checkAd

    Schenkung-/Erbschaftsteuer: Was bedeutet dieser Erlaß? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.02 00:02:55 von
    neuester Beitrag 27.01.02 10:41:27 von
    Beiträge: 2
    ID: 541.050
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 360
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 00:02:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
      (§ 165 Abs. 1 AO); Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und
      Schenkungsteuergesetzes
      Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
      vom 6. Dezember 2001
      Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren II R 61/99, in dem
      der Bundesfinanzhof auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und
      Schenkungsteuergesetzes aufgeworfen hat, sind ab sofort Festsetzungen der Erbschaftsteuer
      (Schenkungsteuer) in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.
      Die im BMF-Schreiben vom 10. April 1995 - IV A 4 - S 0338 - 13/95
      IV A 5 - S 0622 - 23/95 - (BStBl I S. 264) getroffenen
      Regelungen gelten entsprechend.
      Finanzministerium
      Baden-Württemberg
      3 – S 3700 / 15
      Bayerisches Staatsministerium
      der Finanzen
      34/37 – S 3700 – 6 – 53850
      Senatsverwaltung für Finanzen
      Berlin
      III B 2 – S 0338 – 4/01
      Ministerium der Finanzen
      des Landes Brandenburg
      33 – S 0338 – 5/01
      Senator für Finanzen der
      Freien Hansestadt Bremen
      S 0338 – 171 - 2066
      Finanzbehörde der Freien
      und Hansestadt Hamburg
      51 – S 3851 – 08/97
      Hessisches Ministerium
      der Finanzen
      S 0338 A – 2 – II A 11
      S 3800 A – 27 – II B 22
      Finanzministerium des
      Landes Mecklenburg-Vorpommern
      IV 300 – S 0338 – 8/01
      Niedersächsisches
      Finanzministerium
      S 3700 – 22 – 341
      S 0338 – 10 - 33
      Finanzministerium des Landes
      Nordrhein-Westfalen
      S 0338 – 26 – V 1
      Ministerium der Finanzen
      Rheinland-Pfalz
      S 0338 A - 446
      Ministerium für Finanzen und
      Bundesangelegenheiten Saarland
      B/1-1 – 320/01 – S 0338
      Sächsisches Staatsministerium
      der Finanzen
      31 – S 0338 – 37/2 - 67726
      Ministerium der Finanzen
      des Landes Sachsen-Anhalt
      41 – S 0338 – 25 / 44 – S 3851 - 24
      Ministerium für Finanzen
      und Energie des Landes
      Schleswig-Holstein
      S 0338 – 013/11
      Thüringer Finanzministerium
      S 0338 A – 18 – 203.2"


      Sollte das BVerfG tatsächlich eine Änderung verlangen,
      hieße das wirklich, dass der Staat von Immobilienerben/-schenkungsempfängern noch nachträglich einen erheblichen
      Steueraufschlag verlangt? Wäre das wirklich rechtens, den
      Steuerbürger in einer Art Zufallsverfahren ohne jegliche
      Verläßlichkeit und Kalkulierbarkeit abzuzocken? Schließlich kann der Steuerbürger nichts dafür, welche Gesetze der Staat macht, seien sie jetzt verfassungswidrig oder nicht. Sollte eine spätere Änderung zu Lasten des Steuerbürgers tatsächlich möglich sein, dann willkommen
      im "Immobilieninvestorenschlachtland": Internationale Kapitalgesellschaften erhalten Vorteile en masse, der sich häufig über Jahrzehnte bindende Immo-Investor wird nicht mehr "nur" gemolken, da die Immobilie nicht weglaufen kann.

      Wer Zugang zu den gesamten "Ergüssen" und kann daher eine
      rechtliche Einschätzung vornehmen, was nun wirklich auf die
      Generationennachfolge von Immobilien- bzw. Betriebsvermögensinvestoren zukommt?

      Gruß
      aktienfreude
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 10:41:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Steuerexperten an Board? ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Schenkung-/Erbschaftsteuer: Was bedeutet dieser Erlaß?