nehmen, das stammt aus einem anderen Thread und war hier (siehe :) ) nur als scherzhaftes Zitat - für mich - gemeint.

      Aber im Ernst: ich finde das, was Du jetzt schreibst ja ganz vernünftig. Verständnis habe ich für solche Reaktionen auch, wenn sie nicht zu oft vorkommen und die Leute mit der Zeit klüger werden.
      Das klang aber vor kurzem noch sehr anders, wo Du es als "richtig" bezeichnet hast und nicht nur nicht strafen, sondern sogar ausdrücklich loben wolltest. So habe ich Nr. 56 und 59 jedenfalls verstanden.

      Letztlich soll es mir auch egal sein. Die Frankfurter Richter werden es schon falsch machen...:)
      Und ich werde mich hüten, einen Fall zu beurteilen, den ich nicht mal im Ansatz kenne, zumal es eben doch sehr auf den persönlichen Eindruck ankommt und die Situation, wo es passiert ist. Eine Kneipenschlägerei ist sicher was anderes als ein Typ, der im U-Bahnhof Leute niederschlägt, die ihn auf das Rauchverbot aufmerksam machen wollten.
      Worauf ich allein hinweisen wollte, daß Dein Junge früher oder später lernen sollte, sich zu beherrschen. In einer Bank kann er ja auch nicht seinem Ausbilder eine reinhauen, wenn der ihm schlechte Rechenkünste attestiert oder einem Kunden, der nach 2 Stunden Beratung doch keinen Fonds kaufen will - und Dein Sohn hat den Verdacht, er will ihn wahrscheinlich nur nicht bei ihm, sondern bei der Online-Bank mit halbem Ausgabeaufschlag (was natürlich gemein ist).
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 21:44:12
      Beitrag Nr. 71 ()
      gutes beispiel....
      happy trades
      gruss aus ffm
      maka
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 22:02:59
      Beitrag Nr. 72 ()
      ...ich bin ja bekanntlich auch der "vernünftigste Mensch auf dieser Erde" - oder gar des Universums??? :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 25.01.02 10:04:18
      Beitrag Nr. 73 ()
      @xylo:

      Das mit dem Arbeitgeber hast Du wohl missverstanden. Ich hatte mich darüber amüsiert, wie Du die Abkürzung für eine große WP-Gesellschaft interpretiert hast ("Königliche" etc.).

      @Maka:

      1.) Ich komme praktisch nicht mit Leuten in Kontakt, die Begriffe wie "Hurensohn" verwenden. Vielleicht weil ich intelligent bin? Oder wegen der Brille? :D Und wenn ich dann doch durch einen solchen Typen so genannt würde? Was soll`s. Wenn ich meine "Ehre" gegen jedes asoziale Pack verteidigen müsste, dann wäre es mit dieser Ehre wohl nicht weit her, oder? Ja, so gesehen stehe ich tatsächlich über vielen Dingen. Was das Pack über mich denkt, ist mir egal.

      2.) Deutscher geht`s wohl doch, wenn ich mir Deine sprachlichen Fähigkeiten mal genauer ansehe.

      3.) Was soll das mit dem Katalog? Meine Frau hat hier studiert, da habe ich sie kennengelernt.
      Du bist also der Meinung, dass gutaussehende und intelligente Frauen lieber mit asozialen Schlägertypen zusammen sind als mit intelligenten, kultivierten und beruflich erfolgreichen Männern? Na, da will ich Dir Deine Illusionen mal lassen.
      Wie gesagt, es ist mir nicht grundsätzlich egal, als was ich bezeichnet werde. Wichtig ist aber, wer das sagt. Wenn ein Dummkopf mich als dumm bezeichnet...na und? Wenn diese Aussage hingegen von einem intelligenten Menschen stammen würde, gäbe sie mir zu denken, dann wäre ich wohl auch beleidigt.

      4.) Grüne wähle ich nicht. Sorry, Xylo.


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